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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.02.2024 - I-7 U 120/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13041
OLG Hamm, 27.02.2024 - I-7 U 120/22 (https://dejure.org/2024,13041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2024 - I-7 U 120/22 (https://dejure.org/2024,13041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2024 - I-7 U 120/22 (https://dejure.org/2024,13041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StVG § 7 Abs. 1, § 11; StVO § 20 Abs. 1, § 3 Abs. 2a; BGB § 254 Abs. 1, § 253 Abs. 2
    Bus, Schulbus, Kind, Vorbeifahren, Gefährdungsausschluss, Schmerzensgeldbemessung

  • RA Kotz

    Vorbeifahrt an haltendem Bus - Bremsbereitschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss einer Gefährdung eines plötzlich hinter dem Bus auf die Fahrbahn tretenden Kindes beim vorsichtigen Vorbeifahren eines Kraftfahrzeugführers nach § 20 Abs. 1 StVO im Gegenverkehr an einem noch haltenden Bus; Schmerzensgeldbemessung bei offenem Unterschenkelbruch ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Autofahrer müssen an Schulbushaltestellen besonders langsam und aufmerksam fahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des vorsichtigen Vorbeifahrens eines Kraftfahrzeugführers im Gegenverkehr an einem noch haltenden Bus bei Ausschluss einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 2468
  • NJW-RR 2024, 894
  • NZV 2025, 84
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (37)

  • BGH, 12.12.2023 - VI ZR 77/23

    Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bei Vorbeifahrt an einem …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2024 - 7 U 120/22
    Zwar darf ein Kraftfahrzeugführer nach § 20 Abs. 1 StVO im Gegenverkehr an sich vorsichtig an einem noch haltenden Bus vorbeifahren, muss sich dabei aber im Einzelfall - wie hier im Hinblick auf eine erkennbare Vielzahl von aussteigenden Kindern - nach § 3 Abs. 2a StVO so verhalten, dass eine Gefährdung eines plötzlich hinter dem Bus auf die Fahrbahn tretenden Kindes ausgeschlossen ist; dazu muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit im Zweifel so weit drosseln, dass er sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann (in Übertragung von BGH Urt. v. 12.12.2023 - VI ZR 77/23, BeckRS 2023, 40253 Rn. 23 m. w. N. auf § 3 Abs. 2a StVO).

    Im Hinblick auf die wahrgenommenen Kinder, die aus dem Bus ausgestiegen waren, war zudem nach § 1 StVO besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten, um die Kinder nicht zu gefährden (vgl. zur Vorbeifahrt an einem Müllfahrzeug zuletzt BGH Urt. v. 12.12.2023 - VI ZR 77/23, BeckRS 2023, 40253 Rn. 22-24 m. w. N.).

    Die Geschwindigkeit ist jedenfalls soweit zu drosseln, dass der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann (vgl. BGH Urt. v. 12.12.2023 - VI ZR 77/23, BeckRS 2023, 40253 Rn. 23 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 07.01.2021 - 7 U 53/20

    Wechselnde Beweislastentscheidungen bei § 17 Abs. 2, Abs. 1 StVG; vollständiges …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2024 - 7 U 120/22
    Rn. 13 Nach allgemeinen Beweisgrundsätzen hat dabei jeweils der eine Unfallbeteiligte die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen; für Verschuldensvermutungen ist dabei kein Raum (…BGH Urt. v. 13.2.1996 - VI ZR 126/95, r+s 1996, 174 = juris Rn. 11;… vgl. BGH Urt. v. 13.2.2007 - VI ZR 58/06, r+s 2007, 211 Rn. 6; vgl. auch zur st. Rspr. des Senats Beschl. v. 7.1.2021 - 7 U 53/20, BeckRS 2021, 2530 = juris Rn. 8).

    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (st. Rspr., vgl. nur Senat Beschl. v. 7.1.2021 - 7 U 53/20, BeckRS 2021, 2530 = juris Rn. 21 m. w. N.;… siehe auch BGH Urt. v. 16.11.2021 - VI ZR 100/20, r+s 2022, 48 Rn. 15 f.).

  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2024 - 7 U 120/22
    Das Landgericht hat dem Freistellungsanspruch auch zu Recht lediglich die berechtigte Schadensersatzforderung zugrunde gelegt (vgl. BGH Urt. v. 18.7.2017 - VI ZR 465/16, NJW 2017, 3588) und die vorgerichtlichen Anwaltskosten entsprechend berechnet.
  • OLG Hamm, 25.06.2024 - 7 U 142/23

    Kollision und Schwerstverletzung eines zehn Jahre und zwei Monate alten Kindes …

    Insbesondere hatte die Beklagte keinen Anhaltspunkt dafür, dass in diesem Bereich Kinder zu dieser Zeit auf die Fahrbahn laufen könnten (vgl. § 3 Abs. 2a StVO; dazu etwa Senat Beschl. v. 27.2.2024 - 7 U 120/22, BeckRS 2024, 12415 = juris Rn. 20 m. w. N. ).
  • OLG Hamm, 19.08.2024 - 7 U 58/23

    Ansehen eines erkennbar alkoholisierten Fußgängers als hilfsbedürftiger …

    Die Anwendung von § 3 Abs. 2a StVO setzt allerdings voraus, dass der gefährdete Verkehrsteilnehmer - wie hier nicht - aufgrund äußerlich erkennbarer Merkmale als hilfsbedürftig in diesem Sinne zu erkennen ist (im Anschluss an BGH…, Urteil vom 26.10.1999 - VI ZR 20/99, r+s 2000, 64 = juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2024 - 7 U 120/22, NJW-RR 2024, 894 = juris Rn. 20 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 01.07.2026 - 12 U 206/26

    Berufung einstimmig zurückgewiesen: Aufrechnung verliert ihre Wirkung!

