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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3013
OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2001,3013)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2001 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2001,3013)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2001,3013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfindung; Ausscheiden; GbR; Berufung; Teilurteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft und sonstige Sicherheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 2707
  • NZG 2001, 1033 (Ls.)
  • NZG 2001, 467
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen abtrennbaren Streitgegenstand unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend bescheidet, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, auch aufgrund einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, vermieden wird (BGH NJW 91, 570; 92, 511; 97, 453; 2184;… Zöller-Vollkommer, 21. Aufl., § 301 Rn. 7).

    Nach § 301 Abs. 1 ZPO soll nämlich eine unterschiedliche Beurteilung von entscheidungsrelevanten Fragen im Rahmen eines Verfahrens gerade vermieden werden; die Bestimmung zielt darauf ab, es auch nicht zu einer unterschiedlichen Beurteilung bloßer, nicht in Rechtskraft erwachsender Urteilselemente kommen zu lassen (BGH NJW 97, 453 ff.).

    Im Allgemeinen hat die Unzulässigkeit eines Teilurteils gemäß § 539 ZPO dessen Aufhebung und die Zurückverweisung der Sache an das Gericht erster Instanz zur Folge (BGH NJW 97, 453 ff.).

  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80

    Restwerklohn trotz nicht ausführbarer Montage - Iran-Fall

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 82, 1458) kann der ausscheidende Gesellschafter zudem auch bei nicht andauerndem Unvermögen entsprechend §§ 280 Abs. 1, 275 Abs. 2 BGB dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch das vorübergehende Unvermögen in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach Treu und Glauben unter Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

    Wie bereits erwähnt, kommt nach der Rechtsprechung des BGH ein Schadensersatzanspruch bei nicht andauerndem Unvermögen nur dann in Betracht, wenn die Erreichung des Vertragszwecks dadurch in Frage gestellt ist oder aber im Zusammenhang mit dem Gesamtverhalten des Schuldners von einer so schwerwiegenden Unzuverlässigkeit desselben auszugehen ist, dass dem Gläubiger nach Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile das Festhalten am vertraglichen Erfüllungsanspruch nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW 69, 975; 78, 260; 82, 1458).

  • BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60

    Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter, …

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
    Der BGH (BGHZ 37, 299, 301 ff. zum Aufwendungsersatzanspruch) sowie U. (…Münchner Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 714 Rn. 29 ff.;… § 718 Rn. 38 ff., 47 ff.;… § 738 Rn. 12) und K. Sch. (…Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., § 60 Anm. III 2) sind dem aber unter Hinweis auf die begrenzte Nachschusspflicht der Gesellschafter während des Bestehens der Gesellschaft überzeugend entgegengetreten.

    Die genannte BGH-Entscheidung ändert daher nichts an dem Grundsatz, dass im Verhältnis der Gesellschafter untereinander die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bzw. der Gesellschafter zunächst aus dem Gesamthandsvermögen zu begleichen sind und die Mitgesellschafter nur subsidiär haften (BGHZ 37, 299, 303).

  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZR 42/76

    Porsche-Spoiler - Zum Rücktrittsrecht von einem Autokaufvertrag aus pVV, …

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
    Selbst wenn kein Unvermögen, sondern eine bloße Verzögerung vorliegt, gesteht der BGH (NJW 69, 975; 78, 260) bei Vorliegen besonderer Umstände ein Recht zur Lösung vom Vertrag wegen positiver Vertragsverletzung (analog §§ 280, 286 BGB) zu, insbesondere wenn die schuldhafte Verzögerung im Zusammenhang mit der sonstigen Handlungsweise des Schuldners eine so schwerwiegende Unzuverlässigkeit desselben offenbart und die Interessen des Gläubigers in einem so erheblichen Maße beeinträchtigt oder gefährdet, dass diesem ein Festhalten an einem Primäranspruch nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann.

    Wie bereits erwähnt, kommt nach der Rechtsprechung des BGH ein Schadensersatzanspruch bei nicht andauerndem Unvermögen nur dann in Betracht, wenn die Erreichung des Vertragszwecks dadurch in Frage gestellt ist oder aber im Zusammenhang mit dem Gesamtverhalten des Schuldners von einer so schwerwiegenden Unzuverlässigkeit desselben auszugehen ist, dass dem Gläubiger nach Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile das Festhalten am vertraglichen Erfüllungsanspruch nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW 69, 975; 78, 260; 82, 1458).

  • BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 58/67

    Drehbänke - PVV, Rücktrittsrecht bei Unzuverlässigkeit des Vertragspartners auch …

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
    Selbst wenn kein Unvermögen, sondern eine bloße Verzögerung vorliegt, gesteht der BGH (NJW 69, 975; 78, 260) bei Vorliegen besonderer Umstände ein Recht zur Lösung vom Vertrag wegen positiver Vertragsverletzung (analog §§ 280, 286 BGB) zu, insbesondere wenn die schuldhafte Verzögerung im Zusammenhang mit der sonstigen Handlungsweise des Schuldners eine so schwerwiegende Unzuverlässigkeit desselben offenbart und die Interessen des Gläubigers in einem so erheblichen Maße beeinträchtigt oder gefährdet, dass diesem ein Festhalten an einem Primäranspruch nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann.

