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   Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07 (https://dejure.org/2008,9366)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - C-205/07 (https://dejure.org/2008,9366)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - C-205/07 (https://dejure.org/2008,9366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gysbrechts und Santurel Inter

    Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Widerrufsfrist - Verbot, vor Ablauf der Rücktrittsfrist eine Anzahlung oder Zahlung zu fordern - Auslegung einer nationalen Vorschrift in dem Sinne, dass vor Ablauf ...

  • EU-Kommission PDF

    Gysbrechts und Santurel Inter

    Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Widerrufsfrist - Verbot, vor Ablauf der Rücktrittsfrist eine Anzahlung oder Zahlung zu fordern - Auslegung einer nationalen Vorschrift in dem Sinne, dass vor Ablauf ...

  • EU-Kommission

    Gysbrechts und Santurel Inter

    Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Widerrufsfrist - Verbot, vor Ablauf der Rücktrittsfrist eine Anzahlung oder Zahlung zu fordern - Auslegung einer nationalen Vorschrift in dem Sinne, dass vor Ablauf ...

Besprechungen u.ä.

  • vur-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vollharmonisierung durch die Hintertür? (Prof. Dr. Norbert Reich, Hamburg; Prof. Dr. Hans-Wolfgang Micklitz, Florenz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (72)

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07
    Dass es sich um denselben Grundsatz handelt, wird aus den Urteilen Schmidberger(30) und Kommission/Österreich(31) deutlich, denen sich außerdem implizit entnehmen lässt, dass es notwendig ist, die Definitionen der Maßnahmen gleicher Wirkung bei der Einfuhr und der Ausfuhr zu vereinheitlichen.

    Der Gerichtshof hat sich dabei auf das Urteil Schmidberger(32) bezogen, in dessen Randnr. 56 er die Definitionen der Maßnahmen gleicher Wirkung für Einfuhr und Ausfuhr einander entsprechend angeglichen hat.

    30 - Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, Slg. 2003, I-5659).

    32 - Urteil Schmidberger (angeführt in Fn. 30).

    34 - Der Gerichtshof hat im Urteil Schmidberger ausdrücklich eine Formulierung verwendet, die sich auf Einfuhr und Ausfuhr bezieht: "[Beseitigung aller] Beeinträchtigungen der Handelsströme innerhalb der Gemeinschaft " ("l'élimination de toutes entraves ... aux courants d'échanges dans le commerce intracommunautaire ", "to eliminate all barriers ... to trade flows in intra-Community trade ").

    Urteil Schmidberger (angeführt in Fn. 30, Randnr. 56) und Urteil Kommission/Österreich (angeführt in Fn. 31, Randnr. 67).

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07
    10 - Darauf hat auch der Gerichtshof im Urteil vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 64), hingewiesen.

    62 - Der Gerichtshof ist zwar im Urteil Deutscher Apothekerverband (angeführt in Fn. 10, Randnr. 74) von der Feststellung ausgegangen, dass sich das deutsche Verbot des Vertriebs von Arzneimitteln über das Internet stärker auf ausländische als auf inländische Apotheken auswirkt, und hat somit am Kriterium der tatsächlichen Ungleichbehandlung festgehalten, er hat aber eine tatsächliche Ungleichbehandlung bezüglich des Markt zugangs festgestellt.

    63 - Urteil Deutscher Apothekerverband (angeführt in Fn. 10, Randnrn. 68 ff.).

  • EuGH, 09.06.1992 - C-47/90

    Delhaize Frères / Promalvin u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07
    Als Beispiele seien die Urteile Delhaize(21), Kommission/Belgien(22) und Sydhavnens Sten & Grus(23) genannt.

    21 - Urteil vom 9. Juni 1992, Delhaize (C-47/90, Slg. 1992, I-3669, Randnr. 12).

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Gulmann vom 16. Januar 1992 in der Rechtssache Delhaize (C-47/90, Slg. 1992, I-3669).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem

    Vgl. u. a. zu Art. 29 EG (jetzt Art. 35 AEUV) Urteile vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation (C-293/02, EU:C:2005:664, Rn. 73), sowie vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    42 - Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 43), Hervorhebung nur hier.

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:427, Nrn. 57 bis 65).

    Vgl. auch zur Freizügigkeit und zur Niederlassungsfreiheit die in Nr. 56 der Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:427) angeführte Rechtsprechung.

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