Rechtsprechung
   BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42737
BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16 (https://dejure.org/2018,42737)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2018 - 7 ABR 79/16 (https://dejure.org/2018,42737)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 (https://dejure.org/2018,42737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,42737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 117 Abs 2 BetrVG, § 83 Abs 3 ArbGG, § 10 ArbGG, § 21 S 3 BetrVG, § 13 Abs 1 BetrVG
    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl

  • IWW

    § 117 Abs. 2 BetrVG, § ... 87 Abs. 1, §§ 91, 95, 97, 99, 112, 112a BetrVG, Richtlinie 2002/14/EG, RL 2002/14, Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 239, 246 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 10 ArbGG, § 10 Satz 1 Halbs. 2 ArbGG, § 13 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 ZPO, § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB, § 117 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, 246 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO, § 239 Abs. 1 ZPO, § 246 Abs. 1 ZPO, § 246 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO, §§ 80 ff. ArbGG, § 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 92 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 80 Abs. 2, § 92 Abs. 2 ArbGG, § 239 Abs. 1, §§ 1943, 1944 BGB, § 239 ZPO, § 86 ZPO, § 246 ZPO, § 1922 BGB, §§ 239 ff. ZPO, § 21a Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 239 Abs. 2 bis 4, § 246 Abs. 2 ZPO

  • bag-urteil.com

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl

  • Betriebs-Berater

    Beteiligtenfähigkeit eines Betriebsrats nach Neuwahl

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl

  • rewis.io

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl; Aussetzung des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    Beteiligungsbefugnis und Rechtsmittelbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die angefochtene Betriebsratswahl - und die abgelaufene Amtszeit des alten Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl - Aussetzung des Verfahrens

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Beteiligungsunfähigkeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach Ende der Amtszeit des Betriebsrats

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 940
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
    Ein unstreitiger Verlust der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit eines von ihm eingelegten Rechtsmittels (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12; 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - zu II 2 b der Gründe) .

    Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, eine Sachentscheidung zu erlangen (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12; 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - zu B I der Gründe mwN) .

    Es bestehen angesichts des monatelangen betriebsratslosen Zustands schon erhebliche Zweifel daran, ob ein künftig ggf. zu wählender neuer Betriebsrat überhaupt Funktionsnachfolger des vormaligen Betriebsrats werden könnte (vgl. zu entsprechenden Zweifeln bei einer nur zweimonatigen betriebsratslosen Zeit BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 11) .

  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 21/95

    Einseitige Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz des

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
    Ein unstreitiger Verlust der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit eines von ihm eingelegten Rechtsmittels (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12; 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - zu II 2 b der Gründe) .

    Es kann dahinstehen, ob die angefochtene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts trotz des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats überhaupt in Rechtskraft erwachsen kann (diese Frage offenlassend BAG 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - zu II 3 der Gründe) .

  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats gilt ein Betriebsrat in entsprechender Anwendung von § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB nach dem Ende seiner Amtszeit als fortbestehend, soweit dies zur Geltendmachung oder Abtretung seiner noch nicht erfüllten Ansprüche auf Freistellung von Kosten erforderlicher Betriebsratstätigkeit, die während seiner Amtszeit entstanden sind, notwendig ist (BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 99, 208) .

    Vielmehr bleibt der Betriebsrat nach der Rechtsprechung des Senats in entsprechender Anwendung von § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB auch nach dem Ende seiner Amtszeit befugt, noch nicht erfüllte Kostenerstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber weiter zu verfolgen und an den Gläubiger abzutreten; insoweit ist er ggf. als fortbestehend zu erachten (BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 208) .

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
    Darüber hinaus muss der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 338/16 - Rn. 42 mwN; 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19; 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
    Darüber hinaus muss der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 338/16 - Rn. 42 mwN; 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19; 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
    Es ist allerdings jeweils zu prüfen, ob Vorschriften des Beschlussverfahrens und die in ihnen zum Ausdruck kommenden Grundsätze dieses Verfahrens einer Anwendung von Vorschriften der ZPO entgegenstehen (vgl. für die Nebenintervention BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 26, BAGE 125, 100) .
  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
    Das Interesse an der Klärung nur individualrechtlicher Folgen des Verfahrens für die einzelnen Betriebsratsmitglieder durch den Betriebsrat ist rechtlich nicht geschützt (vgl. hierzu BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 19; 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 100, 281) .
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
    Die Einstellung des Verfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz aufgrund einseitiger Erledigungserklärung setzt voraus, dass die Rechtsbeschwerde zulässig ist (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 48/00 - zu B I 2 der Gründe; 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 77, 165) .
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
    Das ist aber nicht Aufgabe der Gerichte (vgl. zum Wahlanfechtungsantrag BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316) .
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
    Darüber hinaus muss der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 338/16 - Rn. 42 mwN; 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19; 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 48/00

