Rechtsprechung
| EuGH, 18.12.2025 - C-366/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Warenverkehr - Schutz oder Förderung der kulturellen Vielfalt - Dienstleistung der Lieferung von Büchern nach Hause - Nationale Regelung, die für eine solche Dienstleistung eine ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Warenverkehr - Schutz oder Förderung der kulturellen Vielfalt - Dienstleistung der Lieferung von Büchern nach Hause - Nationale Regelung, die für eine solche Dienstleistung eine ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Mindestgebühr für Buchlieferungen kann freien Warenverkehr beeinträchtigen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur gesetzlichen Mindestgebühr für den Buchversand (Amazon)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
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- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Frankreich), eingereicht am 21. Mai 2024 - Amazon EU Sàrl/Ministre de la Culture, Ministre de l'Économie, des Finances et de la Souveraineté industrielle et numérique
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
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Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
- EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Papierfundstellen
- GRUR 2026, 252
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (23)
- EuGH, 24.11.1993 - C-267/91
Strafverfahren gegen Keck und Mithouard
Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Rn. 47 Mit seiner dritten Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob die Art. 34 und 56 AEUV dahin auszulegen sind, dass eine von einem Mitgliedstaat erlassene Maßnahme, mit der für die im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats erfolgende Lieferung von Büchern, die vom Käufer nicht in einem Bucheinzelhandelsgeschäft abgeholt werden, Mindestgebühren festgelegt werden, allein im Hinblick auf den durch Art. 34 AEUV garantierten freien Warenverkehr oder allein im Hinblick auf den durch Art. 56 AEUV garantierten freien Dienstleistungsverkehr zu prüfen ist, und ob im ersten Fall davon auszugehen ist, dass die Maßnahme eine "Verkaufsmodalität" im Sinne des Urteils vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905), betrifft.Rn. 53 Als Zweites ist, soweit das vorlegende Gericht klären möchte, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Maßnahme eine "Verkaufsmodalität" im Sinne des Urteils vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905) betrifft, darauf hinzuweisen, dass der freie Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten ein elementarer Grundsatz des AEU-Vertrags ist, der in dem in Art. 34 AEUV niedergelegten Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung seinen Ausdruck gefunden hat (…Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 119).
Rn. 55 Aus den Rn. 16 und 17 des Urteils vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905), geht hervor, dass die Anwendung nationaler Bestimmungen, die bestimmte "Verkaufsmodalitäten" beschränken oder verbieten, auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten nicht geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, soweit diese Bestimmungen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und den Absatz der inländischen Erzeugnisse und den Absatz der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren.
Rn. 59 Deshalb ist davon auszugehen, dass sich der Begriff "Verkaufsmodalität" im Sinne des Urteils vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905), nicht auf eine nationale Maßnahme bezieht, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht.
Rn. 60 Nach alledem ist auf die dritte Frage zu antworten, dass die Art. 34 und 56 AEUV dahin auszulegen sind, dass eine von einem Mitgliedstaat erlassene Maßnahme, mit der für die im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats Lieferung von Büchern, die vom Käufer nicht in einem Bucheinzelhandelsgeschäft abgeholt werden, Mindestgebühren festgelegt werden, allein im Hinblick auf den durch Art. 34 AEUV garantierten freien Warenverkehr zu prüfen ist und nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine solche Maßnahme eine "Verkaufsmodalität" im Sinne des Urteils vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905) betrifft.
Die Art. 34 und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass eine von einem Mitgliedstaat erlassene Maßnahme, mit der für die im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats erfolgende Lieferung von Büchern, die vom Käufer nicht in einem Bucheinzelhandelsgeschäft abgeholt werden, Mindestgebühren festgelegt werden, allein im Hinblick auf den durch Art. 34 AEUV garantierten freien Warenverkehr zu prüfen ist und nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine solche Maßnahme eine "Verkaufsmodalität" im Sinne des Urteils vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905) betrifft..
