Rechtsprechung
| EuGH, 14.09.1999 - C-391/97 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Judicialis
EGV Art. 39; ; EStG § 1 Abs. 4
- Europäischer Gerichtshof
Gschwind
"Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) Gleichbehandlung Gebietsfremde Einkommensteuer Veranlagung von Verheirateten"
- EU-Kommission
Gschwind
EG-Vertrag, Artikel 48 Absatz 2 [nach Änderung jetzt Artikel 39 Absatz 2 EG]
Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Entgelt - Einkommensteuern - Nationale Regelung, die die Gewährung einer gebietsansässigen Eheleuten gewährten Steuervergünstigung an gebietsfremde Eheleute von einem bestimmten Einkommen abhängig macht - Zulässigkeit - ...
- EU-Kommission
Gschwind
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Steuervergünstigung für gebietsansässige Eheleute ; Gemeinsame Bemessungsgrundlage durch das "Splitting-Verfahren" ; Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht ; Veranlagung von Verheirateten
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gewährung des Splitting-Tarifs bei Wohnsitz im Ausland
- Techniker Krankenkasse
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gleichbehandlung Gebietsfremder nach Art. 48 EG-Vertrag (jetzt: Art. 39 EG-Vertrag)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einkommensgrenzen im deutschen EStG für im Ausland ansässige Grenzpendler sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht
- Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV Art 48, EStG § 1 Abs 3 Satz 2, EStG § 1a Abs 1 Nr 2, EStG § 26 Abs 1 Satz 1
Ehegatten; Grenzpendler; Splitting - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln - Auslegung des Artikels 48 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 EG) in bezug auf nationale Einkommensteuerrechtsvorschriften - Stellung der in Deutschland beschäftigten Grenzgänger - Verweigerung der sich aus dem "Splitting" ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2000, 941
- EuZW 2000, 60
- BB 2000, 25
- DB 1999, 2041
- BStBl II 1999, 841
Wird zitiert von ... (110) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Auszug aus EuGH, 14.09.1999 - C-391/97
Seit der 1995 erfolgten Gesetzesänderung zur Anpassung der Regelung für die Besteuerung der Einkünfte von Gebietsfremden an die vom Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225) und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94 (Wielockx, Slg. 1995, I-2493) entwickelte Rechtsprechung kann der verheiratete Steuerpflichtige, der im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und der Angehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften oder einer der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, gemäß § 1a Absatz 1 Nummer 2 EStG die gemeinsame Besteuerungsgrundlage für Ehegatten und den sich aus dem Splitting-Verfahren ergebenden Steuersatz in Anspruch nehmen, wenn sein Ehepartner in einem dieser Staaten wohnt und - wenn das Gesamteinkommen der Ehegatten mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegt - oder wenn ihre der deutschen Einkommensteuer nicht unterliegenden Einkünfte im Kalenderjahr nicht über 24 000 DM liegen.Nachdem sein Einspruch gegen die Steuerbescheide 1991 und 1992 zurückgewiesen worden war, klagte der Kläger beim Finanzgericht Köln und machte geltend, die Verweigerung des Splittingtarifs für verheiratete Gemeinschaftsbürger, die in Deutschland arbeiteten und in einem anderen Mitgliedstaat ansässig seien, verstoße gegen Artikel 48 des Vertrages sowie gegen die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich aus dem Urteil Schumacker und dem Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089) ergebe.
Indem der deutsche Gesetzgeber die Gewährung dieses Vorteils an Gebietsfremde davon abhängig gemacht habe, daß das Gesamteinkommen der Ehegatten mindestens zu 90 % der deutschen Steuer unterliege oder daß ihre nicht der Steuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 24 000 DM betrügen, habe er nämlich die Konsequenzen aus dem Urteil Schumacker gezogen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, daß diese ihre Befugnisse in diesem Bereich jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede offensichtliche oder versteckte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen müssen (Urteile Schumacker, Randnrn.
