Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2217
OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02 (https://dejure.org/2003,2217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2003 - 28 U 150/02 (https://dejure.org/2003,2217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 28 U 150/02 (https://dejure.org/2003,2217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 5; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 323; ; BGB § 326 Abs. 5; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 433; ; BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 474 Abs. 1 S. 1

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Konkurrenz zwischen Sachmängelhaftung und culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II BGB) nach neuem Schuldrecht, Fehlerbegriff (Beschaffenheitsbegriff) des § 434 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autokauf - Rückabwicklung bei verschwiegenem Einzelimport

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Verschweigens der Tatsache, dass es sich bei einem verkauften Neuwagen um einen Einzelimport aus Italien handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Importfahrzeuge ist hinzuweisen!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufklärungspflichten beim Verkauf von Gebrauchtwagen aus Re-Import; Rücktritt wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss (c.i.c.); Rückabwicklung des Kaufvertrages; Fahrzeugherkunft als Sachmangel; Preisbildender Faktor

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Informationspflichten - Auf Importeigenschaft hinweisen!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Importeigenschaft verschwiegen: Rückabwicklung nach neuem Sachmängelrecht oder aus c.i.c.?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3424 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1360
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 30.03.1999 - 4 U 632/98

    Vorvertragliche Hinweispflichten eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02
    Angesichts dessen durfte der Kläger nach Treu und Glauben - auch ungefragt - eine Aufklärung über den Import des Fahrzeugs und die Eintragung im Kraftfahrzeugbrief von der Beklagten erwarten (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1063 für den Fall der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über den Import eines Fahrzeuges aus dem Ausland und dessen deutlich niedrigerem Marktpreis;… Reinking/Eggert, Rn. 449, 1694).

    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß das Verschweigen eines wertmindernden Umstandes den Kaufentschluß zumindest mitbeeinflußt (BGH, NJW 1995, 2361, 2362; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1063, 1064).

  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl. …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß das Verschweigen eines wertmindernden Umstandes den Kaufentschluß zumindest mitbeeinflußt (BGH, NJW 1995, 2361, 2362; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1063, 1064).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02
    Die Eigenschaft/der Umstand muß in der Beschaffenheit der Kaufsache wurzeln und ihr unmittelbar (physisch) auf eine gewisse Dauer anhaften (…vgl. Palandt/Putzo, a.a.O., Rdn. 11;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdn. 179; Reinking, Die Haftung des Autoverkäufers für Sach- und Rechtsmängel nach neuem Recht, DAR 2002, 15, 16; ständige Rechtsprechung des BGH zum vor dem 01.01.2002 geltenden Recht, z.B. NJW 1992, 2564 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05

    Reimporteigenschaft eines Kfz darf nicht verschwiegen werden

    () Nach der bisherigen Rechtsprechung stellt die Reimporteigenschaft eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen solchen offenbarungspflichtigen Umstand dar (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 f.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360, 1361; LG Düsseldorf DAR 2003, 420 f.).

    Die Eigenschaft bzw. der Umstand muss in der Beschaffenheit der Kaufsache wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (Urteil des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Mai 2003, Az.: 28 U 150/02, zitiert nach juris Rz. 5 [= NJW-RR 2003, 1360 f.]).

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 28 U 125/04

    Verkauf eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs unter wahrheitswidriger …

    Dabei geht der Senat weiterhin mit der "engen" Auffassung davon aus, dass die Kaufsache selbst Bezugsgegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung sein muss und Umstände außerhalb der Kaufsache, die lediglich aufgrund allgemeiner Kriterien rechtliche Folgen für den Käufer auslösen, ausscheiden (vgl. Urt. v. 13.05.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360; ferner: Huber, AcP 202 (2002), 179, 227 f.;… Bamberger/Roth-Faust, BGB, 2003, § 434, Rn. 23; Grigoleit/Herresthal, JZ 2003, 118, 124; a.A. etwa Berger, JZ 2004, 276 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 28 U 66/16

    Minderung des Kaufpreises für einen gebrauchten PKW wegen Reimports aus dem …

    Rn. 23 Der Umstand, ob es sich bei einem verkauften Gebrauchtfahrzeug um ein Import-Fahrzeug handelt, begründet schon deshalb keinen Sachmangel, weil es dabei nicht um eine dem Fahrzeug anhaftende Beschaffenheit geht (so schon Senat, Urt. v. 13.05.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360;… OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08, BeckRS 2008, 41988; KG, Beschl. v. 29.08.2011, 20 U 130/11, BeckRS 2015, 02610).
  • OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08

    Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkauf und Offenbarungspflicht bei …

    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (…vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Da allerdings die Neuregelung des Sachmangelbegriffs den nach alter Rechtslage geltenden Fehlerbegriff nicht verändern wollte und die Neuregelung dem subjektiv objektiven Fehlerbegriff folgt, ist auch weiterhin der Beschaffenheitsbegriff restriktiv im vorgenannten Sinne aufzufassen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360 ).