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Erledigung der Hauptsache

  • BGH, 20.05.2015 - VII ZB 53/13

    Löschung einer vermögenslosen GmbH: Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit

  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 116/11

    Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Kapitalanlageberatung durch eine

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum

  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen

  • BGH, 27.07.2016 - XII ZR 11/14

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Wegfall der Parteifähigkeit des

  • LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16

    Wirksamkeit der Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates durch das Bodenpersonal und

  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

    In einem Beschlussverfahren kann nach § 83 Abs. 3 ArbGG nur eine Person, Vereinigung oder Stelle zu hören sein, die nach § 10 ArbGG partei- und damit beteiligtenfähig ist (vgl. etwa BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 16 f. mwN) .
  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

    Rechtsbeschwerdebefugt ist nur, wer nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 17; 20. Juni 2018 - 7 ABR 48/16 - Rn. 12; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 141, 110) .

    b) Ist das Amt eines an einem Beschlussverfahren beteiligten Betriebsrats erloschen, ohne dass ein neuer Betriebsrat gewählt wurde, endet damit dessen Beteiligtenfähigkeit (vgl . BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 19; 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08  - Rn. 13 ) .

    Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - aaO; 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 12) .

    Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, hierüber eine Sachentscheidung zu erlangen (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung

    Deshalb ist nur rechtsbeschwerdebefugt, wer nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 17; 20. Juni 2018 - 7 ABR 48/16 - Rn. 12; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 141, 110) .

    Eine wirksame Erledigungserklärung in der Rechtsmittelinstanz ist allerdings nur möglich, wenn diese Instanz überhaupt erreicht wurde, das Rechtsmittel also zulässig ist (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 34; 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - zu II 1 b der Gründe; 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 77, 165) .

    Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, eine Sachentscheidung zu erlangen (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 20; 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12; 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - zu B I der Gründe mwN) .

  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22

    Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Die Lücke muss sich demnach aus dem unbeabsichtigten Abweichen des Gesetzgebers von seinem Regelungsplan ergeben (vgl. BAG 23. Oktober 2019 - 7 ABR 7/18 - Rn. 20, BAGE 168, 204; 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 41; 25. Januar 2018 - 8 AZR 338/16 - Rn. 42 mwN; 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19; 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - Rn. 26 mwN).
  • BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20

    Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung

    Nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen wird der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 19; 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41) .

    In diesem Fall bestünde schon ein zu großer zeitlicher Abstand (unbeachtlich weiterer Fragestellungen) zwischen dem Ende des Übergangsmandats und dem Beginn der Amtszeit des (neu gewählten) Betriebsrats im Kombi-VZ W, der - jedenfalls im Hinblick auf den hier vorliegenden Verfahrensgegenstand - eine verfahrensrechtliche Funktionsnachfolge und damit eine Beteiligtenfähigkeit des rechtsbeschwerdeführenden Betriebsrats ausschlösse (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 49) .

  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

    Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 16; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 19, BAGE 141, 110) .
  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft -

    In einem Beschlussverfahren kann nach § 83 Abs. 3 ArbGG nur eine Person, Vereinigung oder Stelle zu hören sein, die nach § 10 ArbGG partei- und damit beteiligtenfähig ist (vgl. etwa BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 16 f. mwN) .
  • BAG, 23.10.2019 - 7 ABR 7/18

    Betriebsrat - Zwangsvollstreckung - Klauselerteilung

    Darüber hinaus muss der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 41; 25. Januar 2018 - 8 AZR 338/16 - Rn. 42 mwN; 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19; 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18

    Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss

    Fehlt die Rechtsbeschwerdebefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 17; 8. November 2011- 1 ABR 42/10 - Rn. 12) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - 12 TaBV 402/21

    Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson - Amtszeit -

    Deshalb ist bei einem Streit um die Parteifähigkeit des Betriebsrats, dessen Parteifähigkeit hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtsmittels zu unterstellen (BAG, 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16, Rn. 20, juris).

    Wie aber zum Betriebsrat anerkannt (BAG, 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16, juris Rn. 19), besteht nach Ablauf der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung, sofern keine neue Vertretung gewählt ist oder eine solche Wahl unmittelbar bevorsteht, keine Beteiligtenfähigkeit mehr.

  • LAG Niedersachsen, 09.12.2021 - 3 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit und Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Verlust der

  • LAG Nürnberg, 02.09.2022 - 8 TaBV 15/22

    Hauptbetrieb - Betriebsteil - unternehmenseinheitlicher Betriebsrat -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 2 TaBV 28/18

    Gemeinschaftsbetrieb - einheitlicher Leitungsapparat - unternehmerische

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 179/19

    Außerordentliche Kündigung - händische Korrektur von Wägungen

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2022 - 3 TaBV 47/21

    Einigungsstelle; Zeitpunkt der Begründung eines Restmandats bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht