Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22 - untätiger Abmahner |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 242, 339, 315; UWG § 8 Abs. 4 a. F.; § 8c Abs. 2 Nr. 1 n. F.; § 8b; UKlaG § 4
Abmahnung, Vertragsstrafe, Rechtsmissbrauch, außerordentliche Kündigung, Anfechtung, arglistige Täuschung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abmahnung; Vertragsstrafe; Rechtsmissbrauch; außerordentliche Kündigung; Anfechtung; arglistige Täuschung
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Abmahnung; Vertragsstrafe; Rechtsmissbrauch; außerordentliche Kündigung; Anfechtung; arglistige Täuschung
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Außerordentliche Kündigung einer Unterlassungserklärung bei Entfallen der Verbandsklagebefugnis und Rechtsmissbrauch bei Nichtweiterverfolgung
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Geltendmachung einer Vertragsstrafe trotz Gesetzesänderung und Rechtsmissbrauchs
- abbe-institut.de (Leitsatz)
Außerordentliches Kündigungsrecht einer strafbewehrten Unterlassungsvereinbarung bei sog. Abmahnvereinen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes einer gegen eine strafbewehrte Unterlassungsvereinbarung
Verfahrensgang
- LG Essen, 25.02.2022 - 45 O 23/21
- OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22 - untätiger Abmahne
- BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23
- OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Papierfundstellen
- MDR 2023, 1201
- GRUR 2023, 1126
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22
Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen im Übergangsfall: Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
Denn dadurch kann sich der Verdacht aufdrängen, die Abmahntätigkeit werde in erster Linie dazu eingesetzt, Ansprüche auf Aufwendungsersatz und ggf. Vertragsstrafenansprüche entstehen zu lassen (hier i. E. bejaht; Anschluss u. a. an BGH, Urteil vom 04.07.2019 - I ZR 149/18, GRUR 2019, 966 - Umwelthilfe; Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 - Mitgliederstruktur).Er beanstandet unter Wiederholung und Vertiefung seines erstinstanzlichen Vorbringens sowie mit näheren Ausführungen insbesondere zu zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Versäumnisurteil vom 19.05.2022 - I ZR 69/21, GRUR 2022, 1163 -Grundpreisangabe im Internet; Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 - Mitgliederstruktur) im Wesentlichen, das Landgericht habe ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen zu Unrecht bejaht.
Rn. 30 Nach Vorlage der Gründe der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 - Mitgliederstruktur, sieht sich der Kläger in dieser seiner bisherigen Auffassung bestätigt.
Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger aufgrund der Übergangsregelung des § 15a Abs. 1 UWG sogar noch befugt, Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG aktiv geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585, Rn. 10 ff., zit. nach juris - Mitgliederstruktur).
Dadurch kann sich der Verdacht aufdrängen, die Abmahntätigkeit werde in erster Linie dazu eingesetzt, Ansprüche auf Aufwendungsersatz und ggf. Vertragsstrafenansprüche entstehen zu lassen (st. Respr., vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2019 - I ZR 149/18, GRUR 2019, 966, Rn. 33 f. - Umwelthilfe, sowie zuletzt Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585, Rn. 40 - Mitgliederstruktur, jew. mwN. und zit. nach juris).
Rn. 98 Letztlich steht der Annahme des Rechtsmissbrauchs nicht die Entscheidung des BGH vom 26.01.2023 (Az. I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 - Mitgliederstruktur) entgegen.
- BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95
Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
Ist die Befugnis eines Verbandes zur Geltendmachung gesetzlicher Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG mangels Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG entfallen, steht dem Schuldner einer zuvor vertraglich übernommenen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches allerdings lediglich ex nunc wirkt (Anschluss an BGH, Urteil vom 26.09.1996 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV).Rn. 60 Soweit dem Beklagten im Hinblick auf die mangels Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG zwischenzeitlich entfallene Befugnis des Klägers zur Geltendmachung in Betracht kommender gesetzlicher Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG hinsichtlich der vertraglich übernommenen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht zuzubilligen ist, wirkt dieses - ungeachtet dessen, dass es sich insoweit um eine Frage der Begründetheit der Klage handelt - lediglich für die Zukunft (…vgl. Büscher/Ahrens, 2. Aufl. 2021, § 15a UWG, Rn. 13;… Möller, NJW 2021, 1, Rn. 4; BGH, Urteil vom 26.09.1996 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382, Rn. 16, 24 ff., 38, zit. nach juris - Altunterwerfung I;… Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85, Rn. 16, zit. nach juris - Altunterwerfung IV, jew. mwN.), also frühestens ab Zugang der mit Schreiben seiner jetzigen Prozessbevollmächtigten vom 26.05.2021 hilfsweise erklärten Kündigung der Unterlassungsvereinbarung und mithin zeitlich deutlich nach dem in Rede stehenden Verstoß vom 24.03.2021.
Rn. 67 Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 26.09.1996 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382, Rn. 45, zit. nach juris - Altunterwerfung I;… Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85, Rn. 19 mwN., zit. nach juris - Altunterwerfung IV), der der Senat folgt, kann es zum einen im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, wenn sich der Gläubiger auf ein nicht rechtzeitig gekündigtes Vertragsstrafeversprechen beruft.
- BGH, 06.07.2000 - I ZR 243/97
Altunterwerfung IV - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
Ist die Befugnis eines Verbandes zur Geltendmachung gesetzlicher Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG mangels Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG entfallen, steht dem Schuldner einer zuvor vertraglich übernommenen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches allerdings lediglich ex nunc wirkt (Anschluss an BGH, Urteil vom 26.09.1996 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV).Rn. 60 Soweit dem Beklagten im Hinblick auf die mangels Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG zwischenzeitlich entfallene Befugnis des Klägers zur Geltendmachung in Betracht kommender gesetzlicher Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG hinsichtlich der vertraglich übernommenen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht zuzubilligen ist, wirkt dieses - ungeachtet dessen, dass es sich insoweit um eine Frage der Begründetheit der Klage handelt - lediglich für die Zukunft (…vgl. Büscher/Ahrens, 2. Aufl. 2021, § 15a UWG, Rn. 13;… Möller, NJW 2021, 1, Rn. 4; BGH…, Urteil vom 26.09.1996 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382, Rn. 16, 24 ff., 38, zit. nach juris - Altunterwerfung I; Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85, Rn. 16, zit. nach juris - Altunterwerfung IV, jew. mwN.), also frühestens ab Zugang der mit Schreiben seiner jetzigen Prozessbevollmächtigten vom 26.05.2021 hilfsweise erklärten Kündigung der Unterlassungsvereinbarung und mithin zeitlich deutlich nach dem in Rede stehenden Verstoß vom 24.03.2021.
Rn. 67 Nach der Rechtsprechung des BGH (…vgl. Urteil vom 26.09.1996 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382, Rn. 45, zit. nach juris - Altunterwerfung I; Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85, Rn. 19 mwN., zit. nach juris - Altunterwerfung IV), der der Senat folgt, kann es zum einen im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, wenn sich der Gläubiger auf ein nicht rechtzeitig gekündigtes Vertragsstrafeversprechen beruft.
- BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18
Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
Denn dadurch kann sich der Verdacht aufdrängen, die Abmahntätigkeit werde in erster Linie dazu eingesetzt, Ansprüche auf Aufwendungsersatz und ggf. Vertragsstrafenansprüche entstehen zu lassen (hier i. E. bejaht; Anschluss u. a. an BGH, Urteil vom 04.07.2019 - I ZR 149/18, GRUR 2019, 966 - Umwelthilfe; Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 - Mitgliederstruktur).Dadurch kann sich der Verdacht aufdrängen, die Abmahntätigkeit werde in erster Linie dazu eingesetzt, Ansprüche auf Aufwendungsersatz und ggf. Vertragsstrafenansprüche entstehen zu lassen (st. Respr., vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2019 - I ZR 149/18, GRUR 2019, 966, Rn. 33 f. - Umwelthilfe, sowie zuletzt Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585, Rn. 40 - Mitgliederstruktur, jew. mwN. und zit. nach juris).
- LG Essen, 25.02.2022 - 45 O 23/21
Vertragsstrafe, Unterlassungsvertrag
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.02.2022 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (45 O 23/21) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Rn. 34 das am 25.02.2022 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (Az. 45 O 23/21) abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an ihn 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.04.2021 zu zahlen.
- BGH, 14.02.2019 - I ZR 6/17
Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Wettbewerbsrechtliches …
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
Rn. 68 Zum anderen steht der Geltendmachung von Vertragsstrafen wegen Verstößen gegen eine aufgrund einer missbräuchlichen Abmahnung abgeschlossene Unterlassungsvereinbarung schon vor deren Kündigung der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.2019 -I ZR 6/17, GRUR 2019, 638, Rn. 33 ff. mwN., zit. nach juris - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung). - BVerfG, 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Beiziehung staatsanwaltschaftlicher …
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
Der Kläger ist diesem Vortrag nicht entgegengetreten, beruht er doch auf seinem eigenen Vorbringen im Verfahren Landgericht Köln - 81 O 7/21, dessen Akte der Senat beigezogen und in welche er dem Beklagten über seine Prozessbevollmächtigten auf Antrag gem. § 299 Abs. 1 ZPO aus Gründen des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) Einsicht gewährt hat (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13, NJW 2014, 1581, Rn. 29 mwN., zit. nach juris). - BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06
Haus & Grund III
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
Rn. 90 Auszugehen ist zunächst von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr nach einem Wettbewerbsverstoß grundsätzlich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder durch einen rechtskräftigen Unterlassungstitel ausgeräumt wird (st. Respr., vgl. nur BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108, Rn. 23 mwN. - Haus & Grund III). - BGH, 08.05.2018 - XI ZR 538/17
Rechtsbeschwerde gegen Berufungszurückweisungsbeschluss: Statthaftigkeit der …
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
Rn. 81 Das diesbezügliche detaillierte neue Vorbringen des Beklagten aus dem Schriftsatz vom 24.02.2023 ist in der Berufungsinstanz zuzulassen, weil es unstreitig ist (st. Respr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 08.05.2018 - XI ZR 538/17, NJW 2018, 2269, Rn. 25 mwN., zit. nach juris). - LG Köln, 26.01.2022 - 81 O 35/21
Abmahnverein IDO handelt rechtsmissbräuchlich
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
Insoweit verweist der Beklagte im Wesentlichen auf die Feststellungen im Urteil des Landgerichts Köln vom 26.01.2022 im Verfahren 81 O 35/21. - OLG Brandenburg, 16.05.2023 - 6 U 47/21
Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Angaben zur Geltendmachung einer Garantie; …
- OLG Hamm, 17.05.2022 - 4 U 84/21
- OLG Hamm, 24.05.2022 - 4 U 21/22
Ansprüche aufgrund eines Vertragsstrafeversprechens
- BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23
Vielfachabmahner II - Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von auf …
- BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21
Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis
- BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23
Vielfachabmahner II - Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von auf …
Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Hamm, GRUR 2023, 1126 = WRP 2023, 998). - OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
Kündigung des Unterlassungsvertrags - Es stellt einen wichtigen Grund für die …
Rn. 23 "Gleiches gilt, wenn die Klagebefugnis eines Verbands mangels Eintragung in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände gem. § 8b entfällt (OLG Hamm WRP 2023, 998 Rn. 37).".Rn. 24 Die dort zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 30.05.2023, 4 U 78/22, juris - untätiger Abmahner) ist zwar vom Bundesgerichtshof zwischenzeitlich aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, jedoch nur, weil mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung nicht angenommen werden könne, dass dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehe (BGH, Urteil vom 07.03.2024, I ZR 83/23 - Vielfachabmahner II, juris Tz. 6 ff.).
Zum Kündigungsrecht hat sich das Oberlandesgericht Hamm obiter dictum geäußert (WRP 2023, 998 ff., Rn. 37, juris Tz. 48):.
- OLG Hamburg, 14.12.2023 - 5 U 18/22
Anforderungen an eine Werbekennzeichnung eines Influencers; Zuwiderhandlung gegen …
Allein hierauf kommt es für den geltend gemachten Zahlungsanspruch an, weil durch den Unterlassungsvertrag ein neuer, vom gesetzlichen Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG zu unterscheidender vertraglicher und durch die (nunmehr geltend gemachte) Vertragsstrafe gesicherter Unterlassungsanspruch begründet worden ist (vgl. OLG Hamm GRUR 2023, 1126 Rn. 40 - Untätiger Abmahner;… Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 13 Rn. 166, Rn. 197).Der von der Beklagten erhobene Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) führt gegenüber dem hier geltend gemachten Zahlungsanspruch nicht zur Unzulässigkeit der Klage (vgl. OLG Hamm GRUR 2023, 1126 Rn. 41 - Untätiger Abmahner;… Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 8c Rn. 3, 9 mwN).
Es handelt sich um eine Frage der Begründetheit des Anspruchs (vgl. OLG Hamm GRUR 2023, 1126 Rn. 47 - Untätiger Abmahner).
- OLG Düsseldorf, 28.11.2024 - 20 U 107/24
Aktivlegitimation eines Verbands für Alttitel bei Unterlassungsklage
Rn. 25 Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist der Senat der Auffassung, der Übergangsvorschrift des § 15a Abs. 1 UWG lasse sich letztlich entnehmen, dass der spätere Wegfall der Aktivlegitimation eines Verbandes mangels Eintragung nicht dazu führt, dass davon auch "Alttitel" betroffen sind (…so andeutungsweise BGH GRUR 2024, 486 - Antragsbefugnis im Ordnungsmittelverfahren Rn. 23;… nicht erörtert bei Ahrens, in Büscher, UWG, 3. Aufl., § 15a Rn. 11/12; anders Scholz, in BECKOK UWG, 26. Ed. 1.10.2024, § 15a Rn. 5a unter Berufung auf OLG Hamm GRUR 2023, 1126 Rn. 44). - OLG Brandenburg, 05.02.2025 - 9 UF 169/24
Bestimmen der Reichweite von Strafvereinbarungen im Zusammenhang mit …
Allein auf die Unterlassungserklärung vom 18.05.2022 kommt es grundsätzlich für die geltend gemachten Ansprüche an, weil durch den Unterlassungsvertrag ein neuer, von gesetzlichen Unterlassungsansprüchen zu unterscheidender vertraglicher und durch die Vertragsstrafe gesicherter Unterlassungsanspruch begründet worden ist (vgl. auch OLG Hamm MDR 2023, 1201). - OLG Düsseldorf, 12.12.2024 - 20 U 23/23
Wirksamkeit der Anfechtung einer Willenserklärung bei Abschluss einer …
Rn. 29 Das Berufungsvorbringen der Beklagten, der Kläger habe wiederholt Garantiehinweise ohne die entsprechenden ergänzenden Informationen abgemahnt und den entsprechenden Abmahnschreiben - wie in einem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall (OLG Hamm, GRUR 2023, 1126) - vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt, die sich auf den gänzlich anderen Fall vollständig fehlender Informationen zu bestehenden Herstellergarantien bezogen hätten, und vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass die offensichtlich zu weite Fassung der vorformulierten Unterlassungserklärungen ganz bewusst gewählt worden sei, um für den Fall, dass der EuGH eine proaktive Informationspflicht hinsichtlich bestehender Herstellergarantien annehme, sodann aus bereits bestehenden Unterlassungsverträgen Vertragsstrafen generieren zu können, führt dies nicht zu der Annahme, die streitgegenständliche Geltendmachung der Vertragsstrafe gegen die Beklagte verstoße gegen Treu und Glauben. - OLG Brandenburg, 16.12.2024 - 9 UF 169/24
Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung des ehemaligen Ehepartners gegenüber …
Allein auf die Unterlassungserklärung vom 18.05.2022 kommt es grundsätzlich für die geltend gemachten Ansprüche an, weil durch den Unterlassungsvertrag ein neuer, von gesetzlichen Unterlassungsansprüchen zu unterscheidender vertraglicher und durch die Vertragsstrafe gesicherter Unterlassungsanspruch begründet worden ist (vgl. auch OLG Hamm MDR 2023, 1201).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 339 Satz 2, § 315, § 242; UWG § 15a Abs. 2
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe - IWW
Vertragsstrafe
- rechtsportal.de
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe
- rechtsportal.de
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe
Verfahrensgang
- LG Essen, 25.02.2022 - 45 O 23/21
- OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22
- BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23
- OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Papierfundstellen
- GRUR 2025, 1872
- GRUR-RR 2025, 456
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23
Vielfachabmahner II - Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von auf …
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des Revisionsverfahrens (I ZR 83/23) werden dem Kläger auferlegt.Rn. 21 Auf die - vom Senat zugelassene - Revision des Klägers hat der Bundesgerichthof das vorgenannte Senatsurteil mit Urteil vom 07.03.2024 (I ZR 83/23 - Vielfachabmahner II, wrp 2024, 701) aufgehoben, die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen und hierzu u. a. ausgeführt, von einem rechtsmissbräuchlichen Abmahnverhalten sei auszugehen, wenn sich der Gläubiger bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs überwiegend von sachfremden Gesichtspunkten leiten lässt (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 [juris Rn. 40] = WRP 2023, 576 - Mitgliederstruktur, mwN).
Ohne Hinzutreten weiterer Indizien könne dies regelmäßig nicht allein deshalb angenommen werden, weil der Gläubiger die geltend gemachten Unterlassungsansprüche in einer Vielzahl von Fällen trotz ausgebliebener Unterwerfungserklärungen der Schuldner nicht gerichtlich weiterverfolgt hat (BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, juris).
Die Umstände, die im Rahmen des § 8c Abs. 1 UWG nF (§ 8 Abs. 4 UWG aF) einen Rechtsmissbrauch begründen, können dabei auch im Rahmen der Prüfung des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 8, juris mwN).
Dadurch kann sich der Verdacht aufdrängen, die Abmahntätigkeit werde in erster Linie dazu eingesetzt, Ansprüche auf Aufwendungsersatz und gegebenenfalls Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 9 - 10, juris unter Verweis auf BGH…, Urteil vom 4. Juli 2019 - I ZR 149/18, GRUR 2019, 966 [juris Rn. 34] = WRP 2019, 1182 - Umwelthilfe; zur Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden vgl. BGH…, Urteil vom 20. Mai 1999 - I ZR 66/97, GRUR 1999, 1116 [juris Rn. 33] = WRP 1999, 1163 - Wir dürfen nicht feiern).
Allerdings kann ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten ohne Hinzutreten weiterer Indizien regelmäßig nicht allein deshalb angenommen werden, weil der Gläubiger die geltend gemachten Unterlassungsansprüche in einer Vielzahl von Fällen trotz ausgebliebener Unterwerfungserklärungen der Schuldner nicht gerichtlich weiterverfolgt hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 19, juris mwN).
Entscheidend ist, ob solche Überlegungen und Verhaltensweisen als dem Vereinszweck der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienlich und diesem untergeordnet angesehen werden können oder ob sie so bestimmend in den Vordergrund treten, dass der angebliche Vereinszweck als vorgeschobenes Mittel zur Verwirklichung der Einnahmeerzielung angesehen werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 11, juris mwN).
Rn. 69 Daher hat das Gericht ggf. auch die vom Abmahnenden aufgeführten Gründe für die unterbliebene gerichtliche Weiterverfolgung der ausgesprochenen Abmahnungen, die gegen einen Rechtsmissbrauch sprechen können, mit in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 19, juris).
Dies setzt allerdings, wie die in § 8c Abs. 1 Nr. 5 UWG nF enthaltene Einschränkung verdeutlicht, in aller Regel voraus, dass die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung offensichtlich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, dem Abmahnenden also nicht lediglich ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist oder die Forderung sich aus seiner ex ante Sicht noch im üblichen Rahmen hielt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 33, juris mwN).
Rn. 71 Ein weiterer Anhaltspunkt für ein missbräuchliches Abmahnverhalten kann darin zu sehen sein, dass der Kläger Nichtmitglieder systematisch anders behandelt als Mitglieder (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 35, juris mwN).
Rn. 72 Überdies kann es auch für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Unterlassungsgläubigers sprechen, wenn dessen Abmahnung in Zusammenschau mit der vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung den Eindruck erweckt, Unterwerfungserklärung und Anerkenntnis der Kostenerstattungspflicht gehörten zusammen und ein gerichtliches Verfahren könne nur durch die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung vermieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 37, juris mwN).
Dabei obliegt es ihm insbesondere, zur Klärung der in seiner Sphäre liegenden und dem Anspruchsgegner nicht bekannten Umstände vorzutragen (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 12, juris mwN).
Dies setzt allerdings in aller Regel voraus, dass die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung offensichtlich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, dem Abmahnenden also nicht lediglich ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist oder die Forderung sich aus seiner ex ante Sicht noch im üblichen Rahmen hielt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 33, juris mwN).
Dadurch kann sich der Verdacht aufdrängen, die Abmahntätigkeit werde in erster Linie dazu eingesetzt, Ansprüche auf Aufwendungsersatz und ggf. Vertragsstrafeansprüche entstehen zu lassen (st. Rspr., vgl. statt vieler BGH, Urteil vom 07.03.2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 28, juris mwN).
Noch höhere Prozentsätze ergeben sich für die Jahre 2018 (rund 86 %) und 2019 (rund 85 %), während im Jahr 2017 rund 57 % der Fälle, in denen keine Unterwerfungserklärung abgegeben wurde, vom Kläger nicht gerichtlich weiterverfolgt wurden und im Jahr 2021 rund 37 % der Fälle (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 16, juris).
Entscheidend ist vielmehr, ob unter Berücksichtigung der gesamten Umstände der Schluss gerechtfertigt erscheint, dass sich der Gläubiger bei der Rechtsverfolgung überwiegend von sachfremden Zielen hat leiten lassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 07.03.2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 22, juris mwN).
Dabei kommt es maßgeblich darauf an, ob solche Überlegungen und Verhaltensweisen als dem Vereinszweck der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienlich und diesem untergeordnet angesehen werden können oder ob die Vermeidung von Kostenrisiken so bestimmend in den Vordergrund tritt, dass der angebliche Vereinszweck als vorgeschobenes Mittel zur Verwirklichung der Einnahmeerzielung angesehen werden muss (vgl. nur BGH, Urteil vom 07.03.2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 26 - 27, juris mwN).
So hat der Kläger nach seinen eigenen Angaben in 25 Prozent der im Jahr 2020 von ihm trotz unterbliebener Unterwerfung nicht weiter verfolgten Fälle - d. h. in einer erheblich ins Gewicht fallenden Zahl von Fällen - Abmahnungen ausgesprochen, obwohl die Sachverhalte wettbewerbsrechtlich nicht eindeutig zu beurteilen waren, was ein weiteres Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 30, juris).
Für die Frage, ob in dem Ausspruch einer erheblichen Anzahl weiterer Abmahnungen in vergleichbaren Fällen ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch gesehen werden kann, kommt es danach vielmehr entscheidend darauf an, ob auch diese Fälle nach einer zugunsten des Abmahnenden ausgegangenen Klärung der Rechtslage bei Ausbleiben einer Unterwerfung gerichtlich weiterverfolgt werden oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 23, juris).
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22
Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen im Übergangsfall: Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Rn. 21 Auf die - vom Senat zugelassene - Revision des Klägers hat der Bundesgerichthof das vorgenannte Senatsurteil mit Urteil vom 07.03.2024 (I ZR 83/23 - Vielfachabmahner II, wrp 2024, 701) aufgehoben, die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen und hierzu u. a. ausgeführt, von einem rechtsmissbräuchlichen Abmahnverhalten sei auszugehen, wenn sich der Gläubiger bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs überwiegend von sachfremden Gesichtspunkten leiten lässt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 [juris Rn. 40] = WRP 2023, 576 - Mitgliederstruktur, mwN).Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. nur BGH…, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18, GRUR 2021, 752 [juris Rn. 38] = WRP 2021, 746 - Berechtigte Gegenabmahnung; Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 [juris Rn. 40] = WRP 2023, 576 - Mitgliederstruktur, jeweils mwN).
Allerdings gewinnt die Frage nach der Stimmberechtigung unmittelbarer und mittelbarer Vereinsmitglieder Relevanz, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Mitgliedschaft der Organisation dazu dienen sollte, künstlich die Voraussetzungen für die Verbandsklagebefugnis zu schaffen (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22 - Mitgliederstruktur, GRUR 2023, 585, Rn. 32, juris).
- LG Darmstadt, 21.01.2021 - 15 O 14/20
IDO ist nicht aktivlegitimiert
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Der Beklagte trägt weiterhin vor, dass der Kläger die eigenen Mitglieder bei Wettbewerbsverletzungen systematisch verschone und bezieht sich hierzu auf Angaben u. a. aus Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart (37 O 41/20 KfH) bzw. dem Oberlandesgericht Stuttgart (2 U 152/21), dem Landgericht Köln (81 O 102/20) bzw. dem Oberlandesgericht Köln (6 U 67/21) und dem Landgericht Darmstadt (15 O 14/20) bzw. dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 34/21), die er in seinen Vortrag einbezieht und die in tatsächlicher Hinsicht unstreitig geblieben sind.Vorliegend hat der Beklagte durch die Bezugnahme auf den - vom Kläger nicht bestrittenen - Sachvortrag in den Klageverfahren vor dem Landgericht Stuttgart (37 O 41/20 KfH) bzw. dem Oberlandesgericht Stuttgart (2 U 152/21), dem Landgericht Köln (81 O 102/20) bzw. dem Oberlandesgericht Köln (6 U 67/21) und dem Landgericht Darmstadt (15 O 14/20) bzw. dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 34/21) dargelegt, dass der Kläger solche Wettbewerbsverstöße gegenüber Nichtmitgliedern abgemahnt hat, die von einem nennenswerten Teil seiner Mitglieder mit identischem Warenangebot ebenfalls begangen wurden, ohne dass dies zu Abmahnungen oder gar Unterlassungsklagen durch den Kläger geführt hat.
- LG Essen, 25.02.2022 - 45 O 23/21
Vertragsstrafe, Unterlassungsvertrag
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.02.2022 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (45 O 23/21) wird zurückgewiesen.Rn. 40 Rn. 41 das am 25.02.2022 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (45 O 23/21) abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an ihn 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.04.2021 zu zahlen.
- EuGH, 05.05.2022 - C-179/21
Ein Unternehmer, der auf Websites wie Amazon eine nicht von ihm selbst …
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Ungeachtet der Tatsache, dass diese - seinerzeit noch nicht abschließend geklärte - Rechtsfrage inzwischen dahin beantwortet ist, dass eine entsprechende Informationspflicht des Händlers schon nicht besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 05.05.2022 - C-179/21, juris; BGH, Urteil vom 10.11.2022 - I ZR 241/19 -, juris), handelt es sich bei der unzureichenden Unterrichtung über eine beworbene Garantie derart offenkundig um eine ihrem Wesensgehalt nach andere Rechtsverletzung als die Nichtunterrichtung über eine - dem Händler evtl. sogar gänzlich unbekannte - (Hersteller-)Garantie, dass dies dem in Wettbewerbssachen kundigen Kläger nicht verschlossen geblieben sein kann. - BGH, 10.11.2022 - I ZR 241/19
Zur Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Ungeachtet der Tatsache, dass diese - seinerzeit noch nicht abschließend geklärte - Rechtsfrage inzwischen dahin beantwortet ist, dass eine entsprechende Informationspflicht des Händlers schon nicht besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 05.05.2022 - C-179/21, juris; BGH, Urteil vom 10.11.2022 - I ZR 241/19 -, juris), handelt es sich bei der unzureichenden Unterrichtung über eine beworbene Garantie derart offenkundig um eine ihrem Wesensgehalt nach andere Rechtsverletzung als die Nichtunterrichtung über eine - dem Händler evtl. sogar gänzlich unbekannte - (Hersteller-)Garantie, dass dies dem in Wettbewerbssachen kundigen Kläger nicht verschlossen geblieben sein kann. - OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Vertragsstrafe aus einer wettbewerbsrechtlich motivierten …
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Ob diese Struktur darauf ausgerichtet ist, es "allein" zu bezwecken (…vgl. hierzu BGH, a.a.O.), dem Verband eine Klagebefugnis zu verschaffen, kann dabei dahingestellt bleiben, denn hierfür sprechen weitere Indizien (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 6 U 147/22, Rn. 32, juris). - OLG Brandenburg, 16.05.2023 - 6 U 47/21
Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Angaben zur Geltendmachung einer Garantie; …
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Zwar hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 16.05.2023 (6 U 47/21) in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten des Klägers entschieden, indem es aufgrund der von ihm vorgenommenen Gesamtabwägung der auch hier streitgegenständlichen Indizien ein rechtsmissbräuchliches Verhalten verneint hat. - OLG Düsseldorf, 12.12.2024 - 20 U 23/23
Wirksamkeit der Anfechtung einer Willenserklärung bei Abschluss einer …
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Rn. 124 Nach den vorbeschriebenen Maßgaben vermag auch das vom Kläger angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.12.2024 (20 U 23/23) die Zulassung der Revision nicht zu begründen. - BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18
Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Dadurch kann sich der Verdacht aufdrängen, die Abmahntätigkeit werde in erster Linie dazu eingesetzt, Ansprüche auf Aufwendungsersatz und gegebenenfalls Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen (vgl. BGH…, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23 -, Rn. 9 - 10, juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - I ZR 149/18, GRUR 2019, 966 [juris Rn. 34] = WRP 2019, 1182 - Umwelthilfe; zur Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden vgl. BGH…, Urteil vom 20. Mai 1999 - I ZR 66/97, GRUR 1999, 1116 [juris Rn. 33] = WRP 1999, 1163 - Wir dürfen nicht feiern). - BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18
Berechtigte Gegenabmahnung - Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel über …
- BGH, 14.02.2019 - I ZR 6/17
Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Wettbewerbsrechtliches …
- BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95
Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
- BGH, 06.07.2000 - I ZR 243/97
Altunterwerfung IV - Vertragsstrafevereinbarung
- BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97
Wir dürfen nicht feiern
- LG Köln, 26.01.2022 - 81 O 35/21
Abmahnverein IDO handelt rechtsmissbräuchlich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2026 - 4 A 3451/25
Abmahnverein IDO e.V. zurecht Verbandsklagebefugnis verweigert
Gegen das zu seinen Lasten ergangene Urteil des OLG Hamm vom 27.5.2025 - 4 U 78/22 - habe er nach erfolgloser Gehörsrüge Verfassungsbeschwerde eingelegt.Rn. 87 Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.5.2025 - I-4 U 78/22, 4 U 78/22 -, juris, Rn. 57 ff.; ebenso im Ergebnis OLG Köln, Urteil vom 21.6.2023 - I-6 U 147/22, 6 U 147//22 -, juris, Rn. 31 ff., und OLG Celle, Urteil vom 25.2.2025 - 13 U 4/22 - juris, Rn. 13 ff., jeweils m. w. N.
Auch auf das Urteil des BGH vom 7.3.2024 - I ZR 83/23 - hat er sich berufen, mit dem das den Kläger betreffende Urteil des OLG Hamm vom 30.5.2023 - 1-4 U 78/22 -, auf das die Deutsche Industrie- und Handelskammer die Beklagte im Verwaltungsverfahren auf Beteiligung hingewiesen hatte, aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden war.
Nicht thematisiert hat der Kläger jedoch die oben wiedergegebene Würdigung des OLG Hamm im Urteil vom 27.5.2025 - I-4 U 78/22 - unter Berücksichtigung der Vorgaben des BGH.
- LG Flensburg, 03.12.2025 - 6 O 18/25 Rn. 23 Der Wegfall der Sachbefugnis für den gesetzlichen Anspruch auf Unterlassung wirkt sich auf den bestehenden Unterlassungsvertrag dahin aus, dass dem Beklagten grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 242 BGB) zuzubilligen ist (BGH…, Urteil vom 26.09.1996, I ZR 265/95, Rn. 16, Juris; OLG Köln…, Urteil vom 04.04.2025, I-6 U 116/24, Rn. 14, Juris; OLG Hamm, Urteil vom 30.05.2023, I-4 U 78/22, Rn. 48, Juris).
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Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Klage und Begehren einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Umschreibung einer britischen "Limited" Gesellschaft in ein Einzelunternehmen nach deutschem Recht - Konsequenzen aus dem Brexit - auf die für EU-Mitglieder geltende Niederlassungsfreiheit und damit einhergehende ...
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit von Zuständigkeits-, Veranlagungs- und Beitragsvorschussbescheiden in der gesetzlichen Unfallversicherung Verlust der Rechtsfähigkeit einer Limited nach englischem und walisischem Recht nach dem Brexit Anwendbarkeit deutschen Rechts nach der sogenannten ...
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
AEUV Art. 49; AEUV Art. ... 50; AEUV Art. 54; EGBGB Art. 7 ff.; EUV Art. 1; EUV Art. 50; Rom I-VO 593/2008 Art. 1; Rom II-VO 864/2007 Art. 1; SGG § 70; TCA (2020) Anh. 10 SERVIN-1; TCA (2020) Art. SERVIN 2.2 (b); TCA (2020) Art. SERVIN 2.3 (b); TCA (2020) Art. SERVIN 2.4; UmwG § 122b; UmwG § 122m
Juristische Personen und Gesellschaften --> Gesellschaftsstatut, insbesondere Rechts- und Parteifähigkeit
Verfahrensgang
- SG Köln, 19.01.2022 - S 16 U 518/21
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22 B ER
Papierfundstellen
- NZS 2023, 664
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (19)
- OLG München, 05.08.2021 - 29 U 2411/21
Brexit-Folgen für Parteifähigkeit britischer Limiteds
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22
Rn. 28 1. Die Beschwerde der Antragstellerin zu 1), die explizit und auch nach Hinweis des Senats als von der Antragstellerin zu 2) getrennte (juristische) Person auftritt (zu einer möglichen Rubrumsberichtigung: vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 11.02.2021 - 1 L 105/21 -, juris, Rn. 14;… Reuter, GPR 2022, S. 97, 100; Tamcke/Bauerfeind, EWiR 2022, S. 9, 10;… Heckschen, GWR 2022, S. 1, 2;… Leuering/Rubner, NJW-Spezial 2021, S. 656, 657), ist unzulässig, denn diese ist mangels Rechtsfähigkeit nicht beteiligtenfähig i.S.v. § 70 Nr. 1 Alt. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG).Dieser befindet sich an dem Ort, an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (sog. Sandrock'sche-Formel, vgl. BGH…, Urteil vom 21.03.1986 - V ZR 10/85 -, juris, Rn. 8; OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 13).
Die Gründungstheorie gilt über die EU-Mitgliedstaaten hinaus auch für Gesellschaften aus Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und für Staaten, die diesen durch völkerrechtlichen Vertrag gleichgestellt sind (Habighorst, EuZW 2021, S. 955, 958 m.w.N.).
Rn. 33 Auf die in Art. 49, 54 AEUV geregelte Niederlassungsfreiheit kann sich die Antragstellerin zu 1) nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht mehr berufen (vgl. BFH…, Beschluss vom 13.10.2021 - I B 31/21 -, juris, Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 16.02.2021 - II ZB 25/17 -, juris, Rn. 9; Behme, ZIP 2021, S. 2557, 2560;… Knaier, GmbHR 2021, S. 486, 489;… Mankowski, EuZW-Sonderausgabe 2020, S. 3, 8).
Vielmehr wird in Anhang Nr. 10 zu SERVIN-1 ausdrücklich klargestellt, dass eine Gewährung der Niederlassungsfreiheit gegenüber im Vereinigten Königreich gegründeten Gesellschaften gerade nicht vereinbart werden sollte (OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 22;… Habighorst, a.a.O.;… Behme, a.a.O.).
Einfluss auf die Marktteilnahme selbst und auf den Marktzugang, die primäres Regelungsziel des Abkommens sind, hat das nicht (Knaier, GmbHR 2021, S. 1152, 1155;… ders., GmbHR 2021, S. 486, 491).
Da allein die Einreichung des Jahresabschlusses oder Gesellschaftsberichts bei einem Companies House im Vereinigten Königreich nicht dem Erfordernis der materiellen Geschäftstätigkeiten genügt, lässt sich - unabhängig von der Frage, ob dieser Rechtsansicht überhaupt zu folgen ist (ablehnend OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 22) - auch insoweit nichts den Standpunkt der Antragstellerinnen Stützendes herleiten.
Sekundäre Verwaltungstätigkeiten wie die Erledigung der Buchhaltung oder der Steuerangelegenheiten reichen für einen tatsächlichen Verwaltungssitz grundsätzlich nicht aus (vgl. OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 17; Landgericht Essen…, Urteil vom 10.03.1994 - 2 O 315/93 -, NJW 1995, S. 1500, 1501).
Ein Rückgriff auf das deutsche Steuerrecht verbietet sich, weil steuerliche oder gewerberechtliche Definitionen keinen Schluss auf die im Rahmen einer Kollisionsnorm maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse zulassen, wo bei der Antragstellerin die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 19).
Nach der sog. milden Form der Sitztheorie ist sie allerdings nicht als rechtliches Nullum zu behandeln, sondern je nach tatsächlicher Ausgestaltung als GbR, OHG oder - wie vorliegend - bei nur einer Gesellschafterin als einzelkaufmännisches Unternehmen (BGH…, Urteil vom 27.10.2008 - II ZR 158/06 -, juris, Rn. 23; OLG München, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 20;… Mankowski, a.a.O.).
- BGH, 16.02.2021 - II ZB 25/17
Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22
Rn. 33 Auf die in Art. 49, 54 AEUV geregelte Niederlassungsfreiheit kann sich die Antragstellerin zu 1) nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht mehr berufen (vgl. BFH…, Beschluss vom 13.10.2021 - I B 31/21 -, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 16.02.2021 - II ZB 25/17 -, juris, Rn. 9;… Behme, ZIP 2021, S. 2557, 2560; Knaier, GmbHR 2021, S. 486, 489;… Mankowski, EuZW-Sonderausgabe 2020, S. 3, 8).Eine über diesen Zeitpunkt hinausgehende Geltung von Primär- oder Sekundärrecht für im Vereinigten Königreich gegründete Gesellschaften wurde nicht vereinbart (BGH, Beschluss vom 16.02.2021 - II ZB 25/17 -, juris, Rn. 10 - 11).
Einfluss auf die Marktteilnahme selbst und auf den Marktzugang, die primäres Regelungsziel des Abkommens sind, hat das nicht (…Knaier, GmbHR 2021, S. 1152, 1155; ders., GmbHR 2021, S. 486, 491).
Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, aus dem Meistbegünstigungsgrundsatz des Art. SERVIN 2.4 TCA lasse sich kollisionsrechtlich eine Anwendung der Gründungstheorie auf im Vereinigten Königreich gegründete Gesellschaften stützen, gilt dies selbst nach dieser Auffassung nicht für solche Gesellschaften im Allgemeinen sondern nur eingeschränkt für juristische Personen, die im Vereinigten Königreich "materielle Geschäftstätigkeiten" ausüben ("substantive business operations";… vgl. dazu Behme, a.a.O., 2563; Knaier, GmbHR 2021, S. 486, 492).
Rn. 35 Die in Art. 49, 54 AEUV garantierte Niederlassungsfreiheit setzt voraus, dass der Staat, nach dessen Recht die Gesellschaft gegründet wurde, im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit durch die Gesellschaft ein Mitgliedstaat der EU ist (BGH, Beschluss vom 16.02.2021 - II ZB 25/17 -, juris, Rn. 10 - 11).
Einen Bestandsschutz für vor dem Brexit gegründete Gesellschaften gibt es - auch angesichts des sehr langen Übergangszeitraums - nicht (…Reuter, GPR 2022, S. 97, 100;… Tamcke/Bauerfeind, a.a.O.;… Heckschen, a.a.O., 3;… Habighorst, a.a.O.; Knaier, GmbHR 2021, S. 486, 490).
- BFH, 13.10.2021 - I B 31/21
Beteiligtenfähigkeit einer britischen Limited
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22
Rn. 33 Auf die in Art. 49, 54 AEUV geregelte Niederlassungsfreiheit kann sich die Antragstellerin zu 1) nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht mehr berufen (vgl. BFH, Beschluss vom 13.10.2021 - I B 31/21 -, juris, Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 16.02.2021 - II ZB 25/17 -, juris, Rn. 9;… Behme, ZIP 2021, S. 2557, 2560;… Knaier, GmbHR 2021, S. 486, 489;… Mankowski, EuZW-Sonderausgabe 2020, S. 3, 8).Rn. 39 Eine abweichende Sonderregelung für das Sozialrecht oder speziell das Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung gibt es nicht (zum Körperschaftssteuerrecht vgl. § 8 Abs. 1 Satz 4 Körperschaftssteuergesetz und BFH, Beschluss vom 13.10.2021 - I B 31/21 - juris, Rn. 8).
- VG Berlin, 11.02.2021 - 1 L 105.21
Polizei muss Prüfingenieur bei Einsatz in der Rigaer Straße schützen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22
Rn. 28 1. Die Beschwerde der Antragstellerin zu 1), die explizit und auch nach Hinweis des Senats als von der Antragstellerin zu 2) getrennte (juristische) Person auftritt (zu einer möglichen Rubrumsberichtigung: vgl. VG Berlin, Beschluss vom 11.02.2021 - 1 L 105/21 -, juris, Rn. 14;… Reuter, GPR 2022, S. 97, 100;… Tamcke/Bauerfeind, EWiR 2022, S. 9, 10;… Heckschen, GWR 2022, S. 1, 2;… Leuering/Rubner, NJW-Spezial 2021, S. 656, 657), ist unzulässig, denn diese ist mangels Rechtsfähigkeit nicht beteiligtenfähig i.S.v. § 70 Nr. 1 Alt. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG).Demnach richtet sich für Gesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten das Gesellschaftsstatut nach dem Recht des Herkunftsstaates; vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs richtete sich die Behandlung einer englischen und walisischen Limited für Zwecke des deutschen Rechts demnach im Grundsatz nach dem Recht des Gründungsstaats und damit nach den einschlägigen Regelungen des englischen und walisischen Gesellschaftsrechts (VG Berlin, Beschluss vom 11.02.2021 - 1 L 105/21 -, juris Rn. 13).
- BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06
Trabrennbahn
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22
Nach der sog. milden Form der Sitztheorie ist sie allerdings nicht als rechtliches Nullum zu behandeln, sondern je nach tatsächlicher Ausgestaltung als GbR, OHG oder - wie vorliegend - bei nur einer Gesellschafterin als einzelkaufmännisches Unternehmen (BGH, Urteil vom 27.10.2008 - II ZR 158/06 -, juris, Rn. 23; OLG München…, Urteil vom 05.08.2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris, Rn. 20;… Mankowski, a.a.O.). - BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22
Hinsichtlich der Bescheide über den Unternehmerwechsel und die Feststellung der Zuständigkeit sowie des Veranlagungsbescheides ergibt sich für die Hauptsache jeweils ein Streitwert von 5.000,00 Euro, insgesamt also 15.000,00 Euro, da es nicht um einen bezifferbaren Beitrag, sondern um das Bestehen einer Mitgliedschaft und die sich daraus ergebende gefahrtarifliche Veranlagung an sich geht (vgl. BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R -, juris, Rn. 32; BSG…, Beschluss vom 19.04.2012 - B 2 U 348/11 B -, juris, Rn. 47). - BSG, 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22
Hierzu zählen wegen des gestuften Beitragsverfahrens in der gesetzlichen Unfallversicherung, welches das Gesetz in § 136 Abs. 1 Satz 1, § 183 Abs. 5 Satz 1 SGB VII vorschreibt (…vgl. dazu BSG, Urteile vom 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R -, juris, Rn. 18 und vom 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R -, juris, Rn. 11, m.w.N.; Thüringer LSG…, Urteil vom 09.07.2020 - L 1 U 766/18 -, juris, Rn. 18), auch die Zuständigkeitsbescheide vom 23.02.2021. - BSG, 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R
(Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserhebung gem § 183 SGB 7 - Unternehmen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22
Hierzu zählen wegen des gestuften Beitragsverfahrens in der gesetzlichen Unfallversicherung, welches das Gesetz in § 136 Abs. 1 Satz 1, § 183 Abs. 5 Satz 1 SGB VII vorschreibt (vgl. dazu BSG, Urteile vom 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R -, juris, Rn. 18 …und vom 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R -, juris, Rn. 11, m.w.N.; Thüringer LSG…, Urteil vom 09.07.2020 - L 1 U 766/18 -, juris, Rn. 18), auch die Zuständigkeitsbescheide vom 23.02.2021. - BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22
Wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist von einem Viertel des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts auszugehen (vgl. BSG, Beschluss vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R -, juris, Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 09.07.2009 - L 2 U 3/09 B ER -, juris, Rn. 17 - 19, m.w.N.) Für das Beschwerdeverfahren wird der Streitwert daher auf ein Viertel von 17.715,83 Euro, mithin auf 4.428,96 Euro bestimmt. - BSG, 19.04.2012 - B 2 U 348/11 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22
Hinsichtlich der Bescheide über den Unternehmerwechsel und die Feststellung der Zuständigkeit sowie des Veranlagungsbescheides ergibt sich für die Hauptsache jeweils ein Streitwert von 5.000,00 Euro, insgesamt also 15.000,00 Euro, da es nicht um einen bezifferbaren Beitrag, sondern um das Bestehen einer Mitgliedschaft und die sich daraus ergebende gefahrtarifliche Veranlagung an sich geht (vgl. BSG…, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R -, juris, Rn. 32; BSG, Beschluss vom 19.04.2012 - B 2 U 348/11 B -, juris, Rn. 47). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2018 - 2 B 565/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2020 - L 11 KA 23/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 2 U 3/09
Interessenabwägung; Bestandskraft; Veranlagungsbescheid; Überprüfungsverfahren
- LSG Thüringen, 09.07.2020 - L 1 U 766/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Rechtmäßigkeit eines Zuständigkeitsbescheids - …
- EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit
- BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98
Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres …
- BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85
Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen …
- BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69
Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht …
- LG Essen, 10.03.1994 - 2 O 315/93
Parteifähigkeit einer auf der Isle of Man ansässigen "Briefkastenfirma"
- BGH, 14.07.2026 - II ZR 202/25
Alleingesellschafter einer Limited mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und …
Der Kläger ist damit Rechtsnachfolger der Gesellschaft (…vgl. OLG München, NZG 2021, 1518 Rn. 20; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2022 - L 4 U 78/22 B ER, juris Rn. 35; Lukas, NZG 2023, 708, 709 f.;… aA BeckOK ZPO/Ulrici, Stand 1.12.2025, § 727 Rn. 18a).Eine Pflicht der Europäischen Union zur Anerkennung von Gesellschaften des Vereinigten Königreichs im Sinn der Gründungstheorie geht deshalb aus dem TCA nicht hervor (…OGH Österreich, NZG 2022, 1072 Rn. 25 f.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 20 U 163/22, juris Rn. 62;… OLG München, NZG 2021, 1518 Rn. 21 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2022 - L 4 U 78/22 B ER, juris Rn. 30 f.;… BeckOGK/Sanders, Stand 1.11.2025, § 105 HGB Rn. 730 ff.;… MünchKommBGB/Kindler, 9. Aufl., Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht, Rn. 487; Knaier, GmbHR 2021, 1155, 1156; Habighorst, EuZW 2021, 957, 958; Mayer/Manz, BB 2021, 451; Schollmeyer, NZG 2021, 692, 694 f.; Heckschen/ Hilser, DStR 2022, 1005, 1012; Thomale/Lukas, IPRax 2023, 162, 165 ff.).
- VG Köln, 12.10.2023 - 1 L 1405/22
Frequenzordnung, Frequenznutzung, Frequenzzuteilung, Funkfrequenzen, Widerruf, …
Rn. 64 Vgl. LSG NRW, Beschluss vom 31. August 2022 - L 4 U 78/22 B ER -, juris Rn. 26 ff.; OLG München, Urteil vom 5. August 2021 - 29 U 2411/21 Kart -, juris Rn. 13. - KG, 29.08.2025 - 5 U 2/23 Rn. 57 Auch im hiesigen Fall liegt eine solche Rechtsnachfolge in Form einer Anwachsung vor (so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31 . August 2022 - L 4 U 78/22 B ER- , Rn. 35, juris; Lukas, NZG 2023, 706, 709 f.; Gebrich, NZI 2021, 256).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 823 Abs 2 BGB, EGV 715/2007, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, § 148 ZPO
Fahrzeugkaufvertrag: Schutzgesetzcharakter der Bestimmungen des EG-Typengenehmigungsrechts
Verfahrensgang
- LG Magdeburg - 10 O 451/21
- OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21
Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22
Rn. 6 An dieser Sach- und Rechtslage ändert sich auch nichts dadurch, dass mittlerweile der Generalanwalt seine Schlussanträge vom 2. Juni 2022 im Verfahren C-100/21 vor dem Gerichtshof gestellt hat.Rn. 7 Die Sach- und Rechtslage auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zu den in dem Vorabentscheidungsverfahren C-100/21 vor dem Gerichtshof aufgeworfenen Fragen nach wie vor eindeutig und weiterhin gültig.
- BGH, 12.01.2022 - VII ZR 391/21
Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung eines Fahrzeugs; …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22
Der Senat folgt auch regelmäßig der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. Urteil vom 30. Juli 2020, VI ZR 5/20; Urteil vom 16. September 2021, VII ZR 190/20; Beschluss vom 29. September 2021. VII ZR 72/21; Beschluss vom 12. Januar 2022, VII ZR 391/21), wonach ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) wegen der Auslegung der genannten Vorschriften nicht veranlasst ist.Es seien keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckt habe und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf Rückabwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Vertrages hätte knüpfen wollen (BGH, Beschlüsse vom 04. Mai 2022, VII ZR 656/21 und vom 12. Januar 2022, VII ZR 391/21: OLG München, Beschluss vom 1 Juli 2022, 8 U 1671/22, sämtlich zitiert nach juris).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22
Rn. 4 Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Fahrzeughersteller nicht gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV oder den Normen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 haftet, denn diese Vorschriften dienen nicht dem Schutz des Erwerbers eines Fahrzeugs vor der ungewollten Übernahme einer Verbindlichkeit zur Zahlung des Kaufpreises (z. B. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020. VI ZR 252/19).
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22
Der Senat folgt auch regelmäßig der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. Urteil vom 30. Juli 2020, VI ZR 5/20; Urteil vom 16. September 2021, VII ZR 190/20; Beschluss vom 29. September 2021. VII ZR 72/21; Beschluss vom 12. Januar 2022, VII ZR 391/21), wonach ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) wegen der Auslegung der genannten Vorschriften nicht veranlasst ist. - BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20
"Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22
Der Senat folgt auch regelmäßig der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. Urteil vom 30. Juli 2020, VI ZR 5/20; Urteil vom 16. September 2021, VII ZR 190/20; Beschluss vom 29. September 2021. VII ZR 72/21; Beschluss vom 12. Januar 2022, VII ZR 391/21), wonach ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) wegen der Auslegung der genannten Vorschriften nicht veranlasst ist. - BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10
Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22
Rn. 2 Zwar kann nach Rechtsprechung des BGH die Aussetzung des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof grundsätzlich zulässig sein, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012, VIII ZR 236/10), vorliegend das von dem Kläger in Bezug genommene Vorabentscheidungsverfahren C 100/21 vor dem Gerichtshof. - BGH, 04.05.2022 - VII ZR 656/21
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: Einordnung eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22
Es seien keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckt habe und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf Rückabwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Vertrages hätte knüpfen wollen (BGH, Beschlüsse vom 04. Mai 2022, VII ZR 656/21 und vom 12. Januar 2022, VII ZR 391/21: OLG München, Beschluss vom 1 Juli 2022, 8 U 1671/22, sämtlich zitiert nach juris). - BGH, 29.09.2021 - VII ZR 72/21
Anspruch gegen den Verkäufer eines gebrauchten mit einer Abschalteinrichtung …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22
Der Senat folgt auch regelmäßig der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. Urteil vom 30. Juli 2020, VI ZR 5/20; Urteil vom 16. September 2021, VII ZR 190/20; Beschluss vom 29. September 2021. VII ZR 72/21; Beschluss vom 12. Januar 2022, VII ZR 391/21), wonach ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) wegen der Auslegung der genannten Vorschriften nicht veranlasst ist. - OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22
Es seien keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckt habe und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf Rückabwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Vertrages hätte knüpfen wollen (BGH, Beschlüsse vom 04. Mai 2022, VII ZR 656/21 und vom 12. Januar 2022, VII ZR 391/21: OLG München, Beschluss vom 1 Juli 2022, 8 U 1671/22, sämtlich zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 30.10.2023 - 4 U 78/22 |
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 28.03.2022 - 12 O 234/21
- OLG Bamberg, 30.10.2023 - 4 U 78/22
- BGH, 08.05.2025 - III ZR 398/23
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