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   Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-217/00 P   

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https://dejure.org/2003,7649
Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-217/00 P (https://dejure.org/2003,7649)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.02.2003 - C-217/00 P (https://dejure.org/2003,7649)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - C-217/00 P (https://dejure.org/2003,7649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Buzzi Unicem / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Aalborg Portland A/S (C-204/00 P), Irish Cement Ltd (C-205/00 P), Ciments français SA (C-211/00 P), Italcementi - Fabbriche Riunite Cemento SpA (C-213/00 P), Buzzi Unicem SpA (C-217/00 P) und Cementir - Cementerie del Tirreno SpA (C-219/00 P) gegen Kommis

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Zementmarkt - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Zuständigkeit des Gerichts - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Einzige und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Zurechnung einer Zuwiderhandlung - Nachweis der ...

  • EU-Kommission

    Aalborg Portland A/S (C-204/00 P), Irish Cement Ltd (C-205/00 P), Ciments français SA (C-211/

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-217/00
    90: - Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnrn. 173 bis 175).

    Im Urteil Suiker Unie u. a./Kommission (zitiert in Fußnote 90, Randnr. 174) hat der Gerichtshof auf die Vereinbarungen hingewiesen, die eine Beeinflussung des Marktes bezwecken oder bewirken (Hervorhebung von mir).

    160: - Vgl. Urteil Suiker Unie u. a./Kommission (zitiert in Fußnote 90, Randnr. 111).

    172: - Vgl. Urteile Suiker Unie u. a./Kommission (zitiert in Fußnote 90, Randnr. 623) und Hercules Chemicals/Kommission (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 110).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-217/00
    Wie ich in meinen heutigen Schlussanträgen in der Rechtssache C-204/00 P ausgeführt habe(33), ist in der Vorgehensweise des Gerichts erster Instanz keinerlei Mangel im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu erkennen.

    86: - Vgl. Nr. 134 meiner Schlussanträge, die ich heute in der Rechtssache C-204/00 P (Aalborg Portland/Kommission) vorgetragen habe.

  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-217/00
    Die vom Gerichtshof im Urteil Wilhelm vertretene Lösung, dass die zweite eingreifende Behörde die Sanktion wegen des Betrages der Geldbuße, die die zuerst tätig gewordene Behörde verhängt hat, herabsetzt, genügt den Anforderungen des Grundsatzes ne bis in idem nicht.

    111: - Die Möglichkeit, dass nationale Wettbewerbsbehörden und Kommission über den gleichen Sachverhalt entscheiden, ist vom Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68 (Wilhelm, Slg. 1969, 1) behandelt worden, der festgestellt hat, dass die parallele Anwendung des nationalen Rechts die einheitliche Anwendung des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts für den gesamten Gemeinsamen Markt und die Wirksamkeit der zu ihrem Vollzug ergangenen Maßnahmen nicht beeinträchtigen dürfe (Punkt 1 des Urteilstenors).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-151/20

    Nordzucker u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Von zwei

    Beide Bereiche orientieren sich am Schutz eines freien und offenen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt: Der eine erfasst ihn in seiner Gesamtheit, der andere aus der Sicht seiner einzelnen Bestandteile, der Kerngehalt aber ist derselbe." Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in den Rechtssachen Aalborg Portland u. a./Kommission (C-217/00 P, EU:C:2003:83, Nrn. 176, 173 und Fn. 121) und Aalborg Portland u. a./Kommission (C-213/00 P, EU:C:2003:84, Nrn. 94, 91 und Fn 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2006 - C-150/05

    van Straaten - Vorabentscheidungsfrage zu Artikel 35 EU - Besitzstand von

    30 - Entsprechende Begriffe habe ich in meinen Schlussanträgen vom 11. Februar 2003 in den Rechtssachen C-213/00 P (Italcementi/Kommission, Randnrn. 96 und 97) und C-217/00 P (Buzzi Unicem/Kommission, Randnrn. 178 und 179) verwendet.
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