Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,32188
BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23 (https://dejure.org/2023,32188)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2023 - 3 AZR 44/23 (https://dejure.org/2023,32188)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 (https://dejure.org/2023,32188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,32188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - leitender Angestellter

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebliche Altersversorgung - leitender Angestellter - Spätehenklausel - Mindestehedauer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 310 Abs 3 Nr 2 BGB, § 310 Abs 4 BGB, § 139 BGB, § 306 Abs 1 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - leitender Angestellter - Spätehenklausel - Mindestehedauer

  • IWW

    § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, §§ ... 305 ff. BGB, § 310 Abs. 4 BGB, § 258 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 5 Abs. 2, 3 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 2 AGG, 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 10 Satz 1, 2 und Satz 3 Nr. 4 AGG, § 10 Satz 1 AGG, § 10 Satz 2 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 306 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 139 BGB, 3 Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 1 AGG, § 307 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 46 Abs. 2a SGB VI, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, §§ 1310 ff. BGB, § 306 Abs. 3 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Hinterbliebenenversorgung - leitender Angestellter - Spätehenklausel - Mindestehedauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterbliebenenversorgung; leitender Angestellter; Spätehenklausel; Mindestehedauer; Betriebliche Altersversorgung; leitender Angestellter

  • rechtsportal.de

    Hinterbliebenenversorgung; leitender Angestellter; Spätehenklausel; Mindestehedauer; Betriebliche Altersversorgung; leitender Angestellter

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - leitender Angestellter

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Betriebsvereinbarung zur betrieblichem Altersversorgung - und der leitende Angestellte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - späte Ehe ausgeschlossen...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Spätehenklausel bei der betrieblichen Altersversorgung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dynamische Einordnungen von Verweisungen auf die für die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber geltenden Bestimmungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 1219
  • MDR 2024, 852
  • NZA 2024, 548
  • NZA-RR 2024, 276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 254/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23
    In der Entscheidung vom 2. Dezember 2021 (- 3 AZR 254/21 - Rn. 45, BAGE 176, 319) hat der Senat zuletzt offengelassen, ob die in dieser Sache in Rede stehende Mindestehedauerklausel ältere Arbeitnehmer stärker betrifft als jüngere.

    Schränkt der Arbeitgeber den danach betroffenen Personenkreis zulasten des Arbeitnehmers in einer Versorgungszusage ein, unterliegt diese Einschränkung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 14, BAGE 176, 319;… 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 22, BAGE 165, 345).

    Es muss eine Beeinträchtigung des Gerechtigkeitskerns einer Regelung vorliegen (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 16, BAGE 176, 319;… 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 50 mwN, BAGE 176, 1).

    Infolgedessen können die Anspruchsvoraussetzungen einer Hinterbliebenenrente enger als im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht beschrieben werden (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 17 f., BAGE 176, 319;… 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 51 mwN, BAGE 176, 1).

    Die Klausel ist daher auch nicht deswegen unwirksam, weil sie von den Voraussetzungen der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung in § 46 Abs. 2a SGB VI abweicht (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 19, aaO).

    Dieser wird durch die streitgegenständliche Einschränkung nicht gefährdet, sondern lediglich reduziert (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 20, BAGE 176, 319).

    Rn. 42 dd) Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich jedoch unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB durchzuführenden umfassenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 21, BAGE 176, 319;… 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 55 mwN, BAGE 176, 1).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 22, BAGE 176, 319;… 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42;… 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 165, 345)..

    Rn. 45 (a) Auf Seiten des Versorgungsberechtigten ist zunächst dessen rechtlich geschütztes Interesse zu berücksichtigen, das sich aus dem Näheverhältnis zu seinem Ehepartner ergebende typisierte Versorgungsinteresse entsprechend der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung ohne das Erfordernis einer einjährigen Mindestehedauer abzusichern (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 25, BAGE 176, 319;… 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 29, BAGE 165, 345).

    Der Arbeitnehmer kann unter Berücksichtigung der Wertungen des Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 6 Abs. 1 GG bis zu einem gewissen Grad darauf vertrauen, dass eine für den überlebenden Ehepartner zugesagte Versorgung nicht an überzogene weitere Anforderungen geknüpft wird (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 26, aaO). Dieses Interesse wird durch die Verknüpfung des Eintritts des Versorgungsfalls "Hinterbliebene" mit der Mindestehedauer insofern berührt, als ein gewisser Druck auf den Arbeitnehmer ausgeübt wird, möglichst früh zu heiraten (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 27, aaO).

