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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,32916
LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24 (https://dejure.org/2024,32916)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.04.2024 - 6 SLa 15/24 (https://dejure.org/2024,32916)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. April 2024 - 6 SLa 15/24 (https://dejure.org/2024,32916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 164 Abs 2 S 1 SGB 9 2018, § 167 Abs 1 SGB 9 2018, § 1 Abs 1 KSchG, § 611a Abs 1 S 3 BGB, § 612a BGB
    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot - Betriebsratsanhörung - Darlegungs-und Beweislast

  • IWW

    § 612a BGB, § ... 242 BGB, § 102 BetrVG, § 64 Abs. 2 Buchstabe c ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 5, 7 KSchG, § 7 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, §§ 612a, 134 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 33 Abs. 2 BetrVG, § 134 BGB, § 164 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 167 Abs. 1 SGB IX, § 164 Abs. 2 SGB IX, § 22 AGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratsanhörung; Maßregelungsverbot; Präventionsverfahren; Wartezeitkündigung; Werturteil

  • rechtsportal.de

    Betriebsratsanhörung; Maßregelungsverbot; Präventionsverfahren; Wartezeitkündigung; Werturteil

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24
    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann eine Maßnahme iSv. § 612a BGB sein (vgl. BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 10, 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28 mwN, jeweils zitiert nach juris)..

    Sind entscheidungserhebliche Behauptungen des Arbeitnehmers streitig, sind grundsätzlich die von ihm angebotenen Beweise zu erheben (BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 11, 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 29 mwN, aaO)..

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24
    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann eine Maßnahme iSv. § 612a BGB sein (vgl. BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 10, 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28 mwN, jeweils zitiert nach juris)..

    Sind entscheidungserhebliche Behauptungen des Arbeitnehmers streitig, sind grundsätzlich die von ihm angebotenen Beweise zu erheben (BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 11, 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 29 mwN, aaO)..

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24
    Rn. 54 2. Der Weiterbeschäftigungsantrag ist der Berufungskammer nicht zur Entscheidung angefallen, da über ihn als unechten Hilfsantrag nur für den Fall des Obsiegens des Klägers mit sämtlichen Kündigungsschutzanträgen zu entscheiden ist (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 21, zitiert nach juris)..
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 844/14

    Praktikum - Berufsausbildung - Probezeitkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24
    Es genügt für eine ordnungsgemäße Anhörung, wenn er allein das Werturteil selbst als das Ergebnis seines Entscheidungsprozesses mitteilt (vgl. zur Kündigung während der Probezeit nach § 22 Abs. 1 BBiG: BAG 19. November 2015 - 6 AZR 844/14 - Rn. 31 f., zitiert nach juris). Die Beteiligung des Betriebsrats dient in erster Linie dem Zweck, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht des Arbeitgebers vorzubringen.
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn der betroffene Arbeitnehmer noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt (vgl. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 - Rn. 17 ff., mwN, zitiert nach juris)..
  • EuGH, 10.02.2022 - C-485/20

    Ein Arbeitnehmer mit Behinderung - und zwar auch derjenige, der nach seiner …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24
    Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass einen Arbeitgeber auch im Rahmen der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG Pflichten nach § 167 Abs. 1 SGB IX treffen und ein Verstoß gegen diese eine nach § 164 Abs. 2 SGB IX verbotene Diskriminierung indizieren könnte mit der Folge einer möglichen Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 134 BGB, § 22 AGG (vgl. ArbG Köln 20. Dezember 2023 - 18 Ca 3954/23 - Rn. 21 ff. unter Verweis auf EuGH 10. Februar 2022 - C-485/20 -, jeweils zitiert nach juris), führt dies vorliegend nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14

    Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, innerhalb der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ein Präventionsverfahren durchzuführen (so noch zu § 84 Abs. 1 SGB IX: BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 27, zitiert nach juris).
  • ArbG Köln, 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23

    Wartezeit Kündigung Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24
    Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass einen Arbeitgeber auch im Rahmen der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG Pflichten nach § 167 Abs. 1 SGB IX treffen und ein Verstoß gegen diese eine nach § 164 Abs. 2 SGB IX verbotene Diskriminierung indizieren könnte mit der Folge einer möglichen Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 134 BGB, § 22 AGG (vgl. ArbG Köln 20. Dezember 2023 - 18 Ca 3954/23 - Rn. 21 ff. unter Verweis auf EuGH 10. Februar 2022 - C-485/20 -, jeweils zitiert nach juris), führt dies vorliegend nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24
    Mängel bei der Beschlussfassung des Betriebsrats haben grundsätzlich selbst dann keine Auswirkungen auf die Ordnungsgemäßheit seiner Anhörung, wenn der Arbeitgeber im Kündigungszeitpunkt weiß oder erkennen kann, dass der Betriebsrat die Angelegenheit nicht fehlerfrei behandelt hat; solche Fehler gehen schon deshalb nicht zu Lasten des Arbeitgebers, weil dieser keine rechtliche Möglichkeit eines Einflusses auf die Beschlussfassung des Betriebsrats hat (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 43;… 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - Rn. 21 mwN, jeweils zitiert nach juris)..
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 283/05

    Zahnverlust bei Restaurantbesuch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2024 - 6 SLa 15/24
    Typizität bedeutet dabei nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (vgl. Ascheid/Preis/Schmidt Kündigungsrecht - Linck 7. Aufl. 2024 § 612a BGB Rn. 29, BGH 5. April 2006 - VIII ZR 283/05, Rn. 10, zitiert nach juris). Ein Anscheinsbeweis ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Rechtsausübung und Maßnahme des Arbeitgebers besteht und mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die Maßnahme des Arbeitgebers als Reaktion auf die Ausübung eines Rechts durch den Arbeitnehmer erfolgt ist (…vgl. Ascheid/Preis/Schmidt Kündigungsrecht - Linck aaO, mwN)..
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Betriebsleiter

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

  • ArbG Koblenz, 20.11.2025 - 6 Ca 2023/25

    Sonderkündigungsschutz und Beweislastumkehr nach § 36 HinSchG bei …

    Vor diesem Hintergrund genügt es im Rahmen der Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG, dass der Arbeitgeber, wenn er seinen Kündigungsentschluss auf ein personenbezogenes Werturteil stützt, dem Betriebsrat allein dieses - als Ergebnis seines Entscheidungsprozesses - mitteilen muss, ohne auf den zugrundeliegenden Tatsachenkern einzugehen (…BAG 16.09.2004 - 2 AZR 511/03 - Rn. 19;… 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 22 ff.;… 19.11.2015 - 6 AZR 844/14 - Rn. 31; LAG Rheinland-Pfalz 16.04.2024 - 6 SLa 15/24 - Rn. 49 , Juris).
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