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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2004 - StB 20/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1752
BGH, 08.01.2004 - StB 20/03 (https://dejure.org/2004,1752)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2004 - StB 20/03 (https://dejure.org/2004,1752)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - StB 20/03 (https://dejure.org/2004,1752)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 304 Abs. 4 Nr. 1 StPO; § 117 StPO; § 112 Abs. 1 StPO; § 268 b StPO; § 323 Abs. 3 StPO; § 337 StPO
    Haftprüfungsantrag (Prüfungsmaßstab: Berufungsinstanz, Revisionsinstanz; Wiederaufnahmeverfahren); Beschwerde; dringender Tatverdacht (erstinstanzliches Urteil)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Zum "dringenden Tatverdacht" bei nachträglich veränderter Sachlage; Neubewertung des Tatverdachts im revisionsrechtlichen Verfahren; Neubewertung des Tatverdachts im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zum "dringenden Tatverdacht" bei nachträglich veränderter Sachlage; Neubewertung des Tatverdachts im revisionsrechtlichen Verfahren; Neubewertung des Tatverdachts im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 1 § 117 Abs. 2 § 268 b § 305
    Überprüfung des dringenden Tatverdachts nach der Verurteilung des inhaftierten Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.1.2004)

    Haftbefehl gegen Motassadeq bleibt bestehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 276
  • StV 2004, 142
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1974 - 3 Ws 450/73
    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - StB 20/03
    Da das tatrichterliche Urteil in der Revisionsinstanz nur auf Rechtsfehler überprüft wird (§ 337 StPO), reicht es für eine Neubewertung des Tatverdachts nicht aus, wenn unter Berücksichtigung des neuen Beweismittels eine vom angefochtenen Urteil abweichende, dem Angeklagten günstigere Beweiswürdigung möglich oder sogar naheliegend wäre; denn dies kann der Revision nicht zum Erfolg verhelfen und daher den Eintritt der Rechtskraft nicht hindern (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1974, 686 f.).
  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Ist vor der zu überprüfenden Haftentscheidung bereits ein - wenn auch noch nicht rechtskräftiges - verurteilendes Erkenntnis ergangen, so wird hierdurch in aller Regel der dringende Tatverdacht hinreichend belegt, ohne dass dies bei der Entscheidung nach § 268b StPO noch gesonderter Prüfung und Begründung bedarf (siehe BGH, Beschluss vom 08.01.2004 - StB 20/03, juris Rn. 4, NStZ 2004, 276;… Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05, juris Rn. 3, NStZ 2006, 297;… Beschluss vom 11.08.2016 - StB 25/16, juris Rn. 7).

    Er könnte daher von der diesbezüglichen Beurteilung des Landgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (siehe BGH, Beschluss vom 08.01.2004 - StB 20/03, juris Rn. 5, NStZ 2004, 27;… Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05, juris Rn. 3, NStZ 2006, 297).

  • OLG Hamburg, 13.05.2024 - 1 Ws 32/24

    Rechtmäßigkeit der Verwertung von EncroChat-Daten vor dem 1. April 2024 in …

    Rn. 20 Wird ein Angeklagter nach abgeschlossener Beweisaufnahme verurteilt, belegt dies in der Regel den dringenden Tatverdacht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, juris, Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, juris, Rn. 3; HansOLG…, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 2 Ws 236/15 , juris, Rn. 15 ).

    Rn. 21 Der Umfang der Überprüfung im Beschwerdeverfahren bemisst sich in diesem Fall danach, welches Rechtsmittel gegen das tatrichterliche Urteil statthaft und eingelegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, juris, Rn. 5).

  • BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02

    Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei …

    Durch ein verurteilendes Erkenntnis wird der dringende Tatverdacht - in aller Regel - hinreichend belegt, ohne dass dies bei der Entscheidung nach § 268 b StPO gesonderter Prüfung und Begründung bedarf (BGH NStZ 2004, 276, 277).