Im Hinblick auf die direkten Steuern befinden sich in einem Mitgliedstaat ansässige Personen und Gebietsfremde in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation, da die Einkünfte, die ein Gebietsfremder im Hoheitsgebiet eines Staates erzielt, meist nur einen Teil seiner Gesamteinkünfte darstellen, deren Schwerpunkt an seinem Wohnort liegt, und da die persönliche Steuerkraft des Gebietsfremden, die sich aus der Berücksichtigung seiner Gesamteinkünfte sowie seiner persönlichen Lage und seines Familienstands ergibt, am leichtesten an dem Ort beurteilt werden kann, an dem der Mittelpunkt seiner persönlichen Interessen und seiner Vermögensinteressen liegt; dieser Ort ist in der Regel der ständige Aufenthaltsort des Betroffenen (Urteil Schumacker, Randnrn.
In diesem Fall ist der Wohnsitzstaat nämlich nicht in der Lage, ihm die Vergünstigungen zu gewähren, die sich aus der Berücksichtigung seiner persönlichen Lage und seines Familienstands ergeben, so daß zwischen der Situation eines solchen Gebietsfremden und der eines Gebietsansässigen, der eine vergleichbare nichtselbständige Beschäftigung ausübt, kein objektiver Unterschied besteht, der eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Berücksichtigung der persönlichen Lage und des Familienstands des Steuerpflichtigen bei der Besteuerung rechtfertigen könnte (Urteil Schumacker, Randnrn.
Eine Situation wie diejenige des Ausgangsverfahrens unterscheidet sich jedoch eindeutig von derjenigen, die dem Urteil Schumacker zugrunde lag.
- EuGH, 11.08.1995 - C-80/94
Wielockx / Inspecteur der directe belastingen
Auszug aus EuGH, 14.09.1999 - C-391/97
Seit der 1995 erfolgten Gesetzesänderung zur Anpassung der Regelung für die Besteuerung der Einkünfte von Gebietsfremden an die vom Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225) und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94 (Wielockx, Slg. 1995, I-2493) entwickelte Rechtsprechung kann der verheiratete Steuerpflichtige, der im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und der Angehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften oder einer der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, gemäß § 1a Absatz 1 Nummer 2 EStG die gemeinsame Besteuerungsgrundlage für Ehegatten und den sich aus dem Splitting-Verfahren ergebenden Steuersatz in Anspruch nehmen, wenn sein Ehepartner in einem dieser Staaten wohnt und - wenn das Gesamteinkommen der Ehegatten mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegt - oder wenn ihre der deutschen Einkommensteuer nicht unterliegenden Einkünfte im Kalenderjahr nicht über 24 000 DM liegen.21 und 26, sowie Wielockx, Randnr. 16).
- EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
Asscher / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 14.09.1999 - C-391/97
Nachdem sein Einspruch gegen die Steuerbescheide 1991 und 1992 zurückgewiesen worden war, klagte der Kläger beim Finanzgericht Köln und machte geltend, die Verweigerung des Splittingtarifs für verheiratete Gemeinschaftsbürger, die in Deutschland arbeiteten und in einem anderen Mitgliedstaat ansässig seien, verstoße gegen Artikel 48 des Vertrages sowie gegen die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich aus dem Urteil Schumacker und dem Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089) ergebe.
