22.03.2017
Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag
Nachrichten zur Drucksache
- 08.09.2016 BT Strafrechtliche Vermögensabschöpfung
- 04.11.2016 BT Vermögensabschöpfung bei Straftätern
- 23.11.2016 BT Tätervermögenseinzug unter der Lupe
Sonstiges
- lto.de
Vermögensabschöpfung: Reform scheint sich zu bewähren [07.06.2019]
Gesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 872 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 21.04.2017, Seite 872
- Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
- vom 13.04.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
Meldungen (3)
- anwalt.de
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
- ecovis.com
Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
- Burhoff online Blog
Reform der Vermögensabschöpfung hat gebührenrechtliche Auswirkungen
Literatur (8)
- HRR Strafrecht
§ 76a Abs. 4 StGB - Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht
- lto.de
Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft: Eingriff in die freie richterliche Beweiswürdigung
- confront.news
, S. 22
Das neue Recht der Vermögensabschöpfung - Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen seit dem 01.07.2017
- kripoz.de
Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - ein Ehrgeizprojekt, oder: "Höher, schneller, weiter... Das neue Abschöpfungsrecht aus Sicht des Strafverteidigers (RA Markus Meißner; KriPoZ 4/2017)
- zis-online.com
Sud Fondi, Varvara und G.I.E.M.: Die Entscheidungen des EGMR zu einer italienischen Non-Conviction-Based-Confiscation als Indikator für die Konventionswidrigkeit des deutschen § 76a Abs. 4 StGB? (Christian Schörner; ZIS 2019, 144)
- lto.de
Regierungsentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Verbrechen soll sich nicht mehr lohnen
- stv-online.de
Der Referentenentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - eine Mogelpackung! (RA Prof. Dr. Alfred Dierlamm; StV 8/2016)
- kripoz.de
Zum Regierungsentwurf der Reform der Vermögensabschöpfung (LOStA Folker Bittmann; KriPoZ 2/2016)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)
- 08.09.2016 BT Strafrechtliche Vermögensabschöpfung
- 23.09.2016 BT Strafrechtliche Vermögensabschöpfung (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 23.09.2016 BR Vermögensabschöpfung - Zugriff auf Vermögenswerte von Straftätern noch weiter vereinfachen
- 23.09.2016 BR Vermögensabschöpfung - Zugriff auf Vermögenswerte von Straftätern noch weiter vereinfachen
- 04.11.2016 BT Vermögensabschöpfung bei Straftätern
- 23.11.2016 BT Tätervermögenseinzug unter der Lupe
- 23.11.2016 BT Geplanten Einzug von Vermögen aus Straftaten kritisch bewertet
- 13.03.2017 BT Debatte über die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Amtliche Gesetzesanmerkung
Die Artikel 1 und 3 dieses Gesetzes (Änderungen des StGB und der StPO, d.Red.) dienen der Umsetzung der Richtlinie 2014/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union (ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 39; L 138 vom 13.5.2014, S. 114).
Sonstiges
- lto.de
Vermögensabschöpfung: Reform scheint sich zu bewähren [07.06.2019]
Kontext
- BGBl. I 2017 S. 872
- BGBl. I 2018 S. 1094 (Berichtigung)
Wird zitiert von ... (196)
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Artikel 316h Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit er § 76a Absatz 2 Satz 1 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 78 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches sowie § 76b Absatz 1 des Strafgesetzbuches jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches) eingetreten war.Die Vorlage des Bundesgerichtshofs hat die Frage zum Gegenstand, ob Art. 316h Satz 1 EGStGB mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar ist, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war.
1 Wird über die Anordnung der Einziehung des Tatertrages oder des Wertes des Tatertrages wegen einer Tat, die vor dem 1. Juli 2017 begangen worden ist, nach diesem Zeitpunkt entschieden, sind abweichend von § 2 Absatz 5 des Strafgesetzbuches die §§ 73 bis 73c, 75 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 73d, 73e, 76, 76a, 76b und 78 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) anzuwenden.
2 Die Vorschriften des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) sind nicht in Verfahren anzuwenden, in denen bis zum 1. Juli 2017 bereits eine Entscheidung über die Anordnung des Verfalls oder des Verfalls von Wertersatz ergangen ist.
Die in Art. 316h Satz 1 EGStGB in Bezug genommenen Vorschriften der §§ 76a, 76b und 78 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) enthalten folgende Regelungen:.
Sie ist in Fällen, in denen ein Schuldspruch ausbleibt, weil die zugrundeliegende Tat bereits verjährt ist, erstmals seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) grundsätzlich vorgesehen.
Eine Erweiterung des "einfachen" Verfalls auf Erträge aus verjährten Taten war zwar bereits bei Schaffung des erweiterten Verfalls beabsichtigt gewesen (…vgl. BTDrucks 12/989, S. 24, unter Verweis auf BTDrucks 11/6623, S. 7), wurde aber erst durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) eingeführt.
b) Diese Rechtslage erfuhr durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872)eine grundlegende Änderung.
Gegen die beiden von den Angeklagten geführten Unternehmen als Nebenbeteiligte ordnete es indes nach Art. 316h Satz 1 EGStGB in Verbindung mit § 73 Abs. 1, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 73c Satz 1, § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) die Einziehung von 10.598.676,48 Euro (gegen das fleischverarbeitende Unternehmen, fortan: Nebenbeteiligte zu 1) und von 72.091,47 Euro (gegen das Personaldienstleistungsunternehmen, fortan: Nebenbeteiligte zu 2) an.
Die Strafverfolgungsverjährung stehe der Anordnung der selbständigen Einziehung von Erträgen nach dem durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) zum 1. Juli 2017 geänderten Recht nicht entgegen.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. März 2019 beschlossen, das Revisionsverfahren auszusetzen, soweit es die Revisionen der Nebenbeteiligten betrifft, und dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG die Frage zur Entscheidung vorzulegen, ob Art. 316h Satz 1 EGStGB mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar ist, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war.
bb) Die Anordnung der selbständigen Einziehung des Werts der Taterträge sei unter Zugrundelegung der Einziehungsvorschriften in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) rechtsfehlerfrei.
Zwar dient das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (BGBl I 2017 S. 872) auch der Umsetzung der Richtlinie 2014/42/EU in innerstaatliches Recht (…vgl. BTDrucks 18/9525, S. 48).
316h Satz 1 EGStGB ist mit den im Rechtsstaatsprinzip und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes vereinbar, auch soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung eingetreten war.
bb) Für die Bestimmung von Art und Zweck der Maßnahme kann auf den Beschluss des Zweiten Senats zum erweiterten Verfall (BVerfGE 110, 1) sowie die darauf Bezug nehmenden Teile der Begründung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) zurückgegriffen werden, die den Zweck und die Natur der Einziehung von Taterträgen wesentlich präventiv bestimmen.
In diesen Vorgang greift der Anwendungsbefehl des Art. 316h Satz 1 EGStGB nachträglich ändernd ein und erstreckt den Anwendungsbereich der Vermögensabschöpfungsnormen auf den Zeitraum vor Verkündung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872), indem er die vor diesem Zeitpunkt eingetretene Verfolgungsverjährung der Herkunftstat für den Bereich der Vermögensabschöpfung für unbeachtlich erklärt und die Möglichkeit der Entziehung deliktisch erlangten Vermögens von der Verfolgungsverjährung entkoppelt.
Angesichts der erheblichen Reichweite der angeordneten Rückwirkung, die sich im Regelfall - entsprechend der eigenständigen Verjährungsfrist in § 76b Abs. 1 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) - auf bis zu 30 Jahre vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes am 1. Juli 2017 erstreckte, kann nicht davon ausgegangen werden, die Rechtsunterworfenen hätten vor dem 23. November 2016 mit einer derartigen Gesetzesänderung rechnen müssen.
§ 73b Abs. 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) stellt sicher, dass von der Vermögensabschöpfung keine in diesem Sinne schützenswerten Dritten erfasst werden.
- BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18
BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen …
Art. 316h Satz 1 EGStGB ist mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB i.V.m. § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war.Ist Art. 316h Satz 1 EGStGB mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB i.V.m. § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war?.
b) Auch wenn die Straftaten selbst verjährt seien, sei gemäß dem durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) seit dem 1. Juli 2017 geänderten Recht die Anordnung der selbständigen Einziehung von Erträgen aus diesen Taten zulässig (§ 76a Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 Satz 1 StGB).
Der Senat ist davon überzeugt, dass Art. 316h Satz 1 EGStGB mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar ist, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB i.V.m. § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war und somit der Verfall nach §§ 73, 73a StGB aF nicht angeordnet werden durfte.
Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, den er dadurch zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Wendung "aus der rechtswidrigen Tat' in der alten Vorschrift über den Verfall (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB aF) durch die Worte "durch die rechtswidrige Tat' ersetzt hat (…vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 62; 18/11640, S. 78).
- OLG München, 19.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17
Sicherungsverwahrung
Das Amtsgericht hat auf die im März 2015 beendete Tat des Angeklagten bereits die zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Regelungen des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) zur Einziehung des Tatertrages angewandt.Nach der Intention des Gesetzgebers, die in den geschaffenen Normen auch zum Ausdruck kommt, soll der quasikondiktionelle Charakter der Vermögensabschöpfung durch die Reform nicht in Frage gestellt werden (BT-Drucks. 18/9525, S. 48).
Die Ansprüche der Verletzten werden im neuen Recht grundsätzlich außerhalb des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens befriedigt, nämlich entweder im Strafvollstreckungsverfahren oder im Insolvenzverfahren (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 46, 49 ff.).
Dass der Gesetzgeber diesen Regelungsbereich außerhalb des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens ansiedelte, obwohl er ihn ausdrücklich als das "Kernstück des Reformvorhabens" begreift und in der zugrunde liegenden Streichung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. den "Dreh- und Angelpunkt" der Reform sieht (BT-Drucks. 18/9525, S. 49), spricht bereits gegen eine Orientierung des neuen Rechts am Gedanken des Schuldausgleichs.
Des Weiteren sollten mit der Reform Lücken der bisherigen Abschöpfung geschlossen werden (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 57 f.).
