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   BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19   

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https://dejure.org/2019,42043
BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19 (https://dejure.org/2019,42043)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2019 - 2 AZR 223/19 (https://dejure.org/2019,42043)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 (https://dejure.org/2019,42043)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • webshoprecht.de

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, § ... 4 Satz 1 KSchG, § 4f Abs. 3 Satz 5 BDSG, Art. 20 Abs. 2, Art. 21 Abs. 1 Buchst. a EuGVVO, § 21 Abs. 1 ZPO, § 29 Abs. 1 ZPO, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ArbGG, § 65 ArbGG, Art. 3 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Alt. 1, Art. 8 Rom I-VO, § 4f Abs. 1 Satz 4 BDSG, § 2 Abs. 4 Satz 1 BDSG, Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG (RL 95/46/EG), § 559 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 53 Abs. 2 Nr. 1 KWG, § 4f Abs. 2 Satz 1 BDSG, § 134 BGB, § 134 Halbs. 2 BGB, § 4f Abs. 3 Satz 4 BDSG, § 38 Abs. 5 Satz 3 BDSG, § 4f Abs. 1 BDSG, § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 4f BDSG, § 15 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 KSchG, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 21 BetrVG, § 4f Abs. 3 Satz 6 BDSG, § 18 Abs. 3 BetrVG, § 4f Abs. 3 Satz 5 und Satz 6 BDSG, § 4g BDSG, § 4f Abs. 3 Satz 3 BDSG, § 612a BGB, § 23 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 PflegeZG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Prozessuale Geständnisfiktion bei Nichtbestreiten von Rechtstatsachen; Keine Nichtigkeit der Bestellung bei fehlender Zuverlässigkeit des Beauftragten für den Datenschutz; Schwellenwert der Beschäftigten und Sonderkündigungsschutz des Beauftragten für den Datenschutz; ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sonderkündigungsschutz eines Beauftragten für Datenschutz

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Wenn die Beschäftigtenzahl sinkt, erlischt auch der Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

  • rewis.io

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

  • datenschutz.eu

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderkündigungsschutz der Beauftragten für den Datenschutz - Kündigung eines Beauftragten für den Datenschutz; Absinken der Beschäftigtenzahl

  • rechtsportal.de

    ZPO § 138 Abs. 3
    Prozessuale Geständnisfiktion bei Nichtbestreiten von Rechtstatsachen

  • datenbank.nwb.de

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kündigung eines Datenschutzbeauftragten wegen Absinken der Beschäftigtenzahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Der betriebliche Datenschutzbeauftragte: Von der Bestellpflicht bis zur (unmöglichen) Kündigung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten endet mit Absinken der Beschäftigtenzahl unter Schwellenwert - es gilt nachwirkender Sonderkündigungsschutz

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Zur Unkündbarkeit von betrieblichen Datenschutzbeauftragten Sonderkündigungsschutz endet ein Jahr nach Wegfall der Voraussetzungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz eines Datenschutzbeauftragten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderkündigungsschutz für den Datenschutzbeauftragten - und das Absinken der Beschäftigtenzahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten - und die drohenden Interessenkonflikte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übereinstimmende Rechtsansichten der Parteien

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Datenschutzbeauftragter und der Sonderkündigungsschutz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung eines Beauftragten für den Datenschutz - Absinken der Beschäftigtenzah

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wenn die Beschäftigtenzahl sinkt, erlischt auch der Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

  • esche.de (Kurzinformation)

    Neuer Schwellenwert für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten - Wegfall des Sonderkündigungsschutzes?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann endet der Sonderkündigungsschutz für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten und Sinken der Beschäftigtenzahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 169, 59
  • NJW 2020, 1089
  • ZIP 2020, 727
  • NZA 2020, 227
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 812/16

    "Stellvertretender" Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
    d) Die Beklagte bestellte den Kläger mit Schreiben vom 1. Juni 2010 in der von § 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG aF gebotenen Form (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 812/16 - Rn. 19, BAGE 160, 1) zum Beauftragten für den Datenschutz.

    aa) Mit der Voraussetzung, dass ein Beauftragter "nach Absatz 1 ... zu bestellen (ist)", knüpft § 4f Abs. 3 Satz 5 BDSG aF nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut an die grundsätzliche (allgemeine) Bestellpflicht der verantwortlichen Stelle nach § 4f Abs. 1 BDSG aF an (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 812/16 - Rn. 13, BAGE 160, 1) .

    Der Begriff der "Abberufung" in § 4f Abs. 3 Satz 6 BDSG aF umfasst "jede Beendigung des Amtes, die durch ein Verhalten der verantwortlichen Stelle veranlasst wurde" (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 812/16 - Rn. 25, BAGE 160, 1) .

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
    Die Gerichte können auch zugunsten einer Partei von deren Rechtsmeinung abweichen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 21, BAGE 149, 18) .

    Im Gebrauch des betreffenden Rechtsbegriffs durch das Landesarbeitsgericht kann dann die komprimierte Feststellung der mit ihm regelmäßig verbundenen Tatsachen iSv. § 559 Abs. 2 ZPO zu erblicken sein (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 22, BAGE 149, 18) .

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
    Die Parteien lösen auch auf diese Weise eine Erklärungspflicht der Gegenseite gemäß § 138 Abs. 2 ZPO aus (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 13, BAGE 124, 323; vgl. BGH 19. März 2004 - V ZR 104/03 - zu II 1 aa der Gründe, BGHZ 158, 295) .

    Die Beklagte bezeichnet kein tatsächliches Verhalten des Landesarbeitsgerichts, das einen Verfahrensmangel ergäbe (vgl. BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 14, BAGE 124, 323) .

  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 107/10

    Steuerberatervertrag: Wirksamkeit eines zwischen einem Steuerberater und seinem

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
    Ebenso wenig bedarf der Entscheidung, ob selbst bei Annahme einer Verbotsgesetzeigenschaft des § 4f Abs. 2 Satz 1 BDSG aF schon deshalb gemäß § 134 Halbs. 2 BGB nicht die Nichtigkeit der Bestellung die Folge ist, weil es sich um ein ausschließlich einseitig gegen die datenverarbeitende Stelle gerichtetes Verbot handelt (zu einseitigen Verbotsgesetzen: vgl. BGH 12. Mai 2011 - III ZR 107/10 - Rn. 12; Palandt/Ellenberger 78. Aufl. § 134 Rn. 9) .
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
    die weitere Kündigung kann nur für den Fall ausgesprochen sein, dass sich nicht schon die frühere Kündigung als wirksam erweist (vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 15, BAGE 152, 47) .
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
    (1) Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung sind die objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung (für die soziale Rechtfertigung vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
    Das gilt auch für die Frage, ob Sonderkündigungsschutz besteht (für § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG iVm. § 103 Abs. 1 BetrVG vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte -

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es deshalb eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke der Stelle und einer Einschätzung ihrer zukünftigen Entwicklung; Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Verarbeitungsanfalls sind dabei nicht zu berücksichtigen (zu § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG vgl. BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 24, BAGE 144, 222; zu § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vgl. BAG 2. August 2017 - 7 ABR 51/15 - Rn. 25) .
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Berufungsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff richtig erkannt, bei der Subsumtion des Einzelfalls beibehalten, nicht gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und alle erheblichen Umstände berücksichtigt hat (vgl. BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 207/04 - zu B III 3 der Gründe) .
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es deshalb eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke der Stelle und einer Einschätzung ihrer zukünftigen Entwicklung; Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Verarbeitungsanfalls sind dabei nicht zu berücksichtigen (zu § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG vgl. BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 24, BAGE 144, 222; zu § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vgl. BAG 2. August 2017 - 7 ABR 51/15 - Rn. 25) .
  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 41/03

    Wirtschaftsausschuss - Ende der Amtszeit

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16

    Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

  • LAG Hessen, 13.02.2019 - 6 Sa 567/18

    Datenschutzbeauftragter

  • EuGH, 10.12.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer -

  • BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06

    Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung -

  • EuGH, 01.10.2015 - C-230/14

    Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats kann auf eine ausländische Gesellschaft

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04

    Arbeitnehmerstatus - Scheingeschäft - außerordentliche Kündigung -

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 487/09

    Bühnenschiedsgericht - Kontrollmaßstab - Kunstfreiheit

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die

    Interessenkonflikte sind insbesondere dann anzunehmen, wenn der Datenschutzbeauftragte sich selbst (im Rahmen seiner anderweitigen Tätigkeit) kontrollieren müsste oder die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gefährdet wäre (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 25, BAGE 169, 59; 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 5 Sa 128/22

    Verdachtskündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung sind die objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 39, juris = NZA 2020, 227; BAG, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26, juris = ZTR 2016, 418; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 21, juris = NJW 2015, 1403).
  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19

    Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter

    Eine Überschneidung von Interessenssphären kann die von § 4f Abs. 2 Satz 1 BDSG aF geforderte Zuverlässigkeit beeinträchtigen (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 169, 59) .

    Diese Rechtsfolge ist im Gesetz nicht vorgesehen und widerspräche auch dessen Systematik, weil anderenfalls der in § 4f Abs. 3 Satz 4 BDSG aF vorgesehene Widerruf der Bestellung sowie das Recht der Aufsichtsbehörde, eine Abberufung wegen fehlender Zuverlässigkeit zu verlangen (§ 38 Abs. 5 Satz 3 BDSG aF) , im Wesentlichen ins Leere liefen (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 26 mwN, aaO) .

    Ob ausnahmsweise etwas anderes gelten kann, wenn die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz an einem besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehler leidet (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 27, BAGE 169, 59) , bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 Sa 108/19

    Abberufung eines Datenschutzbeauftragten - mangelnde Zuverlässigkeit

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs sind ebenso wie bei einer Kündigung die objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Widerrufserklärung (vgl. zur Kündigung: BAG, Urteil vom 05. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 39, juris = NZA 2020, 227).

    Ein Interessenkonflikt besteht, wenn der Datenschutzbeauftragte in erster Linie seine eigene Tätigkeit kontrollieren muss (BAG, Urteil vom 05. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 25, juris = NZA 2020, 227; BAG, Urteil vom 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24, juris = ZTR 2011, 561).

  • BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG

    aa) Der Sonderkündigungsschutz ist dazu geeignet, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte ihre sich aus § 7 BDSG ergebenden Aufgaben und Befugnisse selbstbewusst gegenüber dem Arbeitgeber durchführen und einfordern sowie ihre Unabhängigkeit im Interesse eines effektiven Datenschutzes zu stärken (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 45 f., BAGE 169, 59; zu den Zielen des Sonderkündigungsschutzes nach dem BDSG aF, die der Gesetzgeber in der Neufassung der Sache nach fortgeschrieben hat, vgl. BT-Drs. 18/11325 S. 82) .
  • LAG Hessen, 12.08.2020 - 6 Sa 107/20

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Director

    Auf die von der Beklagten eingelegte Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 05. Dezember 2019 (2 AZR 223/19) dieses Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Das Berufungsgericht ist an die zurückverweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 05. Dezember 2019 zum Az. 2 AZR 223/19 gebunden.

    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigungszahl bedarf es dabei eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke der Stelle und einer Einschätzung ihrer zukünftigen Entwicklung; Zeiten außergewöhnlichen hohen oder niedrigen Verarbeitungsanfalls sind dabei nicht zu berücksichtigen (vgl. BAG v. 05. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 31 mwN).

  • BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht -

    Da das Nichtbestreiten von Rechtstatsachen die Geständnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO zur Folge hat (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 20, BAGE 169, 59; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 487/09 -Rn. 38, BAGE 136, 340) , gilt die Abtretung als solche vorliegend als zugestanden.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 172/22

    Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag des

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung sind die objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 39, juris = NZA 2020, 227; BAG, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26, juris = ZTR 2016, 418; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 21, juris = NJW 2015, 1403).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2023 - 5 Sa 82/22

    Personenbedingte Kündigung - Fahrerlaubnisentzug - Busfahrer

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung sind die objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 39, juris = NZA 2020, 227; BAG, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26, juris = ZTR 2016, 418; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 21, juris = NJW 2015, 1403).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2021 - 5 Sa 113/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Verwirkung

    Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist anhand der zum Zeitpunkt des Zugangs gegebenen objektiven Verhältnisse zu beurteilen (BAG, Urteil vom 05. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 39, juris = NZA 2020, 227; BAG, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26, juris = ZTR 2016, 418).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2022 - 5 Sa 473/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz - Interessenausgleich - leitender

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 Sa 157/22

    Abberufung - Geschäftsführer - Kündigungserklärungsfrist - außerordentliche

  • LAG Köln, 15.12.2021 - 11 Sa 241/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Interessensausgleich; Vermutungswirkung

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