Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 03.06.2021 - C-39/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15038
EuGH, 03.06.2021 - C-39/20 (https://dejure.org/2021,15038)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.2021 - C-39/20 (https://dejure.org/2021,15038)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 2021 - C-39/20 (https://dejure.org/2021,15038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,15038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Jumbocarry Trading

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Zollkodex der Union - Art. 22 Abs. 6 Unterabs. 1 in Verbindung mit Art. 29 - Mitteilung der Gründe an die betroffene Person vor Erlass einer diese Person belastenden Entscheidung - Art. 103 Abs. 1 und Art. ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Zollkodex der Union - Art. 22 Abs. 6 Unterabs. 1 in Verbindung mit Art. 29 - Mitteilung der Gründe an die betroffene Person vor Erlass einer diese Person belastenden Entscheidung - Art. 103 Abs. 1 und Art. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Zollkodex der Union - Art. 22 Abs. 6 Unterabs. 1 in Verbindung mit Art. 29 - Mitteilung der Gründe an die betroffene Person vor Erlass einer diese Person belastenden Entscheidung - Art. 103 Abs. 1 und Art. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Jumbocarry Trading

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EUV 952/2013 Art 103 Abs 3 Buchst b, EUV 952/2013 Art 124 Abs 1 Buchst a
    Zollschuld, Verjährung, Rechtssicherheit, Vertrauensschutz

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EUV 952/2013 Art 103 Abs 3 Buchst b ; EUV 952/2013 Art 124 Abs 1 Buchst a

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Jumbocarry Trading

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.11.2018 - C-432/17

    O'Brien - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 97/81/EG - …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-39/20
    Rn. 28 Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass sie ab dem Datum ihres Inkrafttretens Anwendung finden, während materiell-rechtliche Vorschriften gewöhnlich so ausgelegt werden, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, soweit aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (Urteil vom 7. November 2018, 0'Brien, C-432/17, EU:C:2018:879, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt - vorbehaltlich des Verbots der Rückwirkung von Rechtsakten - nur, wenn zusammen mit der neuen Rechtsnorm besondere Vorschriften erlassen werden, die speziell die Voraussetzungen für ihre zeitliche Geltung regeln (Urteil vom 7. November 2018, 0'Brien, C-432/17, EU:C:2018:879, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.04.2021 - C-798/18

    Federazione nazionale delle imprese elettrotecniche ed elettroniche (Anie) u.a. - …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-39/20
    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteil vom 15. April 2021, Federazione nazionale delle imprese elettrotecniche ed elettroniche [Anie] u. a., C-798/18 und C-799/18, EU:C:2021:280, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-39/20
    Die Wirtschaftsteilnehmer sind nicht berechtigt, auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation zu vertrauen, die die Unionsorgane im Rahmen ihres Ermessens ändern können (Urteil vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09 P, EU:C:2012:385, Rn. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.03.2015 - C-596/13

    Kommission / Moravia Gas Storage - Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt - …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-39/20
    Es sollte nämlich eine kohärente und einheitliche Anwendung der Zollvorschriften der Union erreicht werden (vgl. entsprechend Urteil vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage, C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.2017 - C-584/15

    Glencore Céréales France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG, …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-39/20
    Rn. 46 Was schließlich den Grundsatz der Rechtssicherheit betrifft, hat der Gerichtshof bereits erläutert, dass es den Mitgliedstaaten grundsätzlich freisteht, Verjährungsfristen zu verlängern, wenn der fragliche Sachverhalt nie verjährt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 2017, Glencore Céréales France, C-584/15, EU:C:2017:160, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-39/20
    Rn. 35 Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Art. 221 Abs. 3 des Zollkodex der Gemeinschaften als materiell-rechtliche Regelung anzusehen war, da die Zollschuld nach Ablauf der in dieser Bestimmung vorgesehenen Frist verjährt war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 2006, Molenbergnatie, C-201/04, EU:C:2006:136, Rn. 41).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-276/16

    Prequ' Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz der Wahrung der …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-39/20
    Nach diesem Grundsatz, der anwendbar ist, wann immer die Verwaltung beabsichtigt, gegenüber einer Person eine sie beschwerende Maßnahme zu erlassen, müssen die Adressaten von Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt zu den Elementen, auf die die Verwaltung ihre Entscheidung zu stützen beabsichtigt, sachdienlich vorzutragen (Urteil vom 20. Dezember 2017, Prequ' Italia, C-276/16, EU:C:2017:1010, Rn. 45 und 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-249/18

