Rechtsprechung
| EuGH, 14.07.2022 - C-128/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- autokaufrecht.info
Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung
- Europäischer Gerichtshof
GSMB Invest
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen - Art. 3 Nr. 10 - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Abschalteinrichtung - Kraftfahrzeuge - Dieselmotor - Schadstoffemissionen - Emissionskontrollsystem - In das ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen - Art. 3 Nr. 10 - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Abschalteinrichtung - Kraftfahrzeuge - Dieselmotor - Schadstoffemissionen - Emissionskontrollsystem - In das ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Dieselskandal vor dem Europäischen Gerichtshof
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Das "Thermofenster" von VW ist eine unzulässige Abschalteinrichtung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Rechtswidrigkeit von VW-Abschaltsoftware bestätigt
Besprechungen u.ä.
- anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Thermofenster in Dieselfahrzeugen - Was die Entscheidung für Autokäufer bedeutet
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
GSMB Invest
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
GSMB Invest
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
- EuGH, 14.07.2022 - C-128/20
Papierfundstellen
- NJW 2022, 2605
- MDR 2022, 1018
- EuZW 2022, 1080
Wird zitiert von ... (375) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-128/20
Rn. 32 Der Gerichtshof hat entschieden, dass eine solche Definition der Abschalteinrichtung dem Begriff "Konstruktionsteil" eine große Tragweite verleiht, die sich sowohl auf die mechanischen Teile als auch auf die ihre Aktivierung steuernden elektronischen Teile erstreckt, soweit sie auf die Funktion des Emissionskontrollsystems einwirken und dessen Wirksamkeit verringern (Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 64).Rn. 33 Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass unter den Begriff "Emissionskontrollsystem" im Sinne von Art. 3 Nr. 10 der Verordnung Nr. 715/2007 sowohl die Technologien und die Strategie der Nachbehandlung von Abgasen fallen, mit denen die Emissionen im Nachhinein, d. h. nach ihrer Entstehung, verringert werden, als auch diejenigen, mit denen - wie mit dem AGR-System - die Emissionen im Vorhinein, d. h. bei ihrer Entstehung, verringert werden (Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 90).
Rn. 36 Da eine solche Software auf die Funktion des Emissionskontrollsystems einwirkt und dessen Wirksamkeit verringert, handelt es sich bei ihr um ein "Konstruktionsteil" im Sinne dieser Bestimmung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 66).
Dieser Begriff verweist somit auf die Verwendung dieses Fahrzeugs unter tatsächlichen Fahrbedingungen, wie sie im Unionsgebiet üblich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 96 und 101).
Die Testzyklen für die Emissionen der Fahrzeuge im Zulassungsverfahren beruhen nämlich nicht auf den realen Betriebsbedingungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 92).
Ferner sieht Art. 5 Abs. 1 der Verordnung vor, dass der Hersteller die Fahrzeuge so ausrüsten muss, dass die Bauteile, die sich auf das Emissionsverhalten auswirken, es erlauben, dass die Fahrzeuge unter normalen Betriebsbedingungen die in der Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen vorgesehenen Emissionsgrenzwerte einhalten (Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 97).
Im Gegenteil liefe nämlich der Einbau einer Einrichtung, die die Einhaltung der in der Verordnung Nr. 715/2007 vorgesehenen Grenzwerte nur während der Phase des Zulassungstests sicherstellen kann, obwohl diese Testphase normale Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs nicht nachstellen kann, der Verpflichtung zuwider, bei normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs eine wirkungsvolle Begrenzung der Emissionen sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 97 und 98).
Rn. 43 Die in Rn. 40 des vorliegenden Urteils vorgenommene Auslegung, wonach der Begriff "normaler Fahrzeugbetrieb" auf die Verwendung des Fahrzeugs unter tatsächlichen Fahrbedingungen verweist, wie sie im Unionsgebiet üblich sind, wird auch durch das mit der Verordnung Nr. 715/2007 verfolgte Ziel bestätigt, das, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 1 und 6 ergibt, darin besteht, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Luftverschmutzungsgrenzwerte insbesondere die Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen bei Dieselkraftfahrzeugen zu mindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 67, 86 und 87).
Rn. 50 Da sie eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Abschalteinrichtungen enthält, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist diese Bestimmung eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 111 und 112).
Rn. 53 Was sodann die Begriffe "Unfall" und "Beschädigung" in Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass eine die Wirkung des Emissionskontrollsystems verringernde Abschalteinrichtung, um nach dieser Bestimmung zulässig zu sein, es ermöglichen muss, den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen (Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 109).
Rn. 54 Die Verschmutzung und der Verschleiß des Motors können daher jedenfalls nicht als "Beschädigung" oder "Unfall" im Sinne der genannten Bestimmung angesehen werden, denn sie sind im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent (Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtungen für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 110).
Das Verbot, auf das sich Art. 5 Abs. 2 dieser Verordnung bezieht, würde ausgehöhlt und jeder praktischen Wirksamkeit beraubt, wenn es zulässig wäre, dass die Hersteller Fahrzeuge allein deshalb mit solchen Abschalteinrichtungen ausstatten, um den Motor vor Verschmutzung und Verschleiß zu schützen (Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 113).
Rn. 57 Die Auslegung des Begriffs "Beschädigung" durch den Gerichtshof im Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (C-693/18, EU:C:2020:1040), wird nicht durch das Vorbringen der deutschen Regierung und jenes von Auto Krainer in Frage gestellt, wonach sich aus der englischen ("damage") und der deutschen ("Beschädigung") Sprachfassung ergebe, dass dieser Begriff nicht nur plötzliche und unvorhersehbare Ereignisse erfasse.
Rn. 68 Zum anderen impliziert, wie in Rn. 55 des vorliegenden Urteils ausgeführt, das mit der Verordnung Nr. 715/2007 verfolgte Ziel, das darin besteht, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und die Luftqualität in der Union zu verbessern, eine wirksame Verringerung der Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen während der gesamten normalen Lebensdauer der Fahrzeuge (Urteil vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. [Abschalteinrichtung für Dieselmotoren], C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 113).
- EuGH, 26.01.2021 - C-422/19
Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von …
Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-128/20
Rn. 39 Daher handelt es sich hierbei um einen unionsrechtlichen Begriff, der in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen ist, wobei nicht nur der Wortlaut der Bestimmungen, in denen er vorkommt, sondern auch der Kontext dieser Bestimmungen und das mit ihnen verfolgte Ziel zu berücksichtigen sind (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk, C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 45). - EuGH, 15.07.2021 - C-190/20
DocMorris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verschreibungspflichtige …
Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-128/20
Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 15. Juli 2021, DocMorris, C-190/20, EU:C:2021:609, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.07.2020 - C-698/18
Eine nationale Rechtsvorschrift darf eine Verjährungsfrist für die auf eine …
Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-128/20
Rn. 29 Gleichwohl ist im Rahmen des Verfahrens nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, allein das nationale Gericht für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits sowie die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts zuständig (Urteil vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 46).
- EuGH, 21.03.2023 - C-100/21
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …
Rn. 58 In Bezug auf ein Thermofenster, das mit dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden vergleichbar war, hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 3 Nr. 10 der Verordnung Nr. 715/2007 in Verbindung mit deren Art. 5 Abs. 1 dahin auszulegen ist, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleistet, wenn die Außentemperatur zwischen 15° und 33° C liegt und der Fahrbetrieb unterhalb von 1 000 Höhenmetern erfolgt, eine "Abschalteinrichtung" im Sinne dieses Art. 3 Nr. 10 darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 47).Allerdings ist im Rahmen des Verfahrens nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, allein das nationale Gericht für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits sowie die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts zuständig (Urteil vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 61 Da er eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Abschalteinrichtungen enthält, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 eng auszulegen (Urteil vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 50).
Angesichts der Verwendung der Konjunktion "und" in dieser Bestimmung ist diese nämlich dahin auszulegen, dass die darin vorgesehenen Voraussetzungen kumulativ sind (Urteil vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 61).
Rn. 64 Daher kann eine Software wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wenn sie als Abschalteinrichtung einzustufen ist, nur dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn nachgewiesen ist, dass diese Einrichtung ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines Bauteils des Abgasrückführungssystems verursachten unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden, und diese Risiken derart schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 62).
Doch würde eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet wäre, offensichtlich dem mit dieser Verordnung verfolgten Ziel, von dem diese Bestimmung nur unter ganz besonderen Umständen eine Abweichung zulässt, zuwiderlaufen und zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Grundsatzes der Begrenzung der NOx-Emissionen von Fahrzeugen führen (Urteil vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 63).
Ließe man zu, dass eine solche Abschalteinrichtung unter die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 vorgesehene Ausnahme fallen könnte, würde dies nämlich dazu führen, dass diese Ausnahme während des überwiegenden Teils eines Jahres unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen anwendbar wäre, so dass der in Art. 5 Abs. 2 Satz 1 dieser Verordnung aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen in der Praxis weniger häufig zur Anwendung kommen könnte als diese Ausnahme (Urteil vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 64 und 65).
Rn. 70 In Bezug auf Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 ist darauf hinzuweisen, dass das mit dieser Verordnung verfolgte Ziel, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 1 und 6 ergibt, darin besteht, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Luftverschmutzungsgrenzwerte insbesondere die Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen bei Dieselkraftfahrzeugen zu mindern (Urteil vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Bei der Subsumtion unter Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf die Verwendung des Fahrzeugs unter Fahrbedingungen abzustellen, wie sie im gesamten Unionsgebiet üblich sind (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 40; vgl. außerdem EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-134/20, EuZW 2022, 1073; - C-145/20, EuZW 2022, 1080).Dabei ist nicht die Rechtsauffassung des KBA von der Bedeutung der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 maßgebend, sondern das an der Systematik des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 orientierte Normverständnis, nach dem Abschalteinrichtungen nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen zulässig sein können (vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605;- C-134/20, EuZW 2022, 1073; - C-145/20, EuZW 2022, 1080).
- EuGH, 08.11.2022 - C-873/19
Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die …
Rn. 51 Zum einen ist nämlich darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in den Urteilen vom 17. Dezember 2020, CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (…C-693/18, EU:C:2020:1040, Rn. 67, 86 und 87), sowie vom 14. Juli 2022, GSMB Invest (C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 43), und vom 14. Juli 2022, Volkswagen (…C-134/20, EU:C:2022:571, Rn. 50), entschieden hat, dass das mit der Verordnung Nr. 715/2007 verfolgte Ziel, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 1 und 6 ergibt, darin besteht, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Luftverschmutzungsgrenzwerte insbesondere die NOx-Emissionen bei Dieselkraftfahrzeugen zu mindern.Rn. 85 Hierzu hat der Gerichtshof in Bezug auf ein Thermofenster, das mit dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden identisch war, entschieden, dass Art. 3 Nr. 10 der Verordnung Nr. 715/2007 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 dieser Verordnung dahin auszulegen ist, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleistet, wenn die Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius liegt und der Fahrbetrieb unterhalb von 1 000 Höhenmetern erfolgt, eine "Abschalteinrichtung" im Sinne dieses Art. 3 Nr. 10 darstellt (Urteile vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 47, …und vom 14. Juli 2022, Volkswagen, C-134/20, EU:C:2022:571, Rn. 54).
Rn. 87 Da sie eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Abschalteinrichtungen enthält, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist diese Bestimmung eng auszulegen (Urteile vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 50…, vom 14. Juli 2022, Volkswagen, C-134/20, EU:C:2022:571, Rn. 63, …sowie vom 14. Juli 2022, Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20, EU:C:2022:572, Rn. 61).
Angesichts der Verwendung der Konjunktion "und" in dieser Bestimmung ist diese nämlich dahin auszulegen, dass die darin vorgesehenen Voraussetzungen kumulativ sind (Urteile vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 61…, vom 14. Juli 2022, Volkswagen, C-134/20, EU:C:2022:571, Rn. 73, …sowie vom 14. Juli 2022, Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20, EU:C:2022:572, Rn. 72).
Eine solche Prüfung gehört jedoch im Ausgangsrechtsstreit zur Würdigung des Sachverhalts, die allein Sache des vorlegenden Gerichts ist (Urteile vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 62…, vom 14. Juli 2022, Volkswagen, C-134/20, EU:C:2022:571, Rn. 74, …sowie vom 14. Juli 2022, Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20, EU:C:2022:572, Rn. 73).
Doch würde eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet wäre, offensichtlich dem mit dieser Verordnung Nr. 715/2007 verfolgten Ziel, von dem diese Bestimmung nur unter ganz besonderen Umständen eine Abweichung zulässt, zuwiderlaufen und zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Grundsatzes der Begrenzung der NOx-Emissionen von Fahrzeugen führen (Urteile vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 63…, vom 14. Juli 2022, Volkswagen, C-134/20, EU:C:2022:571, Rn. 75, …sowie vom 14. Juli 2022, Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20, EU:C:2022:572, Rn. 74).
Ließe man nämlich zu, dass eine solche Abschalteinrichtung unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme fallen könnte, würde dies dazu führen, dass diese Ausnahme während des überwiegenden Teils eines Jahres unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen anwendbar wäre, so dass der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen in der Praxis weniger häufig zur Anwendung kommen könnte als diese Ausnahme (Urteile vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 64 und 65…, vom 14. Juli 2022, Volkswagen, C-134/20, EU:C:2022:571, Rn. 76 und 77, …sowie vom 14. Juli 2022, Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20, EU:C:2022:572, Rn. 75 und 76).
Es ist somit Sache der Hersteller, sich anzupassen und technische Vorrichtungen anzuwenden, mit denen diese Grenzwerte eingehalten werden können, wobei diese Verordnung keineswegs den Einsatz einer bestimmten Technologie vorschreibt (Urteile vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 67…, vom 14. Juli 2022, Volkswagen, C-134/20, EU:C:2022:571, Rn. 79, …sowie vom 14. Juli 2022, Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20, EU:C:2022:572, Rn. 78).
Wenn aber eine Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 allein deshalb zugelassen würde, weil z. B. die Kosten für die Forschung hoch sind, die technische Ausrüstung teuer ist oder für den Nutzer häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten am Fahrzeug anfallen, würde dieses Ziel in Frage gestellt (Urteile vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 68…, vom 14. Juli 2022, Volkswagen, C-134/20, EU:C:2022:571, Rn. 80, …sowie vom 14. Juli 2022, Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20, EU:C:2022:572, Rn. 79).
Rn. 94 Unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Bestimmung eng auszulegen ist, ist davon auszugehen, dass eine Abschalteinrichtung nur dann "notwendig" im Sinne dieser Bestimmung ist, wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen, abwenden kann (Urteile vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 69…, vom 14. Juli 2022, Volkswagen, C-134/20, EU:C:2022:571, Rn. 81, …sowie vom 14. Juli 2022, Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20, EU:C:2022:572, Rn. 80).
- VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Emissionen von Dieselfahrzeugen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen …
Auch der EuGH geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass der Begriff auf die Verwendung des Fahrzeugs unter tatsächlichen Fahrbedingungen verweist, wie sie im Unionsgebiet üblich sind (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 40; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 96, 101).Diese Testzyklen für die Emissionen der Fahrzeuge beruhen nicht auf Bedingungen des realen Verkehrs (EuGH, Urteil vom 14.7.2022 - C-128/20 -, Rn. 40).
Der EuGH hat bereits in verschiedenen Verfahren Entscheidungen zu Fahrzeugen der Beigeladenen getroffen, welche mit dem Aggregat EA189 Euro 5 ausgestattet sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 14;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 20;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 31).
Nach seiner Rechtsprechung ist Art. 3 Nr. 10 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung dahin auszulegen, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleistet, wenn die Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius liegt und der Fahrbetrieb unterhalb von 1000 Höhenmetern erfolgt, eine "Abschalteinrichtung" im Sinne des Art. 3 Nr. 10 ist (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 44;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 52, 85).
Auch der EuGH geht von diesem Zusammenhang aus (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 31).
Der EuGH verweist insoweit in ständiger Rechtsprechung auf die gebotene Wahrung der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts, die Beachtung seiner Zielsetzung und das vorgegebene Regel-Ausnahme-Verhältnis (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 111, 112; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 47;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 64;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 62;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 87).
Der Partikelfilter, der sich vor dem Auspuffrohr befindet, ermöglicht es seinerseits, die Luft zu filtern, um verschmutzende Feinstaubpartikel aufzufangen (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 48, 49).
Eine Abschalteinrichtung, die etwa die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur innerhalb eines Thermofensters gewährleistet, kann nicht allein deshalb unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme vom Verbot der Verwendung solcher Einrichtungen fallen, weil diese Einrichtung zur Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter beiträgt, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass diese Einrichtung ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines dieser Bauteile verursachten unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden, Risiken, die so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 62;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 74;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 73;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 89).
Die Bestimmung ist angesichts der Verwendung der Konjunktion "und" dahin auszulegen, dass die darin vorgesehenen Voraussetzungen kumulativ sind (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 61;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 73;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 72;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 88).
Der EuGH führt entsprechend aus, dass eine Abschalteinrichtung nur dann "notwendig" im Sinne der Bestimmung ist, wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen, abwenden kann (Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 69;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 81;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 80;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 94).
(bb) Dem steht nicht entgegen, dass die EG-Typgenehmigung nach der Emissions-Grundverordnung nicht von der Verwendung einer bestimmten Technologie abhängig ist und in diesem Sinne von einem "technikneutralen Ansatz" gesprochen werden kann (vgl. Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134/20 und C-145/20 -, Rn. 129;… Schlussanträge vom 03.03.2022 - C-873/19 -, Rn. 82).
Wenn aber eine Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. a) der Verordnung allein deshalb zugelassen würde, weil z.B. die Kosten für die Forschung hoch sind, die technische Ausrüstung teuer ist oder für den Nutzer häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten am Fahrzeug anfallen, würde dieses Ziel in Frage gestellt (EuGH…, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 92 und 93; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 67, 68;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 79, 80, …sowie Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 78, 79).
Für den Fall, dass es nicht möglich sein sollte, festzustellen, ob eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a) der Emissions-Grundverordnung notwendig ist, erinnert der Generalanwalt des EuGH zu Recht an die gebotene enge Auslegung (Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134-20, C-145-20 -, Rn. 127).
Der Gerichtshof folgt dem in seinen Entscheidungen, indem er betont, dass die Notwendigkeit "nachgewiesen" sein muss (EuGH, Urteil vom 14.7.2022 - C-128/20 -, Rn. 62, 70).
Ließe man nämlich zu, dass eine solche Abschalteinrichtung unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme fallen könnte, würde dies dazu führen, dass diese Ausnahme während des überwiegenden Teils eines Jahres unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen anwendbar wäre, so dass der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen in der Praxis weniger häufig zur Anwendung kommen könnte als diese Ausnahme (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 64 und 65;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 76 und 77;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 75 und 76;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 90 und 91).
Der EuGH hat entschieden, dass feststehe, dass das Fahren auf Straßen über 1000 Höhenmetern im Unionsgebiet üblich ist und eine Einrichtung, die die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleistet, wenn der Fahrbetrieb unterhalb von 1000 Höhenmetern erfolgt, eine "Abschalteinrichtung" im Sinne dieses Art. 3 Nr. 10 darstellt (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 44, 68;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 52, 96; vgl. auch Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134/20 und C-145/20 -, Rn. 104).
- EuGH, 01.08.2025 - C-666/23
Ein Automobilhersteller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine …
Rn. 39 Des Weiteren habe sich der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. Juli 2022, GSMB Invest (C-128/20, EU:C:2022:570), Volkswagen (C-134/20, EU:C:2022:571) und Porsche Inter Auto und Volkswagen (C-145/20, EU:C:2022:572), für mit einem identischen Thermofenster ausgestattete Fahrzeuge der Marke Volkswagen auf einen Temperaturbereich zwischen 15 und 33 °C Außentemperatur gestützt.Rn. 44 Darüber hinaus ist das vorlegende Gericht, was CM betrifft, der Ansicht, dass das andere sich aus dieser Vorschrift ergebende Ausnahmekriterium, wonach eine Abschalteinrichtung nicht während des überwiegenden Teils des Jahres aktiv sein dürfe, in Anbetracht der sich aus dem Urteil vom 14. Juli 2022, GSMB Invest (C-128/20, EU:C:2022:570, Rn. 65), ergebenden Rechtsprechung nicht als erfüllt angesehen werden dürfte.
- VG Schleswig, 17.01.2024 - 3 A 332/20
Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgreich
Auch der EuGH geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass der Begriff auf die Verwendung des Fahrzeugs unter tatsächlichen Fahrbedingungen verweist, wie sie im Unionsgebiet üblich sind (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 40; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 96, 101).Diese Testzyklen für die Emissionen der Fahrzeuge beruhen nicht auf Bedingungen des realen Verkehrs (EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 92; Urteil vom 14.7.2022 - C-128/20 -, Rn. 40).
Rn. 468 Der EuGH hat bereits in verschiedenen Verfahren Entscheidungen zu Fahrzeugen der Beigeladenen getroffen, welche mit dem Aggregat EA189 Euro 5 ausgestattet sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 14;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 20;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 31).
Denn es steht fest, dass Umgebungstemperaturen von weniger als 15 °C sowie das Fahren auf Straßen über 1.000 Höhenmetern im Unionsgebiet üblich sind (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 44;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 52, 85).
Auch der EuGH geht von diesem Zusammenhang aus (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 31).
Der EuGH verweist insoweit in ständiger Rechtsprechung auf die gebotene Wahrung der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts, die Beachtung seiner Zielsetzung und das vorgegebene Regel-Ausnahme-Verhältnis (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 111, 112; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 47;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 64;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 62;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 87).
Der Partikelfilter, der sich vor dem Auspuffrohr befindet, ermöglicht es seinerseits, die Luft zu filtern, um verschmutzende Feinstaubpartikel aufzufangen (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 51, 52).
Rn. 533 Eine Abschalteinrichtung, die etwa die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur innerhalb eines Thermofensters gewährleistet, kann nicht allein deshalb unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme vom Verbot der Verwendung solcher Einrichtungen fallen, weil diese Einrichtung zur Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter beiträgt, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass diese Einrichtung ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines dieser Bauteile verursachten unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden, Risiken, die so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 62;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 74;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 73;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 89).
Die Bestimmung ist angesichts der Verwendung der Konjunktion "und" dahin auszulegen, dass die darin vorgesehenen Voraussetzungen kumulativ sind (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 61;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 73;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 72;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 88).
Rn. 544 Der EuGH führt entsprechend aus, dass eine Abschalteinrichtung nur dann "notwendig" im Sinne der Bestimmung ist, wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen, abwenden kann (Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 69;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 81;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 80;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 94).
Rn. 545 (bb) Dem steht nicht entgegen, dass die EG-Typgenehmigung nach der Emissions-Grundverordnung nicht von der Verwendung einer bestimmten Technologie abhängig ist und in diesem Sinne von einem "technikneutralen Ansatz" gesprochen werden kann (vgl. Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134/20 und C-145/20 -, Rn. 129;… Schlussanträge vom 03.03.2022 - C-873/19 -, Rn. 82).
Wenn aber eine Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. a) der Verordnung allein deshalb zugelassen würde, weil z.B. die Kosten für die Forschung hoch sind, die technische Ausrüstung teuer ist oder für den Nutzer häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten am Fahrzeug anfallen, würde dieses Ziel in Frage gestellt (EuGH…, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 92 und 93; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 67, 68;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 79, 80, …sowie Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 78, 79).
Rn. 548 Anzumerken ist, dass eine Argumentation mit dem "Stand der Technik" nicht geeignet ist, eine Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a) der Emissions-Grundverordnung zu rechtfertigen (so ausdrücklich Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134-20, C-145-20 -, Rn. 128).
Rn. 560 Für den Fall, dass es nicht möglich sein sollte, festzustellen, ob eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a) der Emissions-Grundverordnung notwendig ist, erinnert der Generalanwalt des EuGH zu Recht an die gebotene enge Auslegung (Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134-20, C-145-20 -, Rn. 127).
Der Gerichtshof folgt dem in seinen Entscheidungen, indem er betont, dass die Notwendigkeit "nachgewiesen" sein muss (EuGH, Urteil vom 14.7.2022 - C-128/20 -, Rn. 62, 70).
Ließe man nämlich zu, dass eine solche Abschalteinrichtung unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme fallen könnte, würde dies dazu führen, dass diese Ausnahme während des überwiegenden Teils eines Jahres unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen anwendbar wäre, so dass der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen in der Praxis weniger häufig zur Anwendung kommen könnte als diese Ausnahme (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 64 und 65;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 76 und 77;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 75 und 76;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 90 und 91).
Der EuGH hat entschieden, dass feststehe, dass das Fahren auf Straßen über 1.000 Höhenmetern im Unionsgebiet üblich ist und eine Einrichtung, die die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleistet, wenn der Fahrbetrieb unterhalb von 1.000 Höhenmetern erfolgt, eine "Abschalteinrichtung" im Sinne dieses Art. 3 Nr. 10 darstellt (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 44, 68;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 52, 96; vgl. auch Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134/20 und C-145/20 -, Rn. 104).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
Volkswagen verwendet unzulässige Abschalteinrichtungen
Die Testzyklen für die Emissionen der Fahrzeuge im Zulassungsverfahren nach dem "New European Driving Cycle" (NEDC) bzw. dem "Neuen europäischen Fahrzyklus" (NEFZ) entsprechen diesen Vorgaben nicht, da diese nicht auf den realen Betriebsbedingungen beruhen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, juris Rn. 40).Das mit der Verordnung Nr. 715/2007 verfolgte Ziel, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Luftverschmutzungsgrenzwerte insbesondere die Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen bei Dieselkraftfahrzeugen zu mindern (siehe Erwägungsgründe 1 und 6; EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022- C-128/20 -, juris Rn. 43), gilt für das gesamte Territorium der Europäischen Union.
Bei dem AGR-Ventil, dem AGR-Kühler und dem Dieselpartikelfilter handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH um vom Motor getrennte Bauteile (vgl. EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, juris Rn. 51 f. und - C-145/20 -, juris Rn. 62 f.).
Das Thermofenster als Abschalteinrichtung dient wohl mindestens auch, wenn nicht sogar vornehmlich, der Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Rantos in den Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20 vom 23. September 2021, juris Rn. 131).
Der EuGH hat entschieden, dass Umgebungstemperaturen von weniger als 15 °C sowie das Fahren auf Straßen über 1.000 Höhenmetern im Unionsgebiet üblich sind (vgl. EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, juris Rn. 44 und C-134/20, juris Rn. 51).
Wenn das Fahren in dem schadstoffärmeren Modus nur dann gewährleistet ist, wenn die Außentemperatur zwischen 15 und 33 °C liegt und der Fahrbetrieb unterhalb von 1.000 Höhenmetern erfolgt, liegt eine Abschalteinrichtung i. S. d. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007 vor, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringert und deren Verwendung damit nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig ist (vgl. EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, juris LS 1 und - C-134/20 -, juris Rn. LS 1).
- OLG Hamm, 16.01.2026 - 12 U 150/22
Diesel; EA 896 Gen. 2; Euro 5; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; …
Standen zum Zeitpunkt der Typgenehmigung (hier im Jahr 2013) bereits andere technische Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung einer hohen AGR-Rate oder zur anderweitigen Stickoxidreduzierung bei besonders niedrigen und hohen Umgebungslufttemperaturen zur Verfügung, ist die Abschalteinrichtung darüber hinaus schon nicht "notwendig" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Anschluss an EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20).Rn. 49 (2) Da es sich hierbei um Temperaturen handelt, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 274 ff. sowie im Nachgang OVG Schleswig…, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23, juris Rn. 87, wonach es angezeigt ist, einen Temperaturbereich von -7° C bis +35° C als Orientierung im Sinne von Mindest anforderungen heranzuziehen), und die Reduzierung der AGR-Rate mit einer Erhöhung der Stickoxidemissionen einhergeht, ist das Thermofenster als Abschalteinrichtung i. S. v. Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu qualifizieren (vgl. EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 31 ff.;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19, juris Rn. 83 ff. sowie OLG Hamm…, Urteil vom 15.09.2025 - 18 U 90/25, juris Rn. 17 für ein Thermofenster, bei dem die AGR-Rate bei Umgebungslufttemperaturen unterhalb von 0 °C und oberhalb von +35 °C reduziert wurde).
Rn. 52 Die Bestimmung ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (u. a. EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 50;… Urteil vom 01.08.2025 - C-666/23, juris Rn. 73, jew. m.w.N.).
Die genannten Voraussetzungen sind kumulativ (vgl. EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 61).
Rn. 53 Zu ihrer Rechtfertigung genügt es nicht, wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, die im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent und somit weder "Beschädigung" noch "Unfall" im Sinn der genannten Bestimmung sind (vgl. bspw. EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18, NJW 2021, 1216, Rn. 110, 113, 115; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 53 ff.).
Nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, sind geeignet, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen (EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18, NJW 2021, 1216, Rn. 113 f.; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 56, 70).
Nach dem mit der Verordnung verfolgten Ziel kann eine Abschalteinrichtung nämlich auch nicht allein deshalb zugelassen werden, weil z. B. die Kosten für die Forschung hoch sind, die technische Ausrüstung teuer ist oder für den Nutzer häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten am Fahrzeug anfallen (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 68 f.).
Von dem Motor, zu dessen (letztendlichem) Schutz eine Abschalteinrichtung danach zulässig sein kann, sind außerdem davon getrennte Bauteile wie das AGR-Ventil, der AGR-Kühler und der Dieselpartikelfilter zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 51 f.).
Mit der Begründung, dass sie zur Schonung solcher lediglich zum Abgasrückführungssystem gehörender Anbauteile beiträgt, kann eine Abschalteinrichtung - wie insbesondere die hier in Rede stehende temperaturabhängige Reduzierung der Abgasrückführungsrate - nach alledem nur dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn nachgewiesen ist, dass diese Einrichtung ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines Bauteils des Abgasrückführungssystems verursachten unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden, mithin Risiken, die so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 62, 70;… OLG Karlsruhe, a.a.O., juris Rn. 114 m.w.N.).
Eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt ist und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist, kann darunter jedenfalls nicht fallen (u. a. EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 63 ff., 70;… Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, juris Rn. 65 f.).
Rn. 56 (a) Die Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 greift zunächst bereits deshalb nicht zugunsten der Beklagten ein, weil es sich bei dem Thermofenster, welches im klägerischen Fahrzeug implementiert ist und das bis zum Software-Update bereits unterhalb von +12 °C sowie oberhalb von +30 °C Umgebungslufttemperatur die AGR-Rate reduziert hat, um eine solche Abschalteinrichtung handelt, die nicht unter diesen Tatbestand fällt, weil dies dazu führen würde, dass diese Ausnahme dann während des überwiegenden Teils eines Jahres unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen anwendbar wäre, so dass der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen praktisch leer liefe (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 65; so auch OVG Schleswig…, Urteil vom 25.09.2025 - 4 LB 36/23, juris Rn. 92 ff. für ein Thermofenster, bei dem die AGR-Rate außerhalb eines Temperaturbereichs von +10 °C bis +37 °C bzw. +49° C reduziert wurde).
Rn. 59 Vor dem Hintergrund der grundsätzlich gebotenen engen Auslegung der Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, und zwar auch und nicht zuletzt mit Blick auf das mit der Verordnung verfolgte Ziel, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen (hierzu u. a. EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18, NJW 2021, 1216, Rn. 86 f. sowie 111 ff.; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 50), kann sogar davon ausgegangen werden, dass der überwiegende Teil des Jahres in zeitlicher Hinsicht bereits dann betroffen ist, wenn die Abschalteinrichtung statistisch in mehr als sechs Monaten innerhalb eines Jahres bei durchgängigem Fahrbetrieb aktiviert würde, was schon dann der Fall ist, wenn die Aktivierung in sechs Monaten zuzüglich eines Tages erfolgt (…a. A. wohl in erster Linie unter Praktikabilitätsgründen OVG Schleswig, a.a.O., juris Rn. 93).
Rn. 67 (c) Darüber hinaus ist auch nicht feststellbar, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung (vgl. EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 69; VG Schleswig…, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 370) - und erst recht zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs im November 2013 sowie zum Zeitpunkt der Durchführung des Software-Updates im Jahr 2024 - keine andere technische Möglichkeit zur Aufrechterhaltung einer hohen AGR-Rate oder zur anderweitigen Stickoxidreduzierung bei besonders niedrigen und hohen Umgebungslufttemperaturen bestand.
Insoweit sind auch Hardware-Lösungen in Betracht zu ziehen, selbst wenn diese mit hohen Kosten für Forschung oder Ausrüstung verbunden gewesen wären (OLG Hamm, Urteil vom 15.09.2025 - 18 U 90/25, juris Rn. 20 unter Bezugnahme auf die vorstehend unter (1) dargestellte Rechtsprechung des EuGH, vgl. insbesondere Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 68 f.).
Es ist somit Sache der Hersteller, die technischen Vorrichtungen anzupassen und anzuwenden, damit diese Grenzwerte eingehalten werden (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 67).
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 68) kann eine Ausnahme gerade nicht allein deshalb zugelassen werden, weil z. B. die Kosten für die Forschung hoch sind, die technische Ausrüstung teuer ist oder für den Nutzer häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten am Fahrzeug anfallen (VG Schleswig…, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 372).
Die Frage, wie die Rechtsprechung des EuGH, namentlich die Entscheidung vom 14.07.2022 - C-128/20, im Hinblick auf die Auslegung des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 konkret zu verstehen ist, ist weiterhin nicht abschließend geklärt, insbesondere, auf welche Kriterien in räumlicher und zeitlicher Hinsicht abzustellen ist, um die Voraussetzungen der ungeschriebenen "Rückausnahme" (hierzu vorstehend unter II. 2. d) bb)) zu bejahen und ob hierneben das Fehlen anderweitiger technischer Möglichkeiten zum Motorschutz kumulativ erforderlich ist.
- VG Schleswig, 23.05.2023 - 3 A 3/20
Anordnung der Ausstattung von Opel-Fahrzeugen mit Dieselmotoren (Euro 6b) mit …
Auch der EuGH geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass der Begriff auf die Verwendung des Fahrzeugs unter tatsächlichen Fahrbedingungen verweist, wie sie im Unionsgebiet üblich sind (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 40; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 96, 101).Diese Testzyklen für die Emissionen der Fahrzeuge beruhen nicht auf Bedingungen des realen Verkehrs (EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 92; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 40).
Denn es steht fest, dass Umgebungstemperaturen von weniger als 15 °C sowie das Fahren auf Straßen über 1.000 Höhenmetern im Unionsgebiet üblich sind (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 44;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 52, 85).
Auch der EuGH geht von diesem Zusammenhang aus (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 31).
Der EuGH verweist insoweit in ständiger Rechtsprechung auf die gebotene Wahrung der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts, die Beachtung seiner Zielsetzung und das vorgegebene Regel-Ausnahme-Verhältnis (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 111, 112; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 47;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 64;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 62;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 87).
Der Partikelfilter, der sich vor dem Auspuffrohr befindet, ermöglicht es seinerseits, die Luft zu filtern, um verschmutzende Feinstaubpartikel aufzufangen (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 48, 49).
Rn. 359 Eine Abschalteinrichtung, die etwa die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur innerhalb eines Thermofensters gewährleistet, kann nicht allein deshalb unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme vom Verbot der Verwendung solcher Einrichtungen fallen, weil diese Einrichtung zur Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter beiträgt, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass diese Einrichtung ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines dieser Bauteile verursachten unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden, Risiken, die so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 62;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 74;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 73;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 89).
Die Bestimmung ist angesichts der Verwendung der Konjunktion "und" dahin auszulegen, dass die darin vorgesehenen Voraussetzungen kumulativ sind (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 61;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 73;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 72;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 88).
Rn. 370 Der EuGH führt entsprechend aus, dass eine Abschalteinrichtung nur dann "notwendig" im Sinne der Bestimmung ist, wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen, abwenden kann (Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 69;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 81;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 80;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 94).
Rn. 371 (bb) Dem steht nicht entgegen, dass die EG-Typgenehmigung nach der Emissions-Grundverordnung nicht von der Verwendung einer bestimmten Technologie abhängig ist und in diesem Sinne von einem "technikneutralen Ansatz" gesprochen werden kann (vgl. Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134/20 und C-145/20 -, Rn. 129;… Schlussanträge vom 03.03.2022 - C-873/19 -, Rn. 82).
Wenn aber eine Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. a) der Verordnung allein deshalb zugelassen würde, weil z.B. die Kosten für die Forschung hoch sind, die technische Ausrüstung teuer ist oder für den Nutzer häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten am Fahrzeug anfallen, würde dieses Ziel in Frage gestellt (EuGH…, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 92 und 93; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 67, 68;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 79, 80, …sowie Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 78, 79).
Rn. 381 Für den Fall, dass es nicht möglich sein sollte, festzustellen, ob eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a) der Emissions-Grundverordnung notwendig ist, erinnert der Generalanwalt des EuGH zu Recht an die gebotene enge Auslegung (Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134-20, C-145-20 -, Rn. 127).
Der Gerichtshof folgt dem in seinen Entscheidungen, indem er betont, dass die Notwendigkeit "nachgewiesen" sein muss (EuGH, Urteil vom 14.7.2022 - C-128/20 -, Rn. 62, 70).
Ließe man nämlich zu, dass eine solche Abschalteinrichtung unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme fallen könnte, würde dies dazu führen, dass diese Ausnahme während des überwiegenden Teils eines Jahres unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen anwendbar wäre, so dass der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen in der Praxis weniger häufig zur Anwendung kommen könnte als diese Ausnahme (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 64 und 65;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 76 und 77;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 75 und 76;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 90, 91).
- OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 198/20
Differenzschadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw
Rn. 123 Bei der Subsumtion unter Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG ist auf die Verwendung des Fahrzeugs unter Fahrbedingungen abzustellen, wie sie im gesamten Unionsgebiet üblich sind (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 40; BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, ZIP 2023, 1421 Rn. 50 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), sind also nicht nur die tatsächlichen Fahrbedingungen und darunter die Temperaturverhältnisse in einem Mitgliedstaat oder gar nur in bestimmten Regionen von Mitgliedstaaten von Bedeutung (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, ZIP 2023, 1421 Rn. 50, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).Dies kommt in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 44 - GSMB Invest;… Urteil vom 14. Juli 2022 - C-134/20, EuZW 2022, 1073 Rn. 51 - Volkswagen) darin zum Ausdruck, dass dieser nicht nur Außentemperaturen von weniger als 15 °C, die einen erheblichen oder sogar überwiegenden Anteil an den im Unionsgebiet oder einzelnen Mitgliedsstaaten über das gesamte Jahr herrschenden Temperaturen haben, als im Unionsgebiet üblich bezeichnet, sondern insbesondere auch das Fahren auf Straßen über 1.000 Höhenmetern, was nach den allgemein bekannten topografischen Verhältnissen Europas im Unionsgebiet die Ausnahme darstellt.
Im Übrigen hat der Gerichthof (Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 45 - GSMB Invest;… Urteil vom 14. Juli 2022 - C-134/20, EuZW 2022, 1073 Rn. 52 - Volkswagen) in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass hinsichtlich einer Stickstoffoxid-(NOx)-Nachbehandlungseinrichtung die Regelungen in Art. 3 Abs. 9 Unterabs. 2, 5 VO Nr. 692/2008 die Erteilung der Typgenehmigung von dem Nachweis abhängig machen, dass nach einem Kaltstart bei -7 °C innerhalb von 400 Sekunden eine für das ordnungsgemäße Arbeiten ausreichend hohe Temperatur erreicht wird, und darin die Auslegung bestätigt gesehen, wonach die in der Verordnung Nr. 715/2007/EG vorgesehenen Emissionsgrenzwerte einzuhalten sind, wenn die Temperaturen deutlich unter 15 °C liegen.
Dass bestimmte Bedingungen im normalen Fahrbetrieb nicht überwiegend, sondern eher selten herrschen, steht mithin nicht der Beurteilung entgegen, dass es sich dabei um bei der Betrachtung nach Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG relevante Bedingungen handelt, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind (siehe EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 46 - GSMB Invest;… Urteil vom 14. Juli 2022 - C-134/20, EuZW 2022, 1073 Rn. 53 - Volkswagen).
Dieser hat sich bisher lediglich zu solchen Einrichtungen geäußert (aufgrund der Vorlagefragen äußern können und müssen) und diese als Abschalteinrichtungen qualifiziert, welche die Einhaltung der in der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleisten, wenn die Aktivierungsbedingungen der betreffenden emissionsbegrenzenden (im Sinn der Terminologie des Bundesgerichtshofs "unveränderten") Funktion erfüllt waren (siehe EuGH…, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, NJW 2021, 1216 Rn. 93, 99, 115 - CLCV; Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 25, 30, 34, 42, 47, 48, 70 - GSMB Invest;… Urteil vom 14. Juli 2022 - C-134/20, EuZW 2022, 1073 Rn. 22, 24, 41, 49, 54, 62, 82 - Volkswagen;… Urteil vom 14. Juli 2022 - C-145/20, RIW 2022, 604 Rn. 59, 81, 95 - Porsche Inter Auto und Volkswagen;… Urteil vom 8. November 2022 - C-873/19, NJW 2022, 3769 Rn. 25, 85 - Deutsche Umwelthilfe;… Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 58 - Mercedes-Benz Group).
Sie ist eng auszulegen (EuGH…, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, NJW 2021, 1216 Rn. 112 - CLCV; Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 50 - GSMB Invest;… Urteil vom 8. November 2022 - C-873/19, NJW 2022, 3769 Rn. 87 mwN - Deutsche Umwelthilfe;… Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 61 - Mercedes-Benz Group; vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, ZIP 2023, 1421 Rn. 60, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
Die genannten Voraussetzungen sind kumulativ (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 61 - GSMB Invest;… Urteil vom 8. November 2022 - C-873/19, NJW 2022, 3769 Rn. 88 mwN - Deutsche Umwelthilfe;… Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 62 - Mercedes-Benz Group).
Rn. 135 Zu ihrer Rechtfertigung genügt es nicht, wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, die im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent und somit weder "Beschädigung" noch "Unfall" im Sinn der genannten Bestimmung sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, NJW 2021, 1216 Rn. 110, 113, 115 - CLCV; EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 53 ff - GSMB Invest; siehe EuGH…, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 63 - Mercedes-Benz Group).
Nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, sind geeignet, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen (EuGH…, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, NJW 2021, 1216 Rn. 113 f - CLCV; Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 56, 70 - GSMB Invest;… siehe EuGH, NJW 2022, 3769 Rn. 89 - Deutsche Umwelthilfe;… Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 64 - Mercedes-Benz Group).
Nach dem mit der Verordnung verfolgten Ziel kann eine Abschalteinrichtung nämlich auch nicht allein deshalb zugelassen werden, weil z.B. die Kosten für die Forschung hoch sind, die technische Ausrüstung teuer ist oder für den Nutzer häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten am Fahrzeug anfallen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 68 f - GSMB Invest;… NJW 2022, 3769 Rn. 93 f mwN - Deutsche Umwelthilfe).
Rn. 136 Von dem Motor, zu dessen (letztendlichen) Schutz eine Abschalteinrichtung danach zulässig sein kann, sind davon getrennte Bauteile wie das AGR-Ventil, der AGR-Kühler und der Dieselpartikelfilter zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 51 f - GSMB Invest).
Mit der Begründung, dass sie zur Schonung solcher zum Abgasrückführungssystem gehörender Anbauteile beiträgt, kann eine Abschalteinrichtung - wie insbesondere die hier in Rede stehende temperaturabhängige Reduzierung der Abgasrückführungsrate - nach alledem nur dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn nachgewiesen ist, dass diese Einrichtung ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines Bauteils des Abgasrückführungssystems verursachten unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden, Risiken, die so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 62, 70 - GSMB Invest;… Urteil vom 8. November 2022 - C-873/19, NJW 2022, 3769 Rn. 89 mwN - Deutsche Umwelthilfe;… Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 64 - Mercedes-Benz Group).
Rn. 137 Abgesehen von alledem entnimmt der Gerichtshof der Europäischen Union dem Ziel der Verordnung einen ungeschriebenen Ausschlussgrund für die Anwendung der Ausnahme in Art. 5 Abs. 2 Buchst. a VO 715/2007/EG; eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt ist und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist, kann darunter jedenfalls nicht fallen (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 63 ff, 70 - GSMB Invest;… NJW 2022, 3769 Rn. 90 f mwN - Deutsche Umwelthilfe;… Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111 Rn. 65 f - Mercedes-Benz Group).
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- OLG München, 22.12.2023 - 36 U 1256/22
Anspruch des Erwerbers eines Dieselfahrzeugs mit Fahrkurvenerkennung auf Ersatz …
- OLG Stuttgart, 13.03.2025 - 24 U 2421/22
Diesel-Abgasskandal: Bedeutung einer Kaufvertrags-Klausel über die Abtretung von …
- OLG München, 26.09.2025 - 36 U 5580/22
Fahrzeug, Kaufvertrag, Untersagung, Unfall, Vertragsschluss, Kaufpreis, …
- OLG Braunschweig, 28.02.2024 - 7 U 293/21
Schadensersatzforderung eines weiteren Falles im Dieselabgasskandal
- OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 22 U 261/21
Differenzschadensersatzbemessung bei Verwendung von …
- OLG Naumburg, 15.09.2023 - 8 U 24/23
Fiat-Abgasskandal: Höhe des Differenzschaden bei Kauf eines Wohnmobils mit …
- LG Duisburg, 26.04.2023 - 1 O 223/20
- OLG München, 21.03.2024 - 8 U 4789/22
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers auf (Differenz-)Schadenersatz beim Einbau …
- OLG Stuttgart, 09.11.2023 - 24 U 14/21
Dieselskandal: Kühlmittelsolltemperaturregelung als unzulässige …
- OLG Karlsruhe, 02.02.2024 - 4 U 32/22
Dieselskandal: Differenzschadensberechnung, Verjährung und Prozesszinsen bei …
- OLG Karlsruhe, 02.02.2024 - 4 U 62/20
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund des Kaufs eines Pkw …
- LG Duisburg, 04.06.2023 - 1 O 55/19
- LG Duisburg, 29.06.2023 - 1 O 73/20
- OLG Celle, 10.05.2023 - 16 U 420/22
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Audi mit …
- OLG Frankfurt, 13.03.2025 - 22 U 108/24
Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz des sog. Differenzschadens
- LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 229/20
Diesel-Problematik: Vorlage an den EuGH zum unvermeidbaren Verbotsirrtum bei …
- OLG Stuttgart, 14.11.2024 - 24 U 424/22
Haftung des Fahrzeugherstellers wegen Verwendung unzulässiger …
- OLG München, 26.08.2024 - 17 U 779/21
Diesel, Thermofenster, Berechnung Differenzschaden und Vorteilsausgleichung bei …
- LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 232/20
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
- OLG Schleswig, 10.10.2023 - 7 U 100/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines gebrauchten …
- OLG Stuttgart, 11.01.2024 - 24 U 241/22
Anspruch auf Differenzschadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal …
- OLG Braunschweig, 11.10.2022 - 7 U 159/21
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 quattro mit einem …
- OLG Hamm, 27.05.2025 - 34 U 224/20
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzegs gegen den …
- OLG Naumburg, 15.09.2023 - 7 U 3/23
Gebrauchtwagenkaufvertrag: (Differenz-)Schadenersatzanspruch aufgrund der …
- OLG Düsseldorf, 11.06.2025 - 18 U 18/24
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den …
- OLG München, 23.05.2024 - 23 U 6603/20
Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Übereinstimmungsbescheinigung, …
- EuGH, 05.06.2023 - C-440/20
AD
- OLG Celle, 22.11.2023 - 7 U 40/23
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Begriff …
- OLG Düsseldorf, 11.06.2025 - 18 U 173/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Frankfurt, 26.07.2024 - 13 U 317/20
Haftung des Fahrzeugherstellers bei sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung wegen …
- OLG Saarbrücken, 12.07.2024 - 3 U 8/22
Differenzschadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen
- OLG Karlsruhe, 15.09.2023 - 8 U 383/21
Unzulässigkeit eines Thermofensters; Ersatz des Differenzschadens
- OLG München, 01.03.2023 - 27 U 7270/22
Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung unzulässiger …
- OLG Stuttgart, 12.03.2026 - 24 U 315/23
Relevanz behördlicher Vorkenntnisse und der Grenzwertkausalität bei Ansprüchen …
- OLG München, 11.02.2026 - 7 U 2330/25
Differenzschadensersatz, Fahrzeugherstellerhaftung, Verschuldensvermutung, …
- OLG Braunschweig, 26.05.2025 - 2 U 10/24
Diesel; Dieselskandal; spanisches Recht; internationales Privatrecht; …
- OLG Karlsruhe, 05.03.2024 - 17 U 20/21
Haftung im Dieselskandal: Unzulässigkeit eines Thermofensters; …
- OLG München, 26.05.2023 - 27 U 373/23
Verjährung eventueller Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, …
- OLG München, 16.05.2024 - 8 U 1550/22
Haftung eines Fahrzeugherstellers auf (Differenz-)Schadenersatz bei Verwendung …
- BGH, 24.10.2023 - VI ZR 493/20
Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugskäufers gegen Fahrzeughersteller wegen …
- OLG Hamm, 13.09.2023 - 30 U 81/21
Abgase; Abgasskandal; Abschalteinrichtung; Dieselfahrzeug; Differenzschaden; …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2024 - C-251/23
Mercedes-Benz Group (Responsabilité des constructeurs de véhicules) - Vorlage zur …
- OLG München, 21.04.2023 - 27 U 699/23
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier: …
- OLG München, 24.10.2022 - 27 U 5002/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Dieselfahrzeugs mit …
- OLG Hamm, 01.09.2023 - 30 U 78/21
Abgase; Abschalteinrichtung; Dieselfahrzeug; Differenzschaden; Emissionen; …
- OLG Nürnberg, 15.10.2024 - 16 U 1784/21
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
- OLG Nürnberg, 26.09.2024 - 16 U 3027/22
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
- OLG Düsseldorf, 21.05.2025 - 18 U 2/22
Anspruch des vom Dieselskandal betroffenen Käufers auf Ersatz des …
- OLG Saarbrücken, 24.01.2025 - 3 U 124/22
Rücktritt vom Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung
- OLG Nürnberg, 15.10.2024 - 16 U 945/21
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
- OLG Nürnberg, 12.09.2024 - 16 U 64/22
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
- OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 271/21
Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster; …
- OLG Celle, 05.12.2024 - 24 U 22/22
Zustehen des Anspruchs eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs auf Ersatz eines …
- OLG Stuttgart, 28.09.2023 - 24 U 2504/22
Dieselskandal: Unvermeidbarer Verbotsirrtum über Unzulässigkeit von …
- BGH, 01.12.2022 - VII ZR 278/20
Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung …
- OLG Köln, 06.09.2023 - 12 U 150/22
- OLG Hamm, 02.08.2023 - 30 U 23/21
Dieselfahrzeug; Emissionen; Fahrlässigkeit; Grenzwertkausalität; SCR-Katalysator; …
- OLG Hamburg, 13.06.2024 - 15 U 127/21
Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …
- OLG Frankfurt, 10.04.2024 - 14 U 41/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- BGH, 05.10.2022 - VIII ZR 88/21
Abgasskandal: Voraussetzungen einer Verletzung des Anspruchs des Fahrzeugkäufers …
- BGH, 06.02.2024 - VI ZR 526/20
Diesel-Abgasskandal: Deliktische Haftung des Motorenherstellers; …
- OLG München, 15.02.2023 - 27 U 7201/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier: …
- BGH, 06.02.2023 - VIa ZR 419/21
Feststellungsklage des Käufers eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs …
- OLG Stuttgart, 22.02.2024 - 24 U 254/21
Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz bei Einbau unzulässiger …
- LG Stuttgart, 21.03.2024 - 19 O 12/22
Ansprüche im Zusammenhang mit dem sog. "Abgasskandal"; unvermeidbarer …
- OLG Rostock, 13.02.2024 - 8 U 449/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung gegen die VW AG als Hersteller des …
- OLG München, 09.10.2023 - 36 U 7055/22
Anspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit Restreichweitenerkennung auf …
- OLG München, 31.03.2023 - 27 U 6731/22
Keine Haftung des Automobilherstellers gemäß § 823 Abs. 2 BGB wegen Verwendung …
- OLG Hamm, 15.09.2022 - 13 U 437/21
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Haftung …
- OLG München, 28.02.2024 - 7 U 2267/20
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers auf (Differenz-)Schadenersatz beim Einbau …
- OLG München, 07.02.2024 - 27 U 3512/23
Anrechnung von Restwert und Nutzungsvorteilen auf Differenzschadensersatzanspruch …
- OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 120/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG München, 20.02.2024 - 9 U 7510/21
Aufzehrung des Differenzschadens durch aufgespieltes Software-Update
- OLG Oldenburg, 15.02.2024 - 8 U 148/22
Darlegungs- und Beweislast einer Klagepartei für das Bewusstsein von der …
- OLG Bamberg, 03.04.2023 - 3 U 7/23
Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer unzulässigen …
- LG Stuttgart, 20.04.2023 - 53 O 20/23
Schadensersatzansprüche aus europarechtlichen Vorschriften hinsichtlich des …
- OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 8 U 291/21
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund der Verwendung eines …
- OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund einer unzulässigen …
- OLG Koblenz, 31.08.2023 - 1 U 316/23
Schadensersatzanspruchs wegen des Einbaus einer Abgasabschalteinrichtung in einen …
- BGH, 07.01.2025 - III ZR 284/20
Sittenwidrigkeit von häufig abgeschalteter KSR-Regelung
- OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Rechte des Käufers eines vom so genannten Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- LG Ravensburg, 05.04.2025 - 2 O 210/21
- OLG Stuttgart, 04.07.2024 - 24 U 2868/22
Bemessung des Differenzschadensersatzes in Dieselskandal-Fällen
- OLG München, 13.03.2024 - 7 U 5702/21
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz beim Einbau eines …
- OLG Oldenburg, 01.02.2024 - 8 U 92/22
Darlegungs- und Beweislast der Klagepartei für das Bewusstsein von der Verwendung …
- BGH, 25.03.2026 - IV ZR 30/25
Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Deckungsschutz für die …
- OLG Köln, 17.03.2025 - 30 U 16/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines neuen Wohnmobils gegen den Hersteller …
- OLG Dresden, 18.04.2024 - 4 U 1919/22
Streit um Ansprüche wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; …
- OLG Saarbrücken, 05.03.2024 - 2 U 58/22
Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals: …
- OLG Stuttgart, 28.09.2023 - 24 U 2616/22
Verbotsirrtum hinsichtlich Unzulässigkeit von "Thermofenster"
- OLG Oldenburg, 19.03.2024 - 12 U 161/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 14 U 6/22
Verbotsirrtum bei Thermofenster und schadensrechtliche Auswirkungen nicht …
- OLG Karlsruhe, 03.11.2023 - 8 U 104/21
Dieselskandal: Voraussetzungen von Thermofenster und Verbotsirrtum
- OLG Dresden, 30.07.2024 - 4 U 1429/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller …
- BGH, 01.12.2022 - VII ZR 359/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- LG Gießen, 26.10.2023 - 5 O 263/21
- OLG München, 26.06.2024 - 7 U 4060/22
Keine Haftung des Motorherstellers in Dieselfall wegen unrichtiger …
- OLG München, 06.03.2024 - 7 U 1959/20
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers auf (Differenz-)Schadenersatz beim Einbau …
- OLG Dresden, 21.11.2023 - 18a U 1442/22
- OLG Koblenz, 07.09.2023 - 6 U 1873/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Einbaus einer automatischen …
- OLG Nürnberg, 12.09.2022 - 12 U 1123/21
Kein Schadensersatz gegen die Herstellerin des Motors für vom Diesel-Abgasskandal …
- OLG München, 29.09.2022 - 14 U 4124/20
Merkantiler Minderwert, Feststellungsinteresse, Vorgerichtliche …
- OLG Jena, 10.03.2026 - 2 U 329/24
- OLG München, 06.03.2024 - 7 U 18/21
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz beim Einbau eines …
- OLG Schleswig, 08.12.2023 - 1 U 105/20
Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz bei Einbau unzulässiger …
- OLG Stuttgart, 27.11.2023 - 24 U 103/22
Anhörungsrüge wegen anderer Rechtsansicht
- KG, 11.10.2023 - 4 U 136/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- LG Memmingen, 12.04.2024 - 32 O 1558/23
Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Verbotsirrtum, Kraftfahrt-Bundesamt, …
- OLG Köln, 26.10.2023 - 24 U 205/21
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PKW der Marke …
- OLG München, 09.08.2023 - 27 U 699/23
Bemessung des Differenzschadens nach Kauf eines mit einer unzulässigen …
- OLG Stuttgart, 24.04.2025 - 24 U 1566/22
Dieselfall: Darlegung der Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen …
- BGH, 25.02.2026 - IV ZR 181/24
Beanspruchung von Deckungsschutz aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag bzgl. …
- OLG Stuttgart, 07.03.2024 - 24 U 755/22
Dieselskandal: Bemessung von Differenzschaden und Vorteilsausgleichung
- BGH, 23.01.2024 - VI ZR 592/20
Deliktische Haftung eines Fahrzeugherstellers wegen Verwendung unzulässiger …
- OLG München, 25.04.2023 - 27 U 7201/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier: …
- OLG Hamm, 15.09.2025 - 18 U 90/25
Differenzschaden; Software-Update
- OLG München, 08.08.2025 - 36 U 388/25
Kein Schadensersatz - auch kein Differenzschaden - für Diesel-Fahrzeug (hier: BMW …
- BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
- OLG Bamberg, 02.05.2023 - 3 U 383/21
Keine Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, hergestellten und …
- OLG Hamm, 22.02.2023 - 3 U 106/22
Verneinung von Schadensersatzansprüche des Käufers eines angeblich vom …
- OLG Hamm, 08.02.2023 - 3 U 105/22
Zurückweisung des Aussetzungsantrags im Verfahren über Ansprüche eines angeblich …
- OLG Hamm, 12.12.2022 - 3 U 53/22
- LG Köln, 12.08.2022 - 10 O 30/21
Abgasskandal: FCA zu Schadensersatz für Carthago-Wohnmobil Malibu verurteilt
- OLG Stuttgart, 15.07.2025 - 24 U 1346/22
Diesel; Verbotsirrtum; Thermofenster; Kühlmittelsolltemperaturregelung; …
- OLG Brandenburg, 27.09.2023 - 7 U 143/22
Unzulässige Abschalteinrichtung bei gekauftem Kfz Vorliegen Abschalteinrichtung …
- OLG Hamm, 28.11.2022 - 2 U 250/20
- OLG Hamm, 29.02.2024 - 13 U 40/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG Koblenz, 27.07.2023 - 6 U 1270/22
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Schadenersatzanspruch gegen einen Motorhersteller …
- OLG Bamberg, 24.01.2023 - 3 U 240/22
Kein Schadensersatz wegen angeblicher Abschaltvorrichtungen
- OLG Bamberg, 18.01.2023 - 3 U 161/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier: …
- OLG Stuttgart, 23.01.2025 - 24 U 1284/22
Dieselskandal: Haftung des Fahrzeugherstellers Mercedes-Benz auf Schadenersatz …
- OLG München, 26.06.2024 - 7 U 3846/22
Haftung eines Fahrzeugherstellers auf (Differenz-)Schadenersatz bei Verwendung …
- OLG Braunschweig, 29.04.2024 - 9 U 25/24
Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz des sog. Differenzschadens hinsichtlich …
- OLG München, 17.05.2023 - 27 U 7270/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier: …
- OLG Bamberg, 17.04.2023 - 3 U 36/23
Keine Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, hergestellten und …
- OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 488/22
Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines mit dem Dieselmotor Fiat …
- OLG München, 16.09.2024 - 6 O 2909/22
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Übereinstimmungsbescheinigung, …
- OLG München, 16.09.2024 - 17 U 4815/23
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Übereinstimmungsbescheinigung, …
- OLG Celle, 19.06.2024 - 7 U 149/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG Karlsruhe, 07.05.2024 - 8 U 8/22
Dieselskandal: Bemessung des Differenzschadens bei mehreren Abschalteinrichtungen
- OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 224/21
Schadensersatzansprüche gegen Fahrzeughersteller wegen vermeintlich unzulässiger …
- LG Ravensburg, 30.12.2022 - 2 O 200/22
Dieselskandal: Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtung
- OLG Hamm, 10.11.2022 - 2 U 283/20
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeug gegen den …
- LG Aschaffenburg, 02.04.2025 - 31 O 236/24
Sittenwidriges Verhalten, Abschalteinrichtung, Thermofenster, Darlegungs- und …
- OLG Stuttgart, 06.06.2024 - 24 U 1328/22
Bemessung des Differenzschadensersatzes in Dieselskandal-Fällen
- OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines VW Tiguan …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-27/22
Nach Ansicht von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona kann Volkswagen in Italien …
- OLG Celle, 16.02.2026 - 24 U 8/24
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Verkäufer wegen …
- OLG München, 08.08.2025 - 36 U 4020/24
- OLG München, 05.12.2024 - 29 U 8707/21
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Vorsätzliche …
- OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 268/22
Haftung des Fahrzeugherstellers für Dieselskandal-Nachfolgemotor
- OLG Rostock, 15.09.2023 - 8 U 211/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG München, 12.07.2022 - 27 U 1635/22
Keine Aussetzung des Verfahrens in einem Dieselfall im Hinblick auf anderweitige …
- OLG München, 06.03.2024 - 7 U 4305/21
Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens im Zusammenhang mit dem von Audi …
- OLG Nürnberg, 19.09.2022 - 12 U 4148/21
Keine Schadensersatzansprüche in einem sog. Diesel-Fall
- OLG Jena, 03.12.2024 - 7 U 724/24
Diesel-Abgasskandal: Anforderungen an die Darlegung eines unvermeidbaren …
- OLG Saarbrücken, 31.10.2024 - 4 U 74/23
Differenzschadensersatz bei Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durch …
- OLG Köln, 24.05.2024 - 19 U 88/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Hersteller wegen …
- OLG München, 15.05.2024 - 7 U 1795/22
Kein Differenzschaden aufgrund unterlassener Mitteilung der gefahrenen Kilometer …
- OLG München, 22.12.2023 - 36 U 6179/22
Darlegungslast zum Temperaturbereich eines Thermofensters in Dieselfall
- OLG Nürnberg, 07.12.2023 - 17 U 2429/21
Kein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Dieselfall wegen …
- OLG Hamm, 15.11.2023 - 10 U 134/22
Darlegungs- und Beweislast eines Käufers eines Fahrzeugs für den Einbau einer …
- OLG Koblenz, 14.07.2023 - 16 U 21/23
Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Schadensersatzanspruch wegen der Verwendung einer …
- OLG Dresden, 21.02.2023 - 4 U 1919/22
Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw …
- OLG Celle, 20.06.2024 - 16 U 510/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 1712/22
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw …
- OLG Naumburg, 01.09.2023 - 7 U 2/23
- OLG Hamm, 01.09.2022 - 2 U 169/20
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Frankfurt, 10.04.2025 - 4 U 125/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Dresden, 21.02.2023 - 4 U 2359/22
Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; …
- BGH, 11.03.2025 - VIa ZR 288/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
- OLG Dresden, 14.11.2023 - 4 U 2637/22
Anforderungen an die Berufungsbegründung Zulässigkeit der Ergänzung einer …
- OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 4 U 185/21
Haftung des Fahrzeugherstellers bezüglich unzulässiger Abschalteinrichtungen beim …
- OLG München, 14.09.2022 - 27 U 2945/22
Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten …
- OLG Frankfurt, 09.01.2025 - 14 U 105/21
Ausscheiden der Haftung wegen Geschäftsfortführung und Firmenfortführung mangels …
- OLG Braunschweig, 19.08.2024 - 9 U 25/24
Verbotsirrtum; unvermeidbar; unvermeidbarer Verbotsirrtum; Differenzschaden; …
- LG Lübeck, 18.04.2024 - 14 S 27/23
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens wegen der …
- OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG Hamm, 13.07.2023 - 28 U 38/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- BGH, 23.04.2024 - VIa ZR 1346/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Hersteller wegen …
- OLG Stuttgart, 20.09.2023 - 23 U 1000/21
- OLG Dresden, 12.09.2023 - 4 U 1689/22
Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw …
- OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 23 U 4323/21
Dieselverfahren: Ansprüche des Kfz-Käufers wegen unzulässiger Abschalteinrichtung …
- OLG Frankfurt, 20.01.2025 - 29 U 72/24
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Frankfurt, 18.11.2024 - 29 U 15/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den …
- OLG Dresden, 23.07.2024 - 4 U 1907/22
- OLG Celle, 20.03.2024 - 7 U 287/22
Weiterer Fall im Rahmen des Dieselabgasskandals
- LG Bielefeld, 27.02.2024 - 7 O 191/21
- OLG Bamberg, 15.09.2023 - 11 U 99/22
Kein Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit …
- OLG Stuttgart, 24.04.2023 - 16a U 49/19
- OLG Stuttgart, 13.03.2024 - 16a U 316/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Stuttgart, 26.07.2023 - 23 U 1000/21
- OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 516/19
- OLG Dresden, 13.10.2022 - 18a U 2475/21
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG München, 01.07.2022 - 27 U 2851/22
Vertragliche Ansprüche, Deliktische Haftung, Sittenwidrigkeit, …
- OLG Saarbrücken, 14.11.2024 - 4 U 94/23
Streit um Differenzschadensersatz und "kleinen Schadensersatz" wegen unzulässiger …
- OLG Stuttgart, 18.12.2023 - 16a U 1115/22
Fahrzeugkaufvertrag: (Differenz-)Schadenersatzanspruch aufgrund der …
- OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 4 U 24/22
Kein Anspruch des Käufers eines angeblich vom Diesel-Skandal betroffenen …
- OLG München, 04.08.2022 - 27 U 2107/22
Keine Aussetzung von sog. Diesel-Verfahren
- BGH, 11.03.2025 - VIa ZR 942/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
- OLG Stuttgart, 06.08.2024 - 16a U 1006/21
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG München, 25.07.2024 - 29 U 6194/21
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, …
- OLG Dresden, 27.03.2024 - 17 U 1636/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Nürnberg, 27.03.2024 - 16 U 4051/21
Sittenwidrige Schädigung, Berufungsrücknahme, substantiierter Sachvortrag, …
- OLG Schleswig, 03.05.2023 - 7 U 141/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung für einen Mitte 2018 gebraucht …
- OLG Frankfurt, 18.01.2023 - 24 U 58/22
Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im Mai 2013 erworbenen Golf Comfortline …
- OLG Dresden, 20.12.2022 - 18a U 2475/21
- OLG Düsseldorf, 18.11.2022 - 7 U 306/21
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Bremen, 29.01.2026 - 2 U 106/22
Sonstiges Zivilrecht; Abschalteinrichtung; Fahrkurvenerkennung; Abgasrückführung
- OLG Frankfurt, 08.07.2024 - 22 U 120/22
Ersatz eines Differenzschadens nur im Hinblick auf das Thermofenster durch …
- OLG München, 06.03.2024 - 7 U 2699/20
Haftung eines Fahrzeugherstellers auf (Differenz-)Schadenersatz beim Einbau des …
- OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 90/22
Haftung des Motorenherstellers im Dieselabgasskandal
- OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 85/21
Dieselabgasskandal: Anforderungen an eine schlüssige Darlegung eines …
- OLG Rostock, 13.10.2023 - 8 U 306/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG Bamberg, 22.08.2023 - 5 U 242/22
Kein Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit …
- OLG München, 02.08.2023 - 20 U 2561/23
Kein Anspruch auf Differenzschaden in Dieselfall wegen unvermeidbaren …
- LG Dortmund, 03.05.2023 - 7 O 220/22
- OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 318/19
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Dresden, 20.12.2022 - 10a U 252/21
- OLG München, 22.09.2022 - 27 U 2851/22
Abgasmanipulation, Typgenehmigung, Prüfstanderkennung, Sittenwidrigkeit, …
- OLG München, 12.08.2022 - 27 U 2274/22
Keine Haftung des Automobilherstellers gemäß § 823 Abs. 2 BGB wegen Verwendung …
- OLG Düsseldorf, 28.07.2022 - 5 U 5/21
- OLG Düsseldorf, 18.06.2025 - 15 U 11/25
- OLG Frankfurt, 20.12.2024 - 8 U 27/23
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Frankfurt, 20.12.2024 - 8 U 216/23
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 102/23
Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen
- OLG Saarbrücken, 11.07.2024 - 4 U 105/23
Differenzschaden aufgrund des Kaufs eines Pkw Mercedes-Benz GLK 2002 CDI mit …
- OLG Stuttgart, 31.01.2023 - 16a U 176/19
- OLG Dresden, 15.12.2022 - 18a U 2385/21
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Dresden, 06.12.2022 - 17 U 608/22
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Frankfurt, 06.10.2022 - 16 U 183/21
Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im August 2015 gekauften Neuwagen mit Motor …
- OLG Stuttgart, 08.09.2022 - 13 U 213/21
Berechnung kleiner Schadensersatz bei Kfz-Kauf Ansprüche Käufer aufgrund Erwerb …
- OLG Köln, 30.01.2025 - 15 U 227/19
Zustehen eines Anspruchs eines Fahrzeugkäufers auf Ersatz eines Differenzschadens
- OLG Frankfurt, 28.01.2025 - 22 U 226/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Saarbrücken, 14.11.2024 - 4 U 121/23
Differenzschadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen; Anforderungen …
- OLG Bamberg, 25.07.2023 - 3 U 213/22
Kein Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit …
- OLG Stuttgart, 18.04.2023 - 16a U 147/19
- OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 225/19
Anhaltspunkte für Schädigungsvorsatz bei KBA-Bescheid wegen unzulässiger …
- OLG München, 27.01.2023 - 27 U 5217/22
Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und (an VW) …
- LG Nürnberg-Fürth, 22.09.2022 - 4 O 1246/22
Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Übereinstimmungsbescheinigung, …
- OLG Frankfurt, 28.02.2025 - 11 U 73/24
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Frankfurt, 28.01.2025 - 22 U 313/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Schleswig, 30.01.2024 - 3 U 148/22
Differenzschadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw
- OLG Celle, 24.08.2023 - 24 U 345/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Haftung des Herstellers bei …
- OLG Dresden, 15.12.2022 - 18a U 2450/21
Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw …
- OLG Frankfurt, 17.06.2024 - 25 U 123/23
Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz des sog. Differenzschadens hinsichtlich …
- OLG Frankfurt, 24.04.2024 - 16 U 148/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG München, 06.03.2024 - 7 U 4441/21
Kein Anspruch auf Schadensersatz (auch nicht Differenzschaden) im Zusammenhang …
- OLG Dresden, 21.09.2023 - 10a U 300/21
- OLG Schleswig, 14.09.2023 - 10 U 29/21
Gebrauchtwagenkaufvertrag: (Differenz-)Schadenersatzanspruch wegen der …
- OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 4 U 51/22
Schadensersatzanspruch Kfz-Käufer gegen Kfz-Hersteller wegen vermeintlich …
- OLG Dresden, 15.08.2023 - 4 U 2087/22
1. Die Behauptung, in einem Dieselfahrzeug sei eine unzulässige …
- OLG Dresden, 27.09.2022 - 4 U 2767/21
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; …
- OLG Dresden, 01.09.2022 - 18a U 1768/21
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Brandenburg, 01.09.2022 - 11 U 92/22
Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs …
- OLG Braunschweig, 23.05.2025 - 2 U 28/25
Zur Prüfung eines unvermeidbaren Verbotsirrtums bei Verwendung mehrerer …
- OLG Saarbrücken, 16.01.2025 - 4 U 70/23
Differenzschadensersatz bei unzutreffender Übereinstimmungsbescheinigung; …
- OLG Schleswig, 19.12.2023 - 3 U 148/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- LG Bonn, 19.12.2023 - 10 O 61/23
- OLG Frankfurt, 04.09.2023 - 14 U 304/21
Streit um Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Neuwagenkauf vor dem …
- OLG Frankfurt, 04.01.2023 - 24 U 24/22
Dieselskandal: Keine Schadensersatzansprüche für gebrauchten PKW VW Golf mit …
- OLG Düsseldorf, 02.12.2022 - 7 U 213/21
- OLG Frankfurt, 19.08.2022 - 10 U 48/21
Dieselskandal: Kein Schadenersatz für Pkw Golf VII mit Motor EA288
- OLG Frankfurt, 10.05.2022 - 14 U 320/20
Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im April 2016 gekauften gebrauchten Audi A5 …
- OLG Brandenburg, 05.06.2025 - 5 U 141/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG Stuttgart, 11.03.2024 - 16a U 495/22
Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz des sog. Differenzschadens; Schätzung des …
- OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 164/21
Klage gegen Fahrzeughersteller wegen vermeintlich unzulässiger …
- OLG Hamm, 05.12.2022 - 18 U 129/22
- OLG Naumburg, 04.08.2022 - 2 U 127/21
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Bamberg, 05.09.2025 - 3 U 60/25
Abschalteinrichtung, Thermofenster, Differenzschaden, Sittenwidrigkeit, …
- OLG Brandenburg, 16.04.2025 - 4 U 112/24
Schadenersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Frankfurt, 20.01.2025 - 30 U 22/24
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- KG, 06.09.2024 - 18 U 25/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Hersteller wegen …
- OLG Naumburg, 21.12.2023 - 2 U 165/22
Fahrzeugkaufvertrag: (Differenz-)Schadenersatzanspruch aufgrund der …
- OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 U 1952/22
Höhe des Schadensersatzes wegen des Erwerbs eines möglicherweise mit einer …
- LG Aschaffenburg, 28.04.2023 - 23 O 177/22
Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung unzulässiger …
- OLG Koblenz, 31.03.2023 - 1 U 2011/22
Schadensersatzanspruch wegen des Verkaufs eines mit einer …
- OLG Nürnberg, 09.03.2023 - 5 U 4487/21
Sittenwidrigkeit, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Abschalteinrichtung, …
- OLG München, 18.07.2022 - 27 U 1636/22
Keine Haftung des Automobilherstellers gemäß § 823 Abs. 2 BGB wegen Verwendung …
- OLG München, 22.06.2022 - 27 U 872/22
Sittenwidrigkeit, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Abschalteinrichtung, …
- OLG Brandenburg, 05.06.2025 - 5 U 61/22
Anspruch gegen die Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung …
- OLG Saarbrücken, 06.02.2025 - 4 U 136/23
Anspruch auf Differenzschadensersatz aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz C 200 …
- OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen
- OLG Dresden, 19.10.2023 - 18a U 1595/22
- OLG Stuttgart, 22.02.2023 - 23 U 1493/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Brandenburg, 19.11.2025 - 4 U 104/25
Schadenersatz wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem …
- OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1935/22
Fahrkurve; Grenzwertkausalität; Verbotsirrtum
- OLG München, 13.11.2023 - 3 U 2769/22
Anspruch auf Differenzschaden im Zusammenhang mit dem von Audi entwickelten und …
- OLG Dresden, 21.11.2022 - 4 U 1935/22
- OLG Koblenz, 13.10.2022 - 1 U 1880/20
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Nürnberg, 21.09.2022 - 12 U 1641/20
Kein Schadensersatz für vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mit …
- OLG Stuttgart, 04.08.2022 - 1 U 122/21
- OLG Schleswig, 06.06.2024 - 10 U 145/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- LG Krefeld, 15.05.2024 - 2 O 216/22
- OLG Brandenburg, 02.05.2024 - 5 U 106/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Hersteller wegen …
- LG Karlsruhe, 25.11.2025 - 24 O 17/24
- OLG Dresden, 25.08.2022 - 11a U 881/21
- AG Augsburg, 23.04.2024 - 20 C 3353/23
Abschalteinrichtung, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
- AG Kleve, 12.04.2024 - 35 C 299/23
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20, C-134/20, C-145/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
GSMB Invest
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Kraftfahrzeuge - Art. 3 Nr. 10 - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Dieselmotor - Schadstoffemissionen - In den Rechner zur Motorsteuerung integrierte Software - Abgasrückführventil - Durch ein ...
- Europäischer Gerichtshof
GSMB Invest
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Kraftfahrzeuge - Art. 3 Nr. 10 - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Dieselmotor - Schadstoffemissionen - In den Rechner zur Motorsteuerung integrierte Software - Abgasrückführventil - Durch ein ...
- Europäischer Gerichtshof
GSMB Invest
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Kraftfahrzeuge - Art. 3 Nr. 10 - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Dieselmotor - Schadstoffemissionen - In den Rechner zur Motorsteuerung integrierte Software - Abgasrückführventil - Durch ein ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Kraftfahrzeuge - Art. 3 Nr. 10 - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Dieselmotor - Schadstoffemissionen - In den Rechner zur Motorsteuerung integrierte Software - Abgasrückführventil - Durch ein ...
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos ist der Einbau einer integrierten Software, mit der entsprechend der Außentemperatur und der Höhenlage die Höhe der Schadstoffemissionen eines Fahrzeugs verändert wird, unionsrechtswidrig und ein solches ...
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwalt: Thermofenster - Software die nach Außentemperatur und Höhenlage Höhe der Schadstoffemissionen eines Fahrzeugs verändert ist unionsrechtswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
Generalanwalt: Thermofenster bei VW-Autos unionsrechtswidrig
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwalt erachtet Thermofenster für unionsrechtswidrig - EuGH-Generalanwalt erachtet Thermofenster für unionsrechtswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Thermofenster für rechtswidrig gehalten
- wbs.legal (Kurzinformation)
VW und Porsche - Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20, C-134/20, C-145/20
- EuGH, 14.07.2022 - C-128/20
Papierfundstellen
- ZIP 2021, 2092
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 03.10.2013 - C-32/12
Das spanische Prozessrecht gewährleistet nicht die Effektivität der Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
{FN:74} Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:637, Rn. 25 und 26).{FN:79} Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:637, Rn. 26 bis 28).
{FN:84} Es kann insoweit vom Verbraucher insbesondere nicht verlangt werden, das Ergebnis der Prüfung hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts vorwegzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros, C-32/12, EU:C:2013:637, Rn. 40).
{FN:86} In der Rechtssache, in der das Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:637, Rn. 17, 18 und 20), ergangen ist, hatte ein Verbraucher ein mit einem Schiebedach ausgestattetes Auto gekauft, in dessen Innenraum bei Regen Wasser durch das Dach eindrang.
- EuGH, 23.05.2019 - C-52/18
Fülla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
{FN:80} Urteil vom 23. Mai 2019, Fülla (C-52/18, EU:C:2019:447, Rn. 61).{FN:82} Urteil vom 23. Mai 2019, Fülla (C-52/18, EU:C:2019:447, Rn. 60).
{FN:88} Urteil vom 23. Mai 2019, Fülla (C-52/18, EU:C:2019:447, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18
Laut Generalanwältin Sharpston stellt eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
{FN:16} Wegen eines allgemeinen Überblicks über den rechtlichen Rahmen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen verweise ich auf die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (C-693/18, EU:C:2020:323, Nrn. 45 bis 54).{FN:54} Schlussanträge in der Rechtssache CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (C-693/18, EU:C:2020:323).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19
Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
Das RDE-Prüfverfahren ist Gegenstand der verbundenen Rechtssachen Deutschland und Ungarn/Kommission sowie Kommission/Ville de Paris u. a. (C-177/19 P bis C-179/19 P).Generalanwalt Bobek hat seine Schlussanträge in diesen Rechtssachen am 10 Juni 2021 (EU:C:2021:476) vorgetragen.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-32/12
Duarte Hueros - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 - Rechte des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
In ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:128, Nr. 57) wies Generalanwältin Kokott darauf hin, dass andere europäische Gerichte, darunter auch Höchstgerichte, in vergleichbaren Fällen entschieden hätten, der Eintritt von Wasser sei nicht als geringfügiger Mangel anzusehen, wobei der Umstand, dass das Fahrzeug trotz Wassereintritts weiterhin als Transportmittel benutzbar sei, bei diesen Entscheidungen keine Rolle gespielt habe. - EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
{FN:77} Dementsprechend hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Person, die ein Fahrzeug erworben hat, berechtigterweise annehmen darf, dass dieses Fahrzeug den für den Automobilhersteller geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht (Urteil vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation, C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 37). - EuGH, 19.12.2019 - C-532/18
Eine Fluglinie haftet für umgekippten heißen Kaffee
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
Im Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt (C-532/18, EU:C:2019:1127, Rn. 35), hat der Gerichtshof im gleichen Sinne entschieden, die gewöhnliche Bedeutung, die dem Begriff "Unfall" zukomme, sei die eines "unvorhergesehenen, unbeabsichtigten, schädigenden Ereignisses". - EuGH, 04.10.2018 - C-668/16
Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
{FN:78} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, Kommission/Deutschland (C-668/16, EU:C:2018:802, Rn. 85 bis 89). - EuGH, 29.04.2021 - C-19/20
Bank BPH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
{FN:22} Urteil vom 29. April 2021, Bank BPH (C-19/20, EU:C:2021:341, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.04.2012 - C-221/10
Artegodan / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Außervertragliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20
{FN:71} In diesem Sinne verweist der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung auf den allgemeinen Grundsatz, wonach dem Schutz der öffentlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen zweifelsohne vorrangige Bedeutung beizumessen ist (Urteil vom 19. April 2012, Artegodan/Kommission, C-221/10 P, EU:C:2012:216, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.04.2021 - C-665/20
Der Gerichtshof klärt die Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem, der bei der …
- EuGH, 12.05.2021 - C-70/20
Altenrhein Luftfahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - …
- EuGH, 24.01.2019 - C-326/17
RDW u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/37/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17
RDW u.a. - Richtlinie 1999/37/EG - Zulassungsbescheinigungen, die für Fahrzeuge …
- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21
Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von …
Außerdem betreffen die Rechtssachen C-128/20, GSMB Invest, C-134/20, Volkswagen, sowie C-145/20, Porsche Inter Auto und Volkswagen, zu denen ich am 23. September 2021{FN-VERWEIS:3} gemeinsame Schlussanträge vorgelegt habe, die Vereinbarkeit eines durch die in den Rechner zur Motorsteuerung der betreffenden Fahrzeuge integrierte Software geschaffenen "Thermofensters" mit dem Unionsrecht.Rn. 35 Im Unterschied zu dieser Rechtssache betreffend eine "Umschaltlogik" geht es in den Rechtssachen C-128/20, GSMB Invest, C-134/20, Volkswagen, sowie C-145/20, Porsche Inter Auto und Volkswagen, um ein Thermofenster wie im Ausgangsverfahren.
{FN:3} Schlussanträge in den Rechtssachen GSMB Invest, Volkswagen und Porsche Inter Auto und Volkswagen (C-128/20, C-134/20 und C-145/20, EU:C:2021:758).
{FN:17} Vgl. Nr. 100 der Schlussanträge in den Rechtssachen GSMB Invest, Volkswagen und Porsche Inter Auto und Volkswagen (C-128/20, C-134/20 und C-145/20, EU:C:2021:758).
{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Nrn. 125 und 126 meiner Schlussanträge in den Rechtssachen GSMB Invest, Volkswagen und Porsche Inter Auto und Volkswagen (C-128/20, C-134/20 und C-145/20, EU:C:2021:758).
{FN:26} Vgl. in diesem Sinne Nr. 149 der Schlussanträge in den Rechtssachen GSMB Invest, Volkswagen und Porsche Inter Auto und Volkswagen (C-128/20, C-134/20 und C-145/20, EU:C:2021:758).
- BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19
Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen …
Rn. 74 Zu einem solchen Konstruktionsteil zählt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) auch eine in den Rechner der Motorsteuerung integrierte oder auf ihn einwirkende Software, da sie auf die Funktion des Emissionskontrollsystems einwirkt und dessen Wirksamkeit verringert (EuGH…, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, NJW 2021, 1216 Rn. 68 - CLCV;… siehe auch Senatsurteile vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, aaO Rn. 28;… VIII ZR 118/20, aaO Rn. 32;… VIII ZR 357/20, aaO Rn. 24;… VIII ZR 275/19, aaO Rn. 26 [jeweils zur Prüfstanderkennungssoftware]; vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Athanasios Rantos vom 23. September 2021 in den Rechtssachen C-128/20;… C-134/20 und C-145/20, juris Rn. 87 ff. [zu einem mit dem Software-Update installierten Thermofenster, aufgrund dessen die Abgasrückführung nur dann voll funktionsfähig ist, wenn Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius herrschen und der Fahrbetrieb unterhalb von 1000 Höhenmetern stattfindet]).Rn. 78 In Anbetracht dessen wird das Berufungsgericht den von der Revisionserwiderung in Bezug genommenen Sachvortrag der Beklagten, die die Existenz eines solchen Thermofensters jedenfalls in dem hier gewählten Temperaturbereich nicht in Abrede stellt, jedoch behauptet, das Risiko einer Belag- oder Lackbildung könne zu einem Versagen des Abgasrückführungssystems führen (…siehe auch den Ersten Bericht der Untersuchungskommission "Volkswagen", S. 18, sowie BT-Drucks. 18/12900, S. 436 f.), unter Berücksichtigung der nach Erlass des Berufungsurteils vom Gerichtshof aufgestellten Grundsätze in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 (…C-693/18, aaO) zu würdigen haben, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Vorabentscheidungsersuchen, die bei dem Gerichtshof anhängig sind und den durch das hier in Rede stehende Thermofenster definierten Anwendungsbereich betreffen (vgl. OGH Österreich, Vorabentscheidungsersuchen vom 17. März 2020 - 10 Ob 44/19x, beim EuGH geführt unter C-145/20; auch Landesgericht Klagenfurt, Vorabentscheidungsersuchen vom 19. Februar 2020, beim EuGH geführt unter C-128/20; Landesgericht Eisenstadt, Vorabentscheidungsersuchen vom 29. Januar 2020, beim EuGH geführt unter C-134/20; siehe auch die in den vorgenannten Rechtssachen ergangenen Schlussanträge des Generalanwalts Athanasios Rantos vom 23. September 2021, aaO Rn. 105 ff.).
- EuGH, 23.09.2021 - C-145/20
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 …
Mit der ersten und der dritten Frage in der Rechtssache C-128/20, der ersten Frage in der Rechtssache C-134/20 sowie dem ersten Teil der zweiten Frage in der Rechtssache C-145/20, die zusammen zu prüfen sind, möchten die vorlegenden Gerichte im Wesentlichen wissen, ob Art. 3 Nr. 10 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 715/2007 dahin auszulegen ist, dass eine Einrichtung, die im realen Fahrbetrieb eines Kraftfahrzeugs nur dann die volle Funktionsfähigkeit der Abgasrückführung gewährleistet, wenn Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius herrschen und der Fahrbetrieb unterhalb von 1 000 Höhenmetern stattfindet, während außerhalb dieses Fensters im Verlauf von 10 Grad Celsius und oberhalb von 1 000 Höhenmetern im Verlauf von 250 Höhenmetern die Abgasrückführrate linear auf 0 verringert wird, so dass die NOx-Emissionen die Grenzwerte dieser Verordnung übersteigen, eine "Abschalteinrichtung" darstellt.Auto Krainer und Volkswagen tragen in ihren schriftlichen Erklärungen in den Rechtssachen C-128/20 und C-134/20 jeweils vor, nach der Funktionsweise der streitigen Software sei eine Verringerung der Abgasrückführrate vorgesehen, wenn die Ladelufttemperatur niedriger als 15 Grad Celsius sei, wobei es sich bei dieser Temperatur um eine technische Messgröße handle, die durchschnittlich ca. 5 Grad Celsius über der Umgebungslufttemperatur liege.
Dazu machen Auto Krainer und Volkswagen in ihren schriftlichen Erklärungen in den Rechtssachen C-128/20 und C-134/20 jeweils geltend, die Einhaltung der Grenzwerte für Schadstoffe sei ausschließlich im Rahmen des NEFZ(… 27 Der NEFZ besteht in der Wiederholung von vier Stadtfahrzyklen, gefolgt von einem außerstädtischen Fahrzyklus, in einem Labor. Nach Abs. 6.1.1 des Anhangs 4 ("Prüfung Typ I") der Regelung Nr. 83 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Emission von Schadstoffen aus dem Motor entsprechend den Kraftstofferfordernissen des Motors (ABl. 2006, L 375, S. 246) muss "[d]ie Temperatur der Prüfkammer ... während der Prüfung zwischen [...] (20 und 30 [Grad Celsius]) liegen".
Zu diesem Ergebnis gelangt auch das vorlegende Gericht in der Rechtssache C-134/20.
Daher schlage ich vor, auf die erste und die dritte Frage in der Rechtssache C-128/20, die erste Frage in der Rechtssache C-134/20 und den ersten Teil der zweiten Frage in der Rechtssache C-145/20 zu antworten, dass Art. 3 Nr. 10 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 715/2007 dahin auszulegen ist, dass eine Einrichtung, die im realen Fahrbetrieb eines Kraftfahrzeugs nur dann die volle Funktionsfähigkeit der Abgasrückführung gewährleistet, wenn Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius herrschen und der Fahrbetrieb unterhalb von 1 000 Höhenmetern stattfindet, während außerhalb dieses Fensters im Verlauf von 10 Grad Celsius und oberhalb von 1 000 Höhenmetern im Verlauf von 250 Höhenmetern die Abgasrückführrate linear auf 0 verringert wird, so dass die NOx-Emissionen die Grenzwerte dieser Verordnung übersteigen, eine "Abschalteinrichtung" darstellt.
Mit der zweiten Frage in der Rechtssache C-128/20, der zweiten und der dritten Frage in der Rechtssache C-134/20 sowie dem zweiten Teil der zweiten Frage in der Rechtssache C-145/20, die zusammen zu prüfen sind, möchten die vorlegenden Gerichte im Wesentlichen wissen, ob Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 dahin auszulegen ist, dass eine Abschalteinrichtung, die die volle Funktionsfähigkeit der Abgasrückführung nur dann gewährleistet, wenn Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius herrschen und der Fahrbetrieb unterhalb von 1 000 Höhenmetern stattfindet, unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme vom Verbot solcher Einrichtungen fällt, die sich auf den Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs bezieht, sofern diese Einrichtung vornehmlich der Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter dient.
Angesichts dieses Wortlauts und in Beantwortung der zweiten Frage des vorlegenden Gerichts in der Rechtssache C-134/20 bin ich der Auffassung, dass die Frage, ob die in den Ausgangsverfahren streitige Abschalteinrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung und für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist, für die Beurteilung der Zulässigkeit dieser Einrichtung relevant ist.
Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts in der Rechtssache C-134/20 ist das AGR-Ventil Teil des Motors.
Folglich bin ich in Beantwortung der dritten Frage des vorlegenden Gerichts in der Rechtssache C-134/20 der Ansicht, dass es für die Zulässigkeit der streitigen Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 keine Rolle spielt, ob es sich bei dem vor Beschädigung zu schützenden Bauteil um das AGR-Ventil handelt.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das vorlegende Gericht in der Rechtssache C-134/20 bemerkt, es lasse sich nicht feststellen, ob die Abschalteinrichtung erforderlich sei, um den Motor des Fahrzeugs vor Beschädigung zu schützen.
Infolgedessen schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die zweite Frage in der Rechtssache C-128/20, die zweite und die dritte Frage in der Rechtssache C-134/20 und den zweiten Teil der zweiten Frage in der Rechtssache C-145/20 zu antworten, dass Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 dahin auszulegen ist, dass eine Abschalteinrichtung, die die volle Funktionsfähigkeit der Abgasrückführung nur dann gewährleistet, wenn Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius herrschen und der Fahrbetrieb unterhalb von 1 000 Höhenmetern stattfindet, nicht unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme vom Verbot solcher Einrichtungen fällt, die sich auf den Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs bezieht, sofern diese Einrichtung vornehmlich der Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter dient.
Mit der vierten Frage in der Rechtssache C-134/20 möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 715/2007 dahin auszulegen ist, dass die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung davon abhängt, ob diese Einrichtung bereits bei Herstellung des Fahrzeugs darin verbaut war oder erst später im Rahmen einer Nachbesserung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44 eingebaut wurde.
Dazu geht aus dem Vorlagebeschluss in der Rechtssache C-134/20 hervor, dass mit dem Einbau der Abschalteinrichtung in Form der streitigen Software bezweckt wurde, durch Nachbesserung die Unzulässigkeit der Umschaltlogik zu beheben und den Bestimmungen der Verordnung Nr. 715/2007 nachzukommen.
Daher sollte meines Erachtens die Antwort auf die vierte Frage in der Rechtssache C-134/20 lauten, dass Art. 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 715/2007 dahin auszulegen ist, dass die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung nicht davon abhängt, ob diese Einrichtung bereits bei Herstellung des Fahrzeugs darin verbaut war oder erst später im Rahmen einer Nachbesserung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44 eingebaut wurde.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-873/19
Generalanwalt Rantos: Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine …
Die Rechtssachen C-128/20, GSMB Invest, C-134/20, Volkswagen, sowie C-145/20, Porsche Inter Auto und Volkswagen, betreffen ein Thermofenster, das demjenigen ähnlich ist, das Gegenstand der vorliegenden Frage ist.Was die technischen Anforderungen in Bezug auf diese Genehmigung betrifft, habe ich in meinen Schlussanträgen in den Rechtssachen C-128/20, GSMB Invest, C-134/20, Volkswagen, sowie C-145/20, Porsche Inter Auto und Volkswagen, festgestellt, dass in der Verordnung Nr. 715/2007 nicht davon die Rede ist, dass die EG-Typgenehmigung von der Verwendung einer bestimmten Technologie abhängig wäre(40).
38 Schlussanträge in den Rechtssachen GSMB Invest, Volkswagen und Porsche Inter Auto und Volkswagen (C-128/20, C-134/20 und C-145/20, EU:C:2021:758).
41 Schlussanträge in den Rechtssachen GSMB Invest, Volkswagen und Porsche Inter Auto und Volkswagen (C-128/20, C-134/20 und C-145/20, EU:C:2021:758, Nr. 129).
42 Schlussanträge in den Rechtssachen GSMB Invest, Volkswagen und Porsche Inter Auto und Volkswagen (C-128/20, C-134/20 und C-145/20, EU:C:2021:758, Nr. 130).
- OLG Stuttgart, 28.06.2022 - 24 U 115/22
Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz E 220 T CDI mit …
Rn. 87 Daran ändern auch die Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 19.12.2019 in der Rechtssache C-663/19 und die Schlussanträge des Generalanwalts vom 23.09.2021 in den Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20 nichts (vgl. BGH, Beschl. v. 14.02.2022 - VIa ZR 204/21 m.w.N.). - LG Erfurt, 15.11.2021 - 8 O 610/21
Klimawandel: Wenn Flüsse und Frösche vor Gericht klagen können
a) Bei dem im streitgegenständlichen Fahrzeug verwendeten " Thermofenster " dürfte es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 S. 2 lit. a) in Verbindung mit Art. 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007 handeln (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, ECLI:EU:C:2020:1040, sowie die Schlussanträge des GA Rantos vom 23. September 2021, C-128/20, ECLI:EU:C:2021:758; s. auch Will, NJW 2021, 1199 ff.).Möglicherweise entscheidet der EuGH - im Nachgang zu den Schlussanträgen von GA Rantos vom 23. September 2021 (C-128/20, ECLI:EU:C:2021:758) - bereits in den nächsten Wochen zur Zulässigkeit des Thermofensters, womit sich eine Vorlage ganz oder teilweise erledigen könnte.
- OLG Stuttgart, 05.07.2022 - 24 U 314/21
Schadensersatz bei Kauf eines Kfz mit unzulässiger Abschalteinrichtung …
Rn. 92 Daran ändern auch die Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 19.12.2019 in der Rechtssache C-663/19 und die Schlussanträge des Generalanwalts vom 23.09.2021 in den Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20 nichts (vgl. BGH, Beschl. v. 14.02.2022 - VIa ZR 204/21 m.w.N.). - LG Erfurt, 09.08.2021 - 8 O 481/21
Vorlage an den EuGH: Individualschützende Wirkung der europarechtlichen …
Rn. 25 Bei dem "Thermofenster" des streitgegenständlichen Fahrzeugs handelt es sich nach vorläufiger Würdigung des Gerichts um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 S. 2 lit. a) in Verbindung mit Art. 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007 (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, ECLI:EU:C:2020:1040; s. auch Will, NJW 2021, 1199 ff., der dies als "acte clair" ansieht, sowie die Vorlagen österreichischer Gerichte - C-128/20, C-134/20 und C-145/20 - und des LG Stuttgart vom 18. September 2020, Az.: 3 O 236/20 bzw. C-440/20). - OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 222/22
Dieselskandal: Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen im …
Daran ändern weder die Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 19.12.2019 in der Rechtssache C-663/19 noch die Schlussanträge des Generalanwalts vom 23.09.2021 in den Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20 etwas (BGH, Beschl. v. 14.02.2022 - VIa ZR 204/21 m. w. N.). - OLG Stuttgart, 25.01.2022 - 16a U 138/19
Darlegung vorsätzlichen Verhaltens in so genannten Dieselskandal-Fällen
Rn. 38 (2) Dass bestimmte Ausgestaltungen des Thermofensters nunmehr vom Generalanwalt beim EuGH als unzulässige Abschalteinrichtungen angesehen werden (für ein Thermofenster, bei dem die volle Abgasreinigung nur in einem Außentemperatur-Fenster von 15 bis 33 Grad Celsius stattfindet, vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 23.09.2021 - C-128/20, Celex-Nr. 62020CC0128, juris Rn. 104) und denkbar ist, dass diese Sicht in Zukunft auch vom KBA übernommen wird, ändert an der vorstehenden Beurteilung nichts. - Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19
Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des …
- BGH, 14.02.2022 - VIa ZR 204/21
Zurückweisung der Beschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
- OLG Stuttgart, 25.01.2022 - 16a U 158/19
Darlegung vorsätzlichen Verhaltens in so genannten Dieselskandal-Fällen
- OLG Köln, 03.02.2022 - 24 U 410/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz C220 Bluetec mit einem …
- OLG Stuttgart, 05.07.2022 - 24 U 278/21
Dieselfall: Voraussetzungen einer Haftung eines Fahrzeugherstellers wegen …
- OLG Naumburg, 09.10.2023 - 12 U 59/23
Diesel-Abgasskandal: Deliktische Schadensersatzansprüche gegen die Adam Opel AG; …
- OLG Stuttgart, 02.08.2022 - 24 U 372/22
Das Endurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 24. Zivilsenat - vom 02.08.2022 …
- OLG Stuttgart, 26.07.2022 - 24 U 915/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines …
- OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 26 U 55/20
Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers bei …
- OLG Frankfurt, 18.11.2022 - 19 U 297/21
Dieselskandal: Keine Ansprüche für im Dezember 2017 gekauften gebrauchten Audi …
- OLG Nürnberg, 21.09.2022 - 12 U 1165/21
Restschadensersatzanspruch wegen Verwendung einer unzulässigen …
- OLG Nürnberg, 31.08.2022 - 12 U 976/21
Kein Restschadensersatzanspruch des geschädigten Gebrauchtwagenkäufers nach § 852 …
- OLG Stuttgart, 26.07.2022 - 24 U 377/21
Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtung bei Kfz Unzulässiges Thermofenster …
- OLG Stuttgart, 22.11.2022 - 24 U 1934/22
- OLG Stuttgart, 27.09.2022 - 24 U 478/22
Deliktische Haftung eines Kraftfahrzeugherstellers: Sittenwidrigkeit des …
- OLG München, 05.09.2022 - 28 U 1587/22
Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Verwendung …
- OLG Hamm, 11.01.2022 - 34 U 18/21
- OLG Stuttgart, 29.11.2022 - 24 U 1934/22
Schadensersatzbegehren des Käufers wegen des Erwerbs eines mit unzulässigen …
- OLG Stuttgart, 18.10.2022 - 24 U 36/22
- OLG Stuttgart, 11.10.2022 - 24 U 316/21
Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Pkw Mercedes-Benz B 200 CDI mit …
- OLG Stuttgart, 20.09.2022 - 24 U 478/22
- OLG Stuttgart, 26.07.2022 - 24 U 477/22
Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Pkw Mercedes-Benz E 300 BLUETEC …
- OLG Stuttgart, 05.07.2022 - 24 U 280/22
Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem …
- OLG Stuttgart, 05.07.2022 - 24 U 303/22
Darlegung einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung des Fahrzeugherstellers …
- OLG Stuttgart, 15.11.2022 - 24 U 498/22
Haftung des Herstellers eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung …
- OLG Frankfurt, 30.09.2022 - 19 U 24/21
Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im Juli 2016 gekauften gebrauchten BMW 750xd …
- OLG München, 04.08.2022 - 27 U 2107/22
Keine Aussetzung von sog. Diesel-Verfahren
- OLG Stuttgart, 26.07.2022 - 24 U 391/22
Haftung des Fahrzeugherstellers wegen Verwendung eines sogenannten Thermofensters
- OLG Hamm, 22.03.2022 - 34 U 144/20
- OLG Stuttgart, 29.11.2022 - 24 U 1732/22
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Dresden, 08.09.2022 - 18a U 2463/21
- OLG Stuttgart, 05.07.2022 - 24 U 184/21
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Thermofensters in …
- OLG Stuttgart, 04.10.2022 - 24 U 118/22
Dieselskandal: Schadensersatzansprüche nach Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger …
- LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 O 411/21
- LG Frankfurt/Main, 26.07.2022 - 7 O 3/22
- OLG Nürnberg, 21.09.2022 - 12 U 1641/20
Kein Schadensersatz für vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mit …
- OLG Nürnberg, 20.07.2022 - 12 U 3278/20
Keine Schadensersatzansprüche für vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug …
- OLG Nürnberg, 24.02.2023 - 12 U 1269/20
Keine Ansprüche für Diesel-Käufer wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen aus § …
- OLG Stuttgart, 02.05.2022 - 24 U 185/21
- BGH, 29.06.2022 - VIa ZR 762/21
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (hier: zur Einordnung eines …
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