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Rechtsprechung
   EuGH, 03.07.2014 - C-19/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16496
EuGH, 03.07.2014 - C-19/14 (https://dejure.org/2014,16496)
EuGH, Entscheidung vom 03.07.2014 - C-19/14 (https://dejure.org/2014,16496)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - C-19/14 (https://dejure.org/2014,16496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Talasca

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits sowie zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf ...

  • EU-Kommission

    Ana-Maria Talasca und Angelina Marita Talasca gegen Stadt Kevelaer.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Sozialgericht Duisburg - Deutschland. Vorabentscheidungsersuchen - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits ...

  • Wolters Kluwer

    Offensichtlich unzulässiges Vorabentscheidungsersuchen bei unzureichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits sowie zur Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefrage; Bereitstellung von Auslegungshilfen zur Prüfung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtlich unzulässiges Vorabentscheidungsersuchen bei unzureichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits sowie zur Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefrage; Bereitstellung von Auslegungshilfen zur Prüfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Talasca

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits sowie zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1304
  • NZS 2014, 619
  • DVBl 2014, 1524
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 14.11.2013 - C-257/13

    Vorabentscheidungsersuchen; Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs; Keine …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
    Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Unionsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, im Hinblick auf die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (…vgl. u. a. Urteile Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411, Rn. 30, und KGH Belgium, C-351/11, EU:C:2012:699, Rn. 17, sowie Beschluss Mlamali, C-257/13, EU:C:2013:763, Rn. 17).

    Rn. 17 Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Zusammenarbeit nach Art. 267 AEUV die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (…vgl. u. a. Urteile Centro Europa 7, C-380/05, EU:C:2008:59, Rn. 57, und Mora IPR, C-79/12, EU:C:2013:98, Rn. 35, sowie Beschlüsse Augustus, C-627/11, EU:C:2012:754, Rn. 8, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 18).

    Rn. 18 Der Gerichtshof ist nämlich nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung einer Unionsvorschrift zu äußern (…vgl. Urteil Eckelkamp u. a., C-11/07, EU:C:2008:489, Rn. 52, sowie Beschlüsse SKP, C-433/11, EU:C:2012:702, Rn. 24, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 19).

    Rn. 19 Des Weiteren hebt der Gerichtshof die Notwendigkeit hervor, dass das innerstaatliche Gericht die genauen Gründe angibt, aus denen ihm die Auslegung des Unionsrechts fraglich und die Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof erforderlich erscheinen (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 46, und Mora IPR, EU:C:2013:98, Rn. 36, sowie Beschluss Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 20).

    Rn. 20 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage für das Verfahren vor dem Gerichtshof dient, ist es nämlich unerlässlich, dass das nationale Gericht in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits erläutert und ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den nationalen Rechtsvorschriften sieht, die auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile Asemfo, C-295/05, EU:C:2007:227, Rn. 33, und Mora IPR, EU:C:2013:98, Rn. 37, sowie Beschlüsse Laguillaumie, C-116/00, EU:C:2000:350, Rn. 23 und 24, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 21).

    Demnach rechtfertigen vor dem innerstaatlichen Gericht erhobene Einwände gegen die Auslegung eines Unionsrechtsakts als solche noch nicht die Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage an den Gerichtshof (…vgl. Urteile IATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 28, sowie Ascafor und Asidac, C-484/10, EU:C:2012:113, Rn. 33; Beschlüsse Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 17, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 23).

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. u. a. Urteil Holdijk u. a., 141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 6, Beschlüsse Laguillaumie, EU:C:2000:350, Rn. 14, Augustus, EU:C:2012:754, Rn. 10, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 24).

    Rn. 30 Unter diesen Umständen hat das vorlegende Gericht den Gerichtshof nicht in die Lage versetzt, sich zu vergewissern, dass die tatsächlichen Annahmen, auf denen die Vorlagefragen beruhen, tatsächlich unter das Unionsrecht fallen, um dessen Auslegung ersucht wird, oder - allgemeiner - sachdienlich und glaubwürdig auf die vorgelegten Fragen zu antworten (vgl. Beschlüsse Augustus, EU:C:2012:754, Rn. 14, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 32).

  • EuGH, 21.02.2013 - C-79/12

    Steuerwesen; Mehrwertsteuer; Richtlinie 2006/112/EG; Art. 211; Aufschub der …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
    Rn. 17 Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Zusammenarbeit nach Art. 267 AEUV die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteile Centro Europa 7, C-380/05, EU:C:2008:59, Rn. 57, und Mora IPR, C-79/12, EU:C:2013:98, Rn. 35, …sowie Beschlüsse Augustus, C-627/11, EU:C:2012:754, Rn. 8, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 18).

    Rn. 19 Des Weiteren hebt der Gerichtshof die Notwendigkeit hervor, dass das innerstaatliche Gericht die genauen Gründe angibt, aus denen ihm die Auslegung des Unionsrechts fraglich und die Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof erforderlich erscheinen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 46, und Mora IPR, EU:C:2013:98, Rn. 36, …sowie Beschluss Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 20).

    Rn. 20 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage für das Verfahren vor dem Gerichtshof dient, ist es nämlich unerlässlich, dass das nationale Gericht in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits erläutert und ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den nationalen Rechtsvorschriften sieht, die auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Asemfo, C-295/05, EU:C:2007:227, Rn. 33, und Mora IPR, EU:C:2013:98, Rn. 37, …sowie Beschlüsse Laguillaumie, C-116/00, EU:C:2000:350, Rn. 23 und 24, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 21).

  • EuGH, 27.11.2012 - C-627/11

    Augustus

    Auszug aus EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
    Rn. 17 Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Zusammenarbeit nach Art. 267 AEUV die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (…vgl. u. a. Urteile Centro Europa 7, C-380/05, EU:C:2008:59, Rn. 57, und Mora IPR, C-79/12, EU:C:2013:98, Rn. 35, sowie Beschlüsse Augustus, C-627/11, EU:C:2012:754, Rn. 8, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 18).

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. u. a. Urteil Holdijk u. a., 141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 6, Beschlüsse Laguillaumie, EU:C:2000:350, Rn. 14, Augustus, EU:C:2012:754, Rn. 10, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 24).

    Rn. 30 Unter diesen Umständen hat das vorlegende Gericht den Gerichtshof nicht in die Lage versetzt, sich zu vergewissern, dass die tatsächlichen Annahmen, auf denen die Vorlagefragen beruhen, tatsächlich unter das Unionsrecht fallen, um dessen Auslegung ersucht wird, oder - allgemeiner - sachdienlich und glaubwürdig auf die vorgelegten Fragen zu antworten (vgl. Beschlüsse Augustus, EU:C:2012:754, Rn. 14, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 32).

  • EuGH, 28.06.2000 - C-116/00

    Laguillaumie

    Auszug aus EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
    Rn. 20 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage für das Verfahren vor dem Gerichtshof dient, ist es nämlich unerlässlich, dass das nationale Gericht in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits erläutert und ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den nationalen Rechtsvorschriften sieht, die auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile Asemfo, C-295/05, EU:C:2007:227, Rn. 33, und Mora IPR, EU:C:2013:98, Rn. 37, sowie Beschlüsse Laguillaumie, C-116/00, EU:C:2000:350, Rn. 23 und 24, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 21).

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. u. a. Urteil Holdijk u. a., 141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 6, Beschlüsse Laguillaumie, EU:C:2000:350, Rn. 14, Augustus, EU:C:2012:754, Rn. 10, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 24).

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
    Demnach rechtfertigen vor dem innerstaatlichen Gericht erhobene Einwände gegen die Auslegung eines Unionsrechtsakts als solche noch nicht die Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage an den Gerichtshof (vgl. Urteile IATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 28, sowie Ascafor und Asidac, C-484/10, EU:C:2012:113, Rn. 33;… Beschlüsse Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 17, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 23).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen - …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
    Rn. 20 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage für das Verfahren vor dem Gerichtshof dient, ist es nämlich unerlässlich, dass das nationale Gericht in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits erläutert und ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den nationalen Rechtsvorschriften sieht, die auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Asemfo, C-295/05, EU:C:2007:227, Rn. 33, und Mora IPR, EU:C:2013:98, Rn. 37, …sowie Beschlüsse Laguillaumie, C-116/00, EU:C:2000:350, Rn. 23 und 24, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 21).
  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
    Rn. 19 Des Weiteren hebt der Gerichtshof die Notwendigkeit hervor, dass das innerstaatliche Gericht die genauen Gründe angibt, aus denen ihm die Auslegung des Unionsrechts fraglich und die Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof erforderlich erscheinen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 46, und Mora IPR, EU:C:2013:98, Rn. 36, …sowie Beschluss Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 20).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-11/07

    Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
    Rn. 18 Der Gerichtshof ist nämlich nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung einer Unionsvorschrift zu äußern (vgl. Urteil Eckelkamp u. a., C-11/07, EU:C:2008:489, Rn. 52, …sowie Beschlüsse SKP, C-433/11, EU:C:2012:702, Rn. 24, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 19).
  • EuGH, 31.01.2008 - C-380/05

    DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
    Rn. 17 Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Zusammenarbeit nach Art. 267 AEUV die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteile Centro Europa 7, C-380/05, EU:C:2008:59, Rn. 57, und Mora IPR, C-79/12, EU:C:2013:98, Rn. 35, …sowie Beschlüsse Augustus, C-627/11, EU:C:2012:754, Rn. 8, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 18).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-484/10

    Ascafor und Asidac - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen und …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
    Demnach rechtfertigen vor dem innerstaatlichen Gericht erhobene Einwände gegen die Auslegung eines Unionsrechtsakts als solche noch nicht die Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage an den Gerichtshof (vgl. Urteile IATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 28, sowie Ascafor und Asidac, C-484/10, EU:C:2012:113, Rn. 33;… Beschlüsse Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 17, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 23).
  • EuGH, 01.04.1982 - 141/81

    Holdijk

  • EuGH, 05.07.2007 - C-145/06

    Fendt Italiana - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur …

  • EuGH, 08.11.2012 - C-351/11

    KGH Belgium - Zollschuld - Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben - …

  • EuGH, 18.04.2013 - C-368/12

    Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung; Vorabentscheidungsersuchen; Staatliche …

  • EuGH, 08.11.2012 - C-433/11

    SKP - Vorabentscheidungsersuchen - Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen …

  • EuGH, 13.04.2012 - C-79/12

    Mora IPR

  • EuGH, 11.09.2025 - C-38/24

    Diskriminierung am Arbeitsplatz: Der Schutz der Rechte behinderter Personen vor …

    Rn. 82 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht die Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens, die ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung, von dem das vorlegende Gericht im Rahmen der in Art. 267 AEUV vorgesehenen Zusammenarbeit Kenntnis haben sollte, aufgeführt sind, sorgfältig beachtet (Beschluss vom 3. Juli 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 21, …und Urteil vom 9. September 2021, Toplofikatsia Sofia u. a., C-208/20 und C-256/20, EU:C:2021:719, Rn. 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.02.2016 - C-325/15

    Ś. u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der …

    Rn. 26 Der Gerichtshof ist nämlich nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung einer Unionsvorschrift zu äußern (vgl. u. a. Beschluss Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 27 Des Weiteren hebt der Gerichtshof die Notwendigkeit hervor, dass das innerstaatliche Gericht die genauen Gründe angibt, aus denen ihm die Auslegung des Unionsrechts fraglich und die Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof erforderlich erscheinen (vgl. Beschluss Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 28 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage für das Verfahren vor dem Gerichtshof dient, ist es nämlich unerlässlich, dass das nationale Gericht in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits erläutert und ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den nationalen Rechtsvorschriften sieht, die auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden sind (vgl. Beschluss Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Diese Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens, die dem Gerichtshof ermöglichen müssen, außer der Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens seine Zuständigkeit für die Beantwortung der gestellten Frage zu prüfen, sind ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführt, von dem das vorlegende Gericht im Rahmen der in Art. 267 AEUV vorgesehenen Zusammenarbeit Kenntnis haben sollte und den es sorgfältig zu beachten hat (…vgl. Urteil Siragusa, C-206/13, EU:C:2014:126, Rn. 19, und Beschluss Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 21).

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. u. a. Beschluss Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 23).

  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 31/16

    Wohnungseigentumssache: Qualität von Trittschallschutzmaßnahmen bei …

    Dem Rückbaubegehren stehe zudem die rechtskräftige Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 05.05.2015 - 303c C 19/14 (Anl. B 15) entgegen, durch die das Amtsgericht den Anspruch auf Entfernung des die Loggia umgrenzenden Metallgeländers abgewiesen habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2016 - C-614/14

    Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der …

    {FN:22} - Urteil Foglia (…244/80, EU:C:1981:302, Rn. 17) und Beschluss Talasca (C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 28).

    {FN:24} - Beschluss Talasca (C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Urteil Gauweiler u. a. (…C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 15).

    {FN:29} - Vgl. Beschluss Talasca (C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 21).

  • EuGH, 05.07.2016 - C-614/14

    Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der …

    Rn. 19 Die Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens sind ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung aufgeführt, von dem das vorlegende Gericht im Rahmen der in Art. 267 AEUV vorgesehenen Zusammenarbeit Kenntnis haben sollte und den es sorgfältig zu beachten hat (vgl. Beschluss vom 3. Juli 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 21).
  • EuGH, 25.09.2026 - C-683/25

    Novo Banco Açores

    Rn. 21 Ces exigences cumulatives concernant le contenu d'une décision de renvoi figurent de manière explicite à l'article 94 du règlement de procédure, dont la juridiction de renvoi est censée, dans le cadre de la coopération instaurée à l'article 267 TFUE, avoir connaissance et qu'elle est tenue de respecter scrupuleusement (ordonnance du 3 juillet 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, point 21, et arrêt du 9 septembre 2021, Toplofikatsia Sofia e.a., C-208/20 et C-256/20, EU:C:2021:719, point 20 ainsi que jurisprudence citée).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-114/15

    Audace u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und …

    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (…vgl. u. a. Urteil vom 1. April 1982, Holdijk u. a., 141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 6, sowie Beschluss vom 3. Juli 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 23).

    Rn. 37 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage für das Verfahren vor dem Gerichtshof dient, ist es somit unerlässlich, dass das nationale Gericht in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits erläutert und ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den nationalen Rechtsvorschriften sieht, die auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden sind (…vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 2013, Mora IPR, C-79/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:98, Rn. 37, und Beschluss vom 3. Juli 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 20).

  • EuGH, 09.01.2019 - C-444/18

    Fluctus und Fluentum - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der …

    Rn. 18 Der Gerichtshof hebt auch die Notwendigkeit hervor, dass das nationale Gericht die genauen Gründe angibt, aus denen es die Auslegung des Unionsrechts für fraglich und die Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof für erforderlich hält (vgl. u. a. Beschlüsse vom 3. Juli 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 30. Mai 2018, SNCB, C-190/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:355, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 19 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage für das Verfahren vor dem Gerichtshof dient, ist es nämlich unerlässlich, dass das nationale Gericht in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits erläutert und ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den nationalen Rechtsvorschriften sieht, die auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden sind (vgl. u. a. Beschluss vom 3. Juli 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 01.10.2026 - C-110/26
    Rn. 15 Ces exigences cumulatives concernant le contenu d'une décision de renvoi figurent de manière explicite à l'article 94 du règlement de procédure, dont la juridiction de renvoi est censée, dans le cadre de la coopération instaurée à l'article 267 TFUE, avoir connaissance et qu'elle est tenue de respecter scrupuleusement (ordonnance du 3 juillet 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, point 21 ; arrêt du 9 septembre 2021, Toplofikatsia Sofia e.a., C-208/20 et C-256/20, EU:C:2021:719, point 20 ainsi que jurisprudence citée).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-497/12

    Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. - Vorabentscheidungsersuchen - …

    {FN:52} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Mora IPR (…EU:C:2013:98, Rn. 36) und Beschlüsse Mlamali (…EU:C:2013:763, Rn. 20) und Talasca (C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 19).

    {FN:54} - Vgl. Beschluss Talasca (EU:C:2014:2049, Rn. 21).

  • EuGH, 05.05.2025 - C-460/24

    Schoger - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der …

  • EuGH, 26.07.2017 - C-560/15

    Europa Way und Persidera - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-148/22

    Commune d'Ans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …

  • EuGH, 19.12.2024 - C-717/22

    Sistem Lux - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EU) Nr. …

  • EuGH, 08.06.2023 - C-455/21

    Lyoness Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2017 - C-494/16

    Santoro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-375/17

    Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur …

  • EuGH, 25.04.2018 - C-102/17

    Secretaria Regional de Saúde dos Açores - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2016 - C-225/15

    Politanò - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit …

  • EuGH, 12.05.2016 - C-692/15

    Security Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahrensordnung des …

  • EuGH, 30.06.2026 - C-555/25

    Gutova

  • EuGH, 03.03.2026 - C-526/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung …

  • EuGH, 18.12.2025 - C-502/25

    YETTEL BULGARIA II

  • EuGH, 22.02.2024 - C-660/22

    Ente Cambiano società cooperativa per azioni - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 08.09.2016 - C-322/15

    Google Ireland und Google Italy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 …

  • EuGH, 15.11.2022 - C-260/21

    Corporate Commercial Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 sowie …

  • EuGH, 12.02.2025 - C-784/22

    Solvay Sodi

  • EuGH, 14.07.2022 - C-25/22

    Finanzamt Österreich - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 …

  • EuGH, 16.12.2025 - C-423/25

    Javlita

  • EuGH, 17.11.2025 - C-373/25

    Roata

  • EuGH, 05.10.2023 - C-25/23

    Princess Holdings - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2, Art. 94 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-312/14

    Banif Plus Bank - Zulässigkeit - Anlegerschutz - Auf Devisen lautender …

  • EuGH, 09.12.2025 - C-220/25

    Miskolci Törvényszék

  • EuGH, 08.12.2025 - C-403/25

    Vedrón

  • SG Leipzig, 23.05.2014 - S 17 AS 1855/14

    Folgenabwägung im einstweiligen Rechtsschutz gegen Ausschluss von …

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