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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11555
BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22 (https://dejure.org/2023,11555)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 (https://dejure.org/2023,11555)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2023 - 7 A 7.22 (https://dejure.org/2023,11555)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1, Abs. 3; WRRL Art. 2 Nr. 23, Art. 4, 11 und 13, Anh. V. Nr. 1.2.5 und 1.4.2; VwGO § ... 42 Abs. 2, § 50 Abs. 1 Nr. 6, § 113 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5; WaStrG § 14 Abs. 1 Satz 2 und 4, § 14b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und 6, §§ 14c, 14e Abs. 1 und 5, Nr. 4 der Anlage 2; WHG § 10 Abs. 2, § 13 Abs. 2, §§ 20, 27 Abs. 2 Nr. 2, §§ 28, 34 Abs. 3, § 35 Abs. 2, § 83; VwVfG § 73 Abs. 4 Satz 3, § 74 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 und 3, § 75 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a Satz 1 und 2; UmwRG §§ 5, 7 Abs. 4; UVPG § 74 Abs. 2 Nr. 1
    Auswirkungen einer bundeswasserstraßenrechtlichen Planfeststellung (Neuerrichtung einer Staustufe) auf den Betrieb eines Wasserkraftwerks

  • rechtsinformationen.bund.de

    Auswirkungen einer bundeswasserstraßenrechtlichen Planfeststellung (Neuerrichtung einer Staustufe) auf den Betrieb eines Wasserkraftwerks

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 14 Abs 3 GG, Art 2 Nr 23 EGRL 60/2000, Art 4 EGRL 60/2000, Art 11 EGRL 60/2000
    Auswirkungen einer bundeswasserstraßenrechtlichen Planfeststellung (Neuerrichtung einer Staustufe) auf den Betrieb eines Wasserkraftwerks

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der Staustufe Obernau am Main; Auswirkungen einer bundeswasserstraßenrechtlichen Planfeststellung durch die Neuerrichtung einer Staustufe auf den Betrieb eines Wasserkraftwerks; Möglichkeit der ...

  • doev.de PDF

    Auswirkungen einer bundeswasserstraßenrechtlichen Planfeststellung (Neuerrichtung einer Staustufe) auf den Betrieb eines Wasserkraftwerks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Für die Beurteilung der Frage, ob einem Kläger, der einen Planfeststellungsbeschluss angreift, ein Vollüberprüfungsanspruch zusteht, kommt es auf die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bzw. im Zeitpunkt des Schlusses ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der Staustufe Obernau am Main; Auswirkungen einer bundeswasserstraßenrechtlichen Planfeststellung durch die Neuerrichtung einer Staustufe auf den Betrieb eines Wasserkraftwerks; Möglichkeit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Auswirkungen einer bundeswasserstraßenrechtlichen Planfeststellung (Neuerrichtung einer Staustufe) auf den Betrieb eines Wasserkraftwerks

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Wasserkraftwerk - und die neue Staustufe am Main

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Neubau der Staustufe Obernau erfolglos - Klage gegen Neubau der Staustufe Obernau erfolglos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Modernisierung eines Wehres und Zahlung einer ersatzweisen Entschädigung

Papierfundstellen

  • BVerwGE 179, 30
  • NVwZ 2023, 1733
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (53)

  • VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356

    wasserrechtliche Plangenehmigung, Umgehungsgerinne an einer Staustufe, bestehende …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22
    Rn. 17 Darüber hinaus ergibt sich ihre Klagebefugnis aus einer möglicherweise nicht hinreichend berücksichtigten Betroffenheit in ihrem Interesse an einer möglichst weitreichenden wirtschaftlichen Ausnutzung des ihrer Rechtsvorgängerin im Jahr 1937 verliehenen altrechtlichen Wasserbenutzungsrechts (zu dessen Qualität als subjektives Recht vgl. VGH München, Urteil vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 ;… Riederer/Sieder, Bayerisches Wassergesetz, 1957, Art. 42 Rn. 12;… zum Übergang von wasserrechtlichen Altrechten auf den Rechtsnachfolger vgl. Riederer/Sieder a. a. O. Art. 42 Rn. 18;… Pape, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Januar 2023, § 20 WHG Rn. 35, § 8 WHG Rn. 66).

