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   EuG, 16.09.1998 - T-110/95   

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EuG, 16.09.1998 - T-110/95 (https://dejure.org/1998,4111)
EuG, Entscheidung vom 16.09.1998 - T-110/95 (https://dejure.org/1998,4111)
EuG, Entscheidung vom 16. September 1998 - T-110/95 (https://dejure.org/1998,4111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Remailing - Nichtigkeitsklage - Teilweise Zurückweisung einer Beschwerde - Gemeinschaftsinteresse

  • Europäischer Gerichtshof

    IECC / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    International Express Carriers Conference (IECC) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173 und 176
    1 Nichtigkeitsklage - Befugnisse des Gemeinschaftsrichters - Antrag auf Erlaß einer Anordnung, Maßnahmen zur Durchführung eines Urteils über die Nichtigerklärung einer Entscheidung zu treffen - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    International Express Carriers Conference (IECC) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Remailing - Nichtigkeitsklage - Teilweise Zurückweisung einer Beschwerde - Gemeinschaftsinteresse.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übereinkünfte öffentlicher Postbetreiber zur Bekämpfung der Konkurrenz durch Remaildienste; "Remailing" als Expressdienstleistung; Preisfestsetzungsvereinbarungen öffentlicher Postbetreiber bezüglich der Endvergütungen; System der Vergütung für die Zustellung ...

  • Judicialis

    Weltpostvertrag; ; EGV Art. 85; ; EGV Art. 86; ; EGV Art. 175; ; EGV Art. 190

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 17. Februar 1995 über die teilweise Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin nach den Artikeln 85 und 86 EG-Vertrag (IV/32.791 - Remail) wegen Behinderungen des Remail, die durch die Handlungen der Postverwaltungen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuG, 16.09.1998 - T-133/95

    IECC / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-110/95
    Um diese Entscheidung geht es in der Rechtssache T-133/95.

    Um diese Entscheidung geht es in der Rechtssache T-204/95.

    Mit Beschluß des Präsidenten der Dritten erweiterten Kammer des Gerichts vom 12. März 1997 sind die Rechtssachen T-28/95, T-110/95, T-133/95 und T-204/95, die von derselben Klägerin anhängig gemacht worden sind und ihrem Gegenstand nach zusammenhängen, gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden.

    Zum angeblichen Widerspruch zwischen der Mitteilung der Beschwerdepunkte und der Entscheidung vom 17. Februar 1995 hinsichtlich der Gefahr eines Rückfalls der öffentlichen Postbetreiber genügt die Feststellung, daß sich die von der Klägerin wiedergegebene Äußerung der Kommission (siehe oben, Randnr. 38) auf die von den öffentlichen Postbetreibern auf der Grundlage des Artikels 23 des Weltpostvertrags entwickelten Praktiken des Anhaltens von Postsendungen bezog, um die es in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 geht.

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-110/95
    Wenn eine Entscheidung von einer früheren Entscheidungspraxis abweiche, könne sich die Kommission außerdem nicht damit begnügen, eine summarische Entscheidung zu erlassen, sondern müsse ihre Argumentation ausdrücklich darlegen (Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1987 in der Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 71).

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof im Urteil BAT und Reynolds/Kommission (Randnrn. 23 und 24) die Auffassung vertreten, daß das Verwaltungsverfahren den beteiligten Unternehmen u. a. Gelegenheit biete, die beanstandeten Vereinbarungen oder Verhaltensweisen mit den Vertragsbestimmungen in Einklang zu bringen, und daß diese Möglichkeit das Recht dieser Unternehmen und der Kommission voraussetze, vertrauliche Verhandlungen über die Änderungen aufzunehmen, durch die die Bedenken der Kommission zerstreut werden könnten.

  • EuG, 16.09.1998 - T-28/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION BEZÜGLICH DES

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-110/95
    Am 15. Februar 1995 erhob die IECC eine im Register unter dem Aktenzeichen T-28/95 eingetragene Untätigkeitsklage, da sie der Auffassung war, daß die Kommission nicht gemäß Artikel 175 des Vertrages Stellung genommen habe.

    Mit Beschluß des Präsidenten der Dritten erweiterten Kammer des Gerichts vom 12. März 1997 sind die Rechtssachen T-28/95, T-110/95, T-133/95 und T-204/95, die von derselben Klägerin anhängig gemacht worden sind und ihrem Gegenstand nach zusammenhängen, gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden.

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-110/95
    Darüber hinaus ist Artikel 85 eine Ausprägung des allgemeinen, der Tätigkeit der Gemeinschaft in Artikel 3 Buchstabe g des Vertrages gesetzten Zieles, ein System zu errichten, das den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen schützt (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 38).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-110/95
    Diese der Kommission im Wettbewerbsrecht zugewiesene Überwachungsaufgabe umfaßt den Auftrag, individuelle Zuwiderhandlungen zu ermitteln und zu ahnden; sie bringt aber auch die Pflicht mit sich, eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, die im Vertrag niedergelegten Grundsätze auf das Wettbewerbsrecht anzuwenden und das Verhalten der Unternehmen in diesem Sinne zu lenken (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion Française/Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 105).
  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-110/95
    Eine gegenteilige Auslegung würde dem in Artikel 3 der Verordnung Nr. 99/63 vorgesehenen Recht zur Beantwortung der Mitteilung der Beschwerdepunkte seinen Sinn nehmen (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 35).
  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-110/95
    Die Klägerin verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86 (Ahmed Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro, Slg. 1989, 803, Randnrn. 51 und 52), in dem der Gerichtshof den Gemeinschaftsorganen untersagt habe, das Zustandekommen von Vereinbarungen oder Verhaltensweisen zu fördern, die gegen das Wettbewerbsrecht verstießen.
  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-110/95
    Die Kommission habe in der Rechtssache T-83/91, die zum Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 (Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755) geführt habe, erklärt, "niemand dürfe berechtigterweise erwarten, den Konsequenzen von Handlungen in der Vergangenheit dadurch zu entgehen, daß er einfach das Verhalten für die Zukunft ändere" (Randnr. 29 des Urteils).
  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-110/95
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung nur dann ermessensmißbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (Urteil des Gerichtshofes vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 69, und Urteil Tremblay u. a./Kommission, Randnrn.
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-110/95
    In einer solchen Situation muß die Kommission im Rahmen ihrer Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung des Vertrages zu überwachen, entscheiden, ob es im Interesse der Gemeinschaft liegt, die vom Verwaltungsverfahren betroffenen Unternehmen unter Berücksichtigung der gegen sie erhobenen Vorwürfe zu einer Änderung ihres Verhaltens zu veranlassen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 8. November 1983 in den Rechtssachen 96/82 bis 102/96, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ/Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 15) und von ihnen die Versicherung zu verlangen, daß dieses Verhalten tatsächlich in dem von ihr befürworteten Sinne geändert wird, anstatt förmlich in einer Entscheidung festzustellen, daß dieses Unternehmensverhalten gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrages verstößt.
  • EuG, 12.01.1995 - T-102/92

    VIHO Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 18.10.1979 - 125/78

    GEMA / Kommission

  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 24.01.1995 - T-5/93

    Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg gegen Kommission der

  • EuGH, 18.03.1975 - 78/74

    Deuka / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 18.05.1994 - T-37/92

    Bureau européen des unions des consommateurs und National Consumer Council gegen

  • EuG, 24.01.1995 - T-114/92

    Bureau européen des médias de l'industrie musicale gegen Kommission der

  • EuGH, 17.05.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3605) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch K. Wiedner als Bevollmächtigten im Beistand von N. Forwood, QC, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die International Express Carriers Conference (IECC) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 8. Dezember 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3605, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 17. Februar 1995 über die Zurückweisung der Beschwerde der IECC, soweit diese die Anwendung von Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) auf die CEPT-Übereinkunft betraf (im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.

