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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 07.04.2022 - C-116/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7480
EuGH, 07.04.2022 - C-116/20 (https://dejure.org/2022,7480)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.2022 - C-116/20 (https://dejure.org/2022,7480)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 2022 - C-116/20 (https://dejure.org/2022,7480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Avio Lucos

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Gemeinsame Regeln - Regelung für die einheitliche Flächenzahlung - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 2 Buchst. c - Begriff "landwirtschaftliche Tätigkeit" - Art. 35 - Verordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Gemeinsame Regeln - Regelung für die einheitliche Flächenzahlung - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 2 Buchst. c - Begriff "landwirtschaftliche Tätigkeit" - Art. 35 - Verordnung ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 02.04.2020 - C-370/17

    CRPNPAC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wanderarbeitnehmer - Soziale Sicherheit …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (…Urteile vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub, C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 22…, vom 17. Oktober 2018, Klohn, C-167/17, EU:C:2018:833, Rn. 63, und vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines, C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 93 Daher gebietet es das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub, C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 23…, vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 47, und vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines, C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    Rn. 94 Das Unionsrecht verlangt daher auch nicht, dass ein nationales Gericht, um der Auslegung einer einschlägigen unionsrechtlichen Bestimmung durch den Gerichtshof Rechnung zu tragen, grundsätzlich seine rechtskräftige Entscheidung rückgängig machen muss (Urteil vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines, C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (Urteile vom 4. März 2020, Telecom Italia, C-34/19, EU:C:2020:148, Rn. 58, und vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines, C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteile vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines, C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 103 Wie der Generalanwalt in Nr. 92 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, hätte eine solche Auslegung des Grundsatzes der Rechtskraft daher zur Folge, dass sich dann, wenn eine unanfechtbar gewordene frühere Entscheidung eines Gerichts auf einer unionsrechtswidrigen Auslegung beruht, die unrichtige Anwendung dieses Rechts in jeder von den Zivilgerichten getroffenen Entscheidung über das gleiche Rechtsverhältnis wiederholen würde, ohne dass diese unionsrechtswidrige Auslegung korrigiert werden könnte (vgl. entsprechend Urteil vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines, C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 104 Solche Hindernisse für die effektive Anwendung des Unionsrechts können aber bei vernünftiger Betrachtung nicht durch den Grundsatz der Rechtssicherheit gerechtfertigt werden und sind daher als Verstoß gegen den Grundsatz der Effektivität anzusehen (vgl. entsprechend Urteil vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines, C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.06.2010 - C-375/08

    Pontini u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
    Rn. 45 Da die Verordnung Nr. 73/2009 nicht näher bestimmt, in welcher Weise die betreffenden Flächen dem Betriebsinhaber "zur Verfügung" stehen müssen, sind bei der Auslegung dieser Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 58, …sowie vom 29. Juli 2019, Pelham u. a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist vielmehr die tatsächliche Nutzung der Futterfläche, die eine der Voraussetzungen für die Gewährung der betreffenden Prämien darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 62 und 70).

    Rn. 61 Der Gerichtshof hat daher festgestellt, dass die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung dieses Beurteilungsspielraums berechtigt sind, Klarstellungen in Bezug auf die Nachweise vorzunehmen, die zur Stützung eines Beihilfeantrags beizubringen sind, und sich dabei insbesondere auf die gewöhnliche Praxis in ihrem Hoheitsgebiet im Bereich der Landwirtschaft in Bezug auf den Genuss und die Nutzung der Futterflächen sowie auf die für diese Nutzung vorzulegenden Titel zu beziehen (Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 82).

    Rn. 62 Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass die Mitgliedstaaten bei der Wahl der nationalen Maßnahmen, die sie als erforderlich erachten, um Unregelmäßigkeiten und Betrugshandlungen vorzubeugen und sie wirksam zu ahnden, über einen Beurteilungsspielraum verfügen (Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 76).

    In diesem Zusammenhang muss die nationale Regelung, mit der dieser Beurteilungsspielraum genutzt wird, die vom Unionsrecht im Bereich der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe verfolgten Ziele und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, beachten, der verlangt, dass die aufgrund einer Bestimmung angewandten Mittel geeignet sind, das angestrebte Ziel zu verwirklichen, und nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 86 und 87, …sowie vom 17. Dezember 2020, Land Berlin [Mit der GAP verbundene Zahlungsansprüche], C-216/19, EU:C:2020:1046, Rn. 35).

    Rn. 64 Zwar obliegt es dem vorlegenden Gericht, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob dieser Grundsatz beachtet worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 89), doch ist der Gerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht zu befinden (…Urteil vom 11. Juni 2020, Subdelegación del Gobierno en Guadalajara, C-448/19, EU:C:2020:467, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Verpflichtung soll nämlich insbesondere verhindern, dass Beihilfeantragsteller im Rahmen der Betriebsprämienregelung Flächen anderer Personen zu dem Zweck missbrauchen können, die Unionsbestimmungen über diese Regelungen zu umgehen (vgl. entsprechend Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 88).

  • EuGH, 04.03.2020 - C-34/19

    Telecom Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
    Folglich darf ein nationales Gericht nicht davon ausgehen, dass es eine nationale Vorschrift nicht im Einklang mit dem Unionsrecht auslegen könne, nur weil sie von anderen Gerichten in einem nicht mit dem Unionsrecht vereinbaren Sinne ausgelegt worden ist oder von den zuständigen nationalen Behörden auf diese Weise angewandt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2020, Telecom Italia, C-34/19, EU:C:2020:148, Rn. 60 und 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 99 Jedenfalls ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die Rechtskraft dieser Urteile nach innerstaatlichem Recht Aspekte der vorliegenden Rechtssache umfassen, und gegebenenfalls die nach diesem Recht vorgesehenen Folgen zu prüfen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2020, Telecom Italia, C-34/19, EU:C:2020:148, Rn. 57).

    Sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (Urteile vom 4. März 2020, Telecom Italia, C-34/19, EU:C:2020:148, Rn. 58, …und vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines, C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
    Der Betriebsinhaber muss jedoch hinsichtlich dieser Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügen; es ist Sache des vorlegenden Gerichts, dies anhand aller Umstände des Falles zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 61 und 62, …sowie vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 58).

    Rn. 50 Somit muss der Betriebsinhaber in der Lage sein, im Rahmen der Nutzung der betreffenden Fläche eine gewisse Entscheidungsbefugnis auszuüben (Urteil vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 63), damit er auf dieser Fläche seine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben kann.

    Insoweit hat der Gerichtshof nämlich entschieden, dass aus diesen Bestimmungen nicht abgeleitet werden kann, dass die fraglichen Parzellen dem Landwirt aufgrund eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Geschäfts zur Verfügung stehen müssen, da sie nicht näher das Rechtsverhältnis bestimmen, auf dessen Grundlage die betreffende Fläche vom Landwirt genutzt wird (Urteil vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 54).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-2/08

    Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Vorrang des Gemeinschaftsrechts - …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteile vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub, C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 22…, vom 17. Oktober 2018, Klohn, C-167/17, EU:C:2018:833, Rn. 63, …und vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines, C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 93 Daher gebietet es das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub, C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 23, vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 47, und vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines, C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • EuGH, 15.07.2021 - C-709/20

    The UK legislation on Universal Credit, which deprives of that benefit Union …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland, C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland, C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
    Im Rahmen des in Art. 267 AEUV vorgesehenen Verfahrens sind nämlich die Aufgaben des Gerichtshofs und diejenigen des vorlegenden Gerichts klar getrennt, und es ist ausschließlich Sache des Letztgenannten, das nationale Recht auszulegen (Urteil vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 40 Zum anderen ist hinsichtlich der behaupteten fehlenden Erheblichkeit der ersten und der zweiten Frage darauf hinzuweisen, dass Art. 267 AEUV es einem nationalen Gericht stets gestattet, dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts vorzulegen, wenn es dies für angebracht hält (Urteil vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
    Rn. 66 Was als Zweites die Frage betrifft, ob diese nationale Regelung nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung insbesondere der Ziele der GAP erfolgen muss, was einen Ausgleich zwischen diesen Zielen und dem von der nationalen Regelung verfolgten Ziel erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 28 und 40).
  • EuGH, 11.11.2015 - C-505/14

    Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
    Rn. 96 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es Sache der nationalen Gerichte ist, die Vorschriften des nationalen Rechts so weit wie möglich derart auszulegen, dass sie in einer zur Verwirklichung des Unionsrechts beitragenden Art und Weise angewandt werden können (Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.10.2018 - C-167/17

    Klohn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung …

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (…Urteile vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub, C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 22, vom 17. Oktober 2018, Klohn, C-167/17, EU:C:2018:833, Rn. 63, …und vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines, C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.01.2017 - C-421/14

    Banco Primus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge …

  • EuGH, 17.12.2020 - C-216/19

    Land Berlin (Droits au paiement liés à la PAC) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 11.06.2020 - C-448/19

    Subdelegación del Gobierno en Guadalajara - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 29.07.2019 - C-476/17

    Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers …

  • EuGH, 02.07.2015 - C-684/13

    Demmer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik …

  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …

    Dies ist unter Berücksichtigung der Stellung der Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen (EuGH…, Urteil vom 11. November 2015 - C-505/14, EuZW 2016, 57 [juris Rn. 40 f.] - Klausner Holz;… Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17, EuZW 2019, 379 [juris Rn. 137 f.] - Eesti Pagar; Urteil vom 7. April 2022 - C-116/20, juris Rn. 100 f. - Avio Lucos, jeweils mwN).
  • EuGH, 01.08.2025 - C-600/23

    Fußball: Der Gerichtshof erkennt u. a. den Klubs und den Spielern das Recht auf …

    Rn. 55 Im Übrigen gehe aus dem Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos (C-116/20, EU:C:2022:273), im Wesentlichen hervor, dass, auch wenn das Unionsrecht den zuständigen nationalen Gerichten nicht unter allen Umständen gebiete, von der Anwendung innerstaatlicher Rechtsvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter Rechtskraft erlange, abzusehen, wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte, diese Rechtsvorschriften gleichwohl den Erfordernissen der Äquivalenz und der Effektivität genügen müssten.
  • EuGH, 26.03.2026 - C-434/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - …

    Sie gewährt eine direkte Einkommensstützung mit dem Ziel, Betriebsinhabern, die tatsächlich eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, d. h. de facto über eine landwirtschaftliche Fläche verfügen, auf der diese Tätigkeit ausgeübt wird, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 52).

    Rn. 39 Nach der Rechtsprechung verlangt die Verordnung für die Feststellung, ob eine Fläche einem Betriebsinhaber im Sinne dieser Bestimmung "zur Verfügung steht", nicht, dass dieser Betriebsinhaber einen formellen Rechtstitel zum Nachweis seines "Nutzungsrechts" an der betreffenden Fläche vorlegt, sondern es reicht hierfür der Nachweis einer tatsächlichen Nutzung dieser Fläche sowie einer hinreichenden Selbständigkeit des Betriebsinhabers bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit auf dieser Fläche aus (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 53).

    Rn. 44 Da im Übrigen in der oben in Rn. 42 beschriebenen Situation die Nichtigerklärung des Pachtvertrags auf eine Unregelmäßigkeit des Verfahrens zur Vergabe des Vertrags zurückzuführen ist, die dem Betriebsinhaber nicht zurechenbar ist, dürfte die Nichtigerklärung für sich genommen das vorlegende Gericht ohne den Nachweis des in der oben in Rn. 41 genannten Rechtsprechung erwähnten subjektiven Elements nicht zu der Annahme veranlassen, dass der Betriebsinhaber die Voraussetzungen für den Erhalt der einheitlichen Flächenzahlung künstlich, den Zielen der Regelung zuwiderlaufend geschaffen hätte oder versucht hätte, Flächen anderer Personen zu missbrauchen, um die Unionsbestimmungen über die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu umgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Nach Art. 72 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 1306/2013 und Art. 14 Abs. 1 der Durchführungsverordnung Nr. 809/2014 verfügen die Mitgliedstaaten allerdings über einen Beurteilungsspielraum in Bezug darauf, welche Belege und Nachweise von einem Beihilfeantragsteller in Bezug auf die von seinem Antrag erfassten Flächen verlangt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 60).

    Rn. 47 Im Übrigen verfügen die Mitgliedstaaten nach Art. 58 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 1306/2013 bei der Wahl der nationalen Maßnahmen, die sie als erforderlich erachten, um Unregelmäßigkeiten und Betrugshandlungen vorzubeugen und sie wirksam zu ahnden, auch über einen Beurteilungsspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 62).

    In diesem Zusammenhang muss die nationale Regelung, mit der dieser Beurteilungsspielraum genutzt wird, die vom Unionsrecht im Bereich der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe verfolgten Ziele und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, beachten, der verlangt, dass die aufgrund einer Bestimmung angewandten Mittel geeignet sind, das angestrebte Ziel zu verwirklichen, und nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 63).

    Rn. 49 Somit steht die Verordnung Nr. 1307/2013 einer nationalen Regelung, die die Gewährung einer Beihilfe im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung davon abhängig macht, dass der Antragsteller nachweist, dass er ein "Nutzungsrecht" an der landwirtschaftlichen Fläche besitzt, die Gegenstand dieses Antrags ist, nicht entgegen, sofern die von der betreffenden Unionsregelung verfolgten Ziele und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, beachtet werden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 68).

    Rn. 52 Zwar ist es Sache des vorlegenden Gerichts zu prüfen, ob die im Ausgangsverfahren fragliche Verwaltungspraxis mit den mit dem Unionsrecht im Bereich der Direktzahlungen an Betriebsinhaber verfolgten Zielen und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, im Einklang steht, doch ist der Gerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht zu befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen kann im Unterschied zu dem Fall, in dem der Betriebsinhaber nicht in der Lage ist, ein Dokument zum Nachweis eines zum Zeitpunkt seines Antrags auf einheitliche Flächenzahlung gültigen "Nutzungsrechts" an der landwirtschaftlichen Fläche vorzulegen, in einem Fall, in dem der Pachtvertrag, mit dem das "Nutzungsrecht" nachgewiesen werden soll, nach Ende des betreffenden Kalenderjahrs wegen einer dem Betriebsinhaber nicht zurechenbaren Unregelmäßigkeit des Verfahrens zur Vergabe des Vertrags für nichtig erklärt wird, unter Berücksichtigung des Grundes für die Nichtigerklärung nicht von einer Situation gesprochen werden, in der der Betriebsinhaber versucht, Flächen anderer Personen zu missbrauchen, um die Bestimmungen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu umgehen (vgl. Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-434/24

    APIA - Centrul Judetean Bistrita-Nasaud - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Vgl. z. B. Urteile vom 16. Dezember 2021, Euro Delta Danube (…C-225/20, EU:C:2021:1021, Rn. 43), und vom 7. April 2022, Avio Lucos (C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 49 und 50).

    {FN:22} Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos (C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 46).

    {FN:23} Vgl. z. B. Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim (…C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 54), und vom 7. April 2022, Avio Lucos (C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 53).

    {FN:24} Vgl. z. B. Urteile vom 24. Juni 2010, Pontini u. a. (…C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 82 und 86), vom 17. Dezember 2020, Land Berlin (GAP-Zahlungsansprüche) (…C-216/19, EU:C:2020:1046, Rn. 35), und vom 7. April 2022, Avio Lucos (C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 61 und 63).

    {FN:25} Vgl. Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos (C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 65).

    {FN:35} Vgl. z. B. Urteile vom 24. Juni 2010, Pontini u. a. (…C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 82 und 86), vom 17. Dezember 2020, Land Berlin (GAP-Zahlungsansprüche) (…C-216/19, EU:C:2020:1046, Rn. 35), und vom 7. April 2022, Avio Lucos (C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 61 und 63).

    {FN:41} Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos (C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 52) (Hervorhebung nur hier).

  • EuGH, 29.07.2024 - C-436/22

    Der Wolf darf auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art bezeichnet werden, wenn …

    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.11.2023 - C-84/22

    Right to Know - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus …

    Zur Gewährleistung sowohl des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen als auch einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 63 Daher gebietet es das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 64 Das Unionsrecht verlangt daher auch nicht, dass ein nationales Gericht, um der Auslegung einer einschlägigen unionsrechtlichen Bestimmung durch den Gerichtshof Rechnung zu tragen, grundsätzlich seine rechtskräftige Entscheidung rückgängig machen muss (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei sind die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 101 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.06.2024 - C-626/22

    Der Betrieb des Stahlwerks Ilva muss ausgesetzt werden, wenn er schwere und …

    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Unionsrecht verlangt daher nicht, dass ein nationales Rechtsprechungsorgan seine rechtskräftig gewordene Entscheidung grundsätzlich rückgängig machen muss, um der Auslegung einer einschlägigen unionsrechtlichen Bestimmung durch den Gerichtshof Rechnung zu tragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 92 und 94 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass ein nationales Gericht nicht allein deshalb, weil eine nationale Vorschrift von anderen Gerichten in einem Sinne ausgelegt wurde, der sich als nicht mit dem Unionsrecht vereinbar erweist, davon ausgehen darf, dass es die Vorschrift nicht im Einklang mit dem Unionsrecht auslegen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 97 bis 104).

  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 75/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …

    Dies ist unter Berücksichtigung der Stellung der Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen (EuGH…, Urteil vom 11. November 2015 - C-505/14, EuZW 2016, 57 [juris Rn. 40 f.] - Klausner Holz;… Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17, EuZW 2019, 379 [juris Rn. 137 f.] - Eesti Pagar; Urteil vom 7. April 2022 - C-116/20, juris Rn. 100 f. - Avio Lucos, jeweils mwN).
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 74/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …

    Der Grundsatz der Effektivität des Unionsrechts (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 11. November 2015 - C-505/14, EuZW 2016, 57 [juris Rn. 40 f.] - Klausner Holz;… Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17, EuZW 2019, 379 [juris Rn. 137 f.] - Eesti Pagar; Urteil vom 7. April 2022 - C-116/20, juris Rn. 100 f. - Avio Lucos, jeweils mwN) gebietet zwar eine möglichst frühe Prüfung der Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage des Energiecharta-Vertrags.
  • LG Essen, 12.04.2024 - 2 O 447/22

    Schiedsspruch, Vollstreckbarkeit, Unionsrecht

    Er fordert, dass die Ausübung von Rechten, die auf der Unionsrechtsordnung beruhen, nicht praktisch unmöglich gemacht oder erschwert werden (…s. nur EuGH, Urt. v. 11.11.2015 - C-505/14, Rn. 40, zitiert nach juris; Urt. v. 05.03.2019 - C-349/17, Rn. 137 ff. zitiert nach juris und: EuGH, Urt. v. 07.04.2022 - C-116/20, Rn. 100 ff. zitiert nach juris) und wahrt somit den Fortbestand des auf gemeinsamen Werten gegründeten "strukturierten Netzes" (…vgl. EuGH, Urt. v. 06.03.2018, Rs. C-284/16: "Achmea", Rn. 33), welches der Europäischen Union ihr Gepräge gibt.
  • EuGH, 16.01.2025 - C-376/23

    BALTIC CONTAINER TERMINAL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - …

  • VG Stuttgart, 30.06.2026 - 5 K 15095/25

    Zur Förderfähigkeit von landwirtschaftlichen Flächen auf einem Golfplatzgelände

  • EuGH, 08.12.2022 - C-600/21

    Caisse régionale de Crédit mutuel de Loire-Atlantique und du Centre Ouest - …

  • EuGH, 04.07.2024 - C-708/22

    Asoprovac - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direktzahlungen an Inhaber …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-17/25

    Vorabentscheidungsersuchen - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2025 - C-882/24

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage für …

  • EuGH, 23.10.2025 - C-466/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - …

  • EuGH, 06.02.2025 - C-42/24

    Emporiki Serron - Emporias kai Diathesis Agrotikon Proionton - Vorlage zur …

  • EuGH, 23.10.2025 - C-267/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - …

  • EuGH, 13.06.2024 - C-731/22

    Agrarmarkt Austria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2025 - C-320/24

    Soledil - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-84/22

    Right to Know - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang der Öffentlichkeit zu …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-376/23

    BALTIC CONTAINER TERMINAL - Vorabentscheidungsersuchen - Zollunion - Zollkodex …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-792/22

    Energotehnica - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …

  • EuGH, 08.06.2023 - C-636/21

    Regione Lombardia (Mesures de soutien du marché liées aux maladies animales) - …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35578
Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20 (https://dejure.org/2021,35578)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.09.2021 - C-116/20 (https://dejure.org/2021,35578)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. September 2021 - C-116/20 (https://dejure.org/2021,35578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Avio Lucos

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Direktzahlungen - Gemeinsame Regeln - Regelung für die einheitliche Flächenzahlung - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 2 Buchst. c - Begriff ,landwirtschaftliche Tätigkeit" - Art. 35 - Dem ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Direktzahlungen - Gemeinsame Regeln - Regelung für die einheitliche Flächenzahlung - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 2 Buchst. c - Begriff ,landwirtschaftliche Tätigkeit" - Art. 35 - Dem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 24.06.2010 - C-375/08

    Pontini u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20
    So lässt sich durch die Vorlage eines Rechtstitels beispielsweise verhindern, dass Beihilfeantragsteller missbräuchlich fremde Grundstücke benutzen, um die Unionsregelung zu umgehen, wie in dem Fall, in dem das Urteil Pontini u. a. ergangen ist.

    {FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a. (C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 58).

    {FN:30} Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a. (C-375/08, EU:C:2010:365, im Folgenden: Urteil Pontini u. a.).

    {FN:32} Vgl. insoweit Urteile vom 24. Juni 2010, Pontini u. a. (C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 62 und 70), sowie vom 2. Juli 2015, Demmer (…C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a. (C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 69 und 70).

    {FN:34} Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a. (C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 75 und 76).

    {FN:35} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a. (C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 82).

    {FN:36} Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a. (C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 83 und 86).

    {FN:37} Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a. (C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 86 und 87).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-2/08

    Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Vorrang des Gemeinschaftsrechts - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20
    {FN:49} Vgl. Urteile vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub (C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 22), vom 26. Januar 2017, Banco Primus (…C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 46), und vom 17. Oktober 2018, Klohn (…C-167/17, EU:C:2018:833, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:50} Vgl. Urteile vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub (C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 23), und vom 26. Januar 2017, Banco Primus (…C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:51} Vgl. Urteil vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub (C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:52} Vgl. Urteil vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub (C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20
    {FN:27} Vgl. Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim (C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 61 bis 63), und vom 2. Juli 2015, Demmer (…C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 61 und 62).