    Die Dauer der Ehe beeinflusst auch nicht das Risiko des Arbeitgebers, wie lange eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen ist, da sie keinen Anhaltspunkt dafür bietet, wie groß der Altersunterschied der Ehepartner ist (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 28, aaO;… 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 31, aaO).

    Denn der Hinterbliebene wird dem Versorgungsberechtigten typischerweise nahe genug stehen, um zu den Umständen des Todes vorzutragen und Beweis antreten zu können (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 32, BAGE 176, 319).

    Dies ist der nach außen getragene, mit Rechtsverbindlichkeit versehene sowie staatlich geprüfte Akt der Eheleute, eine Ehe eingehen zu wollen (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 35, BAGE 176, 319).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Interesse des Arbeitgebers, den Kreis der Versorgungsberechtigten zu begrenzen und insbesondere Versorgungsehen von einer Hinterbliebenenversorgung auszunehmen, mit einer Frist von einem Jahr zwischen der Eheschließung und dem Tod des unmittelbar Versorgungsberechtigten unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertungen im Bereich der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung (§ 46 Abs. 2a SGB VI, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG) (noch) angemessen (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 34, BAGE 176, 319) berücksichtigt; der Senat hat diese Frist für "allenfalls rechtlich zulässig" gehalten (…BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 44, BAGE 165, 345).

    Eine solche Regelung kann nach der Rechtsprechung des Senats auf das Vorliegen von bestimmten Rückausnahmen - also der typischen objektiven Fälle, in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist - begrenzt werden (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 36 ff., BAGE 176, 319 zu nach der Eheschließung eingetretenem Unfalltod und Tod durch nach der Eheschließung aufgetretene Krankheit).

    Bietet die Klausel hingegen keine Möglichkeit, das Vorliegen des Todesfallrisikos im Zeitpunkt der Eheschließung zu widerlegen, sind die Interessen der Versorgungsberechtigten regelmäßig nicht hinreichend gewahrt (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 32, aaO).

    Denn der Versorgungsschuldner kann dem Hinterbliebenen die Darlegungs- und Beweislast für entsprechende Umstände zuweisen (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 32, BAGE 176, 319).

    Und selbst wenn man - zugunsten der Beklagten - die Regelung zur Mindestehedauer dahin ergänzend auslegte, dass die Unterschreitung der Mindestehedauer unschädlich ist, wenn der Versorgungsberechtigte an den Folgen eines nach der Eheschließung erlittenen Unfalls oder an einer Krankheit starb, die erst nach der Eheschließung eintrat (vgl. die der Senatsentscheidung vom 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - zugrundeliegende Versorgungszusage), stünde dies dem Anspruch der Klägerin nicht entgegen.

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23
    Schränkt der Arbeitgeber den danach betroffenen Personenkreis zulasten des Arbeitnehmers in einer Versorgungszusage ein, unterliegt diese Einschränkung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (…vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 14, BAGE 176, 319; 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 22, BAGE 165, 345).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (…BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 22, BAGE 176, 319;… 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42; 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 165, 345)..

    Rn. 45 (a) Auf Seiten des Versorgungsberechtigten ist zunächst dessen rechtlich geschütztes Interesse zu berücksichtigen, das sich aus dem Näheverhältnis zu seinem Ehepartner ergebende typisierte Versorgungsinteresse entsprechend der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung ohne das Erfordernis einer einjährigen Mindestehedauer abzusichern (…vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 25, BAGE 176, 319; 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 29, BAGE 165, 345).

    Die Dauer der Ehe beeinflusst auch nicht das Risiko des Arbeitgebers, wie lange eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen ist, da sie keinen Anhaltspunkt dafür bietet, wie groß der Altersunterschied der Ehepartner ist (…BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 28, aaO; 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 31, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Interesse des Arbeitgebers, den Kreis der Versorgungsberechtigten zu begrenzen und insbesondere Versorgungsehen von einer Hinterbliebenenversorgung auszunehmen, mit einer Frist von einem Jahr zwischen der Eheschließung und dem Tod des unmittelbar Versorgungsberechtigten unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertungen im Bereich der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung (§ 46 Abs. 2a SGB VI, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG) (noch) angemessen (…BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 34, BAGE 176, 319) berücksichtigt; der Senat hat diese Frist für "allenfalls rechtlich zulässig" gehalten (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 44, BAGE 165, 345).

