Rechtsprechung
| EuGH, 28.04.2022 - C-319/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Meta Platforms Ireland
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 80 - Vertretung betroffener Personen durch eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht - Klage eines Verbands zur Wahrung von ...
- kanzlei.biz
Wer darf Facebook verklagen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 80 - Vertretung betroffener Personen durch eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht - Klage eines Verbands zur Wahrung von ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Datenschutzrecht: Meta Platforms Ireland/Verbraucherzentrale Bundesverband
- datenbank.nwb.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 80 - Vertretung betroffener Personen durch eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht - Klage eines Verbands zur Wahrung von ...
Kurzfassungen/Presse (14)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Verbandsklagen erheben
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Klagebefugnis eines Verbandes für Datenschutzverstöße
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verbandsklagebefugnis für Verbraucherschutzverbände bei DSGVO-Verstößen mit DSGVO zu vereinbaren und unionsrechtskonform
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Verbraucherschützer können wegen Datenschutzverstößen Verbandsklagen erheben - Verbraucherschützer können wegen Datenschutzverstößen Verbandsklagen erheben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Datenschutz bei Facebook - und die Verbandsklage
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Datenschutzverstöße von Meta und Co: EuGH bestätigt weitreichende DSGVO-Klagebefugnis von Verbraucherverbänden
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Datenschutz: Zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- datenschutzrecht-praxis.de (Kurzinformation)
Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei Datenschutzverstößen
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Verbraucherschutzverbände können gegen DSGVO-Verstöße klagen
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verbraucherschutzverbände können wegen Datenschutzverstößen Verbandsklagen erheben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verbraucherschutzverbände können Datenschutzverletzungen gerichtlich verfolgen
- heuking.de (Kurzinformation)
Klagebefugnis von Verbraucherverbänden zur Verfolgung von Datenschutzverstößen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Bei Datenschutzverletzungen drohen Händlern nun auch Verbandsklagen
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Verbraucherschutzverbände können wegen DSGVO-Verletzungen Verbandsklagen erheben
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Meta Platforms Ireland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Facebook Ireland
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.09.2013 - 16 O 60/13
- LG Berlin, 17.06.2014 - 15 O 546/13
- LG Berlin, 28.10.2014 - 16 O 60/13
- KG, 07.10.2015 - 24 U 124/14
- BGH, 27.07.2017 - I ZR 228/15
- KG, 22.09.2017 - 5 U 155/14
- KG, 06.11.2017 - 5 U 155/14
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-516/17
- BGH, 11.04.2019 - I ZR 186/17
- EuGH, 29.07.2019 - C-516/17
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15
- BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
- BGH, 31.08.2020 - I ZR 228/15
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
- EuGH, 28.04.2022 - C-319/20
- BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-757/22
- EuGH, 11.07.2024 - C-757/22
- BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
Papierfundstellen
- NJW 2022, 1740
- ZIP 2022, 1073
- NVwZ 2022, 945
- GRUR 2022, 920
- EuZW 2022, 522
- DB 2022, 1191
- K&R 2022, 422
- afp 2022, 224
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Gerichtshof erläutert die …
Auszug aus EuGH, 28.04.2022 - C-319/20
Allerdings kann es vorkommen, dass manche Bestimmungen einer Verordnung zu ihrer Durchführung des Erlasses von Durchführungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten bedürfen (Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 110 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 73 Eine solche Auslegung steht im Einklang mit den Anforderungen, die sich aus Art. 16 AEUV und Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergeben, und damit mit dem Ziel der DSGVO, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 44, 45 und 91).
- EuGH, 29.07.2019 - C-40/17
Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …
Auszug aus EuGH, 28.04.2022 - C-319/20
Die deutsche Regierung weist im Übrigen darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID (C-40/17, EU:C:2019:629), in dem es um die Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 95/46 gegangen sei, entschieden habe, dass diese Bestimmungen dieser nationalen Regelung nicht entgegenstünden.
- EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die …
Allerdings eröffnen Bestimmungen dieser Verordnung den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche, strengere oder einschränkende, nationale Vorschriften vorzusehen, und lassen ihnen ein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung dieser Bestimmungen ("Öffnungsklauseln") (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 57).Rn. 59 Außerdem müssen die Mitgliedstaaten, wenn sie von der ihnen durch eine Öffnungsklausel der DSGVO eingeräumten Befugnis Gebrauch machen, von ihrem Ermessen unter den Voraussetzungen und innerhalb der Grenzen der Bestimmungen dieser Verordnung Gebrauch machen und müssen daher Rechtsvorschriften erlassen, die nicht gegen den Inhalt und die Ziele der DSGVO verstoßen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 60).
- BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht
Rn. 9 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 28. April 2022 (C-319/20, GRUR 2022, 920 = WRP 2022, 684 - Meta Platforms Ireland) wie folgt entschieden:.Dies bestimmt sich danach, ob die maßgeblichen Bestimmungen des deutschen Rechts über die Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG mit den in Art. 80 Abs. 2 DSGVO geregelten Voraussetzungen vereinbar sind (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 49 und 62] - Meta Platforms Ireland;… BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 10] - App-Zentrum II).
Rn. 29 bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Art. 80 Abs. 2 DSGVO eine geeignete Grundlage für die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung durch Verbände nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Unterlassungsklagengesetz bilden kann (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 79] - Meta Platforms Ireland).
Damit die in Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorgesehene Verbandsklage erhoben werden kann, müssen die Mitgliedstaaten von der ihnen durch diese Bestimmung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, diese Art der Vertretung betroffener Personen in ihrem nationalen Recht vorzusehen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 59] - Meta Platforms Ireland).
Dieser Spielraum ist im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung des Wortlauts des Art. 80 Abs. 2 DSGVO sowie der Systematik und der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung zu ermitteln (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 62] - Meta Platforms Ireland).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in Art. 80 Abs. 2 DSGVO den Mitgliedstaaten eröffnete Möglichkeit, ein Verfahren einer Verbandsklage gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten vorzusehen, an eine Reihe von Anforderungen an den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich geknüpft ist (EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 63] - Meta Platforms Ireland).
Der Kläger erfüllt als Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen die in Art. 80 Abs. 1 DSGVO an die Klagebefugnis einer Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu stellenden Anforderungen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 65 f. und 79] - Meta Platforms Ireland;… GRUR 2024, 1357 [juris Rn. 41] - Meta Platforms Ireland [Verbandsklage];… BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 16] - App-Zentrum II).
Insoweit ist unschädlich, dass der Kläger seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I;… GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II; EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland), sondern Gegenstand des Klagebegehrens allein die abstrakte Überprüfung der Präsentation des App-Zentrums durch die Beklagte am objektivrechtlichen Maßstab des Datenschutzrechts ist.
Unter diesen Umständen kann die Benennung einer Kategorie oder Gruppe von Personen, die von einer solchen Verarbeitung betroffen sind, für die Erhebung einer solchen Verbandsklage ausreichen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 68 f.] - Meta Platforms Ireland;… BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II).
Rn. 42 dd) Einer Klagebefugnis nach Maßgabe von Art. 80 Abs. 2 DSGVO steht außerdem nicht entgegen, dass der Kläger mit einem Verstoß gegen die Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten der Verbraucher zugleich einen Verstoß gegen andere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher und zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken beanstandet (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 66 und Rn. 77 bis 82] - Meta Platforms Ireland;… BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 19] - App-Zentrum II).
- EuGH, 04.10.2024 - C-21/23
DSGVO: Die Mitgliedstaaten können Mitbewerbern eines mutmaßlichen Verletzers von …
Rn. 36 Sodann solle, was den systematischen Zusammenhang der Bestimmungen des Kapitels VIII DSGVO betreffe, einerseits mit dieser Verordnung - wie vom Gerichtshof im Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland (C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 57), festgestellt - eine grundsätzlich vollständige Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sichergestellt werden.Rn. 39 Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass diese Frage nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt worden sei und dass dieser insbesondere im Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland (C-319/20, EU:C:2022:322), die Frage nach der Klagebefugnis eines Mitbewerbers ausdrücklich offengelassen habe.
Der Schutz dieser Rechte kann somit entweder gemäß Art. 77 bis 79 DSGVO unmittelbar von der betroffenen Person oder nach Art. 80 DSGVO von einer befugten Einrichtung - mit oder ohne entsprechenden Auftrag -beansprucht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 53).
Der Gerichtshof hat auch bereits festgestellt, dass der Verstoß gegen eine Vorschrift zum Schutz personenbezogener Daten gleichzeitig den Verstoß gegen Vorschriften über den Verbraucherschutz oder unlautere Geschäftspraktiken nach sich ziehen kann (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 78) und ein wichtiges Indiz für die Beurteilung der Frage, ob ein Missbrauch einer beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV vorliegt, darstellen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2023, Meta Platforms u. a. [Allgemeine Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks], C-252/21, EU:C:2023:537, Rn. 47 und 62).
Mehrere ihrer Bestimmungen eröffnen den Mitgliedstaaten aber ausdrücklich die Möglichkeit, zusätzliche - strengere oder einschränkende - nationale Vorschriften vorzusehen, die ihnen einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Art und Weise ihrer Durchführung lassen ("Öffnungsklauseln") (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 57).
Rn. 58 Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass dies für Art. 80 Abs. 2 DSGVO gilt, der den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum hinsichtlich seiner Umsetzung lässt und der einer nationalen Regelung, nach der ein Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen Klage insbesondere mit der Begründung erheben kann, dass gegen das Verbot der Vornahme unlauterer Geschäftspraktiken verstoßen worden sei, nicht entgegensteht, sofern die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus dieser Verordnung beeinträchtigen kann (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 59 und 83).
Rn. 69 Zum anderen ist zum Ziel der Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der betroffenen Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und zur praktischen Wirksamkeit der materiellen Bestimmungen der DSGVO festzustellen, dass - wie in Rn. 65 des vorliegenden Urteils ausgeführt - eine von einem Mitbewerber des mutmaßlichen Verletzers von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten erhobene Unterlassungsklage zwar nicht diesem Ziel dient, sondern einen lauteren Wettbewerb sicherstellen soll; sie trägt jedoch unbestreitbar zur Einhaltung dieser Bestimmungen und damit dazu bei, die Rechte der betroffenen Personen zu stärken und ihnen ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 74).
Rn. 70 Im Übrigen könnte sich eine solche Unterlassungsklage eines Mitbewerbers, ähnlich wie Klagen von Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen, für die Gewährleistung dieses Schutzes als besonders wirksam erweisen, da sie es ermöglicht, zahlreiche Verletzungen der Rechte der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 75).
Rn. 71 Daraus folgt, dass die in Rn. 60 des vorliegenden Urteils vorgenommene Auslegung im Einklang mit den Anforderungen steht, die sich aus Art. 16 Abs. 1 AEUV und Art. 8 der Charta ergeben, und damit mit dem Ziel der DSGVO, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73).
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
Rn. 85 Die Beklagte ist unzweifelhaft Verantwortliche der Verarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO (…vgl. konkret zur Beklagten EuGH Urt. v. 4.7.2023 - C-252/21, GRUR 2023, 1131 Rn. 86 ff.; EuGH Urt. v. 28.4.2022 - C-319/20, NJW 2022, 1740 Rn. 34;… EuGH Urt. v. 5.6.2018 - C-210/16, NJW 2018, 2537 Rn. 30;… siehe auch BGH Urt. v. 27.7.2020 - VI ZR 405/18, BGHZ 226, 28 Rn. 13). - EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur …
Rn. 40 Das Ziel dieser weiten Definition des Art. 4 Nr. 7 DSGVO - die ausdrücklich auch juristische Personen einschließt - besteht im Einklang mit dem Ziel der DSGVO darin, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17
BGH legt EuGH erneut eine Frage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden …
Rn. 9 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 28. April 2022 (C-319/20, GRUR 2022, 920 = WRP 2022, 684 - Meta Platforms Ireland) wie folgt entschieden:.Rn. 14 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allerdings abweichend von der durch den Senat im Vorlagebeschluss vertretenen Ansicht (…BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 37 sowie Rn. 60 und 62] - App-Zentrum I) entschieden, dass sich die Klagebefugnis des Klägers aus Art. 80 Abs. 2 DSGVO ergeben kann (EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 49] - Meta Platforms Ireland).