    In gleicher Weise gilt dies für die erstmals im Berufungsverfahren erklärte Aufrechnung mit einer abgetretenen Forderung, die gemeinsam mit der Klageänderung und der Widerklage in § 533 ZPO geregelt ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2024, 7 U 120/22, NJW-RR 2024, 894 Rdnr. 45).
  • OLG Hamm, 25.06.2024 - 7 U 142/23

    Mithaftung eines zehnjährigen und unaufmerksam über die Straße laufenden Kindes

    Insbesondere hatte die Beklagte keinen Anhaltspunkt dafür, dass in diesem Bereich Kinder zu dieser Zeit auf die Fahrbahn laufen könnten (vgl. § 3 Abs. 2a StVO; dazu etwa Senat Beschl. v. 27.2.2024 - 7 U 120/22, BeckRS 2024, 12415 = juris Rn. 20 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4815
OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22 (https://dejure.org/2024,4815)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.03.2024 - 7 U 120/22 (https://dejure.org/2024,4815)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. März 2024 - 7 U 120/22 (https://dejure.org/2024,4815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 826; BGB § 823 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1; EG-FGV § 27 Abs. 1; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 3 Nr. 10; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 2
    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen Abgasabschalteinrichtung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826
    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen Abgasabschalteinrichtung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen "kleiner Schadensersatz" und "Differenzschaden" bei Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (46)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22
    Mit Beschluss vom 31. Januar 2023 (Bl. 575 ff. d. A.) hat der Senat den Rechtsstreit analog § 148 Abs. 1 ZPO bis zum Vorliegen der seitens des BGH mit Pressemitteilung vom 1. Juli 2022 im Verfahren VIa ZR 335/21 angekündigten höchstrichterlichen Leitlinien zum Umgang mit der erwarteten Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-100/21 ausgesetzt.

    Nach Wiederaufnahme des Verfahrens hat der Senat mit Beschluss vom 8. August 2023 (Bl. 587 ff. d. A.) darauf hingewiesen, dass der Kläger mit seinem erstinstanzlich geltend gemachten und mit seiner Berufung weiterverfolgten Anspruch auf sog. "kleinen Schadensersatz" nur durchdringen könne, wenn er das Vorliegen einer manipulativen Prüfstanderkennung im streitgegenständlichen Fahrzeug nachweise, was ihm vor dem Hintergrund der insoweit nicht ergiebigen KBA-Auskunft lediglich durch ein mit hohen Kosten verbundenes Sachverständigengutachten gelingen könne, ihm im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des BGH durch die Entscheidungen vom 26. Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) aber - auch ohne weitere Tatsachenermittlung - ein Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit §§ 6, 27 EG-FGV zustehen könne.

    Der Schutz der grundsätzlich drittschützenden Wirkung im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB besitzenden Bestimmungen der §§ 6 und 27 EG-FGV erstreckt sich dagegen gerade nicht auf das Interesse des Käufers, nicht an dem Vertrag festgehalten zu werden (BGH, Urteil v. 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 juris Rn. 19).

    Um diese Voraussetzungen im Streitfall zu bejahen, hätte der Kläger, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Abschalteinrichtung i.S. der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der VO (EG) 715/2007 trägt (vgl. BGH, Urteil v. 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 53), allerdings das Vorliegen einer manipulativen Prüfstanderkennung im streitgegenständlichen Fahrzeug nachweisen müssen, also, dass die von ihm behauptete Manipulationssoftware nach Erkennen des Prüfzyklus die Abgasreinigung ausschließlich auf dem Prüfstand verstärkt aktiviert (…vgl. BGH, Beschluss v. 29. September 2021 - VII ZR 126/21, beckRS 2021, 33038, Rn. 18) oder aber die Software exakt auf die Prüfstandbedingungen zugeschnitten ist (…vgl. BGH, Beschluss v. 20. April 2022 - VII ZR 720/21, juris Rn. 25), so dass sie im Ergebnis ausschließlich dort zum Einsatz gelangt.

    Unzutreffend ist eine Übereinstimmungsbescheinigung, wenn das betreffende Kraftfahrzeug mit einer gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, weil die Bescheinigung dann eine tatsächlich nicht gegebene Übereinstimmung des konkreten Kraftfahrzeugs mit Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 ausweist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 38).

    Das gilt ohne Rücksicht auf die jeweils eingesetzten Technologien (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 51).

    Gleichermaßen genügt auch der Verweis auf die vermeintliche Unrichtigkeit des Klägervortrags infolge der Feststellungen des KBA aus dem Untersuchungsbericht "Volkswagen", wonach das KBA für ein vergleichbares Fahrzeug festgestellt habe, dass bei 10°C eine Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gewährleistet sei, für ein ausreichendes Bestreiten nicht, weil es für das Vorliegen einer Abschalteinrichtung ausreicht, wenn die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems in Abhängigkeit von bestimmten Parametern verändert und die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter den Bedingungen des normalen Fahrbetriebs verringert wird (vgl. BGH, VIa ZR 335/21, Rn. 51).

    Denn damit lässt die Beklagte offen, ob die behauptete Abschalteinrichtung vorhanden ist und beschränkt sich auf eine nicht überprüfbare rechtliche Würdigung in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 Satz 2 VO (EG) 715/2007, die für ein Bestreiten hingegen nicht genügt (vgl. BGH, Urteil v. 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 54).

    Zwar hat sich die - darlegungsbelastete (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 53) - Beklagte auf Motorschutz berufen, was grundsätzlich die Verwendung einer Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a Verordnung (EG) Nr. 715/2007 rechtfertigen kann.

