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   Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-94/03   

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Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-94/03 (https://dejure.org/2005,17966)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.05.2005 - C-94/03 (https://dejure.org/2005,17966)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - C-94/03 (https://dejure.org/2005,17966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Gefährliche Chemikalien und Pestizide - Rotterdamer Übereinkommen - Wahl der Rechtsgrundlage - Gemeinsame Handelspolitik, Umweltpolitik

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    Gefährliche Chemikalien und Pestizide - Rotterdamer Übereinkommen - Wahl der Rechtsgrundlage - Gemeinsame Handelspolitik, Umweltpolitik

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

    Umwelt , Außenbeziehungen , Handelspolitik

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-94/03
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist nämlich der Rückgriff auf Artikel 100a nicht gerechtfertigt, wenn der zu erlassende Rechtsakt nur nebenbei eine Harmonisierung der Marktbedingungen innerhalb der Gemeinschaft bewirkt"; so das Urteil Abfallrichtlinie (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 19) und im selben Sinne das Urteil vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnr. 25).

    In ähnlicher Weise hatte der Gerichtshof bereits zuvor etwa zwischen Kulturpolitik (ehemals Artikel 128 EG-Vertrag) und Industriepolitik (ehemals Artikel 130 EG-Vertrag) abgegrenzt: Urteil vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-42/97 (Parlament/Rat, Slg. 1999, I-869, Randnr. 63).

    59 - Eine Häufung verschiedener Rechtsgrundlagen ist nach der Rechtsprechung ausgeschlossen, wenn die für sie jeweils vorgesehenen Verfahren miteinander unvereinbar sind; vgl. das Urteil Titandioxid (zitiert in Fußnote 20, Randnrn. 17 bis 21), die Urteile vom 25. Februar 1999 in den verbundenen Rechtssachen Rechtssache C-164/97 und C-165/97 (Parlament/Rat, Slg. 1999, I-1139, Randnr. 14) und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-338/01 (Kommission/Rat, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57).

    Aus dem Urteil vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-316/91 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-625, Randnr. 16, zweiter Satz) ergibt sich insoweit nichts Gegenteiliges: Zwar führt der Gerichtshof in letzterem Urteil aus, dass die Durchführung einer fakultativen Anhörung des Parlaments seine obligatorische Anhörung nicht ersetzen kann; davon unberührt bleibt aber die Möglichkeit zur Durchführung einer fakultativen Anhörung überall dort, wo der Vertrag überhaupt keine (obligatorische) Anhörung vorsieht.

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-94/03
    19 - Vgl. dazu beispielsweise das Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 ("WTO", Slg. 1994, I-5267) und das Gutachten 2/00 (zitiert in Fußnote 15).

    Denn das SPS-Übereinkommen "beschränkt sich ... darauf, einen multilateralen Rahmen von Regeln und Disziplinen für die Entwicklung, Annahme und Durchsetzung von gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen zu schaffen, um deren nachteilige Auswirkungen auf den Handel auf ein Mindestmaß zu beschränken ", während die Bestimmungen des TBT-Übereinkommens "nur verhindern sollen, dass technische Vorschriften und Normen sowie Verfahren ... unnötige Hemmnisse für den internationalen Handel schaffen" (Gutachten 1/94, zitiert in Fußnote 19, Randnrn. 31 und 33; Hervorhebungen von mir).

    66 - Gutachten 1/75 vom 11. November 1975 ("Lokale Kosten", Slg. 1975, S. 1355, 1363 f.), Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921, Randnr. 32), Gutachten 2/91 (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 8) und Gutachten 1/94 (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 34).

    68 - Vgl. dazu beispielsweise das Gutachten 1/94 (zitiert in Fußnote 19), welches im Hinblick auf die Gründung der WTO zwischen den Teilbereichen GATT, GATS und TRIPS unterscheidet und sie unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zuordnet.

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-94/03
    22 - Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 (Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnrn. 17 bis 21).

    61 - So - in Bezug auf andere Rechtsgrundlagen - etwa das Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 20), wonach die Anhörung des Parlaments, zu der der Rat jederzeit berechtigt ist, nicht als rechtswidrig angesehen werden kann, auch wenn sie nicht obligatorisch ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV -

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Kommission/Rat (C-94/03, EU:C:2005:308, Nr. 31) und Parlament/Rat (C-155/07, EU:C:2008:368, Nr. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Artikel 81

    75 - Vgl. statt vieler die Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78 (Distillers/Kommission, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26, zur Anhörung des beratenden Ausschusses), vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 31, betreffend eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör), vom 25. Oktober 2005 in den verbundenen Rechtssachen C-465/02 und C-466/02 (Deutschland und Dänemark/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnrn. 36 bis 40, zur Sprachenregelung in einem Regelungsausschuss) und PVC II (zitiert in Fußnote 56, Randnrn. 315 bis 328, betreffend das Recht auf Akteneinsicht); vgl. außerdem, zur Wahl der richtigen Rechtsgrundlage und zum Gesetzgebungsverfahren, das Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-211/01 (Kommission/Rat, Slg. 2003, I-8913, Randnr. 52) sowie meine Schlussanträge vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-94/03 (Kommission/Rat, Slg. 2005, I-0000, Nr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

    74 - Vgl. statt vieler die Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78 (Distillers/Kommission, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26, zur Anhörung des beratenden Ausschusses), vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 31, betreffend eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör), vom 25. Oktober 2005 in den verbundenen Rechtssachen C-465/02 und C-466/02 (Deutschland und Dänemark/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnrn. 36 bis 40, zur Sprachenregelung in einem Regelungsausschuss) und PVC II (zitiert in Fußnote 56, Randnrn. 315 bis 328, betreffend das Recht auf Akteneinsicht); vgl. außerdem, zur Wahl der richtigen Rechtsgrundlage und zum Gesetzgebungsverfahren, das Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-211/01 (Kommission/Rat, Slg. 2003, I-8913, Randnr. 52) sowie meine Schlussanträge vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-94/03 (Kommission/Rat, Slg. 2005, I-0000, Nr. 53).
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