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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 21.11.2013 - C-302/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32868
EuGH, 21.11.2013 - C-302/12 (https://dejure.org/2013,32868)
EuGH, Entscheidung vom 21.11.2013 - C-302/12 (https://dejure.org/2013,32868)
EuGH, Entscheidung vom 21. November 2013 - C-302/12 (https://dejure.org/2013,32868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 43 EG - Kraftfahrzeuge - Benutzung eines Personenkraftwagens in einem Mitgliedstaat, wenn dieser Wagen in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Besteuerung dieses Fahrzeugs im erstgenannten Mitgliedstaat bei seiner erstmaligen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 43 EG - Kraftfahrzeuge - Benutzung eines Personenkraftwagens in einem Mitgliedstaat, wenn dieser Wagen in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Besteuerung dieses Fahrzeugs im erstgenannten Mitgliedstaat bei seiner erstmaligen ...

  • EU-Kommission

    X

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 43 EG - Kraftfahrzeuge - Benutzung eines Personenkraftwagens in einem Mitgliedstaat, wenn dieser Wagen in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Besteuerung dieses Fahrzeugs im erstgenannten Mitgliedstaat bei seiner erstmaligen ...

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung von Personenkraftwagen und Motorrädern bei grenzüberschreitender Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 43; AEUV Art. 267
    Besteuerung von Personenkraftwagen und Motorrädern bei grenzüberschreitender Nutzung; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • datenbank.nwb.de

    Benutzung eines Personenkraftwagens in einem Mitgliedstaat, wenn dieser Wagen in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Besteuerung dieses Fahrzeugs im erstgenannten Mitgliedstaat bei seiner erstmaligen Ingebrauchnahme auf dem inländischen Straßennetz sowie im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 93, EG Art 5 Abs 3
    Beschränkung; EG; EU; Kraftfahrzeug; Mitgliedstaat; Nutzung; Verwendung; Wohnsitz; X; Zulassungssteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    X

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 93, EG Art 5 Abs 3
    Kraftfahrzeug, Zulassungssteuer, Mitgliedsstaaten

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung der Art. 21, 45, 49 und 56 AEUV - Nationale Regelung, mit der eine Zulassungssteuer bei der ersten Nutzung eines Fahrzeugs im nationalen Straßennetz erhoben wird - Abgabe, die eine Person schuldet, die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.04.2012 - C-114/11

    Notermans-Boddenberg

    Auszug aus EuGH, 21.11.2013 - C-302/12
    Die Mitgliedstaaten sind daher in der Ausübung ihrer Steuerhoheit auf diesem Gebiet frei, sofern sie dabei das Unionsrecht beachten (vgl. Urteil vom 26. April 2012, van Putten u. a., C-578/10 bis C-580/10, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 27. April 2012, Notermans-Boddenberg, C-114/11, Randnr. 21).

    Rn. 24 Was die Kraftfahrzeugzulassungssteuern betrifft, kann ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung ein Kraftfahrzeug, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, mit einer Zulassungssteuer belegen, wenn dieses Kraftfahrzeug im Gebiet des erstgenannten Mitgliedstaats im Wesentlichen dauerhaft benutzt werden soll oder tatsächlich so benutzt wird (vgl. Urteil van Putten u. a., Randnr. 46, und Beschluss Notermans-Boddenberg, Randnr. 26).

    Rn. 25 Was insbesondere die PM-Steuer angeht, hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass, wenn nicht in den Niederlanden zugelassene Fahrzeuge dazu bestimmt sind, im Wesentlichen dauerhaft in den Niederlanden benutzt zu werden, oder wenn sie tatsächlich so benutzt werden, keine ungleiche Behandlung zwischen einem Einwohner in den Niederlanden, der ein solches Fahrzeug benutzt, und einer Person, die unter denselben Voraussetzungen ein in den Niederlanden zugelassenes Fahrzeug benutzt, besteht, da das letztgenannte Fahrzeug, das ebenfalls dazu bestimmt ist, im Wesentlichen dauerhaft in den Niederlanden benutzt zu werden, bereits bei seiner Zulassung in den Niederlanden mit der PM-Steuer belegt worden ist (vgl. Urteil van Putten u. a., Randnr. 50, und Beschluss Notermans-Boddenberg, Randnr. 27).

    Rn. 26 Ferner wurde festgestellt, dass unter diesen Umständen die Erhebung der PM-Steuer anlässlich der erstmaligen Ingebrauchnahme von nicht in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeugen auf dem niederländischen Straßennetz ebenso gerechtfertigt ist wie die Zahlung der Steuer, die anlässlich der Zulassung eines Fahrzeugs in den Niederlanden geschuldet wird, sofern diese Steuer den Wertverlust des Fahrzeugs zum Zeitpunkt dieser erstmaligen Ingebrauchnahme berücksichtigt, wie das beim Gesetz von 1992 der Fall zu sein scheint (vgl. Urteil van Putten u. a., Randnr. 51, und Beschluss Notermans-Boddenberg, Randnr. 28).

    Rn. 30 Im vorliegenden Fall benachteiligt die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung X, auch wenn sie das fragliche Fahrzeug sowohl für private Zwecke als auch für die Fahrten zu ihrem in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen Arbeitsplatz benutzt, nicht gegenüber selbständig tätigen Personen, die die PM-Steuer bereits entrichtet haben, da jeder Einwohner der Niederlande, ob selbständig tätig oder nicht, diese Steuer zu entrichten hat, entweder bei der Eintragung eines Kraftfahrzeugs in das niederländische Zulassungsregister oder ab der erstmaligen Benutzung eines in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugs auf dem niederländischen Straßennetz (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Art. 39 EG Beschluss Notermans-Boddenberg, Randnr. 30).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-578/10

    Im Rahmen eines kurzfristigen unentgeltlichen grenzüberschreitenden Verleihs …

    Auszug aus EuGH, 21.11.2013 - C-302/12
    Die Mitgliedstaaten sind daher in der Ausübung ihrer Steuerhoheit auf diesem Gebiet frei, sofern sie dabei das Unionsrecht beachten (vgl. Urteil vom 26. April 2012, van Putten u. a., C-578/10 bis C-580/10, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 27. April 2012, Notermans-Boddenberg, C-114/11, Randnr. 21).

    Rn. 24 Was die Kraftfahrzeugzulassungssteuern betrifft, kann ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung ein Kraftfahrzeug, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, mit einer Zulassungssteuer belegen, wenn dieses Kraftfahrzeug im Gebiet des erstgenannten Mitgliedstaats im Wesentlichen dauerhaft benutzt werden soll oder tatsächlich so benutzt wird (vgl. Urteil van Putten u. a., Randnr. 46, und Beschluss Notermans-Boddenberg, Randnr. 26).

    Rn. 25 Was insbesondere die PM-Steuer angeht, hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass, wenn nicht in den Niederlanden zugelassene Fahrzeuge dazu bestimmt sind, im Wesentlichen dauerhaft in den Niederlanden benutzt zu werden, oder wenn sie tatsächlich so benutzt werden, keine ungleiche Behandlung zwischen einem Einwohner in den Niederlanden, der ein solches Fahrzeug benutzt, und einer Person, die unter denselben Voraussetzungen ein in den Niederlanden zugelassenes Fahrzeug benutzt, besteht, da das letztgenannte Fahrzeug, das ebenfalls dazu bestimmt ist, im Wesentlichen dauerhaft in den Niederlanden benutzt zu werden, bereits bei seiner Zulassung in den Niederlanden mit der PM-Steuer belegt worden ist (vgl. Urteil van Putten u. a., Randnr. 50, und Beschluss Notermans-Boddenberg, Randnr. 27).

    Rn. 26 Ferner wurde festgestellt, dass unter diesen Umständen die Erhebung der PM-Steuer anlässlich der erstmaligen Ingebrauchnahme von nicht in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeugen auf dem niederländischen Straßennetz ebenso gerechtfertigt ist wie die Zahlung der Steuer, die anlässlich der Zulassung eines Fahrzeugs in den Niederlanden geschuldet wird, sofern diese Steuer den Wertverlust des Fahrzeugs zum Zeitpunkt dieser erstmaligen Ingebrauchnahme berücksichtigt, wie das beim Gesetz von 1992 der Fall zu sein scheint (vgl. Urteil van Putten u. a., Randnr. 51, und Beschluss Notermans-Boddenberg, Randnr. 28).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-157/10

    Banco Bilbao Vizcaya Argentaria - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 21.11.2013 - C-302/12
    Rn. 28 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Nachteile, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung auf Unionsebene aus der parallelen Ausübung der Besteuerungsbefugnisse der verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben können, keine Beschränkungen der Verkehrsfreiheiten darstellen, sofern eine solche Ausübung nicht diskriminierend ist (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2011, Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-157/10, Slg. 2011, I-13023, Randnr. 38).

    Rn. 29 Im Übrigen sind die Mitgliedstaaten, wie die Generalanwältin in Nr. 48 ihrer Schlussanträge unter Verweis auf das Urteil Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (Randnr. 39) ausgeführt hat, selbst wenn der Entstehungstatbestand der PM-Steuer derselbe sein sollte wie der der belgischen Inbetriebnahmesteuer, nicht verpflichtet, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um namentlich Doppelbesteuerungen zu beseitigen.

  • EuGH, 05.05.2011 - C-537/09

    Bartlett u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …

    Auszug aus EuGH, 21.11.2013 - C-302/12
    Rn. 20 Wie der Gerichtshof unter ähnlichen Umständen festgestellt hat, obliegt es ihm, aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsverfahrens die maßgeblichen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten (Urteil vom 5. Mai 2011, Bartlett u. a., C-537/09, Slg. 2011, I-3417, Randnr. 36).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …

    Rn. 277 Nachteile, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung auf Unionsebene aus der parallelen Ausübung der Besteuerungsbefugnisse der verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben können, stellen keine Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit dar, sofern eine solche Ausübung nicht diskriminierend ist (…vgl. EuGH, Urteile vom 26.5.2016 - C-48/15 [NN (L) International] - EuZW 2016, 552 = juris Rn. 47; vom 21.11.2013 - C-302/12 [X. gegen Minister van Financien] - HFR 2014, 86 = juris Rn. 28;… vom 8.12.2011 - C-157/10 [Banco Bilbao Vizcaya Argentaria] - Slg. 2011, I-13023 = juris Rn. 38 f. m. w. N.).

    Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen (…vgl. EuGH, Urteile vom 26.5.2016, a. a. O., Rn. 47; vom 21.11.2013, a. a. O., Rn. 29;… vom 8.11.2011, a. a. O., Rn. 39).

  • VGH Bayern, 22.12.2015 - 11 B 15.1350

    Nutzungsuntersagung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugs

    Rn. 35 Ebenso stellt es keine Verletzung der Niederlassungsfreiheit dar, wenn für ein in einem anderen Mitgliedstaat bereits besteuertes Kraftfahrzeug bei der erstmaligen Ingebrauchnahme auf dem Straßennetz eines Mitgliedstaat eine Steuer erhoben wird, wenn das Fahrzeug im Wesentlichen in diesen beiden Mitgliedstaaten tatsächlich und dauerhaft benutzt werden soll oder tatsächlich so benutzt wird, sofern diese Steuer nicht diskriminierend ist (EuGH, U.v. 21.11.2013 - C-302/12 - X - ABl EU 2014, Nr. C 39, 6).
  • EuGH, 19.09.2017 - C-552/15

    Kommission/ Irland (Zulassungssteuer) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Die Mitgliedstaaten sind daher in der Ausübung ihrer Steuerhoheit auf diesem Gebiet frei, sofern sie dabei das Unionsrecht beachten (Urteil vom 21. November 2013, X, C-302/12, EU:C:2013:756, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-302/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22324
Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-302/12 (https://dejure.org/2013,22324)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.09.2013 - C-302/12 (https://dejure.org/2013,22324)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. September 2013 - C-302/12 (https://dejure.org/2013,22324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Steuerrecht - Kraftfahrzeug-Zulassungsteuer - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 83/182/EWG - Wohnungen und dauerhafte Nutzung eines Fahrzeugs in zwei Mitgliedstaaten

  • EU-Kommission

    X

    Steuerrecht - Kraftfahrzeug-Zulassungsteuer - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 83/182/EWG - Wohnungen und dauerhafte Nutzung eines Fahrzeugs in zwei Mitgliedstaaten“

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsteuer für Kraftfahrzeuge bei Wohnung und dauerhafter Fahrzeugnutzung in zwei Mitgliedstaaten

  • rechtsportal.de

    Zulassungsteuer für Kraftfahrzeuge bei Wohnung und dauerhafter Fahrzeugnutzung in zwei Mitgliedstaaten; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mitgliedstaat darf ständige Nutzung eines in anderem Mitgliedstaat zugelassen Berufspendlerfahrzeugs besteuern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 01.02.2011 - C-578/10

    Vorlage: Steht die Freizügigkeit der Besteuerung eines in einem anderen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-302/12
    {FN:2} - Siehe hierzu die Rechtssachen C-114/11 (Notermans-Boddenberg), C-578/10 bis C-580/10 (van Putten), C-91/10 (VAV-Autovermietung), C-42/08 (Ilhan) und C-242/05 (van de Coevering).

    {FN:4} - Siehe nur Urteil vom 26. April 2012, van Putten (C-578/10 bis C-580/10, Randnr. 6).

    {FN:25} - Vgl. in diesem Sinne nur Urteil van Putten (zitiert in Fn. 4, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:31} - Urteil van Putten (zitiert in Fn. 4, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:33} - Vgl. in diesem Sinne Urteil van Putten (zitiert in Fn. 4, Randnr. 50), und Beschluss vom 27. April 2012, Notermans-Boddenberg (C-114/11, Randnr. 27); ähnlich bereits Urteil Kommission/Dänemark (zitiert in Fn. 12, Randnr. 78).

  • EuGH, 07.06.2007 - C-156/04

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-302/12
    {FN:11} - Vgl. Urteile vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland (C-156/04, Slg. 2007, I-4129), und vom 4. Juni 2009, Kommission/Finnland (C-144/08).

    {FN:21} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland (C-156/04, Slg. 2007, I-4129, Randnr. 46).

    {FN:22} - Siehe hierzu im Einzelnen Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 21, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:26} - Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 21, Randnr. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.12.2005 - C-151/04

    Nadin und Nadin-Lux - Freizügigkeit und freier Dienstleistungsverkehr - Begriff …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-302/12
    {FN:32} - Vgl. Urteile vom 15. Dezember 2005, Nadin und Nadin-Lux (C-151/04 und C-152/04, Slg. 2005, I-11203, Randnr. 41), und vom 23. Februar 2006, Kommission/Finnland (C-232/03, Randnr. 44 bis 47), sowie Beschluss vom 27. Juni 2006, van de Coevering (C-242/05, Slg. 2006, I-5843, Randnrn. 21 bis 24).

    {FN:34} - Vgl. Urteil Nadin und Nadin-Lux (zitiert in Fn. 32, Randnr. 42).

    {FN:36} - Vgl. hierzu Urteile Nadin und Nadin-Lux (zitiert in Fn. 32), und Kommission/Finnland (zitiert in Fn. 32), sowie Beschluss vom 24. Oktober 2008, Vandermeir (C-364/08, Slg. 2008, I-8087).

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