- EuGH, 22.06.2017 - C-20/16
Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In …
Rn. 56 Die Verpflichtung, die persönliche und familiäre Situation zu berücksichtigen, kann den Beschäftigungsmitgliedstaat nur dann treffen, wenn der Steuerpflichtige sein gesamtes oder fast sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen aus einer in diesem Staat ausgeübten Tätigkeit erzielt und in seinem Wohnsitzmitgliedstaat keine nennenswerten Einkünfte hat, so dass dieser nicht in der Lage ist, ihm die Vergünstigungen zu gewähren, die sich aus der Berücksichtigung seiner persönlichen und familiären Situation ergeben (…vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 36, vom 14. September 1999, Gschwind, C-391/97, EU:C:1999:409, Rn. 27…, vom 16. Mai 2000, Zurstrassen, C-87/99, EU:C:2000:251, Rn. 21 bis 23…, vom 12. Dezember 2002, de Groot, C-385/00, EU:C:2002:750, Rn. 89, …sowie vom 12. Dezember 2013, 1mfeld und Garcet, C-303/12, EU:C:2013:822, Rn. 44). - EuGH, 12.06.2003 - C-234/01
Gerritse - "Einkommensteuer - Gebietsfremde - Artikel 59 EG-Vertrag (nach …
31 bis 33, vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97, Gschwind, Slg. 1999, I-5451, Randnr. 22, und Asscher, Randnr. 44) falle die Pflicht zur Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse eines Steuerpflichtigen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Wohnsitzstaates und nicht den des Staates der Einkunftsquelle, es sei denn, der Wohnsitzstaat könne mangels ausreichender dort zu versteuernder Einkünfte dieser Besteuerungspflicht nicht nachkommen, so dass im wirtschaftlichen Ergebnis letztlich keiner der beiden Staaten der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen bei der Veranlagung Rechnung tragen würde.31 und 32, Gschwind, Randnr. 22, und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-87/99, Zurstrassen, Slg. 2000, I-3337, Randnr. 21).
Versagt ein Mitgliedstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen, die er Gebietsansässigen gewährt, so ist dies in Anbetracht der objektiven Unterschiede zwischen der Situation der Gebietsansässigen und derjenigen der Gebietsfremden sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstands im Allgemeinen nicht diskriminierend (Urteile Schumacker, Randnr. 34, und Gschwind, Randnr. 23).
- BFH, 05.11.2019 - X R 23/17
Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn …
Rn. 30 (1) Der EuGH hat --wie bereits aufgezeigt-- seit seiner Entscheidung in der Rs. Schumacker vom 14.02.1995 den auch vorliegend zu beachtenden Grundsatz aufgestellt, dass bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Regelfall der Wohnsitzstaat verpflichtet ist, dem Steuerpflichtigen sämtliche mit seiner persönlichen und familiären Situation zusammenhängenden steuerlichen Vergünstigungen zu gewähren und nur dann hiervon entpflichtet wird, wenn der Steuerpflichtige in einem anderen Staat (fast) sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen erzielt (EU:C:1995:31, Rz 32, 36, Slg. 1995, I-225; nachfolgend u.a. EuGH-Urteile Gilly vom 12.05.1998 - C-336/96, EU:C:1998:221, Rz 49 f., Slg. 1998, I-2793; Gschwind vom 14.09.1999 - C-391/97, EU:C:1999:409, Rz 27, Slg. 1999, I-5451; Zurstrassen vom 16.05.2000 - C-87/99, EU:C:2000:251, Rz 21, Slg. 2000, I-3337).
- EuGH, 10.09.2009 - C-269/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Wie sich aus dem Urteil vom 14. September 1999, Gschwind (C-391/97, Slg. 1999, I-5451), ergebe, könne ein Grenzgänger, wenn er mehr als 90 % seiner Einkünfte in Deutschland beziehe, nach § 1 Abs. 3 EStG beantragen, dort als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden, und habe damit die Möglichkeit zum Abzug von Sonderausgaben. - EuGH, 10.05.2012 - C-39/10
Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
Rn. 37 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1999, Gschwind (C-391/97, Slg. 1999, I-5451), und im Urteil Wallentin anerkannt habe, müsse ein Mitgliedstaat, der einen Steuerfreibetrag auf Einkünfte unterhalb eines bestimmten Betrags gewähre, um den Steuerpflichtigen das Existenzminimum zu sichern, einen solchen Vorteil folglich auch Gebietsfremden einräumen, da er entsprechend der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen gewährt wird.Eine Diskriminierung kann aber nur darin bestehen, dass unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. u. a. Urteile Schumacker, Randnr. 30, Gschwind, Randnr. 21, und vom 22. März 2007, Talotta, C-383/05, Slg. 2007, I-2555, Randnr. 18).
31 und 32, und Gschwind, Randnr. 22).
Rn. 50 In Randnr. 34 des Urteils Schumacker hat der Gerichtshof entschieden, dass es in der Regel in Anbetracht der objektiven Unterschiede zwischen der Situation der Gebietsansässigen und derjenigen der Gebietsfremden sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstands nicht diskriminierend ist, wenn ein Mitgliedstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen versagt, die er Gebietsansässigen gewährt (vgl. Urteil Gschwind, Randnr. 23).
Rn. 51 Eine diskriminierende Unterscheidung zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden im Sinne des Vertrags könnte nur vorliegen, wenn ungeachtet ihres Wohnsitzes in verschiedenen Mitgliedstaaten nachgewiesen wäre, dass sich beide Gruppen von Steuerpflichtigen in Bezug auf den Zweck und den Inhalt der fraglichen nationalen Vorschriften in einer vergleichbaren Lage befänden (vgl. Urteil Gschwind, Randnr. 26).
36 und 37, sowie Gschwind, Randnr. 27).
Rn. 54 Wenn somit fast 50 % der Gesamteinkünfte des Betreffenden in seinem Wohnsitzmitgliedstaat erzielt werden, sollte dieser grundsätzlich in der Lage sein, die Steuerkraft des Betreffenden sowie seine persönliche Situation und seinen Familienstand entsprechend den nach den Rechtsvorschriften dieses Staates vorgesehenen Modalitäten zu berücksichtigen (vgl. Urteil Gschwind, Randnr. 29).
- BFH, 06.04.2016 - I R 61/14
Begriff "Wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG - Umfang der …
Rn. 32 Die für das Vorliegen einer solchen Beschränkung erforderliche objektive Vergleichbarkeit zu einem Steuerpflichtigen mit ausschließlich inländischen Einkünften (vgl. EuGH-Urteil Gschwind vom 14. September 1999 C-391/97, EU:C:1999:409, Rz 26) besteht aber lediglich hinsichtlich der Aufwendungen, die ausschließlich mit der wirtschaftlichen Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat im Zusammenhang stehen (Urteil des Gerichtshofs der European Free Trade Association --EFTA-- Seabrokers AS vom 7. Mai 2008 E-7/07, IStR 2009, 315, Rz 56 f.; vgl. für die beschränkte Steuerpflicht EuGH-Urteile Gerritse vom 12. Juni 2003 C-234/01, EU:C:2003:340, Rz 27; Centro Equestre vom 15. Februar 2007 C-345/04, EU:C:2007:96, Rz 23). - EuGH, 25.01.2007 - C-329/05
Meindl - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 …
16 Das Finanzamt führt insbesondere aus, dass die Vereinbarkeit der Grenze von 90 % mit dem Gemeinschaftsrecht in den Urteilen vom 14. Februar 1995, Schumacker (C-279/93, Slg. 1995, I-225), und vom 14. September 1999, Gschwind (C-391/97, Slg. 1999, I-5451), bestätigt worden sei.22 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Diskriminierung nur vorliegen, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleichartige Situationen angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (Urteile Schumacker, Randnr. 30, und Gschwind, Randnr. 21).
31 Der Fall im Ausgangsverfahren unterscheidet sich grundlegend von dem, der dem Urteil Gschwind zugrunde liegt, denn darin wurde der Umstand, dass die Gewährung einer Steuervergünstigung, wie sie Herr Meindl fordert, an gebietsfremde Eheleute davon abhängig gemacht wird, dass mindestens 90 % ihres Welteinkommens im Beschäftigungmitgliedstaat der Steuer unterliegen oder, wenn dieser Prozentsatz nicht erreicht wird, dass ihre in diesem Staat nicht der Steuer unterliegenden ausländischen Einkünfte einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, für mit dem Vertrag vereinbar erklärt, sofern die Möglichkeit offen gehalten wird, ihre persönliche Lage und ihren Familienstand in ihrem Wohnsitzstaat zu berücksichtigen.
- BFH, 01.10.2014 - I R 18/13
Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht: Berechnung der …
Rn. 27 aa) In diesem Zusammenhang hat der EuGH in seinem Urteil vom 14. September 1999 C-391/97, Gschwind (Slg. 1999, I-5451, BStBl II 1999, 841) die Rechtmäßigkeit der Einkunftsgrenzen (Wesentlichkeitsgrenzen) in § 1 Abs. 3 EStG 2002 ausdrücklich bestätigt, und zwar auch insoweit, als der Beschäftigungsstaat im Rahmen der Prüfung dieser Grenzen nicht verpflichtet ist, von seinem nationalen Einkünftebegriff abzuweichen und hiernach nicht steuerbare Vorgänge nur deshalb in die Grenzprüfung einzustellen, weil sie im Wohnsitzstaat des im Inland beschränkt Steuerpflichtigen der Einkommensteuer unterliegen.Zum einen deshalb nicht, weil der EuGH in dem bereits zitierten Urteil Gschwind in Slg. 1999, I-5451, BStBl II 1999, 841 die vom Kläger beanstandete Grenze ausdrücklich gebilligt hat. Zum anderen deshalb, weil die vom FG ermittelten, nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte --bereinigt man sie um die fehlerhafte Zuordnung des Arbeitslosengeldes zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und den hierfür gewährten Werbungskostenpauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG 2002: 920 EUR; vgl. zum Pauschbetrag für sonstige Einkünfte § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG 2002: 102 EUR)-- den doppelten Grundfreibetrag (15.328 EUR) überschreiten würden (2005: 16.933 EUR; 2006: 15.774 EUR).
- EuGH, 12.12.2002 - C-385/00
de Groot - "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Doppelbesteuerungsabkommen - …
Aus den Urteilen vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-297/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225) und vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97 (Gschwind, Slg. 1999, I-5451) ergebe sich, dass diese Mitgliedstaaten zur Gewährung solcher Vergünstigungen nicht verpflichtet gewesen seien, da die Einkünfte, die Herr de Groot 1994 außerhalb seines Wohnsitzstaats erzielt habe, nicht sein gesamtes oder nahezu sein gesamtes Familieneinkommen ausgemacht hätten.21 und 26, sowie Gschwind, Randnr. 20).
- BFH, 10.01.2007 - I R 87/03
Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler innerhalb der Europäischen …
Der Umstand, dass der Kläger die --gemeinschaftsrechtlich unbeanstandeten (vgl. EuGH-Urteil vom 14. September 1999 Rs. C-391/97 "Gschwind", EuGHE I 1999, 5491, BStBl II 1999, 841)-- einschränkenden Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG 1990 im Streitjahr nicht erfüllte, rechtfertigt eine darüber hinausgehende Antragsveranlagung derzeit nicht (…so eindeutig EuGH-Urteil in BFH/NV 2007, Beilage 1, 36, dort Tz. 50; s. zur Abgrenzung auch die Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 6. Mai 2006 in jener Rechtssache, dort Tz. 64 ff.). - BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei …
- EuGH, 09.02.2017 - C-283/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Einkommensteuer - Angehöriger …
- BFH, 09.02.2011 - I R 71/10
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Höchstbetragsberechnung gemäß § 34c Abs. …
- BFH, 15.05.2002 - I R 40/01
Progressionsvorbehalt in Wegzugsfällen
- BFH, 14.07.2004 - I R 94/02
Vorlage an den EuGH: Steuerbefreiung einer gemeinnützigen beschränkt stpfl. …
- BFH, 20.08.2008 - I R 78/07
Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht - Ermittlung der …
- EuGH, 12.12.2013 - C-303/12
Imfeld und Garcet - Niederlassungsfreiheit - Gleichbehandlung - Einkommensteuer - …
- BFH, 21.09.2005 - II R 56/03
§ 16 Abs. 2 ErbStG nicht verfassungswidrig - offen bleibt die Frage nach der …
- BFH, 28.06.2005 - I R 114/04
Vorabentscheidungsersuchen an EuGH: Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit bei …
- EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
D. - Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag - …
- EuGH, 06.07.2006 - C-346/04
Conijn - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Einkommensteuererklärung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2016 - C-283/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einkommensteuer - Gleichbehandlung - In …
- EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
Barbier - Auslegung der Artikel 48 und 52 EWG-Vertrag (später Artikel 48 und 52 …
- EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - …
- FG Köln, 20.04.2012 - 4 K 1943/09
Keine Zusammenveranlagung wegen belgischem Arbeitslosengeld
- EuGH, 01.07.2004 - C-169/03
Wallentin
- FG München, 21.09.2007 - 8 K 1786/05
Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung von EU-Bürgern; Zusammenveranlagung …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-9/14
Kieback - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung von gebietsansässigen …
- BFH, 26.05.2004 - I R 113/03
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
- BFH, 24.04.2002 - XI R 40/01
Erstattung von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233 a AO
- BFH, 13.11.2002 - I R 67/01
Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-374/04
Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation - Auslegung der Artikel 43 …
- FG Düsseldorf, 20.05.2021 - 9 K 3063/19
Berücksichtigung von Beiträgen zur niederländischen Sozialversicherung als …
- BFH, 22.02.2023 - I R 45/19
Verfassungsgemäße Besteuerung eines Grenzgängers nach dem sog. …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-269/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß …
- FG Berlin, 25.08.2003 - 9 K 9312/99
Besteuerung selbständiger, beschränkt steuerpflichtiger Künstler im Inland
- BFH, 18.04.2013 - VI R 70/11
Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG; …
- FG Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 6 K 337/16
Verfassungsgemäße und europarechtskonforme Besteuerung der inländischen Einkünfte …
- EuGH, 18.03.2010 - C-440/08
Gielen - Direkte Besteuerung - Art. 43 EG - Gebietsfremder Steuerpflichtiger - …
- FG Berlin, 28.05.2001 - 9 K 9312/99
Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Verstoß des § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 …
- EuGH, 18.06.2015 - C-9/14
Kieback - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- EuGH, 15.07.2004 - C-501/00
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
Wallentin
- EuGH, 16.05.2000 - C-87/99
UNVEREINBARKEIT DER LUXEMBURGISCHEN EINKOMMENSTEUERREGELUNG MIT DEM …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2014 - 1 K 385/11
Zusammenveranlagung gebietsfremder Ehegatten - Einkunftsgrenzen der §§ 1 Abs. 3 …
- BFH, 17.09.2007 - I B 96/07
Europarechtmäßigkeit der §§ 1 Abs. 3 , 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG
- EuGH, 22.03.2007 - C-383/05
Talotta - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. …
- BFH, 28.02.2024 - I R 26/21
Reichweite des § 1a EStG
- BFH, 05.02.2001 - I B 140/00
Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige
- FG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 14 K 2879/12
Keine Zusammenveranlagung von EU-Eheleuten ohne inländischem Wohnsitz mit die …
- FG Nürnberg, 10.01.2013 - 6 K 1643/12
Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit der Besteuerung beschränkt …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-182/06
Lakebrink und Peters-Lakebrink - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Einkommensteuer …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2013 - C-181/12
Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG, 57 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03
Ritter-Coulais
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-87/99
Patrick Zurstrassen gegen Administration des contributions directes.
- FG Münster, 28.10.2005 - 11 K 2505/05
Keine Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden
- BFH, 20.08.2003 - I R 72/02
Berechnung der Einkunftsgrenzen i.S.d. § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG
- EuG, 04.09.2009 - T-211/05
Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …
- EuGH, 19.11.2015 - C-632/13
Hirvonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Gleichbehandlung - …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2010 - 6 K 2559/09
Kürzung der absoluten Wesentlichkeitsgrenze des § 1 Abs. 3 EStG bei Wohnsitz des …
- FG Düsseldorf, 05.12.2002 - 8 K 4619/02
Grenzpendlerbesteuerung; Splittingtarif; Ausländische Einkünfte; …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2004 - C-376/03
D.
- FG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 6 K 1021/00
Steuerklasseneinreihung ausländischer Arbeitnehmerehegatten
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
EuGH-Vorlage: Auslegung des Freizügigkeitsabkommens zwischen EG und Schweiz; …
- BFH, 29.10.2008 - I B 84/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-379/05
Amurta - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Dividendenausschüttung - …
- FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02
Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG für im Ausland …
- FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 16 K 567/01
Zusammenveranlagung unbeschränkt steuerpflichtiger EU-Bürger und Ermittlung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-18/15
Brisal und KBC Finance Ireland - Steuerrecht - Freier Dienstleistungsverkehr …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-440/08
Gielen - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Direkte Besteuerung - …
- EuGH, 12.09.2002 - C-431/01
Mertens - "Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung - Freizügigkeit - …
- VG Berlin, 25.09.2009 - 1 A 224.07
Mitgliedschaft für EWR-Versicherer im Sicherungsfonds
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2008 - C-527/06
Renneberg - Steuerrecht -Art. 39 EG -Besteuerung des Einkommens gebietsfremder …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
Front national / Parlament
- FG Düsseldorf, 25.04.2002 - 11 K 5753/99
Mindeststeuersatz; Beschränkte Steuerpflicht; Niederländer; Beiratstätigkeit; …
- FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 16 K 4273/07
Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen und …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2003 - C-234/01
Gerritse
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-253/09
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-512/03
Blanckaert - Freier Kapitalverkehr - Direkte Steuern - Einkommensteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2002 - C-385/00
de Groot
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-209/01
Schilling und Fleck-Schilling
- FG Düsseldorf, 20.05.2021 - 9 K 3168/19
Berücksichtigung bei Besteuerung von Beiträgen zur niederländischen …
- BFH, 13.08.2003 - I B 4/03
Grundsätzliche Bedeutung
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-168/01
Bosal
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 2204/02
Progressionsvorteil; Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; …
- FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 4435/11
Vereinbarkeit von § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG mit Verfassungsrecht und Unionsrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2006 - C-346/04
Conijn - Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Direkte …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-364/01
Barbier
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2000 - C-141/99
AMID
- FG Düsseldorf, 21.10.2021 - 9 K 1517/20
Abzugsfähigkeit von Beiträgen in das niederländische Sozialversicherungssystem …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-422/01
Skandia und Ramstedt
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-320/01
Busch
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4956/99
Europarechtswidrigkeit der Anwendung der Mindeststeuersatz-Regel auf Einkünfte …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2004 - C-400/02
Merida
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-383/05
Talotta - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Besteuerungsgrundlage - …
- FG Baden-Württemberg, 06.06.2006 - 9 V 14/06
Freibeträge nach § 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 ErbStG auch für beschränkt …
- FG Köln, 21.01.2004 - 4 K 4336/01
Berücksichtigung der Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte eines …
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 206/99
Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; Beschränkte Steuerpflicht; …
- FG München, 01.03.2006 - 7 K 3966/03
Vorenthaltung einer Steuervergünstigung gegenüber einer Kapitalgesellschaft mit …
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4957/99
Europarechtswidrigkeit der Anwendung der Mindeststeuersatz-Regel auf Einkünfte …
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4715/99
Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; Beschränkte Steuerpflicht; …
- FG Düsseldorf, 18.08.2000 - 17 V 2163/00
EG-Ausländer; beschränkte Steuerpflicht; Mindeststeuersatz; …
- FG Köln, 04.07.2013 - 11 V 1596/13
Ermittlung der Einkunftsgrenze bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht im Fall …
- FG Köln, 07.09.2004 - 8 K 4048/02
Betragsgrenzen für die Gewährung der fingierten unbeschränkten Steuerpflicht
- FG München, 22.09.2003 - 13 V 2774/03
Zur Steuerfreiheit für Stipendien eines Stipendiengebers in Großbritannien
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4957/99E
Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; Beschränkte Steuerpflicht; …
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4956/99E
Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; Beschränkte Steuerpflicht; …
- FG Hessen, 30.03.2000 - 7 K 565/00
Zusammenveranlagung; Diskriminierungsverbot; Einkommensgrenze; Gemeinschaftsrecht …
- FG Düsseldorf, 12.10.1999 - 17 V 4982/99
Verstoß der Geltung des Mindeststeuersatzes des § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1999 - C-391/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Gschwind
- EU-Kommission
Frans Gschwind gegen Finanzamt Aachen-Außenstadt.
Verfahrensgang
- FG Köln, 27.10.1997 - 1 K 4228/97
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1999 - C-391/97
- EuGH, 14.09.1999 - C-391/97
- FG Köln - 1 K 4228/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
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