    Er könnte daher von der diesbezüglichen Beurteilung des Oberlandesgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (vgl. BGH NStZ 2004, 276).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,78868
OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,78868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,78868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 2005 - 2 BJs 88/01 (https://dejure.org/2005,78868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 129a Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • archive.org PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001 durch die vermeintlichen Attentäter Mohamed Atta, Marwan Al Shehhi, Ziad Jarrah, Ramzi Binalshibh, Zakariya Essabar, Abdelghani Mzoudi; Gerichtliche Prüfung der Kenntnis des Angeklagten von den geplanten ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 19.08.2005)

    Terrorprozess: Motassadeq zu sieben Jahren Haft verurteilt

  • archive.org (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 25.07.2003)

    Anschläge vom 11. September 2001: MZOUDI-Prozessbeginn am 14. August 2003

In Nachschlagewerken (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Die Bewertung einer Personengruppe als terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a StGB a. F. setzt voraus, dass es sich um einen im räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes bestehenden und auf Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluss von mindestens drei Personen handelt, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsam terroristische Zwecke verfolgen, wie sie in § 129a StGB umschrieben sind oder gemeinsam solche Tätigkeiten entfalten und die unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. für viele BGHSt 31, 239, 240; 26, 147 ff).

    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Es reicht aus, dass das deutsche Strafrecht für die beabsichtigten Auslandstaten Geltung beansprucht (BGH NJW 1966, 310 ff).

    Dass die von der terroristischen Vereinigung geplanten Taten im Ausland durchgeführt werden sollten, hindert die Anwendung des § 129a StGB nicht (vgl. BGH NJW 1966, 310 ff).

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    An einer ausreichenden Bestimmtheit fehlt es jedenfalls dann, wenn die Tat nur nach der Gattung der in Betracht kommenden Tatobjekte umrissen ist (vgl. BGHSt 34, 63 ff).
  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einer in Ausnahmefällen gebotenen entsprechenden Anwendung des § 136a StPO bei unzulässiger Vernehmungsmethoden durch Private (vgl. für viele BGH NStZ 1999, S. 147 ff) greifen nach Auffassung des Senates auch dann ein, wenn Angehörige fremder Staaten sich solcher Vernehmungsmethoden bedienen.
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - 4 Ws 244/93

    Kriminelle Vereinigung; Rechtsextremistische Vereinigung; Plakatierungsaktionen; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).
  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Voraussetzung für die Annahme des organisatorischen Elements einer terroristischen Vereinigung ist dabei, dass sich die Durchsetzung der Ziele nach bestimmten Gruppenregeln vollzieht und die Straftaten und Aktionen aus einer fest organisierten Gruppierung heraus geplant beziehungsweise begangen werden, in einem mitgliedschaftlichen Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck, mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung sowie in dem Bewusstsein der Mitglieder, einem organisatorisch fest gefügten Verband anzugehören (vgl. BGHSt 31, 202, 206; 31, 239, 242; BGH NJW 1992, 1518; OLG Düsseldorf NJW 1994, 398, 399).
  • BGH, 17.11.1981 - 3 StR 221/81

    Bildung einer kriminellen Vereinigung - Intensive Zusammenarbeit bei begangenen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01
    Ein bloßes Zusammenarbeiten mehrerer Personen Hand in Hand und in engem persönlichen Kontakt, jedoch ohne Führungsund Organisationsstrukturen und ohne verbindliche Gemeinschaftsregeln, erfüllt die wegen der Vorverlagerung der Strafbarkeit in den Bereich der Vorbereitung strafbarer Handlungen an die Annahme einer terroristischen Vereinigung zu stellenden Anforderungen nicht (BGH NStZ 1982, 68).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02-5 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12382
BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02-5 (1) (https://dejure.org/2005,12382)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2005 - 2 StE 4/02-5 (1) (https://dejure.org/2005,12382)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 2 StE 4/02-5 (1) (https://dejure.org/2005,12382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 3; ; StPO § 116 Abs. 1; ; StPO § 268 b; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 Nr. 1; ; StGB § 57 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 129 a Abs. 1 aF

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    StPO § 268b § 116 Abs. 4 Nr. 3
    Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei Verhängung der erwarteten Strafe

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 297
  • NStZ 2007, 84
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02
    Durch ein verurteilendes Erkenntnis wird der dringende Tatverdacht - in aller Regel - hinreichend belegt, ohne dass dies bei der Entscheidung nach § 268 b StPO gesonderter Prüfung und Begründung bedarf (BGH NStZ 2004, 276, 277).

    Er könnte daher von der diesbezüglichen Beurteilung des Oberlandesgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (vgl. BGH NStZ 2004, 276).

