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   BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16   

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BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16 (https://dejure.org/2018,22495)
BAG, Entscheidung vom 01.08.2018 - 7 AZR 882/16 (https://dejure.org/2018,22495)
BAG, Entscheidung vom 01. August 2018 - 7 AZR 882/16 (https://dejure.org/2018,22495)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist - beurlaubter Beamter - Nichtverlängerung der Beurlaubung - schriftliche Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, Anlage 1 zum MTV, §§ ... 21, 17 Satz 1 TzBfG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 14 Abs. 1 TzBfG, 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, 17 Satz 1, Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG, 15 Abs. 2 TzBfG, § 6 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 4 KSchG, §§ 4, 6 KSchG, § 6 Satz 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 17 Satz 2 TzBfG, 14 Abs. 4 TzBfG, 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG, Richtlinie 1999/70/EG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 4, 5, 6 und 8 TzBfG, § 4 Abs. 3 PostPersRG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 162 Abs. 2 BGB, § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV, § 162 BGB, §§ 164 ff. BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 126b BGB, § 126b Satz 1 BGB, § 126 BGB, § 126a, §§ 126a, 126b BGB, §§ 126 ff. BGB

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist - beurlaubter Beamter - Nichtverlängerung der Beurlaubung - schriftliche Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung

  • rewis.io

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist - beurlaubter Beamter - Nichtverlängerung der Beurlaubung - schriftliche Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedingungskontrollrecht - Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; verlängerte Anrufungsfrist; beurlaubter Beamter; Nichtverlängerung der Beurlaubung; schriftliche Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung; Textform

  • datenbank.nwb.de

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist - beurlaubter Beamter - Nichtverlängerung der Beurlaubung - schriftliche Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung - Textform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist - beurlaubter Beamter - Nichtverlängerung der Beurlaubung - schriftliche Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung - Textform

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 314
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (44)

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16
    Deshalb kann die Klagefrist der §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG jedenfalls dann auch durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gewahrt werden, wenn die auflösende Bedingung bis zum Kündigungstermin wirksam werden soll, sofern der Kläger noch vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ihre Unwirksamkeit oder deren Nichteintritt ausdrücklich geltend macht und einen Bedingungskontrollantrag nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG stellt (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 43) .

    aa) Das Landesarbeitsgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass die auflösende Bedingung in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG bedarf (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 32 jeweils mwN) .

    Die Bedingungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 48; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 33; 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 a der Gründe) .

    Er rechtfertigt nicht nur die Befristung des Arbeitsvertrags eines nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF beurlaubten Beamten (vgl. dazu BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 c bb der Gründe) , sondern auch eine auflösende Bedingung für den Fall des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 52 ff.; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 37 ff.) .

    Die an das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses anknüpfende auflösende Bedingung soll diese Pflichtenkollision verhindern (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 53; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 38) .

    Die auflösende Bedingung trägt andererseits dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung, zum Zwecke einer sachgerechten Personalplanung bis zum Zeitpunkt des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses Klarheit darüber zu erlangen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder ob er über den Arbeitsplatz disponieren kann (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

    Damit ist gewährleistet, dass - abhängig von der Entscheidung des Arbeitnehmers - entweder das Arbeitsverhältnis oder das Beamtenverhältnis fortbesteht (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 55; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 40) .

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu verhindern, und kann damit entscheiden, welches Rechtsverhältnis er beibehalten möchte (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 42) .

    Der Arbeitgeber kann sich daher zur Mitteilung nach § 15 Abs. 2 TzBfG eines Vertreters bedienen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 60; vgl. auch KR-Lipke 11. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 17; ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 2) .

    Für die schriftliche Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Eintritts einer auflösenden Bedingung iSv. §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG ist die Einhaltung der Textform nach § 126b BGB ausreichend (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 62; vgl. auch HK-TzBfG/Joussen 5. Aufl. § 15 Rn. 41 f.; HaKo-KSchR/Mestwerdt 6. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 11; Sievers TzBfG 5. Aufl. § 15 Rn. 9; aA APS/Backhaus 5. Aufl. TzBfG § 15 Rn. 8; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 706; ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 2; Däubler/Deinert/Zwanziger/Wroblewski KSchR 10. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 7) .

    Die entsprechende Anwendung ist nach dem mit dem Formerfordernis verfolgten Zweck nur für die Textform nach § 126b BGB geboten (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 65) .

    Damit kommt dem Formerfordernis des § 15 Abs. 2 TzBfG Informations-, Klarstellungs- und Beweisfunktion zu (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 66) .

    (bb) Diesem Normzweck wird durch die Beachtung der Textform entsprechend § 126b BGB ausreichend Rechnung getragen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 67) .

    Die Wahrung der Schriftform entsprechend § 126 Abs. 1 BGB ist auch nicht deshalb geboten, weil der Arbeitgeber vor einer übereilten und folgenschweren Erklärung geschützt werden müsste (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 69) .

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16
    aa) Das Landesarbeitsgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass die auflösende Bedingung in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG bedarf (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 32 jeweils mwN) .

    Die Bedingungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 48; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 33; 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 a der Gründe) .

    Er rechtfertigt nicht nur die Befristung des Arbeitsvertrags eines nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF beurlaubten Beamten (vgl. dazu BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 c bb der Gründe) , sondern auch eine auflösende Bedingung für den Fall des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 52 ff.; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 37 ff.) .

    Die an das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses anknüpfende auflösende Bedingung soll diese Pflichtenkollision verhindern (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 53; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 38) .

    Die auflösende Bedingung trägt andererseits dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung, zum Zwecke einer sachgerechten Personalplanung bis zum Zeitpunkt des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses Klarheit darüber zu erlangen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder ob er über den Arbeitsplatz disponieren kann (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

    Damit ist gewährleistet, dass - abhängig von der Entscheidung des Arbeitnehmers - entweder das Arbeitsverhältnis oder das Beamtenverhältnis fortbesteht (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 55; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 40) .

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu verhindern, und kann damit entscheiden, welches Rechtsverhältnis er beibehalten möchte (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 42) .

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16
    Dabei hat der Zweite Senat offengelassen, ob ein solcher Antrag dafür tatsächlich erforderlich ist (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 28, BAGE 150, 234) .

    Eine entsprechende Anwendung von § 6 KSchG kommt daher in Betracht bei Folgekündigungen, die vom Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage zwar erfasst, aber nicht schon selbst explizit in den Prozess eingeführt sind (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 29, BAGE 150, 234) .

    Ergibt sich weder aus der Klagebegründung noch aus sonstigen Erklärungen des Arbeitnehmers oder in den Rechtsstreit eingeführten Umständen, dass er den Gegenstand der Kündigungsschutzklage auf die Wirksamkeit der konkret angegriffenen Kündigung beschränken will, muss der Arbeitgeber davon ausgehen, der Arbeitnehmer wende sich mit seiner Klage zugleich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch mögliche andere Tatbestände bis zu dem in der angegriffenen Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 23, aaO) .

    Da der Erfolg einer Kündigungsschutzklage grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Kündigungstermins voraussetzt (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22, BAGE 150, 234; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17, BAGE 147, 358) , wäre der Klageantrag zu 1. unbegründet, wenn das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund Bedingungseintritts nach § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI am 31. Dezember 2014 geendet haben sollte.

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 21/16

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt- Drittmittel

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16
    Es ergibt sich weder aus der Richtlinie noch aus der Rahmenvereinbarung, dass die sachlichen Gründe in der Regelung des nationalen Rechts abschließend genannt sein müssen (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 28; 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 109, BAGE 158, 266; 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 112, 187) .

    Allerdings können sonstige, in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG nicht genannte Sachgründe die Befristung oder auflösende Bedingung eines Arbeitsvertrags nur dann rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 28; 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 21, BAGE 134, 339; 9. Dezember 2009 - 7 AZR 399/08 - Rn. 15, BAGE 132, 344; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 114, 146) .

  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16
    Danach ruht ein Arbeitsverhältnis, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, also die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und durchsetzen kann (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 308) .