Bezogen auf die letztgenannte Neuerung in § 76a Abs. 4 StGB n.F. betont die Gesetzesbegründung ausdrücklich, dass es sich um eine in die Zukunft gerichtete Maßnahme der Vermögensabschöpfung handele, die eine Störung der Vermögensordnung beseitigen solle und daher nicht dem Schuldgrundsatz unterliege (BT-Drucks. 18/9525, S. 58).
Besonders deutlich gegen eine stärkere Schuldorientierung des neuen Rechts spricht zudem die Neuregelung für sog. "Verschiebungsfälle" in § 73b StGB n.F.: Mit ihr werden in Parallele zur Vorschrift des § 822 BGB die Zugriffsmöglichkeiten bei Drittbegünstigten erweitert (BT-Drucks. 18/9525, S. 56), also bei Personen, die an der abgeurteilten Tat nicht beteiligt waren und zwangsläufig keinem strafrechtlichen Schuldvorwurf unterliegen.
Selbst soweit sie die Stärkung und Konkretisierung des "Bruttoprinzips" als weiteres wesentliches Reformziel bezeichnet, verweist die Gesetzesbegründung zugleich auf eine verstärkte Orientierung am zivilen Bereicherungsrecht (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 55).
Die Stichtagsregelung des Art. 316h Satz 1 EGStGB wurde nicht zuletzt geschaffen, um auf diese als "kompliziert" erachtete Prüfung bei Verurteilungen nach dem 1. Juli 2017 verzichten zu können (BT-Drucks. 18/11640, S. 84).
Steht aber eine Entreicherung des Täters oder Teilnehmers fest, so hat nach dem neuen Recht (§ 459g Abs. 5 Satz 1 StPO) eine Vollstreckung der angeordneten Einziehung regelmäßig zu unterbleiben (vgl. zum Ganzen die Gesetzesbegründung zu § 73e Abs. 2 StGB n.F. sowie zu § 459g Abs. 4 Satz 1 StPO-E in der Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, BT-Drucks. 18/9525 S. 57, 69, 94; letztgenannte Norm wurde als § 459g Abs. 5 StPO Gesetz, vgl. hierzu den Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 18/11640, S. 46, 89).
Dabei dürfte ein abstrakter Vergleich des Rechts der Einziehung bzw. des Verfalls vor und nach dem 1. Juli 2017 kaum zu einem eindeutigen Ergebnis führen, da mit der Reform auch potentiell zulasten des Verurteilten genutzte Spielräume des alten Rechts reduziert wurden, etwa im Zusammenhang mit der Bestimmung des Erlangten nach dem Bruttoprinzip (…vgl. z.B. Fischer, 64. Aufl. 2017, § 73 StGB a.F., Rn. 8b ff., zu Divergenzen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; als Beispiel einer nach neuem Recht im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung abzugsfähigen Aufwendung nennt die Gesetzesbegründung diejenige für ein fahrlässig unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdiensten, vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 69 oben zu § 73d Abs. 1 StGB n.F.).
Die Schwierigkeit der Prüfung, welches Recht im Einzelfall bei Geltung von § 2 Abs. 5 StGB als das mildere anzuwenden wäre, war für den Gesetzgeber sogar ein wesentliches Motiv für die Schaffung der Stichtagsregelung des Art. 316h Satz 1 EGStGB (BT-Drucks. 18/11640, S. 84, siehe bereits oben Ziff. 1d).
Ferner wird es durch den Verweis auf § 131 Abs. 1 StPO ermöglicht, Vollstreckungsanordnungen z.B. im EDV-Fahndungssystem der Polizei auszuschreiben (vgl. BT-Drucks. 18/11640 S. 89).
Die Gesetzesbegründung legt nahe, dass dieses Maß an Bestimmtheit auch der Intention des Gesetzgebers entspricht (vgl. BT-Drucks. 18/11640, S. 84).
Das gilt etwa für die Möglichkeiten, die das neue Recht zur Einziehung von nachträglich entdecktem Vermögen sowie für die nachträgliche Vermögensabschöpfung eröffnet (siehe dazu BT-Drucks. 18/9525, S. 57).
Innerhalb des bisherigen Systems bewegt sich auch die Ausdehnung der erweiterten Vermögensabschöpfung mit § 73a StGB n.F., die noch immer die uneingeschränkte richterliche Überzeugung von der illegalen Herkunft des betreffenden Gegenstandes voraussetzt und damit an der Voraussetzung festhält, die Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht schon für den erweiterten Verfall des bisherigen Rechts aufgestellt hatten (vgl. Nachweise bei BT-Drucks. 18/9525, S. 58).
Selbst gegenüber diesem Kernstück der Reform betont die Gesetzesbegründung die Bedeutung der Normen, die weiterhin eine doppelte Inanspruchnahme Tatbeteiligter verhindern sollen (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 54).
Außerdem war die Richtlinie 2014/42/EU in innerstaatliches Recht umzusetzen (BT-Drucks. 18/9525 S. 48, 63-65).
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …
An diesem durch das Bundesverfassungsgericht bereits dem vormaligen Recht der Vermögensabschöpfung zugeschriebenen Rechtscharakter (…BVerfG aaO, BVerfGE 110, 1, 22) hat der Reformgesetzgeber festgehalten (vgl. BT-Drucks. 18/11640 S. 82).Nach den im Gesetzeswortlaut von § 73d Abs. 1 StGB eindeutig zum Ausdruck kommenden Vorstellungen des Gesetzgebers bezweckt die Vorschrift gerade den Ausschluss ansonsten in Folge der (Fort)Geltung des Bruttoprinzips denkbarer strafähnlicher Wirkungen der Wertersatzeinziehung (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 68; Köhler NStZ 2017, 497, 502).