  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02
    Nachdem der Senat das Urteil vom 19. Februar 2003 am 4. März 2004 aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen hatte (BGH NJW 2004, 1259), änderte dieses mit Beschluss vom 7. April 2004 den Haftbefehl dahin ab, dass der Angeklagte lediglich noch der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung dringend verdächtig sei; gleichzeitig setzte es den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug.
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 474/02

    Haftbeschwerde, Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, Abwägung sämlticher …

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 Ws 544/01

    Unzulässige Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls ; Anforderungen an den …

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2004 - 1 Ws 46/04
    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1999 - 4 Ws 250/99

    Vollzug eines ausser Vollzug gesetzten Haftbefehls wegen Fluchtgefahr

    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 1 Ws 161/97
    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Koblenz, 30.06.1999 - 2 Ws 392/99
    Auszug aus BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02
    Vielmehr kann ein durch das Urteil gesteigerter Fluchtanreiz, der die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls erfordert, im Allgemeinen nur dann bejaht werden, wenn die verhängte Strafe deutlich über der vom Angeklagten zu erwartenden liegt, und der Haftbefehl daher schon nicht außer Vollzug gesetzt worden wäre, wenn das Haftgericht von vornherein eine Strafe in dieser Höhe in Betracht gezogen hätte (vgl. etwa OLG Koblenz StraFo 1999, 322 f.; OLGSt § 116 StPO Nr. 4; OLG Düsseldorf StV 2000, 211 m. Anm. Hagmann; StraFo 2002, 142, 143; OLG Hamm StV 2003, 512 f.; OLG Frankfurt StV 1998, 31; 2004, 493).
  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Ist vor der zu überprüfenden Haftentscheidung bereits ein - wenn auch noch nicht rechtskräftiges - verurteilendes Erkenntnis ergangen, so wird hierdurch in aller Regel der dringende Tatverdacht hinreichend belegt, ohne dass dies bei der Entscheidung nach § 268b StPO noch gesonderter Prüfung und Begründung bedarf (siehe BGH…, Beschluss vom 08.01.2004 - StB 20/03, juris Rn. 4, NStZ 2004, 276; Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05, juris Rn. 3, NStZ 2006, 297;… Beschluss vom 11.08.2016 - StB 25/16, juris Rn. 7).

    Er könnte daher von der diesbezüglichen Beurteilung des Landgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (siehe BGH…, Beschluss vom 08.01.2004 - StB 20/03, juris Rn. 5, NStZ 2004, 27; Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05, juris Rn. 3, NStZ 2006, 297).

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände; …

    Die Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 19. August 2005 - IV-1/04 -, 26. August 2005 - 2 BJs 88/01-5 - und 28. September 2005 - 2 BJs 85/01 - sowie des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2005 - 2 StE 4/02-5 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BGH, 15.09.2026 - StB 53/26
    Das Beschwerdegericht kann daher von der Beurteilung des Tatgerichts nur dann abweichen, wenn erkennbar ist, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2023 - StB 63/23 u. 64/23, juris Rn. 27;… vom 6. September 2023 - StB 55/23, juris Rn. 12;… vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 9;… vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1; HansOLG Bremen…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 Ws 107/22, juris Rn. 20; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 2 Ws 124/21, juris Rn. 22).

    Die Kontrolle ist deshalb beschränkt auf eine Überprüfung der Darlegungen des Tatgerichts zum Ergebnis der Beweisaufnahme dahin, ob die Beweiswürdigung zwingend oder mit großer Wahrscheinlichkeit durch Rechtsfehler beeinflusst ist (…BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2023 - StB 63/23 u. 64/23, juris Rn. 27;… vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1).

  • BGH, 28.04.2020 - StB 12/20

    Keine Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft wegen pandemiebedingter …

    Die Beschlussgründe ergeben nicht, dass seine Beweiswürdigung zwingend oder mit großer Wahrscheinlichkeit durch Rechtsfehler beeinflusst ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).
  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als …

    Der dringende Tatverdacht wird hier durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, NStZ 2004, 276, 277; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; Beschwerdegegenstand; dringender Tatverdacht: …

    Der Senat könnte daher von der Beurteilung des Oberlandesgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2023 - StB 55/23, juris Rn. 12;… vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1; OLG Bremen…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 Ws 107/22, juris Rn. 20; OLG Hamburg…, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 2 Ws 124/21, juris Rn. 22).

