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Rechtsprechung
   BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,14829
BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24 (https://dejure.org/2025,14829)
BAG, Entscheidung vom 18.06.2025 - 7 AZR 50/24 (https://dejure.org/2025,14829)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 2025 - 7 AZR 50/24 (https://dejure.org/2025,14829)
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    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

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    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 14 Abs. 2 TzBfG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, Art. 7, Art. 8 der Richtlinie 2002/14/EG, Richtlinie 2002/14/EG, Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 823 Abs. 2 BGB, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 267 AEUV, § 14 TzBfG, § 78a BetrVG, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 78a Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 BetrVG, § 559 ZPO, § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 894 Satz 1 ZPO, § 611a Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2, § 249 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 445 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 22 AGG, Art. 8 der Richtlinie 2000/43/EG, Art. 19 der Richtlinie 2006/54/EG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds - Benachteiligungsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das befristete Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das befristete Arbeitsverhältnis eines Betriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds und das Benachteiligungsverbot

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Benachteiligung: Befristung gilt auch für Betriebsräte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Benachteiligungsverbot? Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Bedingt die Wahl eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers in den Betriebsrat die Unwirksamkeit der Befristung?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Benachteiligungsverbot bei befristeter Beschäftigung von Betriebsratsmitgliedern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds - Benachteiligungsverbot

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds - Benachteiligungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2025, 1460
  • NZA-RR 2025, 585
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (21)

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24
    Hieran hält der Senat - auch angesichts der Argumentation der Revision - ausdrücklich fest (bestätigt bereits mit BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 16, BAGE 148, 299;… der Rspr. des Senats zustimmend BeckOK ArbR/Bayreuther Stand 1. Juni 2025 TzBfG § 14 Rn. 17a;… EuArbRK/Weber 5. Aufl. RL 2002/14/EG Art. 7 Rn. 7;… GK-BetrVG/Kreutz 12. Aufl. BetrVG § 78 Rn. 6; Mehrens/Albrecht ZESAR 2025, 60; Pallasch RdA 2015, 108; Worzalla SAE 2015, 49).

    Soweit der Kläger meint, dieser Schutz sei unzureichend, weil das Betriebsratsmitglied insoweit die Darlegungs- und Beweislast trage, obwohl ihm die Motivation des Arbeitgebers regelmäßig unbekannt sei, verkennt er, dass im Prozess ein abgestuftes System der Darlegungs-, Einlassungs- und Beweislast gilt, wenn zwischen einem Betriebsratsmitglied und dem Arbeitgeber Streit darüber besteht, ob der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied durch die Ablehnung eines Folgevertrags unzulässig wegen seiner Betriebsratstätigkeit benachteiligt hat (vgl. ausf. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 35 ff., BAGE 148, 299).

    Einer solchen - der Systematik des § 78a BetrVG entsprechenden - Norm hat sich der Gesetzgeber enthalten, sondern einen besonderen Schutz vor Kündigungen in § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG normiert, der auch für Betriebsratsmitglieder mit befristeten Arbeitsverträgen gilt (zur Unanwendbarkeit des § 15 KSchG auf Befristungen vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 16, BAGE 148, 299).

    Eine Einigung über weitere Inhalte ist nicht erforderlich, solange klar ist, dass eine bezahlte Tätigkeit vereinbart ist (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 22, BAGE 148, 299;… 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20 mwN).

    Rn. 29 aa) Befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder können aus § 78 Satz 2 BetrVG iVm. § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2, § 249 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags haben, wenn der Arbeitgeber einen solchen gerade wegen der Betriebsratstätigkeit ablehnt (BAG 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21 - 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - BAGE 148, 299).

    Dabei gilt für die Frage, ob der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied durch die Ablehnung eines Folgevertrags unzulässig wegen seiner Betriebsratstätigkeit benachteiligt hat, im Prozess ein abgestuftes System der Darlegungs-, Einlassungs- und Beweislast (hierzu ausf. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 35 ff., aaO;… zust. HWK/Sittard 11. Aufl. § 78 BetrVG Rn. 12b; Mehrens/Albrecht ZESAR 2025, 60, 64; Pallasch RdA 2015, 108, 114; Worzalla SAE 2015, 49, 53; krit. Deinert RdA 2023, 81, 85).

    Rn. 31 (1) Nach § 286 Abs. 1 ZPO ist es Sache des Tatsachengerichts, an dessen Feststellungen das Revisionsgericht gemäß § 559 Abs. 2 ZPO gebunden ist, sich unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme eine Überzeugung darüber zu bilden, ob der Arbeitgeber den Abschluss eines Folgevertrags mit einem Betriebsratsmitglied gerade wegen dessen Betriebsratstätigkeit unterlässt oder ablehnt (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 40, BAGE 148, 299).

