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Weitere Entscheidung unten: BFH, 07.09.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 19.09.2000 - C-454/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,83
EuGH, 19.09.2000 - C-454/98 (https://dejure.org/2000,83)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.2000 - C-454/98 (https://dejure.org/2000,83)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 2000 - C-454/98 (https://dejure.org/2000,83)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Möglichkeit einer Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer vorzusehen - Voraussetzungen - Guter Glaube des Ausstellers der Rechnung

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 21; ; UStG § 17 Abs. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Schmeink & Cofreth und Strobel

  • EU-Kommission PDF

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Richtlinie 77/388 des Rates
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer - Festlegung der Voraussetzungen für die Berichtigung - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten - Umfang und Grenzen

  • EU-Kommission

    Schmeink & Cofreth und Strobel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Möglichkeit einer Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer vorzusehen; Guter Glaube des Ausstellers der Rechnung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer nicht vom guten Glauben des Ausstellers abhängig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unberechtigter Mehrwertsteuerausweis bei Rechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - EuGH erleichtert Berichtigung von Rechnungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer; unberechtigter Steuerausweis in einer Rechnung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Hauptuntersuchung - So rechnen Sie die Gebühren der Prüforganisationen in der Praxis richtig ab

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 21, Richtlinie 77/388/EWG Art 21, UStG § 14 Abs 2 J: 1993, UStG § 14 Abs 3 J: 1993
    Billigkeit; Erlaß; Ermessen; Gutgläubigkeit; Rechnungsberichtigung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, insbesondere des Artikels 21 Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 54
  • BB 2000, 2617
  • BB 2000, 878
  • DB 2000, 2571
 
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Wird zitiert von ... (164)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-342/87 (Genius Holding, Slg. 1989, 4227, Randnr. 18) sei es jedoch Sache der Mitgliedstaaten, die Geltung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuerdadurch zu gewährleisten, dass sie in ihrem innerstaatlichen Recht vorsähen, dass jede zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer berichtigt werden könne, wenn der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweise; dieses Gebot sei nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1995, IX ZR 225/94 (…NJW 1996, S. 842), im Hinblick darauf, dass § 14 Absatz 3 UStG keine Berichtigungsmöglichkeit vorsehe, durch einen Erlass der festgesetzten Steuer gemäß § 227 AO zu befolgen.

    Die für den gutgläubigen Aussteller einer Rechnung, der einen entschuldbaren Irrtum begangen habe, nach deutschem Recht bestehende Möglichkeit, aus sachlichen Gründen die zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer im Wege einer Billigkeitsmaßnahme zu berichtigen, stehe im Einklang mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts, wie sie sich aus dem Urteil Genius Holding ergäben.

    Das vorlegende Gericht hat ausgeführt, nach dem Urteil Genius Holding sei die Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer durch den Aussteller einer Rechnung nur dann zulässig, wenn er seinen guten Glauben nachweise.

    In Beantwortung dieser Frage entschied der Gerichtshof im Urteil Genius Holding, dass sich das in der Sechsten Richtlinie vorgesehene Recht auf Vorsteuerabzug nicht auf eine Steuer erstreckt, die ausschließlich deshalb geschuldet wird, weil sie in der Rechnung ausgewiesen ist.

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
    Betreffen die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-200/97, Ecotrade, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 25, und vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98, TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 13).
  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa u.a. - "Begriff des nationalen Gerichts im Sinne von Artikel 177 …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
    Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten nach Artikel 22 Absatz 8 der Sechsten Richtlinie erlassen dürfen, um die genaue Erhebung der Steuer zu gewährleisten und Steuerhinterziehungen zu verhindern, dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist (Urteil vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 52).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst - Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) - …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
    Betreffen die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-200/97, Ecotrade, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 25, und vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98, TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 13).
  • EuGH, 01.12.1998 - C-200/97

    Ecotrade / Altiforni e Ferriere di Servola - "Staatliche Beihilfen Begriff Ohne …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
    Betreffen die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-200/97, Ecotrade, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 25, und vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98, TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 13).
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-342/87 (Genius Holding, Slg. 1989, 4227, Randnr. 18) sei es jedoch Sache der Mitgliedstaaten, die Geltung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuerdadurch zu gewährleisten, dass sie in ihrem innerstaatlichen Recht vorsähen, dass jede zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer berichtigt werden könne, wenn der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweise; dieses Gebot sei nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1995, IX ZR 225/94 (…NJW 1996, S. 842), im Hinblick darauf, dass § 14 Absatz 3 UStG keine Berichtigungsmöglichkeit vorsehe, durch einen Erlass der festgesetzten Steuer gemäß § 227 AO zu befolgen.
  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
    Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Februar 1980 (BStBl II 1980 S. 283) sei eine Billigkeitsmaßnahme in den Fällen geboten, in denen der Rechnungsaussteller die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt habe.
  • EuGH, 11.06.1998 - C-361/96

    Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises / Bundesamt für …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
    Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so ist es zur Gewährleistung der Erhebung der Mehrwertsteuer und zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen nicht erforderlich, dass er seinen guten Glauben nachweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-361/96, Grandes sources d'eaux minérales françaises, Slg. 1998, I-3495, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.1998 - C-361/97

    Nour / Burgenländische Gebietskrankenkasse - "Vorabentscheidungsersuchen - …

    Auszug aus EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
    Das Verfahren gemäß Artikel 177 des Vertrages ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mittels dessen der Gerichtshof den nationalen Gerichten die Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand geben kann, die sie für die Entscheidung über den Rechtsstreit benötigen, mit dem sie befasst sind (vgl. u. a. Beschluss vom 25. Mai 1998 in der Rechtssache C-361/97, Nour, Slg. 1998, I-3101, Randnr. 10).
  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende …

    Rn. 46 (4) Das deutsche Verfahrensrecht, das Vertrauensschutzgesichtspunkte nur in einem gesonderten Billigkeitsverfahren berücksichtigt, steht nicht im Widerspruch zum Unionsrecht; denn nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung die Verfahrensmodalitäten, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats (EuGH-Urteile Reemtsma vom 15. März 2007 C-35/05, EU:C:2007:167, Rz 40; i-21 Germany und Arcor vom 19. September 2006, C-392/04 und C-422/04, EU:C:2006:586, Rz 57; vgl. auch EuGH-Urteil Schmeink & Cofreth und Strobel vom 19. September 2000 C-454/98, EU:C:2000:469, Rz 65, 66, Leitsatz 2 zur Berichtigung von zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer).
  • BFH, 16.05.2018 - XI R 28/16

    Zu den Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis

    Damit soll einer Gefährdung des Steueraufkommens entgegengewirkt werden, die sich aus dem Recht auf Vorsteuerabzug ergeben kann (vgl. dazu EuGH-Urteile Schmeink & Cofreth und Strobel vom 19. September 2000 C-454/98, EU:C:2000:469, BFH/NV 2001, Beilage 1, 33, Rz 57 und 61;… Karageorgou u.a. vom 6. November 2003 C-78/02 bis C-80/02, EU:C:2003:604, BFH/NV 2004, Beilage 1, 48, Rz 50 und 53;… Stadeco vom 18. Juni 2009 C-566/07, EU:C:2009:380, BFH/NV 2009, 1371, Rz 28; LVK-56 vom 31. Januar 2013 C-643/11, EU:C:2013:55, UR 2013, 346; Rusedespred, EU:C:2013:233, UR 2013, 432, Rz 23 f.;… ferner BFH-Urteil vom 12. Oktober 2016 XI R 43/14, BFHE 255, 474, BFH/NV 2017, 408, Rz 20).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 - …

    Diese Rechtsprechung hat der Gerichtshof in den Urteilen vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel (C-454/98, Slg. 2000, I-6973, Randnr. 53), und vom 6. November 2003, Karageorgou u. a. (C-78/02 bis C-80/02, Slg. 2003, I-13295, Randnr. 50), bestätigt.

    Unter diesen Umständen ist es grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann (vgl. Urteil Schmeink & Cofreth und Strobel, Randnrn.

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Rechtsprechung
   BFH, 07.09.2000 - III R 57/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2548
BFH, 07.09.2000 - III R 57/97 (https://dejure.org/2000,2548)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2000 - III R 57/97 (https://dejure.org/2000,2548)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2000 - III R 57/97 (https://dejure.org/2000,2548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    InvZulG 1993 § 3 Satz 2, § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

  • Judicialis

    InvZulG 1993 § 3 Satz 2; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1993 § 3 Satz 2, § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

  • Wolters Kluwer

    Vulkaniseur - Weitere handwerkliche Nebenleistungen - Witrtschaftsgüter - Erhöhte Zulagenbegünstigung

  • rechtsportal.de

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 3, 5 InvZulG 1993
    Investitionszulage; erhöhte InvZ für Vulkaniseur-Betrieb einschließlich Handel mit und Reparatur von Reifen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 2 S 1 Nr 2a, InvZulG § 3 S 3, HandwO § 6
    Bindung; Handel; Handwerksrolle; Mischbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 187
  • BB 2000, 2617
  • DB 2001, 77
  • BStBl II 2001, 40
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.11.1998 - III R 43/96