    Wie bereits erwähnt, kommt nach der Rechtsprechung des BGH ein Schadensersatzanspruch bei nicht andauerndem Unvermögen nur dann in Betracht, wenn die Erreichung des Vertragszwecks dadurch in Frage gestellt ist oder aber im Zusammenhang mit dem Gesamtverhalten des Schuldners von einer so schwerwiegenden Unzuverlässigkeit desselben auszugehen ist, dass dem Gläubiger nach Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile das Festhalten am vertraglichen Erfüllungsanspruch nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW 69, 975; 78, 260; 82, 1458).

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen abtrennbaren Streitgegenstand unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend bescheidet, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, auch aufgrund einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, vermieden wird (BGH NJW 91, 570; 92, 511; 97, 453; 2184;… Zöller-Vollkommer, 21. Aufl., § 301 Rn. 7).

    Hiervon hat der Senat jedoch gemäß § 540 ZPO abgesehen und in der Sache selbst entschieden, da er über den noch in erster Instanz anhängigen Teil der Klage mitentscheiden konnte (vgl. BGH NJW 92, 511 f.; NJW-RR 94, 379, 381) und die Sache damit, soweit nicht über den Rechnungslegungsanspruch bereits durch das zweite Teilurteil des Landgerichts vom 26.01.2000 rechtskräftig entschieden ist, insgesamt entscheidungsreif war.

  • BGH, 05.10.1998 - II ZR 182/97

    Aufteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
    Während die vom Landgericht ausgesprochene und durch den Senat bestätigte Verurteilung zur Rechnungslegung vor dem Bundesgerichtshof Bestand hatte, hat dieser durch Urteil vom 05.10.1998 - II ZR 182/97 - die Klage bezüglich des Anspruchs auf Genehmigung der Teilungs- und Auflassungserklärung des Notars W.J. in W. vom 22.05.1995 - UR-Nr. 914/95 - unter Aufhebung des Senatsurteils abgewiesen, weil an dieser notariellen Teilungs- und Auflassungserklärung nicht auch die weiteren, zu einem Gesamtanteil von 40/100 beteiligten Miteigentümer des betroffenen Grundstücks beteiligt waren.

    = 13 U 187/96 OLG Köln = II ZR 182/97 BGH lagen zu Informationszwecken vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
    Soweit der BGH in jüngerer Zeit (NJW 99, 3483 = BGHZ 142, 315) entschieden hat, dass die Gesellschafter einer GbR für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich auch persönlich und mit ihrem Privatvermögen haften, wenn nicht mit dem Vertragspartner eine Haftungsbeschränkung individuell vereinbart worden ist, ist diese Entscheidung hier nicht einschlägig.
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das …

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
    Hiervon hat der Senat jedoch gemäß § 540 ZPO abgesehen und in der Sache selbst entschieden, da er über den noch in erster Instanz anhängigen Teil der Klage mitentscheiden konnte (vgl. BGH NJW 92, 511 f.; NJW-RR 94, 379, 381) und die Sache damit, soweit nicht über den Rechnungslegungsanspruch bereits durch das zweite Teilurteil des Landgerichts vom 26.01.2000 rechtskräftig entschieden ist, insgesamt entscheidungsreif war.
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 380/96

    Pfändung einer Forderung gegen eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00
    Die für Personengesellschaften des Handelsrechts geltende Vorschrift des § 128 HGB kann auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die nach Art, Zweck und Struktur sehr unterschiedlich sein können, nicht ohne weiteres Anwendung finden; vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob durch die Rechtsgeschäfte der jeweiligen GbR auch die Gesellschafter persönlich mitverpflichtet werden sollen (so auch BGH NJW 98, 2904 f.).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89

    Zulässigkeit eines Teilurteils - Voraussetzungen für den Anspruch auf …

  • OLG Brandenburg, 25.11.2009 - 7 U 57/08

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Abfindungsanspruch eines aus einer Sozietät …

    Sähe man in dem Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB auch - oder ausschließlich - eine Gesamthandsverbindlichkeit (…so Ulm/Schäfer in Münchner Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 738, Rn. 16;… Staudinger/Habermeier, BGB 2002, § 738, Rn. 12; OLG Köln NZG 2001, 467, 468), käme hier eine Aufrechnung der Sozietät dennoch nicht in Betracht, da der Kläger die Beklagten nicht in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit in Anspruch genommen hat.
  • OLG Frankfurt, 06.04.2005 - 23 U 151/00

    BGB-Gesellschaft: Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters und …

    Das OLG Köln hat mit Urteil vom 17.1.2001 (NZG 2001, 467) in einem Parallelverfahren mit gleicher Fallkonstellation entschieden, dass die Klage gegen alle Gesellschafter der B GbR in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit gerichtet werden müsse und daher der einzelne Gesellschafter als Beklagter nicht passivlegitimiert sei.
  • LG Bonn, 10.11.2008 - 13 O 214/08

    Voraussetzungen für einen Anspruch gegen eine Gesellschaft auf Erteilung von …

    Da es sich hierbei nicht um eine im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende vertragliche Hauptleistungspflicht der GbR handelt, gelten für den Fall von Leistungsstörungen bezüglich des Abfindungsanspruchs die §§ 280, 286 BGB a.F. (OLG Köln, Urteil vom 17.01.2001 - 13 U 82/00).
  • OLG Köln, 02.06.2004 - 13 U 253/03

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des entscheidenden Gerichts; …

    Wie der Senat bereits in seinem am 01.10.2003 verkündeten Urteil eingangs der Gründe auf Seite 4 UA (Bl. 463 R GA) auf die bereits im Vorprozess von den Klägern erhobene Rüge ausgeführt hat, ergibt sich die Zuständigkeit wegen Sachzusammenhangs mit Rücksicht auf die vom Senat entschiedenen Rechtsstreitigkeiten 13 U 187/96 (Urteil vom 07.05.1997), 13 U 82/00 (Urteil vom 17.01.2001) und 13 U 167/01 (Urteil vom 17.09.2003) gemäß den Allgemeinen Bestimmungen unter Teil A. I. 3.2.2a) und b) des Geschäftsverteilungsplans des Oberlandesgerichts Köln für das Jahr 2003.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.2000 - 13 U 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3919
OLG Hamm, 13.09.2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,3919)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,3919)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,3919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fußgänger; Benutzung der Fahrbahn; Erkennbare Gefährdung; Ausweichgebot; Mitverschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 728
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 105/70

    Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2000 - 13 U 82/00
    Ein Fußgänger ist aber schon im eigenen Interesse verpflichtet, bei Annäherung eines Fahrzeuges die äußerst rechte Straßenseite einzunehmen und gegebenenfalls bei einer erkennbaren Gefährdung zur Vermeidung eines Zusammenstoßes auch neben die Fahrbahn auszuweichen, wenn ihm dies ohne Schwierigkeiten möglich ist (BGH VersR 72, 258; OLG Hamm r+s 95, 379).
  • OLG Hamm, 10.10.1994 - 6 U 334/91

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers bei Dunkelheit auf einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2000 - 13 U 82/00
    Ein Fußgänger ist aber schon im eigenen Interesse verpflichtet, bei Annäherung eines Fahrzeuges die äußerst rechte Straßenseite einzunehmen und gegebenenfalls bei einer erkennbaren Gefährdung zur Vermeidung eines Zusammenstoßes auch neben die Fahrbahn auszuweichen, wenn ihm dies ohne Schwierigkeiten möglich ist (BGH VersR 72, 258; OLG Hamm r+s 95, 379).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01

    Auswirkung eines Abfindungsvergleichs auf die Hemmung der Verjährung

    Eine Ansicht in der Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1998, 632, 633; OLG Hamm ZfS 1999, 93 und DAR 2001, 166), der das Berufungsgericht gefolgt ist, bejaht das Ende der Hemmung, weil der Abfindungsvergleich auch ohne förmliche Erklärung eindeutig die Einstellung des Versicherers ausdrücke, daß die Schadensregulierung endgültig abgeschlossen sei, und das Bestehen auf einer schriftlichen Erklärung eine bloße Förmelei wäre.
  • OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16

    Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn

    Eine erkennbare Gefährdung besteht dann, wenn sich der Fußgänger bei Dunkelheit auf der Straße bewegt, weil Kraftfahrer bei Dunkelheit unbeleuchtete Hindernisse häufig zu spät bemerken und deshalb nicht mehr rechtzeitig anhalten oder ausweichen können (BGH…, Urteil vom 23. November 1971 - VI ZR 105/70 -, Rn. 23, juris; OLG Hamm, Urteil vom 13. September 2000 - 13 U 82/00 -, Rn. 8, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.11.2000 - 13 U 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19628
OLG Köln, 22.11.2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,19628)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,19628)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,19628)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters einer Wohnungseigentümergesellschaft ; Übertragung des Sondereigentums einer Wohnung des Gesellschaftsvermögens; Verzug der Gesellschaft ; Voraussetzungen für Schadensersatzanspruch in Geld; Passivlegitimation des ...

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  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

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  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80

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  • BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60

    Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter, …

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.2000 - 13 U 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19757
OLG Köln, 17.01.2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,19757)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,19757)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,19757)
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  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 280, 286, 326, 718, 733, 738
    Handels- und Gesellschaftsrecht; Verfahrensrecht; Passivlegitimation für Schadensersatzanspruch des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters bei verzögerter Abfindung

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