    CEVA Freight Holland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex - Zollanmeldung …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-39/20
    Rn. 32 Darüber hinaus hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Bestimmung der Form, die bei der Mitteilung des Abgabenbetrags an den Zollschuldner zu wählen ist, damit die Verjährungsfrist unterbrochen wird, eine verfahrensrechtliche Modalität darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2019, CEVA Freight Holland, C-249/18, EU:C:2019:587, Rn. 46).
  • EuGH, 22.06.2022 - C-267/20

    The Court specifies the temporal scope of the rules governing the limitation …

    Rn. 31 Während bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass sie ab dem Datum ihres Inkrafttretens Anwendung finden (Urteil vom 3. Juni 2021, Jumbocarry Trading, C-39/20, EU:C:2021:435, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), sind die Vorschriften des materiellen Unionsrechts im Interesse der Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes so auszulegen, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossene Sachverhalte nur gelten, soweit aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (…Urteil vom 21. Dezember 2021, Skarb Państwa [Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung], C-428/20, EU:C:2021:1043, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG München, 18.09.2025 - 14 K 2534/22

    Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verjährung

    Etwas anderes gelte - vorbehaltlich des Verbots der Rückwirkung von Rechtsakten - nur, wenn zusammen mit der neuen Rechtsnorm besondere Vorschriften erlassen werden, die speziell die Voraussetzungen für ihre zeitliche Geltung regeln (EuGH-Urteil vom 3. Juni 2021 C-39/20, Jumbocarry Trading, ECLI:EU:C:2021:435, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern ZfZ 2021, 268, Rn. 28 - 29).

    Zum Einen regelt Art. 103 Abs. 2 UZK insoweit unmittelbar die maximale Frist für die Mitteilung an den Zollschuldner und damit eine Verfahrensvoraussetzung (vgl. dazu Fußnote Nr. 42 der Schlussanträge des Generalanwalts M. Campos Sánchez-Bordona vom 11. Februar 2021 in der Rechtssache C-39/20), die nach der o.g. Rechtsprechung des EuGH ab dem 1. Mai 2016 für alle zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Fristen anzuwenden ist.

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 3. Juni 2021 C-39/20, Jumbocarry Trading, ECLI:EU:C:2021:435, ZfZ 2021, 268, Rn. 37 ff.) wäre die Regelung nur dann nicht auf "Altfälle" anwendbar, wenn es um Rechtspositionen ginge, die vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Art. 103 Abs. 2 UZK endgültig erworben worden sind.

    Rn. 25 Das EuGH-Urteil vom 3. Juni 2021 (C-39/20, ZfZ 2021, 268) ist zwar zur Regelung des Art. 103 Abs. 3 Buchst. b UZK ergangen; es ist aber nach Ansicht des Senats auf Art. 103 Abs. 2 UZK übertragbar, zumal der EuGH die Erlöschensregelung des Art. 124 Abs. 1 Buchst. a UZK, die auf Art. 103 UZK insgesamt verweist, ausdrücklich in seine Beurteilung mit aufnimmt.

    Dem steht nach Auffassung des Senats nicht entgegen, dass der EuGH im Urteil vom 3. Juni 2021 (C-39/20) - wohl u.a. mit Blick auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union - eine (erst) seit 1. Mai 2016 geltende Regelung (Art. 103 Abs. 3 Buchst. b UZK) trotz ihrer nachteiligen Folgen für den Abgabenschuldner auf eine schon vor dem 1. Mai 2016 entstandene Abgabenschuld mit der Begründung anwendet, dass der Abgabenschuldner zum fraglichen Zeitpunkt noch keine gesicherte Rechtsposition erworben hat, während die seit 1. Mai 2016 geltende Höchstfrist des Art. 103 Abs. 2 UZK im vorliegenden Fall zugunsten der Klägerin wirkt.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH verlangt der Grundsatz der Rechtssicherheit auch, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (EuGH-Urteil vom 3. Juni 2021 C-39/20, Jumbocarry Trading, ECLI:EU:C:2021:435, ZfZ 2021, 268, Rn. 48).