    Eine Schadensersatzhaftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV setzt ein Verschulden des in Anspruch genommenen Fahrzeugherstellers voraus, wofür nach dem heranzuziehenden Maßstab des § 37 Abs. 1 EG-FGV ein fahrlässiger Verstoß genügt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 38).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn der Schadensersatzanspruch - was hier nicht der Fall ist - Vorsatz voraussetzt (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, juris Rn. 16; Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 59).

    Der Fahrzeughersteller, der sich unter Berufung auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum entlasten will, muss sowohl den Verbotsirrtum als solchen als auch die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums konkret darlegen und beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 63;… Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, juris Rn. 13).

    Der für die Widerlegung des Verschuldensvorwurfs maßgebliche Zeitpunkt ist der Abschluss des Kaufvertrages (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 61;… Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, jurisRn. 13, 15).

    Das ist etwa der Fall, wenn sich der Hersteller mit Rücksicht auf eine nicht in seinem Sinn geklärte Rechtslage erkennbar in einem rechtlichen Grenzbereich bewegte, schon deshalb eine abweichende rechtliche Beurteilung seines Vorgehens in Betracht ziehen und von der eventuell rechtswidrigen Verwendung der Abschalteinrichtung absehen musste (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 69;… Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, juris Rn. 14).

    Die EG-Typgenehmigung muss sich dafür allerdings auf die Abschalteinrichtung in ihrer konkreten Ausführung und auch unter Berücksichtigung festgestellter Kombinationen von Abschalteinrichtungen erstrecken (BGH, Urteil v. 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 64).

    Steht fest, dass eine ausreichende Erkundigung des einem Verbotsirrtum unterliegenden Schädigers dessen Fehlvorstellung bestätigt hätte, scheidet eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB infolge eines unvermeidbaren Verbotsirrtums auch dann aus, wenn der Schädiger eine entsprechende Erkundigung nicht eingeholt hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 65).

    Haben mehrere Abschalteinrichtungen Verwendung gefunden, müssen die Einzelheiten der konkret verwendeten Kombination für die Frage einer hypothetischen Genehmigung in den Blick genommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 66).

    Da es bei der hypothetischen Genehmigung nicht darum geht, ob sich der Schädiger verkehrsgemäß verhalten hat - hätte er dies, käme es auf hypothetische Erwägungen nicht an -, sondern ob der sog. Vermeidbarkeitszusammenhang entfallen ist (…vgl. hierzu Sternberg-Lieben/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 17 Rn. 22), ist das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis nicht von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 67).

    Über diese originär schadensrechtlichen Gesichtspunkte hinaus hat der Tatrichter das Gewicht des der Haftung zugrundeliegenden konkreten Rechtsverstoßes für das unionsrechtliche Ziel der Einhaltung gewisser Emissionsgrenzwerte sowie den Grad des Verschuldens nach Maßgabe der Umstände des zu beurteilenden Einzelfalls zu bewerten, um so dem Gebot einer verhältnismäßigen Sanktionierung auch bezogen auf den zu würdigenden Einzelfall Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 76 f.).

    Diese Grundsätze werden durch die Rechtsprechung des BGH mit Urteil vom 26. Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21, juris Rn. 73 ff.) indes berücksichtigt.

    aa) Auf den Differenzschaden finden die von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe des Vorteilsausgleichs zum "kleinen" Schadensersatz Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 80 mit Verweis auf BGH…, Urteil vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, juris Rn. 23 f.;… Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21, juris Rn. 17).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Vorteilsausgleichung, welche anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist, trägt der Schädiger (vgl. BGH…, Urteil vom 24. September 2021 - V ZR 272/19, juris Rn. 24;… Beschluss vom 25. Juli 2022 - VIa ZR 622/21, juris Rn. 10;… Urteil vom 23. März 2023 - V ZR 97/21, juris Rn. 7; Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 80).

    Ein allein nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV und nicht auch nach §§ 826, 31 BGB geschuldeter Schadensersatz kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht höher sein als 15% des gezahlten Kaufpreises (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 75;… derss., Urteil v. 16. Oktober 2023 - VIa ZR 3721, Rn. 19).

  • EuGH, 14.07.2022 - C-128/20

    GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22
    Hierfür genügt insbesondere nicht die Behauptung, dass die Abgasreinigung auch außerhalb des Temperaturbereichs zwischen 20°C und 30°C wirksam sei oder es bei der Beklagten keine derart weitgehenden Einschränkungen gebe wie in dem vom EuGH mit Urteil vom 14. Juli 2022 (C-128/20) entschiedenen Fall.

    Nur unter diesen Voraussetzungen stellte das Thermofenster jedoch keine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10, 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dar (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20 Rn. 27 ff., 47, juris).

    Die Verschmutzung und der Verschleiß des Motors können nicht als "Beschädigung" oder "Unfall" im Sinne der genannten Bestimmung angesehen werden, denn sie sind im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent (vgl. EuGH…, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, ECLI:EU:C:2020:1040 Rn. 110; Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, ECLI:EU:C:2022:570 Rn. 54).

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist zudem geklärt, dass es sich bei dem AGR-Ventil, dem AGR-Kühler und dem Dieselpartikelfilter um von dem Motor getrennte Bauteile handelt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, ECLI:EU:C:2022:570 Rn. 51 f.; vgl. auch Anhang I Abs. 3.3.1.2 und 3.3.1.3 zur VO (EG) Nr. 692/2008; OLG Stuttgart…, Urteil vom 19. Oktober 2023 - 24 U 103/22, juris Rn. 36).

    Im Übrigen kann sich der Hersteller auf die ausnahmsweise Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a VO (EG) 715/2007 aus Motorschutzgründen dann nicht mit Erfolg berufen, wenn die Abschalteinrichtung während des überwiegenden Teils des Jahres unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen zum Einsatz kommt (EuGH, Urteil v. 14. Juli 2022 - C-128/20, juris Rn. 63 ff.).

    Die Verschmutzung und der Verschleiß des Motors sind aber keine "Beschädigung" oder "Unfall" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) 715/2007 (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, juris Rn. 54).

    Zudem handelt es sich beim Abgasrückführungssystem nicht um einen Bestandteil des Motors (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, juris Rn. 52).

    Denn diese Schäden beruhen, wie die Beklagte ausführt, ihrerseits auf der Versottung, die jedoch vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, juris Rn. 54).

    Abgesehen davon, dass es sich hierbei nicht um Bestandteile des Motors handelt (vgl. hierzu Anhang I Abs. 3.3.1.2 und 3.3.1.3 zur VO (EG) Nr. 692/2008; auch EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, juris Rn. 51 f.), stehen diese Probleme wiederum im Zusammenhang mit einer Versottung des AGR-Ventils.

  • BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 1/23

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22
    Der Fahrzeughersteller, der sich unter Berufung auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum entlasten will, muss sowohl den Verbotsirrtum als solchen als auch die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums konkret darlegen und beweisen (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 63; Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, juris Rn. 13).

    Der für die Widerlegung des Verschuldensvorwurfs maßgebliche Zeitpunkt ist der Abschluss des Kaufvertrages (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 61; Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, jurisRn. 13, 15).

    Der Fahrzeughersteller muss darlegen und beweisen, dass sich sämtliche seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB über die Rechtmäßigkeit der von dem Käufer dargelegten und erforderlichenfalls nachgewiesenen Abschalteinrichtung mit allen für die Prüfung nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 bedeutsamen Einzelheiten im maßgeblichen Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses im Irrtum befanden oder im Falle einer Ressortaufteilung den damit verbundenen Pflichten genügten (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, juris Rn. 14).

    (2) Erst im Anschluss an die Darlegung und den Nachweis dieser Umstände kann Bedeutung gewinnen, ob der Rechtsirrtum unvermeidbar war (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, juris Rn. 15).

    Das ist etwa der Fall, wenn sich der Hersteller mit Rücksicht auf eine nicht in seinem Sinn geklärte Rechtslage erkennbar in einem rechtlichen Grenzbereich bewegte, schon deshalb eine abweichende rechtliche Beurteilung seines Vorgehens in Betracht ziehen und von der eventuell rechtswidrigen Verwendung der Abschalteinrichtung absehen musste (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 69; Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, juris Rn. 14).

    Eine Entlastung ohne Rücksicht auf die aus den vorstehenden Erwägungen folgenden Sorgfaltspflichten, etwa mit Rücksicht auf den Umstand, dass der Verwendung von Thermofenstern ein allgemeiner Industriestandard zugrunde lag oder dass nach den Angaben des Kraftfahrtbundesamtes rechtlich von ihm so bewertete unzulässige Abschalteinrichtungen auch nach umfangreichen Untersuchungen nicht festgestellt worden seien, kommt dagegen nach dem gesetzlichen Fahrlässigkeitsmaßstab nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, juris Rn. 14).

  • EuGH, 08.11.2022 - C-873/19

    Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22
    Außerdem ist eine Abschalteinrichtung nur dann "notwendig" im Sinne dieser Bestimmung, wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen, abwenden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 8. November 2022 - C-873/19, ECLI:EU:C:2022:857 Rn. 95).

    Es sei Sache der Hersteller, sich anzupassen und technische Vorrichtungen anzuwenden, mit denen diese Grenzwerte eingehalten werden können, wobei der Einsatz einer bestimmten Technologie nicht vorgeschrieben sei (vgl. EuGH, Urteil vom 8. November 2022 - C-873/19, ECLI:EU:C:2022:857 Rn. 92 mwN).

    Dies wäre nach der Rechtsprechung des EuGH jedoch erforderlich, um eine Notwendigkeit des Thermofensters aus Motorschutzgründen zu bejahen (EuGH, Urteil vom 8. November 2022 - C-873/19, juris Rn. 95).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22
    Mit Beschluss vom 31. Januar 2023 (Bl. 575 ff. d. A.) hat der Senat den Rechtsstreit analog § 148 Abs. 1 ZPO bis zum Vorliegen der seitens des BGH mit Pressemitteilung vom 1. Juli 2022 im Verfahren VIa ZR 335/21 angekündigten höchstrichterlichen Leitlinien zum Umgang mit der erwarteten Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-100/21 ausgesetzt.

    Der EuGH hat ausdrücklich klargestellt, dass es in Ermangelung einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften Sache des Rechts des betreffenden Mitgliedstaats ist, die Vorschriften über den Ersatz des Schadens festzulegen, der dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO Nr. 715/2007 ausgestatteten Fahrzeugs tatsächlich entstanden ist, vorausgesetzt, dass dieser Ersatz in einem angemessenen Verhältnis zum entstandenen Schaden steht (vgl. EuGH, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, LS sowie juris Rn. 92).

    Denn der Gerichtshof hat festgehalten, dass die vorzusehenden Sanktionen nach Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG und Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen und dass nationale Vorschriften dem Käufer die Erlangung eines angemessenen Schadensersatzes nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (EuGH, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 90 und 93).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22
    Die Verschmutzung und der Verschleiß des Motors können nicht als "Beschädigung" oder "Unfall" im Sinne der genannten Bestimmung angesehen werden, denn sie sind im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, ECLI:EU:C:2020:1040 Rn. 110;… Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, ECLI:EU:C:2022:570 Rn. 54).

    Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die von einer Versottung nach dem Beklagtenvortrag unmittelbar betroffenen Bauteile wie Abgasrückführungsventil und Abgasrückführungskühler nach Anhang I Abs. 3.3.1.2 und 3.3.1.3 zur VO (EG) Nr. 692/2008 keine Bestandteile des Motors und Ausnahmen nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegen sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, ECLI:EU:C:2014:254 Rn. 22;… Urteil vom 3. September 2014 - C-201/13, ECLI:EU:C:2014:2132 Rn. 22; Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, ECLI:EU:C:2020:1040 Rn. 111).

  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 111/20

    Zum sog. Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22
    Da Fahrzeuge aus verschiedenen Teilen mit unterschiedlicher Lebensdauer bestehen und bei zunehmender Nutzungsdauer die Reparaturanfälligkeit steigt, werden in aller Regel bereits wirtschaftliche Erwägungen dazu führen, dass eine mögliche Lebensdauer des Motors nicht ausgeschöpft wird und daher nicht mit der maßgeblichen Gesamtnutzungsdauer des Fahrzeugs gleichzusetzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2021 - VIII ZR 111/20, juris Rn. 58).

    Daher kommt es auf die unter gewöhnlichen Umständen zu erzielende (durchschnittliche) Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs und nicht darauf an, welche Gesamtlaufleistung das Fahrzeug unter günstigen Bedingungen im äußersten Fall erreichen kann oder in bestimmten Einzelfällen erreicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2021 - VIII ZR 111/20, juris Rn. 59).

  • BGH, 15.07.2014 - XI ZR 418/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung bei …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22
    aa) Die Haftung wegen Fahrlässigkeit ist - neben dem Fall einer Verhaltensänderung - nur bei einem unvermeidbaren Rechtsirrtum ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2014 - XI ZR 418/13, juris Rn. 14 allg. zu § 276 BGB;… Urteil vom 30. Mai 1972 - VI ZR 6/71, juris Rn. 29;… Urteil vom 12. Mai 1992 - VI ZR 257/91, juris Rn. 20 jew. zum Deliktsrecht).

    Er handelt schuldhaft, wenn er mit der Möglichkeit rechnen muss, dass das zuständige Gericht einen anderen Rechtsstandpunkt einnehmen wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2014 - XI ZR 418/13, juris Rn. 14 mwN).

  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22
    Ein solcher Anspruch könnte sich lediglich aus §§ 826, 31 BGB ergeben, da dieser Anspruch gleichermaßen wie der Anspruch auf "großen Schadensersatz" an die Belastung mit einem ungewollten Vertrag anknüpft; insoweit handelt es sich also nur um zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Schadensberechnung (vgl. BGH, Urteil v. 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, juris Rn. 21).

    aa) Auf den Differenzschaden finden die von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe des Vorteilsausgleichs zum "kleinen" Schadensersatz Anwendung (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 80 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, juris Rn. 23 f.;… Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21, juris Rn. 17).

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22
    Der Gläubiger ist deswegen gehalten, die für die Berechnung des Vorteilsausgleichs durch den Schädiger erforderlichen Tatsachen vorzutragen (vgl. BGH…, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09, juris Rn. 26; Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, juris Rn. 22).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des …

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    "Dieselverfahren"; Gewährung von "kleinem" Schadenersatz

  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von …

  • EuGH, 14.07.2022 - C-145/20

    Porsche Inter Auto und Volkswagen - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen …

  • EuGH, 03.09.2014 - C-201/13

    Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der …

  • BGH, 24.09.2021 - V ZR 272/19

    Auswirkung der Anfechtung eines Kaufvertrags über Immobilien wegen arglistiger …

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 215/13

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Berechnung des Nutzungswertersatzes bei Rückabwicklung

  • BGH, 23.03.2023 - V ZR 97/21

    Ausgleichsanspruch bei nur unwesentlichen Einwirkungen von Nachbargrundstück

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91

    Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts; …

  • OLG Celle, 20.11.2019 - 7 U 244/18

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers eines vom sog. …

  • OLG Stuttgart, 19.10.2023 - 24 U 103/22

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum hinsichtlich "Thermofenster" und …

  • EuGH, 10.04.2014 - C-435/12

    Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines geschützten …

  • BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20

    Vorteilsausgleichung im Rahmen des Schadensersatzanspruchs wegen …

  • OLG Celle, 22.01.2020 - 7 U 445/18

    Schadensersatz anlässlich des Erwerbs eines Kraftfahrzeugs des VW-Konzerns; …

  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 812/20

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines mit einer unzulässigen …

  • BGH, 16.10.2023 - VIa ZR 14/22

    Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Umfang des …

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 8/20

    Umfang der Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs …

  • LG Stuttgart, 13.07.2018 - 22 O 348/16

    Zeugnisverweigerungsrecht: Bosch muss Unterlagen zum VW-Abgasskandal herausgeben

  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer …

  • BGH, 24.10.2023 - VI ZR 131/20

    Dieselskandal: Haftung des Kfz-Herstellers gegenüber Leasingnehmer und späterem …

  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 264/04

    Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunft über das zukünftige Gehalt eines …

  • BGH, 18.05.2021 - VI ZR 720/20

    Bemessung des Nutzungsvorteils in einem sogenannten Dieselfall im Rahmen des …

  • OLG Schleswig, 10.10.2023 - 7 U 100/22

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines gebrauchten …

  • BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 622/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vorteilsausgleichung im Rahmen des sog. Abgasskandals …

  • OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Wohnmobils; …

  • OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 794/21

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Begriff …

  • OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 8/23

    Streit um Schadensersatz wegen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung; …

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 1031/22

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH vom 21. März …

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 533/21

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH vom 21. März …

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …

  • BGH, 20.04.2022 - VII ZR 720/21

    Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer …

  • LG Erfurt, 02.08.2024 - 8 O 1373/21

    Dieselskandal: Natur ist Grundrechtsträgerin

    Dabei kann er sich nicht darauf berufen, dass ihm eine solche Offenlegung unzumutbar sei (OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22, juris).
  • OLG Hamm, 23.07.2026 - 34 U 241/20
    Zudem handelt es sich beim Abgasrückführungssystem nicht um einen Bestandteil des Motors (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6.3.2024, 7 U 120/22, juris Rn. 56).

