Rechtsprechung
| EuGH, 15.04.2021 - C-194/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de transfert)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats - Art. 27 - Rechtsbehelf - Berücksichtigung von nach der Überstellungsentscheidung eingetretenen Umständen - ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
- doev.de
H.A. - Pflicht zur Berücksichtigung von nach dem Erlass einer Überstellungsentscheidung eingetretenen Umständen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer Überstellungsentscheidung eingetreten sind, gegen die er Klage erhebt, geltend machen können
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung nach Dublin-III-Überstellungsentscheidung eintretender Umstände - Berücksichtigung nach Dublin-III-Überstellungsentscheidung eintretender Umstände
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de transfert)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
H. A.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
- EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Papierfundstellen
- NVwZ 2021, 865
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 25.10.2017 - C-201/16
Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 37, …und vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2017:280, Rn. 39).Rn. 34 In Anbetracht insbesondere der allgemeinen, mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eingetretenen Fortentwicklung des Systems zur Bestimmung des für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sowie der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele ist Art. 27 Abs. 1 dieser Verordnung dahin auszulegen, dass der dort gegen eine Überstellungsentscheidung vorgesehene Rechtsbehelf auf die Beachtung sowohl der Regeln, nach denen die Zuständigkeit zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz übertragen wird, als auch der von der Verordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen können muss (Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 38, …und vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2019:280, Rn. 40).
Rn. 35 Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass in Anbetracht zum einen des im 19. Erwägungsgrund der Dublin-III-Verordnung erwähnten Ziels, im Einklang mit Art. 47 der Charta einen wirksamen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten, und zum anderen des im fünften Erwägungsgrund der Verordnung genannten Ziels, eine zügige Bestimmung des für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sicherzustellen, der Antragsteller über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können muss, der es ihm ermöglicht, sich auf nach dem Erlass der ihm gegenüber ergangenen Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände zu berufen, wenn deren Berücksichtigung für die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung entscheidend ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44, …und vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 31).
Rn. 36 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht ebenfalls hervor, dass eine nationale Regelung, die es einer Person, die internationalen Schutz beantragt, erlaubt, sich im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die ihr gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung auf Umstände zu berufen, die nach deren Erlass eingetreten sind, dieser Verpflichtung, einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf vorzusehen, genügt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 45, …und vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 32).
Dieser Rechtsbehelf muss auch sicherstellen, dass, wenn ein nach der Überstellungsentscheidung eingetretener Umstand bedeutet, dass der ersuchende Mitgliedstaat zuständig ist, dessen zuständige Behörden verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Zuständigkeit anzuerkennen und unverzüglich mit der Prüfung des von dieser Person gestellten Antrags auf internationalen Schutz zu beginnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 43).
- EuGH, 25.01.2018 - C-360/16
Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Rn. 35 Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass in Anbetracht zum einen des im 19. Erwägungsgrund der Dublin-III-Verordnung erwähnten Ziels, im Einklang mit Art. 47 der Charta einen wirksamen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten, und zum anderen des im fünften Erwägungsgrund der Verordnung genannten Ziels, eine zügige Bestimmung des für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sicherzustellen, der Antragsteller über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können muss, der es ihm ermöglicht, sich auf nach dem Erlass der ihm gegenüber ergangenen Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände zu berufen, wenn deren Berücksichtigung für die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung entscheidend ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44, und vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 31).Rn. 36 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht ebenfalls hervor, dass eine nationale Regelung, die es einer Person, die internationalen Schutz beantragt, erlaubt, sich im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die ihr gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung auf Umstände zu berufen, die nach deren Erlass eingetreten sind, dieser Verpflichtung, einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf vorzusehen, genügt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 45, und vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 32).