    Rn. 56 bb) Es kann im Streitfall dahinstehen, ob die Streichung von Abschn. VII Ziff. 1 Buchst. a Satz 2 Alt. 2 VO 83 für die Beklagte zu einer unzumutbaren Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB führte und insoweit eine ergänzende Vertragsauslegung möglich wäre (vgl. zu dieser Voraussetzung: BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 37, BAGE 165, 345;… 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f.).

    Eine solche Regelung würde den typischerweise vorhandenen Interessen der Beteiligten mit Blick auf das in der unwirksamen Ausschlussklausel angelegte Regelungsziel ausreichend Rechnung tragen (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 41, BAGE 165, 345).

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23
    Es muss eine Beeinträchtigung des Gerechtigkeitskerns einer Regelung vorliegen (…vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 16, BAGE 176, 319; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 50 mwN, BAGE 176, 1).

    Infolgedessen können die Anspruchsvoraussetzungen einer Hinterbliebenenrente enger als im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht beschrieben werden (…vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 17 f., BAGE 176, 319; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 51 mwN, BAGE 176, 1).

    Rn. 42 dd) Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich jedoch unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB durchzuführenden umfassenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner (…vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 21, BAGE 176, 319; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 55 mwN, BAGE 176, 1).

    Das ist im Charakter der betrieblichen Altersversorgung als Risikoabdeckung angelegt (vgl. dazu BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 41, BAGE 176, 1).

    Die ergänzende Vertragsauslegung kann - ebenso wie die Auslegung der Versorgungszusage insgesamt - auch durch das Revisionsgericht vorgenommen werden (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 74 mwN, BAGE 176, 1).

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 226/19

    Altersdiskriminierung - Verbot geltungserhaltender Reduktion

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23
    Die Rechtsfolgen von § 306 BGB kommen grundsätzlich nicht nur zur Anwendung, wenn sich die Unwirksamkeit einer Klausel aus den §§ 305 ff. BGB selbst ergibt, sondern auch dann, wenn sie gegen sonstige gesetzliche Verbote verstößt (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 226/19 - Rn. 51 mwN, BAGE 170, 353).

    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen (sog. blue-pencil-Test, vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 226/19 - Rn. 52 mwN, aaO).

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 215/18

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23
    Das hat das Landesarbeitsgericht zutreffend unter Anwendung der dazu in der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätze erkannt (vgl. dazu iE BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 215/18 - Rn. 22 ff., BAGE 165, 357;… 19. Februar 2019 - 3 AZR 198/18 - Rn. 14 ff.)..

    Sie führt zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der Versorgungsberechtigten, die - weil sie bei Eheschließung das 60. Lebensjahr vollendet haben - von der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung vollständig ausgeschlossen werden und die Regelung an kein betriebsrentenrechtliches Strukturprinzip anknüpft, das typischerweise mit einer Zäsur im Arbeitsverhältnis verbunden ist (vgl. ausführlich BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 215/18 - Rn. 42 ff., BAGE 165, 357). Die Vollendung des 60. Lebensjahres ist nach der Struktur der Versorgungsordnung gerade kein Zeitpunkt, zu dem typischerweise mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechnet werden kann bzw. zu dem das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet oder der Versorgungsfall eingetreten ist.

  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 226/22

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - …

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23
    Jedoch begründet bereits das äußere Erscheinungsbild des Arbeitsvertrags eine tatsächliche Vermutung dafür, dass es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt (vgl. BAG 9. Mai 2023 - 3 AZR 226/22 - Rn. 28).

    Will der Arbeitgeber eine Versorgung unabhängig von der jeweils geltenden allgemeinen Versorgungsordnung zusagen, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen (zuletzt BAG 9. Mai 2023 - 3 AZR 226/22 - Rn. 23 mwN).

