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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 25.04.2024 - C-276/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8479
EuGH, 25.04.2024 - C-276/22 (https://dejure.org/2024,8479)
EuGH, Entscheidung vom 25.04.2024 - C-276/22 (https://dejure.org/2024,8479)
EuGH, Entscheidung vom 25. April 2024 - C-276/22 (https://dejure.org/2024,8479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Edil Work 2 und S.T.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaft, die in einem Mitgliedstaat ansässig ist, aber ihre Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat ausübt - Arbeitsweise und Geschäftsführung der Gesellschaft - Nationale Regelung, die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Edil Work 2 und S.T.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaft, die in einem Mitgliedstaat ansässig ist, aber ihre Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat ausübt - Arbeitsweise und Geschäftsführung der Gesellschaft - Nationale Regelung, die ...

  • Betriebs-Berater

    Niederlassungsfreiheit - Ausübung des Hauptteils der Tätigkeiten einer Gesellschaft in anderem Mitgliedstaat

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Anwendung nationalen Rechts auf Geschäftsführungsmaßnahmen einer Auslandsgesellschaft

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unionsrechtswidrigkeit der Regelung der Anwendbarkeit des nationalen Rechts eines EU-Mitgliedstaats auf Maßnahmen der Geschäftsführung einer in anderem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 2604
  • ZIP 2024, 1192
  • DNotZ 2025, 841
  • EuZW 2024, 795
  • WM 2024, 1129
  • NZG 2024, 956
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 25.10.2017 - C-106/16

    Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in …

    Auszug aus EuGH, 25.04.2024 - C-276/22
    Rn. 23 Nach Art. 49 AEUV in Verbindung mit Art. 54 AEUV genießen diejenigen Gesellschaften Niederlassungsfreiheit, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben (Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 32).

    Rn. 24 Die Niederlassungsfreiheit umfasst nach Art. 49 Abs. 2 AEUV in Verbindung mit Art. 54 AEUV für die in der letztgenannten Bestimmung genannten Gesellschaften u. a. das Recht auf Gründung und Leitung dieser Gesellschaften nach den Bestimmungen des Niederlassungsstaats für seine eigenen Gesellschaften (Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 33).

    Rn. 26 Mangels Vereinheitlichung im Unionsrecht fällt die Definition der Anknüpfung, die für das auf eine Gesellschaft anwendbare nationale Recht maßgeblich ist, gemäß Art. 54 AEUV in die Zuständigkeit jedes einzelnen Mitgliedstaats, da nach dieser Vorschrift der satzungsmäßige Sitz, die Hauptverwaltung und die Hauptniederlassung einer Gesellschaft als Anknüpfung für eine solche Verbundenheit gleich geachtet werden (Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 34).

    Rn. 30 Als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit im Sinne von Art. 49 AEUV sind alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (…Urteile vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France, C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 11, und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 46).

    Sie muss außerdem geeignet sein, die Erreichung des fraglichen Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, EU:C:2005:763, Rn. 35, und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 52).

    Rn. 39 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Schutz der Interessen der Gläubiger, der Arbeitnehmer und der Minderheitsgesellschafter zu den vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 45 Insoweit können die Mitgliedstaaten zwar alle geeigneten Maßnahmen treffen, um Betrügereien zu verhindern oder zu verfolgen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 1999, Centros, C-212/97, EU:C:1999:126, Rn. 38, und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 61).

    Rn. 47 Der Gerichtshof hat jedoch zum einen entschieden, dass es für sich allein keinen Missbrauch darstellt, wenn eine Gesellschaft ihren - satzungsmäßigen oder tatsächlichen - Sitz nach dem Recht eines Mitgliedstaats begründet, um in den Genuss günstigerer Rechtsvorschriften zu kommen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 1999, Centros, C-212/97, EU:C:1999:126, Rn. 27, und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 40).

    Rn. 48 Zum anderen kann allein der Umstand, dass eine Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat den Hauptteil ihrer Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, nicht die allgemeine Vermutung der Steuerhinterziehung begründen und keine die Wahrnehmung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigende Maßnahme rechtfertigen (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 63).

    Eine solche Regelung wäre in Anbetracht der in den Rn. 47 und 48 des vorliegenden Urteils dargelegten Erwägungen unverhältnismäßig (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud- Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 64).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros - "Niederlassungsfreiheit - Errichtung einer Zweigniederlassung durch …

    Auszug aus EuGH, 25.04.2024 - C-276/22
    Rn. 45 Insoweit können die Mitgliedstaaten zwar alle geeigneten Maßnahmen treffen, um Betrügereien zu verhindern oder zu verfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 1999, Centros, C-212/97, EU:C:1999:126, Rn. 38, …und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 61).

    Rn. 47 Der Gerichtshof hat jedoch zum einen entschieden, dass es für sich allein keinen Missbrauch darstellt, wenn eine Gesellschaft ihren - satzungsmäßigen oder tatsächlichen - Sitz nach dem Recht eines Mitgliedstaats begründet, um in den Genuss günstigerer Rechtsvorschriften zu kommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 1999, Centros, C-212/97, EU:C:1999:126, Rn. 27, …und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 40).

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN …

    Auszug aus EuGH, 25.04.2024 - C-276/22
    Rn. 46 Darüber hinaus kann die Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuerbetrug eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit im Sinne von Art. 49 AEUV rechtfertigen, wenn das spezifische Ziel der Beschränkung darin liegt, Verhaltensweisen zu verhindern, die darin bestehen, rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen zu dem Zweck zu errichten, der Steuer zu entgehen, die normalerweise für durch Tätigkeiten im Inland erzielte Gewinne geschuldet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, EU:C:2006:544, Rn. 55, …und vom 20. Januar 2021, Lexel, C-484/19, EU:C:2021:34, Rn. 49).
  • EuGH, 20.01.2021 - C-484/19

    Lexel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - …

    Auszug aus EuGH, 25.04.2024 - C-276/22
    Rn. 46 Darüber hinaus kann die Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuerbetrug eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit im Sinne von Art. 49 AEUV rechtfertigen, wenn das spezifische Ziel der Beschränkung darin liegt, Verhaltensweisen zu verhindern, die darin bestehen, rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen zu dem Zweck zu errichten, der Steuer zu entgehen, die normalerweise für durch Tätigkeiten im Inland erzielte Gewinne geschuldet wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, EU:C:2006:544, Rn. 55, und vom 20. Januar 2021, Lexel, C-484/19, EU:C:2021:34, Rn. 49).
  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus EuGH, 25.04.2024 - C-276/22
    Rn. 25 Darüber hinaus haben diese Gesellschaften das Recht, ihre Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, wobei ihr satzungsmäßiger Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung, ebenso wie die Staatsangehörigkeit bei natürlichen Personen, dazu dient, ihre Zugehörigkeit zur Rechtsordnung eines Mitgliedstaats zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. November 2002, Überseering, C-208/00, EU:C:2002:632, Rn. 57).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT, …

    Auszug aus EuGH, 25.04.2024 - C-276/22
    Sie muss außerdem geeignet sein, die Erreichung des fraglichen Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, EU:C:2005:763, Rn. 35, …und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 52).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-442/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON …

    Auszug aus EuGH, 25.04.2024 - C-276/22
    Rn. 30 Als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit im Sinne von Art. 49 AEUV sind alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteile vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France, C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 11, …und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 46).
  • EuGH, 16.02.2023 - C-745/21

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Enfant à naître au moment de la …

    Auszug aus EuGH, 25.04.2024 - C-276/22
    Zu diesem Zweck kann der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 16. Februar 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Zum Zeitpunkt des Asylantrags ungeborenes Kind], C-745/21, EU:C:2023:113, Rn. 43).
  • BGH, 29.04.2026 - 1 StR 172/25

    Verwerfung der unbegründeten Revisionen der Angeklagten gegen Urteil des LG; …

    Etwas anderes ergibt sich nach der europarechtlich geprägten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unter Beachtung des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit - unabhängig von einer Ansässigkeit in einem Niedrigsteuerland - dann, wenn im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inländischer Steuer durch eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige Kapitalgesellschaft "durchgeleitet" werden (vgl. BFH, Urteile vom 20. März 2002 - I R 38/00, unter II. 2. b. und vom 29. Oktober 1997 - I R 35/96, BFHE 184, 476, 3. Leitsatz) und es sich dabei um eine "rein künstliche" Gestaltung handelt (vgl. EuGH, Urteile vom 25. April 2024 - C 276/22 Rn. 46;… vom 20. Januar 2021 - C-484/19 Rn. 49 …und vom 12. September 2006 - C-196/04 Rn. 55).
  • EuGH, 16.10.2025 - C-718/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - …

    Rn. 41 Als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit im Sinne von Art. 49 AEUV sind alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil vom 25. April 2024, Edil Work 2 und S.T., C-276/22, EU:C:2024:348, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.01.2026 - C-144/24

    Niederlassungsfreiheit: Die von Ungarn eingeführte zusätzliche Schürfgebühr …

    Rn. 50 Als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit im Sinne von Art. 49 AEUV sind nach ständiger Rechtsprechung alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil vom 25. April 2024, Edil Work 2 und S.T., C-276/22, EU:C:2024:348, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 03.06.2025 - IX R 39/21

    Verstößt die "Switch-over"-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die …

    Als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EGV (Art. 49 AEUV) sind alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. EuGH-Urteile Edil Work 2 und S.T. vom 25.04.2024 - C-276/22, EU:C:2024:348, Rz 30; CaixaBank France vom 05.10.2004 - C-442/02, EU:C:2004:586, Rz 11; Polbud Wykonawstwo sp.
  • LG Frankfurt/Main, 31.01.2025 - 5 O 334/21
    Eine Regelung eines Mitgliedstaats, nach der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften, die den Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten im erstgenannten Mitgliedstaat ausüben, im Rahmen der Durchführung ihrer Geschäftsführungsmaßnahmen neben den Verpflichtungen, die sich gegebenenfalls aus dem Recht ihres Niederlassungsmitgliedstaats ergeben, auch das Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zu beachten haben, könnte die Geschäftsführung solcher Gesellschaften erschweren, da diese danach verpflichtet sein könnten, die Anforderungen beider Regelungskomplexe zu erfüllen (EuGH, Urteil vom 25.04.2024, ZEuP 2025, 171 ff.).

    Damit könnte sich die Ausübung der Niederlassungsfreiheit weniger attraktiv gestalten und dies ein Hindernis für die Ausübung der Niederlassungsfreiheit darstellen (EuGH, Urteil vom 25.04.2024, ZEuP 2025, 171 ff.).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28318
Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22 (https://dejure.org/2023,28318)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.10.2023 - C-276/22 (https://dejure.org/2023,28318)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2023 - C-276/22 (https://dejure.org/2023,28318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,28318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Edil Work 2 und S.T.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 und 54 AEUV - Anwendungsbereich - Grenzüberschreitende Tätigkeiten - Ausübung einer Geschäftstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Gründung - Gesellschaftsstatut (lex societatis) - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 und 54 AEUV - Anwendungsbereich - Grenzüberschreitende Tätigkeiten - Ausübung einer Geschäftstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Gründung - Gesellschaftsstatut (lex societatis) - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 25.10.2017 - C-106/16

    Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22
    Siehe zuletzt das Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804).

    {FN:23} Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 33).

    {FN:31} Urteile vom 27. September 1988, Daily Mail (…81/87, EU:C:1988:456, Rn. 19 bis 21), und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 34).

    {FN:41} Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 52).

    {FN:42} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. November 2002, Überseering (…C-208/00, EU:C:2002:632, Rn. 92), und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 54).

    {FN:47} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 61).

    {FN:49} Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 63 und 64).

    {FN:51} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 39).

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22
    {FN:46} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Cartesio (C-210/06, EU:C:2008:294, Nr. 29) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, EU:C:2006:544, Rn. 68).

    {FN:48} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (C-196/04, EU:C:2006:544, Rn. 51 bis 55).

    {FN:50} Der Gerichtshof hat sich auf eine frühere Rechtsprechung gestützt, wonach der bloße Umstand, dass eine Gesellschaft den Sitz ihrer Geschäftsleitung in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, nicht die allgemeine Vermutung der Steuerhinterziehung begründen und keine die Wahrnehmung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigende Maßnahme rechtfertigen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Belgien, C-478/98, EU:C:2000:497, Rn. 45…, vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, EU:C:2004:129, Rn. 27, und vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, EU:C:2006:544, Rn. 50).

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22
    {FN:13} Urteil vom 5. November 2002 (C-500/00, EU:C:2002:632).

    {FN:22} Urteil vom 5. November 2002 (C-500/00, EU:C:2002:632).

    {FN:42} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. November 2002, Überseering (C-208/00, EU:C:2002:632, Rn. 92), und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (…C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 54).

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