Rechtsprechung
   BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16
BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06 (https://dejure.org/2010,16)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06 (https://dejure.org/2010,16)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 (https://dejure.org/2010,16)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com
  • DFR

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • openjur.de

    Artt. 20 Abs. 3, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG
    Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar

  • Bundesverfassungsgericht

    Umfang und Grenzen einer Ultra-vires-Kontrolle des Handelns von Organen der Europäischen Union durch das BVerfG - Zur Möglichkeit sekundären Vertrauensschutzes durch Gewährung von Schadensersatz bei rückwirkender Nichtanwendbarkeit eines Gesetzes aufgrund einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 23 Abs 1 S 2 GG, Art 18 AEUV
    Umfang und Grenzen einer Ultra-vires-Kontrolle des Handelns von Organen der Europäischen Union durch das BVerfG (hier: Mangold-Entscheidung des EuGH <C-144/04, 22.11.2005> nicht ultra vires) - Zur Möglichkeit sekundären Vertrauensschutzes durch Gewährung von Schadensersatz bei ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ultra-vires-Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Kontrolle von Akten europäischer Organe auf Kompetenzverstöße (Ultra-vires-Kontrolle) durch das Bundesverfassungsgericht; Erforderlichkeit eines offensichtlich kompetenzwidrigen und zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Kompetenzüberschreitung des EuGH im Mangold-Urteil - Bindung des Arbeitgebers an einen europarechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mangold-Urteil des EuGH ist mit dem GG vereinbar - EuGH als "gesetzlicher Richter"

  • unalex.eu

    Allgemeine Grundsätze AEUV

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Keine Kompetenzüberschreitung des EuGH im Mangold-Urteil

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Kompetenzüberschreitung des EuGH im Mangold-Urteil

  • hensche.de

    Befristung, Diskriminierung: Alter, Europarecht

  • Betriebs-Berater

    Mangold-Urteil - keine Kompetenzüberschreitung des EuGH

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Umfang und Grenzen einer Ultra-vires-Kontrolle des Handelns von Organen der Europäischen Union durch das BVerfG (hier: Mangold-Entscheidung des EuGH nicht ultra vires) - Zur Möglichkeit sekundären Vertrauensschutzes durch Gewährung von Schadensersatz bei rückwirkender ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Umfang und Grenzen einer Ultra-vires-Kontrolle des Handelns von Organen der Europäischen Union durch das BVerfG (hier: Mangold-Entscheidung des EuGH nicht ultra vires) - Zur Möglichkeit sekundären Vertrauensschutzes durch Gewährung von Schadensersatz bei rückwirkender ...

  • hensche.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Voraussetzungen einer Ultra-vires-Kontrolle durch das BVerfG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Kontrolle von Akten europäischer Organe auf Kompetenzverstöße (Ultra-vires-Kontrolle) durch das Bundesverfassungsgericht; Erforderlichkeit eines offensichtlich kompetenzwidrigen und zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der ...

  • datenbank.nwb.de

    Umfang und Grenzen einer Ultra-vires-Kontrolle des Handelns von Organen der Europäischen Union durch das BVerfG (hier: Mangold-Entscheidung des EuGH 22.11.2005> nicht ultra vires) - Zur Möglichkeit sekundären Vertrauensschutzes durch Gewährung von Schadensersatz bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mangold-Urteil des EuGH kein ausbrechender Rechtsakt

  • zeit.de (Pressemeldung, 26.08.2010)

    EU-Richter dürfen deutsche Gesetze außer Kraft setzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung, der EuGH und die Ultra-vires-Doktrin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe stärkt Stellung des EuGH

  • lto.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe stärkt Stellung des EuGH

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    TzBfG § 14; RL 2000/78/EG Art. 6; GG Art. 12, 20 Abs. 3, Art. 23, 101 Abs. 1 Satz 2; EUV Art. 5; AEUV Art. 267
    Keine Kompetenzüberschreitung des EuGH im Mangold-Urteil durch Bindung des Arbeitgebers an einen europarechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Mangold-Urteil: keine Kompetenzüberschreitung des EuGH

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mangold-Urteil - keine Kompetenzüberschreitung des EuGH

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verbot altersdiskriminierender Arbeitsverträge durch EuGH-Urteil

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe stärkt Stellung des EU-Gerichtshofs

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kampf mit EuGH fällt aus

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    EU zwischen Rettungsschirm und Diskussion über nationale Souveränität

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    In Sachen Mangold

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Die sogenannte "Ultra-vires-Kontrolle" setzt voraus, dass das Handeln der Unionsgewalt "offensichtlich kompetenzwidrig" ist und der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zwischen Mitgliedsstaaten und Europäischer Union zu einer "strukturell bedeutsamen Verschiebung" zu ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.8.2010)

    Karlsruhe weicht Konfrontation mit Europäischem Gerichtshof aus // Verfassungsgericht billigt umstrittenes "Mangold"-Urteil

Besprechungen u.ä. (12)

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europarecht und nationale Rechtsordnung: "Mangold" in geklärtem dogmatischem Kontext (Benedikt Forschner; ZIS 2011, 456)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Europarechtskonträre Staatshaftung? - Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung und Pflichtenstellung Privater nach dem Karlsruher Honeywell-Dictum (Prof. Dr. Thomas Giegerich; EuR 2013, 373-391)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Der Krieg der Richter findet nicht statt

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    TzBfG § 14; RL 2000/78/EG Art. 6; GG Art. 12, 20, 23, 101; AEUV Art. 19, 267
    Keine Kompetenzüberschreitung des EuGH im Mangold-Urteil - Bindung des Arbeitgebers an einen europarechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12, Art. 23 Abs. 1 S. 2, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
    Umfang und Grenzen einer Ultra-vires-Kontrolle des Handelns von Organen der Europäischen Union durch das BVerfG

  • lto.de (Entscheidungsanmerkung)

    Der Mangold-Beschluss: Karlsruhes souveräne Entscheidung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bedeutung des EuGH für deutsches Arbeitsrecht

  • hu-berlin.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Antidiskriminierungsschutz durch Abbau von Privilegien für ArbeitnehmerInnen? (das freischüßler 18/2010, S. 14-18)

  • lu.lv PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung Deutschlands an der europäischen Integration (Prof. Dr. Thomas Schmitz)

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Mangold" als ausbrechender Rechtsakt (Lüder Gerken / Volker Rieble / Günter H. Roth / Torsten Stein / Rudolf Streinz; 2009)

  • uni-bremen.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der europäische Verfassungsgerichtsverbund (RiBVerfG Andreas Voßkuhle; NVwZ 2010, 1)

  • europa-uni.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Das "Sozialthema" zwischen EuGH und Nationalstaat - Überlegungen nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG (Prof. Dr. Eva Kocher; AuR 9/2009, 1-7)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 126, 286
  • NJW 2010, 3422
  • ZIP 2010, 1711
  • EuZW 2010, 683
  • EuZW 2010, 828
  • NZA 2010, 995
  • DVBl 2010, 1229
  • DÖV 2010, 941
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (306)

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

    Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nach, kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 126, 286 ; 135, 155 ).

    Daher stellt nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 135, 155 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).

    Ein "oberstes Vorlagenkontrollgericht" ist es nicht (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ).

    Demnach wird die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Hauptsachegericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit einer unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hegt und das Unionsrecht somit eigenständig fortbildet (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

    Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Hauptsachegericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (bewusstes Abweichen ohne Vorlagebereitschaft; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit (Unvollständigkeit der Rechtsprechung), wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschreitet (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

    Unvertretbar gehandhabt wird Art. 267 Abs. 3 AEUV im Falle der Unvollständigkeit der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn das Fachgericht eine von vornherein eindeutige oder zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung bejaht (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ).

    Dies kann ferner der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Soweit die Privatautonomie ihre regulierende Kraft nicht zu entfalten vermag, weil ein Vertragspartner kraft seines Übergewichts Vertragsbestimmungen einseitig setzen kann, müssen staatliche Regelungen auch ausgleichend eingreifen, um den Grundrechtsschutz zu sichern (vgl. BVerfGE 81, 242 ; 89, 214 ; 98, 365 ; 126, 286 ; 134, 204 ; 142, 268 ).

    Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist aber nicht nur die Chance, eine Brücke in existenzsichernde Beschäftigung zu finden, sondern erzeugt zugleich die Unsicherheit, ob die Existenzsicherung dauerhaft gelingt (vgl. BVerfGE 126, 286 ).

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Das ist der Fall, wenn sie entweder Grundlage von Handlungen deutscher Staatsorgane sind (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 134, 366 ; 142, 123 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 -, Rn. 101) oder aus der Integrationsverantwortung folgende Handlungs- und Unterlassungspflichten deutscher Verfassungsorgane auslösen (vgl. BVerfGE 134, 366 ; 135, 317 ; 142, 123 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 -, Rn. 101).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft solche Maßnahmen daraufhin, ob sie durch das Integrationsprogramm gedeckt sind oder gegen die der Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union durch das Grundgesetz sonst gezogenen Grenzen verstoßen (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 134, 366 ; 140, 317 ; 142, 123 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 -, Rn. 101).

    Als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 2 BBankG) ist sie jedoch eine der mittelbaren Staatsverwaltung zuzuordnende Behörde und zählt damit nicht zu den Verfassungsorganen, denen nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats allein eine spezifische Integrationsverantwortung auferlegt ist (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 134, 366 ; 135, 317 <392 f. Rn. 141; 399 Rn. 160; 402 Rn. 165; 424 f. Rn. 224>; 142, 123 <174 f. Rn. 83; 184 Rn. 111; 191 f. Rn. 130; 207 ff. Rn. 163 ff.>; 146, 216 ).

    Ihnen obliegt insoweit eine dauerhafte Verantwortung für die Einhaltung des Integrationsprogramms durch Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 134, 366 ; 142, 123 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 -, Rn. 141).

    110 b) Die Voraussetzungen der Ultra-vires-Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht sind mittlerweile geklärt (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 134, 366 ; 142, 123 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 -, Rn. 140 ff.).

    Eine strukturell bedeutsame Verschiebung zulasten mitgliedstaatlicher Kompetenzen liegt vor, wenn die Kompetenzüberschreitung im Hinblick auf das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und die rechtsstaatliche Gesetzesbindung erheblich ins Gewicht fällt (vgl. BVerfGE 126, 286 ).

    Es ist vor diesem Hintergrund nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, bei Auslegungsfragen im Unionsrecht, die auch bei methodengerechter Bewältigung im üblichen rechtswissenschaftlichen Diskussionsrahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können, seine Auslegung an die Stelle derjenigen des Gerichtshofs zu setzen (vgl. BVerfGE 126, 286 ).

    Mit der in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV enthaltenen Aufgabenzuweisung, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge zu sichern, ist auch ein Anspruch auf Fehlertoleranz verbunden (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 142, 123 ).

    157 (2) Im geschilderten Umfang folgt aus dem Urteil zugleich eine strukturell bedeutsame Kompetenzverschiebung zulasten der Mitgliedstaaten (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 146, 216 ).

    Soweit das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Weiss der EZB der Sache nach die Kompetenz zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik mit den Mitteln eines Anleihekaufprogramms zuspricht und eine effektive Kompetenzkontrolle am Maßstab des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ablehnt, die die wirtschafts- und fiskalpolitischen Wirkungen mit der währungspolitischen Zielsetzung des PSPP abwägend in den Blick nimmt, geht das Urteil des Gerichtshofs über die Ermächtigung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV hinaus (vgl. auch BVerfGE 126, 286 ).

    Seine Auslegung ist daher auch Grundlage für die Prüfung der hier in Rede stehenden Beschlüsse zum PSPP durch den Senat (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 134, 366 ; 140, 317 ; 142, 123 ).

    Diese dürfen weder am Zustandekommen noch an Umsetzung, Vollziehung oder Operationalisierung von Ultra-vires-Akten mitwirken (vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG; BVerfGE 89, 155 ; 126, 286 ; 134, 366 ; 142, 123 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht