Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22 |
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§ 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB; 73 Abs. 1 StGB; § 111 Abs. 2 Satz 2 StPO
Bankrott (Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögensbestandteile: Begriff des Beiseiteschaffens: Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände; Tateinheit bei mehreren Handlungen; Verjährung; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verurteilung wegen Bankrotts; Einziehung von Taterträgen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 Alt 1 StGB, § 73b Abs 1 Nr 1 StGB, § 283 Abs 1 Nr 1 StGB, § 25 Abs 2 S 2 StPO, § 111d Abs 2 S 2 StPO
Verurteilung wegen Bankrotts; Einziehung von Taterträgen - IWW
§ 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB, §§ ... 73, 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 111d Abs. 2 Satz 1 und 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 283 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB, § 78b Abs. 4 Halbsatz 1 StGB, § 78b Abs. 4 StGB, § 283 Abs. 1 bis 3 StGB, § 283a Satz 1 StGB, § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 338 Nr. 6 StPO, § 25 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 138 Abs. 1 BGB, § 166 Abs. 2 BGB, § 817 Satz 2 BGB, §§ 115, 116 InsO, § 97 InsO, § 283 Abs. 6 StGB, § 265 StPO, § 73 Abs. 1 Alternative 1, § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB, Art. 2 Nr. 1 Richtlinie 2014/42/EU, § 73 Abs. 1 StGB, § 261 Abs. 10 StGB, § 111d Abs. 2 Satz 2 StPO, § 14 EGStPO, Art. 103 Abs. 2 GG, § 111k StPO, §§ 111 ff. StPO, § 111d Abs. 2 StPO, § 111c Abs. 6 Satz 2 StPO, § 73e StGB, § 431 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen Subventionsbetrugs sowie Steuerhinterziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen Subventionsbetrugs sowie Steuerhinterziehung
- datenbank.nwb.de
Verurteilung wegen Bankrotts; Einziehung von Taterträgen
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Einziehung: Beiseite geschafft/verheimlicht - Wert des Erlangten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bankrott - und der angeklagte Sachverhalt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehung - und die Hinterlegung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bankrott - und das verschwiegenen Vermögen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bankrott - und seine Verjährung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Bankrott - Einziehung der Grundschuld auf einem Landgut
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 08.12.2021 - 9 KLs 570 Js 50417/15
- BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
Papierfundstellen
- (Für BGHSt vorgesehen)
- NJW 2023, 3104
- NZI 2023, 978
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (46)
- BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 26 mwN).Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGH…, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86 Rn. 9, BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 27 mwN).
Daher kann ein Beiseiteschaffen aus tatsächlichen Gründen vorliegen, wenn der Schuldner in der wirtschaftlichen Krise Geld von einem Girokonto in bar abhebt und auf ein eigenes, nur ihm bekanntes Konto im In- oder Ausland einzahlt (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 28 mwN).
Dabei ist mit Blick auf das Schutzgut des § 283 StGB auf die rechtlichen und tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten eines (gedachten) Insolvenzverwalters unter Berücksichtigung seiner Auskunftsrechte gegenüber dem Schuldner (§ 97 InsO) unmittelbar nach der Tathandlung abzustellen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 30).
Eine wesentliche Erschwerung kann sich insbesondere aus erheblichen zeitlichen Verzögerungen oder der Notwendigkeit hoher finanzieller Aufwendungen für die Rechtsverfolgung im Ausland ergeben (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 32).
Der Bundesgerichtshof hat dies zwar hinsichtlich einer sich aus den Kontounterlagen nachvollziehbaren Überweisung auf ein ausländisches Konto des Insolvenzschuldners kritisch gesehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 32), unter Zugrundelegung der Feststellungen des Landgerichts bestehen vorliegend an der (vom Angeklagten beabsichtigten) Erschwerung des Gläubigerzugriffs indes keine Zweifel: Sämtliche Handlungen des Angeklagten betreffend seine Beteiligung an der Mö.
(3) Offenbleiben kann, ob das Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens in teleologischer Reduktion des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur solche Vermögensverschiebungen erfasst, die den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens grob widersprechen, und zusätzlich voraussetzt, dass das Vorgehen des Täters subjektiv auf eine Benachteiligung seiner Gläubiger ausgerichtet ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 29 mwN), denn beides ist nach den Feststellungen des Landgerichts gegeben.
- BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15
Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
aa) Das gesamte von dem Willen, den Gläubigerzugriff auf einen bestimmten Vermögensgegenstand zu verhindern, getragene Verhalten des Täters bildet konkurrenzrechtlich ein einheitliches Delikt des Bankrotts (BGH, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, BGHSt 61, 180 Rn. 17 f.; vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der Konkursordnung: BGH, Urteil vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 492/57, BGHSt 11, 145 ff.; zu § 283 Abs. 1 Nr. 5: BGH…, Beschluss vom 5. November 1997 - 2 StR 462/97 Rn. 18, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 4).aa) Verhindert eine natürliche Person - wie hier - den Gläubigerzugriff auf einen bestimmten Vermögenswert durch verschiedene Handlungen bis zu der von ihr erstrebten Restschuldbefreiung, ist der Bankrott (§ 283 StGB) erst mit dem Beschluss hierüber beendet; zu diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, BGHSt 61, 180 Rn. 15).
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
Vorschaubilder
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
Soll der Protest die Einziehung auch hindern, soweit die Voraussetzungen vorliegen, ist er als protestatio facto contraria sowohl nach zivil (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 37) als auch nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 13.11 Rn. 19) unbeachtlich.
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
Die von der Strafkammer angenommene analoge Anwendung der Norm wäre zwar nicht schon wegen fehlender Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) ausgeschlossen, da die Einziehung nicht den Charakter einer Strafe hat (BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19, BVerfGE 156, 354 Rn. 104 ff.). - BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02
Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
c) Soweit die Strafkammer hinsichtlich des beiseite geschafften und im Insolvenzverfahren verschwiegenen Vermögensbestandteils auf die der Ö. bestellte und an die Einziehungsbeteiligte zu 1. übertragene Grundschuld selbst abgestellt hat, hat sie hingegen aus dem Blick verloren, dass unabhängig von der genauen Rechtslage an den Anteilen der Ö. die Grundschuld Teil des Gesellschaftsvermögens war und damit nicht zur Insolvenzmasse des Angeklagten gehörte; dies gilt sowohl mit Blick auf die Ö. als Kapitalgesellschaft (vgl. BFH…, Urteil vom 15. Dezember 2016 - V R 14/16, BFHE 256, 562 Rn. 20, 22; allgemein zum Zwangsvollstreckungsrecht BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - IX ZR 55/02 Rn. 20 f., BGHZ 156, 310, 314 f.) als auch mit Blick auf die Einziehungsbeteiligte zu 1. als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (OLG München…, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 34 Wx 87/17 Rn. 31). - BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18
BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
Für die Bestimmung des Erlangten im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB nF kommt es allein auf eine tatsächliche ("gegenständliche") Betrachtung an; wertende Gesichtspunkte sind nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers nicht zu berücksichtigen (s. BGH, Beschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 28 Rn. 24-26 mwN; ferner - in Bezug auf § 261 Abs. 10 StGB nF -BT-Drucks. 19/24180 S. 37). - BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06
Trabrennbahn
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
Das Landgericht hat die Einziehungsbeteiligte zu 1. dabei zutreffend als Scheinauslandsgesellschaft angesehen und ist zurecht von einer aus dem Angeklagten und der Zeugin M. bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2008 - II ZR 158/06, BGHZ 178, 192 Rn. 23; BFH…, Beschluss vom 8. Januar 2019 - II B 62/18 Rn. 27) ausgegangen. - BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86 Rn. 9, BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen (BGH…, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 27 mwN). - BGH, 10.12.2020 - IX ZR 24/20
Begründen eines Anspruchs auf Erteilung einer Löschungsbewilligung hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
Denn eine Restschuldbefreiung führt, wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat (UA S. 288), nicht zum Erlöschen der Verbindlichkeit, sondern nur zur Umwandlung in eine Naturalobligation, die erfüllbar aber nicht erzwingbar ist (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - IX ZR 24/20 Rn. 9). - BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19
Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
ee) Soweit sich die Einziehungsbeteiligte zu 1. gegen den Schuldspruch im Fall II. 2 k) der Urteilsgründe wendet, weil die Tat verjährt sei, vermag sie damit schon mit Blick auf § 431 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht durchzudringen (BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 31 ff.). - BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19
Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- …
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
- BFH, 15.12.2016 - V R 14/16
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz
- BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12
Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig
- BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18
Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf …
- BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21
Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft …
- BGH, 16.10.2020 - 1 ARs 3/20
Verweisung auf einen anderen Rechtsweg (Bindungswirkung für das Gericht, an das …
- OLG München, 22.05.2017 - 34 Wx 87/17
Erlöschen einer Vollmacht zur Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im …
- BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
Auszahlung einer beschlagnahmten Geldforderung an den Verletzten im …
- BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21
Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher …
- BFH, 08.01.2019 - II B 62/18
Anteilserwerb durch Briefkastengesellschaft als ein der Grunderwerbsteuer …
- BGH, 17.11.2022 - 1 StR 323/22
Hinterziehung von Tabaksteuer (Einziehungsbetroffener: konkludenter …
- BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21
Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine …
- BGH, 22.10.2019 - 1 StR 434/19
Verschlechterungsverbot (Einziehungsentscheidung)
- BGH, 15.12.2020 - 2 StR 476/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (gebotene Kürze der …
- BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20
Anforderungen an die konkrete Bezeichnung einzuziehender Gegenstände in der …
- BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11
Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts; …
- RG, 14.01.1896 - 4333/95
Kann ein Beamter, welcher die Verfälschung einer ihm amtlich anvertrauten oder …
- BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05
Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld
- BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele …
- BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter …
- BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16
Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende …
- BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05
Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem …
- BVerfG, 27.01.2023 - 2 BvR 1122/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in einem …
- BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern; …
- BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11
Insolvenzverfahren: Anspruch des Verwalters auf Erstattung einer durch den vom …
- BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für …
- BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10
Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage oder im …
- BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des …
- BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen
- BGH, 31.01.2023 - 4 StR 67/22
Besorgnis der Befangenheit (Vortätigkeit des Richters: hinzutretende besondere …
- BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des …
- BGH, 25.05.2021 - 5 StR 482/20
Diplomatische Immunität (Ermöglichung des ungestörten diplomatischen Verkehrs …
- BGH, 17.02.2023 - 5 StR 392/21
Erforderlicher Vortrag für eine zulässige Verfahrensrüge
- BGH, 23.03.2005 - 2 StR 11/05
Tateinheit (teilweise Tatidentität); Schuldfähigkeit; Urteilsgründe …
- BGH, 20.12.1957 - 1 StR 492/57
- BGH, 10.12.2025 - 1 StR 387/25
Fertigung mehrerer unrichtiger Steuererklärungen durch den Steuerberater
Falls irrig § 154a StPO statt § 154 StPO oder umgekehrt § 154 StPO statt § 154a StPO angewendet wird, sind die Verfahrenshandlungen nach dem tatsächlich Gewollten und rechtlich Zulässigen umzudeuten ( vgl. BGH…, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14 Rn. 16, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Verfahrenshindernis 1;… Beschlüsse vom 9. Januar 2025 - 3 StR 340/24 Rn. 18; vom 14. Juni 2023 - 1 StR 327/22 Rn. 17, BGHSt 67, 317; vom 22. August 2017 - 3 StR 255/17; jeweils mwN ). - BGH, 09.01.2025 - 3 StR 340/24
Teileinstellung bei mehreren Taten (irrtümliche Einstellung); Beschränkung der …
Generell gilt, dass irrtümlich nach § 154 StPO statt nach § 154a StPO vorgenommene Verfahrensbeschränkungen entsprechend dem tatsächlich Gewollten und rechtlich Zulässigen in Entscheidungen nach § 154a StPO umzudeuten sind (vgl. neben der vorstehend zitierten Rechtsprechung BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2023 - 1 StR 327/22, NZWiSt 2024, 31 Rn. 17;… vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592 Rn. 5; vom 18. Juli 1995 - 1 StR 320/95, NStZ 1995, 540, 541; Urteil vom 24. Oktober 1974 - 4 StR 453/74, BGHSt 25, 388, 390;… Meyer-Goßner, StPO, 67 Aufl., § 154a Rn. 29;… anderer Ansicht aber BeckOK StPO/Beukelmann, 53. Ed., § 154 Rn. 21;… KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 154 Rn. 27a). - BGH, 17.10.2023 - 1 StR 151/23
Goldschmuggel aus Liechtenstein - Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig
Soweit sich die Einziehungsbeteiligte mit ihrer Verfahrensrüge gegen die der Einziehungsentscheidung zugrundeliegenden Schuldsprüche wendet, vermag sie damit schon mit Blick auf § 431 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht durchzudringen (vgl. BGH…, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 31 ff., 53 ff.; Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 327/22, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, Rn. 68).
- BayObLG, 17.04.2024 - 203 StRR 141/24
Voraussetzungen der Beihilfe zu Untreue und Bankrott durch einen Rechtsanwalt
Eine Vereitelung des Gläubigerzugriffs durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung ist zu bejahen bei einer Überweisung eines Geldbetrags auf ein fremdes Konto mit der Folge, dass dieser nicht mehr zum Vermögen des Schuldners gehört (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 327/22 -, BGHSt 67, 317-329, juris Rn. 40;… Brand a.a.O. § 283 Rn. 5).Dieser kann die Tat aber sowohl nach den allgemeinen Grundsätzen der mittelbaren Täterschaft durch einen gutgläubigen Dritten als auch durch einen bösgläubigen Dritten begehen (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 327/22 -, BGHSt 67, 317-32, juris Rn. 45).
Denn das gesamte von dem Willen, den Gläubigerzugriff auf einen bestimmten Vermögensgegenstand zu verhindern, getragene Verhalten des Täters bildet konkurrenzrechtlich ein einheitliches Delikt des Bankrotts (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 327/22 -, BGHSt 67, 317-329, juris Rn. 15 m.w.N.).
- BGH, 27.05.2025 - 3 StR 148/25
Einziehung des Wertes von Taterträgen (durch die Tat erlangter Vermögenswert; …
Derartige wertende Gesichtspunkte sind nicht zu berücksichtigen; maßgeblich ist vielmehr eine tatsächliche ("gegenständliche") Betrachtung (vgl. BGH…, Urteil vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24, juris Rn. 17; Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 327/22, BGHSt 67, 317 Rn. 55 mwN). - BGH, 28.05.2025 - 1 StR 132/25
Einziehung (Grundsatz der Vermögenstrennung zwischen juristischer Person und …
Rn. 9 3. Die die Bankrotthandlungen (§ 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB) betreffende Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 245.390 EUR als Gesamtschuldner ist rechtsfehlerfrei (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 327/22, BGHSt 67, 317 Rn. 56).
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