Die Entscheidung des Landgerichts, von der Anordnung der Wertersatzeinziehung selbst in der Höhe des Wertes der festgestellten Beuteschäden (Bargeld) abzusehen, obwohl beide Angeklagten nach den Feststellungen die ursprüngliche Beute in Gestalt von Bargeld und Wertgegenständen i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat erlangt (zu den Voraussetzungen etwa BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 85 mwN;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73 Rn. 26 mwN; siehe auch BT-Drucks. 18/9525 S. 62) hatten, findet im einfachen Gesetzesrecht keine Stütze und ist verfassungsrechtlich nicht veranlasst.
Soweit nicht prozessual gemäß § 421 StPO verfahren worden ist, unterbleibt die Anordnung der Einziehung des Tatertrages oder seines Wertersatzes aus materiellrechtlichen Gründen im Erkenntnisverfahren lediglich dann, wenn der (zivilrechtliche) Anspruch des Geschädigten bis zu dessen Abschluss erloschen ist (§ 73e Abs. 1 StGB) oder in den Fällen eines gutgläubigen Drittbegünstigten (§ 73b StGB) dessen Bereicherung weggefallen ist (§ 73e Abs. 2 StGB; dazu BT-Drucks. 18/9525 S. 69; näher Köhler/Burkhard NStZ 2017, 665, 674).
Weder die Einziehung von Taterträgen noch die hier fragliche Wertersatzeinziehung sind Strafen oder weisen strafähnlichen Charakter auf (…oben Rn. 40; BT-Drucks. 18/11640 S. 84;… zum früheren Recht BVerfG aaO, BVerfGE 110, 1, 14 ff.).
b) Das allgemeine, im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG wurzelnde Rückwirkungsverbot ist ebenfalls nicht beeinträchtigt, weil kein schutzwürdiges Vertrauen auf strafrechtswidrig geschaffene Vermögenslagen erfassende gesetzliche Regelungen besteht (BT-Drucks. 18/11640 S. 84).
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Neuregelung der Vermögensabschöpfung insgesamt und damit auch der Einziehung von Taterträgen bzw. ihres Wertes weiterhin das Ziel, möglichen Beeinträchtigungen des Vertrauens der Bevölkerung in die Gerechtigkeit und die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung zu begegnen, die sich ergeben können, wenn Straftäter deliktisch erlangte Vermögenswerte dauerhaft behalten dürften (BT-Drucks. 18/9525 S. 45).
Eine doppelte Inanspruchnahme des von der Maßnahme betroffenen Tatbeteiligten durch den Verletzten und den Staat ist damit ausgeschlossen (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 94).
Im Übrigen ermöglicht § 459g Abs. 5 StPO über die allgemeine Verhältnismäßigkeitsklausel auch jenseits der Entreicherung eine "erdrückende Wirkung' (BT-Drucks. 18/9525 S. 94) der Wertersatzeinziehungsentscheidung auf der Vollstreckungsebene zu vermeiden.
- BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16
Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von …
Zwar finden ausweislich der einschlägigen Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Art. 316h EGStGB) mit Inkrafttreten des Gesetzes auch für bereits laufende Verfahren grundsätzlich ausschließlich die neuen Regelungen Anwendung (vgl. dazu BT-Drucks. 18/11640, S. 84). - OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer eines aufenthaltsrechtlichen Einreise- …
Unabhängig davon sind solche Fehler bei der Betätigung des Ermessens, das auch schon bei Erlass des Bescheids vom 26. Juli 2017 gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 und 4 in Verbindung mit Abs. 3 AufenthG in der zuletzt durch Gesetz vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geänderten Fassung auszuüben war und von der Beklagten auch tatsächlich ausgeübt worden ist, nicht festzustellen. - BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19 Eine selbständige Einziehungsanordnung nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB nF scheidet indes jedenfalls deswegen aus, weil ein gemäß § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlicher Antrag der Staatsanwaltschaft nicht gestellt worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19 Rn. 19 …und vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18 Rn. 7); mithin bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Anwendung des § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB nF auf Fälle, in denen - wie hier bezüglich der Fälle 1 bis 16 - infolge vor dem 1. Juli 2017 eingetretener Strafverfolgungsverjährung Abschöpfungsmaßnahmen bislang, nämlich bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I 2017 S. 872), ausgeschlossen waren, gegen das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot verstößt (so BGH, Vorlagebeschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18).
- LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18
Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg
Nach § 73d Abs. 1 StGB erfolgt die Einziehung jedoch grundsätzlich nach dem Bruttoprinzip (vgl. BT-Drs. 18/9525, S. 55-56).Mit dem zum 01.07.2017 in Kraft getretenen, und nach § 13 EGStPO hier anzuwendenden neuen Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wurde das Bruttoprinzip weiter gestärkt (vgl. BT-Drs. 18/9525, S. 55-56).
Es handelt sich dabei um alle Vermögenswerte, die einem Tatbeteiligten oder Drittbegünstigten in irgendeiner Phase der Tatbegehung zugeflossen sind (vgl. BT-Drs. 18/9525, S. 67).
Es sind sodann nach § 73d Abs. 1 StGB n.F. Aufwendungen abzuziehen, soweit sie ein Täter oder Teilnehmer nicht bewusst und willentlich für die Vorbereitung oder Begehung einer Straftat aufgewendet oder eingesetzt hat (vgl. BT-Drs. 18/9525, S. 68).
Dabei geht die Begründung des Gesetzentwurfes ausdrücklich davon aus, dass Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Waren nicht abzuziehen sind, die der Täter oder Teilnehmer für den Verkauf unter bewusster (strafrechtswidriger) Umgehung außenwirtschaftsrechtlicher Bestimmungen tätigt (vgl. BT-Drs. 18/9525, S. 68, mit Verweis auf BGH…, Urteil vom 21.08.2002 - 1 StR 115/02, Rn. 12 und 36).
Nach § 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB kann das Gericht auch die Einziehung der Gegenstände anordnen, die durch Veräußerung des Erlangten erworben wurden; diese Vorschrift gilt nach § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB auch für Einziehungen bei begünstigten Dritten, für die der Täter oder Teilnehmer gehandelt hat (vgl. BT-Drs. 18/9525, S. 67).
Für die Wertermittlung kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem der Wertersatzanspruch entstanden ist (vgl. BT-Drs. 18/9525, S. 67), hier also auf den Zeitpunkt der Veräußerung.
Auszugehen ist dabei von dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziel, Kriminalität dadurch zu bekämpfen, dass rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile den Begünstigten effektiv wieder entzogen werden (vgl. BT-Drs. 18/9525, S. 1).
Nach §§ 73, 73b Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 2 StGB ordnet das Gericht die Einziehung (auch) gegenüber einen Dritten an, der nicht Täter oder Teilnehmer ist, wenn ihm ein Gegenstand im Wert des Erlangten übertragen wurde und er erkannt hat, dass das Erlangte aus einer rechtswidrigen Tat herrührte (zur Einziehung von Wertersatz bei Verschiebungsfällen vgl. BT-Drs. 18/9525, Seite 67, unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - 1 StR 239/10).
- BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20
Verletzung des Grundrechts des Beschuldigten auf Freiheit der Person bei …
Dies gilt auch, soweit die Gerichte auf die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung und haftungsrechtliche Konsequenzen des Verfahrens verweisen, denn schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I S. 872) war die Anordnung des Verfalls (§§ 73 ff. StGB a.F.) möglich. - BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17
Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen …
Zudem setzt die Anwendung von § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 StGB voraus, dass die Verbindlichkeit wirksam (wenn auch - wie beim Eingehungsbetrug - anfechtbar) ist (BT-Drucks. 18/9525, S. 68;… Köhler aaO). - OLG Hamm, 02.04.2019 - 2 Ws 14/19
Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Gewährung sittenwidriger Darlehen unter …
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im …
- BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17
Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag; …
- OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 2 Rb 9 Ss 852/18
Berücksichtigung des Abzugsverbots bei strafrechtlicher Einziehungsentscheidung
- BGH, 10.01.2019 - 5 StR 387/18
Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Fall der unterbliebenen …
- OLG Hamm, 04.01.2018 - 4 Ws 196/17
Gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verstoßen? - Verdacht kann Arrest über …
- BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
Konkurrenzen zwischen Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf …
- BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17
Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs …
- BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18
Begründung einer Einziehungsanordnung gegen einen als Organ handelnden Täter; …
- BGH, 23.10.2018 - 5 StR 185/18
Anwendbarkeit der neuen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen auf …
- LG Frankfurt/Oder, 11.12.2018 - 23 Qs 90/18
Herausgabe von beschlagnahmten Sachen an den letzten Gewahrsamsinhaber
- BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das …
- BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren …
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch …
- BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei …
- BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19
Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im …
- BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von …
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
- OLG Celle, 02.03.2018 - 1 Ws 19/18
Einziehung von Taterträgen bei Dritten: Erforderlichkeit eines …
- OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 432/17
Eintragung eines Veräußerungsverbotes im Grundbuch auf Grundlage eines …
- BGH, 21.08.2019 - 1 StR 225/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhinterziehung; hier: Hinterziehung von …
- BGH, 24.10.2019 - 1 StR 173/19
Einziehung (keine Einziehung bei Erlöschen des zu Grunde liegenden …
- BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18
Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft …
- OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18
Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO bei der Vollziehung des Vermögensarrestes …
- OLG Hamburg, 05.04.2018 - 1 Rev 7/18
Strafverfahren: Einziehungsentscheidung in einem "Altfall" bei …
- OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17