    Die Kontrolle ist deshalb beschränkt auf eine Überprüfung der Darlegungen des Tatgerichts zum Ergebnis der Beweisaufnahme dahin, ob die Beweiswürdigung zwingend oder mit großer Wahrscheinlichkeit durch Rechtsfehler beeinflusst ist (…BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1).

  • KG, 28.02.2012 - 4 Ws 18/12

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr

    Rn. 4 1. Der dringende Tatverdacht (§ 112 Abs. 1 StPO) folgt aus der Verurteilung des Angeklagten und bedarf keiner näheren Erörterung (vgl. BGH in NStZ 2006, 297 und NStZ 2004, 276, 277).
  • BGH, 30.05.2018 - StB 12/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten …

    Durch das verurteilende Erkenntnis vom 20. September 2017 wird der dringende Tatverdacht hinreichend belegt (…siehe nur BGH, Beschlüsse vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 7;… vom 11. August 2016 - StB 25/16, juris Rn. 7; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297; vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, NStZ 2004, 276, 277).

    Jedenfalls nach gegenwärtigem Stand ist für den Senat nicht erkennbar, dass das Rechtsmittel des Generalbundesanwalts offensichtlich unbegründet wäre (…vgl. dazu KK/Schultheis aaO; zu einer solchen Prognose der Erfolgsaussichten einer Revision innerhalb der Prüfung des dringenden Tatverdachts BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297).

  • OLG Hamburg, 12.04.2019 - 2 Ws 43/19

    Untersuchungshaftbefehl nach Urteilsverkündung: Heilung einer nicht in der …

    Der erstmalige Erlass des Haftbefehls ist im vorliegenden Verfahrensablauf gleichsam an die Stelle einer nach § 268 b StPO mit der Urteilsverkündung zu treffenden Haftfortdauerentscheidung getreten, die in der Regel gar keiner gesonderten Begründung bedarf, weil der dringende Tatverdacht durch das verurteilende Erkenntnis bereits belegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - Az.: StB 15/05, NStZ 2006, 297; BGH…, Beschluss vom 11. August 2016 - Az.: StB 25/16 -, Rn. 7 juris).

    Wird ein Angeklagter - wie hier - nach abgeschlossener Beweisaufnahme verurteilt, so wird der dringende Tatverdacht daher in der Regel bereits durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (BGH, NStZ 2006, 297).

    Unterliegt ein Urteil - wie hier - allein noch dem Rechtsmittel der Revision, kommt eine Abweichung von der nach Urteilsberatung gewonnenen tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung des erkennenden Gerichts nur bei offenkundiger Erfolgsaussicht der Revision in Betracht (BGH, NStZ 2006, 297), da die Prognose, ob der Beschwerdeführer mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtskräftig verurteilt werden wird, danach allein vom Erfolg der Revision abhängt (Senat, Beschlüsse vom 5. Juli 2013, Az.: 2 Ws 146/13; vom 30. Juli 2013, Az.: 2 Ws 169/13; vom 7. Mai 2015, Az.: Ws 110/15).

  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23

    Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; Beschwerdegegenstand; dringender Tatverdacht: …

    Der Senat könnte daher von der Beurteilung des Oberlandesgerichts nur dann abweichen, wenn bereits jetzt erkennbar wäre, dass dessen Beweiswürdigung revisionsrechtlicher Prüfung nicht standhalten kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2023 - StB 55/23, juris Rn. 12;… vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1; OLG Bremen…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 Ws 107/22, juris Rn. 20; OLG Hamburg…, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 2 Ws 124/21, juris Rn. 22).

    Die Kontrolle ist deshalb beschränkt auf eine Überprüfung der Darlegungen des Tatgerichts zum Ergebnis der Beweisaufnahme dahin, ob die Beweiswürdigung zwingend oder mit großer Wahrscheinlichkeit durch Rechtsfehler beeinflusst ist (…BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1).

  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und …

  • OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09

    Haftfortdauerbeschluss; Begründungsanforderungen

  • OLG Hamburg, 21.07.2016 - 2 Ws 146/16

    Untersuchungshaft: Aufhebung eines (Über-)Haftbefehls wegen vermeidbarer …

  • BGH, 06.09.2023 - StB 55/23

    Haftbeschwerde (dringender Tatverdacht: Prüfungsmaßstab nach Verurteilung durch …

  • KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - DL 16 S 3107/07

    Zur Bindung der Disziplinargerichte an die Auffassung des Strafgerichts - Zur …

  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO; …

  • OLG Hamm, 29.12.2008 - 3 Ws 515/08

    Haftfortdauerbeschluss; Anforderungen an Begründung

  • BGH, 20.07.2023 - StB 43/23

    Haftbeschwerde (dringender Tatverdacht nach nicht rechtskräftiger Verurteilung; …

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09

    Voraussetzungen eines Haftbefehls nach Verurteilung in zweiter Instanz

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 1 Ws 65/09

    Fluchtgefahr bei einer Straferwartung von bis zu drei Jahren und sechs Monaten

  • OLG Celle, 04.07.2025 - 3 Ws 52/25

    Beschwerde gegen einen Haftfortdauerbeschluss wegen des Haftgrundes der …

  • BGH, 07.03.2024 - StB 14/24

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; Fluchtgefahr und …

  • OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15

    Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten …

  • BGH, 06.04.2022 - StB 11/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft vor der Revisionsentscheidung: Vorliegen eines …

  • OLG Saarbrücken, 07.07.2015 - 1 Ws 122/15

    Haftfortdauerentscheidung bei der Urteilsverkündung: Erfordernis von Ausführungen …

  • BGH, 11.08.2016 - StB 25/16

    Verwerfung der Haftbeschwerde als unbegründet (keine Notwendigkeit der näheren …

  • OLG Koblenz, 19.08.2013 - 2 Ws 510/13

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen für die Aufhebung eines …

  • BGH, 18.05.2022 - StB 18/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft

  • KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18

    Haftprüfung im Berufungsverfahren nach erstinstanzlicher Verurteilung: …

  • OLG Frankfurt, 14.08.2017 - 1 Ws 159/17

    Voraussetzungen für Widerruf der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach § 116 …

  • OLG Hamm, 11.12.2012 - 5 Ws 353/12

    Erforderlichkeit der Neufassung eines Haftfortdauerbeschlusses bei erheblich vom …

  • OLG Frankfurt, 17.05.2017 - 1 Ws 109/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung; Wahrung des …

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.02.2003 - 2 BJs 88/01-5 2 StE 4/02 - 5   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25889
OLG Hamburg, 19.02.2003 - 2 BJs 88/01-5 2 StE 4/02 - 5 (https://dejure.org/2003,25889)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2003 - 2 BJs 88/01-5 2 StE 4/02 - 5 (https://dejure.org/2003,25889)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 2 BJs 88/01-5 2 StE 4/02 - 5 (https://dejure.org/2003,25889)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.12.2002)

    Terror: In der Schusslinie

Besprechungen u.ä.

  • archive.org PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    The Hamburg Terror Trials - American Political Poker and German Legal Procedure: An Unlikely Combination to Fight International Terrorism (Loammi Blaauw-Wolf; German Law Journal 2004, 791-828)

In Nachschlagewerken (2)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 27.11.2001 - 2 BGs 597/01

    Mounir al-Motassadeq

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2003 - 2 BJs 88/01
    Aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 27.11.01, 2 BGs 597/01, wurde der Angeklagte am 28.11.01 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
  • VG Hamburg, 13.06.2005 - 19 K 2452/04

    Klage gegen Exmatrikulation und Begehren der Durchführung der Diplom-Hauptprüfung

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (im Folgenden kurz: OLG Hamburg) verurteilte den Kläger deshalb zunächst wegen Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen sowie zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren (siehe Urt. v. 19.2.2003 - 2 BJs 88/01 - 5 -;- 2 StE 4/02 - 5 -).

    Zur Begründung heißt es in dem Widerspruchsbescheid u.a., bereits der unstreitige Aufenthalt des Klägers in einem "afghanischen Ausbildungslager des Netzwerkes gewaltbereiter Islamisten von Ende Mai bis Ende Juli 2000" (unter Hinweis auf OLG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2004 - 2 BJs 88/01 - 5 - - 2 StE 4/02 - 5 -, S. 7) mache es ihr unmöglich, ihn erneut bei sich aufzunehmen.