Damit die in Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorgesehene Verbandsklage erhoben werden kann, müssen die Mitgliedstaaten von der ihnen durch diese Bestimmung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, diese Art der Vertretung betroffener Personen in ihrem nationalen Recht vorzusehen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 59] - Meta Platforms Ireland).
Dieser Spielraum ist im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung des Wortlauts des Art. 80 Abs. 2 DSGVO sowie der Systematik und der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung zu ermitteln (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 62] - Meta Platforms Ireland).
Die in Art. 80 Abs. 2 DSGVO den Mitgliedstaaten eröffnete Möglichkeit, ein Verfahren einer Verbandsklage gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten vorzusehen, ist an eine Reihe von Anforderungen an den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich geknüpft (EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 63] - Meta Platforms Ireland).
Der Kläger erfüllt als Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen die in Art. 80 Abs. 1 DSGVO an die Klagebefugnis einer Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu stellenden Anforderungen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 65 und 79] - Meta Platforms Ireland).
Rn. 18 a) Allerdings steht der Klagebefugnis des Klägers nicht entgegen, dass er seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I; EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland).
Unter diesen Umständen kann die Benennung einer Kategorie oder Gruppe von Personen, die von einer solchen Verarbeitung betroffen sind, für die Erhebung einer solchen Verbandsklage ausreichen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 68 f.] - Meta Platforms Ireland).
Rn. 19 b) Der Anwendung von Art. 80 Abs. 2 DSGVO steht außerdem nicht entgegen, dass der Kläger mit einem Verstoß gegen die Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten der Verbraucher zugleich einen Verstoß gegen andere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher oder zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken beanstandet (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 66 und Rn. 77 bis 82] - Meta Platforms Ireland).
Rn. 24 (2) Im Streitfall ist zu berücksichtigen, dass der Kläger die Verletzung einer die Beklagte treffenden Informationspflicht über Zweck und Umfang einer Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend macht (…BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 19] - App-Zentrum I; EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 35] - Meta Platforms Ireland).
Rn. 25 Gegenstand der Klage ist die Präsentation von Spielen in dem auf der Internetplattform der Beklagten befindlichen "App-Zentrum" und der Hinweis, dass die Anwendung berechtigt sei, bestimmte personenbezogene Informationen des Nutzers in seinem Namen zu veröffentlichen (EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 35] - Meta Platforms Ireland).
Der Kläger hat seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben (…BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I); EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland).
Rn. 30 Für eine weite Auslegung dürfte außerdem das Ziel der Datenschutz-Grundverordnung sprechen, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 73] - Meta Platforms Ireland).
Rn. 34 Demgegenüber dürfte das Ziel der Datenschutz-Grundverordnung, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 74] - Meta Platforms Ireland), dafür sprechen, eine Verbandsklagebefugnis auch auf eine Verletzung der sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO ergebenden Verpflichtung zu erstrecken, Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.
- EuGH, 11.07.2024 - C-757/22
Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 32 Mit Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland (C-319/20, EU:C:2022:322), hat der Gerichtshof diese Frage dahin beantwortet, dass Art. 80 Abs. 2 DSGVO so auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung, nach der ein Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen Klage mit der Begründung erheben kann, dass gegen das Verbot der Vornahme unlauterer Geschäftspraktiken, ein Verbraucherschutzgesetz oder das Verbot der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verstoßen worden sei, nicht entgegensteht, sofern die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus dieser Verordnung beeinträchtigen kann.Rn. 40 Konkret eröffnet Art. 80 Abs. 2 DSGVO den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ein Verfahren einer Verbandsklage gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten ohne einen Auftrag der betroffenen Person vorzusehen, wobei dies jedoch an eine Reihe von Anforderungen an den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich geknüpft ist (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 63).
Der Gerichtshof hat insbesondere bereits entschieden, dass ein Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen wie der Bundesverband unter diesen Begriff fallen kann, da er ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgt, das darin besteht, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen in ihrer Eigenschaft als Verbraucher zu gewährleisten, und die Verwirklichung eines solchen Ziels mit dem Schutz der personenbezogenen Daten dieser Verbraucher in Zusammenhang stehen kann (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 64 und 65).
