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   BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19   

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https://dejure.org/2019,25278
BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19 (https://dejure.org/2019,25278)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2019 - 9 AZR 41/19 (https://dejure.org/2019,25278)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2019 - 9 AZR 41/19 (https://dejure.org/2019,25278)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Satz 1 HAG, § ... 12 BUrlG, §§ 4 bis 6, § 7 Abs. 3, Abs. 4, § 11 BUrlG, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 12 Nr. 1 BUrlG, § 208 SGB IX, § 210 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, § 210 Abs. 3 Satz 2 SGB IX, § 12 Nr. 3 BUrlG, § 11 Abs. 1 BUrlG, RL 2003/88/EG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 7 RL 2003/88/EG, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 291, § 288 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 29 Abs. 7, 8 HAG, § 615 BGB, Abs. 8 HAG, § 611 Abs. 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, Abs. 8 Satz 1 HAG, § 29 Abs. 8 Satz 1 HAG, § 29 Abs. 2 bis Abs. 5 HAG, § 29 Abs. 7 HAG, § 29 Abs. 8 HAG, § 29 HAG, § 29 Abs. 4 Nr. 7 HAG

  • Wolters Kluwer

    Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs bei Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses; Referenzzeitraum für die Berechnung der Urlaubsabgeltung des in Heimarbeit Beschäftigten; Status des Heimarbeiters im Unionsrecht; Konkretisierung der Heimarbeit auf eine bestimmte ...

  • bag-urteil.com

    Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater

    Entgeltsicherung und Urlaubsanspruch nach Heimarbeitsgesetz

  • rewis.io

    Heimarbeit - Entgeltsicherung - Urlaubsabgeltung

  • datenbank.nwb.de

    Heimarbeit - Entgeltsicherung - Urlaubsabgeltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung bei Heimarbeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung für Heimarbeiter beachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimarbeit - und der Annahmeverzug des Auftraggebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimarbeit - und die Entgeltsicherung in der Kündigungsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimarbeit - und die Urlaubsabgeltung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heimarbeit: Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Heimarbeit - Annahmeverzug des Auftraggebers - Entgeltsicherung - Urlaubsabgeltung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Für Heimarbeit gibt es keinen Schadenersatz über den Entgeltschutz hinaus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heimarbeit

  • datev.de (Kurzinformation)

    Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer in Heimarbeit kann Entgelts für Dauer der Kündigungsfrist sowie Urlaubsabgeltung verlangen - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung bei Heimarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Recht der Heimarbeit; Urlaubsrecht - Heimarbeit; Annahmeverzug des Auftraggebers; Entgeltsicherung; Urlaubsabgeltung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs bei Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 270/81

    Heimarbeit - Entgeltschutz - Mindestkündigungsfrist - Arbeitsmengenzusage -

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
    (a) Zutreffend ist der rechtliche Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts, dem zufolge sich durch die jahrelange Ausgabe einer bestimmten Arbeitsmenge und hinzutretende Begleitumstände die Rechte und Pflichten der Parteien eines Heimarbeitsvertrags dahin konkretisieren können, dass eine bestimmte Menge vom Auftraggeber auszugeben und vom Heimarbeiter zu bearbeiten ist (BAG 13. September 1983 - 3 AZR 270/81 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 44, 124) .

    Haben die Parteien des Heimarbeitsvertrags ausdrücklich oder konkludent vereinbart, dass eine bestimmte Auftragsmenge vom Auftraggeber auszugeben und vom Heimarbeiter zu bearbeiten ist, kann dem Heimarbeiter ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn der Auftraggeber die Auftragsmenge vertragswidrig kürzt (vgl. BAG 13. September 1983 - 3 AZR 270/81 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 44, 124) .

    Der Auftraggeber muss sich in diesen Fällen so behandeln lassen, als hätte er das Heimarbeitsverhältnis gekündigt (vgl. BAG 13. September 1983 - 3 AZR 270/81 - zu I 2 der Gründe, BAGE 44, 124) .

    Das bisherige Einkommen wird - unabhängig vom Ausspruch einer Kündigung - insgesamt nur für die Dauer der Kündigungsfrist garantiert (vgl. BAG 13. September 1983 - 3 AZR 270/81 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 44, 124) .

    Ob diese Frist tatsächlich durch die Kündigung in Gang gesetzt wird oder nur fiktiv anzuwenden ist, weil die Arbeitsausgabe wesentlich reduziert oder ganz eingestellt wurde, hat keine rechtliche Bedeutung (BAG 13. September 1983 - 3 AZR 270/81 - zu I 2 der Gründe, BAGE 44, 124) .

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 516/05

    Verdienstsicherung - Kündigungsfrist - Heimarbeit

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
    Der bis zur Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses nicht genommene Urlaub ist nicht nach der allgemeinen Vorschrift des § 7 Abs. 4 BUrlG, sondern nach der speziellen Bestimmung des § 12 Nr. 1 BUrlG, die eine eigenständige Abgeltungsregelung enthält, abzugelten (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 516/05 - Rn. 36, BAGE 119, 31) .

    Vorbehaltlich besonderer Absprachen folgt aus der bloßen Begründung eines Heimarbeitsverhältnisses auch nicht, dass der Heimarbeiter einen Anspruch auf die Ausgabe einer bestimmten Arbeitsmenge und der Auftraggeber einen Anspruch auf Erledigung eines bestimmten Arbeitspensums hat (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 516/05 - Rn. 20, BAGE 119, 31) .

    Mit der Einräumung eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt für die Dauer der Kündigungsfrist stellt das Gesetz sicher, dass der Auftraggeber die aus sozialen Gründen eingeräumte Kündigungsfrist nicht dadurch unterläuft, dass er an den Heimarbeiter eine geringere Menge an Arbeit aushändigt als in der Vergangenheit (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 516/05 - Rn. 20, BAGE 119, 31) .

  • EuGH, 20.11.2018 - C-147/17

    Sindicatul Familia Constanta u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
    Die Bestimmungen der RL 2003/88/EG sind nur auf Arbeitnehmer anwendbar (EuGH 20. November 2018 - C-147/17 - [Sindicatul Familia Constanta ua.] Rn. 40) .

    Ob ein solches gegeben ist, muss in jedem Einzelfall anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen, geprüft werden (EuGH 20. November 2018 - C-147/17 - [Sindicatul Familia Constanta ua.] Rn. 41 f. mwN) .

    Mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die unionsrechtlichen Grundsätze, die für den Anwendungsbereich der RL 2003/88/EG und den hierfür maßgebenden Arbeitnehmerbegriff maßgebend sind, als geklärt anzusehen (EuGH 20. November 2018 - C-147/17 - [Sindicatul Familia Constanta ua.] Rn. 40 ff. mwN) .

  • EuGH, 04.12.2014 - C-413/13

    FNV Kunsten Informatie en Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
    Die formale Einstufung als Selbständiger nach innerstaatlichem Recht steht der Annahme, ein Beschäftigter sei Arbeitnehmer, nicht entgegen, wenn die Selbständigkeit nur fiktiv ist und damit ein Arbeitsverhältnis verschleiert (EuGH 4. Dezember 2014 - C-413/13 - [FNV Kunsten Informatie en Media] Rn. 35; 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 41; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 71) .

    Die Eigenschaft als "Arbeitnehmer" iSd. Unionsrechts wird demnach nicht dadurch berührt, dass eine Person aus steuerlichen, administrativen oder verwaltungstechnischen Gründen nach innerstaatlichem Recht als selbstständiger Dienstleistungserbringer beschäftigt wird, sofern sie nach Weisung ihres Arbeitgebers handelt, insbesondere was ihre Freiheit bei der Wahl von Zeit, Ort und Inhalt ihrer Arbeit angeht, nicht an den geschäftlichen Risiken dieses Arbeitgebers beteiligt ist, während der Dauer des Vertragsverhältnisses in dessen Unternehmen eingegliedert ist und daher mit ihm eine wirtschaftliche Einheit bildet (EuGH 4. Dezember 2014 - C-413/13 - [FNV Kunsten Informatie en Media] Rn. 36 mwN) .

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
    Für die Leistung der Abgeltung ist jedoch nicht eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, wie dies § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB verlangt (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 44 f., BAGE 142, 371) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt fällig (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 30 mwN) .
  • EuGH, 13.12.2018 - C-385/17

    Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
    Dadurch soll der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt werden, die in Bezug auf das Entgelt mit Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (vgl. EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 32 f. mwN) .
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
    Der Zinsanspruch des Klägers besteht ab dem Tag nach der Zustellung (vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 69 mwN, BAGE 163, 72) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 19/18

    Beschäftigungspflicht und Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
    Revisionsrechtlich ist sie nur dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - Rn. 15) .
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
    In Annahmeverzug kann der Auftraggeber nur geraten, wenn zum Zeitpunkt des Angebots der Leistung ein erfüllbares Dienstverhältnis besteht, aufgrund dessen der Dienstnehmer berechtigt ist, die Dienstleistung zu erbringen, und es dem Auftraggeber obliegt, die Dienstleistung anzunehmen (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 16 mwN, BAGE 154, 100) .
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11

    Fleischkontrolleure - Arbeitszeit

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

  • EuGH, 13.01.2004 - C-256/01

    Allonby

  • LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17

    Umfang der Vergütungspflicht in einem Heimarbeitsverhältnis; Voraussetzungen des

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