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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16
BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,16)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,16)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,16)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 94 StPO; § 110 StPO; § 97 StPO; § 53 StPO; § 108 StPO; § 489 StPO; § 483 StPO; § 19 BDSG
    Beschlagnahme und Kopie des gesamten Datenbestandes einer Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatungsgesellschaft; allgemeine Handlungsfreiheit (wirtschaftliche Entfaltung); Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Bestimmung des Verwendungszwecks bereichsspezifisch und ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Anwaltsdaten

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern einer Rechtsanwaltskanzlei und einer Steuerberatungsgesellschaft im Rahmen eines gegen einen der Berufsträger gerichteten Ermittlungsverfahrens; Zur Frage der Zulässigkeit der Sicherstellung ...

  • datenschutz.eu

    Beschlagnahme von Datenträgern

  • Anwaltsblatt

    § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 94 StPO, § 97 StPO, § 98a StPO
    Anwaltsrecht

  • opinioiuris.de

    Beschlagnahme von Datenträgern einer Rechtsanwaltskanzlei

  • BRAK-Mitteilungen

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschlagnahme von Daten einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 94 StPO, § 97 StPO, § 98a StPO

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 § 94
    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Beschlagnahme von Daten und Datenträgern

  • IWW (Kurzinformation)

    Datenzugriff im Ermittlungsverfahren - Beschlagnahme sämtlicher Datenträger eines Steuerberaters ist verfassungswidrig

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern

  • heise.de (Pressebericht, 08.06.2005)

    Bundesverfassungsgericht verbietet willkürliche Datenbeschlagnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlagnahme von Datenträgern bei Rechtsanwälten

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 1 GG, § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 94 StPO, § 97 StPO

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    GG Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I; StPO §§ 94, 97, 102, 103, 108, 110
    Beschlagnahme von Datenträgern in Anwaltskanzlei

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Beschlagnahme von Datenträgern + gespeicherten Daten

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Nicht alle Kanzleidaten dürfen beschlagnahmt werden

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde: Beschlagnahme von elektronischen Daten in einer Rechtsanwaltskanzlei

  • beck.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Datenträgern und gespeicherten Daten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grenzen bei Beschlagnahme von Datenträgern

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Durchsuchung - Beschlagnahme von Datenträgern

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 GG; §§ 94 ff. StPO
    Beschlagnahme von Datenträgern in Anwaltskanzlei

Sonstiges (2)

  • IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Durchsuchung und Beschlagnahme - Durchsuchung von EDV-Anlagenbeim Berufsgeheimnisträger

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 113, 29
  • NJW 2005, 1917
  • StV 2005, 363
  • WM 2005, 1241
  • BB 2005, 1524
  • K&R 2005, 318
  • AnwBl 2005, 578
  • AnwBl Online 2005, 7
 
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Wird zitiert von ... (424)Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    Die mit dem Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (BGBl I 2000 S. 1253) in die Strafprozessordnung eingefügten Dateiregelungen der §§ 483 ff. StPO sollten dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) Rechnung tragen (…BTDrucks 14/1484, S. 1).

    Der mit den technischen Möglichkeiten einhergehenden gesteigerten Gefährdungslage (vgl. BVerfGE 65, 1 ) entspricht der hierauf bezogene Grundrechtsschutz.

    Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Auch das Gemeinwohl wird hierdurch beeinträchtigt, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Rn. 103 d) Die strafprozessualen Beschlagnahmeregelungen genügen auch der insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltenden Vorgabe, wonach der Gesetzgeber den Verwendungszweck der erhobenen Daten bereichsspezifisch und präzise bestimmen muss (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).

    Als verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen sind Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten sowie Verwertungsverbote anerkannt (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    Rn. 103 d) Die strafprozessualen Beschlagnahmeregelungen genügen auch der insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltenden Vorgabe, wonach der Gesetzgeber den Verwendungszweck der erhobenen Daten bereichsspezifisch und präzise bestimmen muss (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).

    Rn. 107 1. a) Die besondere Eingriffsintensität des Datenzugriffs ergibt sich daraus, dass die strafprozessuale Maßnahme wegen der Vielzahl verfahrensunerheblicher Daten eine Streubreite aufweist und daher zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich der Maßnahme mit einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).

    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe muss die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt werden (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; stRspr).

    Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    Rn. 88 2. Von dem Datenzugriff ist auch das Recht auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ; 110, 226 ) und das hieraus resultierende Recht auf eine vertrauliche Kommunikation zwischen dem Rechtsanwalt als Strafverteidiger und seinem Mandanten betroffen.

    Auch hier ist von Bedeutung, dass Mandanten nicht durch die Gefahr eines unbeschränkten Informationszugriffs der Strafverfolgungsbehörden an einer offenen, rückhaltlosen und vertrauensvollen Kommunikation mit ihren Verteidigern gehindert werden dürfen (vgl. BVerfGE 110, 226 ).

    Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant (vgl. BVerfGE 110, 226 ).

    Von Bedeutung ist hierbei, dass das von dem Datenzugriff berührte Tätigwerden des Anwalts auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege liegt (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 34, 293 ; 37, 67 ; 72, 51 ; 110, 226 ).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der …

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) schützt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung ergeben (vgl BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; zuletzt 118, 168).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …

    Rn. 421 Das Bundesverfassungsgericht hat für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung der Verteidigerkommunikation im Strafverfahren mehrfach festgestellt, dass Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Strafverteidiger nicht von vornherein und in jedem Fall unstatthaft sind, aber bei Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seiner Verteidigung behindern, das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren berührt ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 49, 24 ; BVerfGK 11, 33 ; 19, 326 ; vgl. auch BVerfGE 109, 279 ; 110, 226 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei …

    Rn. 30 1. Eine den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02   

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https://dejure.org/2002,645
BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,645)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,645)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,645)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • DFR

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde; Einstweilige Anordnung; Durchsuchung einer Anwaltskanzlei; Durchsuchung von Geschäftsräumen; Steuerberatungsgesellschaft; Steuerstrafverfahren; Beschlagnahme von Kopien; Computerdaten; Verdachtsannahme; Durchsuchungsbeschluss; Beschlagnahmeschutz; ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Zu Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • RA Kotz

    Klage gegen Beschlagnahme von Anwaltsdokumenten stattgegeben

  • rechtsportal.de

    StPO § 97 Abs. 2 S. 3 § 98 Abs. 1
    Beschlagnahme von Datenträgern bei Berufsgeheimnisträgern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Beschlagnahme beim Anwalt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsrecht; Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahme in einer Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 105, 365
  • NJW 2002, 2458
  • NVwZ 2002, 1496 (Ls.)
  • K&R 2002, 595
 
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Wird zitiert von ... (132)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Dabei kann im Zusammenhang mit der Frage der Verhältnismäßigkeit von Beschlagnahmehandlungen (vgl. BVerfGE 44, 353 ) auch die verfassungsrechtliche Bedeutung der Vertrauensbeziehung zwischen bestimmten Berufsgeheimnisträgern und ihren Mandanten zu klären sein.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Dabei wäre in Betracht zu ziehen, ob die besondere Schutzwürdigkeit des Mandats zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für den Mandanten des Berufsgeheimnisträgers von Belang ist (vgl. speziell zum Schutz des Verhältnisses eines Strafverteidigers zum Beschuldigten: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 - s.a. BGHSt 44, 46 ).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die …

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Dabei wäre in Betracht zu ziehen, ob die besondere Schutzwürdigkeit des Mandats zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für den Mandanten des Berufsgeheimnisträgers von Belang ist (vgl. speziell zum Schutz des Verhältnisses eines Strafverteidigers zum Beschuldigten: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 - s.a. BGHSt 44, 46 ).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen …

    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

    Rn. 64 Mit Beschluss vom 17. Juli 2002 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine einstweilige Anordnung erlassen (vgl. BVerfGE 105, 365 ff.).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde oder der Antrag im Organstreitverfahren aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr).
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dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02 (3)   

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https://dejure.org/2004,17337
BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02 (3) (https://dejure.org/2004,17337)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02 (3) (https://dejure.org/2004,17337)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 2 BvR 1027/02 (3) (https://dejure.org/2004,17337)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    Dies sei, wie unter Verweis auf das Contergan-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 42, 263) dargelegt wird, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    In der Contergan-Entscheidung (BVerfGE 42, 263) habe das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Grundsätzen für eine verfassungsgemäße Ersetzung privatrechtlicher Ansprüche durch öffentlichrechtliche Ansprüche aufgestellt.

    Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Forderungen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 45, 142 ; 83, 201 ).

    Die der Gewährleistung des Eigentums zukommende sichernde und abwehrende Bedeutung gilt in besonderem Maße für schuldrechtliche Ansprüche, die den Charakter eines Äquivalents für Einbußen an Lebenstüchtigkeit besitzen (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

    Dabei diente das vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Contergan-Stiftungsgesetz (vgl. BVerfGE 42, 263) als Modell.

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung zu dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (BVerfGE 42, 263 - Contergan) hervorgehoben hat, bleibt der Einzelne, nachdem die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft von Geschädigten seinen Anspruch erst realisierbar gemacht hat, als Forderungsinhaber Mitglied der Schicksalsgemeinschaft der Geschädigten und kann sich dem nicht durch Berufung auf die Eigenständigkeit des erworbenen Anspruchs entziehen.

    Ihn trifft eine ? begrenzte ? Pflicht, eine Neuordnung der Berechtigung hinzunehmen, die auf eine Stärkung der Rechtsposition aller zielt (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

    Vielmehr müssen, soweit für Einzelne punktuell gewisse Nachteile auftreten, diese gegen die insgesamt erzielten Vorteile abgewogen werden (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 101, 239 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 132/01 -, NJW 2001, S. 2159 ).

    Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozial gebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozial gebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 101, 239 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 132/01 -, NJW 2001, S. 2159 ).

    Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Forderungen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 45, 142 ; 83, 201 ).

  • BGH, 27.05.2003 - VI ZR 389/02

    Wirksamkeit des Ausschlusses der Ansprüche von Zwangsarbeitern

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    Der Bundesgerichtshof wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Beschwerdeführer in dem ebenfalls angegriffenen Beschluss (NJW 2003, S. 2912) zurück, da ein Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorliege.

    Insbesondere sollte es unerheblich sein, ob die Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Unternehmen, bei denen sie eingesetzt waren, - wie von der Rechtsprechung angenommen - verjährt waren oder ob zumindest einzelne Forderungen noch geltend gemacht werden konnten (zur Rechtsprechung siehe außer dem Bundesgerichtshof im Ausgangsverfahren - NJW 2003, S. 2912 - auch OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, S. 30;… OLG Hamm, NJW 2000, S. 3577 ;… OLG Stuttgart, NJW 2000, S. 2680 ;… KG, KGR Berlin 2000, S. 257;… LG Berlin, NJW 2000, S. 1958 f.;… LG Hamburg, NJW 1999, S. 2825).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, nicht unabhängig davon beantworten lässt, aus welchen Gründen der Eigentümer eine solche Position erworben hat und ob sie durch einen personalen oder einen sozialen Bezug geprägt ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 102, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, nicht unabhängig davon beantworten lässt, aus welchen Gründen der Eigentümer eine solche Position erworben hat und ob sie durch einen personalen oder einen sozialen Bezug geprägt ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 102, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    Hinsichtlich der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts - hier der Verjährungsvorschriften - ist das Bundesverfassungsgericht an die fachgerichtliche Entscheidung gebunden, soweit nicht Fehler erkennbar sind, die - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts beruhen (vgl. allgemein BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    aa) Im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung sowie der Bewältigung der Kriegs- und Kriegsfolgenschäden hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Weite des Einschätzungs- und Gestaltungsraums des Gesetzgebers betont (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 27, 253 ; 102, 254 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird insbesondere durch die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse beeinflusst, in denen Inhalt und Schranke des Eigentums bestimmt werden (vgl. BVerfGE 101, 54 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 132/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Stiftungsgesetz "Erinnerung, Verantwortung …

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00

    Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem …

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik …

  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 9 W 47/00

    Ausschluss weitergehender Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter

  • LG Berlin, 01.02.2000 - 2 O 199/99

    Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs; Verjährung von Lohnansprüchen eines …

  • LG Hamburg, 19.05.1999 - 302 O 108/99
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00

    Zur Frage der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

  • BGH, 22.06.1967 - VII ZR 181/65

    Regelungsumfang der kurzen Verjährungsfristen

  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54

    Londoner Schuldenabkommen

  • BGH, 31.01.1955 - II ZR 136/54

    Londoner Schuldenabkommen. Österreich

  • BGH, 14.12.1955 - IV ZR 6/55

    Italienischer Friedensvertrag. Forderungsverzicht

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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.2003 - 2 BvR 1027/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8743
BVerfG, 18.12.2003 - 2 BvR 1027/02 (1) (https://dejure.org/2003,8743)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2003 - 2 BvR 1027/02 (1) (https://dejure.org/2003,8743)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 2 BvR 1027/02 (1) (https://dejure.org/2003,8743)
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Papierfundstellen

  • BVerfGE 109, 128
 
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  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2003 - 2 BvR 1027/02
    Die einstweilige Anordnung vom 17. Juli 2002 (BVerfGE 105, 365 ff.) in Verbindung mit den Beschlüssen des Senats vom 20. Dezember 2002 und vom 15. Juli 2003 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, mit folgenden Maßgaben wiederholt:.
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   BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1027/02 (2)   

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BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1027/02 (2) (https://dejure.org/2004,23663)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2004 - 2 BvR 1027/02 (2) (https://dejure.org/2004,23663)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 2 BvR 1027/02 (2) (https://dejure.org/2004,23663)
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  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1027/02
    Die einstweilige Anordnung vom 17. Juli 2002 (BVerfGE 105, 365 ff.) in Verbindung mit den Beschlüssen des Senats vom 20. Dezember 2002, 15. Juli 2003 und vom 18. Dezember 2003 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
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   BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1027/02   

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https://dejure.org/2002,31202
BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,31202)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,31202)
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   BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1027/02   

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BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,75302)
BVerfG, Entscheidung vom 23.11.2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,75302)
BVerfG, Entscheidung vom 23. November 2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,75302)
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   BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvR 1027/02   

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BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2003,67371)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.2003 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2003,67371)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2003,67371)
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   BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 1027/02   

Zitiervorschläge
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BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,28331)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,28331)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,28331)
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