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 10 U 11/21

    Culpa in contrahendo: Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers für die Richtigkeit …

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug importiert worden ist, überhaupt einen Sachmangel begründen kann oder ob das - da der Umstand dem Fahrzeug nicht in ausreichender Weise selbst anhaftet - nicht möglich ist (so OLG Hamm, Urt. v. 13.5.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360, 1361;… OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08; KG, Beschl. v. 29.8.2011, 20 U 13/11; siehe zum Ganzen auch Vuia, DS 2015, 111, 117).

    Rn. 33 Zum einen kommt nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Pflicht des Verkäufers zu einem Hinweis auf einen (Re-)Import nur in Betracht, wenn das Fahrzeug deshalb auf dem inländischen Markt weniger wert ist als ein für diesen produziertes Auto (…vgl. OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08; KG, Beschl. v. 29.8.2011, 20 U 13/11; OLG Köln, Beschl. v. 23.6.2014, 19 U 3/14; siehe auch OLG Hamm, Urt. v. 13.5.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360, 1361; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.1.2021, 8 U 85/17; Vuia, DS 2015, 111, 117).

  • OLG Koblenz, 16.05.2023 - 3 U 151/23

    Schadensersatzhaftung eines Gebrauchtwagenhändler wegen Verletzung der …

    Die Abweichung zwischen Halter und Eigentümer verbunden mit dem ausländischen Wohnsitz des Eigentümers stellt keine dem Fahrzeug anhaftende Beschaffenheit und damit auch keinen Sachmangel dar (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2003 - 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360, zur Frage, ob der Import eines KFZ einen Sachmangel darstellt).
  • OLG Köln, 15.05.2014 - 19 U 3/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein reimportiertes Fahrzeug

    Oberlandesgericht, Urt. v. 23.10.2008 - 1 U 118/08 - juris; OLG Hamm, Urt. v. 13.05.2003 - 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360 f.).
  • OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10

    Räumpflicht bei Gehweg mit geringer Verkehrsbedeutung und Haftung bei Verstoß

    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (…vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Da allerdings die Neuregelung des Sachmangelbegriffs den nach alter Rechtslage geltenden Fehlerbegriff nicht verändern wollte und die Neuregelung dem subjektiv objektiven Fehlerbegriff folgt, ist auch weiterhin der Beschaffenheitsbegriff restriktiv im vorgenannten Sinne aufzufassen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360).

  • LG Kiel, 17.02.2012 - 12 O 277/11

    Zur Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs wegen arglistiger Täuschung über …

    Im Hinblick darauf, dass schon seit Jahrzehnten in Deutschland Fahrzeuge auch bei Händlern im Ausland bezogen werden und dies immer weiter zunimmt, kann ausgeschlossen werden, dass dies sich generell mindernd auf den Verkehrswert auswirkt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, 1 U 118/08, zitiert nach juris; siehe schon OLG Hamm 28 U 150/02, zitiert nach juris, das nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgeführt hat, dass bereits seit 2002 eine Änderung des Marktverhaltens bezüglich der "Importfahrzeuge" festzustellen sei).
  • OLG Jena, 09.08.2006 - 2 U 1153/05

    Rechtsmängelhaftung und Rücktrittsrecht

    Das OLG Hamm wendet § 311 Abs. 2 BGB dann an, wenn die Voraussetzungen des Gewährleistungsrechts nicht vorliegen (NJW-RR 03, 1360: Importwagen).
  • OLG Köln, 23.06.2014 - 19 U 3/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein reimportiertes Fahrzeug

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 103/07

    Kein Mangel des Gebrauchtfahrzeuges wegen Eigenschaft als Reimportfahrzeug - …

  • LG Köln, 12.12.2013 - 27 O 30/13

    Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages; Ausschluss der Sachmängelgewährleistung …

  • OLG Zweibrücken, 30.11.2020 - 8 U 85/17

    Keine generelle Aufklärungspflicht des Kfz-Verkäufers über "Reimport"

  • OLG Frankfurt, 15.05.2013 - 15 U 205/12

    Zur Frage, wann ein Leasingvertrag nach § 138 I BGB unwirksam sein kann

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht