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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21597
BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16 (https://dejure.org/2017,21597)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2017 - 3 A 1.16 (https://dejure.org/2017,21597)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 (https://dejure.org/2017,21597)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEG §§ 18, ... 20; Aarhus-Konvention Art. 9 Abs. 2; BImSchG § 41 Abs. 1, Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 2, § 50; 16. BImSchV 1990 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 3 Satz 1, Anlage 2 zu § 3 (Schall 03 1990); 16. BImSchV 2014 § 4 Abs. 3 Satz 1; EMRK Art. 6 Abs. 1; DIN 4150 Teil 2; UmwRG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3, Abs. 4 Satz 1, § 5; UVPG § 6 Abs. 2, Abs. 3, § 9 Abs. 1 Satz 4, §§ 11, 12; VwVfG § 10 Satz 2, § 68 Abs. 1 Satz 1, § 73 Abs. 6 Satz 6, § 74 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3; VwGO § 104 Abs. 3 Satz 2
    Abschnittsbildung; Anhaltswerte der DIN 4150; Anstoßwirkung; Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Auslegung von Planunterlagen; Baukosten; Baulärmgutachten; Betriebsaufnahme; Betriebsbeschränkungen; Betriebsprogramm; Beurteilungspegel; Beweisanträge; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anfechtung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (Wiederaufbau der Dresdner Bahn, PFA 2

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 AEG, § 20 AEG, Art 9 Abs 2 UmwAÜbk, § 41 Abs 1 BImSchG, § 41 Abs 2 BImSchG
    Anfechtung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (Wiederaufbau der Dresdner Bahn, PFA 2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (hier: Ausbau Knoten Berlin, Berlin Südkreuz - Blankenfelde (Wiederaufbau der Dresdner Bahn)); Erledigung des Entscheidungsvorbehalts nach § 74 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (hier: Ausbau Knoten Berlin, Berlin Südkreuz - Blankenfelde (Wiederaufbau der Dresdner Bahn)); Erledigung des Entscheidungsvorbehalts nach § 74 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG ) mit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Anfechtung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (Wiederaufbau der Dresdner Bahn, PFA 2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • datev.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

Sonstiges

  • Bundesverwaltungsgericht PDF, S. 48 (Verfahrensmitteilung)

    Ausbau Eisenbahnknoten Berlin, Berlin Südkreuz - Blankenfelde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 270
  • DVBl 2018, 187
  • DÖV 2018, 163
 
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Wird zitiert von ... (152)Zitiert selbst (56)

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
    Ein solches Baulärm- oder Bauimmissionsgutachten setzt eine Ausführungsplanung voraus, die ein Vorhabenträger ohne gesicherte Rechtsposition, die er erst mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erlangt, grundsätzlich nicht erstellen muss (vgl. Senatsurteil vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:080916U3A5.15.0] - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 29).

    Zudem müssen die Unterlagen so aussagekräftig sein, dass potenziell Betroffenen ein Interesse, Einwendungen zu erheben, bewusst werden kann (stRspr, vgl. Senatsurteil vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - a.a.O. Rn. 27).

    Dies hat der Senat im Urteil vom 8. September 2016 (BVerwG 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 48 ff.) im Einzelnen begründet.

    Das Schutzregime der §§ 41 ff. BImSchG gilt nur für Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 79 m.w.N.).

    Bei Einhaltung der empfohlenen Werte kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass erhebliche Belästigungen von Menschen und Schäden an Gebäuden durch Erschütterungen in Wohnungen und vergleichbar genutzten Räumen vermieden werden (BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 80 m.w.N.).

    Das ist von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt (BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 82 m.w.N.).