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 57/97
    b) Der Senat hat ferner entschieden, dass bei Vorliegen eines sog. Mischbetriebs, bei dem eine handwerkliche (handwerksähnliche) Tätigkeit mit einer nichthandwerklichen (nicht handwerksähnlichen) Betätigung verbunden ist und bei dessen Beurteilung nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit an sich eine Investitionszulagenförderung nach § 3 Satz 2 InvZulG 1993 ausgeschlossen wäre, gleichwohl eine Begünstigung (mit der erhöhten Zulage) insoweit in Betracht kommt, als angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter überwiegend dem eingetragenen Gewerbe (Gewerk) dienen (Senatsurteile vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837, und vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837 weiter ausgeführt hat, ist das Erfordernis des überwiegenden Dienens im Bereich eines eingetragenen Gewerkes nur dann erfüllt, wenn die betreffenden Wirtschaftsgüter ausschließlich oder nahezu ausschließlich dem eingetragenen Gewerk dienen, wobei eine Verwendung von nicht mehr als 10 v.H. in dem nicht begünstigten bzw. nicht erhöht begünstigten Bereich als unerheblich und damit als nicht zulagenschädlich vernachlässigt werden kann.

    Denn die Einordnung nach der Systematik 1979 bzw. nach der Klassifikation 1993 tritt zurück, soweit die Eintragung in die Handwerksrolle reicht (Senatsurteil in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837).

    Die für diesen Bereich eingesetzten Wirtschaftsgüter sind damit erhöht investitionszulagenbegünstigt, sofern die Verwendung in dem nicht begünstigten Bereich 10 v.H. nicht überschreitet (Senatsurteil in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837).

  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 57/97
    b) Der Senat hat ferner entschieden, dass bei Vorliegen eines sog. Mischbetriebs, bei dem eine handwerkliche (handwerksähnliche) Tätigkeit mit einer nichthandwerklichen (nicht handwerksähnlichen) Betätigung verbunden ist und bei dessen Beurteilung nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit an sich eine Investitionszulagenförderung nach § 3 Satz 2 InvZulG 1993 ausgeschlossen wäre, gleichwohl eine Begünstigung (mit der erhöhten Zulage) insoweit in Betracht kommt, als angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter überwiegend dem eingetragenen Gewerbe (Gewerk) dienen (Senatsurteile vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837, und vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208).
  • BFH, 16.03.2000 - III R 29/98

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 57/97
    Dieser bestimmt sich grundsätzlich nach den auf die einzelnen Tätigkeiten entfallenden Wertschöpfungsanteilen (Senatsurteil vom 16. März 2000 III R 29/98, BStBl II 2000, 444; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 28. Oktober 1993, BStBl I 1993, 904, Tz. 11, und vom 30. Dezember 1994, BStBl I 1995, 18, Tz. 5).
  • BFH, 10.06.2003 - III B 64/02

    InvZ-Begünstigung bei einem Mischbetrieb mit Schwerpunkt im Bereich des Handels

    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) rügt, das Finanzgericht (FG) gehe in seinem Urteil ohne weitere Prüfung von einem Mischbetrieb aus, für den die Systematik der Wirtschaftszweige 1979 bzw. die Klassifikation der Wirtschaftszweige 1993 gelte, und weiche damit von der Rechtsprechung des Senats ab, nach der die Einordnung des Betriebs nach der Systematik 1979 bzw. Klassifikation 1993 zurücktrete, soweit die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe reiche (Senatsurteile vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837, und vom 7. September 2000 III R 57/97, BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40).

    Die Rüge, das FG habe Verfahrensrecht verletzt, weil es --entgegen der Maßgabe des Senats in dem im ersten Rechtsgang ergangenen zurückverweisenden Urteil in BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40-- den Umfang der in den Rahmen des eingetragenen Handwerks fallenden Tätigkeiten nicht festgestellt habe, greift nicht durch.

    Die Klägerin rügt auch zu Unrecht, das FG habe sich fälschlich an die zurückverweisende Entscheidung des Senats in BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40 gebunden gesehen und deshalb weitere tatsächliche Ermittlungen unterlassen.

    Nur die Montage wird von der handwerklichen Tätigkeit des Vulkaniseurs (und Reifenmechanikers) umfasst (Senatsurteil in BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40).