Rn. 42 Was als Zweites den sachlichen Anwendungsbereich dieses Verfahrens betrifft, so kann eine Einrichtung, die die in Art. 80 Abs. 1 DSGVO genannten Voraussetzungen erfüllt, die in Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorgesehene Verbandsklage unabhängig von einem ihr erteilten Auftrag nur dann erheben, wenn "ihres Erachtens die Rechte einer betroffenen Person gemäß dieser Verordnung infolge einer Verarbeitung [ihrer personenbezogenen Daten] verletzt worden sind" (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 67).
Rn. 43 Der Gerichtshof hat insoweit klargestellt, dass die Erhebung einer Verbandsklage insbesondere nicht daran geknüpft ist, dass eine "konkrete Verletzung" der Rechte einer Person aus den Datenschutzvorschriften vorliegt, so dass es für die Anerkennung der Klagebefugnis einer solchen Einrichtung ausreicht, geltend zu machen, dass die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus dieser Verordnung beeinträchtigen könne, ohne dass ein der betroffenen Person in einer bestimmten Situation durch die Verletzung ihrer Rechte tatsächlich entstandener Schaden nachgewiesen werden müsste (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 70 und 72).
Rn. 44 Die Erhebung einer Verbandsklage setzt allerdings, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, voraus, dass die betroffene Einrichtung "ihres Erachtens" davon ausgeht, dass die Rechte einer betroffenen Person gemäß der DSGVO infolge einer Verarbeitung personenbezogener Daten dieser Person verletzt worden seien, und somit eine Datenverarbeitung behauptet, von der sie meint, dass sie gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstoße (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 71), wobei eine solche Verarbeitung nicht rein hypothetischer Natur sein darf, wie der Generalanwalt in Nr. 48 seiner Schlussanträge ausgeführt hat.
Rn. 64 Zum anderen entspricht eine solche Auslegung auch der Präventionsfunktion der in Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorgesehenen Verbandsklage durch Verbände zur Wahrung von Verbraucherinteressen wie im vorliegenden Fall des Bundesverbands (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 76).
- EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur …
Rn. 29 Durch diese weite Definition soll im Einklang mit dem Ziel der DSGVO ein wirksamer Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten gewährleistet werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).Allerdings kann es vorkommen, dass manche Bestimmungen einer Verordnung zu ihrer Durchführung des Erlasses von Durchführungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 65 Dies gilt insbesondere für die DSGVO, die einige Bestimmungen enthält, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, zusätzliche - strengere oder einschränkende - nationale Vorschriften vorzusehen, und ihnen ein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise ihrer Durchführung lassen (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 57).
- LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
Unzulässige Übermittlung von sogenannten Positivdaten an Auskunfteien
Art. 80 DSGVO erkenne ausdrücklich die Instrumente der Verbandsklage und der Verfassungsbeschwerde zur effektiven Durchsetzung des Datenschutzrechts an (EuGH GRUR 2022, 920 - App-Zentrum). - OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23
Schadensersatz für Datenleck bei Facebook
Rn. 562 4. Entgegen der Auffassung des Klägers führt die Entscheidung des EuGH vom 28.04.2022 (C-319/20) nicht zu einer anderen Bewertung, denn das Urteil betrifft ausdrücklich nur die Öffnungsklausel aus Art. 80 Abs. 2 DSGVO, wonach die Mitgliedstaaten nach Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorsehen können, dass jede Einrichtung, Organisation oder Vereinigung unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person in diesem Mitgliedstaat das Recht hat, bei der gemäß Art. 77 DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzulegen und die in den Art. 78 und 79 DSGVO aufgeführten Rechte in Anspruch zu nehmen, wenn ihres Erachtens die Rechte einer betroffenen Person gemäß dieser Verordnung infolge einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten dieser Person verletzt worden sind (EuGH, Urteil vom 28.04.2022, C-319/20 Rn. 56). - Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-634/21
Generalanwalt Pikamäe: Die automatisierte Erstellung eines …
- BGH, 12.01.2023 - I ZR 223/19
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Vertrieb von …
- BGH, 27.03.2025 - I ZR 223/19
Befugnis von Wettbewerbern zur Verfolgung von Verstößen gegen das …
- LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
Unzulässige Speicherung von Cookies in Endgeräten von Webseitennutzern
- BSG, 06.03.2024 - B 6 KA 23/22 R
Vertragsärztliche Versorgung - Pflicht zur Durchführung des …
- BGH, 14.10.2025 - VI ZR 431/24
Zulässigkeit der Übermittlung sogenannter Positivdaten an SCHUFA
- LG Frankfurt/Main, 26.05.2023 - 24 O 156/21
Stromanbieter darf Kundendaten nicht anlasslos an die Schufa übermitteln
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2025 - C-655/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-21/23
Lindenapotheke - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-492/23
Elektronischer Geschäftsverkehr und DSGVO: Generalanwalt Szpunar nimmt …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- OLG Hamburg, 24.06.2026 - 11 VKl 1/24
Aussetzung des Verfahrens zwecks Vorlageersuchens an EuGH; Klärung der Frage der …
- EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
Újpesti Polgármesteri Hivatal - Datenschutzbehörde darf auch ohne Antrag Löschung …
- LG Berlin, 24.08.2023 - 16 O 420/19
LinkedIn darf Do-Not-Track-Einstellung des Browsers nicht ignorieren - Zustimmung …
- LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18
Freunde-Finden-Funktion von Facebook / Meta rechtswidrig - Verarbeitung …
- LG Berlin II, 23.02.2026 - 52 O 22/17
Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen WhatsApp
- OLG Schleswig, 24.04.2025 - 5 U 59/23
Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen des Verlusts der Kontrolle über …
- OLG München, 23.04.2026 - 29 U 599/24
Double Opt-In, Kopplungsverbot, Newsletter-Zustimmung, …
- LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21
Österreichische Post (Informations relatives aux destinataires de données …
- LG Düsseldorf, 06.02.2026 - 38 O 243/23
1N Telecom GmbH
- LG Berlin II, 19.06.2025 - 52 O 65/23
Digitale Selbstauskünfte auf Immobilienportalen ohne aktive …
- LG Leipzig, 31.05.2023 - 5 O 666/22
Verwendung von User-Fotos für Mahnungen nicht erlaubt
- EuGH, 25.01.2024 - C-390/22
Obshtina Pomorie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Verordnung (EG) Nr. …
- LG Berlin, 27.04.2023 - 93 O 167/20
Werbecookies nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers zulässig …
- BGH, 25.02.2026 - I ZB 36/25
Anwaltszwang bei Einlegung einer Berufung i.R.e. Klage gegen die Verarbeitung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-757/22
Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-132/21
Budapesti Elektromos Művek - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
- OLG Stuttgart, 13.12.2023 - 4 U 51/23
Beanspruchung von Schadenersatz, der Feststellung einer weiteren Ersatzpflicht …
- OLG Köln, 17.05.2023 - 15 W 19/23
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick …
- OLG Schleswig, 27.03.2025 - 5 U 61/23
Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen des Verlusts der Kontrolle über …
- EuGH, 31.05.2022 - C-701/20
Avis Autovermietung - Streichung
- OLG Schleswig, 10.04.2025 - 5 U 99/23
Scraping - Schadensersatz wegen Datenschutzverstoß bei einem Sozialen Netzwerk; …
- OLG Schleswig, 20.03.2025 - 5 U 96/23
Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall bei einem sozialen …
- OLG Schleswig, 20.03.2025 - 5 U 101/23
Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen des Verlusts der Kontrolle über …
- LG Hamburg, 30.12.2025 - 327 O 38/25
Unlauterkeit von AGB-Klauseln eines Flugportals und Anforderungen an Transparenz …
- LG Berlin, 15.06.2023 - 93 O 167/20
Wettbewerbsverstoß im Internet: Verwendung plattformübergreifender …
- LG Berlin II, 23.06.2025 - 52 O 147/22
Sichtbarmachung personenbezogener Daten einer unbestimmten Personenzahl
- LG Düsseldorf, 14.03.2024 - 34 O 41/23
- LG Bonn, 21.12.2023 - 10 O 62/22
- LG Köln, 10.01.2023 - 33 O 135/19
- LG Berlin II, 13.09.2024 - 85 O 51/24
Umgang mit Daten innerhalb eines Nutzungsvertrages des Netzwerkes Instagram
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Meta Platforms Ireland
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 80 Abs. 2 - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf - Vertretung von betroffenen Personen durch eine Vereinigung ohne ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Nach Ansicht von Generalanwalt Richard de la Tour können die Mitgliedstaaten Verbraucherschutzverbänden erlauben, gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Verbandsklagen zu erheben
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwalt: Verbandsklagebefugnis für Verbraucherschutzverbände bei DSGVO-Verstößen unionsrechtskonform
- lto.de (Kurzinformation)
Datenschutzverstößen: Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen - Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.09.2013 - 16 O 60/13
- LG Berlin, 17.06.2014 - 15 O 546/13
- LG Berlin, 28.10.2014 - 16 O 60/13
- KG, 07.10.2015 - 24 U 124/14
- BGH, 27.07.2017 - I ZR 228/15
- KG, 22.09.2017 - 5 U 155/14
- KG, 06.11.2017 - 5 U 155/14
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-516/17
- BGH, 11.04.2019 - I ZR 186/17
- EuGH, 29.07.2019 - C-516/17
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15
- BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
- BGH, 31.08.2020 - I ZR 228/15
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
- EuGH, 28.04.2022 - C-319/20
- BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-757/22
- EuGH, 11.07.2024 - C-757/22
- BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Gerichtshof erläutert die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
{FN:22} Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 44), hervorgehoben hat.{FN:27} Vgl. u. a. Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:49} Vgl. Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 45).
{FN:50} Vgl. Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 91).
{FN:57} Vgl. Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 44).
- EuGH, 06.11.2003 - C-101/01
Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
{FN:25} Vgl. Urteil vom 6. November 2003, Lindqvist (C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 96).{FN:26} Vgl. zur Richtlinie 95/46 Urteil vom 6. November 2003, Lindqvist (C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 97).
- EuGH, 21.12.2011 - C-316/10
Danske Svineproducenter - Art. 288 Abs. 2 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
Vgl. auch zu einem Bereich, der zuvor Gegenstand einer Richtlinie war, Urteil vom 21. Dezember 2011, Danske Svineproducenter (C-316/10, EU:C:2011:863, Rn. 42), in dem der Gerichtshof ausführt, dass "der Umstand, dass die Unionsregelung im Bereich des Schutzes von Tieren beim Transport gegenwärtig in einer Verordnung enthalten ist, nicht notwendigerweise [bedeutet], dass jede nationale Maßnahme zur Durchführung dieser Regelung jetzt verboten wäre".{FN:36} Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2011, Danske Svineproducenter (C-316/10, EU:C:2011:863, Rn. 43).
- EuGH, 27.10.1971 - 6/71
Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
{FN:28} Vgl. Urteil vom 27. Oktober 1971, Rheinmühlen Düsseldorf (6/71, EU:C:1971:100).Vgl. ferner zu einer Verordnung, die Ausfuhrerstattungen vorsieht, die von den Mitgliedstaaten gewährt werden können oder nicht, Urteil vom 27. Oktober 1971, Rheinmühlen Düsseldorf (6/71, EU:C:1971:100).
- EuGH, 19.10.2016 - C-582/14
Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
Vgl. insbesondere zum Begriff "bestimmbare Person" im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46 Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779). - EuGH, 29.07.2019 - C-40/17
Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
{FN:4} Vgl. Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID (C-40/17, im Folgenden: Urteil Fashion ID, EU:C:2019:629). - Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-40/17
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek ist der Betreiber einer Webseite, auf der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
{FN:51} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Fashion ID (C-40/17, EU:C:2018:1039, Nr. 33). - EuGH, 17.01.2019 - C-310/16
Dzivev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Schutz der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
{FN:24} Die Bestimmung des Umfangs der von einer Regelung wie der Verordnung 2016/679 vorgenommenen Harmonisierung impliziert daher die Durchführung einer "Mikro-Analyse in Bezug auf eine spezifische Vorschrift oder allenfalls [die Prüfung eines] spezifischen und gut definierten Aspekt[s] des Unionsrechts": vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Dzivev u. a. (C-310/16, EU:C:2018:623, Nr. 74). - Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-102/20
StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
Vgl. auch van Eijk, N., Hoofnagle, C. J., und Kannekens, E., a. a. O., insbesondere S. 336. Zur Veranschaulichung der Komplementarität zwischen den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation und den Vorschriften über das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken von Unternehmern gegenüber Verbrauchern siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz (C-102/20, EU:C:2021:518). - EuGH, 17.12.2015 - C-300/14
Imtech Marine Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20
{FN:29} So hat der Gerichtshof anerkannt, dass ein Mitgliedstaat, der entschieden hat, von einer durch eine Verordnung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, nicht gegen Art. 288 AEUV verstößt: vgl. Urteil vom 17. Dezember 2015, 1mtech Marine Belgium (C-300/14, EU:C:2015:825, Rn. 27 bis 31). - Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-310/16
Dzivev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen …
- EuGH, 14.04.2016 - C-381/14
Sales Sinués - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge …
- EuGH - C-385/14 (anhängig)
Drame Ba
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
Österreichische Post (Préjudice moral lié au traitement de données personnelles) …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-21/23
Lindenapotheke - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - …
{FN:28} Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Meta Platforms Ireland (C-319/20, EU:C:2021:979, Nr. 51). - Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-534/20
Leistritz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …
{FN:23} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Facebook Ireland (C-319/20, EU:C:2021:979, Nr. 51).{FN:25} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Facebook Ireland (C-319/20, EU:C:2021:979, Nr. 51).
{FN:27} Vgl. insbesondere hinsichtlich der Verordnung 2016/679 meine Schlussanträge in der Rechtssache Facebook Ireland (C-319/20, EU:C:2021:979, Nr. 52).
{FN:28} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Facebook Ireland (C-319/20, EU:C:2021:979, Nr. 52).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-37/20
Luxembourg Business Registers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der …
Für eine aus jüngster Zeit stammende Analyse der Tragweite der DSGVO vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Facebook Ireland (C-319/20, EU:C:2021:979, Nrn. 50 bis 52). - Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:24} Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Meta Platforms Ireland (C-319/20, EU:C:2021:979, Nr. 51). - Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2026 - C-317/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/58/EG - Verarbeitung …
{FN:41} Der von Groupe Canal + angestellte Vergleich zwischen dem Internetnutzer und dem angemessen aufmerksamen und verständigen europäischen Durchschnittsverbraucher könnte sich als relevant erweisen (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Planet49 [C-673/17, EU:C:2019:246, Nr. 113]; vgl. ferner zu den Wechselwirkungen zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Verbraucherschutzrecht Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Meta Platforms Ireland [C-319/20, EU:C:2021:979, Nrn. 80 und 81])], wobei der hohe Schutz der Verbraucher gegenüber Gewerbetreibenden hervorgehoben wird. - Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-757/22
Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- LG Hamburg, 17.04.2025 - 325 O 261/23 Die DSGVO verfolgt schon gar nicht das Ziel einer Vollharmonisierung, was sich daran zeigt, dass sie viele Öffnungsklauseln enthält, die dem nationalen Gesetzgeber einen eigenen Handlungsspielraum verschaffen (Schlussanträge des Generalanwalts vom 2.12.2021- C-319/20, Rn. 50 ff.).
- LG Hamburg, 17.04.2025 - 325 O 22/24 Die DSGVO verfolgt schon gar nicht das Ziel einer Vollharmonisierung, was sich daran zeigt, dass sie viele Öffnungsklauseln enthält, die dem nationalen Gesetzgeber einen eigenen Handlungsspielraum verschaffen (Schlussanträge des Generalanwalts vom 2.12.2021- C-319/20, Rn. 50 ff.).
- LG Hamburg, 17.04.2025 - 325 O 56/24 Die DSGVO verfolgt schon gar nicht das Ziel einer Vollharmonisierung, was sich daran zeigt, dass sie viele Öffnungsklauseln enthält, die dem nationalen Gesetzgeber einen eigenen Handlungsspielraum verschaffen (Schlussanträge des Generalanwalts vom 2.12.2021- C-319/20, Rn. 50 ff.).
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