Rechtsprechung
| EuGH, 10.10.1978 - 148/77 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 9; ; EWGV Art. 37; ; EWGV Art. 92; ; EWGV Art. 95; ; EWGV Art. 227
- EU-Kommission
Hansen / Hauptzollamt Flensburg
1 . EWG-VERTRAG - GEOGRAPHISCHER GELTUNGSBEREICH - FRANZÖSISCHE ÜBERSEEISCHE DEPARTEMENTS - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - DISKRIMINIERUNGSVERBOT - ANWENDBARKEIT
- EU-Kommission
Hansen / Hauptzollamt Flensburg
- Wolters Kluwer
Abgabenregelung für Branntwein; Diskriminierungsverbot für Waren aus den französischen Überseedepartements; Freier innergemeinschaftlicher Warenverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. EWG-VERTRAG - GEOGRAPHISCHER GELTUNGSBEREICH - FRANZÖSISCHE ÜBERSEEISCHE DEPARTEMENTS - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - DISKRIMINIERUNGSVERBOT - ANWENDBARKEIT - [EWG-VERTRAG , ART. 95 UND ART. 227 ABS. 1 UND 2]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1979, 482
- NJW 1979, 483
Wird zitiert von ... (68) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 22.03.1977 - 78/76
Steinike & Weinlig
Auszug aus EuGH, 10.10.1978 - 148/77
Hierzu ist einerseits anzumerken, daß Artikel 9 des Vertrages Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle nur im Handel "zwischen den Mitgliedstaaten" verbietet, so daß diese Bestimmung für Einfuhren aus dritten Ländern nicht einschlägig ist, andererseits, daß eine Abgabe, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, nicht gleichzeitig als inländische Abgabe und als Abgabe mit gleicher Wirkung wie Zölle betrachtet werden kann (EuGH 18. Juni 1975 - IGAV, 94/74 - Slg. 1975, 699, und EuGH 22. März 1977 - Steimke, 78/76 - Slg. 1977, 595). - EuGH, 18.06.1975 - 94/74
IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa
Auszug aus EuGH, 10.10.1978 - 148/77
Hierzu ist einerseits anzumerken, daß Artikel 9 des Vertrages Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle nur im Handel "zwischen den Mitgliedstaaten" verbietet, so daß diese Bestimmung für Einfuhren aus dritten Ländern nicht einschlägig ist, andererseits, daß eine Abgabe, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, nicht gleichzeitig als inländische Abgabe und als Abgabe mit gleicher Wirkung wie Zölle betrachtet werden kann (EuGH 18. Juni 1975 - IGAV, 94/74 - Slg. 1975, 699, und EuGH 22. März 1977 - Steimke, 78/76 - Slg. 1977, 595).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1983 - 38/82
Hauptzollamt Flensburg gegen Firma Hansen GmbH & Co. - Besteuerung von Branntwein …
Die nach dieser Vorschrift für Erzeuger kleinerer Mengen vorgesehenen Mengen seien an das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften wie Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzer, Verschlußbrennereien, Obstgemeinschaftsbrennereien gebunden, die nur im 1 - Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 - H. Hansen jun.& O.C. Balle GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg -, Slg. 1978, 1787.2 - Urteil vom 30. Oktober 1980 in der Rechtssache 26/80 - Schneider-Import GmbH & Co. KG/Hauptzollamt Mainz -, Slg. 1980, 3469.
Die entscheidende Frage sei demnach, ob die Übertragung dieser Rege- 1 - Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 - H. Hansen jun.
& O. C. Balle GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg-, Slg. 1978, 1787.2 - Urteil vom 7. Mai 1981 in der Rechtssache 153/80 - Rumhaus Hansen GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg-, Slg. 1981, 1165.
- Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 - H. Hansen jun., & O. C. Balle GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg-, Slg. 1978, 1787.3 - Urteil vom 7. Mai 1981 in der Rechtssache 153/80 - Rumhaus Hansen GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg-, Slg. 1981, 1165.
- Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 46/80 - S.p.A. Vinal/S.p.A. Orbat -, Slg. 1981, 77.5 - Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 - H. Hansen jun.
& O. C. Balle GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg -, Slg. 1978, 1787.6 - Urteil vom 7. Mai 1981 in der Rechtssache 153/80 - Rumhaus Hansen GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg-, Slg. 1981, 1165.
- Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 - H. Hansen jun.
& O.C. Balle GmbH 8c Co./Hauptzollamt Flensburg -, Slg. 1978, 1787.3 - Urteil vom 8. Januar 1980 in der Rechtssache 21/79 - Kommission/Italienische Republik-, Slg. 1980, 1.4 - Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79 - Chemial Farmaceutici S.p.A./DAF S.p.A. -, Slg. 1981, 1.
Im Hinblick auf das damalige Vorbringen der Klägerin des Ausgangsverfahrens, auf eingeführten Rum müsse der 1 - Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 - H. Hansen jun.
& O. C. Balle GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg-, Slg. 1978, 1787.2 - Urteil vom 8. Januar 1980 in der Rechtssache 21/79 - Kommmission/Italienische Republik-, Slg. 1980, 1.
Wenn aber feststeht, daß nur eine minimale 1 - Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 - H. Hansen jun.
& O. C. Balle GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg -, Slg. 1978, 1787.2 - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 - Kommission/Französische Republik -, Slg. 1980, 347;.
- EuGH, 27.02.1980 - 68/79
Just
Dieses Verbot sei unbedingt; nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere nach dem Urteil vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787) schließe es jedoch eine steuerliche Ungleichbehandlung aus anderen Gründen als dem der Herkunft der Erzeugnisse nicht aus.Zur Frage 2 a) Diese Frage sei nicht erheblich: Die aus den in Dänemark geltenden Vorschriften folgende steuerliche Unterscheidung widerspreche Artikel 95. b) Nach dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 148/77 (Hansen) dürften mehrere nationale Steuersätze in Kraft bleiben, wenn dies aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt sei; der niedrigste Steuersatz müsse sowohl für inländische Erzeugnisse wie für eingeführte Erzeugnisse derselben Art gelten.
Zur Frage 1 A a) Nach dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 148/77 (Hansen) verbiete Artikel 95 nicht, daß nationale Steuerregelungen unterschiedliche Sätze für Branntweine vorsähen.
Zur Frage 2 Der Gerichtshof (Urteil Hansen) habe entschieden, daß nationale steuerliche Vergünstigungen ohne Unterschied auch für Branntweine aus anderen Mitgliedstaaten gelten müßten, die die gleichen Voraussetzungen erfüllten wie die inländischen Erzeugnisse; das sei bei der dänischen Branntweinbesteuerung gegeben.
Zur Frage 3 a) In Frage 3 A werde davon ausgegangen, daß die Anwendung unterschiedlicher Abgabensätze auf Branntwein gemeinschaftsrechtswidrig sei; diese Annahme sei nach dem Urteil Hansen irrig.
Nach dem Urteil Hansen könnten die Mitgliedstaaten bestimmten Arten von Branntwein oder bestimmten Gruppen von Erzeugern steuerliche Vergünstigungen einräumen; diese Vergünstigungen müßten auch Branntwein aus anderen Mitgliedstaaten erfassen.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1985 - 106/84
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - …
Bei Zugrundelegung der in den Urteilen vom 4. April 1968 in der Rechtssache 27/67 (Fink-Frucht, Slg. 1968, 333), vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181), vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 (Hansen, Slg. 1978, 1787), vom 27. Februar 1980 (…a. a. O.) und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1983, 601) entwikkelten Kriterien handele es sich bei Wein aus Weintrauben und Obstwein um gleichartige Waren.e) In dem Urteil Hansen (…a. a. O.) und in den Urteilen vom 27. Februar 1980 (…a. a. O.) habe der Gerichtshof anerkannt, daß es den Mitgliedstaaten freistehe, steuerliche Vorzugsregelungen beizubehalten, die aus legitimen wirtschaftlichen oder sozialen Gründen gerechtfertigt seien, wie etwa der Verwendung bestimmter Rohstoffe oder der Erhaltung bestimmter Gruppen von Erzeugern.
d) Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 (Hansen und Balle, Slg. 1978, 1787) entschieden, daß beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts die Mitgliedstaaten bestimmte Gruppen von Erzeugnissen aus legitimen wirtschaftlichen und sozialen Gründen steuerlich begünstigen könnten, wenn sie die Einfuhren nicht benachteiligten oder die inländische Produktion schützten.
Das Kriterium der Gleichartigkeit Den zwölf Urteilen, die in den vorliegenden Rechtssachen im einzelnen zitiert worden sind (Rechtssachen 27/67, 31/67, 148/77, 45/75, 168/78, 169/78, 170/78 (zwei Urteile), 171/78, 45/79, 46/80, 206/81 und 319/81), lassen sich folgende Merkmale des für die Anwendbarkeit von Artikel 95 Absatz 1 entscheidenden Kriteriums der Gleichartigkeit von Waren entnehmen.
In diesem Zusammenhang sind vor allem die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 148/77 (Hansen, Slg. 1978, 1787), 140/79 und 46/80 (Chemial Farmaceutici und Vinal, Slg. 1981, 1 und 77) sowie 319/81 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 601) von Bedeutung.
f) Selbst wenn von einer protektionistischen Wirkung aufgrund der höheren Besteuerung geistiger Getränke gesprochen werden könnte, läßt sich dieser höhere Satz nach meiner Meinung durch zulässige soziale Ziele im Sinne der Randnummer 16 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 148/77 (Hansen) rechtfertigen.
- EuGH, 27.02.1980 - 169/78
Kommission / Italien
Diese Feststellung stütze sich auf die Auslegung des Artikels 95, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787) ergebe.i) Das Urteil vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen) bestätige die Ausführungen der italienischen Regierung voll und ganz.
Diese Feststellungen entsprächen der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787).
Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen & Balle, Slg. 1978, 1787) ausgeführt hat, ist diese Bestimmung weit auszulegen in dem Sinne, daß sie alle steuerlichen Maßnahmen erfaßt, die die Gleichbehandlung von inländischen und eingeführten Erzeugnissen berühren könnten; folglich ist der Begriff der "gleichartigen Waren" hinreichend flexibel auszulegen.
4 Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen mehreren Gruppen alkoholischer Erzeugnisse haben sich die Parteien in allen Verfahren auf Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Hansen & Balle (bereits zitiert) berufen, das während deren Rechtshängigkeit erging.
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Hansen & Balle - beim damaligen Stand der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts - bestimmte Vergünstigungen oder Steuerermäßigungen nur unter der Voraussetzung als rechtmäßig anerkannt, daß die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienen, in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwenden.
- EuGH, 11.03.1980 - 104/79
Foglia / Novello
Die Mitgliedstaaten könnten wohl auf nationaler Ebene die Voraussetzungen für die Verleihung einer Qualitäts- oder Ursprungsbezeichnung für ihre Likörweine regeln, sie seien aber nicht befugt, an diese Klassifizierungen - die der Lauterkeit des Wettbewerbs und dem Verbraucherschutz dienten - steuerliche Unterscheidungen zu knüpfen (Urteil vom 10. Oktober 1978, Rechtssache 148/77, Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1978, 1787).- Die zweite Frage sei zu verneinen, denn die dargestellte Diskriminierung falle in den Anwendungsbereich von Artikel 95 (hierzu siehe Randnr. 14 der Entscheidungsgründe des bereits erwähnten Urteils in der Rechtssache 148/77, Hansen/Hauptzollamt Flensburg).
Zur Beantwortung der gestellten Frage sei es daher ausreichend, auf das Urteil vom 13. März 1979 und die Schlußanträge in der Rechtssache 91/78 (Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1979, 935) zu verweisen.
Frau Novello beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtssache 148/88 (Hansen, Slg. 1978, 1787, 1807, Randnr. 20) und auf die Rechtssache 91/78 (Hansen, Urteil vom 13. März 1979, Slg. 1979, 935).
Jedoch gehe aus dem zitierten Urteil 148/77 hervor, daß der Schutz, den ein Mitgliedstaat einer Produktion durch genaue "Lokalisierung" und eine gänzlich formale Eigenidentität verschaffe, nicht verhindern dürfe, daß identische oder gleichartige Produkte aus anderen Mitgliedstaaten unter gleichen Bedingungen auf dem relevanten Markt eine Stellung erwürben.
- EuGH, 27.02.1980 - 171/78
Kommission / Denmark
b) Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787) erlaube Artikel 95 keine Vergünstigungen aus sozialen oder anderen Gründen; das gelte auch für diskriminierende Steuerregelungen, die darauf beruhten, daß ein Branntwein zu Mahlzeiten getrunken werde.Diese Feststellungen entsprächen der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil 148/77 (Hansen).
Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 10. Oktober Í978 (Rechtssache 148/77, Hansen & Balle, Slg. .1978, 1787) ausgeführt hat, ist diese Bestimmung weit auszulegen in dem Sinne, daß sie alle steuerlichen Maßnahmen erfaßt, die die Gleichbehandlung von inländischen und eingeführten Erzeugnissen berühren könnten; folglich ist der Begriff der "gleichartigen Waren" hinreichend flexibel auszulegen.
i4 Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen mehreren Gruppen alkoholischer Erzeugnisse haben sich die Parteien in allen Verfahren auf Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Hansen & Balle (bereits zitiert) berufen, das während deren Rechtshängigkeit erging.
i6 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Hansen & Balle - beim damaligen Stand der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts - bestimmte Vergünstigungen oder Steuerermäßigungen nur unter der Voraussetzung als rechtmäßig anerkannt, daß die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienen, in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwenden.
Der Gerichtshof selbst habe den Mitgliedstaaten in seinem Urteil Hansen & Balle (bereits zitiert) die Möglichkeit zuerkannt, in der Branntweinbesteuerung Unterschiede zu machen.
- EuGH, 27.02.1980 - 168/78
Kommission / Frankreich
Diese Feststellungen entsprächen der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787).Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen & Balle, Slg. 1978, 1787) ausgeführt hat, ist diese Bestimmung weit auszulegen in dem Sinne, daß sie alle steuerlichen Maßnahmen erfaßt, die die Gleichbehandlung von inländischen und eingeführten Erzeugnissen berühren könnten; folglich ist der Begriff der "gleichartigen Waren" hinreichend flexibel auszulegen.
4 Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen mehreren Gruppen alkoholischer Erzeugnisse haben sich die Parteien in allen Verfahren auf Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Hansen & Balle (bereits zitiert) berufen, das während deren Rechtshängigkeit erging.
IC Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Hansen & Balle - beim damaligen Stand der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts - bestimmte Vergünstigungen oder Steuerermäßigungen nur unter der Voraussetzung als rechtmäßig anerkannt, daß die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienen, in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwenden.
