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   LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19   

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LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19 (https://dejure.org/2020,10145)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.05.2020 - 4 Sa 662/19 (https://dejure.org/2020,10145)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2020 - 4 Sa 662/19 (https://dejure.org/2020,10145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fiktive Provision; Mindestprovision; Entgeltfortzahlung; Urlaubsentgelt; stark schwankende Provision; gerichtliche Schätzung; Geldfaktor; Referenzzeitraum

  • IWW

    § 613a Abs. 1 BGB, § ... 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 2 Abs. 1 EFZG, § 4 Abs. 1 EFZG, § 4 Abs. 1a EFZG, § 287 Abs. 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG, § 516 Abs. 3 ZPO, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1, Abs. 1a EFZG, §§ 1, 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG, § 614 Satz 2 BGB, § 12 EFZG, § 4 Abs. 4 EFZG, § 166 Abs. 1 BGB, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
    Dementsprechend ist davon auszugehen, dass der Beschäftigte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte, sog. Lohnausfallprinzip (so bereits BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 16 mwN, juris; vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 86, juris).

    Schwankende Bezüge die, wie im vorliegenden Fall, nicht mit täglicher und betragsmäßiger Regelmäßigkeit auftreten, sind durch gerichtliche Schätzung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln, und zwar in der Weise, dass man von einem Durchschnittsverdienst eines bestimmten Bezugszeitraums ausgeht, der so zu wählen ist, dass ein sachgerechtes Ergebnis erzielt werden kann (BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 20 mwN, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 86, juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat für die Ermittlung des Durchschnittswertes bzgl. des Referenzeitraums bei schwankenden Provisionen - je nach Sachlage im zu entscheidenen Einzelfall - einerseits auf die letzten vier Wochen bzw. den letzten Monat (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74, juris; BAG, Urteil vom 29. September 1971 - 3 AZR 164/71, juris; BAG, Urteil vom 4. Juni 1969 - 3 AZR 243/68, juris) und andererseits auf das letzte Jahr (vgl. BAG, Urteil vom 29. September 1971 - 3 AZR 164/71, juris; BAG, Urteil vom 4. Juni 1969 - 3 AZR 243/68, juris) abgestellt, wobei gerade bei schwankenden Provisionen ein längerer Referenzzeitraum von bis zu zwölf Monaten angemessen sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 27, juris; BeckOK-ArbR/Ricken, 55. Ed. [Stand: 1. März 2020], § 4 EFZG, Rn. 9; Linck, in: Schaub, ArbR-HdB, 18. Auflage 2018, § 103 Rn. 14; Staudinger/Richardi/Fischinger, § 611 BAG, Rn. 1572).

    Entscheidend ist, dass ein gesunder Beschäftigter sie erarbeiten kann, der kranke Beschäftigte dagegen nicht (BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 19, juris).

  • LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18

    Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung; Bezugszeitraum; Provisionen; Referenzzeitraum

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
    Notwendigerweise erfolgt dieser Ausgleich durch fiktive Provisionen, die kein reales Geschäft zur Grundlage haben (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 84, juris).

    Dementsprechend ist davon auszugehen, dass der Beschäftigte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte, sog. Lohnausfallprinzip (so bereits BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 16 mwN, juris; vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 86, juris).

    Schwankende Bezüge die, wie im vorliegenden Fall, nicht mit täglicher und betragsmäßiger Regelmäßigkeit auftreten, sind durch gerichtliche Schätzung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln, und zwar in der Weise, dass man von einem Durchschnittsverdienst eines bestimmten Bezugszeitraums ausgeht, der so zu wählen ist, dass ein sachgerechtes Ergebnis erzielt werden kann (BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 20 mwN, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 86, juris).

  • ArbG Köln, 16.09.2019 - 4 Ca 1809/19
    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.09.2019 (4 Ca 1809/19) abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.09.2019 (4 Ca 1809/19) die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.732,12 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2018 zu zahlen.

    Die Beklagte beantragt zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.09.2019 (4 Ca 1809/19) teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
    Nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist ein Gericht nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist (BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 754/13, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13, Rn. 21 mwN, juris).

    Dies hat das Berufungsgericht auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge der Parteien von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 754/13, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 17. März 2015 - 1 ABR 49/13, Rn. 8, juris).

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99

    Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
    Das Urlaubsentgelt gleicht einen Rückgang des erfolgsbestimmten Provisionseinkommens für die Zeit aus, in der der Arbeitnehmer urlaubsbedingt keine Geschäfte vermitteln bzw. keine Provisionen erwirtschaften konnte (vgl. BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 266/99, juris).

    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 266/99, juris; BAG, Urteil vom 19. September 1985 - 6 AZR 460/83, juris; BAG, Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65, juris).

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
    Nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist ein Gericht nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist (BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 754/13, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13, Rn. 21 mwN, juris).
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 457/09

    Verbandsaustritt unter Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
    Das angefochtene Urteil unterliegt im Hinblick auf den aus der Verletzung von § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO beruhenden Verfahrensfehler der Korrektur, um eine sonst eintretende Rechtskraft (hierzu BAG, Urteil vom 18. Mai 2011 - 4 AZR 457/09, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - I ZR 275/95. zu II 2 a der Gründe, juris) auszuschließen.
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
    Dies hat das Berufungsgericht auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge der Parteien von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 754/13, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 17. März 2015 - 1 ABR 49/13, Rn. 8, juris).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 275/95

    "Ha-Ra/HARIVA"; Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
    Das angefochtene Urteil unterliegt im Hinblick auf den aus der Verletzung von § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO beruhenden Verfahrensfehler der Korrektur, um eine sonst eintretende Rechtskraft (hierzu BAG, Urteil vom 18. Mai 2011 - 4 AZR 457/09, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - I ZR 275/95. zu II 2 a der Gründe, juris) auszuschließen.
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 856/94

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Berücksichtigung einer gestaffelten Jahresprämie

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
    Bei der Bemessung des Urlaubsentgelts bzw. der fiktiven Provision und damit für die Ermittlung des sog. Geldfaktors sind - gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG in der seit 1. Oktober 1996 geltenden Fassung - mit der hier nicht interessierenden Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes - regelmäßig alle Vergütungsleistungen zu berücksichtigen, die der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum vom Arbeitgeber erhalten hat (BAG, Urteil vom 23. April 1996 - 9 AZR 856/94, juris).
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83

    Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld

  • BAG, 17.04.1975 - 3 AZR 289/74

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf pauschale Abgeltung des Provisionsausfalls an

  • BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65

    Umsatzprovisionen - Wegfall der Arbeitsleistung - Urlaub - Sonstige Fehlzeiten -

  • BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 243/68

    Versicherungsvermittler und Feiertagsvergütung

  • BAG, 29.09.1971 - 3 AZR 164/71

    Feiertagslohn - Berechnungsmethode - Schwankende Bezüge - Tarifverträge -

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