    Die Äußerung des Klägers über den Tanz auf den Gräbern der Juden soll nach der Beweiswürdigung des OLG Hamburg unter Mitbewohnern der damaligen Wohngemeinschaft des Klägers in der ...straße gefallen sein (siehe Urt. v. 19.2.2003 - 2 BJs 88/01 - 5 -;- 2 StE 4/02 - 5 -, S. 47) und weist daher ebenfalls keinen Hochschulbezug auf.

  • VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05

    Mounir al-Motassadeq

    Mit Urteil des Hanseatischen Oberla ndesgerichts vom 19. Februar 2003 wurde der Antragsteller wegen Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen sowie zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt (2 BJs 88/01 - 5; 2 StE 4/02 - 5).

    Der ursprüngliche Haftbefehl wurde dahingehend abgeändert, dass dringender Tatverdacht nur noch hi nsichtlich des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 StGB bestehe (2 BJs 88/01 ­ 5; 2 StE 4/02 ­ 5).

  • BVerwG, 10.02.2003 - 6 VR 2.03

    Anträge auf Übergabe von Akten des Bundesnachrichtendienstes an das …

    a) Der Antragsteller ist Angeklagter in dem Strafverfahren 2 BJs 88/01 - 5 2 StE 4/02-5, in welchem gegenwärtig vor dem Oberlandesgericht H. die Hauptverhandlung durchgeführt wird.
  • BVerwG, 10.02.2003 - 6 VR 3.03

    Anträge auf Übergabe von Akten des Bundesnachrichtendienstes an das …

    a) Der Antragsteller ist Angeklagter in dem Strafverfahren 2 BJs 88/01 - 5 2 StE 4/02-5, in welchem gegenwärtig vor dem Oberlandesgericht H. die Hauptverhandlung durchgeführt wird.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23435
OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2005,23435)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2005,23435)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2005,23435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Erhebungs- und Verwertungsverbot von durch Folter erpresster Aussagen - voller Nachweis der das Beweisverbot begründenden Umstände auch bei schwieriger Beweislage - zulässige Verlesung zusammengefasster Aussagen der von US-Regierung an unbekannten Orten gefangen ...

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ac.uk PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Anti-Terror-Kampf der USA und die Grundrechte (PD Stefan Talmon)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einer in Ausnahmefällen gebotenen entsprechenden Anwendung des § 136a StPO, wenn Privatpersonen unzulässige Vernehmungsmethoden anwenden (vgl. für viele BGH NStZ 1999, 147 ff), sind nach Auffassung des Senates auch dann anwendbar, wenn Angehörige fremder Staaten sich solcher Vernehmungsmethoden bedienen.
  • BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93

    Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01
    Art. 15 ist in Tatbestand und Rechtsfolge hinreichend bestimmt und damit seinem Inhalt nach geeignet, ebenso wie eine innerstaatliche Norm Rechtswirkungen auszulösen (vgl. BVerfG NStZ 1994, 492 f).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.11.2004 - IV-1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19370
OLG Hamburg, 15.11.2004 - IV-1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 (https://dejure.org/2004,19370)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2004 - IV-1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 (https://dejure.org/2004,19370)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2004 - IV-1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 (https://dejure.org/2004,19370)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütungsanspruch eines Übersetzers; Festsetzung des Vergütungsanspruchs durch Ermittlung der Zahl der notwendigen Anschläge für die Fertigung einer Übersetzung; Zählweise der Anschläge für die Festsetzung des Übersetzerhonorars unter Einschluss der Leerzeichen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 111
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 09.03.1999 - 2 Ws 607/98

    Dolmetscher, Übersetzer, Festsetzung der Entschädigung, ZSEG, Zusage einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2004 - IV-1/04
    Für den Begriff der Schriftzeichen in § 17 Abs. 4 ZSEG ist zwar zu Recht die Auffassung vertreten worden, dass Leerzeichen keine Schriftzeichen seien (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1999, 427 f).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20

