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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19   

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https://dejure.org/2020,22923
LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19 (https://dejure.org/2020,22923)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19 (https://dejure.org/2020,22923)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. August 2020 - 21 Sa 1900/19 (https://dejure.org/2020,22923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 MiLoG, § 2 Abs 1 MiLoG, § 20 MiLoG, § 2 Nr 1 AEntG 2009, § 15 S 1 AEntG 2009
    24-Stunden-Betreuung - Arbeitnehmerentsendung - gesetzlicher Mindestlohn - orde public - widersprüchliches Verhalten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 MiLoG, § 2 Abs 1 MiLoG, § ... 20 MiLoG, § 2 Nr 1 AEntG, § 15 S 1 AEntG, § 242 BGB, Art 12 Abs 1 GG, Art 21 EGV 593/2008, Art 1 Abs 1 EGRL 71/96, Art 1 Abs 3 UAbs 1 Buchst a EGRL 71/96, Art 3 UAbs 1 Buchst c Halbs 1 EGRL 71/96, Art 6 Halbs 1 EGRL 71/96, Art 31 Abs 1 EUGrdRCh, Art 2 Nr 1 IAOÜbk 189, Art 10 IAOÜbk 189, Art 11 IAOÜbk 189

Kurzfassungen/Presse (15)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Häusliche Pflege: Mindestlohn für 21 Stunden pro Tag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    24 Stunden häusliche Pflege - und der Mindestlohn

  • lto.de (Kurzinformation)

    "24-Stunden-Pflege" zu Hause: Pflegerin bekommt Lohn für 21 Arbeitsstunden pro Tag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit des deutschen Gerichts für Mindestlohn ausländischer Arbeitnehmer; Vergütung für 24-Stunden-Haushaltskraft; Keine Anwendung von Treu und Glauben bei widersprüchlichem Verhalten; Keine Anrechnung von Sachleistungen auf Mindestlohn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie ist eine "24-Stunden-Pflege" zu vergüten?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Häusliche Betreuung - Mindestlohn für 21 Stunden/Tag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Vergütung einer Pflegekraft in der häuslichen Pflege

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für tatsächlichen Einsatz in der 24 Stunden Pflege zu Hause

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für umfassende häusliche Pflege

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für umfassende häusliche Pflege

Besprechungen u.ä. (2)

  • etl-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestlohn für 21 Stunden tägliche Arbeit ("24-Stunden-Pflege-zu-Haus")

  • windows.net PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Oma’s neue Polin" - oder wie die Justiz sich aufmacht, die Politik das Fürchten zu lehren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 351
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
    Erreicht die von dem oder der Arbeitgeber*in tatsächlich gezahlte Vergütung nicht den gesetzlichen Mindestlohn, begründet dies von Gesetzes wegen einen Anspruch auf Differenzvergütung, wenn der oder die Arbeitnehmer*in in der Abrechnungsperiode für die geleisteten Arbeitsstunden im Ergebnis nicht mindestens den in § 1 Absatz 2 Satz 1 MiLoG vorgesehenen Bruttolohn erhält (vergleiche BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 18 f. mwN).

    Das Mindestlohngesetz regelt damit eigenständig die Rechtsfolge einer Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns, indem mit § 1 Absatz 1 MiLoG eine Anspruchsgrundlage formuliert wird (vergleiche BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 20 mwN).

    Der oder die Arbeitgeber*in hat den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt, wenn die für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit dem gesetzlichen Mindestlohn ergibt (vergleiche BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 22 mwN).

    - 5 AZR 716/15 - Rn. 24).

    Die gesetzliche Vergütungspflicht des Mindestlohngesetzes differenziert dabei nicht nach dem Grad der tatsächlichen Inanspruchnahme (vergleiche BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 28 f. mwN).

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
    Denn der oder die Arbeitgeber*in muss sich Leistung und Vergütung von Arbeitsstunden nicht aufdrängen lassen und der oder die Arbeitnehmer*in kann seinen oder ihren Vergütungsanspruch nicht selbst bestimmen (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13).