  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (…BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 22, BAGE 176, 319; 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42;… 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 165, 345)..
  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 781/16

    Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23
    Bei der Hinterbliebenenversorgung wird das typisierte Interesse des unmittelbar Versorgungsberechtigten an der Versorgung eines Hinterbliebenen gegen das Risiko, dies durch den eigenen Tod nicht mehr leisten zu können, abgesichert; das erspart ihm entsprechende Eigenaufwendungen (vgl. BAG 14. November 2017 - 3 AZR 781/16 - Rn. 18, BAGE 161, 56).
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23
    Zwar können sich aus Statistiken grundsätzlich Indizien für eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals ergeben (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 29).
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23
    Rn. 56 bb) Es kann im Streitfall dahinstehen, ob die Streichung von Abschn. VII Ziff. 1 Buchst. a Satz 2 Alt. 2 VO 83 für die Beklagte zu einer unzumutbaren Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB führte und insoweit eine ergänzende Vertragsauslegung möglich wäre (…vgl. zu dieser Voraussetzung: BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 37, BAGE 165, 345; 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f.).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer …

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 198/18

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

  • BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22

    Befristungsabrede - Schriftformerfordernis

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 197/22

    Einstandspflicht - Pensionskasse der Caritas

  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 174/22

    Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang

  • LAG München, 22.12.2022 - 2 Sa 564/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

  • BAG, 22.10.2024 - 3 AZR 23/24

    Pensionskasse - Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

    Die Einschränkung der Witwen-/Witwerrente auf einen Ehepartner, der mit der versorgungsberechtigten Person im Zeitpunkt des Todes mindestens drei Monate verheiratet war, weicht von der die Hinterbliebenenversorgung von Witwen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kennzeichnenden Vertragstypik ab und unterliegt damit der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB (vgl. BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 37 mwN).

    Rn. 25 3. Eine unangemessene Benachteiligung durch die Mindesteheklausel in § 18 Abs. 3 Buchst. a PKS ist vorliegend auch weder nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. im Einzelnen BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 38 ff. mwN) noch nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (vgl. im Einzelnen BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 41 mwN) anzunehmen.

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 43;… 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 22 mwN, BAGE 176, 319).

    Rn. 29 aa) Auf Seiten des Versorgungsberechtigten ist dessen rechtlich geschütztes Interesse zu berücksichtigen, das sich aus dem Näheverhältnis zu seinem Ehepartner ergebende typisierte Versorgungsinteresse entsprechend der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung ohne das Erfordernis einer bestimmten Mindestehedauer abzusichern (vgl. BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 45;… 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 25, BAGE 176, 319;… 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 29, BAGE 165, 345).

    Die Dauer der Ehe beeinflusst auch nicht das Risiko des Arbeitgebers, wie lange eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen ist, da sie keinen Anhaltspunkt dafür bietet, wie groß der Altersunterschied der Ehepartner ist (BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - aaO;… 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 28, aaO;… 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 31, aaO).

    Das ist im Charakter der betrieblichen Altersversorgung als Risikoabdeckung angelegt (vgl. dazu BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 46;… 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 41, BAGE 176, 1).

    Bei der Hinterbliebenenversorgung wird das typisierte Interesse des unmittelbar Versorgungsberechtigten an der Versorgung eines Hinterbliebenen gegen das Risiko, dies durch den eigenen Tod nicht mehr leisten zu können, abgesichert; das erspart ihm entsprechende Eigenaufwendungen (vgl. BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - aaO;… 14. November 2017 - 3 AZR 781/16 - Rn. 18, BAGE 161, 56).

    Im Fall einer mindestens einjährigen Mindestehedauer hat der Senat zudem angenommen, der Arbeitgeber müsse zusätzlich die Möglichkeit für den Hinterbliebenen vorsehen nachzuweisen, dass sich trotz des Todes innerhalb der so festgelegten Frist das Risiko zu dem Zeitpunkt, als der Schutz der Versorgungsordnung eintrat, noch nicht konkretisiert hatte (BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - aaO;… 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 32, BAGE 176, 319).

    Der Senat hat unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertungen im Bereich der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung (§ 46 Abs. 2a SGB VI, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG) sogar eine Frist von einem Jahr als (noch) angemessen angesehen (BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 50;… 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 34, BAGE 176, 319).

    Dies ist der nach außen getragene, mit Rechtsverbindlichkeit versehene sowie staatlich geprüfte Akt der Eheleute, eine Ehe eingehen zu wollen (vgl. BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 49;… 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 35, BAGE 176, 319).

    Auch hat der Senat für Klauseln, die eine mindestens einjährige Mindestehedauer verlangten, entschieden, dass die Interessen der Versorgungsberechtigten regelmäßig nicht hinreichend gewahrt sind, wenn die Klausel keine Möglichkeit vorsieht, das Vorliegen des Todesfallrisikos im Zeitpunkt der Eheschließung zu widerlegen (vgl. BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 52 unter Bezugnahme auf BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 32 sowie 36 ff., BAGE 176, 319).

    Rn. 36 5. Die vom Beklagten schon im Berufungsrechtszug nicht mehr in Abrede gestellte Unwirksamkeit der Spätehenklausel in § 18 Abs. 3 Buchst. b PKS (vgl. zu den Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das in § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 Abs. 1 AGG normierte Verbot der Benachteiligung wegen des Alters BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 26 f.;… ausführlich 19. Februar 2019 - 3 AZR 215/18 - Rn. 22 ff., BAGE 165, 357;… 19. Februar 2019 - 3 AZR 198/18 - Rn. 14 ff.) führt ebenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Regelung zur Mindestehedauer in § 18 Abs. 3 Buchst. a PKS.

    Da der verbleibende Teil der Regelung in § 18 Abs. 3 Buchst. a PKS auch ohne den in der Spätehenklausel normierten Ausschluss eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung darstellt, erstreckt sich deren Unwirksamkeit nach § 306 Abs. 1 BGB nicht auf den übrigen Regelungsinhalt (vgl. BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 31).

  • BAG, 10.03.2026 - 3 AZR 107/25

    Hinterbliebenenversorgung - Altersdiskriminierung

    Das Interesse der beklagten Unterstützungskasse bzw. (vermittelt über dessen Trägerschaft) der Arbeitgeberin, den Kreis der Versorgungsberechtigten zu begrenzen und (jedenfalls bei späten Ehen) Versorgungsehen von einer Hinterbliebenenversorgung auszunehmen, wäre mit einer Frist von lediglich einem Jahr zwischen der Eheschließung und dem Tod des unmittelbar Versorgungsberechtigten unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertungen im Bereich der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung (§ 46 Abs. 2a SGB VI, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG) (noch) angemessen (…vgl. zur Angemessenheitsprüfung nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB BAG 22. Oktober 2024 - 3 AZR 23/24 - Rn. 33; 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 50, BAGE 182, 165 ;… 2. Dezember 2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 34, BAGE 176, 319); der Senat hat diese Frist für "allenfalls rechtlich zulässig" gehalten (…BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 44, BAGE 165, 345).

    Rn. 49 (2) Vorliegend kann die Ausschlussregelung gestrichen werden, ohne dass dies zu einer unverständlichen Regelung führt (vgl. BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 55, BAGE 182, 165).

    Rn. 50 (3) Es kann im Streitfall dahinstehen, ob die Streichung der Ausschlussregelung für den Beklagten zu einer unzumutbaren Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB führte und insoweit grundsätzlich eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht käme (…vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 37, BAGE 165, 345; zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung allgemein BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 57, BAGE 182, 165).

    Gleiches gilt für den Teil, der die kombinierte Mindestehedauer regelt (vgl. dazu BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 58 ff., BAGE 182, 165).

  • LAG Düsseldorf, 23.04.2024 - 14 SLa 9/24

    Anspruch eines ehemaligen Auszubildenden auf Zahlung einer …

    Rn. 37 1. Als Gesamtzusage beinhaltet das Schreiben aus dem November 2022 Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. §§ 305 ff. BGB (vgl. BAG 21.11.2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 30;… 23.03.2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 15).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 21.11.2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 43;… 10.10.2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 30).

    Es muss eine Beeinträchtigung des Gerechtigkeitskerns einer Regelung vorliegen (BAG 21.11.2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 39;… 10.10.2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 27).

  • BAG, 19.03.2026 - 2 AZR 53/25

    Kündigung - Rechtswahl - Klauselkontrolle

    Rn. 25 a) § 16 des Arbeitsvertrags ist schon nach dem äußeren Erscheinungsbild der formularmäßigen Vertragsgestaltung (vgl. BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 14, BAGE 182, 165;… 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 12) eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSd. §§ 305 ff. BGB, jedenfalls in Form einer von der Beklagten gestellten sog. Einmalbedingung iSd. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB.
  • BAG, 26.11.2024 - 3 AZR 28/24

    Absenkung der Versorgungsrechte durch Krisentarifvertrag

    Will der Arbeitgeber eine Versorgung unabhängig von der jeweils geltenden allgemeinen Versorgungsordnung zusagen, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 21. November 2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 16).
  • LAG Köln, 26.02.2025 - 5 SLa 286/24

    Hinterbliebenenversorgung Spätehenklausel; Mindestdauer einer Ehe

    In mehreren Entscheidungen hat der 3. Senat sie als "noch" angemessen angesehen (vgl. BAG 22.10.2024 - 3 AZR 23/24 - Rn. 33 unter Verweis auf BAG 21.11.2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 50;… 02.12.2021 - 3 AZR 254/21 - Rn. 34).