- EuGH, 13.06.2017 - C-591/15
Der unionsrechtlich verbürgte Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit gilt nicht …
Rn. 49 Was, erstens, den Status von Gibraltar nach nationalem Verfassungsrecht betrifft, macht die Regierung von Gibraltar unter Berufung auf das Urteil vom 10. Oktober 1978, Hansen & Balle (148/77, EU:C:1978:173), geltend, der unionsrechtliche Status dieses Hoheitsgebiets müsse sich insbesondere nach seinem Status nach nationalem Recht bestimmen.Rn. 50 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass die Feststellung des Gerichtshofs in Rn. 10 jenes Urteils, wonach sich der Status der französischen überseeischen Departements in erster Linie durch Verweisung auf die französische Verfassung bestimmt, nach der sie integrierender Bestandteil der Französischen Republik sind, in ihrem Zusammenhang zu lesen ist, denn sie bezieht sich auf die Auslegung von Art. 227 Abs. 1 EWG-Vertrag, nach dem dieser Vertrag für die gesamte "Französische Republik" galt (vgl. insoweit Urteil vom 10. Oktober 1978, Hansen & Balle, 148/77, EU:C:1978:173, Rn. 9).
Mit dieser Klarstellung wollte der Gerichtshof somit lediglich anerkennen, dass die genannten Departements zu diesem Mitgliedstaat gehören und dass das Unionsrecht nach Ablauf der Zweijahresfrist des Art. 227 Abs. 2 EWG-Vertrag für diese Hoheitsgebiete ohne Weiteres galt, da sie integrierende Bestandteile des besagten Mitgliedstaats waren (vgl. insoweit Urteil vom 10. Oktober 1978, Hansen & Balle, 148/77, EU:C:1978:173, Rn. 10).
- EuGH, 09.06.1992 - C-228/90
Simba u.a. / Ministero delle finanze
Nach ständiger Rechtsprechung (insbesondere Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 22) kann nämlich eine Abgabe grundsätzlich nicht gleichzeitig als inländische Abgabe im Sinne des Artikels 95 EWG-Vertrag und als Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll im Sinne des Artikels 9 EWG-Vertrag qualifiziert werden.14 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe Urteil vom 10. Oktober 1978, a. a. O.) ist Artikel 95 nur auf Erzeugnisse anwendbar, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden.
18 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat (Urteil vom 10. Oktober 1978, a. a. O.), enthält nämlich der EWG-Vertrag selbst für den Handel mit Drittländern hinsichtlich der inländischen Abgabe keine dem Artikel 95 entsprechende Vorschrift.
19 Enthält aber der EWG-Vertrag selbst keine Bestimmungen, die etwaige Diskriminierungen bei der Erhebung inländischer Abgaben auf unmittelbar aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse verbieten, so sind in den vorliegenden Rechtssachen die internationalen Abkommen zu berücksichtigen, die zwischen der Gemeinschaft und den Ursprungsdrittländern der Bananenpartien gelten und die möglicherweise derartige Bestimmungen enthalten, die die Entscheidung der Ausgangsverfahren beeinflussen können (Urteil vom 10. Oktober 1978, a. a. O.).
- EuGH, 27.09.1988 - 106/87
Asteris / Griechenland
22 Zum ersten Teil der dritten Frage ist festzustellen, daß das in Artikel 92 Absatz 1 EWG-Vertrag enthaltene Verbot staatlicher Beihilfen sämtliche vom Staat oder aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfen an Unternehmen umfasst ( Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike, Slg. 1977, 595 ) und daher alle öffentlichen Eingriffe betrifft, die die normalen Handelsbedingungen zwischen Mitgliedstaaten verfälschen könnten ( Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787 ). - Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- EuGH, 07.05.1981 - 153/80
Hansen / Hauptzollamt Flensburg
- EuGH, 30.10.1980 - 26/80
Schneider-Import / Hautzollamt Mainz
- EuGH, 03.03.1988 - 252/86
Bergandi / Directeur général des impôts
- EuGH, 26.04.1983 - 38/82
Hauptzollamt Flensburg / Hansen
- EuGH, 29.04.1982 - 17/81
Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1979 - 68/79
Hans Just I/S gegen Ministerium für das Steuerwesen. - Besteuerung von …
- EuGH, 15.12.2015 - C-132/14
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklagen - Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 - Richtlinie …
- EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.
- EuGH, 14.01.1981 - 140/79
Chamial Farmaceutici
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1979 - 91/78
Hansen GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Flensburg. - Abgabenreglung für Branntwein.
- EuGH, 15.07.1982 - 216/81
Cogis
- EuGH, 08.01.1980 - 21/79
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 17/81
Pabst & Richarz KG gegen Hauptzollamt Oldenburg. - Besteuerung von Branntwein.
- EuGH, 09.08.1994 - C-363/93
Lancry u.a. / Direction générale des douanes u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83
Sektkellerei C.A. Kupferberg & Cie KG a.A. gegen Hauptzollamt Mainz. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80
Pasquale Foglia gegen Mariella Novello. - Besteuerung von Likörweinen.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1981 - 153/80
Rumhaus Hansen GmbH & Co gegen Hauptzollamt Flensburg. - Besteuerung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 171/78
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-111/05
Aktiebolaget NN - Mehrwertsteuer - Lieferung und Verlegung eines …
- EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
Texaco
- EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
Gouvernement des Antilles néerlandaises / Rat - "Rechtsmittel - Beschluß des …
- EuGH, 15.03.1983 - 319/81
Kommission / Italien
- EuGH, 18.12.1997 - C-284/96
Tabouillot / Directeur des services fiscaux de Meurthe-et-Moselle - Artikel 95 …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-132/14
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklagen - Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 - Richtlinie …
- EuGH, 21.04.1999 - C-28/98
Charreire - "Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit"
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96
Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion. - Octroi de mer - …
- EuGH, 07.07.1994 - C-130/93
Lamaire / Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten
- EuGH, 19.02.1998 - C-212/96
Chevassus-Marche / Conseil régional de la Réunion - Octroi de mer - …
- EuGH, 13.07.1994 - C-130/92
OTO / Ministero delle finanze
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1993 - C-130/92
OTO SpA gegen Ministero delle finanze. - Nationale Abgabe auf audiovisuelle und …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98
CRT France International SA gegen Directeur régional des impôts de Bourgogne. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-125/94
Aprile Srl, in Liquidation gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato. - …
- EuGH, 18.04.1991 - C-230/89
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
Simba SpA und andere gegen Ministero delle finanze. - Nationale Steuer auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1982 - 216/81
COGIS (Compagnia Generale Interscambi) gegen Amministrazione delle Finanze dello …
- EuGH, 14.01.1981 - 46/80
Vianl / Orbat
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
Emesa Sugar
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
Amministrazione delle finanze dello Stato gegen Chiquita Italia SpA.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1994 - C-363/93
René Lancry SA gegen Direction générale des douanes und Société Dindar Confort, …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1994 - C-130/93
Lamaire NV gegen Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Artikel …
- BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
Vorsteuerabzug für im Inland vorhandene Gegenstände des Vorratsvermögens …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1981 - 142/80
Amministrazione delle Finanze dello Stato gegen Essevi SpA und Firma Carlo …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1991 - C-163/90
Administration des douanes et droits indirects gegen Léopold Legros und andere. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1987 - 58/86
Coopérative agricole d'approvisionnement des Avirons gegen Receveur des douanes …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - C-100/89
Peter Kaefer und Andréa Procacci gegen Französischer Staat.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1983 - 319/81
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1981 - 4/81
Hauptzollamt Flensburg gegen Hermann C. Andresen GmbH & Co. KG. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 46/80
SpA Vinal gegen SpA Orbat. - Besteuerung von vergälltem Alkohol.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1980 - 26/80
Schneider-Import GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Mainz. - Besteuerung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1980 - 140/79
Chemial Farmaceutici SpA gegen DAF SpA. - Besteuerung von vergälltem Alkohol.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 55/79
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Besteuerung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 169/78
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
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