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Rechtsprechung
   BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55743
BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15 (https://dejure.org/2016,55743)
BAG, Entscheidung vom 20.10.2016 - 2 AZR 395/15 (https://dejure.org/2016,55743)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 (https://dejure.org/2016,55743)
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Volltextveröffentlichungen (16)

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  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 32 Abs 1 S 1 BDSG 1990, § 32 Abs 1 S 2 BDSG 1990, § 1 Abs 1 BDSG 1990, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG
    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 286 ZPO, § 1 Abs. 1 BDSG, § 1 Abs. 2 BDSG, §§ 19, 19a, 33, 34 BDSG, §§ 20, 35 BDSG, §§ 43, 44 BDSG, Art. 1 Abs. 3 GG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 138 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 100a StPO, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 3 Abs. 4 Nr. 1 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Verwertung von Bildern einer verdeckten Videoüberwachung als Beweismittel

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • RA Kotz

    Verdeckte Videoüberwachung bei Straftatverdacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung bei konkretem Anfangsverdacht

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten kann zulässig sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten kann zulässig sein

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Beweisverwertung bei verdeckter Videoüberwachung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz - und das Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung - aufgrund einer verdeckten Überwachung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwertbarkeit verdeckter Videoaufzeichnungen im Kündigungsschutzverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Videoüberwachung - Verdacht der Begehung von Straftaten unter Verletzung eines Zutrittsverbots - Beweis- bzw. Sachvortragsverwertungsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die versteckte Kamera

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsplatz: Videoüberwachung ohne Erlaubnis des Betriebsrates

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung: Beweise im Prozess verwertbar?

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Videoüberwachung und fehlende Betriebsratsanhörung - Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Arbeitsrecht

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Diebstahl

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei verdeckter Videoüberwachung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Gibt es ein Beweisverwertungsverbot von heimlich angefertigten Videoaufnahmen?

Besprechungen u.ä.

  • karief.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Beweisverwertungsverbot von heimlich angefertigten Videoaufnahmen in arbeitsgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 69
  • NJW 2017, 1193
  • MDR 2017, 465
  • NZA 2017, 443
  • BB 2017, 691
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Dies gilt nicht anders für ein etwaiges Sachvortragsverwertungsverbot (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 21).

    Sie ordnen für sich genommen jedoch nicht an, dass unter ihrer Missachtung gewonnene Erkenntnisse oder Beweismittel bei der Feststellung des Tatbestands im arbeitsgerichtlichen Verfahren vom Gericht nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 22).

    Der Achtung dieses Rechts dient zudem Art. 8 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 23;… BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14).

    Vielmehr muss sich gerade diese Art der Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt erweisen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 24).

    Rn. 20 e) Der Schutzzweck der bei der Informationsgewinnung verletzten Norm kann auch einer gerichtlichen Verwertung unstreitigen Sachvortrags entgegenstehen (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 25 mwN, auch zur gegenteiligen Auffassung).

    Ein mögliches Verwertungsverbot ist dabei Ausfluss der Grundrechtsbindung der Gerichte, deren Beachtung ihnen grundsätzlich unabhängig davon obliegt, ob sich eine Partei darauf beruft (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - aaO).

    Auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer weiteren Einschränkung des Kreises der Verdächtigen müssen weniger einschneidende Mittel als eine verdeckte Videoüberwachung zuvor ausgeschöpft worden sein (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 28).

    Ist demnach eine Informations- bzw. Beweisverwertung nach allgemeinen Grundsätzen zulässig, besteht grundsätzlich auch kein darüber hinausgehendes Verwertungsverbot bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats oder bei einer nicht ausreichenden Einhaltung eines betriebsverfassungsrechtlichen Verfahrens (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 44).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Rn. 22 a) Eingriffe in das Recht der Arbeitnehmer am eigenen Bild durch verdeckte Videoüberwachung sind dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit das praktisch einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (grundlegend BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b cc der Gründe, BAGE 105, 356).

    Zur Aufdeckung solcher Verhaltensweisen können offene Überwachungen regelmäßig nichts beitragen (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b dd (2) der Gründe, BAGE 105, 356; ebenso Bergwitz NZA 2012, 353, 357; Grimm/Schiefer RdA 2009, 329, 331, 335).

    Ein solcher Eingriff scheidet aber aus, wenn die Unzulässigkeit der Videoüberwachung allein aus der (Dritt-)Betroffenheit anderer Beschäftigter resultiert (Bergwitz NZA 2012, 353, 357; Dzida/Grau NZA 2010, 1201, 1202 f.; Grimm/Schiefer RdA 2009, 329, 341; wohl aA Bayreuther NZA 2005, 1038, 1042; Otto Anm. AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36).

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Rn. 45 bb) Anhaltspunkte für eine Rechtfertigungslage hat der Kläger, den insoweit eine abgestufte Darlegungslast trifft (zuletzt BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 40), bisher nicht schlüssig aufgezeigt.

    Rn. 46 cc) Die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer sog. "Tatkündigung" hängt materiell-rechtlich nicht davon ab, ob die Beklagte im Kündigungszeitpunkt alles ihr Mögliche und Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts - auch in Richtung einer denkbaren Entlastung des Klägers - unternommen hatte (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 38).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Vielmehr gebieten der Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG und der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) grundsätzlich die Berücksichtigung des Sachvortrags der Parteien und der von ihnen angebotenen Beweismittel (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - zu C II 4 a aa der Gründe, BVerfGE 106, 28).

    Vielmehr muss sich gerade diese Art der Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt erweisen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28;… BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 24).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Sie regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe durch öffentliche oder nichtöffentliche Stellen iSd. § 1 Abs. 2 BDSG in diese Rechtspositionen zulässig sind (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 45, BAGE 146, 303;… für das DSG NRW vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 16, BAGE 143, 343), sehen Informations- und Auskunftsansprüche der Betroffenen (§§ 19, 19a, 33, 34 BDSG) sowie Ansprüche auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten (§§ 20, 35 BDSG) vor und normieren Tatbestände, in denen Verstöße eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat darstellen (§§ 43, 44 BDSG).

    Nach der Gesetzesbegründung soll die Regelung die Rechtsprechungsgrundsätze nicht ändern, sondern lediglich zusammenfassen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses BT-Drs. 16/13657 S. 20; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 52, BAGE 146, 303).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Es ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93, BVerfGE 117, 202).

    Das Interesse, sich ein Beweismittel zu sichern, reicht für sich allein nicht aus (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 94, BVerfGE 117, 202).

  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (so auch BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21).

    Der Achtung dieses Rechts dient zudem Art. 8 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (…BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 23; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14).

  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Voraussetzung für eine Zurechnung ist weiter, dass die Verspätung, mit der der Kündigungsberechtigte in eigener Person Kenntnis erlangt hat, auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs beruht (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 28).
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Solche Kontrollen berühren typischerweise die Privatsphäre der hiervon erfassten Arbeitnehmer (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 43, BAGE 148, 26).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Rn. 44 aa) Welche Beweiskraft den von der Beklagten vorgetragenen Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau mit der unstreitigen Wegnahmehandlung im Hinblick auf die Beurteilung zukommt, ob sich der Kläger eines Diebstahls oder einer Unterschlagung zulasten der Beklagten schuldig gemacht hat oder ob zumindest ein dahingehender dringender Verdacht besteht, ist Gegenstand der tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO, die dem Revisionsgericht entzogen ist (…BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35, BAGE 152, 47; zum Indizienbeweis BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 43, BAGE 149, 355).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11

    Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

  • BGH, 11.08.2016 - StB 12/16

    Anforderungen an den Tatverdacht bei der Telekommunikationsüberwachung …

  • EGMR, 05.10.2010 - 420/07

    Vereinbarkeit einer vom Arbeitgeber angeordneten und durch eine Detektei …

  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verwertung heimlicher Tonbandaufnahmen …

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1198/14

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kfz-Mechanikers wegen …

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Die Kriterien des Bundesarbeitsgerichts zur Beweisverwertung von Videoaufzeichnungen - ein bestehender Verdacht strafbarer Handlungen, die fehlende Möglichkeit zur effektiven Kontrolle der Arbeitnehmer durch Vorgesetzte, das Fehlen eines milderen Mittels und ein räumlich abgrenzbar erfasster Bereich (vgl. nur BAGE 157, 69 Rn. 22 mwN) - könnten hierher übertragen werden (vgl. Lachenmann, ZD 2017, 407, 408 f.;… aA Thole in Festschrift Prütting, 2018, 573, 583).
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Vielmehr ist nach Sinn und (Schutz-)Zweck der jeweiligen Regelung zu ermitteln, ob eine so weitgehende Rechtsfolge wie die Unwirksamkeit der Maßnahme geboten ist (…vgl. zum Schutzzweck gesetzlicher Bestimmungen zuletzt zB BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 32 f. [zu § 14 Abs. 4 TzBfG]; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 20 [zum BDSG];… 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 41 [zum AÜG]).
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (…BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (…BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 21; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18;… 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370;… BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21).

    Sie ordnen für sich genommen jedoch nicht an, dass unter ihrer Missachtung gewonnene Erkenntnisse oder Beweismittel bei der Feststellung des Tatbestands im arbeitsgerichtlichen Verfahren vom Gericht nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 17;… 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 2, BAGE 156, 370).

    Sofern nach § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BDSG zulässig erhobene Daten den Verdacht einer solchen Pflichtverletzung begründen, dürfen sie für die Zwecke und unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG auch verarbeitet und genutzt werden (…BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 40;… 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 37 f., BAGE 156, 370).

    Diese sollen allenfalls dann zulässig sein, wenn der durch konkrete Tatsachen begründete "einfache" Verdacht (Anfangsverdacht, BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 25) einer im Beschäftigungsverhältnis begangenen Straftat besteht.

    Aus ihr kann ein prozessuales Verwertungsverbot jedenfalls dann nicht abgeleitet werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht von Straftaten spätestens im Rechtsstreit durch konkrete Tatsachen untermauert und dadurch eine Rechtmäßigkeitskontrolle gesichert ist (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 33).

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