    § 14b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaStrG stellt zudem klar, dass jede mit erheblichen Nachteilen einhergehende Beeinträchtigung der auf einer Erlaubnis beruhenden Gewässerbenutzung schutzwürdig und daher in der Abwägung zu berücksichtigen ist (zu einer landesrechtlichen Vorgängerregelung vgl. VGH München, Urteil vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 ).

    Rn. 50 Der Planfeststellungsbeschluss setzt sich insoweit mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - zur Plangenehmigung für den Bau eines Umgehungsgerinnes an der Staustufe Randersacker auseinander, in dem es um die vergleichbare Betroffenheit eines alten Wasserrechts für den Betrieb eines Wasserkraftwerks ging.

    In diesem Zusammenhang stellt der Planfeststellungsbeschluss die historische Bedeutung des Wasserbenutzungsrechts mit Blick auf den Main-Donau-Staatsvertrag vom 13. Juni 1921 und den Konzessionsvertrag vom 30. Dezember 1921 als vertragliche Gegenleistung für den von der Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 1 durchgeführten Ausbau der Wasserstraßen nicht infrage (PFB S. 95 f.; hierzu VGH München, Urteil vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 ).

    Neben Möglichkeiten zum Widerruf mit und ohne Entschädigung nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 und 2 WHG enthält § 20 Abs. 2 Satz 3 WHG eine gesetzliche Ermächtigung zur behördlichen Regelung nachträglicher Anforderungen und Maßnahmen in entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 2 WHG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 7 B 14.21 - juris; VGH München, Urteil vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 und Beschluss vom 9. Januar 2018 - 8 ZB 16.24 96 - juris; VGH Mannheim, Urteil vom 24. März 2021 - 3 S 2506/18 - VBlBW 2022, 107 ff.).

    Der Planfeststellungsbeschluss verweist zudem zu Recht darauf, dass sich insofern die Rechtslage im Vergleich zum Jahr 2005, in dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über einen ähnlichen Sachverhalt zu entscheiden hatte (vgl. VGH München, Urteil vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 ff.), geändert hat (PFB S. 97).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22
    Zwar ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 21).

    Das Recht nötigt nicht zu einem Ermittlungsaufwand, der keine zusätzlichen Erkenntnisse verspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 162).

    Daneben sind gemäß § 12 Abs. 7 Satz 1 WaStrG beim Ausbau einer Bundeswasserstraße im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 WaStrG die Bewirtschaftungsziele gemäß §§ 27 bis 31 WHG strikt zu beachten (vgl. BT-Drs. 19/26827 S. 31 f.; BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 478 im Anschluss an EuGH…, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] - NVwZ 2015, 1041 Rn. 29 ff.).

    Bei der Entwicklung und Auswahl der Bewirtschaftungsmaßnahmen verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Handlungsspielraum, der es ihnen u. a. ermöglicht, die Besonderheiten und Merkmale der Wasserkörper in ihrem Hoheitsgebiet zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 585, unter Bezugnahme auf EuGH…, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 - NVwZ 2015, 1041 Rn. 34, 42).

    Rn. 62 Bei erheblich veränderten Gewässern haben sowohl das Verschlechterungsverbot als auch das Verbesserungsgebot mit ihrer Bezugsgröße des "ökologischen Potenzials" (§ 27 Abs. 2 Nr. 1 WHG) bzw. des "guten ökologische Potenzials" (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WHG) im Vergleich zum "(guten) ökologischen Zustand" als Maßstab des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2 WHG ein abgesenktes Anforderungsprofil (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 485).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22
    Kann sich aber ein gegen einen Planfeststellungsbeschluss klagendes gemischtwirtschaftliches Unternehmen aufgrund staatlicher Beherrschung nicht (mehr) auf Art. 14 GG berufen, so steht ihm auch ein aus Art. 14 Abs. 3 GG abzuleitender Anspruch auf verwaltungsgerichtliche Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses nicht zu (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 1. Februar 2023 - 14 S 370/22 - juris Rn. 56 ff.; für den Fall einer klagenden Gemeinde, deren Grundstück unmittelbar von einem Planfeststellungsbeschluss betroffen ist vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ;… Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 10 …und vom 14. Februar 2017 - 4 VR 18.16 - juris Rn. 7).

    Weil die Planrechtfertigung jedenfalls zu bejahen ist, kann dahingestellt bleiben, ob dies auch für die vorliegende Fallgestaltung gilt, in der sich die Klägerinnen als vom Staat beherrschte Gesellschaften nicht (mehr) auf Grundrechte berufen können (bezweifelnd VGH Mannheim, Urteil vom 1. Februar 2023 - 14 S 370/22 - juris Rn. 70).

    Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob die Regelung neben dem allgemeinen planungsrechtlichen Abwägungsgebot eine eigenständige Bedeutung als zwingende Verbotsnorm des Fachrechts hat (ablehnend VGH Mannheim, Urteil vom 1. Februar 2023 - 14 S 370/22 - juris Rn. 92).

    Mit dem (nachträglichen) Auflagenvorbehalt ist nicht mehr ungeregelt, was zu gelten hat, wenn die Beteiligten im Rahmen zeitlicher Abstimmungen für bestimmte Baumaßnahmen, die zu Kraftwerksstillständen bzw. einem eingeschränkten Kraftwerksbetrieb führen, keine Einigung erzielen oder darüber streiten, ob eine angekündigte Bauausführung mit Einschränkungen für den Kraftwerksbetrieb den abstrakt formulierten Rücksichtnahmeanforderungen gemäß Ziffer V. § 2 Abs. 20 (PFB S. 29) oder den konkretisierungsbedürftigen zeitlichen Vorgaben für die Vorabinformation gemäß Ziffer V. § 1 Abs. 3 Satz 1, § 2 Abs. 16 sowie 20 (PFB S. 23, 29) genügt (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 1. Februar 2023 - 14 S 370/22 - juris Rn. 221 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22
    Bei grundsätzlich schutzwürdigen planbedingten Betroffenheiten beschränkt sich die Abwägungsbeachtlichkeit zwar auf solche, die für die planende Stelle bei der Entscheidung über den Plan als abwägungsbeachtlich erkennbar sind, weil sie offenkundig sind oder weil sie von den Betroffenen im Zuge ihrer Beteiligung vorgetragen wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 808).

    Rn. 27 Grundsätzlich haben Betroffene, deren durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum ganz oder teilweise für ein Planvorhaben in Anspruch genommen werden soll, wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses (hier gemäß § 44 Abs. 2 WaStrG) einen Anspruch darauf, von einer Entziehung ihres Grundeigentums verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient, insbesondere nicht gesetzmäßig ist (Art. 14 Abs. 3 GG) und auf eine dahingehende umfassende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 16, 31;… Beschluss vom 29. Juli 2022 - 7 B 23.21 - juris Rn. 8).

    Für die Beklagte bestand daher kein Anlass, der Frage einer planungsbedingt verstärkten Anschwemmung von Treibgut im Kraftwerksbereich weiter nachzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 808).

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22
    Daneben sind gemäß § 12 Abs. 7 Satz 1 WaStrG beim Ausbau einer Bundeswasserstraße im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 WaStrG die Bewirtschaftungsziele gemäß §§ 27 bis 31 WHG strikt zu beachten (vgl. BT-Drs. 19/26827 S. 31 f.; BVerwG…, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 478 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] - NVwZ 2015, 1041 Rn. 29 ff.).

    Bei der Entwicklung und Auswahl der Bewirtschaftungsmaßnahmen verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Handlungsspielraum, der es ihnen u. a. ermöglicht, die Besonderheiten und Merkmale der Wasserkörper in ihrem Hoheitsgebiet zu berücksichtigen (BVerwG…, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 585, unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 - NVwZ 2015, 1041 Rn. 34, 42).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22
    Rn. 68 Vorkehrungen im Planfeststellungsbeschluss können aber nach Maßgabe des Gebots der Problembewältigung erforderlich sein, wenn und soweit im Zusammenhang mit der Bauausführung konkrete abwägungsbeachtliche Belange berührt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50).

