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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5112
LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02 (https://dejure.org/2003,5112)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.03.2003 - 4 Sa 45/02 (https://dejure.org/2003,5112)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. März 2003 - 4 Sa 45/02 (https://dejure.org/2003,5112)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2c; ; ArbGG § ... 69 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 4 Satz 1; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 10 Abs. 1; ; KSchG § 10 Abs. 2; ; KSchG § 15 Abs. 3; ; KSchG § 15 Abs. 3 Satz 1; ; KSchG § 15 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 174; ; BGB § 626; ; BMTG § 50 Abs. 2; ; BMTG § 54; ; GemO § 49 Abs. 4 Satz 1; ; LPVG § 32 Abs. 3; ; LPVG § 77 Abs. 1; ; BetrVG § 100 Abs. 3; ; BetrVG § 102; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 92; ; SGB IX § 96 Abs. 3; ; SchbVWO § 20 Abs. 2 Satz 3; ; SchbVWO § 6 Abs. 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung - Sozialwidrigkeit - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Zustimmung des Integrationsamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers und Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung; Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben; Ordnungsgemäße Mitwirkung des Personalrates; Konkrete Darlegung von Kündigungsgründen; Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung; Möglichkeit des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02
    Es ist somit eine vorausschauende Betrachtung erforderlich, ob mit einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit der Parteien noch zu rechnen ist oder ob insbesondere aufgrund der während des Kündigungsschutzprozesses eingetretenen Spannungen die Fortsetzung sinnlos erscheint (vgl. nur BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86 - und 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 Nr. 18 und 42).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage zum Abschluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Annahme rechtfertigt, dass eine weitere sinnvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist (zuletzt BAG, 07.03.2002, a. a. O.).

  • ArbG Stuttgart, 27.06.2002 - 9 Ca 131/01

    Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Feststellung der …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart, Kammern Aalen, vom 27.06.2002 - 9 Ca 131/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - Aktenzeichen 9 Ca 131/01 - vom 27.06.2002 wird aufgehoben.

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02
    Es geht nicht um schwere Pflichtverletzungen, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, 10.02.1999 - 2ABR31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42 und BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98 - AP BBiG § 15 Nr. 11, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02
    Sollte in dem Gespräch vom 22.12.2000 eine Abmahnung zu sehen sein, so hätte die Beklagte wegen der Gründe, die Gegenstand der Abmahnung waren, auf ihr Kündigungsrecht verzichtet (BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02
    Zwar muss der Arbeitgeber nicht ausdrücklich auf die mögliche Gefährdung von Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses hinweisen; es muss jedoch für die Arbeitnehmer erkennbar sein, dass der Arbeitgeber bei einem weiteren Pflichtverstoß zum Mittel der Kündigung greifen wird (vgl. nur BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93 - AP BGB § 626 Nr. 116).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02
    In diesem Fall wären die Gerichte für Arbeitssachen ermächtigt, die Regelungslücke entsprechend dem Sinn und Zweck des Gesetzes im Wege des Rechtsanalogie zu schließen (zuletzt BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02
    Zutreffend ist, dass das Anhörungsschreiben keine Angabe über die nach § 50 Absatz 2 BMTG II geltende Kündigungsfrist enthält; jedoch muss der Arbeitgeber der Personalvertretung die Kündigungsfrist dann nicht mitteilen, wenn die zu beachtende Frist bekannt ist (vgl. nur BAG, 19.05.1993 -2 AZR 584/92 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 61).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02
    Auch die Kenntnis des Sachverhaltes durch den stellvertretenden Personalratsvorsitzenden xxxx genügt für sich allein nicht, weil dem Personalrat nur bei Verhinderung des Vorsitzenden das Wissen des Stellvertreters zuzurechnen ist (vgl. nur BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 37).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben - …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02
    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.1980 (2 AZR 1006/78 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 22) ist streitig geworden, ob ein Auflösungsantrag auf Gründe gestützt werden kann, über die der Betriebsrat/Personalrat zuvor nicht unterrichtet worden ist (ausführlich Lunk NZA 2000, 807, Müller BB 2002, 2014; LAG Baden-Württemberg, 23.03.2001 - 18 Sa 65/00 - zitiert nach JURIS).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98

