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Rechtsprechung
   EuGH, 01.10.2015 - C-432/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26610
EuGH, 01.10.2015 - C-432/14 (https://dejure.org/2015,26610)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2015 - C-432/14 (https://dejure.org/2015,26610)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - C-432/14 (https://dejure.org/2015,26610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    O

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz der Gleichbehandlung und Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a - Ungleichbehandlung wegen des Alters - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    O

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz der Gleichbehandlung und Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a - Ungleichbehandlung wegen des Alters - ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    O

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz der Gleichbehandlung und Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a - Ungleichbehandlung wegen des Alters - ...

 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-432/14
    Rn. 24 Zwar kann der Umstand, dass eine Person im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nur sehr wenige Arbeitsstunden leistet, ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die ausgeübten Tätigkeiten nur untergeordnet und unwesentlich sind, doch lässt sich unabhängig von der begrenzten Höhe des aus einer Berufstätigkeit bezogenen Entgelts und des begrenzten Umfangs der insoweit aufgewendeten Arbeitszeit nicht ausschließen, dass die Tätigkeit aufgrund einer Gesamtbewertung des betreffenden Arbeitsverhältnisses von den nationalen Stellen als tatsächlich und echt angesehen werden kann und es somit ermöglicht, dem Beschäftigten die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts zuzuerkennen (vgl. in diesem Sinne Urteil Genc, C-14/09, EU:C:2010:57, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 25 Bei der Gesamtbewertung des Arbeitsverhältnisses des Klägers des Ausgangsverfahrens sind daher nicht nur Gesichtspunkte wie die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung zu berücksichtigen, sondern auch etwaige Ansprüche auf bezahlten Urlaub, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf die Anwendung des einschlägigen Tarifvertrags auf den Arbeitsvertrag und auf die Zahlung von Beiträgen sowie gegebenenfalls deren Art (vgl. in diesem Sinne Urteil Genc, C-14/09, EU:C:2010:57, Rn. 27).

    Denn allein dieses verfügt über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens und ist daher am besten in der Lage, die erforderlichen Nachprüfungen vorzunehmen (Urteil Genc, C-14/09, EU:C:2010:57, Rn. 32).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-432/14
    Es ist nämlich unstreitig, dass der zwischen den Parteien des Ausgangsverfahrens geschlossene Arbeitsvertrag tatsächlich durchgeführt wurde und dass seine Anwendung eine Frage nach der Auslegung des Unionsrechts aufwirft (vgl. in diesem Sinne Urteil Mangold, C-144/04, EU:C:2005:709, Rn. 38).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-432/14
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (Urteile Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284, Rn. 16 und 17, Collins, C-138/02, EU:C:2004:172, Rn. 26, Trojani, C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 15, sowie Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 23).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-432/14
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (Urteile Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284, Rn. 16 und 17, Collins, C-138/02, EU:C:2004:172, Rn. 26, Trojani, C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 15, sowie Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 23).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-432/14
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (Urteile Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284, Rn. 16 und 17, Collins, C-138/02, EU:C:2004:172, Rn. 26, Trojani, C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 15, sowie Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 23).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-432/14
    Rn. 31 Insbesondere ist das Erfordernis der Vergleichbarkeit der Situationen zur Ermittlung des Vorliegens eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung anhand aller diese Situationen kennzeichnenden Merkmale zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 25).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-432/14
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (Urteile Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284, Rn. 16 und 17, Collins, C-138/02, EU:C:2004:172, Rn. 26, Trojani, C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 15, sowie Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 23).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-267/12

    Ein Arbeitnehmer, der einen zivilen Solidaritätspakt mit einem Partner gleichen …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-432/14
    Rn. 32 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass zum einen die Situationen nicht identisch, sondern nur vergleichbar sein müssen, und zum anderen die Prüfung dieser Vergleichbarkeit nicht allgemein und abstrakt sein darf, sondern spezifisch und konkret für die betreffende Leistung erfolgen muss (Urteil Hay, C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-530/13

    Schmitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-432/14
    Rn. 30 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren sie im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der zu seiner Erreichung geeigneten Maßnahmen über ein weites Ermessen verfügen (Urteil Schmitzer, C-530/13, EU:C:2014:2359, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-510/10

    DR und TV2 Danmark - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2015 - C-432/14
    Rn. 18 Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung grundsätzlich gehalten ist, über die von einem nationalen Gericht vorgelegten Fragen zu befinden, sofern diese die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts betreffen, es sei denn, er soll durch das Vorabentscheidungsersuchen in Wirklichkeit offenkundig dazu veranlasst werden, über einen konstruierten Rechtsstreit zu entscheiden oder Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben, die begehrte Auslegung des Unionsrechts steht in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Rechtsstreits oder der Gerichtshof verfügt nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …

    Der Umstand, dass eine Person im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nur sehr wenige Arbeitsstunden leistet, kann ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die ausgeübten Tätigkeiten nur untergeordnet und unwesentlich sind; unabhängig von der begrenzten Höhe des aus einer Berufstätigkeit bezogenen Entgelts und des begrenzten Umfangs der insoweit aufgewendeten Arbeitszeit ist indes nicht auszuschließen, dass die Tätigkeit aufgrund einer Gesamtbewertung des betreffenden Arbeitsverhältnisses als tatsächlich und echt angesehen werden kann (vgl EuGH vom 4.2.2010 - Rs C-14/09 <Genc> - Slg 2010, I-931 ff, juris RdNr 26; EuGH vom 1.10.2015 - Rs C-432/14 <O> - ZESAR 2016, 222 ff, juris RdNr 24).
  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …

    Der Umstand, dass eine Person im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nur sehr wenige Arbeitsstunden leistet, kann ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die ausgeübte Tätigkeit nur untergeordnet und unwesentlich ist (EuGH vom 26.2.1992 - C-357/89 - Raulin, juris RdNr 14; EuGH vom 4.2.2010 - C-14/09 - Genc, juris RdNr 26 mwN; EuGH vom 1.10.2015 - C-432/14 - juris RdNr 24; BSG vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - juris RdNr 19 mwN; BSG vom 27.1.2021 - B 14 AS 42/19 R - juris RdNr 18;… BSG vom 27.1.2021 - B 14 AS 25/20 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 59 RdNr 20).
  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in …

    Rn. 56 Das Erfordernis der Vergleichbarkeit der Situationen zur Ermittlung des Vorliegens eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung ist anhand aller diese Situationen kennzeichnenden Merkmale zu beurteilen (…vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 25, und vom 1. Oktober 2015, O, C-432/14, EU:C:2015:643, Rn. 31).

    Rn. 57 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass zum einen die Situationen nicht identisch, sondern nur vergleichbar sein müssen, und zum anderen die Prüfung dieser Vergleichbarkeit nicht allgemein und abstrakt sein darf, sondern spezifisch und konkret unter Berücksichtigung von Gegenstand und Ziel der nationalen Regelung, mit der die fragliche Unterscheidung eingeführt wird, erfolgen muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2011, Römer, C-147/08, EU:C:2011:286, Rn. 42…, vom 12. Dezember 2013, Hay, C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 33…, vom 15. Mai 2014, Szatmári Malom, C-135/13, EU:C:2014:327, Rn. 67, und vom 1. Oktober 2015, O, C-432/14, EU:C:2015:643, Rn. 32).

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