    Es lässt sich bereits nicht ersehen, inwiefern das Thermofenster - zudem in seiner konkreten Bedatung - geeignet ist, diese Gefahr zu verhindern (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6.3.2024, 7 U 120/22, juris Rn. 59).

    Denn unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 eng auszulegen ist, ist davon auszugehen, dass eine Abschalteinrichtung nur dann "notwendig" im Sinne dieser Bestimmung ist, wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen, abwenden konnte (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.7.2022, C-128/20, juris Rn. 69; vgl. OLG Celle, Urteil vom 6.3.2024 - 7 U 120/22 -, juris Rn. 60).

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund der mit dem Verbot unzulässiger Abschalteinrichtungen angestrebten Gewährleistung eines hohen Umweltschutzniveaus; denn zu eng bedatete Thermofenster können - wie auch in diesem Fall erfolgt - ggf. durch ein Softwareupdate ausgeweitet werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6.3.2024, 7 U 120/22, juris Rn. 90).

    Auch dieser Umstand rechtfertigt es im Streitfall, den dem Kläger entstandenen Schaden mit 10% des gezahlten Kaufpreises zu bemessen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6.3.2024, 7 U 120/22, juris Rn. 93).

  • OLG Hamm, 27.05.2025 - 34 U 224/20

    Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzegs gegen den …

    Zudem handelt es sich beim Abgasrückführungssystem nicht um einen Bestandteil des Motors (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 -, juris Rn. 56).

    Es lässt sich bereits nicht ersehen, inwiefern das Thermofenster - zudem in seiner konkreten Bedatung - geeignet ist, diese Gefahr zu verhindern (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 -, juris, Rn. 59).

    Denn unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 eng auszulegen ist, ist davon auszugehen, dass eine Abschalteinrichtung nur dann "notwendig" im Sinne dieser Bestimmung ist, wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen, abwenden konnte (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-128/20, juris, Rn. 69; vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 -, juris, Rn. 60).

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund der mit dem Verbot unzulässiger Abschalteinrichtungen angestrebten Gewährleistung eines hohen Umweltschutzniveaus; denn zu eng bedatete Thermofenster können - wie auch in diesem Fall erfolgt - ggf. durch ein Softwareupdate ausgeweitet werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 -, juris Rn. 90).

    Rn. 118 Zwar muss berücksichtigt werden, dass angesichts der Angaben der Beklagten zur Bedatung des Thermofensters vor dem Hintergrund der mittlerweile bestehenden Beurteilungspraxis des KBA, wonach Thermofenster, die bereits bei Umgebungslufttemperaturen von 12°C "abrampen", als ausnahmslos unzulässig angesehen werden, eine gewisse Wahrscheinlichkeit einer behördlichen Anordnung bestand (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 - , juris Rn. 92).

    Auch dieser Umstand rechtfertigt es im Streitfall, den dem Kläger entstandenen Schaden im Ansatz mit 10 % des gezahlten Kaufpreises zu bemessen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 -, juris Rn. 93).

    Es ist zudem fachlich anerkannt, dass für die Schätzung des Restwerts auf Angebote von Bewertungs- und Verkaufsportalen wie A. zurückgegriffen werden kann (vgl. z.B. OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 -, juris, Rn. 108; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 10. Oktober 2023 - 7 U 100/22 -, juris Rn. 93; OLG Frankfurt…, Urteil vom 20. September 2023 - 3 U 8/23 -, juris Rn. 33).

  • OLG Karlsruhe, 26.08.2026 - 6 U 50/23
    Rn. 140 (a) Diesbezüglich besteht allerdings eine sekundäre Darlegungslast des Geschädigten (Senat, Urteil vom 25. März 2026 - 6 U 198/21, unveröffentlicht; vgl. insbesondere zu einem etwaigen Verkaufserlös und Kilometerstand BGH…, Urteil vom 4. März 2026 - VIa ZR 473/24, NJW 2026, 1570 Rn. 27 f), bei deren Verfehlung mitunter angenommen wird, dass die die Feststellung und Zuerkennung eines (trotz etwaiger Vorteile verbleibenden) "kleinen Schadensersatzes" abzulehnen sei (vgl. nur OLG Hamm…, Beschluss vom 9. Dezember 2022 - I-25 U 161/22, juris Rn. 53 f; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 16 U 420/22, juris Rn. 144 ff; Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22, juris Rn. 101; OLG Dresden…, Urteil vom 4. April 2024 - 8 U 582/22, juris Rn. 49; OLG München…, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 21 U 3623/23 e, juris Rn. 31; offengelassen Senat…, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 6 U 198/20 , juris Rn. 236 ).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2026 - 6 U 77/22
    Rn. 149 (a) Diesbezüglich besteht allerdings eine sekundäre Darlegungslast des Geschädigten (Senat, Urteil vom 25. März 2026 - 6 U 198/21, unveröffentlicht; vgl. insbesondere zu einem etwaigen Verkaufserlös und Kilometerstand BGH…, Urteil vom 4. März 2026 - VIa ZR 473/24, NJW 2026, 1570 Rn. 27 f), bei deren Verfehlung mitunter angenommen wird, dass die die Feststellung und Zuerkennung eines (trotz etwaiger Vorteile verbleibenden) "kleinen Schadensersatzes" abzulehnen sei (vgl. nur OLG Hamm…, Beschluss vom 9. Dezember 2022 - I-25 U 161/22, juris Rn. 53 f; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 16 U 420/22, juris Rn. 144 ff; Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22, juris Rn. 101; OLG Dresden…, Urteil vom 4. April 2024 - 8 U 582/22, juris Rn. 49; OLG München…, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 21 U 3623/23 e, juris Rn. 31; offengelassen Senat…, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 6 U 198/20 , juris Rn. 236 ).
  • OLG Köln, 24.05.2024 - 19 U 88/22

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Hersteller wegen …

    Diese Ungewissheit geht zulasten der darlegungsbelasteten Beklagten (vgl. zur Darlegungslast des Herstellers: OLG Karlsruhe…, Urteil vom 19.12.2023, 14 U 6/22, juris Rn. 60; OLG Celle, Urteil vom 06.03.2024, 7 U 120/22, juris Rn. 43 ff.; BGH, Urteil vom 19.10.2023.

    Es besteht kein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung von solchen Tatsachen und Vorgängen die mit strafbarem oder zumindest rechtswidrigem Verhalten zusammenhängen, was aber bezogen auf die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Ermangelung der Darlegung von Ausnahmetatbeständen anzunehmen ist (OLG Celle, Urteil vom 06.03.2024, 7 U 120/22, juris Rn. 46 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 19 U 2/24

    Dieselabgasskandal: Verwendung eines Thermofensters in einem Diesel-Pkw; Fall der …

    Rn. 64 Ob die Beklagte dieses Vorbringen zunächst hinreichend substantiiert bestritten hatte (zu den Anforderungen an das Bestreiten der Beklagten vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 -, juris, Rn. 40 ff.), kann offenbleiben.

    Wenn aber die Beklagte gegenüber dem Gericht die verwendete Art der Abschalteinrichtung in allen für die Beurteilung nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 maßgeblichen Einzelheiten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags nicht benennt und darlegt, kann das Gericht auch nicht nachvollziehen, was die Beklagte gegenüber der Genehmigungsbehörde in Bezug auf die konkret verwendete Abschalteinrichtung in allen für die Beurteilung nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 maßgeblichen Einzelheiten mitgeteilt hat (vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 9. Oktober 2023 - 5a U 2194/22 -, juris, Rn. 49 f.; in ähnlicher Richtung OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 -, juris, Rn. 81).

  • OLG München, 02.02.2026 - 19 U 3139/20

    Dieselskandal, Leasinggeber, Vorteilsausgleichung, Nutzungsvorteile, …

    Somit hat die Klägerin die für die Bestimmung des Restwerts und die Berechnung des Vorteilsausgleichs durch die Beklagte erforderlichen Tatsachen vorzutragen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 21 U 3623/23 e - juris Rn. 31, OLG Dresden…, Urteil vom 4. April 2024 - 8 U 582/22 - juris Rn. 49; OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 - juris Rn. 101).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2025 - 6 U 115/21

    Differenzschaden bei Erwerb eines Diesel-Kraftfahrzeugs mit Abschalteinrichtung; …

    Rn. 184 (a) Diesbezüglich wird allerdings mitunter eine sekundäre Darlegungslast des Geschädigten angenommen, bei deren Verfehlung die Feststellung und Zuerkennung eines (trotz etwaiger Vorteile verbleibenden) "kleinen Schadensersatzes" abzulehnen sei (vgl. nur OLG Hamm…, Beschluss vom 9. Dezember 2022 - I-25 U 161/22, juris Rn. 53 f; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 16 U 420/22, juris Rn. 144 ff; Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22, juris Rn. 101; OLG Dresden…, Urteil vom 4. April 2024 - 8 U 582/22, juris Rn. 49; OLG München…, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 21 U 3623/23 e, juris Rn. 31; offengelassen Senat…, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 6 U 198/20 , juris Rn. 236 ).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2024 - 19 U 102/24

    Dieselabgasskandal: Anspruch auf Ersatz eines Differenzschadens bei Verwendung …

    Rn. 16 Ob die Beklagte dieses Vorbringen zunächst hinreichend substantiiert bestritten hatte (zu den Anforderungen an das Bestreiten der Beklagten vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 -, juris, Rn. 40 ff.), kann offenbleiben.

    Wenn aber die Beklagte gegenüber dem Gericht die verwendete Art der Abschalteinrichtung in allen für die Beurteilung nach Art. 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 maßgeblichen Einzelheiten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags nicht benennt und darlegt, kann das Gericht auch nicht nachvollziehen, was die Beklagte gegenüber der Genehmigungsbehörde in Bezug auf die konkret verwendete Abschalteinrichtung in allen für die Beurteilung nach Art. 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 maßgeblichen Einzelheiten mitgeteilt hat (vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 9. Oktober 2023 - 5a U 2194/22 -, juris, Rn. 49 f.; in ähnlicher Richtung OLG Celle, Urteil vom 6. März 2024 - 7 U 120/22 -, juris, Rn. 81).

  • OLG Karlsruhe, 12.03.2025 - 6 U 165/21

    Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Differenzschadensersatz für …

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2025 - 6 U 42/22
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2025 - 6 U 112/21

    Darlegungslast des Fahrzeugkäufers in einem Dieselfall; Darlegung einer …

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2025 - 6 U 292/21

    Dieselfall: Möglichkeit einer Anrechnung eines höheren Restwerts als Vorteil bei …

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2025 - 6 U 82/21
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2024 - 6 U 12/21

    Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz B 200 CDI mit einem …

  • OLG Saarbrücken, 31.10.2024 - 4 U 74/23

    Differenzschadensersatz bei Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durch …

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2025 - 6 U 35/22

    1. Zur Darlegung einer vom Fahrzeughersteller begangenen vorsätzlichen …

  • OLG Karlsruhe, 14.05.2025 - 6 U 178/22

    Erwerb eines Diesel-Kfz mit betriebsbedingter Abschalteinrichtung; Bewertung von …

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2026 - 6 U 48/24

    Dieselskandal: Schadensersatzansprüche nach Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger …

  • OLG Jena, 03.12.2024 - 7 U 724/24

    Diesel-Abgasskandal: Anforderungen an die Darlegung eines unvermeidbaren …

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2024 - 3 U 8/22

    Differenzschadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2024 - 4 U 121/23

    Differenzschadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen; Anforderungen …

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2025 - 4 U 70/23

    Differenzschadensersatz bei unzutreffender Übereinstimmungsbescheinigung; …

  • OLG Bamberg, 11.06.2024 - 4 U 140/23

    Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Verbotsirrtum, Abschalteinrichtung, …

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 120/22   

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https://dejure.org/2023,44562
OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 120/22 (https://dejure.org/2023,44562)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.10.2023 - 7 U 120/22 (https://dejure.org/2023,44562)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Oktober 2023 - 7 U 120/22 (https://dejure.org/2023,44562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 2 BGB; § 826 BGB
    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen Abgasabschalteinrichtung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826
    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen Abgasabschalteinrichtung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 120/22
    b) Die Beklagte hat trotz der sie insoweit treffenden Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 53) bislang auch nicht ausreichend dargetan, dass diese Abschalteinrichtung zulässig sei.

    Eines solchen Irrtums bedarf es jedoch auch für den Fall der sog. hypothetischen Genehmigung, da letztere lediglich dazu dient zu belegen, dass der Verbotsirrtum unvermeidbar war (vgl. BGH, VIa ZR 335/21, juris Rn. 64 ff.).

    Ein allein nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV und nicht auch nach §§ 826, 31 BGB geschuldeter Schadensersatz kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht höher sein als 15% des gezahlten Kaufpreises (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 75).

  • EuGH, 14.07.2022 - C-128/20

    GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 120/22
    Die Verschmutzung und der Verschleiß des Motors können nicht als "Beschädigung" oder "Unfall" im Sinne der genannten Bestimmung angesehen werden können, denn sie sind im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent (vgl. EuGH…, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, ECLI:EU:C:2020:1040 Rn. 110; Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, ECLI:EU:C:2022:570 Rn. 54).

    Infolgedessen sind nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, geeignet, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, ECLI:EU:C:2022:570 Rn 56).

    Dabei lässt sich eine Steuerungsmaßnahme, die im Grunde genommen ständig zum Einsatz kommt - und hiervon muss mangels hinreichendem Bestreitens des Temperaturbereichs des Thermofensters durch die Beklagte im Streitfall ausgegangen werden - schon von Vornherein nicht mit Gründen des Motorschutzes rechtfertigen, da eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist, nach der Rechtsprechung des EuGH nicht unter die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der VO (EG) 715/2007 vorgesehene Ausnahme fallen kann (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20 Rn. 70, juris).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 120/22
    Die Verschmutzung und der Verschleiß des Motors können nicht als "Beschädigung" oder "Unfall" im Sinne der genannten Bestimmung angesehen werden können, denn sie sind im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, ECLI:EU:C:2020:1040 Rn. 110;… Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, ECLI:EU:C:2022:570 Rn. 54).
  • EuGH, 08.11.2022 - C-873/19

    Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die …

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 120/22
    Es sei somit Sache der Hersteller, sich anzupassen und technische Vorrichtungen anzuwenden, mit denen diese Grenzwerte eingehalten werden können, wobei diese Verordnung keineswegs den Einsatz einer bestimmten Technologie vorschreibe (vgl. EuGH, Urteil vom 8. November 2022 - C-873/19, Rn. 92 mwN).
  • VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18

    Emissionen von Dieselfahrzeugen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen …

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 120/22
    Dass dies möglicherweise unwirtschaftlich wäre oder Kunden an einem solch wartungsintensiven Fahrzeug kein Interesse haben könnten, ist von dem Uniongesetzgeber offenbar bedacht worden (vgl. hierzu auch VG Schleswig, Urteil vom 20. Februar 2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 362 ff.).
  • BGH, 05.10.2021 - VI ZR 136/20

    Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht …

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 120/22
    Im Übrigen gilt insoweit auch nichts Anderes als beim "kleinen Schadensersatz"(vgl. BGH…, Urteil vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, juris Rn. 34; Urteil vom 5. Oktober 2021 - VI ZR 136/20, juris Rn. 17).
  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit …

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 120/22
    Im Übrigen gilt insoweit auch nichts Anderes als beim "kleinen Schadensersatz"(vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20, juris Rn. 34;… Urteil vom 5. Oktober 2021 - VI ZR 136/20, juris Rn. 17).
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   OLG Hamm, 02.04.2024 - 7 U 120/22   

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OLG Hamm, 02.04.2024 - 7 U 120/22 (https://dejure.org/2024,43272)
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OLG Hamm, Entscheidung vom 02. April 2024 - 7 U 120/22 (https://dejure.org/2024,43272)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • LG Hagen, 25.10.2022 - 3 O 83/20
    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2024 - 7 U 120/22
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.10.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (3 O 83/20) wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:.
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   OLG Celle, 20.11.2023 - 7 U 120/22   

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OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2023 - 7 U 120/22 (https://dejure.org/2023,32769)
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