    Begründung einer Kündigung nach BMT-G II

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02
    Die Beklagte hat auch der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung des § 54 BMTG II genügt, wonach die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben anzugeben sind (vgl. BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98 - und 2 AZR 448/98 - NZA 1999, 602, 603).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz - …

  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit - …

  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2001 - 18 Sa 65/00

    Auflösungsantrag nach § 9 Abs 1 S 2 KSchG

  • BAG, 07.12.1972 - 2 AZR 235/72

    Betriebsangehöriger - Kündigungsschutzprozeß - Auflösungsantrag - Mitglied des …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 L 21/89

    Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Kündigung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2005 - 9 S 1580/05

    Arbeitsgerichtlicher Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses; …

    Auf die Berufung der Beigeladenen hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 12.03.2003 (- 4 Sa 45/02 -) unter Änderung des Urteils des Arbeitsgerichts und Zurückweisung der Berufung im Übrigen entschieden, "das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 8.000,-- EUR zum 30.06.2001 aufgelöst".

    Dem Senat liegen die einschlägigen Akten des Beklagten und des Verwaltungsgerichts sowie zwei Bände des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammer Aalen - im Verfahren - 9 Ca 131/01 - und ein Band im Verfahren - 8 Ca 441/02 - sowie zwei Bände Akten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg im Verfahren - 4 Sa 45/02 - und ein Band im Verfahren - 4 Sa 9/04 - vor.

    Auch der Senat lässt wie bereits das Verwaltungsgericht die Frage offen, ob dem Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis für die geltend gemachte Feststellung fehlt, nachdem das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit rechtskräftigem Urteil vom 12.03.2003 (- 4 Sa 45/02 -) das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beigeladenen aufgelöst hat, oder ob das Rechtsschutzbedürfnis fortbesteht, weil möglicherweise im Falle des Erfolgs der Feststellungsklage ein arbeitsgerichtliches Wiederaufnahmeverfahren denkbar erscheint (…vgl. hierzu Vossen in Ascheid/Preiss/Schmidt, Kündigungsrecht, 2. Aufl., SGB IX § 85 RdNr. 38 m.z.w.N.).

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06

    Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Zustimmungserfordernis

    Rn. 8 Einer Erstreckung des Zustimmungserfordernisses der §§ 85 ff. SGB IX auf den Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG durch analoge Anwendung steht entgehen, dass keine planwidrige Regelungslücke besteht (s.a. - m.w.N. - VG München, Urteil vom 23. Juni 2005 - M 15 K 03.3092 - juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. März 2003 - 4 Sa 45/02 - Behindertenrecht 2003, 154).
  • LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09

    Aufhebungsvertrag aufgrund Verlust der Geschäftsfähigkeit

    Dieses Erfordernis wird durch § 92 S. 1 SGB IX nicht auf den Fall des Aufhebungsvertrags erstreckt (BVerwG, Urteil vom 11.05.2006 - 5 B 24/06 - Behindertenrecht 2007, 107; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.2003 - 4 Sa 45/02 - Behindertenrecht 2002, 154).
  • ArbG Stuttgart, 24.04.2008 - 10 Ca 1658/07

    Betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers - grob fehlerhafte Namensliste bei …

    Vielmehr folgt die Kammer in dieser Frage dem LAG Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 12.03.2003 (4 Sa 45/02) und der in der Literatur wohl überwiegend vertretenen Meinung, vgl. z. B. KR-Etzel, 8. Auflage, Rd-Nr. 14 zu § 103 BetrVG, Sieg, NZA 2002, 1064 - 1069 - zur Geltung des Schwerbehindertengesetzes bereits LAG Hamm v. 11.01.1984, 3 Sa 488/83, zitiert nach www.juris.testa-de.
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