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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 02.12.2004 - C-41/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2359
EuGH, 02.12.2004 - C-41/02 (https://dejure.org/2004,2359)
EuGH, Entscheidung vom 02.12.2004 - C-41/02 (https://dejure.org/2004,2359)
EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - C-41/02 (https://dejure.org/2004,2359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Lebensmittel, denen Vitamine oder Mineralstoffe hinzugefügt wurden - Nationale Rechtsvorschriften, die ihr Inverkehrbringen vom Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; Gesetz vom 28. Dezember 1935 über die Qualität und die Bezeichnung von Waren (Niederlande) Art. 16; ; Durchführungsverordnung zum Warengesetz über die Zubereitung un... d Behandlung von Lebensmitteln vom 10. Dezember 1992 (Niederlande) Art. 10 Abs. 1; ; Durchführungsverordnung zum Warengesetz über den Zusatz von Mikronährstoffen zu Lebensmitteln vom 24. Mai 1996 (Niederlande) Art. 2 Abs. 1; ; Durchführungsverordnung zum Warengesetz über den Zusatz von Mikronährstoffen zu Lebensmitteln vom 24. Mai 1996 (Niederlande) Art. 5

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Lebensmittel, denen Vitamine oder Mineralstoffe hinzugefügt wurden - Nationale Rechtsvorschriften, die ihr Inverkehrbringen vom Vorliegen eines ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Lebensmittel, denen Vitamine oder Mineralstoffe hinzugefügt wurden - Nationale Rechtsvorschriften, die ihr Inverkehrbringen vom Vorliegen eines ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 30 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EGV) durch die Aufstellung und Durchführung gewisser Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen bestimmter angereicherter Lebensmittel - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Lebensmittel, denen Vitamine oder Mineralstoffe hinzugefügt wurden - Nationale Rechtsvorschriften, die ihr Inverkehrbringen vom Vorliegen eines ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Niederlande

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 bis 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG bis 30 EG) - Nationale Rechtsvorschriften über Lebensmittel, die u. a. hinzugefügte Vitamine und Mineralien enthalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2005, 53
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG …

    Auszug aus EuGH, 02.12.2004 - C-41/02
    29 Vitamine und Mineralstoffe sind im Allgemeinen an sich nicht schädlich, können jedoch bei übermäßigem Verzehr mit der gesamten in ihrer Zusammensetzung unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Nahrung besondere schädliche Wirkungen hervorrufen (vgl. für Vitamine Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82, Sandoz, Slg. 1983, 2445, Randnr. 17, vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-192/01, Kommission/Dänemark, Slg. 2003, I-9693, Randnr. 43, und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-24/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 50).

    39 Das in Artikel 30 EG-Vertrag aufgestellte Verbot der Maßnahmen gleicher Wirkung erfasst jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, sowie die Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 39, und Kommission/Frankreich, Randnr. 22).

    (vgl. hierzu Kommission/Dänemark, Randnr. 41).

    42 Was die Frage angeht, ob die niederländische Verwaltungspraxis gleichwohl nach Artikel 36 EG-Vertrag gerechtfertigt werden kann, ist es, soweit beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung noch Unsicherheiten bestehen, mangels Harmonisierung Sache der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft zu bestimmen, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen und ob sie für das Inverkehrbringen der Lebensmittel eine vorherige Zulassung verlangen (vgl. Urteile Sandoz, Randnr. 16, Kommission/Dänemark, Randnr. 42, und Kommission/Frankreich, Randnr. 49).

    43 Dieses den Gesundheitsschutz betreffende Ermessen ist von besonderer Bedeutung, wenn nachgewiesen wird, dass beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung Unsicherheiten hinsichtlich bestimmter Stoffe wie der Vitamine bestehen, die im Allgemeinen an sich nicht schädlich sind, jedoch bei übermäßigem Verzehr mit der gesamten in ihrer Zusammensetzung unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Nahrung besondere schädliche Wirkungen hervorrufen können (vgl. Urteile Sandoz, Randnr. 17, Kommission/Dänemark, Randnr. 43, und Kommission/Frankreich, Randnr. 50).

    44 Es läuft demzufolge grundsätzlich nicht dem Gemeinschaftsrecht zuwider, wenn eine Regelung eines Mitgliedstaats in Anwendung des Vorsorgeprinzips das Inverkehrbringen von Lebensmitteln ohne vorherige Zulassung verbietet, sofern ihnen Nährstoffe zugesetzt worden sind, deren Zusatz nicht durch diese Regelung für zulässig erklärt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 44, und Kommission/Frankreich, Randnr. 51).

    128 und 133, sowie Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 49, und Kommission/Frankreich, Randnr. 56; siehe auch in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. September 2002 in den Rechtssachen T-13/99, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 2002, II-3305, Randnrn.

    Die von ihnen gewählten Maßnahmen sind daher auf das Maß dessen zu beschränken, was zum Schutz der öffentlichen Gesundheit tatsächlich erforderlich ist; sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, das nicht durch Maßnahmen zu erreichen sein darf, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. Urteile Sandoz, Randnr. 18, Kommission/Dänemark, Randnr. 45, und Kommission/Frankreich, Randnr. 52).

    47 Da Artikel 36 EG-Vertrag eine - eng auszulegende - Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft darstellt, ist es im Übrigen Sache der nationalen Behörden, die sich hierauf berufen, in jedem Einzelfall im Licht der Ernährungsgewohnheiten und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der internationalen wissenschaftlichen Forschung darzulegen, dass ihre Regelung zum wirksamen Schutz der von dieser Bestimmung erfassten Interessen erforderlich ist und insbesondere, dass das Inverkehrbringen der in Frage stehenden Erzeugnisse eine tatsächliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt (vgl. Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 46, und Kommission/Frankreich, Randnr. 53).

    48 Ein Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, denen Nährstoffe zugesetzt wurden, muss daher auf eine eingehende Prüfung des Risikos gestützt werden, das der sich auf Artikel 36 EG-Vertrag berufende Mitgliedstaat geltend macht (vgl. Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 47, und Kommission/Frankreich, Randnr. 54).

    In einem solchen Zusammenhang ist Gegenstand der Risikobewertung, die der Mitgliedstaat vorzunehmen hat, die Beurteilung des Wahrscheinlichkeitsgrads der schädlichen Auswirkungen des Zusatzes bestimmter Nährstoffe zu Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit sowie der Schwere dieser potenziellen Auswirkungen (vgl. Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 48, und Kommission/Frankreich, Randnr. 55).

    Es kann angebracht sein, die kumulative Wirkung des Vorhandenseins verschiedener natürlicher oder künstlicher Quellen eines bestimmten Nährstoffs auf dem Markt sowie die Möglichkeit, dass weitere Quellen hinzukommen - soweit damit vernünftigerweise zu rechnen ist -, zu berücksichtigen (vgl. Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 50).

    Allerdings darf die Risikobewertung nicht auf rein hypothetische Erwägungen gestützt werden (vgl. Urteile Monsanto Agricoltura Italia u. a., Randnr. 106, Kommission/Dänemark, Randnr. 49, und Kommission/Frankreich, Randnr. 56).

    53 Eine korrekte Anwendung des Vorsorgeprinzips erfordert erstens die Bestimmung der möglicherweise negativen Auswirkungen des vorgeschlagenen Zusatzes von Nährstoffen auf die Gesundheit und zweitens eine umfassende Bewertung des Gesundheitsrisikos auf der Grundlage der zuverlässigsten wissenschaftlichen Daten, die zur Verfügung stehen, sowie der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung (vgl. Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 51).

    54 Wenn es sich als unmöglich erweist, das Bestehen oder den Umfang des behaupteten Risikos mit Sicherheit festzustellen, weil die Ergebnisse der durchgeführten Studien unzureichend, unschlüssig oder ungenau sind, die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Schadens für die öffentliche Gesundheit jedoch fortbesteht, falls das Risiko eintritt, rechtfertigt das Vorsorgeprinzip den Erlass beschränkender Maßnahmen, wenn sie objektiv und nicht diskriminierend sind (vgl. Urteil Kommission/Dänemark, Randnrn.

    63 Unter diesen Umständen macht es der systematische Charakter des Verbotes des Inverkehrbringens der angereicherten Lebensmittel, wie er sich aus der niederländischen Verwaltungspraxis ergibt, unmöglich, bei der Bestimmung und Bewertung einer tatsächlichen Gefahr für die öffentliche Gesundheit das Gemeinschaftsrecht einzuhalten, das eine eingehende Prüfung der mit dem Zusatz der fraglichen Mineralstoffe und Vitamine zu diesem Lebensmittel möglicherweise verbundenen Folgen in jedem Einzelfall verlangt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 56).

    69 Zwar kann nämlich das Kriterium des Ernährungsbedürfnisses der Bevölkerung eines Mitgliedstaats eine Rolle bei der von diesem vorgenommenen eingehenden Prüfung des Risikos spielen, das für die Gesundheit der Bevölkerung mit dem Zusatz von Nährstoffen zu Lebensmitteln verbunden sein kann; jedoch kann das Fehlen eines solchen Bedürfnisses allein nicht ein völliges Verbot des Inverkehrbringens von in den anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten und/oder in den Verkehr gebrachten Lebensmitteln auf der Grundlage des Artikels 36 EG-Vertrag rechtfertigen (vgl. Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 54, und Kommission/Frankreich, Randnrn.

  • EuGH, 14.07.1983 - 174/82

    Sandoz

    Auszug aus EuGH, 02.12.2004 - C-41/02
    29 Vitamine und Mineralstoffe sind im Allgemeinen an sich nicht schädlich, können jedoch bei übermäßigem Verzehr mit der gesamten in ihrer Zusammensetzung unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Nahrung besondere schädliche Wirkungen hervorrufen (vgl. für Vitamine Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82, Sandoz, Slg. 1983, 2445, Randnr. 17, vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-192/01, Kommission/Dänemark, Slg. 2003, I-9693, Randnr. 43, und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-24/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 50).

    42 Was die Frage angeht, ob die niederländische Verwaltungspraxis gleichwohl nach Artikel 36 EG-Vertrag gerechtfertigt werden kann, ist es, soweit beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung noch Unsicherheiten bestehen, mangels Harmonisierung Sache der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft zu bestimmen, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen und ob sie für das Inverkehrbringen der Lebensmittel eine vorherige Zulassung verlangen (vgl. Urteile Sandoz, Randnr. 16, Kommission/Dänemark, Randnr. 42, und Kommission/Frankreich, Randnr. 49).

    43 Dieses den Gesundheitsschutz betreffende Ermessen ist von besonderer Bedeutung, wenn nachgewiesen wird, dass beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung Unsicherheiten hinsichtlich bestimmter Stoffe wie der Vitamine bestehen, die im Allgemeinen an sich nicht schädlich sind, jedoch bei übermäßigem Verzehr mit der gesamten in ihrer Zusammensetzung unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Nahrung besondere schädliche Wirkungen hervorrufen können (vgl. Urteile Sandoz, Randnr. 17, Kommission/Dänemark, Randnr. 43, und Kommission/Frankreich, Randnr. 50).

    Die von ihnen gewählten Maßnahmen sind daher auf das Maß dessen zu beschränken, was zum Schutz der öffentlichen Gesundheit tatsächlich erforderlich ist; sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, das nicht durch Maßnahmen zu erreichen sein darf, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. Urteile Sandoz, Randnr. 18, Kommission/Dänemark, Randnr. 45, und Kommission/Frankreich, Randnr. 52).

  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

    Auszug aus EuGH, 02.12.2004 - C-41/02
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich ferner, dass der Grundsatz der Vorsorge auch in der Politik zum Schutz der menschlichen Gesundheit anzuwenden ist, mit der nach Artikel 129 EG (nach Änderung jetzt Artikel 152 EG) ebenfalls ein hohes Gesundheitsschutzniveau erreicht werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-157/96, National Farmers' Union, Slg. 1998, I-2211, Randnrn.

    52 Unter solchen Umständen ist einem Mitgliedstaat zuzugestehen, dass er nach dem Vorsorgeprinzip Schutzmaßnahmen trifft, ohne abwarten zu müssen, dass das Vorliegen und die Größe dieser Gefahren klar dargelegt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil National Farmers' Union u. a., Randnr. 63).

  • EuGH, 09.09.2003 - C-236/01

    Monsanto Agricoltura Italie u.a. - "Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige …

    Auszug aus EuGH, 02.12.2004 - C-41/02
    63 f., und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-236/01, Monsanto Agricoltura Italia u. a., Slg. 2003, I-8105, Randnrn.

    Allerdings darf die Risikobewertung nicht auf rein hypothetische Erwägungen gestützt werden (vgl. Urteile Monsanto Agricoltura Italia u. a., Randnr. 106, Kommission/Dänemark, Randnr. 49, und Kommission/Frankreich, Randnr. 56).

  • EFTA-Gerichtshof, 05.04.2001 - E-3/00

    EFTA Surveillance Authority v The Kingdom of Norway - Failure of a Contracting …

    Auszug aus EuGH, 02.12.2004 - C-41/02
    62 Überdies steht es den nationalen Behörden, wie die Kommission zu Recht unterstreicht, auch nachdem sie das Inverkehrbringen eines um einen bestimmten Nährstoff angereicherten Lebensmittels zugelassen haben, frei, einen späteren Zulassungsantrag aufgrund der durch die erste Zulassung entstandenen Situation zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil des EFTA-Gerichtshofes vom 5. April 2001, EFTA-Überwachungsbehörde/Norwegen, E-3/00, EFTA Court Reports 2000-2001, S. 73, Randnrn. 36 f.).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 02.12.2004 - C-41/02
    39 Das in Artikel 30 EG-Vertrag aufgestellte Verbot der Maßnahmen gleicher Wirkung erfasst jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, sowie die Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 39, und Kommission/Frankreich, Randnr. 22).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER …

    Auszug aus EuGH, 02.12.2004 - C-41/02
    128 und 133, sowie Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 49, und Kommission/Frankreich, Randnr. 56; siehe auch in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. September 2002 in den Rechtssachen T-13/99, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 2002, II-3305, Randnrn.
  • EuGH, 05.02.2004 - C-24/00

    DAS FRANZÖSISCHE VERFAHREN DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN …

    Auszug aus EuGH, 02.12.2004 - C-41/02
    29 Vitamine und Mineralstoffe sind im Allgemeinen an sich nicht schädlich, können jedoch bei übermäßigem Verzehr mit der gesamten in ihrer Zusammensetzung unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Nahrung besondere schädliche Wirkungen hervorrufen (vgl. für Vitamine Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82, Sandoz, Slg. 1983, 2445, Randnr. 17, vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-192/01, Kommission/Dänemark, Slg. 2003, I-9693, Randnr. 43, und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-24/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 50).
  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Auszug aus EuGH, 02.12.2004 - C-41/02
    139 f., und T-70/99, Alpharma, Slg. 2002, II-3495, Randnrn.
  • EuGH, 28.01.2010 - C-333/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

    Rn. 88 Ein Verbot des Inverkehrbringens von Verarbeitungshilfsstoffen oder unter Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen hergestellten Lebensmitteln aus anderen Mitgliedstaaten, wo diese rechtmäßig hergestellt und/oder in den Verkehr gebracht werden, muss daher auf eine eingehende Prüfung des Risikos gestützt werden, das der sich auf Art. 30 EG berufende Mitgliedstaat geltend macht (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 47, vom 5. Februar 2004, Kommission/Frankreich, Randnr. 54, und vom 2. Dezember 2004, Kommission/Niederlande, C-41/02, Slg. 2004, I-11375, Randnr. 48).

    In einem solchen Zusammenhang ist Gegenstand der Risikobewertung, die der Mitgliedstaat vorzunehmen hat, die Beurteilung des Wahrscheinlichkeitsgrads der schädlichen Auswirkungen der Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit sowie der Schwere dieser potenziellen Auswirkungen (Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 48, vom 5. Februar 2004, Kommission/Frankreich, Randnr. 55, und Kommission/Niederlande, Randnr. 49).

    Unter solchen Umständen ist einem Mitgliedstaat zuzugestehen, dass er nach dem Vorsorgeprinzip Schutzmaßnahmen trifft, ohne abwarten zu müssen, dass das Vorliegen und die Größe dieser Gefahren klar dargelegt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 1998, National Farmers' Union u. a., C-157/96, Slg. 1998, I-2211, Randnr. 63, sowie Kommission/Niederlande, Randnrn.

    Allerdings darf die Risikobewertung nicht auf rein hypothetische Erwägungen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Monsanto Agricoltura Italia u. a., C-236/01, Slg. 2003, I-8105, Randnr. 106, Kommission/Dänemark, Randnr. 49, und Kommission/Niederlande, Randnr. 52).

    Rn. 92 Eine korrekte Anwendung des Vorsorgeprinzips erfordert erstens die Bestimmung der möglicherweise negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen auf die Gesundheit und zweitens eine umfassende Bewertung des Gesundheitsrisikos auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung (vgl. Urteile Monsanto Agricoltura Italia u. a., Randnr. 113, Kommission/Dänemark, Randnr. 51, und Kommission/Niederlande, Randnr. 53).

    Rn. 93 Wenn es sich als unmöglich erweist, das Bestehen oder den Umfang des behaupteten Risikos mit Sicherheit festzustellen, weil die Ergebnisse der durchgeführten Studien unzureichend, nicht schlüssig oder ungenau sind, die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Schadens für die öffentliche Gesundheit jedoch fortbesteht, falls das Risiko eintritt, rechtfertigt das Vorsorgeprinzip den Erlass beschränkender Maßnahmen, wenn sie objektiv und nicht diskriminierend sind (vgl. Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 52, und Kommission/Niederlande, Randnr. 54).

  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen …

    Da dieses Niveau sich von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein entsprechender Beurteilungsspielraum zuzuerkennen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 2004, Kommission/Niederlande, C-41/02, Slg. 2004, I-11375, Randnrn.
  • EuGH, 27.04.2017 - C-672/15

    Noria Distribution - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/46/EG - …

    Rn. 17 Der freie Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten ist ein elementarer Grundsatz des AEU-Vertrags, der in dem in Art. 34 AEUV niedergelegten Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung seinen Ausdruck gefunden hat (vgl. Urteile vom 2. Dezember 2004, Kommission/Niederlande, C-41/02, EU:C:2004:762, Rn. 38, …und vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, EU:C:2010:44, Rn. 73).

    Rn. 37 Außerdem ist die Beurteilung für die Festlegung von Höchstmengen an Nährstoffen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, in jedem Einzelfall vorzunehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. September 2003, Kommission/Dänemark, C-192/01, EU:C:2003:492, Rn. 46…, vom 5. Februar 2004, Greenham und Abel, C-95/01, EU:C:2004:71, Rn. 40…, vom 5. Februar 2004, Kommission/Frankreich, C-24/00, EU:C:2004:70, Rn. 53, vom 2. Dezember 2004, Kommission/Niederlande, C-41/02, EU:C:2004:762, Rn. 47, …und vom 29. April 2010, Solgar Vitamin's France u. a., C-446/08, EU:C:2010:233, Rn. 55 und 72).

    Rn. 38 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Mitgliedstaat bei der eingehenden Prüfung des Risikos, das der Zusatz von Nährstoffen zu Lebensmitteln für die öffentliche Gesundheit bedeuten kann, zwar das Kriterium des Ernährungsbedürfnisses der Bevölkerung berücksichtigen kann, doch kann das Fehlen eines solchen Bedürfnisses für sich genommen nicht ein völliges Verbot des Inverkehrbringens von in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten und/oder in den Verkehr gebrachten Lebensmitteln nach Art. 36 AEUV rechtfertigen (…vgl. Urteile vom 5. Februar 2004, Greenham und Abel, C-95/01, EU:C:2004:71, Rn. 46, vom 2. Dezember 2004, Kommission/Niederlande, C-41/02, EU:C:2004:762, Rn. 69, …und vom 29. April 2010, Solgar Vitamin's France u. a., C-446/08, EU:C:2010:233, Rn. 60).

    Rn. 49 Eine solche Maßnahme kann nur erlassen werden, wenn die geltend gemachte tatsächliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit auf der Grundlage der letzten wissenschaftlichen Informationen, die bei Erlass dieser Maßnahme zur Verfügung stehen, hinreichend nachgewiesen ist (…vgl. Urteile vom 23. September 2003, Kommission/Dänemark, C-192/01, EU:C:2003:492, Rn. 48…, vom 5. Februar 2004, Kommission/Frankreich, C-24/00, EU:C:2004:70, Rn. 55, vom 2. Dezember 2004, Kommission/Niederlande, C-41/02, EU:C:2004:762, Rn. 49, …und vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, EU:C:2010:44, Rn. 89); außerdem ist dieses Risiko auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung zu bewerten (…vgl. Urteil vom 5. Februar 2004, Greenham und Abel, C-95/01, EU:C:2004:71, Rn. 47).

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   Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02   

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https://dejure.org/2004,17922
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Lebensmittel, denen Vitamine oder Mineralstoffe hinzugefügt wurden - Nationale Rechtsvorschriften, die ihr Inverkehrbringen vom Vorliegen eines ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 19.06.2003 - C-420/01

    Kommission / Italien - "Vertragsverletzung - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
    {FN:22} - Urteile vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-443/02 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-6445, Randnr. 31) und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-270/02 (Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 22 bis 24).

    {FN:48} - Die Pflicht der Mitgliedstaaten, ihr Recht aufgrund des Fortschritts der Wissenschaft zu überprüfen, ist in den Urteilen Heijn (zitiert in Fußnote 28, Randnr. 18) und vom 19. Juni 2003 (Kommission/Italien, Randnr. 32) bestätigt worden.

    {FN:73} - Vgl. insbesondere Urteile Sandoz (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 17), Muller u. a. (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 23), vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-95/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-4545, Randnrn.

  • EuGH, 13.12.1990 - C-42/90

    Strafverfahren gegen Bellon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
    {FN:40} - Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90 (Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnr. 17).

    {FN:71} - Vgl. z. B. Urteil Bellon (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 16).

  • EuGH, 10.12.1985 - 247/84

    Motte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
    {FN:25} - Vgl. z. B. Urteile vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 53/80 (Eyssen, Slg. 1981, 409), Sandoz, vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 247/84 (Motte, Slg. 1985, 3887) und vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84 (Muller u. a., Slg. 1986, 1511), denen zufolge das Gemeinschaftsrecht einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit Vitaminzusatz ohne vorherige Zulassung durch die Verwaltung verbietet.

    Diese Urteile haben die frühere Rechtsprechung geklärt, die bisweilen dem Ernährungsbedürfnis eine unabhängige Rolle zuzugestehen und davon auszugehen schien, dass die Schädlichkeit eines Zusatzstoffes nicht das einzige Kriterium sei, das bei der Entscheidung über seine Zulassung zu berücksichtigen sei (vgl. insbesondere Urteile Motte und Muller u. a., zitiert in Fußnote 25, Randnrn. 21 bzw. 25).

  • EuGH, 19.09.1984 - 94/83

    Heijn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
    {FN:28} - So hat der Gerichtshof im Urteil vom 19. September 1984 in der Rechtssache 94/83 (Heijn, Slg. 1984, 3263) festgestellt: "Schädlingsbekämpfungsmittel stellen erhebliche Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt dar.

    {FN:48} - Die Pflicht der Mitgliedstaaten, ihr Recht aufgrund des Fortschritts der Wissenschaft zu überprüfen, ist in den Urteilen Heijn (zitiert in Fußnote 28, Randnr. 18) und vom 19. Juni 2003 (Kommission/Italien, Randnr. 32) bestätigt worden.

  • EuGH, 16.07.1992 - C-95/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
    Generalanwalt Gulmann gibt in Nr. 26 seiner Schlussanträge vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-95/89 (Kommission/Italien, Urteil vom 16. Juli 1992, Slg. 1992, I-4545) diesem Ausdruck die Bedeutung, dass "zu prüfen ist, ob bestimmte Ernährungsgewohnheiten für das betreffende Erzeugnis im Einfuhrmitgliedstaat zu besonderen Gesundheitsproblemen führen können".

    {FN:73} - Vgl. insbesondere Urteile Sandoz (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 17), Muller u. a. (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 23), vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-95/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-4545, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-95/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
    Generalanwalt Gulmann gibt in Nr. 26 seiner Schlussanträge vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-95/89 (Kommission/Italien, Urteil vom 16. Juli 1992, Slg. 1992, I-4545) diesem Ausdruck die Bedeutung, dass "zu prüfen ist, ob bestimmte Ernährungsgewohnheiten für das betreffende Erzeugnis im Einfuhrmitgliedstaat zu besonderen Gesundheitsproblemen führen können".

    {FN:73} - Vgl. insbesondere Urteile Sandoz (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 17), Muller u. a. (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 23), vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-95/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-4545, Randnrn.

  • EuGH, 14.07.1983 - 174/82

    Sandoz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
    {FN:21} - Vgl. z. B. Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82 (Sandoz, Slg. 1983, 2445, Randnr. 18) und zuletzt Urteil vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-443/02 (Schreiber, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    {FN:73} - Vgl. insbesondere Urteile Sandoz (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 17), Muller u. a. (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 23), vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-95/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-4545, Randnrn.

  • EuGH, 15.07.2004 - C-443/02

    Schreiber

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
    {FN:21} - Vgl. z. B. Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82 (Sandoz, Slg. 1983, 2445, Randnr. 18) und zuletzt Urteil vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-443/02 (Schreiber, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    {FN:22} - Urteile vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-443/02 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-6445, Randnr. 31) und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-270/02 (Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 22 bis 24).

  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
    {FN:44} - Urteile vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-13/91 und C-113/91 (Debus, Slg. 1992, I-3617, Randnr. 17) und vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Deutschland, "Reinheitsgebot für Bier", Slg. 1987, 1227, Randnr. 44).
  • EuGH, 05.05.1998 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Landwirtschaft - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
    Diese Formulierung findet sich in der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Erlass von Schutzmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten wieder, vgl. z. B. Urteile Monsanto Agricoltura Italia u. a. (Randnr. 111) sowie vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-157/96 (National Farmer's Union u. a., Slg. 1998, I-2211, Randnr. 63) und in der Rechtssache C-180/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265, Randnr. 99).
  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

  • EuGH, 09.09.2003 - C-236/01

    Monsanto Agricoltura Italie u.a. - "Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige …

  • EuGH, 05.02.2004 - C-24/00

    DAS FRANZÖSISCHE VERFAHREN DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN …

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital - "Artikel 30 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt …

  • EuGH, 20.03.2003 - C-3/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DEN IM …

  • EuGH, 05.02.2004 - C-95/01

    Greenham und Abel

  • EuGH, 27.06.1996 - C-293/94

    Strafverfahren gegen Brandsma

  • EuGH, 14.07.1994 - C-17/93

    Strafverfahren gegen Van der Veldt

  • EuGH, 04.06.1992 - C-13/91

    Strafverfahren gegen Debus

  • EuGH, 17.12.1981 - 272/80

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

  • EuGH, 05.02.1981 - 53/80

    Eyssen

  • EuGH, 06.05.1986 - 304/84

    Ministère public / Muller

  • EuGH, 17.09.1998 - C-400/96

    Harpegnies - "Pflanzenschutzmittel Nationale Regelung, die eine Zulassung durch …

  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG …

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/99

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 29.04.2004 - C-150/00

    Kommission / Österreich

  • EuGH, 10.11.1994 - C-320/93

    Ortscheit / Eurim-Pharm

  • EuGH, 05.02.2004 - C-270/02

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-151/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor, das …

    Siehe dazu auch die Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Kommission/Niederlande (C-41/02, EU:C:2004:520, Nr. 32).
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