  • BFH, 10.05.2001 - III R 68/97

    Elektroinstallateur - Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung - …

    a) Für den Fall der Ausübung einer nichthandwerklichen Tätigkeit neben einem eingetragenen Handwerk in einem einheitlichen Betrieb (sog. Mischbetrieb) hat der Senat entschieden, dass die Voraussetzung der Eintragung in die Handwerksrolle i.S. des § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a InvZulG 1993 nur für diejenigen Wirtschaftsgüter als erfüllt anzusehen ist, die überwiegend dem eingetragenen Gewerk dienen (vgl. die BFH-Urteile vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837, und vom 7. September 2000 III R 57/97, BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40).

    Anhaltspunkte für die Einordnung der durch den Kläger ausgeübten Tätigkeiten ergeben sich aus den Berufsbildern, wie sie in den Rechtsverordnungen auf der Grundlage von § 45 HwO umschrieben sind (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 25. Februar 1992 1 C 27/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1992, 547, und das BFH-Urteil in BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40).

  • BFH, 21.06.2007 - III R 81/06

    Keine erhöhte Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die ein in die …

    Wird in einem einheitlichen Betrieb neben dem eingetragenen Handwerk eine nichthandwerkliche Tätigkeit ausgeübt (sog. Mischbetrieb), so gehören nur diejenigen Wirtschaftsgüter zu dem in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieb (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a InvZulG 1996), die dem handwerklichen Bereich zugeordnet werden können und dem eingetragenen Gewerk ausschließlich oder nahezu ausschließlich dienen (Senatsurteile in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837; vom 7. September 2000 III R 57/97, BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40, und in BFH/NV 2007, 1185).
  • BFH, 31.05.2005 - III B 143/04

    InvZul: Mischbetriebe

    Der BFH hat mehrfach zu der Rechtsfrage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang bei Mischbetrieben, die auch ein in die Handwerksrolle eingetragenes Handwerk ausüben, eine erhöhte Investitionszulage in Anspruch genommen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144; vom 7. September 2000 III R 57/97, BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40;… vom 10. Mai 2001 III R 68/97, BFH/NV 2001, 1453).
  • BFH, 25.01.2005 - III B 80/04

    InvZul - Mischbetrieb

    Die Verwendung in dem nicht begünstigten Bereich dürfe 10 v.H. nicht überschreiten (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837, und vom 7. September 2000 III R 57/97, BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40).

    Die Klägerin hat sich nicht mit den vom FG seiner Entscheidung zu Grunde gelegten Senatsurteilen in BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837 und in BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40 auseinander gesetzt.

  • BFH, 14.11.2002 - III R 42/01

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Dieser bestimmt sich grundsätzlich nach den auf die einzelnen Tätigkeiten entfallenden Wertschöpfungsanteilen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. September 2000 III R 57/97, BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40, m.w.N., zum verarbeitenden Gewerbe; vom 7. März 2002 III R 44/97, BFHE 198, 169, BStBl II 2002, 545, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 28.10.2010 - III B 175/09

    Zulagebegünstigung von Wirtschaftgütern des verarbeitenden Gewerbes

    Die Klägerin ist der Ansicht, das FG sei von den Senatsentscheidungen vom 17. November 1998 III R 43/96 (BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837) und vom 7. September 2000 III R 57/97 (BFHE 193, 187, BStBl II 2001, 40) abgewichen, weil es der Ansicht sei, dass die an den eigenen Fahrzeugen erbrachten handwerklichen Tätigkeiten dem Bereich "Handel" zuzuordnen seien und von dieser Zuordnung die Zugehörigkeit zum Handwerk verdrängt werde.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2003 - 2 K 435/00

    Festsetzung von Investitionszulage unter dem Vorbehalt der Nachprüfung; …

    Die entgeltliche Überlassung der Telefonanlagen zur Gebrauchsüberlassung an seine Kunden stellt mithin die nichthandwerkliche Dienstleistung "Vermietung" dar (vgl. BFH, Entscheidung vom 10. Juni 2003, III B 64/02, noch nicht veröffentlicht, JURIS; Urteil vom 07. September 2000, III R 57/97, BStBl. II 2001, 40, BFHE 193, 187; BFH…, Urteil vom 23. März 1999, III R 52/96, BFH/NV 99, 1248; BFH, 06. August 1998, III R 28/97, BFHE 187, 124 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.03.2004 - 1 K 368/02

    Erschütterung der Zugangsfiktion bei durch einfachen Brief bekanntgegebener …

    Dies ist vom BFH dahin gehend konkretisiert worden, dass die für den handwerklichen Bereich eingesetzten Wirtschaftsgüter erhöht investitionszulagenbegünstigt sind, sofern die Verwendung in dem nicht begünstigten Bereich 10 v.H. nicht überschreitet (BFH-Urteile vom 17. November 1998, III R 43/96, BStBl II 1999, 837; vom 07. September 2000, III R 57/97, BStBl II 2001, 40).
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