Einziehung von Taterträgen: Stichtagsregelung; Verschlechterungsverbot im …
- BGH, 18.09.2019 - 1 StR 320/18
Selbständige Einziehung (Verdacht einer Katalogtat bereits bei Sicherstellung, …
- BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …
- BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18
Einziehung von Taterträgen (Erlangung "durch" die Tat; faktische …
- BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17
Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein …
- OLG Hamm, 03.06.2019 - 1 VAs 38/19
Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 111i Abs. 2 StPO ; Rechtsweg; …
- OLG Karlsruhe, 05.02.2020 - 2 Ws 492/19
Weitere Beschwerde gegen Beschlagnahme zur Einziehungssicherung
- BVerwG, 27.04.2017 - 9 C 5.16
Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten: keine Mindestquote von Lehrkräften …
- BGH, 21.11.2019 - V ZB 75/18
Ersuchen der Strafverfolgungsbehörde um die Eintragung einer Sicherungshypothek …
- BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines …
- BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18
Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf …
- OLG Köln, 17.11.2017 - 1 RVs 285/17
Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion eines Zugwaggons durch das Besprayen …
- BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16
Anordnung des (Dritt-)Wertersatzverfall (Anwendbarkeit des alten Rechts)
- BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17
Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe …
- BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17
Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche …
- BGH, 08.05.2018 - 5 StR 139/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen - und die Verjährung von …
- BGH, 29.11.2017 - 2 StR 271/17
Verfall (Anwendbarkeit des alten Rechts bei Absehen von Verfallsanordnung; keine …
- BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18
Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die …
- BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine …
- BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund …
- BGH, 08.08.2019 - 1 StR 679/18
Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch …
- BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17
Abschiebungsverbot; Asylantrag; Durchentscheiden; Unzulässigkeit Asylantrag
- BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17
Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen); …
- BGH, 19.10.2017 - 3 StR 310/17
Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht bei mehreren …
- BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von …
- OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20
Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei …
- BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17
Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren …
- OLG Zweibrücken, 15.08.2019 - 1 OWi 2 SsBs 46/19
Umfang des Abzugsverbotes in § 29a OWiG
- LG Bamberg, 31.07.2018 - 31 KLs 2110 Js 19260/17
Wertersatzeinziehung nach neuem Recht
- BGH, 11.10.2018 - V ZB 241/17
Anwendbarkeit des § 111l StPO in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung auf …
- OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
Verteidigerkosten: Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit im Beschwerdeverfahren …
- LG Nürnberg-Fürth, 12.07.2018 - 11 Ns 507 Js 1367/12
Abgetrenntes Einziehungsverfahren gem. § 423 StPO
- BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 14.17
Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren …
- BayObLG, 23.04.2020 - 207 StRR 138/20
Revision, Schuldspruch, Handeltreiben, Strafzumessung, Marihuana, …
- BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Voraussetzung bei mehreren …
- VG Köln, 03.05.2018 - 20 K 7407/16
Rechtswidrigkeit einer präventiv-polizeilichne Sicherstellung von Bargeld; …
- BGH, 20.06.2017 - 1 StR 227/17
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- LG Hamburg, 01.08.2019 - 610 Qs 21/19
Voraussetzungen einer selbstständigen Einziehung: Fall der nachgelagerten …
- BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18
Einziehung des aus der Tat Erlangten (Ausschluss des Erlangten, wenn der Anspruch …
- BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19
Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger; …
- BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19
Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte …
- BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19
Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz …
- BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)
- BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18
Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (Begriff der Bedenklichkeit, …
- BGH, 08.05.2019 - 5 StR 95/19
Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht (Härtefallprüfung; …
- BGH, 22.03.2018 - 3 StR 42/18
Kein Strafcharakter der auf Schadenswiedergutmachung gerichteten Einziehung …
- OLG Köln, 23.01.2018 - 1 RVs 274/17
Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die unterbliebene …
- OLG Karlsruhe, 21.11.2017 - 2 Rb 4 Ss 699/17
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfahrenshindernis nach …
- BVerwG, 27.04.2017 - 9 C 6.16
Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten: keine Mindestquote von Lehrkräften …
- BGH, 28.05.2020 - 3 StR 364/19
Einziehung von Wertersatz gegenüber dem Tatbeteiligten als zulässig mit der …
- LG Bad Kreuznach, 12.04.2019 - 1 T 29/19
Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Insolvenzantrags der …
- BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18
Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes …
- BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17
Einziehung von Taterträgen (Anwendbarkeit neuen Rechts: Entscheidung über die …
- OLG Celle, 18.12.2018 - 3 Ws 222/18
Selbständiges Einziehungsverfahren nach Teileinstellung
- BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines …
- OLG Hamm, 22.02.2018 - 15 W 15/18
Eintragung einer Sicherungshypothek unter Bezugnahme auf einen strafgerichtlichen …
- BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische …
- OLG Hamburg, 19.04.2018 - 2 Rev 6/18
Revision in Strafsachen: Erstmalige Einziehungsanordnung nach Neuregelung der …
- BGH, 19.12.2017 - 4 StR 589/17
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einheitliche Anordnung von Nebenstrafen, …
- BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17
Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport ("bestimmungsgemäßer …
- BGH, 05.09.2019 - 1 StR 99/19
Einziehung (ersparte Aufwendungen als erlangtes Etwas: ersparte Einkommensteuer …
- BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei …
- LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18
Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung: Vermögensarrest neben eigener …
- BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Prepaid-Kreditkarte; …
- BGH, 04.04.2018 - 3 StR 63/18
Erweiterte Einziehung beim Angeklagten (Erlangung aus nicht im Einzelnen …
- LG Regensburg, 24.10.2017 - 64 T 323/17
Notveräußerung von Grundstücken grundsätzlich zulässig
- BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.17
Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren …
- BGH, 11.12.2019 - 5 StR 486/19
Tätigkeit als Sparkassenangestellter als Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher …
- BGH, 08.11.2018 - 4 StR 297/18
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Einverständnis …
- BGH, 12.06.2018 - 3 StR 26/18
Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts gegen die Verwerfung …
- KG, 19.03.2019 - 121 Ss 165/18
Zulässigkeit der erstmaligen Anwendung des neu in Kraft getretenen Rechts zur …
- BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16
Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch …
- BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19
Einziehung (Erlangen eines Vermögenswerts durch die Tat bei mehreren Beteiligten: …
- OLG Dresden, 27.09.2019 - 2 Ws 212/19
Selbständiges Einziehungsverfahren, Beschluss, Hauptverhandlung
- KG, 19.03.2019 - 5 Ss 74/18
- LG Trier, 27.09.2017 - 8031 Js 20631/16
- BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes …
- BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 11.17
Anforderung für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren …
- BGH, 02.08.2018 - 1 StR 311/18
Einziehung (Zulässigkeit eines teilweisen Absehens von der Einziehung)
- BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss …
- BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19
Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer …
- BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
- OLG Hamburg, 12.07.2018 - 5 Rev 4/18
Vorlage an den BGH
- OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19
Einziehung von Taterträgen bei versuchter Einkommensteuerhinterziehung
- BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19
Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf …
- BGH, 05.11.2019 - 2 StR 447/19
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
- BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19
Einziehung des Wertes von Taterträgen (keine Bewilligung von …
- OLG Karlsruhe, 04.10.2017 - 2 Rb 9 Ss 298/17
Verfall im Bußgeldverfahren: Ermittlung des bei Durchführung eines Tiertransports …
- VG Berlin, 14.06.2017 - 16 K 207.17
Zuerkennung des Flüchtlingsstatus eines Afghanen; Abschiebungsverbot wegen …
- BGH, 19.03.2019 - 3 StR 522/18
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Nebenstrafe; …
- BGH, 12.03.2018 - 4 StR 57/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Haftung als Gesamtschuldner: keine …
- BGH, 20.02.2018 - 2 StR 12/18
Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe
- OLG Frankfurt, 28.01.2019 - 1 Ss 180/18
Die Einziehung von Wertersatz gem. § 73 c StGB ist auch im Verfahren gegen …
- BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17
Recht auf ein faires Verfahren (Tatprovokation bei Einsatz einer polizeilichen …
- BGH, 16.07.2020 - 4 StR 91/20
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen)
- BGH, 17.06.2019 - 4 StR 62/19
Anwendung des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht (keine …
- BGH, 23.05.2019 - 1 StR 479/18
Einziehung (Erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von Tabaksteuer: erforderliches …
- BGH, 09.10.2018 - 2 StR 350/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Bestimmung des …
- BGH, 15.05.2018 - 3 StR 664/17
Keine Einziehung des ausschließlich von einem Mittäter bei einer Körperverletzung …
- BGH, 25.10.2018 - 1 StR 275/18
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen, Verhältnis zur …
- VG Berlin, 14.06.2017 - 16 K 219.17
Asylrecht: Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Afghanistan
- BayObLG, 08.11.2019 - 207 St RR 1839/19
Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen beim Täter
- VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen …
- OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18
Hinweispflicht, Einziehung, ausdrücklicher Hinweis
- BGH, 10.04.2018 - 2 StR 24/18
Anstiftung (Grundsatz der Akzessorietät: Berücksichtigung bei der Strafzumessung)
- OLG Schleswig, 30.01.2020 - 2 Ws 69/19
Keine Heranziehung zivilrechtlicher Grundsätze im strafprozessualen …
- BGH, 16.07.2019 - 2 StR 268/19
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: mehrere Anbauvorgänge auf …
- OLG Köln, 19.06.2019 - 1 RVs 97/19
Untreue des Rechtsanwalts? Die verweigerte Rückzahlung von Fremdgeld
- BGH, 28.08.2018 - 5 StR 325/18
Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen für eine Rückausnahme vom …
- BGH, 08.08.2017 - 1 StR 345/17
Voraussetzungen des Unterbleibens der Anordnung des Verfalls des Wertersatzes
- BGH, 06.05.2020 - 2 ARs 203/19
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anwendung im …
- BGH, 04.09.2018 - 2 StR 147/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische …
- BGH, 27.11.2019 - 5 StR 537/19
Erstreckung der Einziehung von Wertersatz auf durch Betrug erlangte …
- BGH, 11.09.2018 - 2 StR 305/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische …
- LG Berlin, 26.03.2018 - 537 Qs 26/18
Strafverteidigerkosten: Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Anordnung der Einziehung …
- KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20
- BGH, 20.03.2018 - 2 StR 36/18
Anrechnung im Ausland erlittener Auslieferungshaft (erforderliche Darstellung in …
- VG Frankfurt/Main, 01.02.2018 - 5 L 5640/17
Sichergestellte Bücher- und Sammlungsbestände des Instituts für Geschichte der …
- VG Würzburg, 15.09.2017 - W 3 K 17.31180
Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- BGH, 11.09.2018 - 2 StR 306/18
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner gegen den …
- BGH, 05.07.2018 - 5 StR 176/18
Tenorierung bei Verwirklichung mehrerer Diebstahlsqualifikationen; konkrete …
- BGH, 20.02.2018 - 2 StR 580/17
Rechtliche Beurteilung der Einziehung des Wertes von Taterträgen im Fall einer …
- BGH, 06.02.2018 - 2 StR 547/17
Fehlende Festsetzung der Höhe des Tagessatzes im Rahmen der Verhängung von …
- VG Würzburg, 10.10.2017 - W 2 K 17.31103
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund begründeter Furcht vor Verfolgung …
- OLG Hamm, 25.07.2019 - 1 RVs 44/19
Einziehung nach den §§ 73 bis 73c StGB ; Ausschluss der Einziehung bei Erlöschen …
- OLG Köln, 13.06.2019 - 2 Ws 244/19
Vermögensarrest bei voraussichtlichen Kosten des Strafverfahrens
- BGH, 21.11.2018 - 2 StR 474/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Kennzeichnung im Tenor)
- BGH, 29.11.2017 - 5 StR 508/17
Verwerfung der Revision als unbegründet; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in …
- VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 2846/18
Präventive Anschlusssicherstellung von Geld
- VG Würzburg, 17.07.2017 - W 3 K 16.30710
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen …
- VG Würzburg, 24.07.2017 - W 3 K 16.30710
Exilpolitische Betätigung für vom äthiopischen Staat als terroristisch …
- OLG Zweibrücken, 27.05.2019 - 1 OLG 2 Ss 11/19
Einziehung von Vermögenswerten bei tatsächlicher Verfügungsgewalt
- KG, 01.12.2017 - 161 Ss 148/17
Vermögensabschöpfung, neues Recht, Rückwirkung
- AG Berlin-Tiergarten, 01.11.2017 - 215 Ls 43/16
Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung: …
- VG Würzburg, 04.10.2017 - W 2 K 17.31190
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrischen Staatsangehörigen
- VG Köln, 28.09.2017 - 13 K 6120/17
Versäumung der Antragsfrist zur Gewährung einer Milchsonderbeihilfe nach der …
- VG Würzburg, 21.07.2017 - W 3 K 17.31739
Voraussetzung für die Gewährung politisches Asyl
- BGH, 19.12.2018 - 3 StR 347/18
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Einziehung von …
- OLG Celle, 05.12.2019 - 3 Ss 71/19
§ 73a StGB gilt nach Art. 316h EGStGB auch für vor dem 1.7.2016 begangene Taten
- BGH, 07.05.2019 - 5 StR 654/18
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- LG Limburg, 25.03.2019 - 2 Ns 2 Js 57115/18
- VG Düsseldorf, 03.07.2018 - 22 L 309/18
Dublin, Frankreich, schwerbehinderter Rollstuhlfahlrer
- OLG Jena, 20.02.2018 - 1 OLG 161 Ss 3/18
Begriff der überlegenen Forschungsmittel i.S. von § 244 Abs. 4 S. 2 StPO
- VG Düsseldorf, 17.07.2017 - 22 L 3003/17
Schutzgewährung; internationaler Schutz; Italien; Anerkennungsrichtlinie; …
- VG Düsseldorf, 12.07.2017 - 22 L 1857/17
Unzulässigkeitsentscheidung; Bulgarien; Anerkennungsrichtlinie; …
- VG Stade, 12.07.2017 - 6 A 1558/16
Rabwah als inländische Fluchtalternative für Ahmadis in Pakistan
- VG München, 08.11.2018 - M 10 K 16.2700
Verzeichnis national wertvolle Kulturgüter
- VG Würzburg, 16.05.2018 - W 2 K 18.30514
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- LG München II, 07.02.2018 - 1JKls 22 Js 31502/14
Schwere räuberische Erpressung durch einen Überfall auf ein City Casino
- VG Würzburg, 02.08.2017 - W 2 K 17.50182
Keine Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates für Asylverfahren
- VG Aachen, 31.07.2017 - 4 K 2319/16
Asyl Irak; § 3 Abs. 1 AsylG; Flüchtlingseigenschaft zuerkannt; Araber, Sunnit aus …
- VG Berlin, 28.06.2017 - 16 K 204.17
- VG Würzburg, 26.05.2017 - W 2 K 17.30868
Unwirksamer BAMF-Bescheid
- VG Würzburg, 05.07.2017 - W 1 K 16.31028
Fehlender interner Schutz wegen mangelnder Leistungsfähigkeit aufgrund …
- VG Würzburg, 03.07.2017 - W 1 K 16.31237
Verfolgung wegen Tätigkeiten von Familienmitgliedern im Afganistan, Provinz …
- AG Weiden/Oberpfalz, 07.05.2019 - 3 Ls 22 Js 223/17
Geschwindigkeit, Handeltreiben, Fahrerlaubnis, Herkunft
- KG, 04.05.2018 - 4 Ss 51/18
- VG Würzburg, 05.07.2017 - W 2 K 17.31882
Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- LG Bonn, 04.07.2017 - 23 KLs 2/17
- VG Würzburg, 12.05.2017 - W 2 K 16.32324
Entscheidungsreife bei Anfechtungsklage