    Rn. 33 (a) Das Landesarbeitsgericht hat seiner Würdigung unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 25. Juni 2014 (- 7 AZR 847/12 - Rn. 40, BAGE 148, 299) zutreffend die Grundsätze einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast zugrunde gelegt.

    Entgegen der Ansicht des Klägers berücksichtigen diese Grundsätze bereits, dass es sich bei der Motivation des Arbeitgebers, dem Betriebsratsmitglied keinen Folgevertrag anzubieten, um eine innere Tatsache handelt, die einer unmittelbaren Wahrnehmung durch den Arbeitnehmer oder Dritte nicht zugänglich ist (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 37, aaO).

    Der beklagte Arbeitgeber muss sich zu der Behauptung wahrheitsgemäß erklären ( § 138 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO ; vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 38, aaO).

    Hierzu kann sich sodann wiederum der Arbeitnehmer erklären (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 39, aaO).

    Rn. 34 (b) Dabei findet die Regelung des § 22 AGG keine entsprechende Anwendung (BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 37, BAGE 148, 299; aA Benecke EuZA 2016, 34, 39 ff.).

    Allerdings ist durchaus die in § 22 AGG zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung zu berücksichtigen, wonach es demjenigen, der eine Benachteiligung aus einem von der Rechtsordnung missbilligten Grund geltend macht, nicht durch die prozessuale Verteilung der Beweislast in unzumutbarer Weise erschwert werden darf, die sich daraus ergebenden Ansprüche gerichtlich durchzusetzen (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 37, aaO).

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der …

    Auszug aus BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24
    Entgegen der Auffassung des Klägers gebieten Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie 2002/14/EG - auch unter Berücksichtigung von Art. 27, 28 und 30 GRC - bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen mit Betriebsrats(ersatz)mitgliedern kein Verständnis von § 14 Abs. 2 TzBfG dahingehend, dass die Vorschrift richtlinien-/unionsrechtskonform zu reduzieren und unanwendbar wäre (zum Ganzen BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 36 ff., BAGE 144, 85 mit ausführlicher Begründung).

    Das gilt auch unter Berücksichtigung der von dem Kläger angeführten Art. 27, 28 und 30 GRC (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 38, BAGE 144, 85).

    Dem von Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG geforderten Mindestmaß an ausreichendem Schutz und ausreichender Sicherheit eines Betriebsratsmitglieds vor einer im Zusammenhang mit seiner Befristung stehenden Benachteiligung wird im nationalen Recht durch § 78 Satz 2 BetrVG - ggf. iVm. § 280 Abs. 1 und/oder § 823 Abs. 2 BGB - Rechnung getragen (BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 43 ff., aaO).

    Eine analoge Anwendung von § 78a Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 BetrVG auf Betriebsratsmitglieder mit befristeten Arbeitsverträgen kommt nicht in Betracht (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 44 ff., BAGE 144, 85).

  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot …

    Auszug aus BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24
    Die Begründung einer Revision muss den angenommenen Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts so aufzeigen, dass Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs erkennbar sind (…vgl. iE BAG 4. Dezember 2024 - 10 AZR 242/23 - Rn. 16; 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21 - Rn. 44).

    Rn. 29 aa) Befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder können aus § 78 Satz 2 BetrVG iVm. § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2, § 249 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags haben, wenn der Arbeitgeber einen solchen gerade wegen der Betriebsratstätigkeit ablehnt (BAG 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21 - 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - BAGE 148, 299).

    Das erfordert allerdings keine ausdrückliche tatrichterliche Auseinandersetzung mit allen denkbaren Gesichtspunkten, wenn sich nur ergibt, dass eine sachgerechte Beurteilung stattgefunden hat (zum Ganzen BAG 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21 - Rn. 60 mwN).

  • EuGH, 11.02.2010 - C-405/08

    Ingeniørforeningen i Danmark - Sozialpolitik - Unterrichtung und Anhörung der …

    Auszug aus BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24
    Das Ermessen bezieht sich neben dem ausreichenden Schutz auch auf die "zu bietenden" ausreichenden "Sicherheiten" (in den englischen und französischen Sprachfassungen der Richtlinie 2002/14 /EG: "adequate guarantees" und "garanties suffisantes") nach Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG (vgl. EuGH 11. Februar 2010 - C-405/08 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 52).

    Zwar ist die Kündigung eines Arbeitnehmervertreters, die mit dessen Eigenschaft oder mit der von ihm in dieser Eigenschaft als Vertreter ausgeübten Funktion begründet wäre, mit dem in Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG geforderten Schutz nicht zu vereinbaren ( EuGH 11. Februar 2010 - C-405/08 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 58).

    Im vorliegenden Fall bedarf es einer Aussetzung des Verfahrens und einer Vorlage an den Gerichtshof wegen der Auslegung von Unionsrecht schon deshalb nicht, weil unionsrechtliche Fragen, soweit ihre Beantwortung nicht offenkundig ist, jedenfalls durch die Entscheidung des Gerichtshofs vom 11. Februar 2010 (- C-405/08 - [Ingeniørforeningen i Danmark]) geklärt sind (vgl. auch Mehrens/Albrecht ZESAR 2025, 60, 65).

  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Auszug aus BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (…vgl. ua. EuGH 24. März 2009 - C-445/06 - [Danske Slagterier] Rn. 65; BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 77 mwN).

    Der Gehalt einer nach Wortlaut, Systematik und Sinn eindeutigen Regelung kann nicht im Wege der richtlinienkonformen Auslegung in sein Gegenteil verkehrt werden (BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 67 mwN).

  • BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - …

    Auszug aus BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24
    Soweit der Kläger mit der Revision vorträgt, die Beklagte stelle Arbeitnehmer grundsätzlich sachgrundlos befristet ein, um sie im Sinn einer Probezeit zu erproben, obwohl ein dauerhafter Arbeitskräftebedarf bestünde, handelt es sich um neuen Tatsachenvortrag, der in der Revision gemäß § 559 ZPO keine Berücksichtigung finden kann (vgl. BAG 24. Januar 2024 - 5 AZR 331/22 - Rn. 27).
  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 410/17

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre

    Auszug aus BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24
    Mit der Einführung der sachgrundlosen Befristung sollte zum einen dem Arbeitgeber ermöglicht werden, auf eine unsichere und schwankende Auftragslage und wechselnde Marktbedingungen durch Neueinstellungen flexibel zu reagieren; zum anderen soll die befristete Beschäftigung für den Arbeitnehmer eine Brücke zur Dauerbeschäftigung sein (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 410/17 - Rn. 24;… MHdB ArbR/Waskow 6. Aufl. § 103 Rn. 93 unter Bezugnahme auf BT-Drs. 14/4374 S. 13 f.).
  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 169/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24
    Eine Einigung über weitere Inhalte ist nicht erforderlich, solange klar ist, dass eine bezahlte Tätigkeit vereinbart ist (…vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 22, BAGE 148, 299; 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20 mwN).
  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 301/15

    Befristung - Vertretung - Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses …

    Auszug aus BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24
    Die Rechtswirksamkeit einer Befristung richtet sich nach den Umständen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 301/15 - Rn. 28;… MHdB ArbR/Waskow 6. Aufl. § 103 Rn. 21).
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …

    Auszug aus BAG, 18.06.2025 - 7 AZR 50/24
    Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen (…EuGH 19. September 2019 - C-467/18 - [Rayonna prokuratura Lom] Rn. 61 mwN; 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 25).
  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei - …

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren …

  • EuGH, 08.05.2019 - C-486/18

    Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden …

  • BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung …

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 13/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in …

  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 224/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte …

  • BAG, 04.12.2024 - 10 AZR 242/23

    Sozialkassen des Baugewerbes - tariflicher Verzugszinsanspruch - Geltung VTV im …

  • EuGH, 15.03.2017 - C-3/16

    Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene …

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2024 - 11 Sa 476/23

    Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds nach Ablauf …

  • EuGH, 19.09.2019 - C-467/18

    Rayonna prokuratura Lom - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • BAG, 23.10.2025 - 8 AZR 300/24

    Entgeltgleichheit - Paarvergleich - Beweislast

    Ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV (vgl. hierzu BAG 18. Juni 2025 - 7 AZR 50/24 - Rn. 22) ist nicht veranlasst.
  • BAG, 30.10.2025 - 2 AZR 160/24

    Befristeter Arbeitsvertrag - Probezeitkündigung

    Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen (…EuGH 30. April 2025 - C-630/23 - [AxFina Hungary] Rn. 87 mwN; BAG 18. Juni 2025 - 7 AZR 50/24 - Rn. 23).
  • BAG, 27.01.2026 - 1 AZR 147/24

    Betriebsvereinbarung - fehlender Betriebsratsbeschluss

    Maßgebend ist, dass eine sachgerechte Beurteilung stattgefunden hat (BAG 18. Juni 2025 - 7 AZR 50/24 - Rn. 31;… 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21 - Rn. 60 mwN).

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO für den Tatrichter bestehende Verpflichtung, im Urteil die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, bedeutet nicht, dass zu jedem in der Beweiswürdigung berücksichtigten Umstand angegeben werden müsste, welches Gewicht ihm im Einzelnen beigemessen worden ist (vgl. BAG 18. Juni 2025 - 7 AZR 50/24 - Rn. 31;… 21. Dezember 2022 - 7 AZR 489/21 - Rn. 60 mwN).

  • BAG, 19.02.2026 - 8 AZR 83/25

    Entgelttransparenz - Auskunft

    Rn. 48 (3) Ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV (vgl. hierzu BAG 18. Juni 2025 - 7 AZR 50/24 - Rn. 22 ) bzgl. Reichweite oder Inhalt des Auskunftsanspruchs ist nicht veranlasst.
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