- EuGH, 18.06.2019 - C-591/17
Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch …
Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Rn. 53 Als Zweites ist, soweit das vorlegende Gericht klären möchte, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Maßnahme eine "Verkaufsmodalität" im Sinne des Urteils vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905) betrifft, darauf hinzuweisen, dass der freie Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten ein elementarer Grundsatz des AEU-Vertrags ist, der in dem in Art. 34 AEUV niedergelegten Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung seinen Ausdruck gefunden hat (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 119).Rn. 57 Aus dieser Rechtsprechung geht zum einen hervor, dass der Begriff "Verkaufsmodalitäten" nur nationale Vorschriften erfasst, die die Art und Weise regeln, in der Waren vermarktet werden können, während Regelungen betreffend die Art und Weise, in der Waren zu Käufern geliefert werden können, nicht unter diesen Begriff fallen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504 Rn. 128 und 129).
- EuGH, 07.09.2022 - C-391/20
Die Verpflichtung, Hochschulstudienprogramme in der Amtssprache des …
Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Rn. 39 Darüber hinaus hat der Gerichtshof im Urteil vom 7. September 2022, Cilevičs u. a. (C-391/20, EU:C:2022:638), betreffend eine nationale Regelung, die Hochschulen dazu verpflichtete, entgeltlichen Unterricht ausschließlich in der Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats zu erteilen, die Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, allein im Hinblick auf die in Art. 49 AEUV verankerte Niederlassungsfreiheit geprüft, selbst wenn die Erteilung von Ausbildung gegen Entgelt eine "[wirtschaftliche] Tätigkeit" im Sinne von Art. 4 Nr. 1 der Richtlinie 2006/123 darstellt (…Urteil vom 6. Oktober 2020, Kommission/Ungarn [Hochschulausbildung], C-66/18, EU:C:2020:792, Rn. 195).Rn. 40 Aus dem Urteil vom 7. September 2022, Cilevičs u. a. (C-391/20, EU:C:2022:638), geht implizit hervor, dass der Gerichtshof davon ausgegangen ist, dass eine solche Regelung unter Art. 1 Abs. 4 dieser Richtlinie fallen und folglich von deren Anwendungsbereich ausgenommen sein kann, und die Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht allein anhand des Primärrechts zu erfolgen hat.
- EuGH, 02.12.2010 - C-108/09
Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet …
Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Rn. 17 Das vorlegende Gericht führt als Erstes aus, dass Art. 1 Abs. 4 des Gesetzes vom 10. August 1981 ausschließlich die Dienstleistung der Lieferung von Büchern regele, so dass damit eine Anforderung festgelegt würde, die in Anbetracht von Art. 2 Buchst. h Ziff. ii der Richtlinie 2000/31 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 2. Dezember 2010 (Ker-Optika, C-108/09, EU:C:2010:725), nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie falle.In Bezug auf die Richtlinie 2000/31 kritisiert Amazon EU die Schlussanträge, da darin zum einen die tatsächlichen Umstände nicht dargelegt würden, die ihnen zugrunde lägen, und zum anderen das Urteil vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika (C-108/09, EU:C:2010:725) unzureichend analysiert worden sei.
- EuGH, 04.09.2025 - C-21/24
Nissan Iberia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Der Gerichtshof ist weder an die Schlussanträge noch an deren Begründung gebunden (…Urteile vom 11. November 2010, Hogan Lovells International, C-229/09, EU:C:2010:673, Rn. 26, und vom 4. September 2025, Nissan Iberia, C-21/24, EU:C:2025:659, Rn. 30).Dass eine Partei oder ein solcher Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, EU:C:2000:69, Rn. 17 und 18, und Urteil vom 4. September 2025, Nissan Iberia, C-21/24, EU:C:2025:659, Rn. 31).
- EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt …
Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Somit ist eine derartige Festlegung geeignet, den Marktzugang für Bücher aus anderen Mitgliedstaaten stärker zu behindern und stellt daher eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 23). - EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Rn. 54 Nach ständiger Rechtsprechung gilt das in Art. 34 aufgestellte Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen für alle nationalen Maßnahmen, die geeignet sind, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5, …und vom 10. Juli 2025, Purefun Group, C-365/24, EU:C:2025:558, Rn. 40). - EuGH, 14.10.2004 - C-36/02
das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der …
Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Rn. 48 Als Erstes ist zur Bestimmung, welche Grundfreiheit auf den Ausgangsrechtsstreicht anwendbar ist, auf den Gegenstand der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Maßnahme abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2004, Omega, C-36/02, EU:C:2004:614, Rn. 24 und 25, …sowie vom 19. Dezember 2024, Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft, C-295/23, EU:C:2024:1037, Rn. 50). - EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft - Fremdbesitzverbot verstößt nicht gegen …
Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Rn. 48 Als Erstes ist zur Bestimmung, welche Grundfreiheit auf den Ausgangsrechtsstreicht anwendbar ist, auf den Gegenstand der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Maßnahme abzustellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2004, Omega, C-36/02, EU:C:2004:614, Rn. 24 und 25, sowie vom 19. Dezember 2024, Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft, C-295/23, EU:C:2024:1037, Rn. 50). - EuGH, 10.02.2009 - C-110/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - …
Auszug aus EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Rn. 56 Zudem geht aus der Rechtsprechung hervor, dass eine von einem Mitgliedstaat erlassene Maßnahme, auch wenn sie weder bezweckt noch bewirkt, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, unter den Begriff "Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen" im Sinne von Art. 34 AEUV fällt, wenn sie den Zugang von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten zum Markt eines Mitgliedstaats behindert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 37). - EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
- EuGH, 06.10.2020 - C-66/18
Vertragsverletzungsverfahren: Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht
- EuGH, 11.02.2021 - C-407/19
Ein Gesetz, das die Hafenarbeit anerkannten Arbeitern vorbehält, kann mit dem …
- EuGH, 10.07.2025 - C-365/24
Purefun Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie (EU) …
- EuGH - C-471/19 (anhängig)
Middlegate Europe
- EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie …
- EuGH, 25.06.2020 - C-24/19
Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die …
- EuGH, 13.11.2018 - C-33/17
Eine Regelung eines Mitgliedstaats, wonach einem inländischen …
- EuGH, 07.09.2022 - C-624/20
Ein Drittstaatsangehöriger, der als Familienangehöriger eines Unionsbürgers über …
- EuGH, 10.07.2025 - C-254/23
INTERZERO u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit und …
- EuGH, 04.02.2000 - C-17/98
Emesa Sugar
- EuGH, 11.11.2010 - C-229/09
Hogan Lovells International - Patentrecht - Pflanzenschutzmittel - Verordnung …
- EuGH, 19.01.2023 - C-292/21
CNAE u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - …
- VG Schleswig, 18.02.2026 - 4 A 209/25
Medienrechtliche Beanstandung von Gesundheits-Infoboxen einer …
Dies habe der EuGH zwischenzeitlich in seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 - C-366/24 - so auch klargestellt.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Amazon EU (Tarifs minimaux de livraison de livres)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Warenverkehr - Schutz oder Förderung der kulturellen Vielfalt - Dienstleistung der Lieferung von Büchern nach Hause - Nationale Regelung, die für eine solche Lieferung eine Mindestgebühr ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Warenverkehr - Schutz oder Förderung der kulturellen Vielfalt - Dienstleistung der Lieferung von Büchern nach Hause - Nationale Regelung, die für eine solche Lieferung eine Mindestgebühr ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
- EuGH, 18.12.2025 - C-366/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (25)
- EuGH, 02.12.2010 - C-108/09
Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
Unter Berücksichtigung von Art. 2 Buchst. h Ziff. ii der Richtlinie 2000/31 in der Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil Ker-Optika{FN-VERWEIS:6} falle das durch diese Bestimmung eingeführte Erfordernis daher nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.{FN:6} Urteil vom 2. Dezember 2010 (C-108/09, EU:C:2010:725).
{FN:9} Vgl. Urteil vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika (C-108/09, EU:C:2010:725, Rn. 77).
{FN:31} Vgl. Urteile vom 24. März 1994, Schindler (…C-275/92, EU:C:1994:119, Rn. 22), vom 14. Oktober 2004, Omega (…C-36/02, EU:C:2004:614, Rn. 26), vom 26. Mai 2005, Burmanjer u. a. (…C-20/03, EU:C:2005:307, Rn. 35), sowie vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika (C-108/09, EU:C:2010:725, Rn. 43).
{FN:37} Vgl. Urteil vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika (C-108/09, EU:C:2010:725, Rn. 45 und 46).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-360/15
X - Richtlinie 2006/123/EG - Niederlassung von Dienstleistungserbringern - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
{FN:25} Vgl. auch meine Schlussanträge in den Rechtssachen X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2017:397, Nr. 78).{FN:30} Vgl. auch meine Schlussanträge in den Rechtssachen X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2017:397, Nr. 90).
Vgl. im Einzelnen meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2017:397, Nr. 89 bis 95).
- EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
Burmanjer u.a. - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
{FN:31} Vgl. Urteile vom 24. März 1994, Schindler (…C-275/92, EU:C:1994:119, Rn. 22), vom 14. Oktober 2004, Omega (…C-36/02, EU:C:2004:614, Rn. 26), vom 26. Mai 2005, Burmanjer u. a. (C-20/03, EU:C:2005:307, Rn. 35), sowie vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika (…C-108/09, EU:C:2010:725, Rn. 43).{FN:33} Urteil vom 26. Mai 2005 (C-20/03, EU:C:2005:307, Rn. 34).
{FN:34} Vgl. Urteil vom 26. Mai 2005, Burmanjer u. a. (C-20/03, EU:C:2005:307, Rn. 34).
- EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
Vgl. auch Urteile vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 20), und vom 27. Februar 2025, Apothekerkammer Nordrhein (…C-517/23, EU:C:2025:122, Rn. 61), in denen sich der Gerichtshof unmittelbar mit dem freien Warenverkehr befasste, ohne eine andere aus dem Vertrag abgeleitete Grundfreiheit auch nur zu erwähnen.{FN:43} Vgl. in diesem Sinne in Bezug auf den Fernabsatz von Arzneimitteln Urteil vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.06.2019 - C-591/17
Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
{FN:42} Vgl. Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 129). - EuGH, 11.12.2003 - C-322/01
DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
{FN:36} Vgl. Urteil vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 44). - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
{FN:23} Vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982, Cilfit/Ministero della sanita (283/81, EU:C:1982:335, Rn. 18). - EuGH, 14.10.2004 - C-36/02
das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
{FN:31} Vgl. Urteile vom 24. März 1994, Schindler (…C-275/92, EU:C:1994:119, Rn. 22), vom 14. Oktober 2004, Omega (C-36/02, EU:C:2004:614, Rn. 26), vom 26. Mai 2005, Burmanjer u. a. (…C-20/03, EU:C:2005:307, Rn. 35), sowie vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika (…C-108/09, EU:C:2010:725, Rn. 43). - EuGH, 24.11.1993 - C-267/91
Strafverfahren gegen Keck und Mithouard
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
{FN:39} Urteil vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905, Rn. 16). - EuGH, 27.02.2025 - C-517/23
Die Mitgliedstaaten dürfen Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
Vgl. auch Urteile vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung (…C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 20), und vom 27. Februar 2025, Apothekerkammer Nordrhein (C-517/23, EU:C:2025:122, Rn. 61), in denen sich der Gerichtshof unmittelbar mit dem freien Warenverkehr befasste, ohne eine andere aus dem Vertrag abgeleitete Grundfreiheit auch nur zu erwähnen. - EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
- EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
FSK-Altersfreigabekennzeichen und freier Warenverkehr (Art. 28 EG)
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV - …
- EuGH, 13.01.2000 - C-254/98
TK-Heimdienst - Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) - …
- EuGH, 30.05.2013 - C-604/11
Genil 48 und Comercial Hostelera de Grandes Vinos - Richtlinie 2004/39/EG - …
- EuGH, 30.04.2009 - C-531/07
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT VORSCHRIFTEN WIE DER ÖSTERREICHISCHEN REGELUNG ÜBER …
- EuGH, 09.11.2023 - C-376/22
Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet: Ein Mitgliedstaat darf einem …
- EuGH, 25.06.2020 - C-24/19
Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die …
- EuGH, 10.01.1985 - 229/83
Leclerc / Au blé vert
- EuGH, 03.10.2000 - C-9/99
Échirolles Distribution - Nationale Buchpreisregelung
- EuGH, 23.10.1986 - 355/85
Driancourt / Cognet
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-662/22
Generalanwalt Szpunar: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter von Online-Diensten, …
- EuGH, 30.05.2024 - C-667/22
ECommerce: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter von Online-Diensten, der in …
- EuGH, 14.07.1988 - 254/87
Syndicat des libraires de Normandie / L'Aigle distribution
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale Rechtsvorschriften, die bestimmte …
Zur Schwierigkeit, eine strikte Grenze zwischen Gegenstand und Anwendungsbereich dieser Richtlinie zu ziehen, vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Amazon EU (Mindestgebühren für die Lieferung von Büchern) (C-366/24, EU:C:2025:531, Nrn. 49 ff.).
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