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Weiteres Verfahren unten: BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23427
BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21 (https://dejure.org/2022,23427)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.2022 - 1 C 26.21 (https://dejure.org/2022,23427)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 2022 - 1 C 26.21 (https://dejure.org/2022,23427)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH; Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union für das deutsche Asylverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, Art 78 Abs 2 Buchst a AEUV, Art 78 Abs 2 Buchst b AEUV, Art 3 Abs 1 S 2 EUV 604/2013, Art 4 Abs 1 S 2 EURL 95/2011
    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH; Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union für das deutsche Asylverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedsstaates; ...

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; EUGrdRCh, Art 4; EUV 604/2013, Art 3 Abs 2; EURL 95/2011, Art 4 Abs 1; EURL 95/2011, Art 13; EURL 32/2013, Art 10 Abs 2; EURL 32/2013, Art 33
    Syrien: Dublin Griechenland: Vorabentscheidungsersuchen an EuGH, Verfahrensaussetzung, rechtliche Klärung erbeten

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedsstaates; ...

  • rechtsportal.de

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedsstaates; ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen EU-Mitgliedstaat für das deutsche Asylverfahren klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen EU-Mitgliedstaat für das deutsche Asylverfahren klären

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Flüchtlingsanerkennung durch einen EU-Mitgliedstaat - und das deutsche Asylverfahren

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH soll Folgen der Flüchtlingsanerkennung in Griechenland klären - EuGH soll Folgen der Flüchtlingsanerkennung in Griechenland klären

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 357
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21
    Rn. 11 Denn diese Vorschrift ist in den Fällen anderweitiger Flüchtlingsanerkennung innerhalb der Europäischen Union unangewendet zu lassen, in denen der betreffende Ausländer wegen einer nach Art. 4 GRC drohenden ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung nicht durch Erlass einer Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 Buchst. a RL 2013/32/EU auf den (formal gewährten) Schutz des anderen Mitgliedstaates verwiesen werden darf (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u. a. - Rn. 81 ff. und 101 und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Hamed u. a. - Rn. 34 und 43).

    Namentlich der Beschluss des Gerichtshofs in der Rechtssache "Hamed u. a." (EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. -) verhält sich zur Art und Weise der Durchführung eines neuen Asylverfahrens nicht hinreichend eindeutig.

    Rn. 32 In dem Beschluss führt der Gerichtshof (EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 42) wörtlich aus:.

  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 41.20

    Rechtsfolgen einer unterlassenen persönlichen Anhörung im behördlichen …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21
    Zu einer Sachentscheidung über den Asylantrag ist das Verwaltungsgericht verpflichtet gewesen, obwohl § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG bestimmt, dass ein Asylantrag unzulässig ist, wenn ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union dem Ausländer bereits internationalen Schutz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG gewährt hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 2020 - 1 C 8.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:171120U1C8.19.0] - BVerwGE 170, 326 Rn. 14 f. und vom 30. März 2021 - 1 C 41.20 [ECLI:DE:BVerwG:2021:300321U1C41.20.0] - BVerwGE 172, 125 Rn. 31).

    Durch diese nationale Regelung hat der deutsche Gesetzgeber eine auf den Abschiebungsschutz begrenzte Bindungswirkung der ausländischen Flüchtlingsanerkennung angeordnet, aus der aber kein Anspruch auf neuerliche Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft folgt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 29 und vom 30. März 2021 - 1 C 41.20 - NVwZ 2022, 66 Rn. 32).

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 29 und vom 30. März 2021 - 1 C 41.20 - BVerwGE 172, 125 Rn. 32).

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21
    Durch diese nationale Regelung hat der deutsche Gesetzgeber eine auf den Abschiebungsschutz begrenzte Bindungswirkung der ausländischen Flüchtlingsanerkennung angeordnet, aus der aber kein Anspruch auf neuerliche Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft folgt (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 29 …und vom 30. März 2021 - 1 C 41.20 - NVwZ 2022, 66 Rn. 32).

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 29 …und vom 30. März 2021 - 1 C 41.20 - BVerwGE 172, 125 Rn. 32).

  • EuGH, 22.02.2022 - C-483/20

    Ein Mitgliedstaat kann von seiner Befugnis Gebrauch machen, einen Antrag auf …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21
    Er verlangt namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts von jedem Mitgliedstaat, dass dieser, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass die anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (…EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 83 f. und vom 22. Februar 2022 - C-483/20 [ECLI:EU:C:2022:103] - Rn. 28).

    Generalanwalt Pikamäe hat dazu wörtlich ausgeführt (EuGH, Schlussantrag des Generalanwalts vom 30. September 2021 - C-483/20 [ECLI:EU:C:2021:780] - Rn. 64):.

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21
    Rn. 11 Denn diese Vorschrift ist in den Fällen anderweitiger Flüchtlingsanerkennung innerhalb der Europäischen Union unangewendet zu lassen, in denen der betreffende Ausländer wegen einer nach Art. 4 GRC drohenden ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung nicht durch Erlass einer Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 Buchst. a RL 2013/32/EU auf den (formal gewährten) Schutz des anderen Mitgliedstaates verwiesen werden darf (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u. a. - Rn. 81 ff. und 101 …und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Hamed u. a. - Rn. 34 und 43).

    Er verlangt namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts von jedem Mitgliedstaat, dass dieser, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass die anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 83 f. …und vom 22. Februar 2022 - C-483/20 [ECLI:EU:C:2022:103] - Rn. 28).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-364/11

    Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen, …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21
    Liegen die Voraussetzungen dieser Vorschrift vor, ist einem Antragsteller daher auf seinen Antrag ipso facto die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, ohne dass er in Bezug auf das Gebiet, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, eine begründete Furcht vor Verfolgung nachweisen muss (EuGH…, Urteil vom 13. Januar 2021 - C-507/19 [ECLI:EU:C:2021:3] - Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:250419U1C28.18.0] - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 7 Rn. 18, unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 19. Dezember 2012 - C-364/11 [ECLI:EU:C:2012:826] - Rn. 67, 70 ff., 76 …und vom 25. Juli 2018 - C-585/16 [ECLI:EU:C:2018:584] - Rn. 86).
  • BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 28.18

    Vorrangige Prüfung von asylrechtlichen Unzulässigkeitsgründen auch bei …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21
    Liegen die Voraussetzungen dieser Vorschrift vor, ist einem Antragsteller daher auf seinen Antrag ipso facto die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, ohne dass er in Bezug auf das Gebiet, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, eine begründete Furcht vor Verfolgung nachweisen muss (EuGH…, Urteil vom 13. Januar 2021 - C-507/19 [ECLI:EU:C:2021:3] - Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:250419U1C28.18.0] - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 7 Rn. 18, unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 19. Dezember 2012 - C-364/11 [ECLI:EU:C:2012:826] - Rn. 67, 70 ff., 76 …und vom 25. Juli 2018 - C-585/16 [ECLI:EU:C:2018:584] - Rn. 86).
  • EuGH, 13.01.2021 - C-507/19

    Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21
    Liegen die Voraussetzungen dieser Vorschrift vor, ist einem Antragsteller daher auf seinen Antrag ipso facto die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, ohne dass er in Bezug auf das Gebiet, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, eine begründete Furcht vor Verfolgung nachweisen muss (EuGH, Urteil vom 13. Januar 2021 - C-507/19 [ECLI:EU:C:2021:3] - Rn. 51; BVerwG…, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:250419U1C28.18.0] - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 7 Rn. 18, unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 19. Dezember 2012 - C-364/11 [ECLI:EU:C:2012:826] - Rn. 67, 70 ff., 76 …und vom 25. Juli 2018 - C-585/16 [ECLI:EU:C:2018:584] - Rn. 86).
  • EuGH, 02.04.2019 - C-582/17

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das ein zentraler Grundsatz der Dublin III-Verordnung, der dem GEAS generell zugrunde liegt (EuGH, Urteil vom 2. April 2019 - C-582/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:280] - Rn. 78) und der deshalb auch in Fällen zum Tragen kommen könnte, die - wie derjenige der Klägerin - nicht nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zu beurteilen sind.
  • EuGH, 25.07.2018 - C-585/16

    Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21
    Liegen die Voraussetzungen dieser Vorschrift vor, ist einem Antragsteller daher auf seinen Antrag ipso facto die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, ohne dass er in Bezug auf das Gebiet, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, eine begründete Furcht vor Verfolgung nachweisen muss (EuGH…, Urteil vom 13. Januar 2021 - C-507/19 [ECLI:EU:C:2021:3] - Rn. 51; BVerwG…, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:250419U1C28.18.0] - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 7 Rn. 18, unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 19. Dezember 2012 - C-364/11 [ECLI:EU:C:2012:826] - Rn. 67, 70 ff., 76 und vom 25. Juli 2018 - C-585/16 [ECLI:EU:C:2018:584] - Rn. 86).
  • BVerfG, 30.03.2022 - 2 BvR 2069/21

    Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei …

  • BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 2082/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-483/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe läuft es dem Unionsrecht zuwider, dass ein …

  • VG Stuttgart, 18.02.2022 - A 7 K 3174/21

    Anerkennung eines Ausländers als Flüchtling in einem Mitgliedstaat; keine …

  • VG Düsseldorf, 04.08.2021 - 16 K 1148/21
  • VG Aachen, 03.06.2022 - 10 K 2844/20

    Asyl; Iran; exilpolitische Betätigung; kene Bindungswirkungen einer Anerkennung …

  • BVerwG, 17.11.2020 - 1 C 8.19

    Internationaler Familienschutz in Deutschland auch bei Flüchtlingsstatus in einem …

  • BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 7.24

    Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen …

    Rn. 4 Mit Beschluss vom 7. September 2022 - 1 C 26.21 [ECLI:DE:BVerwG:2022:070922B1C26.21.0] - hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und in einem Vorabentscheidungsverfahren den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung mehrerer Vorschriften des Unionsrechts ersucht.

    Diese Vorschrift ist in den Fällen anderweitiger Flüchtlingsanerkennung innerhalb der Europäischen Union unangewendet zu lassen, in denen der betreffende Ausländer wegen einer nach Art. 4 GRC drohenden ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung nicht durch Erlass einer Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 Buchst. a RL 2013/32/EU auf den (formal gewährten) Schutz des anderen Mitgliedstaates verwiesen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2022 - 1 C 26.21 - juris Rn. 10 f. m. w. N.).

    Eine weitergehende Bindung des Bundesamtes lässt sich nationalrechtlich auch nicht aus § 3 Abs. 3 AsylG oder aus verfassungsrechtlichen Vorgaben herleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2022 - 1 C 26.21 - juris Rn. 12 ff.).

  • VGH Bayern, 09.07.2024 - 13a ZB 22.30800

    Familienasyl und Unionsrecht

    Rn. 10 In seinem Vorlagebeschluss nach Art. 267 AEUV vom 7. September 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht zu den von einer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen Mitgliedstaat ausgehenden Rechtswirkungen ausgeführt, diese sind nationalrechtlich in § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG abschließend geregelt (Az. 1 C 26.21 - juris Rn. 12).

    Durch diese nationale Regelung hat der deutsche Gesetzgeber eine auf den Abschiebungsschutz begrenzte Bindungswirkung der ausländischen Flüchtlingsanerkennung angeordnet, aus der aber kein Anspruch auf neuerliche Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft folgt (vgl. BVerwG, B.v. 7.9.2022 - 1 C 26.21 - juris Rn. 12;… U.v. 30.3.2021 - 1 C 41.20 - NVwZ 2022, 66 - juris Rn. 32;… U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 - juris Rn. 29).

    Es kann dahinstehen, ob eine ausländische Flüchtlingsanerkennung auch dann ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG oder unionsrechtlichen Normen begründet, wenn eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ausgeschlossen ist (BVerwG, B.v. 7.9.2022 - 1 C 26.21 - juris Rn. 15).

    Eine umfassende Bindung an durch andere Mitgliedstaaten ausgesprochene Statusentscheidungen dergestalt, dass ein ausnahmsweise zur erneuten Durchführung eines Asylverfahrens verpflichteter Mitgliedstaat das im ersten Mitgliedstaat gefundene Ergebnis ungeprüft übernehmen müsste, lässt sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hingegen nicht entnehmen (BVerwG, B.v. 7.9.2022 - 1 C 26.21 - juris Rn. 15).

    Rn. 12 Eine Bindungswirkung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union für einen anderen Mitgliedstaat aufgrund primären Unionsrechts ist zur Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen (BVerwG, B.v. 7.9.2022 - 1 C 26.21 - juris Rn. 17).

    Weder diesen Regelungen noch sonstigen Vorschriften der Art. 77 ff. AEUV lassen sich Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem Mitgliedstaat der ergebnisoffenen Prüfung eines in einem weiteren Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz entgegenstünde, vielmehr gibt es bislang gerade keine gegenseitige Anerkennung positiver Asylentscheidungen (BVerwG, B.v. 7.9.2022 - 1 C 26.21 - juris Rn. 18).

    Rn. 13 Auch aus dem vom Gerichtshof der Europäischen Union aus Art. 2 und 3 EUV und Art. 67 und 82 Abs. 1 AEUV entwickelten "Grundsatz gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten" folgt keine Bindung an die in einem anderen Mitgliedstaat getroffene Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (BVerwG, B.v. 7.9.2022 - 1 C 26.21 - juris Rn. 19 f.).

    Rn. 14 Auch das Sekundärrecht der Union kennt keine Regelung des verfahrensrechtlichen oder des materiellen Flüchtlingsrechts, die ausdrücklich eine Bindung an die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen Mitgliedstaat für das Asylverfahren eines anderen Mitgliedstaates vorschreibt (BVerwG, B.v. 7.9.2022 - 1 C 26.21 - juris Rn. 22;… U.v. 30.3.2021 - 1 C 41.20 - BVerwGE 172, 125 - juris Rn. 32;… U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 - juris Rn. 29).

    Rn. 15 Da das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Beantwortung der Bindungsfrage weder in die eine noch die andere Richtung mit Gewissheit heranziehen konnte, hat es ihm die Frage vorgelegt, ob "Art. 3 Abs. 1 Satz 2 VO (EU) 604/2013, Art. 4 Abs. 1 Satz 2 und Art. 13 RL 2011/95/EU sowie Art. 10 Abs. 2 und 3, Art. 33 Abs. 1 und 2 Buchst. a RL 2013/32/EU dahin auszulegen [sind], dass die bereits erfolgte Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft den Mitgliedstaat daran hindert, den bei ihm gestellten Antrag auf internationalen Schutz ergebnisoffen zu prüfen, und ihn dazu verpflichtet, ohne Untersuchung der materiellen Voraussetzungen dieses Schutzes dem Antragsteller die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen?" (BVerwG B.v. 7.9.2022 - 1 C 26.21 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376

    Zum Umfang der personellen Prognosebasis bei unzulässigem Asylantrag

    Denn die Folge des Ausschlusses einer Unzulässigkeitsentscheidung bewirkt einen neuen Anspruch auf Sachentscheidung (und damit auch auf einen Wechsel des Zuständigkeitsregimes), unabhängig davon, ob die Prüfung durch das Bundesamt ergebnisoffen oder ob die Schutzgewährung durch den ersten Mitgliedstaat verbindlich ist (vgl. hierzu BVerwG, EuGH-Vorlage v. 7.9.2022 - 1 C 26.21 - juris Rn. 10 f. und 16 ff.).
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