    Die IECC hat mit Klageschrift, die am 28. April 1995 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist und unter dem Aktenzeichen T-110/95 eingetragen wurde, gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) Klage auf Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung erhoben.

    Die IECC beantragt mit ihrem Rechtsmittel, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - gemäß Artikel 54 der EG-Satzung des Gerichtshofes den Rechtsstreit zu entscheiden und die streitige Entscheidung für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen; - den Streithelfern im Verfahren vor dem Gericht die Kosten aufzuerlegen, die der Rechtsmittelführerin im Verfahren vor dem Gericht im Zusammenhang mit deren Streithilfe in diesem Verfahren entstanden sind; - hilfsweise, falls der Gerichtshof nicht selbst entscheidet, die Kostenentscheidung vorzubehalten und die Rechtssache an eine Kammer des Gerichts zu verweisen, die mit anderen Richtern als denjenigen besetzt ist, die in der Rechtssache T-110/95 entschieden haben.

    Zum anderen hätten sowohl die Kommission als auch das Gericht selbst in den Randnummern 99 und 100 des am gleichen Tag wie das angefochtene Urteil verkündeten Urteils vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645) ausdrücklich anerkannt, dass dieCEPT-Übereinkunft eine Preisfestsetzungsvereinbarung sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission

    Mit den Rechtsmitteln in den Rechtssachen C-449/98 P und C-450/98 P begehrt die International Express Carriers Conference (im Folgenden: IECC) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95(2) und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95(3).

    Zwei Tage später, am 17. Februar 1995, übermittelte die Kommission der IECC die endgültige Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde, soweit diese die Anwendung von Artikel 85 EG-Vertrag auf die CEPT-Übereinkunft betraf; diese Entscheidung war Gegenstand der Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-110/95 und ist nunmehr Gegenstand des Rechtsmittels in der Rechtssache C-449/98 P (im Folgenden: Entscheidung vom 17. Februar 1995).

    Mit dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-110/95 ist die Nichtigkeitsklage nach Prüfung aller Klagegründe als unbegründet abgewiesen und demgemäß die IECC zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt worden.

    Da ich zu dem Ergebnis gelange, dass keiner der Rechtsmittelgründe gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 durchgreift, schlage ich vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen und der Rechtsmittelführerin die Kosten aufzuerlegen.

    2: - Slg. 1998, II-3605.3: - Slg. 1998, II-3645.4: - Seltsame Gebühren erwähnt Alejo Carpentier in El Siglo de las luces , dieser schönen Parabel über die Französische Revolution auf den Antillen: "Auf diese Felder der Vernichtung stießen in gierigem Sturzflug die unteren Kolonialbeamten hernieder ..., die für die Versendung eines Briefes ... den Ehering, einen Schmuckanhänger, ein eisernes Medaillon einsteckten - irgendeine Habseligkeit, verteidigt bis zur Erschöpfung wie ein letzter Anker, um noch um irgendeinen Grund zum Leben zu behalten" (Barcelona 1990, Seix Barral, 4. Auflage, S. 234).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2001 - C-450/98

    IECC / Kommission

    Mit den Rechtsmitteln in den Rechtssachen C-449/98 P und C-450/98 P begehrt die International Express Carriers Conference (im Folgenden: IECC) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95(2) und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95(3).

    Zwei Tage später, am 17. Februar 1995, übermittelte die Kommission der IECC die endgültige Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde, soweit diese die Anwendung von Artikel 85 EG-Vertrag auf die CEPT-Übereinkunft betraf; diese Entscheidung war Gegenstand der Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-110/95 und ist nunmehr Gegenstand des Rechtsmittels in der Rechtssache C-449/98 P (im Folgenden: Entscheidung vom 17. Februar 1995).

    Mit dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-110/95 ist die Nichtigkeitsklage nach Prüfung aller Klagegründe als unbegründet abgewiesen und demgemäß die IECC zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt worden.

    Da ich zu dem Ergebnis gelange, dass keiner der Rechtsmittelgründe gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 durchgreift, schlage ich vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen und der Rechtsmittelführerin die Kosten aufzuerlegen.

    2: - Slg. 1998, II-3605.3: - Slg. 1998, II-3645.4: - Seltsame Gebühren erwähnt Alejo Carpentier in El Siglo de las luces , dieser schönen Parabel über die Französische Revolution auf den Antillen: "Auf diese Felder der Vernichtung stießen in gierigem Sturzflug die unteren Kolonialbeamten hernieder ..., die für die Versendung eines Briefes ... den Ehering, einen Schmuckanhänger, ein eisernes Medaillon einsteckten - irgendeine Habseligkeit, verteidigt bis zur Erschöpfung wie ein letzter Anker, um noch um irgendeinen Grund zum Leben zu behalten" (Barcelona 1990, Seix Barral, 4. Auflage, S. 234).

  • EuG, 16.09.1998 - T-133/95

    IECC / Kommission

    Mit Beschluß des Präsidenten der Dritten erweiterten Kammer des Gerichts vom12. März 1997 sind die Rechtssachen T-28/95, T-110/95, T-133/95 und T-204/95, dievon derselben Klägerin anhängig gemacht worden sind und ihrem Gegenstand nachzusammenhängen, gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamermündlicher Verhandlung verbunden worden.
  • EuG, 12.12.2007 - T-56/06

    Frankreich / Kommission

    En outre, cette juridiction ne saurait non plus se substituer à ces mêmes institutions, étant précisé qu'il incombe à l'institution concernée, en vertu de l'article 233 CE, de prendre les mesures que comporte l'exécution d'un arrêt rendu dans le cadre d'un recours en annulation (arrêts du Tribunal du 27 janvier 1998, Ladbroke Racing/Commission, T-67/94, Rec. p. II-1, point 200, et du 16 septembre 1998, 1ECC/Commission, T-110/95, Rec. p. II-3605, point 33).
  • EuG, 12.12.2007 - T-60/06

    Italien / Kommission

    En outre, cette juridiction ne saurait non plus se substituer à ces mêmes institutions, étant précisé qu'il incombe à l'institution concernée, en vertu de l'article 233 CE, de prendre les mesures que comporte l'exécution d'un arrêt rendu dans le cadre d'un recours en annulation (arrêts du Tribunal du 27 janvier 1998, Ladbroke Racing/Commission, T-67/94, Rec. p. II-1, point 200, et du 16 septembre 1998, 1ECC/Commission, T-110/95, Rec. p. II-3605, point 33).
  • EuG, 13.07.2004 - T-29/03

    Comunidad Autónoma de Andalucía / Kommission

    Sie können sich auch nicht an die Stelle dieser Organe setzen, denn es obliegt gemäß Artikel 233 EG dem betroffenen Organ, die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus einem auf eine Nichtigkeitsklage hin ergangenen Urteil ergeben (Urteile des Gerichts vom 27. Januar 1998 in der Rechtssache T-67/94, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1998, II-1, Randnr. 200, und vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95, IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3605, Randnr. 33).
  • EuG, 16.09.1998 - T-28/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION BEZÜGLICH DES

    Mit Beschluß des Präsidenten der Dritten erweiterten Kammer des Gerichts vom 12. März 1997 sind die Rechtssachen T-28/95, T-110/95, T-133/95 und T-204/95, die von derselben Klägerin anhängig gemacht worden sind und ihrem Gegenstand nach zusammenhängen, gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden.
  • VG Gera, 21.01.2004 - 4 K 163/03

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baulast; Auslegung;

    die Beklagte zu verpflichten, unter Aufhebung ihres Bescheides vom 29. April 2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 2. Januar 2003 die eingetragene Baulast entsprechend Punkt 3 der Anlage der Baulast T-110/95 zur Sicherung des gemeinsamen Zuganges für die Grundstücke der Gemarkung Jena, Flur 35, Flurstücke b und c in 07743 Jena, und zu löschen.
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