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   LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16   

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LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16 (https://dejure.org/2017,20513)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2017 - 4 Sa 869/16 (https://dejure.org/2017,20513)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 4 Sa 869/16 (https://dejure.org/2017,20513)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Hauptgeschäftsführerin einer Rechtsanwaltskammer wegen Nutzung der Ressourcen der Arbeitgeberin für Nebentätigkeiten

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 626 S. 1; BGB § 611
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Hauptgeschäftsführerin einer Rechtsanwaltskammer wegen Nutzung der Ressourcen der Arbeitgeberin für Nebentätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Nebentätigkeit und fristlose Kündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung der Hauptgeschäftsführerin unwirksam: Die teure Niederlage der Anwaltskammer Düsseldorf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit und fristlose Kündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen erlaubter Nebentätigkeit ist ohne vorherige Abmahnung unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit und fristlose Kündigung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 626 BGB, § 1 KSchG, § 73 BRAO
    Publikationen von Kammerpersonal: Wer das eine will, muss das andere mögen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 626 BGB, § 1 KSchG, § 73 BRAO
    Publikationen von Kammerpersonal: Wer das eine will, muss das andere mögen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Erlaubte Nebentätigkeit rechtfertigt auch bei übermäßiger Nutzung der Ressourcen des Arbeitgebers keine Kündigung ohne Abmahnung

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nebentätigkeit und fristlose Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 626 BGB, § 1 KSchG, § 73 BRAO
    Publikationen von Kammerpersonal: Wer das eine will, muss das andere mögen

Sonstiges

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 04.04.2018)

    Rechtsanwaltskammer Düsseldorf: Streit mit Hauptgeschäftsführerin beigelegt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2018, 42
  • AnwBl Online 2018, 70
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
    Es bedarf allein dann keiner Abmahnung, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden kann (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, AP Nr. 229 zu § 626 BGB; 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, AP Nr. 61 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, aaO).

    Es geht allein um die von einem objektiven Standpunkt aus zu beantwortende Frage, ob mit einer korrekten Erfüllung der Vertragspflichten zu rechnen ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, BAGE 134, 349).

    Tat- und Verdachtskündigung beruhen auf zwei voneinander zu trennenden Kündigungsgründen (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, aaO.; 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, aaO), die unterschiedlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen unterliegen.

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
    Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erwirbt (BAG 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung, Rn. 35 mwN).

    Die Klage des Arbeitnehmers ist dann als zurzeit unbegründet abzuweisen (BAG 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung, Rn. 39 mwN).

    2.Wie oben (B II 1) ausgeführt, kann die Beklagte vorläufig nur Auskunft über die Höhe des anderweitigen Verdienstes aus den Zeitabschnitten verlangen, für welche die Klägerin fortlaufend seit Beginn des Annahmeverzugs Entgelt geltend gemacht hat (BAG 24.08.1999 aaO, Rn. 40 - 45).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
    Ist dies der Fall, ist als nächster Prüfungsschritt festzustellen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist - unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB; 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB).

    Im Rahmen der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auch bei einer Pflichtverletzung im sog. Vertrauensbereich das Erfordernis einer vorherigen Abmahnung stets zu prüfen ist (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, aaO; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 24).

    Zudem bedürfen besonders schwere Verstöße keiner Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann und er sich bewusst sein muss, dass er mit seinem Verhalten seinen Arbeitsplatz riskiert (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, aaO; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, aaO).

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
    Im Rahmen der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auch bei einer Pflichtverletzung im sog. Vertrauensbereich das Erfordernis einer vorherigen Abmahnung stets zu prüfen ist (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, aaO; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 24).

    Es bedarf allein dann keiner Abmahnung, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden kann (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, AP Nr. 229 zu § 626 BGB; 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, AP Nr. 61 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, aaO).

    Zudem bedürfen besonders schwere Verstöße keiner Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann und er sich bewusst sein muss, dass er mit seinem Verhalten seinen Arbeitsplatz riskiert (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, aaO; 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, aaO).

  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15

    Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
    Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15 - teilweise abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, 1.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15 die Klage in vollem Umfang abzuweisen;.

    Die Klägerin beantragt, 1.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15 - die Beklagte zu verurteilen, an sie EUR 126.755,69 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 13.881,61 seit dem 30.11.2015 sowie aus jeweils EUR 14.109,26 seit dem 31.12.2015, 31.01.2016, 29.02.2016, 31.03.2016, 30.04.2016, 31.05.2016, 30.06.2016 und 31.07.2016 zu zahlen;.

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
    § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG unterscheiden sich zwar in ihrem Wortlaut, sie sind inhaltlich aber deckungsgleich (BAG 16.05.2000 - 9 AZR 203/99, BAGE 94, 343, Rn. 17 mwN).

    Die Vorschriften über den Annahmeverzug begründen keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, die Vermittlung der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch zu nehmen (BAG 16.05.200 - 9 AZR 203/99, BAGE 94, 343).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
    Tat- und Verdachtskündigung beruhen auf zwei voneinander zu trennenden Kündigungsgründen (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, aaO.; 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, aaO), die unterschiedlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen unterliegen.

    Die für die außerordentliche Verdachtskündigung dargestellten Anforderungen gelten für die ordentliche Verdachtskündigung entsprechend (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 474/07, aaO; 27.11.2008 - 2 AZR 98/07, AP Nr. 90 zu § 1 KSchG 1969).

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
    Danach ist es für eine Parteivernehmung erforderlich, dass die richterliche Gesamtwürdigung des gesamten Inhalts der mündlichen Verhandlung und einer durchgeführten Beweisaufnahme (§ 286 ZPO) eine gewisse, nicht notwendig hohe Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung erbringt, also mehr für als gegen sie spricht (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 813/12, NJW 2014, 1326 Rn. 17 mwN).

    Dabei kann dahinstehen, ob auch in diesem Zusammenhang aus Gründen der prozessualen Waffengleichheit eine Anhörung des Präsidenten T. geboten war (vgl. dazu erneut: BAG 14.11.2013 - 8 AZR 813/12, NJW 2014, 1326 Rn. 18 ff. mwN).

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
    Dies gilt auch für die außerordentliche Kündigung (BAG 24.11.1983 - 2 AZR 327/82, AP Nr. 76 zu § 626 BGB).

    Die Beklagte übersieht, dass es danach angesichts dieser Einlassung der Klägerin gem. § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG (für die außerordentliche Kündigung vgl. BAG 24.11.1983 - 2 AZR 327/82, AP Nr. 76 zu § 626 BGB) ihre Aufgabe gewesen wäre, den dargelegten Kündigungsgrund auszuräumen, dass die Klägerin zu ihrem eigenen Nutzen und Vorteil Geld und Personal für die Abholung einer privaten Sendung aus Japan vom Zollamt verwendet habe.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG (GS) 27.02.1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) hatte die Klägerin bis zum Ausspruch der weiteren Kündigung vom 27.10.2016 einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits, da sie in erster Instanz mit ihrem Kündigungsschutzantrag obsiegt hat.
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 325/11

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen für eine Zurückverweisung;

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 68/14

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übertragung eines Grundstücks an

  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2010 - 10 K 1768/10

    Geltendmachung des für Landesbedienstete aus öffentlichen Kassen geltenden

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 159/91

    Zahlungsansprüche - Kündigungsschutzklage - Verjährung

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 51/98
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

  • ArbG Düsseldorf, 08.12.2017 - 4 Ca 6362/16

    Fristlose Kündigung der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

    Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten hat die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts E., -4 Sa 869/16-, mit Urteil vom 21.06.2017 das Urteil des Arbeitsgerichts E. vom 12.08.2016 teilweise abgeändert.

    Die Kammer hat das Verfahren durch Beschluss vom 19.12.2016 bis zur Erledigung des Berufungsverfahrens 4 Sa 869/16 ausgesetzt.

    Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erwirbt (Landesarbeitsgericht E., Urteil vom 21. Juni 2017 - 4 Sa 869/16 -, juris).

    Ebenso wenig kommt es auf die Höhe der erzielten Einnahmen an (Landesarbeitsgericht E., Urteil vom 21. Juni 2017 - 4 Sa 869/16 -, juris).

    auch nicht erkennbar, dass solche Einnahmen durch das Freiwerden der klägerischen Arbeitskraft im Verzugszeitraum ermöglicht wurden (Landesarbeitsgericht E., Urteil vom 21. Juni 2017 - 4 Sa 869/16 -, juris).

    Denn die Vorschriften über den Annahmeverzug begründen keine entsprechende Obliegenheit des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 -, BAGE 94, 343-349; Landesarbeitsgericht E., Urteil vom 21. Juni 2017 - 4 Sa 869/16 -, juris).

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