    Die Verhältnismäßigkeit weitergehender Schutzmaßnahmen in diesem Sinne hat die Planfeststellungsbehörde auf der Grundlage der Variantenuntersuchungen des Gutachters der Beigeladenen vom 12. November 2012 und 18. März 2015 (PFB Anlage 10.2) wegen des ungünstigen Verhältnisses von Mehrkosten zu zusätzlich gelösten Schutzfällen (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 60 m.w.N.) ohne Rechtsfehler verneint (PFB S. 275).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
    Lässt das nationale Recht die Aufteilung und abschnittsweise Planung eines Gesamtvorhabens zu, fordert weder das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung noch das Unionsrecht im Planfeststellungsverfahren für den ersten Abschnitt eine übergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung schon für die weiteren Abschnitte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:280416U9A9.15.0] - BVerwGE 155, 91 Rn. 42 ff. m.w.N.).

    Seit 2014 standen mit der Verkehrsprognose 2030 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - abrufbar von www.bmvi.de - zwar aktuellere Zahlen zur Verfügung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 166); es ist jedoch nicht dargetan und auch nicht ersichtlich, dass diese im Zeitpunkt der Planfeststellung so aufbereitet waren, dass sich aus ihnen belastbare Aussagen über lokale Verkehrsströme hätten ableiten lassen.

    Rn. 122 (1) Die anzuwendende Methodik ist nicht normativ vorgegeben; sie hängt maßgebend von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalls ab (BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 129 …und vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 59 ff.).

    Ob und in welchem Umfang neu kartiert werden muss, hängt von den Ergebnissen dieser Überprüfung ab (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 63, 68, 91, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 149 …und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 45 f.).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 …und vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:151216U4A4.15.0] - NVwZ 2017, 708 Rn. 32).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
    Gerade insoweit bestehen aber, was auch in den vorgelegten Studien zum Ausdruck kommt, Unsicherheiten in der Lärmwirkungsforschung, die den Spielraum der Normgeber, Grenzwerte zu setzen und erst bei deren Überschreitung Schutz vorzusehen, eröffnen und nicht einengen (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 81 Rn. 52).

    Diese richten sich nach der Art des Gebietes und den weiteren konkreten tatsächlichen Verhältnissen (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 81 Rn. 27).

    Maßnahmen zum Erschütterungsschutz können nur dann verlangt werden, wenn die Erschütterungsbelastung sich durch den Ausbau in beachtlicher Weise erhöht und gerade in dieser Erhöhung eine zusätzliche, dem Betroffenen billigerweise nicht mehr zumutbare Belastung liegt (stRspr, BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 81 Rn. 28).

    Diese Erhöhung rechtfertigt sich daraus, dass eine Zusatzbelastung von 25% nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis die Wahrnehmungsschwelle für Unterschiede der Beurteilungsschwingstärke darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 81 Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
    Das Gericht hat Bestandserfassungen und Auswirkungsprognosen hinzunehmen, sofern sie im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulänglich oder gar ungeeignet erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (…BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - a.a.O. Rn. 65 und vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:210116U4A5.14.0] - BVerwGE 154, 73 Rn. 146).

    Rn. 127 b) Dass unter den Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 VwVfG auch die Festsetzung weiterer Kompensationsmaßnahmen einer ergänzenden Entscheidung vorbehalten werden darf, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 und vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 155; Beschluss vom 30. August 1994 - 4 B 105.94 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 31 S. 9 ff.).

    Sie muss vielmehr selbst alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen berücksichtigen und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen berührten öffentlichen und privaten Belange einstellen (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 168 f.).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
    Rn. 38 a) Planänderungen zwischen der Auslegung der Planunterlagen und dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erfordern nicht in jedem Fall die Wiederholung eines vorausgegangenen Anhörungsverfahrens im Sinne des § 73 VwVfG (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:101116U9A18.15.0] - BVerwGE 156, 215 Rn. 25 m.w.N.).

    Rn. 51 aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist grundsätzlich anerkannt, dass ein Vorhabenträger im Straßen- und Schienenwegerecht ein Gesamtvorhaben planungsrechtlich in Abschnitte aufteilen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 31 ff. m.w.N.).

    Ob und in welchem Umfang neu kartiert werden muss, hängt von den Ergebnissen dieser Überprüfung ab (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 63, 68, 91…, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 149 und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 45 f.).

  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
    Eine schlichte Fortschreibung würde den Verhältnissen nicht gerecht, weil nach Kriegsende massive Änderungen der Netzstrukturen im Berliner Raum stattgefunden haben (dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 28 ff.).

    Sie hat damit auf einen Gesichtspunkt abgestellt, der nach gefestigter Rechtsprechung im Rahmen der Abwägung gemäß § 18 Satz 2 AEG berücksichtigt werden muss; denn zu den von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangen gehört auch das Interesse an einer kostengünstigen Lösung (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 24).

    Unter welchen weiteren Voraussetzungen die Kosten den Ausschlag geben dürfen, kann allerdings nicht losgelöst von der objektiven Gewichtigkeit der zu schützenden, vom Vorhaben nachteilig betroffenen Belange beurteilt werden und bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 - a.a.O. S. 24).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
    Dies gilt auch, soweit es um die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle geht (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 376 f.).

    Lediglich dann, wenn ein neuer oder zu ändernder Verkehrsweg im Zusammenwirken mit vorhandenen Vorbelastungen anderer Verkehrswege insgesamt eine Belastung hervorruft, die den kritischen Bereich der Gesundheitsgefährdung erreicht oder zu einem Eingriff in die Substanz des Eigentums führt, darf es mit einer bloß sektoralen Betrachtung nicht sein Bewenden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 389 f., 394 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
    Rn. 122 (1) Die anzuwendende Methodik ist nicht normativ vorgegeben; sie hängt maßgebend von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalls ab (…BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 129 und vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 59 ff.).

    Das Gericht hat Bestandserfassungen und Auswirkungsprognosen hinzunehmen, sofern sie im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulänglich oder gar ungeeignet erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - a.a.O. Rn. 65 …und vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:210116U4A5.14.0] - BVerwGE 154, 73 Rn. 146).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
    Eine besondere Form ist insoweit nicht vorgeschrieben (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 35).

    Ausreichend ist eine Prognose, die nach Art eines vorläufig positiven Gesamturteils ergibt, dass dem Gesamtvorhaben in den nachfolgenden Abschnitten keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (BVerwG, Urteile vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 151 und schon vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011 ).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
    Rn. 151 Dessen Gebot, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen so weit wie möglich vermieden werden (§ 50 Satz 1 BImSchG), kann auch durch Gradientenabsenkungen der Trasse sowie Tief- oder Troglagen Rechnung getragen werden (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248 ).

    Bei der Entscheidung für die eine oder andere Planungsvariante dürfen Kostengesichtspunkte sogar den Ausschlag geben (stRspr, BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2005 - 4 A 4.04 - BVerwGE 123, 37 und vom 28. Januar 1999 - 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter; …

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …

  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für …

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg …

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert; …

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung; …

  • BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10

    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff; …

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 18.11

    Vereinigung; Klagebefugnis; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltschutz; …

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 5.15

    Anforderungen an die Begründung eines Planfeststellungsbeschlusses; …

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der …

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …

  • BVerwG, 14.11.2001 - 11 A 31.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Lärmschutz; Erschütterungsschutz; …

  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld; …

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 71.07

    Klagen gegen den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen …

  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 28.10

    Lärmpegelbildung beim Bau öffentlicher Straßen

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 24.11

    Kein zusätzlicher Lärmschutz für die Anlieger der U-Bahnhofbaustelle Unter den …

  • BVerwG, 22.08.2007 - 9 B 8.07

    Besonders überwachtes Gleis; Lärmminderung; Korrekturwert; Gleispflegeabschlag; …

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16

    Erstmalige Zulassung von Flugverkehr in den Nachtrandstunden; ehemaliger …

  • OVG Berlin, 08.02.1991 - 2 S 18.90

    Immissionsschutzrecht, Eisenbahnrecht, - Neubau, - wesentliche Änderung, - S-Bahn …

  • BVerwG, 29.04.2003 - 9 B 59.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des Grundsatzes …

  • RG, 05.04.1889 - 661/89

    Ist der Widerstand gegen Waldeigentümer, gegen Forst- oder Jagdberechtigte, oder …

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet; …

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 10.12

    Planfeststellung für Hafen Köln-Godorf aufgehoben

  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer; …

  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester …

  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des …

  • BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91

    Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und …

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen …

  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung …

  • BVerwG, 03.12.2008 - 10 B 13.08

    Antrag auf Zulassung einer Revision wegen Nichtberücksichtigung der Gefährdung …

  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 66.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligtenfähigkeit einer als nicht rechtsfähige …

  • EGMR, 05.02.2004 - 54039/00

    MORSCHER v. AUSTRIA

  • BVerwG - 3 A 2.16 (anhängig)

    Ausbau Eisenbahnknoten Berlin, Berlin Südkreuz - Blankenfelde

  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 22 A 19.40034

    Zur Abgrenzung von planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan und …

    Rn. 171 3.2.2.1 Das Bundesverwaltungsgericht hat den Schienenbonus mit Blick auf Vorhaben zum Eisenbahnbau einschließlich der Übergangsregelung in § 43 Abs. 1 Satz 2 BImSchG ausdrücklich als verfassungsgemäß angesehen (…vgl. BVerwG, U.v. 8.9.2016 - 3 A 5.15 - juris Rn. 48 ff. m.w.N. in Rn. 50; U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 69 ff.).

    Es hat dabei den weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetz- und Verordnungsgebers berücksichtigt, der hier nicht überschritten sei (…U.v. 8.9.2016 - 3 A 5.15 - juris Rn. 51 ff.; U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 70).

    Eine solche Verletzung könnte aber gerichtlich nur festgestellt werden, wenn öffentliche Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen würden oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 70 m.w.N.).

    Erkenntnisse, dass bei einer Anwendung des Schienenbonus verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbare Risiken mit Blick auf Gesundheitsgefährdungen bestehen, liegen aber nicht vor (vgl. zu Eisenbahnen BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 70; dass für Straßenbahnen etwas Anderes gelten sollte, ist weder dargelegt noch ersichtlich).

    Die dadurch ausgedrückte normative Verbindlichkeit könnte nur durch einen zur Nichtigkeit führenden Widerspruch zu höherrangigem Recht beseitigt werden (BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 61).

    Der Verordnungsgeber ist bei seinen Vorgaben für das Berechnungsverfahren hierauf nicht verpflichtet (vgl. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG; BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 61).

    Dem Gesetz- und Verordnungsgeber steht bei der Bestimmung des Rechenverfahrens zur Ermittlung der Immissionsbelastung ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der einer gerichtlichen Nachprüfung nur begrenzt offensteht (BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 62 m.w.N.).

    Auch die Ermittlung von Spitzenpegeln, wie sie die Kläger wünschen, ist nach der Schall 03 nicht vorgesehen (s. zur Vereinbarkeit der Regelung mit höherrangigem Recht BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 64 ff.).

    Die Aussagekraft des Gutachtens wird nur unter der Voraussetzung erschüttert, dass konkrete Fehler der Berechnung oder der Berechnungsgrundlagen aufgezeigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 78).

    Aus dem von den Klägern zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 73 ergibt sich nichts Anderes.

    Nur dann, wenn ein neuer Verkehrsweg im Zusammenhang mit vorhandenen Vorbelastungen anderer Verkehrswege insgesamt eine Belastung hervorruft, die den kritischen Bereich der Gesundheitsgefährdung erreicht oder zu einem Eingriff in die Substanz des Eigentums führt, darf es mit einer bloß sektoralen Betrachtung nicht sein Bewenden haben (BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 85;… B.v. 24.11.2010 - 4 BN 28.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Die Planfeststellungsbehörde hat die vom Vorhabenträger aufgrund seiner Gestaltungsfreiheit getroffene Abwägungsentscheidung - als planerische Entscheidung - abwägend nachzuvollziehen; dabei darf sie sich nicht auf die Kontrolle zurückziehen, ob sich eine andere als die gewählte Variante als offensichtlich bessere Lösung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 131).

    Mit Blick auf die Auswahl einer bestimmten Trasse sind sie nur dann überschritten, wenn der Behörde bei der Auswahl infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, U.v. 9.11.2017 - 3 A 4.15 - juris Rn. 98; U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 129 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 11.7.2016 - 22 A 15.40033 - juris Rn. 33).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 129 m.w.N.).

    Die damit angesprochene Zumutbarkeitsschwelle ist bei Einwirkungen durch Erschütterungen nicht durch gesetzliche Grenzwerte festgelegt, sondern nach den Verhältnissen im Einzelfall zu bestimmen (BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 96;… U.v. 8.9.2016 - 3 A 5.15 - juris Rn. 79).

    Danach kann die Bewältigung nachteiliger Wirkungen durch ein Planvorhaben, deren Ausmaß sich im Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht zuverlässig prognostizieren lässt, auf einen späteren Zeitpunkt, zu dem sich diese genauer ermitteln lassen, verschoben werden (…vgl. BayVGH, U.v. 11.7.2016 - 22 A 15.40033 - juris Rn. 76; zum noch weitergehenden Entscheidungsvorbehalt nach § 74 Abs. 3 VwVfG BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 113;… U.v. 8.9.2016 - 3 A 5.15 - juris Rn. 81 ff.).

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven …

    Als Anlage zur Verkehrslärmschutzverordnung ist die Schall 03 1990 Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Lärmschutzkonzepts für Schienenwege und mit normativer Verbindlichkeit ausgestattet, die nur durch einen zur Nichtigkeit führenden Widerspruch zu höherrangigem Recht, namentlich den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gesundheitsschutzes, beseitigt werden kann (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 59 ff.).

    Daher ist es unerheblich, ob die Schall 03 1990 - wie es die Kläger in Abrede stellen - das Schallausbreitungsmodell der ISO 9613-2 berücksichtigt, selbst wenn dieses Regelwerk den Stand der Technik verkörpern würde (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 61).

    Dem Gesetz- und Verordnungsgeber steht nach gefestigter Rechtsprechung nicht nur bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte, sondern auch bei der Bestimmung des Rechenverfahrens zur Ermittlung der Immissionsbelastung ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der einer gerichtlichen Nachprüfung nur begrenzt offensteht (…vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 59 Rn. 28 und vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 62).

    Dies gilt auch, soweit es um die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle geht (…BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 376 f. und vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 65).

    Rn. 63 Dass der Gesetz- und Verordnungsgeber Mittelungspegel weiterhin für geeignet erachtet, innerhalb des Konzepts der §§ 41 ff. BImSchG und der Verkehrslärmschutzverordnung für die angestrebte Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu sorgen, zeigt der Umstand, dass auch die Neufassung der Schall 03 aus dem Jahr 2014 (Anlage 2 der 16. BImSchV i.d.F. von Art. 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014, BGBl. I S. 2269) ausschließlich Mittelungspegel für maßgebend erachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 65).

    Insbesondere folgt ein solcher Ausnahmefall nicht allein daraus, dass Schienenverkehr intermittierende, also zeitlich schwankende Geräusche mit teils hohen Pegelspitzen hervorruft (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 66).

    Dies hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - (…Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 67 ff.) im Einzelnen dargelegt.

    Auch insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - (…Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 67 ff.) vollinhaltlich an (vgl. zum Ganzen auch BVerwG…, Urteil vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 50 ff.).

    Soweit die Kläger die Geeignetheit der vom Hersteller abgegebenen Konformitätserklärung bemängeln, ist festzuhalten, dass die Schall 03 1990 schon keine solche Konformitätserklärung fordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 77).

    Vielmehr genügt eine Plausibilisierung dahin, dass die rechnerischen Anforderungen der Schall 03 1990, insbesondere was die nötigen Eingangsdaten angeht, erfüllt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 78).

    Für die geforderte Annahme eines Unsicherheitszuschlages in Höhe von 2 dB(A) fehlt eine rechtliche Grundlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 72).

    Ein Baulärm- oder Bauimmissionsgutachten setzt vielmehr eine Ausführungsplanung voraus, die ein Vorhabenträger ohne gesicherte Rechtsposition, die er erst mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erlangt, grundsätzlich nicht erstellen muss (…vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 29 und vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 42).

    Auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist - entgegen der Auffassung der Kläger - nicht abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 87 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 AS 19.40035

    Planfeststellung für die Verlängerung einer Straßenbahnlinie

    Der Verordnungsgeber wolle etwaigen Ungenauigkeiten durch eine generelle Aufrundung der Gesamtbeurteilungspegel Rechnung tragen (s. hierzu BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16).

    Rn. 126 4.2.2.1 Das Bundesverwaltungsgericht hat den Schienenbonus mit Blick auf Vorhaben zum Eisenbahnbau einschließlich der Übergangsregelung in § 43 Abs. 1 Satz 2 BImSchG ausdrücklich als verfassungsgemäß angesehen (…vgl. BVerwG, U.v. 8.9.2016 - 3 A 5.15 - juris Rn. 48 ff. m.w.N. in Rn. 50; U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 69 ff.).

    Es hat dabei den weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetz- und Verordnungsgebers berücksichtigt, der hier nicht überschritten sei (…U.v. 8.9.2016 - 3 A 5.15 - juris Rn. 51 ff.; U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 70).

    Eine solche Verletzung könnte aber gerichtlich nur festgestellt werden, wenn öffentliche Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen würden oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 70 m.w.N.).

    Erkenntnisse, dass bei einer Anwendung des Schienenbonus verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbare Risiken mit Blick auf Gesundheitsgefährdungen bestehen, liegen aber nicht vor (vgl. zu Eisenbahnen BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 70; dass für Straßenbahnen etwas anderes gelten sollte, ist weder dargelegt noch ersichtlich).

    Aus dem von dem Antragsteller zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 73 ergibt sich nichts Anderes.

    Die Planfeststellungsbehörde hat die vom Vorhabenträger aufgrund seiner Gestaltungsfreiheit getroffene Abwägungsentscheidung - als planerische Entscheidung - abwägend nachzuvollziehen; dabei darf sie sich nicht auf die Kontrolle zurückziehen, ob sich eine andere als die gewählte Variante nur als offensichtlich bessere Lösung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 131).

    Mit Blick auf die Auswahl einer bestimmten Trasse sind sie nur dann überschritten, wenn der Behörde bei der Auswahl infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, U.v. 9.11.2017 - 3 A 4.15 - juris Rn. 98; U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 129 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 11.7.2016 - 22 A 15.40033 - juris Rn. 33).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 129 m.w.N.).

    Die damit angesprochene Zumutbarkeitsschwelle ist bei Einwirkungen durch Erschütterungen nicht durch gesetzliche Grenzwerte festgelegt, sondern nach den Verhältnissen im Einzelfall zu bestimmen (BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 96;… U.v. 8.9.2016 - 3 A 5.15 - juris Rn. 79).

    Danach kann die Bewältigung nachteiliger Wirkungen durch ein Planvorhaben gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG einer späteren Entscheidung vorbehalten werden, wenn ihr Eintreten konkret zu erwarten ist, ihr Ausmaß sich jedoch im Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht abschätzen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 113;… U.v. 25.5.2005 - 9 B 41.04 - juris Rn. 8 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 11.7.2016 - 22 A 15.40033 - juris Rn. 76).

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