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   BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23   

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https://dejure.org/2023,21148
BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23 (https://dejure.org/2023,21148)
BAG, Entscheidung vom 24.08.2023 - 2 AZR 19/23 (https://dejure.org/2023,21148)
BAG, Entscheidung vom 24. August 2023 - 2 AZR 19/23 (https://dejure.org/2023,21148)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 133 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 626 Abs. 2 BGB, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e DSGVO, Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b DSGVO, Art. 6 Abs. 3 Satz 4 DSGVO, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 319 ZPO, § 319 Abs. 1 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Weitgehende Parallelentscheidung zu BAG 2 AZR 17/23 v. 24.08.2023

  • rewis.io

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Tenorberichtigung

  • Betriebs-Berater

    Private Chatgruppe - menschenverachtende und beleidigende Äußerungen in Bezug auf Vorgesetzte und Arbeitskollegen - außerordentliche Kündigung - Tenorberichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsrecht; Datenschutzrecht; Prozessrecht - Private Chatgruppe; menschenverachtende und beleidigende Äußerungen in Bezug auf Vorgesetzte und Arbeitskollegen; außerordentliche Kündigung; Sachvortragsverwertungsverbot; berechtigte Vertraulichkeitserwartung; ...

  • rechtsportal.de

    Kündigungsrecht; Datenschutzrecht; Prozessrecht - Private Chatgruppe; menschenverachtende und beleidigende Äußerungen in Bezug auf Vorgesetzte und Arbeitskollegen; außerordentliche Kündigung; Sachvortragsverwertungsverbot; berechtigte Vertraulichkeitserwartung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Tenorberichtigung

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - Annahmeverzugslohn - Zeugniserteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 116
  • NZA 2023, 1603
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 17.03.2021 - 2 BvR 194/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
    a) Bei ehrverletzenden Äußerungen über nicht anwesende Dritte besteht in besonders engen Lebenskreisen eine beleidigungsfreie Sphäre, wenn die Äußerung Ausdruck des besonderen Vertrauens ist und keine begründete Möglichkeit ihrer Weitergabe besteht (vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 33; BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 51) .

    Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 32; BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 50) .

    Entscheidend für den grundrechtlichen Schutz der Vertrauensbeziehung ist allerdings, dass ein Verhältnis zwischen den an der Kommunikation beteiligten Personen besteht, das dem Verhältnis vergleichbar ist, wie es in der Regel zu nahestehenden Familienangehörigen besteht (vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 34) .

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
    Er muss nicht damit rechnen, durch sie werde der Betriebsfrieden gestört und das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber belastet (vgl. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 18) .

    So können insbesondere bei Zusammenkünften einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern Zweifel angebracht sein, dass die Gesprächsteilnehmer Äußerungen über den Arbeitgeber oder vorgesetzte Mitarbeiter für sich behalten werden (vgl. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 23) .

    Damit hat es nicht in den Blick genommen, dass je nach Inhalt der Äußerungen eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung schon deshalb ausscheiden kann, weil es nicht fernliegt, dass ein Chatgruppen-Mitglied aus Entrüstung, moralischen Bedenken (vgl. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 26) oder auch aus Prahlerei und Imponiergehabe die Äußerungen einem außenstehenden Dritten offenbart.

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
    Allein der Umstand, dass die Äußerungen in einer privaten Chatgruppe gefallen sind, führt nicht dazu, ihnen von vornherein eine Vertragspflichtwidrigkeit abzusprechen, da sie auf Vorgesetzte und Kollegen und damit auf betriebliche Umstände bezogen sind (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 44; zur disziplinarrechtlichen Relevanz von Äußerungen in einer außerdienstlichen Chatgruppe vgl. auch BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 40) .

    a) Bei ehrverletzenden Äußerungen über nicht anwesende Dritte besteht in besonders engen Lebenskreisen eine beleidigungsfreie Sphäre, wenn die Äußerung Ausdruck des besonderen Vertrauens ist und keine begründete Möglichkeit ihrer Weitergabe besteht (vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 33; BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 51) .

    Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 32; BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 50) .

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
    Die DSGVO regelt die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen auch im Verfahren vor den nationalen Zivilgerichten (vgl. hierzu und zum Folgenden BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 23 ff.) .

    bb) Ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot kommt - gerade auch im Geltungsbereich der DSGVO und im Lichte von Art. 47 Abs. 2 GRC - nur in Betracht, wenn die Nichtberücksichtigung von Vorbringen oder eines Beweismittels wegen einer durch Unionsrecht oder Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition des Arbeitnehmers zwingend geboten ist (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 27 f.) .

    Dies hätte wiederum zur Folge, dass auch eine unionsrechtliche Ermächtigung für die Datenverarbeitung durch ein Gericht nicht vorhanden wäre (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 29) .

  • BVerfG, 18.04.2018 - 2 BvR 883/17

    Verwertung einer von einem im Maßregelvollzug Untergebrachten auf einem

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
    aa) Die von der Beklagten nicht zielgerichtet oder auf ihre Veranlassung hin - etwa über eine Ausspähung - erlangten, sondern ihr über eine Kette von Mitarbeitern, die von deren Inhalt bereits Kenntnis hatten, überlassenen, verschriftlichten Äußerungen des Klägers, betreffen nicht dessen unantastbaren Intim-, sondern allenfalls seinen Privatbereich (vgl. BVerfG 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - Rn. 31; 18. April 2018 - 2 BvR 883/17 - Rn. 25 ff.) .

    Anders als etwa bei Tagebucheinträgen, bei denen im Übrigen selbst nicht ausnahmslos ein Verwertungsverbot besteht (vgl. BVerfG 18. April 2018 - 2 BvR 883/17 - Rn. 28) , handelt es sich um von vornherein auf Mitteilung gegenüber anderen Personen angelegte Aufzeichnungen.

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
    Allerdings genügt insoweit nicht eine bloß einseitige Vertraulichkeitserwartung (vgl. BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 2 a der Gründe) .

    Der Senat hat eine Vertraulichkeitserwartung ursprünglich bei einer Kommunikation mit ein oder zwei anderen Personen angenommen (vgl. auch BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
    bb) Soweit durch die Verwertung der Chatbeiträge die Privatsphäre des Klägers betroffen ist, überwiegt der Anspruch der Beklagten aus Art. 103 Abs. 1 GG, der es grundsätzlich gebietet, ihren Sachvortrag zu berücksichtigen (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14, BAGE 163, 239) .
  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
    Das Landesarbeitsgericht hat die Anforderungen verkannt, die vorliegend für die Darlegung einer berechtigten Vertraulichkeitserwartung durch den Kläger gelten (zu dem insoweit eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab vgl. BAG 24. Februar 2022 - 6 AZR 333/21 - Rn. 19, BAGE 177, 177) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
    b) Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen, die - wie hier - nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 77) .
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
    Allein der Umstand, dass die Äußerungen in einer privaten Chatgruppe gefallen sind, führt nicht dazu, ihnen von vornherein eine Vertragspflichtwidrigkeit abzusprechen, da sie auf Vorgesetzte und Kollegen und damit auf betriebliche Umstände bezogen sind (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 44; zur disziplinarrechtlichen Relevanz von Äußerungen in einer außerdienstlichen Chatgruppe vgl. auch BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 40) .
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zur

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 5/22

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Berufungsinstanz - Maßregelungsverbot -

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

  • BAG, 23.02.2022 - 10 ABR 33/20

    Allgemeinverbindlicherklärung - Neuerlass - Heilung - Wach- und

  • BGH, 27.06.2023 - II ZR 94/21

    Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung des Rubrums wegen offenbarer

  • BGH, 26.01.2023 - III ZR 69/21

    Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung des Senatsbeschlusses

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19

    Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats

  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 483/21

    Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

  • EuGH, 04.05.2023 - C-60/22

    Bundesrepublik Deutschland (Boîte électronique judiciaire) - Vorlage zur

  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 19/18

    Beschäftigungspflicht und Weisungsrecht

  • EuGH, 02.03.2023 - C-268/21

    Norra Stockholm Bygg

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in privaten WhatsApp Chat -

  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 320/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

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