- EuGH, 02.04.2019 - C-582/17
H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (…Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 37, und vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2017:280, Rn. 39).Rn. 34 In Anbetracht insbesondere der allgemeinen, mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eingetretenen Fortentwicklung des Systems zur Bestimmung des für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sowie der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele ist Art. 27 Abs. 1 dieser Verordnung dahin auszulegen, dass der dort gegen eine Überstellungsentscheidung vorgesehene Rechtsbehelf auf die Beachtung sowohl der Regeln, nach denen die Zuständigkeit zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz übertragen wird, als auch der von der Verordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen können muss (…Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 38, und vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2019:280, Rn. 40).
- EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Rn. 44 Erstens verlangt der Äquivalenzgrundsatz, dass bei der Anwendung sämtlicher für Rechtsbehelfe geltenden Vorschriften nicht danach unterschieden wird, ob ein Verstoß gegen Unionsrecht oder gegen innerstaatliches Recht gerügt wird (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Rn. 43 Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts zu gewährleisten haben, dass das in Art. 47 Abs. 1 der Charta verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gewahrt ist, der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt (Urteil vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe, C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 34). - EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Rn. 21 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (…Urteile vom 12. März 1998, Djabali, C-314/96, EU:C:1998:104' Rn. 17, sowie vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 69). - EuGH, 21.06.2016 - C-15/15
Die mit der Androhung der Nichtigkeit verbundene Verpflichtung, …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Somit kann die Prüfung einer Vorlage zur Vorabentscheidung nicht anhand der von der Regierung eines Mitgliedstaats vorgebrachten Auslegung des nationalen Rechts erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2016, New Valmar, C-15/15, EU:C:2016:464, Rn. 25). - EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde" …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Betreffen die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
HI - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Rn. 42 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der zum Schutz der Rechte der Bürger dienenden Rechtsbehelfe festzulegen, wobei diese jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 2002, HI, C-92/00, EU:C:2002:379, Rn. 67…, vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 26, sowie vom 9. September 2020, Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides [Ablehnung eines Folgeantrags - Rechtsbehelfsfrist)], C-651/19, EU:C:2020:681, Rn. 34). - EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Rn. 42 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der zum Schutz der Rechte der Bürger dienenden Rechtsbehelfe festzulegen, wobei diese jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 2002, HI, C-92/00, EU:C:2002:379, Rn. 67, vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 26, sowie vom 9. September 2020, Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides [Ablehnung eines Folgeantrags - Rechtsbehelfsfrist)], C-651/19, EU:C:2020:681, Rn. 34). - EuGH, 12.03.1998 - C-314/96
Djabali / Caisse d'allocations familiales de l'Essonne - Kooperationsabkommen …
- EuGH, 09.09.2020 - C-651/19
Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Ablehnung eines Folgeantrags …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-331/15
Frankreich/ Schlyter - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - Ausführliche …
- EuGH, 12.01.2023 - C-323/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
Rn. 78 Zum anderen geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass ein Drittstaatsangehöriger nicht in einen anderen Mitgliedstaat als den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden darf, wenn sich der Übergang der Zuständigkeit für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz aus dem Ablauf einer Verfahrensfrist nach der Stattgabe des Wiederaufnahmegesuchs und dem Erlass einer Überstellungsentscheidung ergibt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 43, und vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 47).Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (…Urteile vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2019:280, Rn. 39, und vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 33).
Rn. 91 In Anbetracht insbesondere der allgemeinen, mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eingetretenen Fortentwicklung des Systems zur Bestimmung des für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sowie der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele ist Art. 27 Abs. 1 dieser Verordnung dahin auszulegen, dass der dort gegen eine Überstellungsentscheidung vorgesehene Rechtsbehelf auf die Beachtung sowohl der Regeln, nach denen die Zuständigkeit zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz übertragen wird, als auch der von der Verordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen können muss (…Urteile vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2019:280, Rn. 40, und vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 34).
Rn. 92 Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass in Anbetracht zum einen des im 19. Erwägungsgrund der Dublin-III-Verordnung erwähnten Ziels, im Einklang mit Art. 47 der Charta der Grundrechte einen wirksamen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten, und zum anderen des im fünften Erwägungsgrund der Verordnung genannten Ziels, eine zügige Bestimmung des für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sicherzustellen, der Antragsteller über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können muss, der es ihm ermöglicht, sich auf nach dem Erlass der ihm gegenüber ergangenen Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände zu berufen, wenn deren Berücksichtigung für die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung entscheidend ist (Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 94 Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten in Anwendung von Art. 27 der Dublin-III-Verordnung ihr Rechtsbehelfssystem nicht zwangsläufig so organisieren müssen, dass das Erfordernis, nach dem Erlass der Überstellungsentscheidung eingetretene entscheidende Umstände zu berücksichtigen, im Rahmen der Prüfung der Klage, mit der die Rechtmäßigkeit der Überstellungsentscheidung in Frage gestellt werden kann, gewährleistet wird, sofern im Rahmen des insgesamt betrachteten nationalen gerichtlichen Systems ein ausreichender gerichtlicher Rechtsschutz in anderer Form gewährleistet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 37 und 46).
Dieser Rechtsbehelf muss auch sicherstellen, dass die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich diese Person befindet, verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um unverzüglich die Konsequenzen aus dem Übergang der Zuständigkeit für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zu ziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 47).
- EuGH, 08.09.2026 - C-298/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Verordnung (EU) 2017/1001 - Art. 9 Abs. …
Rn. 30 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1965, Schwarze, 16/65, EU:C:1965:117, S. 1165;… Beschluss vom 26. Januar 1990, Falciola, C-286/88, EU:C:1990:33, Rn. 7, und Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 21). - EuGH, 30.11.2023 - C-228/21
Asylverfahren: Die Pflicht zur Aushändigung des gemeinsamen Merkblatts und zur …
Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 109 In Anbetracht insbesondere der allgemeinen, mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eingetretenen Fortentwicklung des Systems zur Bestimmung des für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sowie der mit der Verordnung verfolgten Ziele ist Art. 27 Abs. 1 der Verordnung dahin auszulegen, dass der dort gegen eine Überstellungsentscheidung vorgesehene Rechtsbehelf auf die Beachtung sowohl der Regeln, nach denen die Zuständigkeit zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz übertragen wird, als auch der von der Verordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen können muss (Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 113 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der zum Schutz der Rechte der Bürger dienenden Rechtsbehelfe festzulegen, wobei diese jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 02.09.2021 - C-741/19
République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (…Urteile vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 25, und vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-753/22
Generalanwältin Medina: Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die in einem …
{FN:76} Urteil vom 15. April 2021, État belge (Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände) (C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.07.2026 - C-26/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - …
Rn. 47 Nach ständiger Rechtsprechung ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (…vgl. Beschluss vom 26. Januar 1990, Falciola, C-286/88, EU:C:1990:33, Rn. 7, und Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 21). - EuGH, 18.12.2025 - C-560/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des für …
Insbesondere hat er in diesem Artikel nicht klargestellt, ob und unter welchen Modalitäten das mit diesem Rechtsbehelf befasste Gericht Umstände zu berücksichtigen hat, die nach dem Erlass dieser Entscheidung eingetreten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 38 und 40).Rn. 51 Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 49 des Urteils vom 15. April 2021, État belge (Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände) (C-194/19, EU:C:2021:270), entschieden hat, dass diese Bestimmungen nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, die vorsehen, dass ein mit einer Nichtigkeitsklage gegen eine Überstellungsentscheidung befasstes Gericht im Rahmen der Prüfung dieser Klage nach dem Erlass dieser Entscheidung eingetretene Umstände, die für die korrekte Anwendung dieser Verordnung entscheidend sind, nicht berücksichtigen darf, es sei denn, dass diese Vorschriften einen besonderen Rechtsbehelf vorsehen, der nach dem Eintreten solcher Umstände eingelegt werden kann und eine Ex-nunc-Prüfung der Situation der betreffenden Person beinhaltet, an deren Ergebnisse die zuständigen Behörden gebunden sind.
Dieser Verpflichtung, einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf vorzusehen, genügt insbesondere eine nationale Regelung, die es dem Antragsteller erlaubt, sich im Rahmen des Rechtsbehelfs gegen die Überstellungsentscheidung auf solche Umstände zu berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.09.2025 - C-313/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
Rn. 38 Nach ständiger Rechtsprechung ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (…vgl. Beschluss vom 26. Januar 1990, Falciola, C-286/88, EU:C:1990:33, Rn. 7, und Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 21). - EuGH, 11.11.2021 - C-852/19
Gavanozov II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 28 Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts zu gewährleisten haben, dass das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gewahrt ist, das in Art. 47 Abs. 1 der Charta verankert ist, der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt (Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände]), C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2022 - C-704/20
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention) - …
{FN:29} Vgl. u. a. Urteile vom 10. März 2021, Konsul Rzeczypospolitej Polskiej w N. (…C-949/19, EU:C:2021:186, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 15. April 2021, État belge (Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände) (C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia (…C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:45} Vgl. u. a. Urteil vom 15. April 2021, État belge (Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände) (C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21
Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur …
- EuGH, 21.12.2021 - C-243/20
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei einem Vertrag …
- EuGH, 05.09.2024 - C-498/22
Die Unterlassung der öffentlichen Bekanntmachung der Maßnahmen zur Sanierung …
- EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
International Protection Appeals Tribunal u.a. (Attentat au Pakistan) - Vorlage …
- EuGH, 21.12.2023 - C-86/22
Papier Mettler Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- EuGH, 08.05.2024 - C-53/23
Rechtsstaatlichkeit: Das Unionsrecht gebietet es nicht, Berufsverbänden von …
- EuGH, 10.02.2022 - C-219/20
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Délai de prescription) - Vorlage zur …
- EuGH, 13.05.2026 - C-877/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- EuGH, 29.07.2024 - C-624/22
BP France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Förderung der Nutzung von Energie aus …
- EuGH, 13.10.2022 - C-405/21
NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- EuGH, 24.02.2022 - C-463/20
Namur-Est Environnement - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …
- EuGH, 05.02.2026 - C-718/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2024 - C-144/23
KUBERA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 Abs. 3 AEUV - Vorlagepflicht …
- VG Stuttgart, 14.11.2022 - A 11 K 3342/19
Dublin-Verfahren; Selbsteintrittsrecht des Mitgliedstaats; Reduzierung des …
- EuGH, 20.10.2022 - C-825/21
Centre public d'action sociale de Liège (Retrait ou suspension d'une décision de …
- EuGH, 22.06.2023 - C-711/21
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de retour) - Vorlage zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2025 - 1 A 867/25
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer grundsätzlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
International Protection Appeals Tribunal u.a. (Attentat au Pakistan) - Vorlage …
- EuGH, 30.03.2023 - C-556/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Suspension du délai de transfert en …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-711/21
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de retour) - Vorlage zur …
- EuGH, 24.11.2022 - C-289/21
Varhoven administrativen sad (Abrogation de la disposition contestée) - Vorlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-159/21
Országos Idegenrendeszeti Főigazgatóság u.a. - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2021 - C-463/20
Namur-Est Environnement - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2025 - C-560/23
Tang - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Kriterien …
- VG Köln, 29.02.2024 - 1 K 6653/18
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de transfert)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen ...
- Europäischer Gerichtshof
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de transfert)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen ...
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
- EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (23)
- EuGH, 25.01.2018 - C-360/16
Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
Rn. 55 In der Folge hat der Gerichtshof seinen Ansatz im Urteil Hasan{FN-VERWEIS:24} weiter formalisiert.Rn. 56 Im Urteil Hasan führte der Gerichtshof unter Bezugnahme auf das Urteil Shiri aus, dass der Antragsteller auf internationalen Schutz über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können muss, der es ihm ermöglicht, sich auf nach dem Erlass der ihm gegenüber ergangenen Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände zu berufen, wenn deren Berücksichtigung für die ordnungsgemäße Anwendung der Dublin-III-Verordnung entscheidend ist{FN-VERWEIS:25}.
{FN:24} Urteil vom 25. Januar 2018 (C-360/16, im Folgenden: Urteil Hasan, EU:C:2018:35).
{FN:25} Urteil Hasan (…Rn. 31).
In jener Rechtssache ist der Gerichtshof somit den Schlussanträgen des Generalanwalts Bot (C-360/16, EU:C:2017:653, Nr. 79) gefolgt, wonach sich die gerichtliche Überprüfung der Überstellungsentscheidung auch auf zeitlich nach der angefochtenen Entscheidung liegende rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte erstrecken und eventuelle Entwicklungen bei Umständen einschließen können muss, die zur Bestimmung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz relevant sind.
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
{FN:16} Urteil vom 19. März 2019, Jawo (C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 88).{FN:26} Der Gerichtshof hat diese Auslegung in Bezug auf die Sechsmonatsfrist im Urteil vom 19. März 2019, Jawo (C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 66 bis 69), erneut vertreten.
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
{FN:11} Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 94), und vom 10. Dezember 2013, Abdullahi (…C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 60).{FN:12} Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 88).
- EuGH, 07.06.2016 - C-63/15
Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
{FN:10} Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 36).{FN:19} Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 44).
- EuGH, 10.12.2020 - C-620/19
J & S Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personenbezogene Daten - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
{FN:8} Urteil vom 10. Dezember 2020, J & S Service (C-620/19, EU:C:2020:1011, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:30} Urteil vom 10. Dezember 2020, J & S Service (C-620/19, EU:C:2020:1011, Rn. 31).
- EuGH, 23.01.2019 - C-661/17
Ein Mitgliedstaat, der seine Absicht mitgeteilt hat, gemäß Art. 50 EUV aus der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
{FN:17} Urteil vom 23. Januar 2019, M.A. u. a. (C-661/17, EU:C:2019:53, Rn. 84).{FN:40} Urteil vom 23. Januar 2019, M.A. u. a. (C-661/17, EU:C:2019:53, Rn. 79).
- EuGH, 04.10.2018 - C-652/16
Ahmedbekova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
{FN:28} Zur Bedeutung dieser Bestimmung vgl. Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova (C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 93).{FN:38} Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova (C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 58).
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
Der Gerichtshof hat das Urteil des EGMR vom 21. Januar 2011, M.S.S./Belgien und Griechenland (CE:ECHR:2011:0121JUD003069609), erwähnt. - EuGH, 26.07.2017 - C-670/16
Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
{FN:9} Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab (C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.02.2017 - C-578/16
C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
{FN:21} Urteil vom 16. Februar 2017, C. K. u. a. (C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 64). - EuGH, 25.10.2017 - C-201/16
Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem …
- EuGH, 23.04.1986 - 294/83
Les Verts / Parlament
- EuGH, 13.03.2007 - C-432/05
Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale …
- EuGH, 10.12.2013 - C-394/12
Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …
- EGMR, 23.03.2016 - 43611/11
F.G. v. SWEDEN
- EuGH, 07.06.2016 - C-155/15
Karim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …
- EuGH, 18.11.2020 - C-463/19
In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub …
- EGMR, 11.01.2007 - 1948/04
Somalia, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- EGMR, 05.10.2000 - 39652/98
- EGMR, 21.07.2011 - 32181/04
[ENG]
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-360/16
Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Kriterien und Verfahren zur …
- EGMR, 22.11.1995 - 19178/91
- EuGH, 09.09.2020 - C-651/19
Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Ablehnung eines Folgeantrags …
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