Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 29.07.2019 - C-476/17   

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https://dejure.org/2019,21941
EuGH, 29.07.2019 - C-476/17 (https://dejure.org/2019,21941)
EuGH, Entscheidung vom 29.07.2019 - C-476/17 (https://dejure.org/2019,21941)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - C-476/17 (https://dejure.org/2019,21941)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Pelham u.a.

  • Europäischer Gerichtshof

    Pelham u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Informationsgesellschaft - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Elektronisches Kopieren von Audiofragmenten (Sampling) - ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 29. Juli 2019. Pelham GmbH u.a. gegen Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben. Vorlage zur Vorabentscheid...

  • doev.de PDF

    Pelham GmbH u.a. - Sampling und Urheberrecht

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Genfer Übereinkommen zum Schutz von Tonträgerherstellern

  • rabüro.de

    Zur Frage, ob die Nutzung eines Audio-Fragments im Wege des sog. Samplings rechtmäßig ist.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Informationsgesellschaft - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Elektronisches Kopieren von Audiofragmenten (Sampling) - ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Pelham GmbH u. a./Ralf Hütter u. a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Kraftwerk / Moses Pelham

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Grundsatzurteil für Sampling

  • heise.de (Pressebericht, 29.07.2019)

    Metall auf Metall: EuGH stärkt Sampling

  • heise.de (Pressebericht, 21.08.2019)

    Fundamentale Weichenstellung: EuGH-Urteil über Sampling in der Musikproduktion

  • heise.de (Pressebericht)

    Sampling-Streit ohne Ende

  • heise.de (Pressebericht)

    Fundamentale Weichenstellung: Sampling in der Musikproduktion

  • lto.de (Pressebericht, 29.07.2019)

    Streit um Kraftwerk-Song "Metall auf Metall": Sampling erlaubt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sampling - zulässig oder nicht?

  • cr-online.de (Kurzinformation)

    Sampling im Sinne des EuGH - Kunstfreiheit in der Schwebe zwischen Erkennbarkeit und Interaktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sampling auch ohne Einwilligung des Urhebers erlaubt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers darstellen, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolgt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Der EuGH erlaubt Sampling in engen Grenzen und rettet so den Hiphop

  • juve.de (Kurzinformation)

    Musik-Sampling: Verwenden kurzer Musiksequenzen in geänderter und nicht wiedererkennbarer Form

  • verweyen.legal (Pressemitteilung)

    Sampling unter bestimmten Umständen erlaubt

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorlagefragen zum Urheberrecht

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtmäßigkeit von Musik-Sampling

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    20 Jahre Rechtsstreit über 2 Sekunden Musik: EuGH zur unendlichen Sampling-Geschichte

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wie verändert "Metall auf Metall” die Harmonie einer nationalen Umsetzung von Art. 17 Urh-RL?

  • dlapiper.com (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH-Entscheidung zum Sampling läutet Ende der freien Benutzung im Urheberrecht ein

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Pelham u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Informationsgesellschaft - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Elektronisches Kopieren von Audiofragmenten ("Sampling") - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2913
  • GRUR 2019, 929
  • GRUR Int. 2019, 1086
  • MMR 2019, 596
  • K&R 2019, 568
  • ZUM 2019, 738
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Allerdings ist dabei dafür Sorge zu tragen, dass das Schutzniveau der Charta, wie sie vom Gerichtshof ausgelegt wird, nicht beeinträchtigt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; siehe auch EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.).

    (1) Soweit es um Regelungsbereiche geht, für die den Mitgliedstaaten unionsrechtlich ein Umsetzungsspielraum zukommt und die damit unterschiedlicher Gestaltung unterliegen, zielt das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.) zu wahrende Schutzniveau der Charta regelmäßig nicht auf eine Einheitlichkeit des Grundrechtsschutzes.

    Es kann dabei für die Umsetzung mitgliedstaatlicher Gestaltungsspielräume grundrechtliche Maßgaben enthalten (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.), die jedoch nach dem Subsidiaritätsgrundsatz (oben Rn. 48) regelmäßig Grundrechtsvielfalt zulassen.

    Inwiefern die - im Umsetzungsspielraum weiterhin anwendbaren - Grundrechte des Grundgesetzes den unionsrechtlichen Maßgaben (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.) entsprechen, ist dann näher zu prüfen.

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16

    Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Fragen wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-476/17, GRUR 2019, 929 = WRP 2019, 1156 - Pelham u.a.):.

    Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG stellt eine Maßnahme zur vollständigen Harmonisierung des materiellen Gehalts des in ihm geregelten Rechts dar (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 85 - Pelham u.a.), die den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum überlässt, sondern zwingende Vorgaben macht.

    Eine Vervielfältigung im Sinne des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG liegt jedoch nicht vor, wenn ein Nutzer in Ausübung der Kunstfreiheit einem Tonträger ein Audiofragment entnimmt, um es in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in einem neuen Werk zu nutzen (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 29 bis 31 - Pelham u.a.).

    So ermöglicht es die durch Art. 13 der EU-Grundrechtecharta garantierte Freiheit der Kunst, am öffentlichen Austausch von kulturellen, politischen und sozialen Informationen und Ideen aller Art teilzuhaben, weil sie zur Freiheit der Meinungsäußerung gehört, die durch Art. 11 der EU-Grundrechtecharta und Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte geschützt ist (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 32 bis 34 - Pelham u.a.).

    Eine solche Auslegung würde es dem Tonträgerhersteller insbesondere ermöglichen, sich dagegen zu wehren, dass ein Dritter zum Zweck des künstlerischen Schaffens ein - auch nur sehr kurzes - Audiofragment aus seinem Tonträger entnimmt, obwohl eine solche Entnahme ihm nicht die Möglichkeit nimmt, einen zufriedenstellenden Ertrag aus seinen Investitionen zu erzielen (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 35 bis 38 - Pelham u.a.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union folgt aus einer Abwägung der Freiheit der Kunst (Art. 13 EU-Grundrechtecharta) und der Gewährleistung des geistigen Eigentums (Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta), dass es an einer hinreichenden Beeinträchtigung der Interessen des Tonträgerherstellers fehlt, wenn die Übernahme des Audiofragments in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbaren Form erfolgt (vgl. EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 37 f. - Pelham u.a.).

    bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf Vorlage des Senats entschieden, dass ein Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht keine Ausnahme oder Beschränkung in Bezug auf das Recht des Tonträgerherstellers aus Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG vorsehen darf, die nicht in Art. 5 dieser Richtlinie vorgesehen ist (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 56 bis 65 - Pelham u.a.).

    Eine solche Interaktion könne es jedoch nicht geben, wenn das zitierte Werk nicht zu erkennen sei (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 70 bis 73 - Pelham u.a.).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat insoweit auf die Ausführungen des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen verwiesen, der hervorgehoben hat, die Rechtmäßigkeit eines Zitats setze voraus, dass das Zitat so in das zitierende Werk eingefügt worden sei, dass es leicht als fremder Bestandteil erkannt werden könne (Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar vom 12. Dezember 2018 in der Rechtssache C-476/17, juris Rn. 65 - Pelham u.a.).

    Die Beklagten haben die dem Tonträger der Kläger entnommene Rhythmussequenz des Musikstücks "Metall auf Metall" daher nicht im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG zum Zwecke des Zitats benutzt, indem sie diese dem Musikstück "Nur mir" in fortlaufender Wiederholung unterlegt haben (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar vom 12. Dezember 2018 in der Rechtssache C-476/17, juris Rn. 67 - Pelham u.a.: "Der vorliegende Fall ist ein perfektes Beispiel dafür, dass es sich nicht um eine Form der Interaktion, sondern um eine Form der Aneignung handelt.").

    Der Schutzzweck ist hingegen nicht betroffen, wenn ein Gegenstand, der ohne alle oder einen wesentlichen Teil der in einem Tonträger festgelegten Töne zu übernehmen, nur Musikfragmente - gegebenenfalls in geänderter Form - aufnimmt, die von diesem Tonträger übertragen werden, um ein neues und davon unabhängiges Werk zu schaffen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 44 bis 47 - Pelham u.a.).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

    Das schließt auch die Möglichkeit ein, dass eine Richtlinie bestimmte Fragen vollständig vereinheitlichen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 25. April 2002, Kommission/Frankreich, C-52/00, EU:C:2002:252, Rn. 16 ff.; Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 33 ff.; Urteil vom 21. November 2018, Ayubi, C-713/17, EU:C:2018:929, Rn. 37 ff.; Urteil vom 29. Juli 2019, Funke Medien NRW, C-469/17, EU:C:2019:623, Rn. 35 ff.; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 58 ff.; vgl. auch BVerfGE 118, 79 ).

    Soweit etwa für eine bestimmte Regelung des deutschen Rechts eine Determinierung durch Bestimmungen einer Richtlinie angenommen wird, gilt dies nicht zwingend auch für alle weiteren Regelungen der Richtlinie (vgl. BVerfGE 142, 74 ; EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019, Spiegel Online, C-516/17, EU:C:2019:625, Rn. 28 ff.; Urteil vom 29. Juli 2019, Funke Medien NRW, C-469/17, EU:C:2019:623, Rn. 40; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 ff.).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    YouTube - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und

    Gleichzeitig geht aus den Erwägungsgründen 3 und 31 der Urheberrechtsrichtlinie hervor, dass die durch die Richtlinie bewirkte Harmonisierung insbesondere vor dem Hintergrund der elektronischen Medien einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Inhaber von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten am Schutz ihres durch Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) garantierten Rechts am geistigen Eigentum einerseits und dem Schutz der Interessen und Grundrechte der Nutzer von Schutzgegenständen, insbesondere ihrer durch Art. 11 der Charta garantierten Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, sowie dem Gemeinwohl andererseits sichern soll (Urteile vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 31, sowie vom 29. Juli 2019, Pelham u. a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.03.2022 - C-232/20

    Daimler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/104/EG

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung von Vorschriften des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 58, und vom 29. Juli 2019, Pelham u. a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20

    Urheberrechtliche Ansprüche eines Konstrukteurs der Porsche AG auf weitere

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Senats entschieden, dass ein Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht keine Ausnahme oder Beschränkung in Bezug auf das Recht des Tonträgerherstellers aus Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG vorsehen darf, die nicht in Art. 5 dieser Richtlinie vorgesehen ist (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-476/17, GRUR 2019, 929 Rn. 56 bis 65 = WRP 2019, 1156 - Pelham u.a.).

    So hat der Gerichtshof der Europäischen Union etwa entschieden, dass Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG es dem Tonträgerhersteller nicht gestattet, sich dagegen zu wehren, dass ein Dritter ein Audiofragment seines Tonträgers in einen anderen Tonträger in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form einfügt (vgl. EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 29 bis 31 - Pelham u.a; BGHZ 225, 222 Rn. 24 und 37 - Metall auf Metall IV).

    Vielmehr wird dem Tonträgerhersteller Schutz für eine organisatorische, technische und wirtschaftliche Leistung gewährt, die sich selbst im kleinsten Teil des Tonträgers niederschlägt (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 29 f. - Pelham u.a.; BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 14 f. - Metall auf Metall I; GRUR 2017, 895 Rn. 18 - Metall auf Metall III).

    Deshalb kommt es nur darauf an, dass ein solcher Teil des Tonträgers wiedererkennbar ist (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 36 bis 39 - Pelham u.a.).

    Auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann eine Einschränkung des Schutzbereichs außerhalb der Schranken nicht allein damit gerechtfertigt werden, dass kulturelles Schaffen nicht ohne ein Aufbauen auf früheren Leistungen anderer Urheber denkbar ist (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 56 bis 65 - Pelham u.a).

    Die Grundsätze, nach denen der Schutzbereich urheberrechtlicher Verwertungsrechte bestimmt wird, hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinen Entscheidungen "Infopaq International" (GRUR 2009, 1041) und "Pelham u.a." (GRUR 2019, 929) geklärt.

  • BGH, 15.12.2022 - I ZR 173/21

    Vitrinenleuchte

    Die Grundsätze, nach denen der Schutzbereich urheberrechtlicher Verwertungsrechte bestimmt wird, hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinen Entscheidungen "Infopaq International" (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - C-5/08, Slg. 2009, 6569 = GRUR 2009, 1041) sowie "Pelham u.a." (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-476/17, GRUR 2019, 929 = WRP 2019, 1156) geklärt (vgl. BGH, GRUR 2022, 899 [juris Rn. 100] - Porsche 911).
  • EuGH, 21.12.2021 - C-357/19

    Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des

    Selbst wenn diese Erfordernisse einen solchen nationalen Schutzstandard darstellen sollten, so genügt insoweit der Hinweis, dass - wenn das Gericht eines Mitgliedstaats die Vereinbarkeit einer nationalen Vorschrift oder Maßnahme mit den Grundrechten zu prüfen hat, die in einer Situation, in der das Handeln eines Mitgliedstaats nicht vollständig durch das Unionsrecht bestimmt wird, das Unionsrecht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta durchführt- Art. 53 der Charta bestätigt, dass es den nationalen Behörden und Gerichten freisteht, nationale Schutzstandards für die Grundrechte anzuwenden, sofern durch diese Anwendung weder das Schutzniveau der Charta, wie sie vom Gerichtshof ausgelegt wird, noch der Vorrang, die Einheit und die Wirksamkeit des Unionsrechts beeinträchtigt werden (Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29, vom 26. Februar 2013, Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60, und vom 29. Juli 2019, Pelham u. a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80).
  • BGH, 05.03.2020 - I ZR 32/19

    Internet-Radiorecorder - Urheberrechtsverletzung bei Herstellung einer

    aa) Die Ausnahmen und Beschränkungen des in Art. 2 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (nachfolgend: Richtlinie 2001/29/EG) genannten Vervielfältigungsrechts sind in Art. 5 dieser Richtlinie erschöpfend aufgeführt (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-476/17, GRUR 2019, 929 Rn. 58 = WRP 2019, 1156 - Pelham u.a., mwN).
  • LG Hamburg, 22.05.2020 - 308 S 6/18

    Urheberrechtsschutz: Übernahme einer aus einem Lichtbildwerk herausgelösten Figur

    Im Übrigen könne sich der Beklagte ohnehin nicht auf § 24 UrhG berufen, da nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.07.2019 - C-476/17, BeckRS 2019, 15823) das Vervielfältigungsrecht nach Art. 2 InfoSoc-Richtlinie (RL 2001/29/EG) lediglich in den von Art. 5 InfoSoc-Richtlinie abschließend genannten Fällen eingeschränkt werden dürfe.

    Zwar darf nach der Rechtsprechung des EuGH ein Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht keine Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf die Vervielfältigungsrechte gemäß Art. 2 InfoSoc-RL vorsehen, die nicht in Art. 5 dieser Richtlinie vorgesehen sind (so in Bezug auf das Recht des Tonträgerherstellers gemäß Art. 2 lit. c) der InfoSoc-Richtlinie: EuGH Urt. v. 29.07.2019 - C-476/17, BeckRS 2019, 15823, Rn. 65 - Sampling als unerlaubte Vervielfältigung).

  • EuGH, 09.07.2020 - C-264/19

    Bei illegalem Hochladen eines Films auf eine Online-Plattform wie YouTube kann

  • OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05

    Metall auf Metall III - Urheberrechtsschutz des Tonträgerherstellers:

  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen,

  • OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 80/20

    Ottifanten in the city - Urheberrecht: "Ottifanten in the City" als Parodie des

  • LG München I, 20.06.2022 - 42 S 231/21

    Berufsfotograf klagt gegen die Verwendung seines Bildes auf Facebook Account

  • KG, 14.09.2022 - 24 U 9/22

    Ziemiak-Interview

  • EuGH, 08.09.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers

  • OLG Braunschweig, 17.02.2022 - 2 U 47/19
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-264/19

    Constantin Film Verleih - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-37/20

    Luxembourg Business Registers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der

  • EuGH, 27.10.2022 - C-197/21

    Soda-Club (CO2) und SodaStream International - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 28.10.2020 - C-637/19

    BY (Preuve photographique)

  • OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-147/19

    Atresmedia Corporación de Medios de Comunicación

  • BGH, 05.03.2020 - I ZR 6/19

    Klage auf Unterlassung der Vervielfältigung der auf dem Musikalbum "Immer noch

  • KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19

    Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung Abmalen eines am Computer geschaffenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-392/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar bedarf die Einbettung von von anderen

  • EuGH, 15.04.2021 - C-798/18

    Federazione nazionale delle imprese elettrotecniche ed elettroniche (Anie) u.a.

  • LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21

    Urheberrecht, Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens, Berichterstattung über

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-481/19

    Consob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marktmissbrauch -

  • EuGH, 07.04.2022 - C-176/20

    Avio Lucos

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-84/19

    Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

  • EuGH, 07.04.2022 - C-116/20

    Avio Lucos

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-637/19

    BY (Preuve photographique) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-762/19

    CV-Online Latvia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtlicher Schutz von

  • EuGH, 14.10.2021 - C-373/20

    Dyrektor Z. Oddzialu Regionalnego Agencji Restrukturyzacji i Modernizacji

  • LG Berlin, 27.11.2020 - 15 O 312/18

    Verletzung des Urheberrechtsschutzes eines Bürostuhls

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2018 - C-476/17   

Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pelham u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Vervielfältigungsrecht - Vervielfältigung winziger Ausschnitte aus einem Tonträger (Sampling) - Freie Nutzung eines Werks - Berücksichtigung der Grundrechte der Charta der Grundrechte der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Vervielfältigungsrecht - Vervielfältigung winziger Ausschnitte aus einem Tonträger (Sampling) - Freie Nutzung eines Werks - Berücksichtigung der Grundrechte der Charta der Grundrechte der ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass Sampling einen Eingriff in die Rechte eines Tonträgerherstellers darstellt, wenn es ohne dessen Erlaubnis erfolgt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sampling ohne Erlaubnis greift in Rechte des Tonträgerherstellers ein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sampling: Eigentum schlägt Kunstfreiheit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schlussantrag des Generalanwalts: Sampling ohne Erlaubnis stellt Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers dar

Besprechungen u.ä.

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sampling ohne Erlaubnis ist urheberrechtlich unzulässig

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "»Metall auf Metall« im Loop: Erneuter Wendepunkt im Sampling-Streit? - Anmerkung zu GA Maciej Szpunar, Schlussanträge vom 12.12.2018 - C-476/17 (ZUM 2019, 237)" von Dr. Florian Pötzlberger, LL.M., original erschienen in: ZUM 2019, 250 - 253.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 97
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05

    Metall auf Metall III - Urheberrechtsschutz des Tonträgerherstellers:

    Zwar hat der Generalanwalt beim EuGH (Szpunar) den Begriff des Pastiches als eine Nachahmung des Stils eines Werks oder eines Urhebers bezeichnet, ohne dass notwendigerweise Bestandteile dieses Werks übernommen werden (vgl. Schlussantrag vom 12.12.2018 - C-476/17, BeckRS 2018, 33735 Fussnote 30).

    Einen Ausfluss der Kunst- und Meinungsfreiheit stellt eine erkennbare Übernahme von Bestandteilen fremder Werke daher nur dann dar, wenn ebenso wie bei der Ausnahme des Zitats eine Interaktion mit dem benutzten Werk oder zumindest mit dessen Urheber stattfindet (vgl. GenA [Szpunar], BeckRS 2018, 33735 Rn. 70).

    Denn die Ausnahmen für Zitate oder Karikaturen, Parodien oder Pastiches, ermöglichen den Dialog und die künstlerische Auseinandersetzung durch Bezugnahmen auf bereits bestehende Werke (GenA [Szpunar], BeckRS 2018, 33735 Rn. 95).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Generalanwalt in der Sache "M. a. M." eine Interaktion mit dem benutzten Werk oder zumindest mit dessen Urheber in einem Fall des Sampling wie dem im Ausgangsrechtsstreit als nicht gegeben angesehen hat (vgl. GenA [Szpunar], BeckRS 2018, 33735 Rn. 70).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das

    Vgl. dazu Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Pelham u. a. (C-476/17, EU:C:2018:1002, Nrn. 28 bis 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-683/17

    Cofemel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

    45 Bei einigen verwandten Schutzrechten kann es anders sein, z. B. bei Tonträgern, bei denen jedoch schwerlich von Inspiration gesprochen werden kann (vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Pelham u. a., C-476/17, EU:C:2018:1002).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-484/18

    Spedidam - Vorabentscheidungsersuchen - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte

    4 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Pelham und Haas (C-476/17, EU:C:2018:1002, Nrn. 21 bis 24).
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