    Nach § 74 Abs. 3 VwVfG (hier i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 4, § 14b Abs. 1 WaStrG) besteht die Möglichkeit, die abschließende Entscheidung über das betreffende Planungselement im Planfeststellungsbeschluss vorzubehalten, wenn sich bezogen auf den Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses die für die Bewältigung des Problems notwendigen Kenntnisse nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffen lassen und das offen gehaltene Problem so gelöst werden kann, dass die bereits getroffenen Festlegungen nicht nachträglich als unabgewogen erscheinen (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50 m. w. N.).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis; …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22
    Rn. 70 Sofern eine verbindlichere Bauzeitenplanung ausnahmsweise dennoch grundsätzlich als erforderlich angesehen werden sollte, weil durch konkrete Baumaßnahmen abwägungsbeachtliche Belange betroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 96), hat die Beklagte den Anforderungen planerischer Konfliktlösung jedenfalls durch die in der mündlichen Verhandlung erfolgte Planergänzung um Informationspflichten des Vorhabenträgers und um einen Auflagenvorbehalt hinreichend Rechnung getragen.

    Rn. 71 Diese zu Protokoll des Gerichts erklärten Änderungen sind dem Planfeststellungsbeschluss unmittelbar angewachsen und mit ihm zu einer Einheit verschmolzen, die den Gegenstand der rechtlichen Beurteilung durch das Gericht bildet (…BVerwG, Urteile vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - NVwZ 2014, 1008 Rn. 15 und vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 97).

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22
    Ein solcher lässt sich weder aus Art. 20a GG noch aus § 13 des Bundes-Klimaschutzgesetzes - KSG - oder § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WHG ableiten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. Mai 2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 85 f. unter Rekurs auf BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u. a. - BVerfGE 157, 30 Rn. 198; Uechtritz, DVBl. 2022, 1241 ; zur Stromproduktion durch Wasserkraft vgl. Steenhoff, UPR 2022, 6 f.).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22
    Rn. 74 § 10 Abs. 2 WHG, mit dem der Gesetzgeber Oberflächengewässer einer vom Grundeigentum losgelösten öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung unterworfen und der Allgemeinheit zugeordnet hat, um im Sinne einer weitgehenden Sozialbindung eine geordnete Bewirtschaftung des Wassers nach Menge und Beschaffenheit sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - 4 C 102.67 - BVerwGE 36, 248 ; BGH…, Urteil vom 7. Mai 2009 - III ZR 48/08 - NVwZ 2009, 1244 Rn. 15; für das Grundwasser vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 ), findet auf das vor Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes mit Bescheid vom 15. Juni 1937 verliehene Altrecht auf Wasserbenutzung keine Anwendung (…vgl. Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand Februar 2022, § 10 Rn. 57 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22
    Die Grenze zur Abwägungsdisproportionalität ist erst erreicht, wenn Belastungen so massiv ins Gewicht fallen, dass dem Betroffenen ein unzumutbares Opfer abverlangt wird (BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 404 …und vom 19. Dezember 2017 - 7 A 10.17 - UPR 2018, 302 Rn. 47).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm; …

  • BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21

    Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

  • BVerwG, 27.02.2020 - 7 C 3.19

    Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für …

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung; …

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg …

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare …

  • BVerwG, 28.05.2021 - 7 C 4.20

    Luftreinhalteplan für Hamburg ist fortzuschreiben

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz; …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 3 S 2506/18

    Beurteilungsspielraum der Wasserbehörden bei Mindestwassermengenfestsetzung; …

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 13.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 14.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

  • BVerwG, 16.03.2021 - 4 A 10.19

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine …

  • BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oberhausen - Emmerich im Bereich …

  • BVerwG, 03.05.2011 - 7 A 9.09

    Planfeststellung; Wasserstraße, Planfeststellung für Ausbau von -; Abwägung, - …

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 11.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für ein …

  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses - …

  • BVerwG, 16.12.1992 - 7 B 180.92

    Planfeststellungsbeschluß - Klageänderung - Änderungsbeschluß

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 10.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 16.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

  • BVerwG, 28.01.2016 - 4 B 43.14

    Rechtswegzuständigkeit für Erstattungsansprüche wegen passiven Schallschutzes …

  • BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62

    Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich - Ausführung der …

  • BVerwG, 09.05.2022 - 7 B 14.21

    Voraussetzungen für die nachträgliche Anordnung einer Mindestwassermenge für eine …

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  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722

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  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

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  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

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  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

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  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

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  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil; …

  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19

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  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

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  • BVerfG, 18.08.2020 - 1 BvQ 82/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das …

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer …

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen …

  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 11.19

    Unwirksamkeit des Regionalplans "Havelland-Fläming 2020"; Verfahrensfehler …

  • BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 18.16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Höchstspannungsleitung; Betroffenheit der Gemeinde

  • BVerwG, 29.07.2022 - 7 B 23.21

    Vorübergehende Inanspruchnahme des Grundbesitzes für die Durchführung von …

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2025 - 14 S 1024/24

    Sicherung eines Seitenkanals; hier: Seitenkanal Kochendorf; Verlängerung der …

    Ihr steht als weit überwiegend von der öffentlichen Hand getragene juristische Person, die sich nicht auf das Grundrecht auf Art. 14 GG berufen kann, nach wie vor kein in diesem Grundrecht wurzelnder sog. Vollüberprüfungsanspruch zu (vgl. bereits Senat…, Urteil vom 01.02.2023 - 14 S 370/22 - ZfW 2023, 139 , juris Rn. 56 ff. m. w. N.; s. auch BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 26 ff.).

    Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Verwaltungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 46; Senat…, Urteil vom 01.02.2023 - 14 S 370/22 - ZfW 2023, 139 , juris Rn. 98 f.; jeweils m. w. N.).

    Diese Vorschriften aus § 74 Abs. 2 VwVfG normieren eine spezifische Ausprägung des fachplanungsrechtlichen Abwägungsgebotes (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 79;… Urteil vom 14.09.1992 - 4 C 34-38.89 u. a. - BVerwGE 91, 17, juris Rn. 20;… Urteil vom 14.05.1992 - 4 C 9.89 - NVwZ 1993, 477, juris Rn. 21, 24; VGH Bad.-Württ…, Urteil vom 20.04.2017 - 5 S 907/15 - ESVGH 67, 207 , juris Rn. 43 ).

    "Erforderlich" im Sinne dieser Vorschrift sind Schutzmaßnahmen bzw. ersatzweise Entschädigungen vielmehr nur dann, wenn und soweit die konkret in Rede stehenden nachteiligen Wirkungen nach den jeweiligen Einzelfallumständen die sog. fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle überschreiten und deshalb ohne eine entsprechende kompensatorische Regelung allein durch eine gerechte Abwägung nicht überwindbar wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 79;… Urteil vom 03.05.2011 - 7 A 9.09 - NVwZ 2012, 47, juris Rn. 34;… Neumann/Külpmann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., § 74 Rn. 172;… Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 74 Rn. 179 ff. m. w. N.).

    Greift Satz 2 tatbestandlich nicht ein, ist auch für die Anwendung von Satz 3 kein Raum (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 78;… Urteil vom 27.11.1996 - 11 A 27.96 - NVwZ 1997, 917, juris Rn. 29;… Neumann/Külpmann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., § 74 Rn. 190;… Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 74 Rn. 216, 229).

    Rn. 46 Die vorstehenden materiellen Maßstäbe für eine fachplanerische Abwägung gelten im Grundsatz auch im Anwendungsbereich des Wasserstraßengesetzes (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 4 WaStrG; BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 72 ff., 79;… Friesecke, WaStrG, 7. Aufl., § 14 Rn. 12, 32 ff., § 14b Rn. 23, 55).

    Die Vorschrift lockert aber nicht den sich aus § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ergebenden, auf die Abwehr (nur) von unzumutbaren Nachteilen bezogenen Prüfungsmaßstab (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 72, 79 f.;… Friesecke, WaStrG, 7. Aufl., § 14b Rn. 41 f.;… s. auch Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 74 Rn. 229).

    Hierfür fehlt ihr die Rügebefugnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 47).

    Das gilt inzwischen umso mehr, als die Behörde, wie sie in der mündlichen Verhandlung vom 01.02.2023 zugesagt hatte, den Planfeststellungsbeschluss vom 21.12.2022 im 2. Änderungsbeschluss um weitere die Belange der Klägerin schützende Regelungen zu dem oben genannten Konfliktfeld ergänzt hat (…vgl. Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 01.02.2023, S. 4, und ÄndB, S. 2 f., 22; s. dazu bereits Senat…, Urteil vom 01.02.2023, a. a. O., juris Rn. 238; zur Unbedenklichkeit des Fehlens eines Bauzeitenplans in einem insoweit ähnlich gelagerten Fall auch BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 66).

    Das Vorhaben dient damit drei jeweils bundesgesetzlich verankerten, bedeutenden öffentlichen Belangen (vgl. zum Gewicht der Ziele einer gefahrfreien Passierbarkeit der Bundeswasserstraße und der Gewährleistung ihrer ökologischen Durchgängigkeit BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 77; zur Bedeutung der im vorliegenden Fall verfolgten drei Ziele Senat…, Urteil vom 01.02.2023 - 14 S 370/22 - ZfW 2023, 139 , juris Rn. 74 ff., 83 ff.).

    Das ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch insoweit BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 77 ).

    In den Fällen, in denen die konkrete Grenze nicht - wie beispielsweise durch normative Grenzwerte für Verkehrslärm oder Luftschadstoffe geschehen (…vgl. Neumann/Külpmann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., § 74 Rn. 84 ff.;… Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 74 Rn. 181 f.; jeweils m. w. N.) - verbindlich durch Gesetz oder Verordnung bestimmt ist, lässt sich allerdings nicht allgemein verbindlich beschreiben, sondern hängt es von den jeweiligen besonderen Umständen des Einzelfalls ab, wann sie überschritten, eine durch das geplante Vorhaben verursachte (mittelbare) Beeinträchtigung also als unzumutbar anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 80;… Urteil vom 23.05.2023 - 4 C 1.22 - BVerwGE 178, 371, juris Rn. 52 m. w. N.).

    Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere - soweit vorhanden und einschlägig - Maßgaben aus technischen Regelwerken wie beispielsweise DIN-Normen und Empfehlungen sachverständiger Kreise (…vgl. Neumann/Külpmann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., § 74 Rn. 87 m. w. N.), gegebenenfalls Risikoverteilungen und Wertungen aus die konkreten Rechtspositionen begründenden oder sonst betreffenden Verwaltungsakten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 81 ff.), ferner wertende Elemente wie die Üblichkeit und das Herkommen der in Rede stehenden Beeinträchtigungen und grundsätzlich die Lage und (ggf. schutzmindernd wirkende) Vorbelastungen betroffener Grundstücke (…vgl. Neumann/Külpmann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., § 74 Rn. 87 ff. m. w. N.).

    Zu berücksichtigen sind außerdem gesetzliche Wertungen wie sie beispielsweise naturschutzrechtlichen Vorgaben für die Vermeidung, die Minimierung und den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (vgl. §§ 13 ff. BNatSchG) sowie den habitat- und artenschutzrechtlichen Regelungen der §§ 34, 44 ff. BNatSchG entnommen werden können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 01.09.1997 - 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178, juris Rn. 52 f.;… Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 74 Rn. 183 m. w. N.) und die dann gegebenenfalls die Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 80, 86 zu § 34 WHG und Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern mit nachteiligen Auswirkungen auf Wasserkraftwerksbetreiber).

    Aufgrund dieser Rechtslage haben Betreiber von Kraftwerken an Stauanlagen des Bundes kraft Gesetzes mit nachträglichen Maßnahmen der Beklagten zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen und damit auch mit damit notwendigerweise verbundenen Belastungen ihres Kraftwerksbetriebs zu rechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 86 für Fischwechselanlagen).

    Die genannten Vorschriften konkretisieren auf diese Weise auch die Sozialbindung des Eigentums der betroffenen Kraftwerksbetreiber und sind damit für die Beantwortung der Frage, ob unvermeidbare Einschränkungen, die sich für den Kraftwerksbetrieb ergeben, wenn die gesetzesgebundene Beklagte (Art. 20 Abs. 3 GG) ihre gesetzliche Verpflichtung aus § 34 Abs. 3 WHG erfüllt, ein unzumutbares Sonderopfer für den Betreiber begründen, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 80, 86 ff., ein solches Sonderopfer im dortigen Einzelfall verneinend).

    Rn. 82 Das gilt nicht nur für die Beurteilung der konkreten Frage, ob es für den Betreiber unzumutbar ist, dass nach einer vom Bund durchgeführten Errichtung einer FAA Erzeugungseinbußen verbleiben, weil dem Fluss für den Betrieb der FAA Wasser entnommen werden muss und dies zu einem entsprechenden Wasserkraftentzug führt (vgl. dazu - ein unzumutbares Sonderopfer verneinend - BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 86).

    Ungeachtet des Umstands, dass die genaue Abgrenzung zwischen der verfassungsrechtlich zulässigen und unzulässigen Sozialbindung des Eigentums und die - damit, wie gezeigt, nicht identische - Abgrenzung zwischen im Sinne des Fachplanungsrechts zumutbaren und unzumutbaren Eigentumsbeeinträchtigungen in Fällen fehlender gesetzlicher Grenzwertbestimmungen im Einzelfall schwierig ist (…vgl. Papier/Shirvani in Dürig/Herzog/Scholz, GG, 106. EL, Art. 14 Rn. 569 m. w. N.), steht doch fest, dass es für die Beantwortung der Frage, welche Einschränkungen dem Eigentümer im konkreten Einzelfall noch zumutbar sind, von erheblicher Relevanz ist, ob die Eigentumsgegenstände überhaupt einen sozialen Bezug aufweisen und welches Ausmaß dieser Sozialbezug annimmt (vgl. erneut BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 80, 86 ff., zu § 34 WHG und beispielsweise BVerwG…, Urteil vom 12.02.1997 - 11 A 66.95 - NVwZ-RR 1998, 90, juris Rn. 40 f. zu einem durch ein planfestgestelltes Vorhaben verursachten Eingriff mit der Intensität eines Anschluss- und Benutzungszwangs an eine öffentliche Einrichtung).

    Die Vorschrift begründet zwar, wie die Klägerin insoweit zurecht hervorhebt, nicht selbst unmittelbare Handlungspflichten der Normadressaten, sondern eine Rechtsgrundlage für die zuständigen Behörden zum Erlass von Anordnungen (Verwaltungsakten) zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit (vgl. Senat…, Urteil vom 01.02.2023 - 14 S 370/22 - ZfW 2023, 139 , juris Rn. 179 ;… Riedel in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 73. Ed., WHG, § 34 Rn. 25 m. w. N.; zur Frage, ob sich unmittelbare Pflichten der Kraftwerksbetreiber zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit aber aus § 35 WHG ergeben können, BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 89).

    Die Planfeststellungsbehörde hat hierzu ohne Rechtsfehler sachgerecht auch darauf verwiesen, dass die einige Monate umfassende Bauzeit mit der nur teils vollständigen und im Übrigen teilweisen Außerbetriebnahme von Turbinen auch gemessen an der der Klägerin insgesamt zur Verfügung stehenden Zeit für die Wasserkraftnutzung von 100 Jahren für die Klägerin hinnehmbar ist (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 85).

    Das gilt umso mehr, als die Klägerin seit geraumer Zeit - wenn nicht bereits seit dem Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 und dem Ablauf ihrer Umsetzungsfrist 2003 sowie den zur Umsetzung ergangenen Novellierungen des Wasserhaushaltsgesetzes spätestens jedenfalls seit dem Inkrafttreten des Bewirtschaftungsplans 2015 - damit rechnen musste, dass eine FAA zumindest von der Beklagten mit Einschränkungen für sie (die Klägerin) errichtet werden wird, sie ihre Wasserkraftanlage aber trotz der seit inzwischen zehn Jahren bestehenden objektiven Notwendigkeit der Errichtung über Jahre hinweg gänzlich beeinträchtigungsfrei nutzen konnte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 86).

    Auch diese dauerhaften Belastungen, die im Kern aus einem durchschnittlichen, von der Klägerin nicht substantiiert in Zweifel gezogenen Wasserverlust für den Regelbetrieb der FFA mit (einstweilen) zwei Einstiegen von 1, 7 m3/s herrühren, halten sich allerdings aller Voraussicht nach in überschaubaren, insgesamt zumutbaren Grenzen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urteil vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - BVerwGE 179, 30, juris Rn. 91).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2024 - 11 A 22.21

    Anspruch eines anerkannten Naturschutzverbandes auf Änderung des von der …

    Maßgeblich ist der bei der Aufstellung des Plans vorhandene tatsächliche und wissenschaftliche Erkenntnisstand (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 - juris, Rn. 42 und Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13- juris, Rn. 7 sowie jüngst Urteil vom 25. Mai 2023 - 7 A 7.22 - juris, Rn. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2024 - 10 A 2281/23

    Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Denkmalschutz steht …

    Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2023 - 7 A 7.22 -, juris Rn. 43.
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