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Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2007 - C-176/06 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7074
EuGH, 29.11.2007 - C-176/06 P (https://dejure.org/2007,7074)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2007 - C-176/06 P (https://dejure.org/2007,7074)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2007 - C-176/06 P (https://dejure.org/2007,7074)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beihilfe, die die deutschen Behörden für Kernkraftwerke gewährt haben sollen - Rückstellungen für die Stilllegung von Kraftwerken und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle - Unzulässigkeit der Klage beim Gericht - Von Amts wegen zu berücksichtigender ...

  • Judicialis

    EG Art. 87 Abs. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Stadtwerke Schwäbisch Hall u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Beihilfe, die die deutschen Behörden für Kernkraftwerke gewährt haben sollen - Rückstellungen für die Stilllegung von Kraftwerken und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle - Unzulässigkeit der Klage beim Gericht - Von Amts wegen zu berücksichtigender ...

  • EU-Kommission PDF

    Stadtwerke Schwäbisch Hall u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Beihilfe, die die deutschen Behörden für Kernkraftwerke gewährt haben sollen - Rückstellungen für die Stilllegung von Kraftwerken und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle - Unzulässigkeit der Klage beim Gericht - Von Amts wegen zu berücksichtigender ...

  • EU-Kommission

    Stadtwerke Schwäbisch Hall u.a. / Kommission

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbefreiung für Rückstellungen für die Entsorgung/Stilllegung deutscher Kernkraftwerke als staatliche Beihilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Stadtwerke Schwäbisch Hall u.a. / Kommission

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.11.2007)

    Steuervergünstigung für Kernkraft-Betreiber bleibt bestehen // Kommunalversorger

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 87 Abs 1
    Entsorgung; Kernkraftwerk; Rückstellung; Staatliche Beihilfe

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 26. Januar 2006 in der Rechtssache T-92/02 (Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH u. a./Kommission), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2001) 3967 endg. der Kommission vom ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2008, 49
 
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Wird zitiert von ... (78)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-176/06
    Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung sind Personen, an die eine Entscheidung nicht gerichtet ist, nur dann individuell betroffen, wenn die Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer solchen Entscheidung (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 213, 238, und vom 19. Mai 1993, Cook/Kommission, C-198/91, Slg. 1993, I-2487, Randnr. 20).

    Nur im Rahmen dieser Prüfungsphase, die es der Kommission ermöglichen soll, umfassend Kenntnis von allen Gesichtspunkten eines Falles zu erhalten, ist die Kommission nach dem EG-Vertrag verpflichtet, den Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben (Urteile Cook/Kommission, Randnr. 22, vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 16, sowie vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 38).

    Rn. 21 Stellt die Kommission, ohne das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten, aufgrund von Art. 88 Abs. 3 fest, dass eine Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, so können die Personen, denen diese Verfahrensgarantien zugutekommen, deren Beachtung nur durchsetzen, wenn sie die Möglichkeit haben, diese Entscheidung der Kommission vor dem Gemeinschaftsrichter anzufechten (Urteile Cook/Kommission, Randnr. 23, Matra/Kommission, Randnr. 17, sowie Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 40).

    Rn. 22 Aus diesen Gründen erklärt der Gemeinschaftsrichter eine Klage auf Nichtigerklärung einer solchen Entscheidung, die von einem Beteiligten im Sinne von Art. 88 Abs. 2 EG erhoben worden ist, für zulässig, wenn der Kläger mit der Erhebung dieser Klage den Schutz der Verfahrensgarantien erwirken will, die sich für ihn aus dieser Bestimmung ergeben (Urteile Cook/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-176/06
    Nur im Rahmen dieser Prüfungsphase, die es der Kommission ermöglichen soll, umfassend Kenntnis von allen Gesichtspunkten eines Falles zu erhalten, ist die Kommission nach dem EG-Vertrag verpflichtet, den Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben (Urteile Cook/Kommission, Randnr. 22, vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 16, sowie vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 38).

    Rn. 21 Stellt die Kommission, ohne das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten, aufgrund von Art. 88 Abs. 3 fest, dass eine Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, so können die Personen, denen diese Verfahrensgarantien zugutekommen, deren Beachtung nur durchsetzen, wenn sie die Möglichkeit haben, diese Entscheidung der Kommission vor dem Gemeinschaftsrichter anzufechten (Urteile Cook/Kommission, Randnr. 23, Matra/Kommission, Randnr. 17, sowie Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 40).

    23 bis 26, und Matra/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 26.01.2006 - T-92/02

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ZUR STEUERBEFREIUNG FÜR RÜCKSTELLUNGEN, DIE …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-176/06
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Rechtsmittelführerinnen die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Januar 2006, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission (T-92/02, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2001) 3967 endg.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Januar 2006, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission (T-92/02), wird aufgehoben.

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-176/06
    Nur im Rahmen dieser Prüfungsphase, die es der Kommission ermöglichen soll, umfassend Kenntnis von allen Gesichtspunkten eines Falles zu erhalten, ist die Kommission nach dem EG-Vertrag verpflichtet, den Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben (Urteile Cook/Kommission, Randnr. 22, vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 16, sowie vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 38).
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-176/06
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Marktstellung des Klägers durch die Beihilfe, die Gegenstand der betreffenden Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, Slg. 1986, 391, Randnrn. 22 bis 25, und vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737, Randnr. 37).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen, …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-176/06
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Marktstellung des Klägers durch die Beihilfe, die Gegenstand der betreffenden Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, Slg. 1986, 391, Randnrn. 22 bis 25, und vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737, Randnr. 37).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-124/21

    Wettbewerb

    Rn. 177 Es ist zulässig, dass ein Anschlussrechtsmittelführer ein Anschlussrechtsmittel einlegt, mit dem er Gründe geltend macht, die sich aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben und mit denen dessen Stichhaltigkeit aus rechtlichen Erwägungen in Frage gestellt wird (Urteile vom 29. November 2007, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission, C-176/06 P, EU:C:2007:730, Rn. 17, …und vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a., C-638/19 P, EU:C:2022:50, Rn. 77).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-231/11

    Der Gerichtshof gibt den Rechtsmitteln in den das Kartell auf dem Markt für …

    Rn. 102 Es ist nämlich zulässig, dass Reyrolle ein Rechtsmittel einlegt, mit dem sie vor dem Gerichtshof Rechtsmittelgründe geltend macht, die sich aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben und mit denen dessen Begründetheit aus rechtlichen Erwägungen gerügt wird (Urteil vom 29. November 2007, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission, C-176/06 P, Rn. 17).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - …

    Rn. 43 Soweit die Kommission zweitens geltend macht, aus der durch das Urteil vom 29. November 2007, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission (C-176/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:730), begründeten Rechtsprechung folge, dass der Gerichtshof verpflichtet sei, die Zulässigkeit eines vor dem Gericht gestellten Antrags auf Zulassung als Streithelfer von Amts wegen zu prüfen, wenn der Streithelfer ein Anschlussrechtsmittel einlege oder, wie in der vorliegenden Rechtssache, eine Stellungnahme zum Hauptrechtsmittel einreiche, so entbehrt ihr Vorbringen der Grundlage.

    Daher kann keine Parallele zu der durch das Urteil vom 29. November 2007, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission (C-176/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:730), begründeten Rechtsprechung gezogen werden.

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