    Von dem oder der Arbeitgeber*in veranlasst oder diesem oder dieser zuzurechnen sind Arbeitsstunden nur, wenn sie von dem oder der Arbeitgeber*in angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 14 mwN).

    Dabei begründet allein die Anwesenheit des oder der Arbeitnehmer*in im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, die Arbeitsstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 17 mwN).

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
    Daher gebietet der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung nationalen Rechts (siehe dazu z.B. EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 58 f. sowie BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 17 ff. jeweils mwN) ein weiteres Verständnis der deutschen Regelung in § 2 Nr. 1 AEntG.
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
    Die insoweit darlegungspflichtige Beklagte (dazu BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 17) hat nicht vorgetragen, wann die Klägerin dieses von ihr, der Beklagten, veranlasste Aufgabenspektrum nicht ausgefüllt hat.
  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
    Maßgeblich ist, ob für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vergleiche BAG 11. November 2014 - 3 AZR 404/13 - Rn. 31 mwN; ähnlich auch BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Rn. 53).
  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
    Das ILO-Übereinkommen 189 ist wie alle Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Auslegung nationalen Rechts zu berücksichtigen (vergleiche BVerfG (Bundesverfassungsgericht) 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. (und andere) - Rn. 206, 209).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
    Daher gelten die Deutschen vorbehaltenen Grundrechte auch für andere Unionsbürger*innen, soweit sie im Anwendungsbereich des Unionsrechts tätig werden (BVerfG 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 - Rn. 75 ff.).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
    Ein Verzicht auf die Erhebung von Arbeitszeitdaten ist keine zu respektierende Ausübung der Organisations- und Leitungsmacht des oder der Arbeitgeber*in (vergleiche BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - Rn. 65).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
    Artikel 31 Absatz 1 der GR-Charta garantiert Arbeitnehmer*innen ein Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen (vergleiche zu dieser Bestimmung BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 29; BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 47).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
    Das rechtfertigt sich daraus, dass der Individualarbeitsvertrag vielfach ein unzureichendes Instrument zur Begründung eines sozial angemessenen Arbeitsverhältnisses darstellt (vergleiche BVerfG 6. Oktober 1987 - 1 BvR 1086/82 ua. - Rn. 102).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1161/17

    Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13

    Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der

  • BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18

    Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss

  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 61/16

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung: Vereinbarkeit einer

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    Auf die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. August 2020 - 21 Sa 1900/19 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22981
LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19 I (https://dejure.org/2022,22981)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19 I (https://dejure.org/2022,22981)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2022 - 21 Sa 1900/19 I (https://dejure.org/2022,22981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 242 BGB, § ... 286 Absatz 1 ZPO (Zivilprozessordnung), § 140 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 SGB XI, § 287 ZPO, § 14 SGB XI, § 448 ZPO, §§ 447, 448 ZPO, §§ 291, 288 Absatz 1 Satz 2, § 247 BGB, § 253 Absatz 1, § 261 Absatz 1 ZPO, § 92 Absatz 1, § 97 Absatz 1 ZPO, § 72 Absatz 2 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz)

  • rechtsportal.de

    Mindestlohn - Bereitschaftsdienst - ausländische Betreuungskräfte

  • rechtsportal.de

    ZPO § 97 Abs. 1
    Vergütung von ausländischen Pflegekräften in deutschen Privathaushalten; Mehrarbeit als vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst; Anspruch auf Mindestlohn auch für weitere Stunden für ausländische private Haushaltskräfte; Konkludente Billigung von Mehrarbeit durch ...

Kurzfassungen/Presse (13)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung (24-Stunden-Pflege)

  • lto.de (Kurzinformation)

    "24-Stunden-Pflegekraft" muss auch Lohn für 24 Stunden erhalten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung (24-Stunden-Pflege)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mindestlohn; Bereitschaftsdienst; ausländische Betreuungskräfte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung von ausländischen Pflegekräften in deutschen Privathaushalten; Mehrarbeit als vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst; Anspruch auf Mindestlohn auch für weitere Stunden für ausländische private Haushaltskräfte; Konkludente Billigung von Mehrarbeit durch ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    24-Stunden-Pflegerin steht Bezahlung für 24 Stunden zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Volles Gehalt für Pflegerin trotz abweichendem Arbeitsvertrag

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf eine Vergütung der tatsächlichen Arbeitszeit nach dem Mindestlohn für 24-Stunden-Pflege

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung (24-Stunden-Pflege)

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Häusliche 24-Stunden-Pflegekraft - Nachweisbar gearbeitete Stunden müssen vergütet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    24h Bereitschaftsdienst muss vollständig vergütet werden!

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: 24-Stunden-Vergütung für 24 Stunden häusliche Pflege

Sonstiges (3)

  • dgbrechtsschutz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Für Bereitschaftszeiten in der Pflege gilt der gesetzliche Mindestlohn

  • dgbrechtsschutz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren wegen Mindestlohnes bei 24-Stunden-Betreuung vertagt

  • dgbrechtsschutz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mindestlohn für 24-Stunden-Pflege: Das Verfahren geht weiter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19
    Folgeentscheidung nach Zurückverweisung durch BAG 24.06.2021 - 5 AZR 505/20.

    Auf die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - das zweitinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Insbesondere ist das erkennende Gericht international zuständig (BAG (Bundesarbeitsgericht) 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. (Randnummer) 18 ff.).

    a) Der gesetzliche Mindestlohn ist nach dem insoweit maßgeblichen deutschen Recht (dazu BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 32 ff.) für im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit ("Normalarbeitszeit") geleistete Arbeitsstunden sowie für Mehr- bzw. (beziehungsweise) Überstunden zu zahlen, die von dem oder der Arbeitgeber*in angeordnet oder ihm oder ihr zumindest zuzurechnen sind (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 f.).

    Das sind Zeiten, in denen sich der oder die Arbeitnehmer*in an einem von dem oder der Arbeitgeber*in bestimmten Ort aufhalten muss, um im Bedarfsfalle die Arbeit von sich aus oder auf Aufforderung aufzunehmen (vergleiche BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 35).

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19
    a) Der gesetzliche Mindestlohn ist nach dem insoweit maßgeblichen deutschen Recht (dazu BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 32 ff.) für im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit ("Normalarbeitszeit") geleistete Arbeitsstunden sowie für Mehr- bzw. (beziehungsweise) Überstunden zu zahlen, die von dem oder der Arbeitgeber*in angeordnet oder ihm oder ihr zumindest zuzurechnen sind (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 f.).

    Zuzurechnen sind Arbeitszeiten, die der oder die Arbeitgeber*in gebilligt oder geduldet hat oder die jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren und damit konkludent angeordnet worden sind (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 14 und 17).

    Eine konkludente Anordnung ist gegeben, wenn der oder die Arbeitnehmer*in die angewiesene Arbeit in der Normalarbeitszeit unter Ausschöpfung seiner oder ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit nicht oder nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens leisten konnte (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 17).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die konkludente Anordnung von Arbeitszeit liegt bei dem oder der Arbeitnehmer*in (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn.15).

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19
    Abgesehen davon, dass unklar ist, wann und wie die Beklagte mit der Klägerin eine derartige Vereinbarung getroffen haben will, setzt Vertrauensarbeitszeit voraus, dass der Zeitrahmen, in dem eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen ist, erheblich größer ist als die für die Erbringung der Arbeitsleistung benötigte Zeit und dass der oder die Arbeitnehmer*in innerhalb dieses Zeitrahmens den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ohne Kontrolle grundsätzlich selbst bestimmen kann (vergleiche BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 30 mwN (mit weiteren Nachweisen)).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 21 Sa 1900/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32123
LAG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 21 Sa 1900/19 (https://dejure.org/2020,32123)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.09.2020 - 21 Sa 1900/19 (https://dejure.org/2020,32123)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. September 2020 - 21 Sa 1900/19 (https://dejure.org/2020,32123)
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 21 Sa 1900/19   

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https://dejure.org/2022,35117
LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 21 Sa 1900/19 (https://dejure.org/2022,35117)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2022 - 21 Sa 1900/19 (https://dejure.org/2022,35117)
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