    Benutzen Tarifvertragsparteien - wie hier in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI - sowohl in Bezug auf Arbeits- als auch in Bezug auf Beamtenverhältnisse - einen derartigen gebräuchlichen Rechtsbegriff, so kann davon ausgegangen werden, dass sie ihn in dem allgemein anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zu II 2 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04

    Befristung - beurlaubter Beamter

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16
    Die Bedingungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 48; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 33; 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 a der Gründe) .

    Er rechtfertigt nicht nur die Befristung des Arbeitsvertrags eines nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF beurlaubten Beamten (vgl. dazu BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 c bb der Gründe) , sondern auch eine auflösende Bedingung für den Fall des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 52 ff.; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 37 ff.) .

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15

    Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16
    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 14; 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 17, BAGE 160, 150; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 15, BAGE 155, 1; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19, BAGE 148, 357) .

    Bei der Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG handelt es sich zwar nicht um eine rechtsgestaltende Willenserklärung, sondern um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung, weil deren Rechtsfolgen nicht wie bei Willenserklärungen kraft des ihnen innewohnenden Willensakts, sondern kraft Gesetzes eintreten (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 26) .

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15

    Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16
    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu etwa BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 236/15 - Rn. 22) .

    Dieses Klageziel wäre nicht Gegenstand einer Bedingungskontrollklage, sondern einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 236/15 - Rn. 22; 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295) .

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. §

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16
    Dieser Wille des Arbeitnehmers, eine Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht zu akzeptieren und das Arbeitsverhältnis auch in Zukunft fortsetzen zu wollen, kann während der dreiwöchigen Klagefrist auch auf andere Weise als durch einen ausdrücklichen, auf eine bestimmte Kündigung gerichteten Klageantrag für den Kündigenden hinreichend klar zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 24 mwN; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 23) .

    Wegen des identischen Zwecks der Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG und der entsprechenden Anwendung der verlängerten Anrufungsfrist nach § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 KSchG verbietet sich bei der entsprechenden Anwendung von § 6 Satz 1 KSchG im Befristungs- und Bedingungskontrollrecht eine andere Würdigung als im Kündigungsschutzrecht (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 541/13 - Rn. 27; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 21) .

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09

    Bedingungseintritt und Klagefrist

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16
    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösenden Bedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., BAGE 137, 292; vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 13) .

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 14; 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 17, BAGE 160, 150; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 15, BAGE 155, 1; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19, BAGE 148, 357) .

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 276/14

    Auflösende Bedingung - Weiterbeschäftigungsverlangen

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 340/14

    Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit als Befristungsgrund

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 40/10

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

  • BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08

    Befristung - tariflich geregelter sonstiger Sachgrund

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

  • BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 344/90

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04

    Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung

  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 204/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 827/13

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 541/13

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 699/06

    Kündigungsschutzklage

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07

    Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Dabei sind der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm mit zu berücksichtigen, soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (st. Rspr., BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 35, BAGE 164, 326; 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 41; 22. März 2018 - 6 AZR 29/17 - Rn. 12, BAGE 162, 269; 21. März 2018 - 5 AZR 862/16 - Rn. 20, BAGE 162, 144) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Dabei sind der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm mit zu berücksichtigen, soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (st. Rspr., BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 35, BAGE 164, 326; 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 41; 22. März 2018 - 6 AZR 29/17 - Rn. 12, BAGE 162, 269; 21. März 2018 - 5 AZR 862/16 - Rn. 20; BAGE 162, 144).
  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 100/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Der auf den späteren Zeitpunkt gerichtete Bedingungskontrollantrag umfasst auch den früheren Beendigungstermin (vgl. zur entsprechenden Situation bei der Kündigungsschutzklage BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 21 ff. mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 21 Sa 1534/18

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung nach Insolvenz von Air Berlin -

    Bei der Anhörung nach § 74 Abs. 1 PV TV handelt es sich - anders als bei einer Kündigung - nicht um eine rechtsgestaltende Willenserklärung, sondern lediglich um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 53).
  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 98/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

    (1) Die auflösende Bedingung bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 28; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 32 jeweils mwN) .

    Die an das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses anknüpfende auflösende Bedingung soll diese Pflichtenkollision verhindern (BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 34; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 53; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 38) .

    Die auflösende Bedingung trägt andererseits dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung, zum Zwecke einer sachgerechten Personalplanung bis zum Zeitpunkt des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses Klarheit darüber zu erlangen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder ob er über den Arbeitsplatz disponieren kann (BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 35; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu verhindern, und kann damit entscheiden, welches Rechtsverhältnis er beibehalten möchte (vgl. hierzu ausführlich BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 37; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 42) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis als

    Die Befristungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (vgl. zur Bedingungskontrolle BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 29; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 48; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 33; jeweils m. w. N.).

    Die unionsrechtlichen Vorgaben der RL 1999/70/EG und der inkorporierten EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung gebieten keine andere Beurteilung (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 31; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 50; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 35, jeweils m. w. N.).

    Solche Gründe müssen ein vergleichbares Gewicht haben wie die in § 14 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 bis 8 TzBfG genannten Sachgründe und deren Wertungsmaßstäben entsprechen (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 31; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 50; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz.35; vom 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858, 860, jeweils m. w. N.).

    Gemeinsam ist den in dem Sachgrundkatalog aufgelisteten Tatbeständen jedoch ein rechtlich anerkennenswertes Interesse daran, anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses die rechtliche Gestaltungsmöglichkeit eines zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisses zu wählen (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 32; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 51; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 36, jeweils m. w. N.).

    Eine rechtliche Unmöglichkeit hinsichtlich der Erfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis tritt durch das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses nicht ein, selbst wenn dieses grundsätzlich Vorrang vor dem Arbeitsverhältnis haben sollte (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 34; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 52; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 3; vom 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - NZA 2016, 941, 945 Rz. 42, jeweils m. w. N.).

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17

    Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer

    Das setzt jedoch voraus, dass die auflösende Bedingung die Pflichtenkollision verhindern soll (vgl. zum Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses: BAG 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 46; 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 35; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

    Diese auflösende Bedingung wäre aufgrund der Pflichtenkollision sachlich gerechtfertigt gewesen (vgl. etwa BAG 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 46; 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 35; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 285/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

    Dies ist mit einer Bedingungskontrollklage gemäß §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG geltend zu machen (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 14 f. mwN) .

    (1) Die auflösende Bedingung bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 28; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 32 jeweils mwN) .

    Die an das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses anknüpfende auflösende Bedingung soll diese Pflichtenkollision verhindern (BAG 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 45; 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 34; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 53; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 38) .

    Die auflösende Bedingung trägt andererseits dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung, zum Zwecke einer sachgerechten Personalplanung bis zum Zeitpunkt des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses Klarheit darüber zu erlangen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder ob er über den Arbeitsplatz disponieren kann (BAG 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 46; 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 35; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu verhindern, und kann damit entscheiden, welches Rechtsverhältnis er beibehalten möchte (BAG 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 47; vgl. hierzu ausführlich BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 37; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 42) .

  • BAG, 17.06.2020 - 7 AZR 398/18

    Auflösende Bedingung - Abberufung als Geschäftsführerin

    Die Bedingungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 29 mwN) .
  • LAG Hessen, 04.03.2020 - 18 Sa 1443/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer strafrechtlichen

    Nach der erweiterten punktuellen Streitgegenstandstheorie liegt in einer Kündigungsschutzklage nach § 4 S. 1 KSchG zugleich der Angriff gegen solche Kündigungen, die dem Arbeitnehmer noch während des Laufs der von der ersten Kündigung ausgelösten Auflösungsfrist zugehen und innerhalb dieser Frist oder zeitgleich mit ihrem Ablauf Wirkung entfallen sollen ( BAG Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - NZA 2019, 314, Rz. 23; BAG Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14, NZA 2015, 635, Rz. 22 f.; Reinarzt, Vom Sinn und Unsinn des Schleppnetzantrages, NZA 2020, 215, 216 ).
  • LAG Thüringen, 16.08.2022 - 1 Sa 197/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitnehmerkündigung - pharmazeutisch-technische

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1670/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

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