    Vergütung bei einer Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen

    Zu den vergütungsfähigen Anschlägen sind sämtliche Tastenanschläge zu zählen, so dass Schriftzeichen jeder Art, nicht nur Buchstaben, sondern auch sämtliche Satzzeichen unter Einschluss der Leerzeichen zu berücksichtigen sind (OLG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2004 - IV 1/04, juris Rn. 5 ff.;… Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 3;… Schneider, aaO, § 11 Rn. 52;… Weber, aaO, § 11 JVEG Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10776
OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2004,10776)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2004 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2004,10776)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2004,10776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 108
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Erstattung von Dolmetscherkosten für Verteidigergespräche

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
    Bisher hatte es außerhalb des allein die Hauptverhandlung betreffenden § 185 Satz 1 GVG für Nebenkläger keine gesetzliche Regelung gegeben und für Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte war ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK hergeleitet worden (vgl. für viele BVerfG NJW 2004, 50; BGHSt 46, 178, 183; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158; LG Oldenburg NStZ-RR 1999, 149;… Wickern in Löwe-Rosenberg, GVG, 25. Auflage 2003, Rdz. 10 zu § 185 GVG).

    Dies folgt aus der mit dem OpferRG bezweckten Angleichung der Rechtsstellung nebenklageberechtigter Verletzter an diejenige von Beschuldigten, für die auch nach bisherigen Rechtslage ein Anspruch auf Kostenerstattung anerkannt war, sofern einem entsprechenden Antrag auf Bestellung eines Dolmetschers durch das Gericht nicht oder nicht rechtzeitig vor dem vorzubereitenden Termin stattgegeben worden war (vgl. BVerfG in NJW 2004, S. 50 f;… Wickern a.a.O.).

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 298/02

    Kein Anspruch des Nebenklägers auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
    a) Der Nebenkläger hat ein besonderes Feststellungsinteresse hinsichtlich der Frage der Erstattung von für die Einschaltung eines Dolmetschers zur Vor- und Nachbereitung der Hauptverhandlung entstehenden Kosten, auch wenn er vor Inkrafttreten des OpferRG auf der Grundlage der bis dahin bestehenden Rechtslage, wonach einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten kein Anspruch auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vorbereitung der Hauptverhandlung zustand (vgl. BGH NStZ 2003, 218), am 17. August 2004 erklärt hat, derartige Kosten selbst zu tragen.

    Für Nebenkläger ist auf dieser Grundlage bisher nach einhelliger Auffassung ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetscherleistung außerhalb der Hauptverhandlung verneint worden (vgl. BGH NStZ 2003, 218).

  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98

    Auslagen des Pflichtverteidigers eines ausländischen, der deutschen Sprache nicht …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
    Bisher hatte es außerhalb des allein die Hauptverhandlung betreffenden § 185 Satz 1 GVG für Nebenkläger keine gesetzliche Regelung gegeben und für Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte war ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK hergeleitet worden (vgl. für viele BVerfG NJW 2004, 50; BGHSt 46, 178, 183; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158; LG Oldenburg NStZ-RR 1999, 149;… Wickern in Löwe-Rosenberg, GVG, 25. Auflage 2003, Rdz. 10 zu § 185 GVG).

    Nach diesem Maßstab wird den nebenklageberechtigten Personen eine Übersetzung von Aktenbestandteilen nur in Ausnahmefällen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sein, denn selbst für mit erheblichen Freiheitsstrafen bedrohte Angeklagte sind in der Rechtsprechung Ansprüche auf Übersetzung wesentlicher Aktenbestandteile regelmäßig verneint und die Angeklagten auf - insoweit allerdings zu übersetzende - zusammenfassende Berichte ihrer jeweiligen Verteidiger verwiesen worden (vgl. OLG Hamm in NStZ-RR 1999, 158 f).

  • LG Oldenburg, 05.10.1998 - 1 Qs 96/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
    Bisher hatte es außerhalb des allein die Hauptverhandlung betreffenden § 185 Satz 1 GVG für Nebenkläger keine gesetzliche Regelung gegeben und für Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte war ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK hergeleitet worden (vgl. für viele BVerfG NJW 2004, 50; BGHSt 46, 178, 183; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158; LG Oldenburg NStZ-RR 1999, 149;… Wickern in Löwe-Rosenberg, GVG, 25. Auflage 2003, Rdz. 10 zu § 185 GVG).

    Die Bestellung beziehungsweise Beiordnung eines Dolmetscher durch das Gericht entspricht auch der bisherigen Regelungspraxis zu der sich für Beschuldigte bisher allein aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK ergebenden Rechtslage (vgl. LG Oldenburg in NStZ-RR 1999, S. 149;… Paeffgen a.a.O.;… Wickern a.a.O.), an welche der Gesetzgeber bei Schaffung des neuen § 187 GVG angeknüpft hat (…vgl. BT-Drucks. 15/1976, S. 19).

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
    Bisher hatte es außerhalb des allein die Hauptverhandlung betreffenden § 185 Satz 1 GVG für Nebenkläger keine gesetzliche Regelung gegeben und für Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte war ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK hergeleitet worden (vgl. für viele BVerfG NJW 2004, 50; BGHSt 46, 178, 183; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158; LG Oldenburg NStZ-RR 1999, 149;… Wickern in Löwe-Rosenberg, GVG, 25. Auflage 2003, Rdz. 10 zu § 185 GVG).
  • OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11

    Der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter hat Anspruch auf Beiordnung …

    Rn. 5 Mit dieser Formulierung wird zum Ausdruck gebracht, dass nicht an die prozessuale Situation der stattfindenden Hauptverhandlung angeknüpft wird, sondern unabhängig davon vielmehr an eine Erforderlichkeit für die Wahrnehmung prozessualer Rechte, deren Vorbereitung und Ausübung naturgemäß sowohl im Rahmen der Hauptverhandlung als auch außerhalb derselben stattfinden kann (vgl. Hans. OLG Hamburg Rpfleger 2005, 108 mit Anm. Grau;… Kissel/Mayer, GVG 4. Aufl. § 187 Rn. 1;… LR-Wickern, GVG 26. Aufl. § 187 Rn. 2); denn mit der Einführung des § 187 GVG durch das am 1. September 2004 in Kraft getretene Opferrechtsreformgesetz (BGBl 2004 Teil I, Seite 1354 ff) hat der Gesetzgeber über den daneben unverändert bestehen gebliebenen § 185 Satz 1 GVG hinausgehend die Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers für der deutschen Sprache nicht mächtige Beschuldigte gesetzlich geregelt.
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.09.2024 - 18 Qs 41/24

    Anspruch des Beschuldigten auf Beiordnung eines Dolmetschers gemäß § 187 Abs. 1 …

    Rn. 14 Wenn die Voraussetzungen des § 187 Abs. 1 GVG gegeben sind, wird überwiegend eine - ausdrückliche - Beiordnung eines Dolmetschers als möglich und ggf. notwendig angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2018 - 5 BGs 47/18; OLG Celle, Beschluss vom 9. März 2011 - 1 Ws 102/11; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Januar 1994 - 3 Ws 660/93; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Juni 1986 - 3 Ws 139/86; KG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 1990 - 1 AR 771/89 - 4 Ws 122/89;… BeckOK GVG/Allgayer, 23. Ed. 15.11.2023, GVG § 187 Rn. 5;… KK-StPO/Diemer, 9. Aufl. 2023, GVG § 187 Rn. 1;… vgl. Simon in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage 2022, § 187 GVG, Rn. 25).
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   OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 BJs 88/01-5   

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  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Motassadeq von der Untersuchungshaft verschont

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • 2 StE 4/02
 
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  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 BJs 88/01
    Die Gruppenmitglieder wussten, dass es bei diesen Attentaten, zu denen sie wenn auch noch ohne konkrete Planung fest entschlossen waren, zu im Einzelnen noch nicht konkretisierten Straftaten im Sinne des § 129a Abs. 1 StGB kommen würde und dies wollten sie auch (vgl. BGHSt 27, 325 (328); BGH NStZ 1999, 503 f).
  • BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97

    Entscheidung gemäß § 304 Abs. 5 StPO; Tatverdacht der Bildung einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 BJs 88/01
    Die Gruppenmitglieder wussten, dass es bei diesen Attentaten, zu denen sie wenn auch noch ohne konkrete Planung fest entschlossen waren, zu im Einzelnen noch nicht konkretisierten Straftaten im Sinne des § 129a Abs. 1 StGB kommen würde und dies wollten sie auch (vgl. BGHSt 27, 325 (328); BGH NStZ 1999, 503 f).
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