    {FN:29} Urteil vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim (C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 54).

    {FN:38} Urteil vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim (C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 54 und 55).

    {FN:41} Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Landkreis Bad Dürkheim (C-61/09, EU:C:2010:606, Nr. 52).

  • EuGH, 26.01.2017 - C-421/14

    Banco Primus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20
    {FN:49} Vgl. Urteile vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub (…C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 22), vom 26. Januar 2017, Banco Primus (C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 46), und vom 17. Oktober 2018, Klohn (…C-167/17, EU:C:2018:833, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:50} Vgl. Urteile vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub (…C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 23), und vom 26. Januar 2017, Banco Primus (C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.07.2015 - C-684/13

    Demmer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20
    {FN:27} Vgl. Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim (…C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 61 bis 63), und vom 2. Juli 2015, Demmer (C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 61 und 62).

    {FN:32} Vgl. insoweit Urteile vom 24. Juni 2010, Pontini u. a. (…C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 62 und 70), sowie vom 2. Juli 2015, Demmer (C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.11.2015 - C-505/14

    Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20
    {FN:53} Vgl. Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen (C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 31).
  • EuGH, 17.10.2018 - C-167/17

    Klohn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20
    {FN:49} Vgl. Urteile vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub (…C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 22), vom 26. Januar 2017, Banco Primus (…C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 46), und vom 17. Oktober 2018, Klohn (C-167/17, EU:C:2018:833, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.03.2020 - C-34/19

    Telecom Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20
    {FN:54} Vgl. Urteil vom 4. März 2020, Telecom Italia (C-34/19, EU:C:2020:148, Rn. 61).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-502/19

    A person elected to the European Parliament acquires the status of Member of that …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20
    {FN:18} Urteil vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies (C-502/19, EU:C:2019:1115, Rn. 55 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.03.2026 - C-434/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - …

    Sie gewährt eine direkte Einkommensstützung mit dem Ziel, Betriebsinhabern, die tatsächlich eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, d. h. de facto über eine landwirtschaftliche Fläche verfügen, auf der diese Tätigkeit ausgeübt wird, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 52).

    Rn. 39 Nach der Rechtsprechung verlangt die Verordnung für die Feststellung, ob eine Fläche einem Betriebsinhaber im Sinne dieser Bestimmung "zur Verfügung steht", nicht, dass dieser Betriebsinhaber einen formellen Rechtstitel zum Nachweis seines "Nutzungsrechts" an der betreffenden Fläche vorlegt, sondern es reicht hierfür der Nachweis einer tatsächlichen Nutzung dieser Fläche sowie einer hinreichenden Selbständigkeit des Betriebsinhabers bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit auf dieser Fläche aus (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 53).

    Rn. 44 Da im Übrigen in der oben in Rn. 42 beschriebenen Situation die Nichtigerklärung des Pachtvertrags auf eine Unregelmäßigkeit des Verfahrens zur Vergabe des Vertrags zurückzuführen ist, die dem Betriebsinhaber nicht zurechenbar ist, dürfte die Nichtigerklärung für sich genommen das vorlegende Gericht ohne den Nachweis des in der oben in Rn. 41 genannten Rechtsprechung erwähnten subjektiven Elements nicht zu der Annahme veranlassen, dass der Betriebsinhaber die Voraussetzungen für den Erhalt der einheitlichen Flächenzahlung künstlich, den Zielen der Regelung zuwiderlaufend geschaffen hätte oder versucht hätte, Flächen anderer Personen zu missbrauchen, um die Unionsbestimmungen über die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu umgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Nach Art. 72 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 1306/2013 und Art. 14 Abs. 1 der Durchführungsverordnung Nr. 809/2014 verfügen die Mitgliedstaaten allerdings über einen Beurteilungsspielraum in Bezug darauf, welche Belege und Nachweise von einem Beihilfeantragsteller in Bezug auf die von seinem Antrag erfassten Flächen verlangt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 60).

    Rn. 47 Im Übrigen verfügen die Mitgliedstaaten nach Art. 58 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 1306/2013 bei der Wahl der nationalen Maßnahmen, die sie als erforderlich erachten, um Unregelmäßigkeiten und Betrugshandlungen vorzubeugen und sie wirksam zu ahnden, auch über einen Beurteilungsspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 62).

    In diesem Zusammenhang muss die nationale Regelung, mit der dieser Beurteilungsspielraum genutzt wird, die vom Unionsrecht im Bereich der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe verfolgten Ziele und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, beachten, der verlangt, dass die aufgrund einer Bestimmung angewandten Mittel geeignet sind, das angestrebte Ziel zu verwirklichen, und nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 63).

    Rn. 49 Somit steht die Verordnung Nr. 1307/2013 einer nationalen Regelung, die die Gewährung einer Beihilfe im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung davon abhängig macht, dass der Antragsteller nachweist, dass er ein "Nutzungsrecht" an der landwirtschaftlichen Fläche besitzt, die Gegenstand dieses Antrags ist, nicht entgegen, sofern die von der betreffenden Unionsregelung verfolgten Ziele und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, beachtet werden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 68).

    Rn. 52 Zwar ist es Sache des vorlegenden Gerichts zu prüfen, ob die im Ausgangsverfahren fragliche Verwaltungspraxis mit den mit dem Unionsrecht im Bereich der Direktzahlungen an Betriebsinhaber verfolgten Zielen und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, im Einklang steht, doch ist der Gerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht zu befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen kann im Unterschied zu dem Fall, in dem der Betriebsinhaber nicht in der Lage ist, ein Dokument zum Nachweis eines zum Zeitpunkt seines Antrags auf einheitliche Flächenzahlung gültigen "Nutzungsrechts" an der landwirtschaftlichen Fläche vorzulegen, in einem Fall, in dem der Pachtvertrag, mit dem das "Nutzungsrecht" nachgewiesen werden soll, nach Ende des betreffenden Kalenderjahrs wegen einer dem Betriebsinhaber nicht zurechenbaren Unregelmäßigkeit des Verfahrens zur Vergabe des Vertrags für nichtig erklärt wird, unter Berücksichtigung des Grundes für die Nichtigerklärung nicht von einer Situation gesprochen werden, in der der Betriebsinhaber versucht, Flächen anderer Personen zu missbrauchen, um die Bestimmungen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu umgehen (vgl. Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.12.2022 - C-600/21

    Caisse régionale de Crédit mutuel de Loire-Atlantique und du Centre Ouest - …

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 37).

    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-17/25

    Vorabentscheidungsersuchen - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie …

    {FN:40} Vgl. im Bereich der Mehrwertsteuer Urteil vom 16. Juli 2020, UR (Mehrwertsteuerpflicht von Rechtsanwälten) (…C-424/19, EU:C:2020:581, Rn. 32 bis 34 und die dort angeführte Rechtsprechung), im Bereich der staatlichen Beihilfen Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen (…C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 43 bis 46), sowie im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos (C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 102 bis 105).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-792/22

    Energotehnica - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …

    {FN:14} Ich erinnere daran, dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, zu prüfen, ob die Rechtskraft eines Urteils eines Verwaltungsgerichts nach innerstaatlichem Recht Aspekte der vorliegenden Rechtssache umfasst, und gegebenenfalls die nach diesem Recht vorgesehenen Folgen zu prüfen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.06.2023 - C-636/21

    Regione Lombardia (Mesures de soutien du marché liées aux maladies animales) - …

    Ein solches Erfordernis darf jedoch die mit der betreffenden Regelung der Union verfolgten Ziele und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts nicht beeinträchtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 2015, Szemerey, C-330/14, EU:C:2015:826, Rn. 42, und vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-116/20, EU:C:2022:273, Rn. 72).
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