    Die feste Altersgrenze bezeichne den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen sei (vgl. BAG 21.11.2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 27;… 03.06.2020 - 3 AZR 226/19 - Rn. 41;… 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn. 40;… 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 70).

    Dies hat der 3. Senat für eine Klausel angenommen, die Versorgungsberechtigte von der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung vollständig ausschließt, wenn sie bei der Eheschließung das 60. Lebensjahr vollendet haben und die Regelung an kein betriebsrentenrechtliches Strukturprinzip anknüpft, das typischerweise mit einer Zäsur im Arbeitsverhältnis verbunden ist (BAG 21.11.2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 27).

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2024 - 12 Sa 683/23

    Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente; Berufung der Pensionskasse auf die …

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von rechtsunkundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 21.11.2023 - 3 AZR 44/23, juris Rn. 15).
  • LAG München, 05.07.2024 - 4 SLa 95/24

    Witwenrente, Spätehenklausel, Rückausnahme, AGB

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (…BAG v. 02.12.2021 - 3 AZR 254/21 Rn. 22 - zitiert nach juris; BAG v. 21.11.2023 - 3 AZR 44/23 Rn. 43 - zitiert nach juris).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Abweichung den Kernbereich der gesetzlichen Regelung betrifft (BAG v. 23.11.2023 - 3 AZR 44/23 Rn. 38 ff.- zitiert nach juris, m.w.N.).

    Rn. 58 Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Ehedauerklauseln passt hier nicht; denn es geht nicht um die Begrenzung des Zahlungsrisikos durch den Ausschluss von Versorgungsehen, in denen sich das Risiko des Todes des Hauptberechtigten zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits konkretisiert hat (so in BAG v. 21.11.2023 - 3 AZR 44/23 und BAG v. 02.12.2021 - 3 AZR 254/21), sondern um eine begünstigende Rückausnahme zu dem an sich zulässigen Ausschlusstatbestand einer Spätehe.

  • LAG Hamm, 30.04.2026 - 18 SLa 613/25

    Betriebliche Altersversorgung, Witwengeld, Mindestehenklausel, Spätehenklausel, …

    Es kann davon ausgegangen werden, dass die Bestimmung über eine Mindestehedauer unwirksam ist, wenn sie eine Ehedauer von mehr als einem Jahr verlangt (zur Unwirksamkeit derartiger Klauseln (vgl. BAG, Urteil v. 21.11.2023 - 3 AZR 44/23, Urteil v. 19.02.2019 - 3 AZR 150/18).

    Rn. 65 Zugunsten der Klägerin kann unterstellt werden, dass die Bestimmung über eine Mindestehedauer unwirksam ist, wenn sie eine Ehedauer von mehr als einem Jahr verlangt (zur Unwirksamkeit derartiger Klauseln vgl. BAG, Urteil v. 21.11.2023 - 3 AZR 44/23, Urteil v. 19.02.2019 - 3 AZR 150/18).

  • LAG Hamm, 13.02.2025 - 15 SLa 176/24
    Hierfür begründet bereits das äußere Erscheinungsbild des Anstellungsvertrags eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG vom 21.11.2023 - 3 AZR 44/23 - Rn. 14;… BAG vom 19.03.2014 - 5 AZR 299/13 (F) - Rn. 17).
  • BAG, 26.11.2024 - 3 AZR 40/24

    Absenkung der Versorgungsrechte durch Krisentarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 24.11.2025 - 10 Sa 5/25

    Änderung des Durchführungswegs einer Zusage auf betriebliche Altersversorgung …

  • LAG Hamm, 31.10.2024 - 15 SLa 176/24

    Ordentliche Kündigung; Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel; anwendbare …

  • LAG Niedersachsen, 01.10.2025 - 9 SLa 792/24

    Anspruch auf Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie

  • LAG Düsseldorf, 14.05.2024 - 14 SLa 5/24

    Maßgeblichkeit der Höhe der Leistung des Bruttomonatsgehalts zum …

  • ArbG Bonn, 23.04.2026 - 1 Ca 2150/25
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2025 - 7 SLa 79/25

    Verrechnung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie mit einer zuvor aufgrund …

  • ArbG Solingen, 12.08.2025 - 3 Ca 155/25
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht