Rechtsprechung
| EuGH, 19.09.2024 - C-264/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Booking.com und Booking.com (Deutschland)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Verträge zwischen einer Online-Buchungsplattform und Hoteliers - Bestpreisklauseln - Nebenabrede - Gruppenfreistellung - Vertikale Vereinbarungen - Verordnung (EU) Nr. ...
- Betriebs-Berater
Booking.com - Bestpreisklauseln bei Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften grundsätzlich keine "Nebenabreden"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AEUV Art. 101 ; VO (EG) 330/2010 Art. 3 Abs. 1
Anwendbarkeit des Art. 101 Abs. 1 AEUV auf weite und enge Bestpreisklauseln in Verträgen zwischen Online-Hotelbuchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben; Erforderlichkeit einer konkreten Prüfung der Substituierbarkeit zwischen Online-Vermittlungsdiensten und anderen ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kartellrecht: Booking.com u.a./25hours Hotel Company Berlin u.a.
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften: Bestpreisklauseln können nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsätzlich nicht als "Nebenabreden" angesehen werden
- lto.de (Kurzinformation)
"Bestpreisklauseln": Hotels dürfen besseres Angebot als Booking.com haben
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Buchungsplattformen und die Bestpreisklausel
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Booking.com: Bestpreisklauseln keine Nebenabreden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bestpreisklausel von Booking.com gegenüber Hotels zulässige Vertragsklausel?
- juve.de (Kurzinformation)
Booking.com
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Booking.com und Booking.com (Deutschland)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Booking.com und Booking.com (Deutschland)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
- EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
- EuGH, 30.01.2025 - C-264/23
Papierfundstellen
- GRUR 2024, 1551
- K&R 2024, 726
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 11.09.2014 - C-382/12
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung fällt dann, wenn eine bestimmte Maßnahme oder Tätigkeit wegen ihrer Neutralität oder ihrer positiven Wirkung auf den Wettbewerb nicht von dem grundsätzlichen Verbot von Art. 101 Abs. 1 AEUV erfasst wird, auch eine Beschränkung der geschäftlichen Selbständigkeit eines oder mehrerer an dieser Maßnahme oder Tätigkeit Beteiligten nicht unter dieses grundsätzliche Verbot, wenn sie für die Durchführung dieser Maßnahme oder Tätigkeit objektiv notwendig ist und zu den mit der einen oder der anderen verfolgten Zielen in einem angemessenen Verhältnis steht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 89…, vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 69, …sowie vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a., C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 88).Rn. 52 Wenn also eine solche Beschränkung nicht von der Hauptmaßnahme oder Haupttätigkeit unterschieden werden kann, ohne das Bestehen oder die Ziele dieser Maßnahme oder Tätigkeit zu gefährden, muss die Vereinbarkeit dieser Beschränkung mit Art. 101 AEUV zusammen mit der Vereinbarkeit der Hauptmaßnahme oder Haupttätigkeit, zu der sie eine Nebenabrede bildet, untersucht werden, und dies auch dann, wenn die Beschränkung als solche auf den ersten Blick unter das grundsätzliche Verbot von Art. 101 Abs. 1 AEUV zu fallen scheint (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 90…, vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 70, …sowie vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a., C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 89).
Dieses Ergebnis würde die praktische Wirksamkeit des in Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgesprochenen Verbots beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 91…, vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 71, …sowie vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a., C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 90).
Diese Alternativen beschränken sich jedoch nicht auf die Situation, die ohne die fragliche Beschränkung eintreten würde, sondern umfassen auch andere kontrafaktische Annahmen, die auf realistischen Situationen beruhen, die ohne die fragliche Beschränkung eintreten könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 107 bis 111).
Eine derartige Abwägung kann nämlich nur in dem besonderen Rahmen von Art. 101 Abs. 3 AEUV stattfinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 93).
Rn. 74 Die Prüfung der objektiven Notwendigkeit einer Beschränkung im Verhältnis zur Hauptmaßnahme kann sich, auch wenn sie verhältnismäßig abstrakt ist, u. a. auf eine kontrafaktische Analyse stützen, die es ermöglicht, zu prüfen, wie die Online-Vermittlungsdienste ohne die Bestpreisklausel funktioniert hätten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 164).
- EuGH, 23.01.2018 - C-179/16
Die Absprache zwischen den Arzneimittelherstellern Roche und Novartis, mit der …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung fällt dann, wenn eine bestimmte Maßnahme oder Tätigkeit wegen ihrer Neutralität oder ihrer positiven Wirkung auf den Wettbewerb nicht von dem grundsätzlichen Verbot von Art. 101 Abs. 1 AEUV erfasst wird, auch eine Beschränkung der geschäftlichen Selbständigkeit eines oder mehrerer an dieser Maßnahme oder Tätigkeit Beteiligten nicht unter dieses grundsätzliche Verbot, wenn sie für die Durchführung dieser Maßnahme oder Tätigkeit objektiv notwendig ist und zu den mit der einen oder der anderen verfolgten Zielen in einem angemessenen Verhältnis steht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 89, vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 69, …sowie vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a., C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 88).Rn. 52 Wenn also eine solche Beschränkung nicht von der Hauptmaßnahme oder Haupttätigkeit unterschieden werden kann, ohne das Bestehen oder die Ziele dieser Maßnahme oder Tätigkeit zu gefährden, muss die Vereinbarkeit dieser Beschränkung mit Art. 101 AEUV zusammen mit der Vereinbarkeit der Hauptmaßnahme oder Haupttätigkeit, zu der sie eine Nebenabrede bildet, untersucht werden, und dies auch dann, wenn die Beschränkung als solche auf den ersten Blick unter das grundsätzliche Verbot von Art. 101 Abs. 1 AEUV zu fallen scheint (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 90, vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 70, …sowie vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a., C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 89).
Dieses Ergebnis würde die praktische Wirksamkeit des in Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgesprochenen Verbots beeinträchtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 91, vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 71, …sowie vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a., C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 90).
Es müssen auch die Wettbewerbsbedingungen sowie die Struktur der Nachfrage und des Angebots auf dem Markt in Betracht gezogen werden (Urteile vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 129).
- EuGH, 26.10.2023 - C-331/21
EDP - Energias de Portugal u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 AEUV …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung fällt dann, wenn eine bestimmte Maßnahme oder Tätigkeit wegen ihrer Neutralität oder ihrer positiven Wirkung auf den Wettbewerb nicht von dem grundsätzlichen Verbot von Art. 101 Abs. 1 AEUV erfasst wird, auch eine Beschränkung der geschäftlichen Selbständigkeit eines oder mehrerer an dieser Maßnahme oder Tätigkeit Beteiligten nicht unter dieses grundsätzliche Verbot, wenn sie für die Durchführung dieser Maßnahme oder Tätigkeit objektiv notwendig ist und zu den mit der einen oder der anderen verfolgten Zielen in einem angemessenen Verhältnis steht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 89…, vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 69, sowie vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a., C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 88).Rn. 52 Wenn also eine solche Beschränkung nicht von der Hauptmaßnahme oder Haupttätigkeit unterschieden werden kann, ohne das Bestehen oder die Ziele dieser Maßnahme oder Tätigkeit zu gefährden, muss die Vereinbarkeit dieser Beschränkung mit Art. 101 AEUV zusammen mit der Vereinbarkeit der Hauptmaßnahme oder Haupttätigkeit, zu der sie eine Nebenabrede bildet, untersucht werden, und dies auch dann, wenn die Beschränkung als solche auf den ersten Blick unter das grundsätzliche Verbot von Art. 101 Abs. 1 AEUV zu fallen scheint (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 90…, vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 70, sowie vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a., C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 89).
Dieses Ergebnis würde die praktische Wirksamkeit des in Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgesprochenen Verbots beeinträchtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 91…, vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 71, sowie vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a., C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 90).
- EuGH, 06.10.2021 - C-882/19
Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (…Urteile vom 9. Juli 2020, Santen, C-673/18, EU:C:2020:531, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 27).Rn. 35 Daraus folgt, dass, da für Fragen, die das Unionsrecht betreffen, eine Vermutung der Entscheidungserheblichkeit gilt, der Gerichtshof die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…Urteile vom 9. Juli 2020, Santen, C-673/18, EU:C:2020:531, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 28).
- EuGH, 09.07.2020 - C-673/18
Santen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Ergänzendes …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteile vom 9. Juli 2020, Santen, C-673/18, EU:C:2020:531, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 27).Rn. 35 Daraus folgt, dass, da für Fragen, die das Unionsrecht betreffen, eine Vermutung der Entscheidungserheblichkeit gilt, der Gerichtshof die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 9. Juli 2020, Santen, C-673/18, EU:C:2020:531, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 28).
- EuGH, 30.01.2020 - C-307/18
Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
Es müssen auch die Wettbewerbsbedingungen sowie die Struktur der Nachfrage und des Angebots auf dem Markt in Betracht gezogen werden (…Urteile vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 129). - EuGH, 28.01.1986 - 161/84
Pronuptia
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
Rn. 69 Dies war auch bei bestimmten Beschränkungen der Fall, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 28. Januar 1986, Pronuptia de Paris (161/84, EU:C:1986:41), ergangen ist. - EuGH, 11.07.1985 - 42/84
Remia / Kommission
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
Rn. 68 Dies war in der Rechtssache der Fall, in der das Urteil vom 11. Juli 1985, Remia u. a./Kommission (42/84, EU:C:1985:327, Rn. 19 und 20), ergangen ist. - EuGH, 15.12.1994 - C-250/92
Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
Rn. 71 Der Gerichtshof hat in den Urteilen vom 15. Dezember 1994, DLG (C-250/92, EU:C:1994:413, Rn. 45), und vom 12. Dezember 1995, 0ude Luttikhuis u. a. (…C-399/93, EU:C:1995:434, Rn. 20), ferner festgestellt, dass bestimmte Einschränkungen, die Mitgliedern einer Bezugsgenossenschaft oder einer landwirtschaftlichen Genossenschaft auferlegt wurden, wie die, mit der ihnen eine Beteiligung an anderen Formen der organisierten Zusammenarbeit in unmittelbarer Konkurrenz zu diesen Genossenschaften untersagt wurde oder die eine Austrittsgeldregelung vorsahen, nicht unter das nunmehr in Art. 101 Abs. 1 AEUV vorgesehene Verbot fielen, sofern u. a. die betreffenden Satzungsbestimmungen auf das beschränkt waren, was notwendig war, um das ordnungsgemäße Funktionieren der fraglichen Genossenschaft sicherzustellen und ihre Vertragsgestaltungsmacht gegenüber den Erzeugern zu erhalten. - EuGH, 12.12.1995 - C-399/93
Oude Luttikhuis u.a. / Verenigde Coöperatieve Melkindustrie Coberco
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
Rn. 71 Der Gerichtshof hat in den Urteilen vom 15. Dezember 1994, DLG (…C-250/92, EU:C:1994:413, Rn. 45), und vom 12. Dezember 1995, 0ude Luttikhuis u. a. (C-399/93, EU:C:1995:434, Rn. 20), ferner festgestellt, dass bestimmte Einschränkungen, die Mitgliedern einer Bezugsgenossenschaft oder einer landwirtschaftlichen Genossenschaft auferlegt wurden, wie die, mit der ihnen eine Beteiligung an anderen Formen der organisierten Zusammenarbeit in unmittelbarer Konkurrenz zu diesen Genossenschaften untersagt wurde oder die eine Austrittsgeldregelung vorsahen, nicht unter das nunmehr in Art. 101 Abs. 1 AEUV vorgesehene Verbot fielen, sofern u. a. die betreffenden Satzungsbestimmungen auf das beschränkt waren, was notwendig war, um das ordnungsgemäße Funktionieren der fraglichen Genossenschaft sicherzustellen und ihre Vertragsgestaltungsmacht gegenüber den Erzeugern zu erhalten. - EuGH, 19.04.1988 - 27/87
Erauw-Jacquery / La Hesbignonne
- EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
Super Bock Bebidas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. …
- EuGH, 06.10.2021 - C-487/19
Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen …
- EuGH, 16.12.1981 - 244/80
Foglia / Novello
- EuGH, 18.11.2021 - C-306/20
Visma Enterprise - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. …
- EuGH, 14.05.2020 - C-17/19
Bouygues travaux publics u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 28.01.2025 - C-253/23
Ersatz des durch ein Kartell entstandenen Schadens: Eine nationale Regelung, die …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (…Urteile vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 27, sowie vom 19. September 2024, Booking.com und Booking.com [Deutschland], C-264/23, EU:C:2024:764, Rn. 34).Rn. 40 Daraus folgt, dass, da für Fragen, die das Unionsrecht betreffen, eine Vermutung der Entscheidungserheblichkeit gilt, der Gerichtshof die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…Urteile vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 28, sowie vom 19. September 2024, Booking.com und Booking.com [Deutschland], C-264/23, EU:C:2024:764, Rn. 35).
- BGH, 24.02.2026 - KZR 51/22
Wikingerhof/Booking.com II
Rn. 71 c) Das Berufungsgericht, das auf Ermittlungsergebnisse und Feststellungen des Bundeskartellamts (Beschluss vom 22. Dezember 2015 - B9-121/13) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschlüsse vom 9. Januar 2015 - VI-Kart 1/14, NZKart 2015, 148; vom 4. Mai 2016 - VI-Kart 1/16, WuW 2016, 378 - Enge Bestpreisklausel I) zurückgegriffen und auf dieser Grundlage einen Marktanteil der Beklagten von mindestens 40 % auf dem sachlich relevanten Angebotsmarkt für die Vermittlungsdienstleistungen der Hotelportale festgestellt hat, wird für seine Überzeugungsbildung gemäß § 286 ZPO erneut auf diese Feststellungen sowie auf Untersuchungen und Präzedenzfälle anderer Wettbewerbsbehörden abstellen dürfen, sofern sie von der Beklagten nicht durchgreifend in Zweifel gezogen werden (vgl. EuGH, vom 19. September 2024 - C-264/23, NZKart 2024, 563 Rn. 89 - Booking.com und Booking.com (Deutschland);… BGH, Urteile vom 23. September 2020 - KZR 35/19, BGHZ 227, 84 Rn. 61 - LKW-Kartell I;… vom 29. November 2022 - KZR 42/20, BGHZ 235, 168 Rn. 42 - Schlecker;… Wolf in MünchKommWettbR, aaO, § 18 GWB Rn. 88; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 25. September 2018 - VI ZR 443/16, NJW-RR 2018, 1534 Rn. 13).Im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. September 2024 (aaO) wird es allerdings prüfen müssen, inwieweit die in Bezug genommenen Feststellungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundeskartellamts mit den in der Entscheidung aufgestellten Grundsätzen im Einklang stehen.
Das Berufungsgericht wird dabei die Feststellungen der Kommission in dem Beschluss C (2023) 6376 final vom 25. September 2023 zur Unvereinbarkeit eines Zusammenschlussvorhabens mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen (Rechtssache M.10615 - Booking Holdings/Etraveli Group), und den Umstand berücksichtigen dürfen, dass die Beklagte die darin vorgenommene Marktdefinition wohl nicht angegriffen hat (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. Juni 2024 - C-264/23, ECLI:EU:C:2024:764 Rn. 72).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-428/23
ROGON u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - …
{FN:21} Urteil vom 19. September 2024, Booking.com und Booking.com (Deutschland) (C-264/23, EU:C:2024:764, Rn. 51).
- OLG Frankfurt, 06.03.2026 - 32 Sch 3/25
Aufhebung Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch OLG hinsichtlich …
Damit eine Beschränkung als Nebenabrede eingestuft werden kann, ist zu ermitteln, ob die Durchführung der Hauptmaßnahme, die keinen wettbewerbswidrigen Charakter hat, ohne die fragliche Beschränkung unmöglich wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2024 - C-264/23 -, juris "Booking", Rz. 53).Wenn eine bestimmte Maßnahme oder Tätigkeit - wie hier das SPA - wegen ihrer Neutralität oder ihrer positiven Wirkung auf den Wettbewerb nicht von dem grundsätzlichen Verbot von Art. 101 Abs. 1 AEUV erfasst wird, fällt auch eine Beschränkung der geschäftlichen Selbständigkeit eines oder mehrerer an dieser Maßnahme oder Tätigkeit Beteiligten dann nicht unter dieses grundsätzliche Verbot, wenn sie für die Durchführung dieser Maßnahme oder Tätigkeit objektiv notwendig ist und zu den verfolgten Zielen in einem angemessenen Verhältnis steht (EuGH, Urteil vom 19. September 2024 - C-264/23 -, juris "Booking", Rz. 51; Urteil vom 11. September 2014 - C-382/12 P -, juris "Mastercard", Rz, 91;… Urteil vom 23. Januar 2018 - C-179/16 -, juris Rz. 71;… Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-331/21 -, juris "EDP - Energias de Portugal", Rz. 90;… Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht, 13. Aufl. 2023, Rz. 1095).
- EuGH, 30.04.2025 - C-699/23
Caja Rural de Navarra - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 19. September 2024, Booking.com und Booking.com [Deutschland], C-264/23, EU:C:2024:764, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung einer Unionsvorschrift offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 19. September 2024, Booking.com und Booking.com [Deutschland], C-264/23, EU:C:2024:764, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.04.2025 - C-39/24
Justa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 19. September 2024, Booking.com und Booking.com [Deutschland], C-264/23, EU:C:2024:764, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung einer Unionsvorschrift offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 19. September 2024, Booking.com und Booking.com [Deutschland], C-264/23, EU:C:2024:764, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.01.2025 - C-264/23
Booking.com und Booking.com (Deutschland)
Rn. 1 Le 19 septembre 2024, 1a Cour (deuxième chambre) a rendu l'arrêt Booking.com et Booking.com (Deutschland) (C-264/23, ci-après l'« arrêt du 19 septembre 2024 ", EU:C:2024:764).1) Le point 19 de l'arrêt du 19 septembre 2024, Booking.com et Booking.com (Deutschland) (C-264/23, EU:C:2024:764), doit être rectifié comme suit :.
- EuGH, 18.12.2025 - C-345/24
AGCOM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zustellung von Postpaketen an die …
Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof jedoch das Unionsrecht im Rahmen der durch Art. 267 AEUV begründeten Zusammenarbeit zwischen den Gerichten unter Berücksichtigung der Akten auslegen und damit dem vorlegenden Gericht alle erforderlichen Hinweise geben, um es bei seiner Beurteilung zu leiten (Urteile vom 19. September 2024, Booking.com und Booking.com [Deutschland], C-264/23, EU:C:2024:764, Rn. 45 und 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn, C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| EuGH, 30.01.2025 - C-264/23 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Booking.com und Booking.com (Deutschland)
(fremdsprachig)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
- EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
- EuGH, 30.01.2025 - C-264/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften: Bestpreisklauseln können …
Auszug aus EuGH, 30.01.2025 - C-264/23
Rn. 1 Le 19 septembre 2024, 1a Cour (deuxième chambre) a rendu l'arrêt Booking.com et Booking.com (Deutschland) (C-264/23, ci-après l'« arrêt du 19 septembre 2024 ", EU:C:2024:764).1) Le point 19 de l'arrêt du 19 septembre 2024, Booking.com et Booking.com (Deutschland) (C-264/23, EU:C:2024:764), doit être rectifié comme suit :.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Booking.com und Booking.com (Deutschland)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Verträge zwischen einer Online-Plattform für Hotelbuchungen und Hotels - Bestpreisklauseln - Art. 101 AEUV - Nebenabreden - Gruppenfreistellung - Vertikale Vereinbarungen - Verordnung (EU) ...
- rechtsportal.de
" Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Verträge zwischen einer Online-Plattform für Hotelbuchungen und Hotels - Bestpreisklauseln - Art. 101 AEUV - Nebenabreden - Gruppenfreistellung - Vertikale Vereinbarungen - Verordnung (EU) ...
- rechtsportal.de
" Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Verträge zwischen einer Online-Plattform für Hotelbuchungen und Hotels - Bestpreisklauseln - Art. 101 AEUV - Nebenabreden - Gruppenfreistellung - Vertikale Vereinbarungen - Verordnung (EU) ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
- EuGH, 19.09.2024 - C-264/23
- EuGH, 30.01.2025 - C-264/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 11.09.2014 - C-382/12
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
{FN:20} Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u a./Kommission (C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 89), vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (…C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 69), und vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a. (…C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 88).{FN:21} Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u a./Kommission (C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 91), vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (…C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 71), und vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a. (…C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 90).
{FN:22} Urteil vom 11. September 2014, MasterCard u a./Kommission (C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 93).
- EuGH, 23.01.2018 - C-179/16
Die Absprache zwischen den Arzneimittelherstellern Roche und Novartis, mit der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
{FN:20} Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u a./Kommission (…C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 89), vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 69), und vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a. (…C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 88).{FN:21} Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u a./Kommission (…C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 91), vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 71), und vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a. (…C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 90).
{FN:44} Urteile vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 50 und 51), und vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (…C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 129).
- EuGH, 30.01.2020 - C-307/18
Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
{FN:44} Urteile vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (…C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 50 und 51), und vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 129).{FN:45} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 130).
- EuGH, 26.10.2023 - C-331/21
EDP - Energias de Portugal u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 AEUV …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
{FN:20} Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u a./Kommission (…C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 89), vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (…C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 69), und vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a. (C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 88).{FN:21} Urteile vom 11. September 2014, MasterCard u a./Kommission (…C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 91), vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (…C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 71), und vom 26. Oktober 2023, EDP - Energias de Portugal u. a. (C-331/21, EU:C:2023:812, Rn. 90).
- EuGH, 20.04.2023 - C-25/21
Repsol Comercial de Productos Petrolíferos
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
{FN:12} Urteil vom 20. April 2023, Repsol Comercial de Productos Petrolíferos (C-25/21, EU:C:2023:298, Rn. 31).{FN:14} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Repsol Comercial de Productos Petrolíferos (C-25/21, EU:C:2022:659, Nr. 107).
- EuGH, 11.09.2014 - C-67/13
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
{FN:25} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Pierre Fabre Dermo-Cosmétique (C-439/09, EU:C:2011:113, Nrn. 39 und 40) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache CB/Kommission (C-67/13 P, EU:C:2014:1958, Nr. 123). - EuG, 18.09.2001 - T-112/99
M6 u.a. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
{FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. September 2001, M6 u. a./Kommission (T-112/99, EU:T:2001:215, Rn. 107 und 109), sowie vom 24. Mai 2012, MasterCard u a./Kommission (…T-111/08, EU:T:2012:260, Rn. 89). - EuG, 09.12.2008 - T-111/08
MasterCard u.a. / Kommission - Wettbewerb - Beschluss einer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
{FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. September 2001, M6 u. a./Kommission (…T-112/99, EU:T:2001:215, Rn. 107 und 109), sowie vom 24. Mai 2012, MasterCard u a./Kommission (T-111/08, EU:T:2012:260, Rn. 89). - EuG, 09.09.2026 - T-1139/23
Übernahmeverbot bestätigt: Booking.com darf sich Flüge-Plattform eTraveli nicht …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
{FN:57} Rechtssache T-1139/23, Booking Holdings/Kommission (anhängig). - Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2011 - C-439/09
Generalanwalt Mazák hält die strikte Weigerung des Kosmetikunternehmens …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-264/23
{FN:25} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Pierre Fabre Dermo-Cosmétique (C-439/09, EU:C:2011:113, Nrn. 39 und 40) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache CB/Kommission (C-67/13 P, EU:C:2014:1958, Nr. 123). - Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-67/13
CB / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für die Ausgabe von …
- EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - Gutachten 1/17
Nach Ansicht von Generalanwalt Bot ist der im Freihandelsabkommen zwischen der …
- EuGH, 08.12.2016 - C-532/15
Eurosaneamientos u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Leistungen von …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-25/21
Repsol Comercial de Productos Petrolíferos - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
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