  • EuGH, 03.07.2025 - C-534/23

    3. Juli 2025

    Alle Rechtsvorschriften müssen es den Betroffenen ermöglichen, dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2021, Jumbocarry Trading, C-39/20, EU:C:2021:435, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2024 - C-541/20

    Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets

    Rn. 162 Ebenso wenig verpflichtet der Grundsatz der Rechtssicherheit dazu, die Rechtsordnung unverändert aufrechtzuerhalten, da es dem Unionsgesetzgeber im Rahmen seines Ermessens freisteht, die bestehende Rechtslage zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2021, Jumbocarry Trading, C-39/20, EU:C:2021:435, Rn. 50).
  • EuGH, 22.09.2022 - C-159/21

    Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der …

    Rn. 45 Was erstens das Verwaltungsverfahren betrifft, so ergibt sich insoweit aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Achtung der Verteidigungsrechte bedeutet, dass der Adressat einer Entscheidung, die seine Interessen spürbar beeinträchtigt, von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen, in die Lage versetzt werden muss, seinen Standpunkt zu den Gesichtspunkten, auf die die Verwaltung ihre Entscheidung zu stützen beabsichtigt, sachdienlich vorzutragen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 2019, Glencore Agriculture Hungary, C-189/18, EU:C:2019:861, Rn. 39, und vom 3. Juni 2021, Jumbocarry Trading, C-39/20, EU:C:2021:435, Rn. 31).
  • EuGH, 21.09.2023 - C-478/21

    China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic …

    Rn. 211 Hierzu ist festzustellen, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte ein tragender Grundsatz des Unionsrechts ist (Urteil vom 3. Juni 2021, Jumbocarry Trading, C-39/20, EU:C:2021:435, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-25/21

    Repsol Comercial de Productos Petrolíferos

    Rn. 35 Wenn dagegen diese Bestimmung als "Verfahrensvorschrift" eingestuft wird, ist davon auszugehen, dass sie ab dem Datum ihres Inkrafttretens auf den betreffenden Sachverhalt Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2021, Jumbocarry Trading, C-39/20, EU:C:2021:435, Rn. 28).
  • EuGH, 21.10.2021 - C-825/19

    Beeren-, Wild-, Feinfrucht - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - …

    Erstere sind im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar, während Zweitere gewöhnlich so ausgelegt werden, dass sie auf die künftigen Wirkungen von unter dem alten Recht entstandenen Sachverhalten sowie auf neue Rechtspositionen anwendbar sind, jedoch nicht auf abgeschlossene Sachverhalte, die vor Inkrafttreten dieser Vorschriften entstanden sind, soweit nicht aus ihrem Wortlaut, ihrem Zweck oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 2006, Molenbergnatie, C-201/04, EU:C:2006:136, Rn. 31…, vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, EU:C:2006:162, Rn. 21, und vom 3. Juni 2021, Jumbocarry Trading, C-39/20, EU:C:2021:435, Rn. 29).

    Nach dieser Bestimmung haben andere als die in Abs. 1 dieses Artikels genannten Artikel, darunter die Art. 211 und 254, erst ab dem 1. Mai 2016 Geltung erlangt, selbst wenn der UZK gemäß seinem Art. 287 am 30. Oktober 2013 in Kraft getreten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2021, Jumbocarry Trading, C-39/20, EU:C:2021:435, Rn. 5 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.11.2021 - C-271/20

    Aurubis - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den Handel mit …

    Eine solche Vorgehensweise verstieße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, der gebietet, dass das Unionsrecht es den Betroffenen ermöglicht, ihre Rechte und Pflichten eindeutig zu erkennen und sich darauf einstellen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2021, Jumbocarry Trading, C-39/20, EU:C:2021:435, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.01.2025 - C-511/23

    Caronte & Tourist - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - …

    Rn. 49 Im Übrigen ist es bei der Festlegung eines angemessenen zeitlichen Rahmens von Verfahren, die von den nationalen Wettbewerbsbehörden durchgeführt werden, um wettbewerbswidrige Verhaltensweisen zu ahnden, aus Gründen der Rechtssicherheit geboten, dass die Mitgliedstaaten eine Fristenregelung schaffen, die so klar, bestimmt und vorhersehbar ist, dass alle Betroffenen den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau erkennen und sich darauf einstellen können (…vgl. entsprechend Urteile vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 49, vom 3. Juni 2021, Jumbocarry Trading, C-39/20, EU:C:2021:435, Rn. 48, …und vom 7. März 2024, Die Länderbahn u. a., C-582/22, EU:C:2024:213, Rn. 66).
  • EuGH, 30.01.2025 - C-510/23

    Trenitalia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere …

  • EuG, 16.10.2024 - T-494/23

    HG/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ersatz des der Union entstandenen …

  • EuGH, 27.06.2024 - C-168/23

    Prysmian Cabluri şi Sisteme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - …

  • FG Düsseldorf, 23.03.2022 - 4 K 2282/20

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben für Verbindungselemente aus Drittländern

  • FG Düsseldorf, 04.10.2023 - 4 K 1142/23

    Verwendungszweck einer Ware als objektives Tarifierungskriterium hinsichtlich …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-346/23

    Banco de Santander (Représentation des consommateurs individuels) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-229/21

    Port de Bruxelles und Région de Bruxelles-Capitale - Vorlage zur …

  • FG Düsseldorf, 18.05.2022 - 4 K 2688/20

    Einreihung und Tarifierung von aus der Volksrepublik China eingeführten …

  • VG Karlsruhe, 19.11.2021 - A 19 K 3611/21

    Verfahrensfehler bei Unterlassung des Hinweises auf Rechtsbeistand

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1692
Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20 (https://dejure.org/2021,1692)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.02.2021 - C-39/20 (https://dejure.org/2021,1692)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - C-39/20 (https://dejure.org/2021,1692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Jumbocarry Trading

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Frist zur Mitteilung von Zollschulden - Aussetzung der Mitteilungsfrist - Verjährung der Zollschuld - Zeitlicher Anwendungsbereich der Bestimmung über die Aussetzungsgründe - Grundsatz der Rechtssicherheit - Grundsatz des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Jumbocarry Trading

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Frist zur Mitteilung von Zollschulden - Aussetzung der Mitteilungsfrist - Verjährung der Zollschuld - Zeitlicher Anwendungsbereich der Bestimmung über die Aussetzungsgründe - Grundsatz der Rechtssicherheit - Grundsatz des ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Frist zur Mitteilung von Zollschulden - Aussetzung der Mitteilungsfrist - Verjährung der Zollschuld - Zeitlicher Anwendungsbereich der Bestimmung über die Aussetzungsgründe - Grundsatz der Rechtssicherheit - Grundsatz des ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20
    - Erstens, dass die Mitteilung mit diesem Inhalt geeignet war, den Schuldner angemessen zu informieren und ihn in die Lage zu versetzen, seine Rechte in voller Kenntnis der Sachlage zu vertreten, wie das Urteil Molenbergnatie Art. 221 Abs. 3 des Zollkodex der Gemeinschaften ausgelegt hat{FN-VERWEIS:31}.

    Rn. 62 Die Anwendung der Rechtsprechung aus dem Urteil Molenbergnatie würde folglich dazu führen, dass die Bestimmungen des Zollkodex der Union, um deren Auslegung ersucht wird, wegen ihres materiell-rechtlichen Charakters nicht auf Zollschulden angewandt werden dürften, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind.

    {FN:11} In Wirklichkeit verjährt "der Anspruch auf Entrichtung der Zollschuld, was der Verjährung der Schuld selbst und damit ihrem Erlöschen gleichkommt"; siehe hierzu Urteil vom 23. Februar 2006, Molenbergnatie (C-201/04, EU:C:2006:136, im Folgenden: Urteil Molenbergnatie, Rn. 42).

    {FN:20} Urteil Molenbergnatie, Rn. 53. Die Frage war damals, ob ein Schriftstück, das "weder auf Artikel 221 des Zollkodex [der Gemeinschaften] verweist noch angibt, dass es sich um eine Mitteilung des Zollschuldbetrags an den Zollschuldner handelt", als Mitteilung zulässig ist, wie es in der vierten, in Rn. 24 jenes Urteils wiedergegebenen Frage des vorlegenden Gerichts an den Gerichtshof heißt.

