Rechtsprechung
| BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesarbeitsgericht
Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen
- rechtsinformationen.bund.de
Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 S 1 EntgFG, § 3 Abs 1 S 2 EntgFG, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 69 Abs 4 Halbs 1 SGB 10
Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen - IWW
§ 3 Abs. 1 EFZG, § ... 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 614 BGB, § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG, § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG, Art. 88 DS-GVO, § 138 Abs. 3 ZPO, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 69 Abs. 4 Halbs. 1 SGB X, § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG, § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 1 DS-GVO, Art. 103 GG, Art. 9 Abs. 2 Buchst. f DS-GVO, Art. 12, 14 GG, § 52 Satz 2 Halbs. 2 ArbGG, § 171b Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 26 Abs. 3 BDSG, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DS-GVO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Unions- und verfassungsrechtliche Konformität der abgestuften Darlegungslast bei Streit über Fortsetzungserkrankungen; Offenlegung der Krankheitsursachen bei Streit über Fortsetzungserkrankungen
- Betriebs-Berater
Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen - Datenschutz
- arbeitsrecht-hessen.de
Fortsetzungserkrankung: Arbeitnehmer muss seinen Gesundheitszustand bei Krankheit offenlegen
- arbeitsrechtsiegen.de
Entgeltfortzahlung bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit: Warum Arbeitnehmer mehr offenlegen müssen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unions- und verfassungsrechtliche Konformität der abgestuften Darlegungslast bei Streit über Fortsetzungserkrankungen; Offenlegung der Krankheitsursachen bei Streit über Fortsetzungserkrankungen
- datenbank.nwb.de
Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitsunfähigkeit bei Fortsetzungserkrankungen - und die Darlegungslast
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abgestufte Darlegungslast des Arbeitnehmers im Rahmen des Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Entgeltfortzahlung trotz Erstbescheinigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entgeltfortzahlung bei Krankheit - Arbeitnehmer muss seinen Gesundheitszustand offenlegen
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Darlegungslast bei Folgeerkrankungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erkrankte Arbeitnehmende dürfen sich nicht hinter einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verstecken
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entgeltfortzahlung: Müssen Arbeitnehmer Krankendaten offenlegen?
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 09.06.2021 - 14 Ca 9427/20
- LAG Hessen, 14.01.2022 - 10 Sa 898/21
- BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 918/23
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2664
- MDR 2023, 1192
- NZA 2023, 1036
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (26)
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (…BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93, BVerfGE 117, 202; 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 3 b der Gründe, BVerfGE 106, 28; zum Einfluss des Rechtsstaatsprinzips BVerfG 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 52, 131) müssen die Gerichte prüfen, ob einer Partei eine Darlegung abverlangt wird, die mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, hier in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht mehr vereinbar ist.Er dient dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten legitimen Zweck, eine materiell richtige Entscheidung anzustreben (…vgl. BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93, BVerfGE 117, 202; 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a aa der Gründe, BVerfGE 106, 28) und ist zur Erreichung dieses Zwecks geeignet sowie erforderlich.
Hierzu sind die hinter der Darlegungsobliegenheit stehenden Interessen und der Schutz der betroffenen Grundrechte miteinander abzuwägen (…vgl. BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 94, BVerfGE 117, 202; 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 52, 131).
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93, BVerfGE 117, 202; 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 3 b der Gründe, BVerfGE 106, 28; zum Einfluss des Rechtsstaatsprinzips BVerfG 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 52, 131) müssen die Gerichte prüfen, ob einer Partei eine Darlegung abverlangt wird, die mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, hier in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht mehr vereinbar ist.Er dient dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten legitimen Zweck, eine materiell richtige Entscheidung anzustreben (vgl. BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93, BVerfGE 117, 202; 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a aa der Gründe, BVerfGE 106, 28) und ist zur Erreichung dieses Zwecks geeignet sowie erforderlich.
Hierzu sind die hinter der Darlegungsobliegenheit stehenden Interessen und der Schutz der betroffenen Grundrechte miteinander abzuwägen (vgl. BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 94, BVerfGE 117, 202; 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 52, 131).
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98
Schutz des Fernmeldegeheimnisses - Telekommunikationsanlagen - Umfang - …
Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (…BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93, BVerfGE 117, 202; 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 3 b der Gründe, BVerfGE 106, 28; zum Einfluss des Rechtsstaatsprinzips BVerfG 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 52, 131) müssen die Gerichte prüfen, ob einer Partei eine Darlegung abverlangt wird, die mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, hier in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht mehr vereinbar ist.Er dient dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten legitimen Zweck, eine materiell richtige Entscheidung anzustreben (…vgl. BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93, BVerfGE 117, 202; 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a aa der Gründe, BVerfGE 106, 28) und ist zur Erreichung dieses Zwecks geeignet sowie erforderlich.
Hierzu sind die hinter der Darlegungsobliegenheit stehenden Interessen und der Schutz der betroffenen Grundrechte miteinander abzuwägen (…vgl. BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 94, BVerfGE 117, 202; 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 52, 131).
- BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04
Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung
Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
Rn. 10 2. Ist der Arbeitnehmer innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG länger als sechs Wochen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert, gilt eine abgestufte Darlegungslast (vgl. grundlegend BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206;… ebenso 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26;… 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101).Rn. 18 (1) Die Mitteilung der Krankenkasse zum (Nicht-)Vorliegen von Fortsetzungserkrankungen ermöglicht keine dem Justizgewährungsanspruch genügende Kontrolle (…vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 28, BAGE 149, 101; 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 5 der Gründe, BAGE 115, 206).
Da der Arbeitgeber die Beurteilung der Krankenkasse nicht auf anderem Wege gerichtlich überprüfen lassen kann (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 5 der Gründe, BAGE 115, 206;… MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. EFZG § 3 Rn. 87), ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren um Entgeltfortzahlung eine gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen.
- BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung
Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
Rn. 10 2. Ist der Arbeitnehmer innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG länger als sechs Wochen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert, gilt eine abgestufte Darlegungslast (vgl. grundlegend BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206;… ebenso 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101).Bestreitet der Arbeitgeber, dass eine neue Erkrankung vorliegt, hat der Arbeitnehmer Tatsachen vorzutragen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung bestanden (…BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, aaO;… ErfK/Reinhard 23. Aufl. EFZG § 3 Rn. 44;… MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. EFZG § 3 Rn. 87;… BeckOK ArbR/Ricken Stand 1. Dezember 2022 EFZG § 3 Rn. 73; Joussen SAE 2006, 147, 151 f.).
Rn. 18 (1) Die Mitteilung der Krankenkasse zum (Nicht-)Vorliegen von Fortsetzungserkrankungen ermöglicht keine dem Justizgewährungsanspruch genügende Kontrolle (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 28, BAGE 149, 101; 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 5 der Gründe, BAGE 115, 206).
- BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
Überzahltes Entgelt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs
Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
Rn. 10 2. Ist der Arbeitnehmer innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG länger als sechs Wochen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert, gilt eine abgestufte Darlegungslast (vgl. grundlegend BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; ebenso 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26;… 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101).Bestreitet der Arbeitgeber, dass eine neue Erkrankung vorliegt, hat der Arbeitnehmer Tatsachen vorzutragen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung bestanden (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26;… 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, aaO;… ErfK/Reinhard 23. Aufl. EFZG § 3 Rn. 44;… MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. EFZG § 3 Rn. 87;… BeckOK ArbR/Ricken Stand 1. Dezember 2022 EFZG § 3 Rn. 73; Joussen SAE 2006, 147, 151 f.).
Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26 mwN).
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (…BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93, BVerfGE 117, 202; 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 3 b der Gründe, BVerfGE 106, 28; zum Einfluss des Rechtsstaatsprinzips BVerfG 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 52, 131) müssen die Gerichte prüfen, ob einer Partei eine Darlegung abverlangt wird, die mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, hier in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht mehr vereinbar ist.Hierzu sind die hinter der Darlegungsobliegenheit stehenden Interessen und der Schutz der betroffenen Grundrechte miteinander abzuwägen (…vgl. BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 94, BVerfGE 117, 202; 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 52, 131).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
Rn. 12 a) Die grundrechtliche Prüfung der Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast ist auch unter Berücksichtigung der unionsrechtlich geprägten Regelungen zum Datenschutz primär am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes vorzunehmen (vgl. BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - [Recht auf Vergessen I] Rn. 42, BVerfGE 152, 152;… zu § 38 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 iVm. § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG vgl. BAG 25. August 2022 - 2 AZR 225/20 - Rn. 20).Für solche Regelungen bleibt es nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - [Recht auf Vergessen I] aaO) bei der Kontrolle primär am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes.
- EuGH, 22.06.2022 - C-534/20
Leistritz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …
Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bestehen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Regelungen und den diese ergänzenden arbeitsrechtlichen Regelungen "geteilte Zuständigkeiten" der Union und der Mitgliedstaaten (vgl. EuGH 22. Juni 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Rn. 30 ff.).Die DS-GVO enthält zahlreiche Öffnungsklauseln (ua. Art. 88 DS-GVO), mit denen sie die Normsetzungskompetenz ausdrücklich auf die Mitgliedstaaten überträgt, wodurch sie sich von einer klassischen Verordnung unterscheiden und in die Nähe einer Richtlinie rücken lässt (so ausdrücklich die Schlussanträge des Generalanwalts de la Tour vom 27. Januar 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Fn. 28).
- BVerfG, 04.11.2022 - 2 BvR 2202/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die namentliche Kennzeichnungspflicht von …
Auszug aus BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
Dieses ist hier in Form des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. dazu BVerfG 4. November 2022 - 2 BvR 2202/19 - Rn. 25;… 29. Juli 2022 - 2 BvR 54/22 - Rn. 28) betroffen.Rn. 15 aa) Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützt die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfG 4. November 2022 - 2 BvR 2202/19 - Rn. 25;… 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12 - Rn. 198 mwN, BVerfGE 156, 63).
- BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22
Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion …
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn
- BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06
Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten
- BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung …
- VG Wiesbaden, 19.01.2022 - 6 K 361/21
Urteil zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Vortrages …
- BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls
- BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
- LAG Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 4 Sa 70/15
Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankung
- BVerfG, 29.07.2022 - 2 BvR 54/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung mehrerer …
- BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
- LAG Hessen, 14.01.2022 - 10 Sa 898/21
Abgestufte Darlegungslast des Arbeitnehmers bei bestrittener …
- ArbG Köln, 16.01.2025 - 8 Ca 4803/24
Darlegungslast für Rückforderung überzahlter Entgeltfortzahlung; Darlegungslast …
5. Senats des BAG (5 AZR 137/23 vom 13.12.2023, 5 AZR 93/22 vom 18.01.2023, 5 AZR 505/18 vom 11.12.2019) wirken sich nicht zugunsten des Arbeitgebers aus im umgekehrten Fall der Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs des Arbeitgebers nach § 812 BGB wegen vermeintlich in der Vergangenheit zu Unrecht erfolgter Entgeltfortzahlung.Hierbei ließ sie die Rechtsprechung des 5. Senats des BAG zur Einheit des Verhinderungsfalls unberücksichtigt zahlte auch nach Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums entgegen den vom 5. Senat in der Entscheidung vom 18.01.2023 (5 AZR 93/22) aufgestellten Grundsätzen allein aufgrund des Vorliegens einer neuen "Erstbescheinigung" regelmäßig neue Entgeltfortzahlung aus.
Rn. 18 Nach Vorliegen der Entscheidungsgründe der Entscheidung des 5. Senats des BAG vom 18.01.2023 zu 5 AZR 93/22 reichte die Klägerin unter dem 17.04.2023 eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.
Konkrete Anhaltspunkte für etwaige Täuschungshandlungen der Klägerin habe sie über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hinausgehend zwar nicht, sie sei jedoch der Ansicht, die neuere Rechtsprechung des 5. Senats des BAG zur Darlegungslast beim Entgeltfortzahlungsanspruch - insbesondere nach der Entscheidung vom 18.01.2023 zu 5 AZR 93/22 - sei auf das Kündigungsrecht übertragbar und führe auch hier zu einer abgestuften Darlegungslast dahingehend, dass die Klägerin vorliegend zunächst substantiiert darlegen müsste, dass ein Kündigungsgrund nicht bestehe und sie insofern substantiiert zu ihren Krankheitsursachen vortragen müsste.
Die Beklagte vertritt insofern die Ansicht, die vom 5. Senat in der Entscheidung vom 18.01.2023 zu 5 AZR 93/22 aufgestellten Grundsätze zur Darlegungslast bei der Entgeltklage des Arbeitnehmers seien auch auf den umgekehrten Fall der Widerklage des Arbeitgebers auf Rückzahlung bereits geleisteter Entgeltfortzahlung übertragbar, auch hier müsse der Arbeitnehmer substantiiert darlegen, dass die Widerklageforderung nicht besteht, indem er substantiiert zu seinen Krankheitsursachen vorträgt.
Der anspruchsstellende Arbeitnehmer hat jedoch regelmäßig die Möglichkeit, zur Konkretisierung seines Anspruchs aus seiner medizinischen Laiensphäre seine Krankheitsursachen zu schildern und insofern darzulegen, weshalb es sich aus seiner medizinischen Laiensicht um eine "neue" Erkrankung handeln sollte, die einen erneuten weiteren Entgeltfortzahlungsanspruch auslösen sollte, und insofern seine behandelnden Ärzte als Zeugen zu benennen und diese von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden (BAG, Urteil vom 18.01.2023, 5 AZR 93/22).
Der Umstand, ob eine "Erstbescheinigung" oder eine "Folgebescheinigung" ausgestellt wird, ist jedoch für die Anspruchsvoraussetzungen des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG ohne jegliche Relevanz (BAG 18.01.2023, 5 AZR 93/22, zuvor bereits z. B. Hengstberger, NZA-RR 2022, S. 68 f.).
Zwar mag ggf. erst das Bekanntwerden der Entscheidungsgründe zu BAG 18.01.2023, 5 AZR 93/22, Anlass für die Beklagte zum Ausspruch der hiesigen Kündigung gewesen sein.
Rn. 120 Auch die - ohnehin nur den umgekehrten Fall der Darlegungslast zur Fortsetzungserkrankung bei einem arbeitnehmerseitig geltend gemachten Entgeltfortzahlungsanspruch betreffende - Entscheidung des 5. Senats vom 18.01.2023 zu 5 AZR 93/22 hilft der Widerklägerin vorliegend nicht weiter.
- BAG, 04.12.2024 - 5 AZR 276/23
Annahmeverzug und Unmöglichkeit
Ausgehend von diesen Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt deshalb im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 - Rn. 9, BAGE 180, 33;… 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 26, BAGE 141, 330).Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, sieht § 3 Abs. 1 EFZG im Hinblick auf die sozioökonomische Risikoverteilung im Arbeitsverhältnis einen auf sechs Wochen zeitlich begrenzten Anspruch auf Entgeltfortzahlung vor (vgl. BAG 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 - Rn. 9 mwN, BAGE 180, 33).
- LAG Köln, 03.06.2025 - 7 SLa 54/25
Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Arbeitsunwilligkeit; …
Es handelt sich um eine Einschränkung der Rechte des wiederholt erkrankten Arbeitnehmers, die auf einer besonderen Zumutbarkeitsregelung des Gesetzgebers beruht (BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 -, BAGE 180, 33-43, Rn. 9 mwN.).Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 -, BAGE 180, 33-43, Rn. 10 mwN.).
- LAG Hamm, 18.08.2023 - 1 Sa 127/23
Fortsetzungserkrankung; Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit; Darlegungs- und …
Rn. 44 bb) Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast ist arbeitsgerichtlich entschieden, dass den Arbeitnehmer eine abgestufte Darlegungslast trifft (BAG 18.01.2023 - 5 AZR 93/22; 31.03.2021 - 5 AZR 197/20; 11.12.2019 - 5 AZR 505/18; 25.05.2016 - 5 AZR 318/15; 10.09.2014 - 10 AZR 651/12;… ErfKom-Reinhard, 23. Aufl. 2023, § 3 EntgFG Rn. 44).Dies überspannt die Vortragslast des Arbeitnehmers nicht - und ist weder verfassungsrechtlich noch europarechtlich problematisch (BAG 18.01.2023 - 5 AZR 93/22). Ausreichend ist es, dass der klagende Arbeitnehmer - bezogen auf den gesamten maßgeblichen Zeitraum - laienhaft schildert, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Beschwerden er hatte und wie sie sich auf seine Arbeitsfähigkeit ausgewirkt haben.
Ferner muss der Arbeitnehmer die behandelnden Ärzte von deren Schweigepflicht entbinden (BAG 18.01.2023 - 5 AZR 93/22; 31.03.2021 - 5 AZR 197/20; 10.09.2014 - 10 AZR 651/12).
Jedenfalls reicht die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr aus, sofern der Arbeitgeber die Behauptungen des Arbeitnehmers bestritten hat (BAG 18.01.2023 - 5 AZR 93/22)..
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung des …
Es handelt sich um eine Einschränkung der Rechte des wiederholt erkrankten Arbeitnehmers, die auf einer besonderen Zumutbarkeitsregelung des Gesetzgebers beruht (BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 - Rn. 9, juris = DB 2023, 1673).Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 - Rn. 10, juris = DB 2023, 1673; BAG…, Urteil vom 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26, juris = NZA 2021, 1041).
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 918/23
Arbeitsrecht (Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen)
Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 - und des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2022 - 10 Sa 898/21 -. - LAG Köln, 21.09.2023 - 8 Sa 184/23
Entgeltfortzahlung; Fortsetzungserkrankung; Grundleiden; Schwangerschaft
Vor Ablauf dieser Fristen entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer von sechs Wochen nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Krankheit beruht (BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 -, Rn. 9, juris).Denn erst ausgehend von diesem Vortrag ist regelmäßig dem Arbeitgeber substantiierter Sachvortrag möglich (…BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26 mwN; BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 -, Rn. 10, juris).
Hierbei hätte sie im Einzelnen darlegen müssen, welchen gesundheitlichen Einschränkungen und Beschwerden bestanden, da erst ein solcher Vortrag eine Beurteilung ermöglicht, ob eine Fortsetzungserkrankung in Betracht kommt (BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 -, Rn. 27, juris).
- LAG Baden-Württemberg, 28.02.2024 - 4 Sa 32/23
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Abrufarbeitsverhältnis - Einheit des …
Es handelt sich um eine Einschränkung der Rechte des wiederholt erkrankten Arbeitnehmers, die auf einer besonderen Zumutbarkeitsregelung des Gesetzgebers beruht (BAG 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 -).Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 -).
- BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 163/22
Tarifliche Sonderzahlung - Kürzung - Lohnersatzleistung
Rn. 32 (1) Hauptanwendungsfall des § 17 Nr. 6 Halbs. 2 MTV ist danach der Wegfall des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers von mehr als zwei Wochen im Kalendermonat nach dem allgemeinen Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (vgl. dazu zB BAG 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 - Rn. 9 mwN;… 12. Oktober 2022 - 10 AZR 496/21 - Rn. 19), beispielsweise im Fall des unentschuldigten Fehlens des Arbeitnehmers oder des Fehlens der Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 615 BGB, ohne dass Lohnersatzleistungen bezogen werden. - LAG Köln, 07.03.2024 - 7 Sa 512/23
Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Vorliegen …
Diese Regelungen sollen die wirtschaftliche Belastung der arbeitgebenden Partei durch die Entgeltfortzahlungspflicht begrenzen (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2023 - 5 AZR 93/22 -, juris, Rn. 9).Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat die arbeitgebenden Partei zu tragen (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2023 - 5 AZR 93/22 -, juris, Rn. 10).
Ohne einen konkreten Vortrag dazu, welche gesundheitlichen Einschränkungen und Beschwerden bestanden, lässt sich nicht beurteilen, ob eine Fortsetzungserkrankung in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2023 - 5 AZR 93/22 -, juris, Rn. 10; LAG Hessen…, Urteil vom 14.01.2022 - 10 Sa 898/21 -, juris, Rn. 55;… BeckOK ArbR/Ricken, 71. Ed. 1.3.2024, EFZG § 3 Rn. 73).
- ArbG Düsseldorf, 22.12.2025 - 6 Ca 4806/25
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Wann die Krankmeldung als Beweis genügt
- ArbG Dortmund, 12.03.2025 - 9 Ca 89/25
Rückforderung der Entgeltfortzahlung durch Krankenkassen: Wann Arbeitgeber nicht …
- ArbG Köln, 05.07.2023 - 18 Ca 4733/22
- LAG Sachsen, 05.11.2025 - 6 Sa 347/23
- ArbG Köln, 07.11.2024 - 8 Ca 2725/24
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