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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16   

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https://dejure.org/2017,47852
LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16 (https://dejure.org/2017,47852)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2017 - 6 Sa 400/16 (https://dejure.org/2017,47852)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 6 Sa 400/16 (https://dejure.org/2017,47852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 313 BGB, § 254 ZPO
    Stufenklage - entgangene Liquidationseinnahmen eines Chefarztes - Auskunft und Schadensersatz - Auslegung eines Dienstvertrages

  • IWW

    § 162 Abs. 1 BGB, § ... 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 134 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 242 BGB, § 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5, § 520 ZPO, § 254 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 611 BGB, §§ 283, 275, 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 313 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Chefarztes einer orthopädischen Klinik auf Auskunft über die pivaten Liquidationseinnahmen einer anderen orthopädischen Klinik desselben Trägers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunft; Auslegung; Chefarzt; Geschäftsgrundlage; Liquidationseinnahmen; Liquidationsrecht; Premium-Station; Schadensersatz; Wegfall; Auskunft und Schadensersatz; Stufenklage; entgangene Liquidationseinnahmen eines Chefarztes; Auslegung eines Dienstvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Anspruch des Chefarztes einer orthopädischen Klinik auf Auskunft über die pivaten Liquidationseinnahmen einer anderen orthopädischen Klinik desselben Trägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16
    Die begehrte Auskunft muss für die Erhebung eines bestimmten Antrages erforderlich sein (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 53 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 15; jeweils zitiert nach juris).

    Gewohnheitsrechtlich ist jedoch anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BAG 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 - Rn. 21, 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 21 f.; jeweils zitiert nach juris) .

    Im Regelfall setzt das einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 22; 27. Juni 1990 - 5 AZR 334/89 - Rn. 17 ff.; BGH 7. Dezember 1988 - IVa ZR 290/87 - Rn. 11; vgl. auch BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 -Rn. 44; BGH 18. Januar 1978 - VIII ZR 262/76 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16
    Besteht zwischen den Parteien eine Sonderverbindung, insbesondere ein Vertragsverhältnis, dann reicht es aus, dass mit der Auskunftsklage auch der Bestand eines Leistungsanspruchs geklärt werden soll, sofern der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt hat (BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - mwN Rn. 44 aaO; vgl. 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 19, zitiert nach juris).

    Auch dem auf Zahlung eines Geldbetrages gerichteten Klageantrag zu 4) fehlt die materiell-rechtliche Grundlage, so dass die Stufenklage insgesamt durch Endurteil abzuweisen war (vgl. BAG 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 34, 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 61; 28. Juni 2011 - 3 AZR 385/09 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16
    Im Regelfall setzt das einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 22; 27. Juni 1990 - 5 AZR 334/89 - Rn. 17 ff.; BGH 7. Dezember 1988 - IVa ZR 290/87 - Rn. 11; vgl. auch BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 -Rn. 44; BGH 18. Januar 1978 - VIII ZR 262/76 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Besteht zwischen den Parteien eine Sonderverbindung, insbesondere ein Vertragsverhältnis, dann reicht es aus, dass mit der Auskunftsklage auch der Bestand eines Leistungsanspruchs geklärt werden soll, sofern der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt hat (BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - mwN Rn. 44 aaO; vgl. 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 19, zitiert nach juris).

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16
    a) Nach § 254 ZPO kann die bestimmte Angabe der Leistungen, die der Kläger beansprucht, vorbehalten werden, wenn mit der Klage auf Rechnungslegung oder auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung die Klage auf Herausgabe desjenigen verbunden wird, was der Beklagte aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis schuldet (BGH 29. März 2011 - VI ZR 117/10 - Rn. 8, zitiert nach juris).

    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft überhaupt nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH 29. März 2011 - VI ZR 117/10 - Rn. 8 mwN, 18. April 2002 - VII ZR 260/01 - Rn. 16; 02. März 2000 - III ZR 65/99 - Rn. 18; jeweils zitiert nach juris) .

  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16
    a) Der Umstand allein, dass jemand Kenntnis von Tatsachen hat oder haben könnte, die für einen anderen von Bedeutung sein mögen, verpflichtet ihn nicht zur Auskunftserteilung; denn eine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Auskunftspflicht ist dem bürgerlichen Recht unbekannt (BGH 18. Januar 1978 - VIII ZR 262/76 - Rn. 17, zitiert nach juris).

    Im Regelfall setzt das einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 22; 27. Juni 1990 - 5 AZR 334/89 - Rn. 17 ff.; BGH 7. Dezember 1988 - IVa ZR 290/87 - Rn. 11; vgl. auch BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 -Rn. 44; BGH 18. Januar 1978 - VIII ZR 262/76 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16
    Eine Partei genügt ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person als entstanden erscheinen zu lassen; genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 21, mwN; 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16
    (2) Hiervon ausgehend liegen die Voraussetzungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch die Eröffnung der Premium-Station in der Klinik M und die damit verbundene geänderte Wettbewerbssituation, die einen Anspruch des Klägers auf entgangene Liquidationserlöse nach sich ziehen könnten, auch dann nicht vor, wenn man zu Gunsten des Klägers unterstellt, dass die von ihm aus Privatliquidationen erzielte Vergütung im Gegenseitigkeitsverhältnis zu seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit steht (so als Regelfall unbeschadet der Möglichkeit abweichender Vereinbarung im Einzelfall: vgl. BAG 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 34, mwN, 22. März 2001 - 8 AZR 536/00 - Rn. 30; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16
    Auch dem auf Zahlung eines Geldbetrages gerichteten Klageantrag zu 4) fehlt die materiell-rechtliche Grundlage, so dass die Stufenklage insgesamt durch Endurteil abzuweisen war (vgl. BAG 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 34, 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 61; 28. Juni 2011 - 3 AZR 385/09 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16
    Für das Vorliegen der Voraussetzungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, insbesondere dafür, dass dem Vertragsschluss bestimmte beiderseitige Vorstellungen zugrunde gelegen haben, ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage beruft (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 349/06 - Rn. 21, zitiert nach juris).
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16
    Was selbst Vertragsinhalt ist, kann damit nicht Geschäftsgrundlage sein (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 68, zitiert nach juris, mwN).
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 385/09

    Mitteilungspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

    Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15

    Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87

    Auskunftsanspruch eines Miterben

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 716/14

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 260/01

    Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten nach Kündigung durch den

  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

  • BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 334/89

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 522/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

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