    {FN:35} Urteil Molenbergnatie, Rn. 31.

    {FN:40} Urteil Molenbergnatie, Rn. 42: "Aufgrund dieser Regelung ist Artikel 221 Absatz 3 [des Zollkodex der Gemeinschaften] anders als Artikel 221 Absätze 1 und 2 als materielle Bestimmung anzusehen und ist daher nicht auf die Erhebung einer vor dem 1. Januar 1994 entstandenen Zollschuld anwendbar.".

    {FN:42} Das Urteil Molenbergnatie ist ein gutes Beispiel für die Schwierigkeiten, eine klare Unterscheidung zwischen Verfahrensvorschriften und materiell-rechtlichen Vorschriften zu treffen, eine Unterscheidung, bei der manchmal übersehen wird, dass beide untrennbar verbunden sind.

    {FN:66} Vgl. die Auslegung der entsprechenden Artikel des Zollkodex der Gemeinschaften in den Urteilen Molenbergnatie und CEVA, auf die in den Nrn. 38 ff. dieser Schlussanträge Bezug genommen wird.

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20
    {FN:37} Sie gilt sowohl für den Bereich des Zolls (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 9, …und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, EU:C:2006:162, Rn. 19 bis 21, als auch in anderen Bereichen vgl. u. a. Urteile vom 29. Januar 2002, Pokrzeptowicz-Meyer, C-162/00, EU:C:2002:57, Rn. 49 und 50…, vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45, …und vom 7. November 2018, 0'Brien, C-432/17, EU:C:2018:879, Rn. 26 und 27).

    Diese werden vielmehr im Allgemeinen so ausgelegt, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (z. B. Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a. in den Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi, [EU:C:1981:270], Randnr. 9, vom 15. Juli 1993 in der Rechtssache C-34/92, GruSa Fleisch, [EU:C:1993:317], Randnr. 22, und vom 24. September 2002 in den Rechtssachen C-74/00 P und C-75/00 P, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, [EU:C:2002:524], Randnr. 119).".

    {FN:39} Urteil vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage (…C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 36), unter Verweis auf das Urteil vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270).

    {FN:70} Urteil vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270).

  • RG, 12.02.1880 - 217/80

    1. Die Ehefrau eines bereits rechtskräftig verurteilten Beschuldigten ist …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20
    {FN:37} Sie gilt sowohl für den Bereich des Zolls (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 9, …und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, EU:C:2006:162, Rn. 19 bis 21, als auch in anderen Bereichen vgl. u. a. Urteile vom 29. Januar 2002, Pokrzeptowicz-Meyer, C-162/00, EU:C:2002:57, Rn. 49 und 50…, vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45, …und vom 7. November 2018, 0'Brien, C-432/17, EU:C:2018:879, Rn. 26 und 27).

    Diese werden vielmehr im Allgemeinen so ausgelegt, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (z. B. Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a. in den Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi, [EU:C:1981:270], Randnr. 9, vom 15. Juli 1993 in der Rechtssache C-34/92, GruSa Fleisch, [EU:C:1993:317], Randnr. 22, und vom 24. September 2002 in den Rechtssachen C-74/00 P und C-75/00 P, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, [EU:C:2002:524], Randnr. 119).".

    {FN:39} Urteil vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage (…C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 36), unter Verweis auf das Urteil vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270).

    {FN:70} Urteil vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20
    {FN:37} Sie gilt sowohl für den Bereich des Zolls (…vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 9, und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, EU:C:2006:162, Rn. 19 bis 21, als auch in anderen Bereichen vgl. u. a. Urteile vom 29. Januar 2002, Pokrzeptowicz-Meyer, C-162/00, EU:C:2002:57, Rn. 49 und 50…, vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45, …und vom 7. November 2018, 0'Brien, C-432/17, EU:C:2018:879, Rn. 26 und 27).

    {FN:38} Urteil vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services (C-293/04, EU:C:2006:162, Rn. 21): "Zwar ist bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen, dass sie auf alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar sind; dies gilt jedoch nicht für materiellrechtliche Vorschriften.

  • EuGH, 07.11.2018 - C-432/17

    O'Brien - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 97/81/EG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20
    {FN:36} Urteil vom 7. November 2018, 0'Brien (C-432/17, EU:C:2018:879, Rn. 27).

    {FN:37} Sie gilt sowohl für den Bereich des Zolls (…vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 9, …und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, EU:C:2006:162, Rn. 19 bis 21, als auch in anderen Bereichen vgl. u. a. Urteile vom 29. Januar 2002, Pokrzeptowicz-Meyer, C-162/00, EU:C:2002:57, Rn. 49 und 50…, vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45, und vom 7. November 2018, 0'Brien, C-432/17, EU:C:2018:879, Rn. 26 und 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14

    Taricco u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20
    {FN:7} Rechtssache C-42/17, EU:C:2017:936, im Folgenden: Urteil Taricco II. Soweit Rn. 42 dieses Urteils einen spezifischen Verweis auf das "Urteil Taricco, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte" enthält, bezog sich die Frage des Gerichtshofs implizit auch auf die Auswirkungen des Urteils vom 8. September 2015, Taricco u. a. (C-105/14, EU:C:2015:555, im Folgenden: Urteil Taricco I), auf die vorliegende Rechtssache.

    {FN:50} Schlussanträge von Generalanwältin Kokott (C-105/14, EU:C:2015:293, Nr. 120).

  • EuGH, 02.04.2020 - C-567/18

    Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20
    {FN:10} Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. April 2020 in der Rechtssache Coty Deutschland (C-567/18, EU:C:2020:267, Rn. 22) ausgeführt hat, "[hat der Gerichtshof], da allein das vorlegende Gericht für die Feststellung und die Würdigung des Sachverhalts des ihm vorliegenden Rechtsstreits zuständig ist, … seine Prüfung grundsätzlich auf die Beurteilungsfaktoren zu beschränken, die ihm das innerstaatliche Gericht vorgelegt hat, und sich somit an die Lage zu halten, die dieses Gericht als feststehend ansieht".
  • EuGH, 03.12.2019 - C-482/17

    Der Gerichtshof weist die Klage der Tschechischen Republik gegen die Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20
    {FN:62} Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat (C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 148).
  • EGMR, 17.09.2009 - 10249/03

    Rückwirkende Strafschärfung und Anerkennung des Meistbegünstigungsprinzips als …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20
    {FN:49} Rn. 57 des Urteils Taricco I. Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in der diese Passage vorkommt, sind die Urteile Coëme u. a./Belgien, Nr. 32492/96, 32547/96, 32548/96, 33209/96 und 33210/96, § 149, EMRK 2000-VII, Scoppola/Italien (2), Nr. 10249/03, § 110 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 17. September 2009 sowie OAO Neftyanaya Kompaniya Yukos/Russland, Nr. 14902/04, §§ 563, 564 und 570 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 20. September 2011 zu erwähnen.
  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer - "Außenbeziehungen - Assoziationsabkommen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20
    {FN:37} Sie gilt sowohl für den Bereich des Zolls (…vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 9, und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, EU:C:2006:162, Rn. 19 bis 21, als auch in anderen Bereichen vgl. u. a. Urteile vom 29. Januar 2002, Pokrzeptowicz-Meyer, C-162/00, EU:C:2002:57, Rn. 49 und 50…, vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45, …und vom 7. November 2018, 0'Brien, C-432/17, EU:C:2018:879, Rn. 26 und 27).
  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur …

  • EuGH, 03.07.2014 - C-129/13

    Kamino International Logistics und Datema Hellmann Worldwide Logistics - Erhebung …

  • EuGH, 16.07.2009 - C-124/08

    Snauwaert e.a und Deschaumes - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der …

  • EuGH, 26.03.2015 - C-596/13

    Kommission / Moravia Gas Storage - Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt - …

  • EuGH, 17.06.2010 - C-75/09

    Agra - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 221 …

  • EuGH, 15.07.1993 - C-34/92

    GruSa Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 05.12.2017 - C-42/17

    Die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist mit der …

  • EuGH, 08.09.2015 - C-105/14

    Indem das italienische Recht bei schwerem Mehrwertsteuerbetrug aufgrund einer zu …

  • EuGH, 19.10.2017 - C-522/16

    A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - …

  • EuGH, 10.07.2019 - C-249/18

    CEVA Freight Holland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex - Zollanmeldung …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht