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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18   

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https://dejure.org/2019,22679
LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18 (https://dejure.org/2019,22679)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.04.2019 - 5 Sa 339/18 (https://dejure.org/2019,22679)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. April 2019 - 5 Sa 339/18 (https://dejure.org/2019,22679)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Wirksamkeit einer Vertragsänderung - sexuelle Belästigung

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 123 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 142 Abs. 1 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 1 Abs. 2, 2 Satz 1 KSchG, § 3 Abs. 4 AGG, § 12 Abs. 3 AGG, § 626 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 307 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 307 Abs. 3 BGB, § 312 g Abs. 1 BGB, §§ 312 ff. BGB, § 4 Satz 2 KSchG, § 2 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Vertragsänderung - Pflichten des Arbeitgebers - Sexuelle Kommentare und Übergriffe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn eine krankheitsbedingte Schwäche des Arbeitnehmers bewusst ausgenutzt wird (vgl. BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 - Pressemitteilung Nr. 6/2019; BAG 27.11.2003 - 2 AZR 177/03 - Rn. 41 mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge nicht in den Anwendungsbereich der §§ 312 ff. BGB einzubeziehen (vgl. BAG 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 - Pressemitteilung Nr. 6/2019).

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
    eine Wiederholung ausschließen (vgl. BAG 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 29 mwN; 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 28 mwN).

    Wie das Arbeitsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz häufig Ausdruck von Hierarchien und Machtausübung und weniger von sexuell bestimmter Lust (so ausdrücklich BAG 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 19 mit Hinweis auf Köhler/Koops BB 2015, 2807, 2809).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
    Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (vgl. BAG 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 18, 19 mwN).

    eine Wiederholung ausschließen (vgl. BAG 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 29 mwN; 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 28 mwN).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2017 - 3 Sa 158/17

    Anfechtung eines Änderungsvertrages - Fehlende Kausalität zwischen Drohung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
    Diese Ansicht hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in der von der Berufung angeführten Entscheidung vom 06.12.2017 (3 Sa 158/17) nicht vertreten.

    Es hat die Frage nach einem anderen Prüfungsmaßstab vielmehr ausdrücklich offen gelassen und die Grundsätze zur Drohung mit einer Beendigungskündigung auf den dort entschiedenen Fall angewendet (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 06.12.2017 - 3 Sa 158/17 - Rn. 25 ff, 35).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
    Eine Änderungsschutzklage ist dann unbegründet (vgl. BAG 28.08.2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 48 mwN).
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
    Wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Anfechtung und Widerruf genügt zur Ausübung des Widerrufs eine Erklärung, die lediglich erkennen lässt, dass der Erklärende an den Vertrag nicht mehr gebunden sein will, nicht (vgl. BAG 12.03.2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 15 ff mwN).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
    Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung unterliegen aber aus Gründen der Vertragsfreiheit regelmäßig keiner Inhaltskontrolle (vgl. BAG 21.06.2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 40 ff mwN).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
    Die fehlende schriftliche Fixierung des Änderungsvertrags steht der Einstufung als "vorformulierte" Vertragsbedingung jedenfalls nicht entgegen (vgl. BGH 12.06.2001 - XI ZR 274/00 - Rn. 5).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
    Dem Arbeitgeber ist es in diesen Fällen regelmäßig nicht zumutbar, lediglich die Tätigkeit des Arbeitnehmers den neuen Gegebenheiten anzupassen und es bei der bisherigen - nunmehr übertariflichen - Bezahlung zu belassen (vgl. BAG 28.10.2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 36 mwN).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
    Außerdem scheidet ein Anspruch des Arbeitnehmers auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen grundsätzlich aus, wenn er - wie der Kläger - das Angebot auf Vertragsänderung unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 28.05.2009 - 2 AZR 844/07 - Rn. 26 mwN).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2018 - 13 Sa 304/17

    Unwirksame Klausel zum Widerruf der Überlassung eines auch privat genutzten

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen sexueller

    Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist häufig Ausdruck von Hierarchien und Machtausübung und weniger Ausdruck von sexuell bestimmter Lust (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 19, juris = NJW 2017, 3018; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. April 2019 - 5 Sa 339/18 - Rn. 45, juris = PflR 2019, 767; Köhler/Koops, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Einmal grapschen erlaubt? BB 2015, 2809).
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