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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10791
OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07 (https://dejure.org/2008,10791)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2008 - 12 U 236/07 (https://dejure.org/2008,10791)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 12 U 236/07 (https://dejure.org/2008,10791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der Unfallfreiheit durch erhebliche Beschädigung eines Kfz auch außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Annahme einer Garantie bei Zusicherung der Eigenschaft einer Sache; Berechnung des Verwendungsersatzanspruchs durch Kürzung der Kosten der Anschaffung des Zubehörs um die dem Käufer durch die Benutzung der Zubehörteile zugeflossenen Gebrauchsvorteile; Zulässigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07
    Verwendungen sind danach auch die Kosten der Überführung und Zulassung des Fahrzeuges (BGH VersR 2005, S. 1541).

    Dabei schließt die Geltendmachung des Aufwendungsersatzanspruches nach §§ 437 Nr. 3, 284 BGB nicht aus, dass der Käufer daneben Schadensersatzansprüche (neben der Leistung) aus § 280 Abs. 1 BGB - etwa wegen eines außergerichtlich zur Beweissicherung eingeholten Sachverständigengutachtens - geltend macht (BGH VersR 2005, S. 1541).

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07
    So ist eine Garantie auch dann anzunehmen, wenn eine Eigenschaft einer Sache gem. § 459 Abs. 2 BGB a. F. zugesichert wird (BGH NJW 2007, S. 1346;… Heinrichs in Palandt, a. a. O., § 276, Rn. 29).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07
    Dabei kann dahinstehen, ob als nicht offenbarungspflichtige Bagatellschäden nur ganz geringfügige äußere Lackschäden nicht dagegen Blechschäden anzusehen sind, selbst wenn diese keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war, wobei ohne Bedeutung ist, ob das Fahrzeug fachgerecht repariert worden ist (so BGH Urteil v. 12.03.2008, VIII ZR 253/05; zitiert nach Juris;… BGH ZfS 2008, S. 329), oder ob auch geringfügige Blechschäden wie Kratzer, Schrammen, kleine Beulen oder Dellen lediglich als Bagatellschaden anzusehen sind (…so OLG Karlsruhe DAR 2002, S. 167;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 1248).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07
    Dabei kann dahinstehen, ob als nicht offenbarungspflichtige Bagatellschäden nur ganz geringfügige äußere Lackschäden nicht dagegen Blechschäden anzusehen sind, selbst wenn diese keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war, wobei ohne Bedeutung ist, ob das Fahrzeug fachgerecht repariert worden ist (so BGH Urteil v. 12.03.2008, VIII ZR 253/05; zitiert nach Juris; BGH ZfS 2008, S. 329), oder ob auch geringfügige Blechschäden wie Kratzer, Schrammen, kleine Beulen oder Dellen lediglich als Bagatellschaden anzusehen sind (…so OLG Karlsruhe DAR 2002, S. 167;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 1248).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07
    Es genügt, wenn aus einem Schriftsatz eindeutig der Wille zum Ausdruck kommt, eine Änderung des erstinstanzlichen Urteils zugunsten des Rechtsmittelbeklagten zu erreichen (BGH NJW 1990, S. 447;… Gummer/Heßler in Zöller, ZPO, Kommentar, 26. Aufl., § 524, Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 78/04

    Gewährleistung beim Kraftfahrzeugkaufvertrag: Ersatz vergeblicher Aufwendungen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07
    Allerdings sind bei der Berechnung des Verwendungsersatzanspruchs die Kosten der Anschaffung des Zubehörs um die Gebrauchsvorteile zu kürzen, die dem Käufer durch die Benutzung der Zubehörteile zugeflossen sind (OLG Stuttgart DAR 2005, S. 35;… bestätigt in BGH a. a. O. - die vom Beklagten angeführte Entscheidung des OLG München in MDR 2001, S. 1401 ist durch diese neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, überholt).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2001 - 3A U 2/01

    Zum Umfang der Pflicht zur Offenbarung von Fahrzeugvorschäden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07
    Dabei kann dahinstehen, ob als nicht offenbarungspflichtige Bagatellschäden nur ganz geringfügige äußere Lackschäden nicht dagegen Blechschäden anzusehen sind, selbst wenn diese keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war, wobei ohne Bedeutung ist, ob das Fahrzeug fachgerecht repariert worden ist (so BGH Urteil v. 12.03.2008, VIII ZR 253/05; zitiert nach Juris;… BGH ZfS 2008, S. 329), oder ob auch geringfügige Blechschäden wie Kratzer, Schrammen, kleine Beulen oder Dellen lediglich als Bagatellschaden anzusehen sind (so OLG Karlsruhe DAR 2002, S. 167;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 1248).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15

    Ankauf eines Gebrauchtwagens durch einen Kfz-Händler: Untersuchungsobliegenheit …

    Rn. 30 a) Das Landgericht legt die Angabe in dem Kaufvertrag, das Fahrzeug sei unfallfrei, unter Berufung auf eine in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1027, 1028 zur Zusicherung nach altem Recht; LG München, DAR 2004, 276, 277; AG Homburg, ZfS 2004, 411; anders OLG Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 2008 - 12 U 236/07, juris; LG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1368) vertretene Auffassung einschränkend dahingehend aus, dass der Beklagte jedenfalls für die Zeit vor seinem Besitzerwerb erkennbar keine Beschaffenheitsgarantie, was die Unfallfreiheit des Fahrzeugs betrifft, habe übernehmen wollen.
  • OLG Schleswig, 22.02.2011 - 3 U 66/10

    Rücktritt vom Kauf eines Pkw wegen fehlgeschlagener Reparaturversuche durch eine …

    13 aa) Allerdings können die Kosten von Reparaturen, die ein Käufer zum Erhalt der Sache macht oder die zur Ermöglichung ihrer vertragsgemäßen Nutzung notwendig waren, nach § 347 Abs. 2 S. 1 BGB erstattungsfähig sein, soweit sie dem Käufer infolge einer Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht zugute kommen (OLG Hamm…, Urteil vom 18.06.2007 - 2 U 220/06 -, bei juris Rn. 32; OLG Brandenburg, 12 U 236/07, Urteil vom 26.06.2008, bei juris Rn. 22 - 25;… Staudinger/Kaiser, Bearb. 2004, § 347 Rn. 35).
  • OLG Köln, 25.02.2009 - 17 U 76/08

    Abweisung der Klage gegen einen Kfz-Sachverständigen mangels Fehlern bei der …

    Hingegen wird nicht vorausgesetzt, dass etwaige Schäden aus der Kollision mit einem weiteren Fahrzeug herrühren, weil auch im allgemeinen Sprachgebrauch das Fahren gegen ein unbewegliches Hindernis oder der Sturz eines Objekts auf ein Fahrzeug als Unfall angesehen werden (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2008, 12 U 236/07, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebauchten Pkw bei Vorliegen eines …

    Verkannt hat das Landgericht indessen, dass sich der Anspruch auf Ersatz solcher - vergeblicher - Aufwendungen aus §§ 437 Nr. 3, 284 BGB ergeben kann (BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04 - NJW 2005, 2848 ; wegen der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit der einzelnen Aufwendungen siehe: OLG Hamm, Urteil vorn 18.06.2007 - 2 U 220/06 - zitiert nach [...], und OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2008 - 12 U 236/07 - zitiert nach [...] [Winterreifen mit Felgen];…Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 3821, Fn. 395 [KfZ-Steuer];… Reinking/Eggert Rn. 1893, Fn. 396, 395 [Versicherungsprämien]; BGH, NJW 2005, 2848 [Zulassungskosten]).
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